0517/2026
Beantwortung der Anfrage: Fällung einer landschafts- und ortsbildprägenden Trauerweide am nördlichen Groov-Teich im LSG Zündorfer Groov (L20)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4364 Zeichen
Dienststelle
57/571
Vorlagen-Nummer
0517/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 16.03.2026
Beantwortung der Anfrage: Fällung einer landschafts- und ortsbildprägenden
Trauerweide am nördlichen Groov-Teich im LSG Zündorfer Groov (L20)
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt zur Anfrage von Frau Hammer vom 03.06.2025 wie
folgt Stellung:
Frage von Frau Hammer:
Besonders dringlich erscheint die geplante – und nach unserer Auffassung nicht genehmi-
gungsfähige – Fällung einer landschafts- und ortsbildprägenden Trauerweide am nördlichen
Groov-Teich am historischen Teehaus. Laut Presseberichten steht diese Maßnahme unmittel-
bar bevor.
Die betroffene Weide prägt das Erscheinungsbild der Groov entscheidend. Ihre Fällung würde
ein historisch gewachsenes Ensemble zerstören und stellt aus unserer Sicht einen eklatanten
Verstoß gegen die Ziele des Landschaftsschutzes dar.
Das Vorhaben steht offenbar im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss des historischen
Teehauses, das um 1910 von der Familie Immendorf, den Gründern der Früh-Kölsch-Braue-
rei, errichtet wurde. Anlass war der tragische Tod ihrer Tochter; das Kind war an einem Sonn-
tag im Groov-Teich ertrunken. Das Teehaus diente der Familie als Gedenkort. An derselben
Stelle pflanzte die Familie eine Trauerweide (Salix alba ‘Tristis’), das spätere **Naturdenkmal
714.01**. So entstand ein kulturhistorisch bedeutsames Ensemble aus Architektur und Natur,
das von Einheimischen und den zahlreichen Tagestouristen geschätzt wird. Der Pavillon war
Teil eines herrschaftlichen Gartens und mit Glasleuchten ausgestattet, gefertigt in der damali-
gen Porzer Glasfabrik (Saint-Gobain / vormals Flachglas AG). Die Villa selbst wurde im 2.
Weltkrieg zerstör. Das Teehaus- Ensemble an der Groov ist das letzte erhaltene Bauwerk des
Anwesens.
Die Kombination mit Pavillon und Weide bildet bis heute einen stimmungsvollen und identi-
tätsstiftenden Blickpunkt im Landschaftsschutzgebiet – mit hohem emotionalem und gestalte-
rischem Wert. Ganz zu schweigen vom naturschutzfachlichen Schaden wäre eine Zerstörung
wäre barbarisch und irreversibel.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft:
- Wurde für die Fällung der Weide eine Genehmigung erteilt?
- Wenn ja, aus welchen Gründen?
- Warum wurde der Naturschutzbeirat nicht beteiligt?
2
Wir fordern nachdrücklich, dass der Beirat formal mit der Angelegenheit befasst wird.
Zudem bitten wir um umgehende Aussetzung der Maßnahme.
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde:
Bei der angesprochenen Trauerweide handelt es sich nicht um das durch den Landschafts-
plan ausgewiesene Naturdenkmal 714.01, sondern um eine Nachpflanzung, welche dort zwi-
schen den Jahren 2007 und 2010 gepflanzt wurde. Der Baum befindet sich innerhalb eines
Landschaftsschutzgebietes, es gelten daher die entsprechenden Verbote des Landschafts-
plans.
Im Dezember 2024 wurde der nördliche Kaimauerabschnitt im Bereich des historischen Tee-
hauses in der Zündorfer Groov turnusmäßig untersucht. Die festgestellten Schäden führten
aufgrund der nicht mehr gegebenen Standsicherheit zur unmittelbaren Sperrung dieses Be-
reichs.
Zum Zeitpunkt der Untersuchung fand bereits die Sanierung des südlichen Kaimauerabschnit-
tes statt. Aufgrund des Potenzials für Kosten- und Zeiteinsparungen sowie des Wegfalls erfor-
derlicher Zwischenbauzustände wurde im Zuge dessen beschlossen die Sanierung des nördli-
chen Abschnittes mit der Sanierung im südlichen Bereich zusammenzulegen.
Die Sanierung des nördlichen Bereichs erfolgte dabei identisch zum südlichen Abschnitt.
Im Rahmen der Sanierung des nördlichen Bereichs der Ufermauer war es notwendig die ne-
ben dem historischen Teehaus befindliche Trauerweide zu fällen, da die Maßnahme sonst
nicht umsetzbar gewesen wäre.
Bei der Sanierung der Ufermauer handelte es sich um eine Verkehrssicherungsmaßnahme,
da die Standsicherheit des Bauwerkes nicht mehr gewährleistet werden konnte. Für solche
Maßnahmen formuliert der Landschaftsplan eine Unberührtheit von den Verboten des Land-
schaftsplans.
Die Maßnahme wurde der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt und der Umsetzung der
Maßnahme wurde am 11.09.2025 per Stellungnahme zugestimmt.
Anfrage Frau Hammer
2129 Zeichen
**Besonders dringlich** erscheint die geplante – und nach unserer Auffassung nicht
genehmigungsfähige – Fällung einer landschafts- und ortsbildprägenden
Trauerweide am nördlichen Groov-Teich am historischen T eehaus. Laut
Presseberichten steht diese Maßnahme unmittelbar bevor.
Die betroffene Weide prägt das Erscheinungsbild der Groov entscheidend. Ihre
Fällung würde ein historisch gewachsenes Ensemble zerstören und stellt aus unserer
Sicht einen eklatanten Verstoß gegen die Ziele des Landschaftsschutzes dar.
Das Vorhaben steht offenbar im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss des
historischen T eehauses, das um 1910 von der Familie Immendorf, den Gründern der
Früh-Kölsch-Brauerei, errichtet wurde. Anlass war der tragische T od ihrer T ochter;
das Kind war an einem Sonntag im Groov-T eich ertrunken. Das T eehaus diente der
Familie als Gedenkort. An derselben Stelle pflanzte die Familie eine Trauerweide
(Salix alba ‘Tristis’), das spätere **Naturdenkmal 714.01**. So entstand ein
kulturhistorisch bedeutsames Ensemble aus Architektur und Natur, das von
Einheimischen und den zahlreichen T agestouristen geschätzt wird. Der Pavillon war
T eil eines herrschaftlichen Gartens und mit Glasleuchten ausgestattet, gefertigt in der
damaligen Porzer Glasfabrik (Saint-Gobain / vormals Flachglas AG). Die Villa selbst
wurde im 2. Weltkrieg zerstör. Das T eehaus- Ensemble an der Groov ist das letzte
erhaltene Bauwerk des Anwesens.
Die Kombination mit Pavillon und Weide bildet bis heute einen stimmungsvollen und
identitätsstiftenden Blickpunkt im Landschaftsschutzgebiet – mit hohem emotionalem
und gestalterischem Wert. Ganz zu schweigen vom naturschutzfachlichen Schaden
wäre eine Zerstörung wäre barbarisch und irreversibel.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft:
- Wurde für die Fällung der Weide eine Genehmigung erteilt?
- Wenn ja, aus welchen Gründen?
- Warum wurde der Naturschutzbeirat nicht beteiligt?
Wir fordern nachdrücklich, dass der Beirat formal mit der Angelegenheit befasst wird.
Zudem bitten wir um umgehende Aussetzung der Maßnahme.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0517/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.02.2026
- Erstellt
- 23.02.2026 16:27