1719/2025
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des Bezirksvertreters Hebert-Okon (Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich) betreffend den Verkauf des Wohnungsbestands der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
4207 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 1719/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des Bezirksvertreters Hebert-Okon (Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich) betreffend den Verkauf des Wohnungsbestands der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler In der Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) vom 22. Mai 2025 ergaben sich seitens des Bezirksvertreters Hebert-Okon (Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich) die folgenden Nachfragen zur schriftlichen Beantwortung der Verwaltung betreffend den Verkauf des Wohnungsbestandes der ZBI/ZBVV in Köln Chorweiler (1571/2025): 1.) Muss die Verwaltung die Antwort zu 4.) „Es seien zum jetzigen Zeitpunkt keine negativen Auswirkungen im Hinblick auf die bereits begonnenen Sanierungs- maßnahmen bekannt“ im Hinblick auf die im Unterausschuss Wohnen vorlie- gende Vorlage 1180/2025 (nicht öffentlich) und die aktuelle Berichterstattung in der Presse (zum Beispiel Kölnische Rundschau von heute mit dem Titel „Es muss etwas passieren“) nicht sehr viel differenzierter beantworten? 2.) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung im Hinblick auf das kommunale Vorkaufsrecht, den genannten Wohnungsbestand selbst zu kaufen oder die GAG Immobilien AG beziehungsweise die Stadtwerke Köln damit zu beauftra- gen und entsprechend zu sanieren, um dem langjährigen Leid der Mieter*innen endlich ein Ende zu bereiten? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Die Verwaltung hat die Anfrage nach ihrem Kenntnisstand vollumfassend beantwortet. Wie bereits mitgeteilt, hat die Verwaltung von eventuellen privatrechtlichen Abspra- chen zwischen der ZBI/ZBVV und der I-Wohnen-Gruppe in Bezug auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen keine Kenntnis. Da der Besitzübergang erst für das 3. Quartal 2025 geplant ist, können zu den Sanie- rungsplänen der neuen Eigentümerin zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Anga- ben gemacht werden. 2 zu 2.) Ein Kauf des Wohnungsbestandes durch die Verwaltung oder die GAG Immobilien AG beziehungsweise die Stadtwerke Köln mittels Ausübung des Vorkaufsrechtes kommt nicht in Betracht. In diesem Zusammenhang ist zunächst die Aufgabenteilung zwi- schen der Verwaltung und den Beteiligungsgesellschaften zu betrachten: - Objekte der hoheitlichen Wohnungsversorgung (zum Beispiel obdachlose oder geflüchtete Personen, Waisen beziehungsweise schutzbedürftige Kinder und Jugendliche) werden durch das Amt für Wohnungswesen, das Amt für Sozia- les, Arbeit und Senioren sowie die Kinder- und Jugendpädagogische Einrich- tung der Stadt Köln verwaltet und betrieben. Den Ankauf derartiger Objekte führt das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster durch. - Betriebswohnungen (zum Beispiel von Schulhausmeister*innen) werden durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betrieben und gehören zum Sonderver- mögen der Gebäudewirtschaft. Den Ankauf beziehungsweise Bau realisiert die Gebäudewirtschaft eigenverantwortlich. - Betriebswohnungen für Angehörige des Stadtwerkekonzerns baut und betrei- ben die Stadtwerke Köln. Sie führt auch den Ankauf eigenverantwortlich durch. - Sonstige Wohnobjekte, inklusive gefördertem Wohnen werden durch die GAG Immobilien AG gebaut und betrieben. Sie führt auch den Ankauf eigenverant- wortlich aus. Bei den vorliegend betroffenen Wohnungen handelt es sich um „sonstige Wohnob- jekte“ gemäß vorstehender Aufzählung. Ein Ankauf fiele damit in den Aufgabenbe- reich der GAG Immobilien AG. Da das Immobilienpaket bereits verkauft ist, kann die GAG Immobilien AG jedoch nicht in das abgeschlossene Geschäft eintreten. Ein Vor- kaufsrecht, das die Stadt zugunsten der GAG Immobilien AG ausüben könnte, besteht nicht. Ungeachtet dieser Ausführungen zur Aufgabenteilung bestünden bei einem Ankauf durch die Stadt Köln selbst keine personellen und finanziellen Ressourcen im Baube- reich, um eine Instandsetzung und Modernisierung eines derart großen Wohnungsbe- standes durchzuführen beziehungsweise zu beauftragen und als Bauherrin zu beglei- ten.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1719/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.06.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 15:05