AN/0144/2026
Sachstand Hallen Kalk
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FDP/KSG Anfrage nach § 4
2836 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 22.01.2026 AN/0144/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2026 Sachstand Hallen Kalk Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta- gesordnung des Ausschusses Kunst und Kultur am 29. Januar 2026 zu setzen. Die Hallen 75 bis 77 auf dem ehemaligen KHD-Gelände in Köln-Kalk sollten gemäß Ratsbe- schluss zu einem neuen Quartier mit kulturellen, sozialen und stadtentwicklungspolitischen Nutzungen entwickelt werden. Gleichzeitig ist aus verschiedenen Vorlagen der Verwaltung und öffentlichen Berichterstattungen bekannt, dass sich der bauliche Zustand der Hallen in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert hat und die Standfähigkeit nicht länger si- cher ist bzw. die Gebäude einsturzgefährdet sind. Im Rahmen einer europaweiten Markterkundung zur möglichen Entwicklung der Hallen wurde zuletzt am 26.06.2025 über den Sachstand berichtet. Die Bekanntgabe von Ergebnis- sen der Interessenbekundung war für den 31.07.2025 angekündigt. Seitdem wurden jedoch keine weiteren Informationen veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Aus welchen Gründen wurden seit dem letzten Sachstandsbericht vom 26.06.2025 keine weiteren Informationen zur Markterkundung und zur Entwicklung der Hallen Kalk veröf- fentlicht? 2. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der europaweiten Markterkundung dar? 3. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die Standsicherheit der Hallen 75 bis 77, insbe- sondere vor dem Hintergrund der bekannten Prognosen zur eingeschränkten Tragfähigkeit ab Anfang 2025? - 2 - www.FDP-Koeln.de 4. In der Veröffentlichung zur Markterkundung wird als Voraussetzung ein „stadtentwick- lungspolitisch sinnvoller Nutzen“ genannt, wobei Nutzungen in den Bereichen Bau, Freizeit, Sport, Kultur, Unterbringung und Verpflegung aufgeführt werden. Inwieweit sieht die Verwal- tung hierin eine Einschränkung der Attraktivität des Projekts für potenzielle Projektentwick- ler? 5. Inwieweit wurden seitens der Verwaltung Alternativen geprüft, die eine Öffnung der Hallen für wirtschaftliche Nutzungen ermöglichen, um eine zeitnahe Sicherung und Entwick- lung der Gebäude zu erreichen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Lorenz Deutsch Fraktionsgeschäftsführer Kulturpolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0144/2026
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 22.01.2026
- Erstellt
- 21.01.2026 14:48