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Anfrage der CDU-Fraktion: Liburer Landstraße Mündungsbereich Houdainer Straße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1874/2017 vom 07.12.2017

Stand: Am 14.12.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • 2017.12.14 Anfrage Muendungsbereich Liburer Landstraße Houdainer Straße

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    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Köln- Porz, 06.12.2017 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 14.12.2017 hier: Liburer Landstraße Mündungsbereich Houdainer Straße Die CDU stellt folgende Fragen zu dem Bereich entlang der Liburer Landstraße, der „in der Baulast der Stadt Köln liegt und wo weder auf der Fahrbahn noch auf dem Randstreifen geparkt werden darf“, da „außerhalb geschlossener Ortschaften und beschildert mit VZ 306“ ist. Bezirksrathaus Porz
 Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
 51143 Köln Tel: 0221-221 97 305
 Fax: 0221-221 97 302
 
 www. cdu-bv7@stadt-koeln.de
 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz 
 Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 1.Kann der Mündungsbereich der Houdainer Straße auf die Liburer Landstraße kostengünstig verengt werden, so dass das Parken/ Wenden von Kraftfahrzeugen hier aus Platzgründen unterbunden werden kann? 2.Oder hat diese große, breite Mündung der Houdainer Straße eine berechtigte Existenz? 3.Wieviele Unfälle haben sich an dieser Stelle „Liburer Landstraße/ Houdainer Straße“ durch Parken, Wenden oder Querung ereignet? 4. Ist es für Fußgänger, Radfahrer und Landwirtschaftliche Fahrzeuge sinnvoll für eine 
 bessere Einsicht auf die Liburer Landfstraße „Spiegel“- Schilder anzubringen? Werner Marx Birgitt Ogiermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 14.12.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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