AN/1874/2017
Anfrage der CDU-Fraktion: Liburer Landstraße Mündungsbereich Houdainer Straße
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2017.12.14 Anfrage Muendungsbereich Liburer Landstraße Houdainer Straße
1529 Zeichen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Köln- Porz, 06.12.2017
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 14.12.2017
hier: Liburer Landstraße Mündungsbereich Houdainer Straße
Die CDU stellt folgende Fragen zu dem Bereich entlang der Liburer Landstraße, der „in der
Baulast der Stadt Köln liegt und wo weder auf der Fahrbahn noch auf dem Randstreifen
geparkt werden darf“, da „außerhalb geschlossener Ortschaften und beschildert mit VZ 306“
ist.
Bezirksrathaus Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
Tel: 0221-221 97 305
Fax: 0221-221 97 302
www. cdu-bv7@stadt-koeln.de
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz
Gleichlautend:
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus, 50667 Köln
Herrn Bezirksbürgermeister
Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
1.Kann der Mündungsbereich der Houdainer Straße auf die Liburer Landstraße kostengünstig
verengt werden, so dass das Parken/ Wenden von Kraftfahrzeugen hier aus Platzgründen
unterbunden werden kann?
2.Oder hat diese große, breite Mündung der Houdainer Straße eine berechtigte Existenz?
3.Wieviele Unfälle haben sich an dieser Stelle „Liburer Landstraße/ Houdainer Straße“ durch
Parken, Wenden oder Querung ereignet?
4. Ist es für Fußgänger, Radfahrer und Landwirtschaftliche Fahrzeuge sinnvoll für eine
bessere Einsicht auf die Liburer Landfstraße „Spiegel“- Schilder anzubringen?
Werner Marx Birgitt Ogiermann
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1874/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 07.12.2017 16:04