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1719/2025

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des Bezirksvertreters Hebert-Okon (Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich) betreffend den Verkauf des Wohnungsbestands der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

4207 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1719/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des Bezirksvertreters Hebert-Okon 
(Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich) betreffend den Verkauf des Wohnungsbestands 
der ZBI/ZBVV in Köln-Chorweiler 
In der Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) vom 22. Mai 2025 ergaben sich 
seitens des Bezirksvertreters Hebert-Okon (Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich) die 
folgenden Nachfragen zur schriftlichen Beantwortung der Verwaltung betreffend den 
Verkauf des Wohnungsbestandes der ZBI/ZBVV in Köln Chorweiler (1571/2025): 
 
1.) Muss die Verwaltung die Antwort zu 4.) „Es seien zum jetzigen Zeitpunkt keine 
negativen Auswirkungen im Hinblick auf die bereits begonnenen Sanierungs-
maßnahmen bekannt“ im Hinblick auf die im Unterausschuss Wohnen vorlie-
gende Vorlage 1180/2025 (nicht öffentlich) und die aktuelle Berichterstattung in 
der Presse (zum Beispiel Kölnische Rundschau von heute mit dem Titel „Es 
muss etwas passieren“) nicht sehr viel differenzierter beantworten? 
 
2.) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung im Hinblick auf das kommunale 
Vorkaufsrecht, den genannten Wohnungsbestand selbst zu kaufen oder die 
GAG Immobilien AG beziehungsweise die Stadtwerke Köln damit zu beauftra-
gen und entsprechend zu sanieren, um dem langjährigen Leid der Mieter*innen 
endlich ein Ende zu bereiten? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
 
Die Verwaltung hat die Anfrage nach ihrem Kenntnisstand vollumfassend beantwortet. 
Wie bereits mitgeteilt, hat die Verwaltung von eventuellen privatrechtlichen Abspra-
chen zwischen der ZBI/ZBVV und der I-Wohnen-Gruppe in Bezug auf die geplanten 
Sanierungsmaßnahmen keine Kenntnis. 
 
Da der Besitzübergang erst für das 3. Quartal 2025 geplant ist, können zu den Sanie-
rungsplänen der neuen Eigentümerin zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Anga-
ben gemacht werden.

2 
 
 
zu 2.) 
 
Ein Kauf des Wohnungsbestandes durch die Verwaltung oder die GAG Immobilien AG 
beziehungsweise die Stadtwerke Köln mittels Ausübung des Vorkaufsrechtes kommt 
nicht in Betracht. In diesem Zusammenhang ist zunächst die Aufgabenteilung zwi-
schen der Verwaltung und den Beteiligungsgesellschaften zu betrachten: 
 
- Objekte der hoheitlichen Wohnungsversorgung (zum Beispiel obdachlose oder 
geflüchtete Personen, Waisen beziehungsweise schutzbedürftige Kinder und 
Jugendliche) werden durch das Amt für Wohnungswesen, das Amt für Sozia-
les, Arbeit und Senioren sowie die Kinder- und Jugendpädagogische Einrich-
tung der Stadt Köln verwaltet und betrieben. Den Ankauf derartiger Objekte 
führt das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster durch. 
 
- Betriebswohnungen (zum Beispiel von Schulhausmeister*innen) werden durch 
die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betrieben und gehören zum Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft. Den Ankauf beziehungsweise Bau realisiert die 
Gebäudewirtschaft eigenverantwortlich. 
 
- Betriebswohnungen für Angehörige des Stadtwerkekonzerns baut und betrei-
ben die Stadtwerke Köln. Sie führt auch den Ankauf eigenverantwortlich durch. 
 
- Sonstige Wohnobjekte, inklusive gefördertem Wohnen werden durch die GAG 
Immobilien AG gebaut und betrieben. Sie führt auch den Ankauf eigenverant-
wortlich aus. 
 
Bei den vorliegend betroffenen Wohnungen handelt es sich um „sonstige Wohnob-
jekte“ gemäß vorstehender Aufzählung. Ein Ankauf fiele damit in den Aufgabenbe-
reich der GAG Immobilien AG. Da das Immobilienpaket bereits verkauft ist, kann die 
GAG Immobilien AG jedoch nicht in das abgeschlossene Geschäft eintreten. Ein Vor-
kaufsrecht, das die Stadt zugunsten der GAG Immobilien AG ausüben könnte, besteht 
nicht. 
 
Ungeachtet dieser Ausführungen zur Aufgabenteilung bestünden bei einem Ankauf 
durch die Stadt Köln selbst keine personellen und finanziellen Ressourcen im Baube-
reich, um eine Instandsetzung und Modernisierung eines derart großen Wohnungsbe-
standes durchzuführen beziehungsweise zu beauftragen und als Bauherrin zu beglei-
ten.

Beratungsverlauf (2)

16.06.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1719/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.06.2025
Erstellt
28.05.2025 15:05