Mandari Insight

2075/2018

Neubau eines NIKE-Courts im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsangerstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.06.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 09.07.2018, TOP 3.2

21 - Fotosbestandsituation

· application/pdf

Ansehen

10 - LP Auszug LSG L16 IGG (1)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

30 - Übersicht- Entwurfsplan Snpies Court

· application/pdf

Ansehen

20 - Bestandsplan IGG

· application/pdf

Ansehen

21 - Fotosbestandsituation

143 Zeichen

Neuer Standort, Blick Richtung Nordosten (2017)

Neuer Standort Blick Richtung Südwesten (2017)

Bestandssituation, Blick Richtung Süden (2017)

10 - LP Auszug LSG L16 IGG (1)

128 Zeichen

Seite 1 von?

KölnGIS - Amt 57

i
f
;
?

15.06.2018

http://koelngis.verwaltung.stadtkoeln.de/koelngis/portale/umwelt/index.php?

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7452 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2075/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau eines NIKE-Courts im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und 
Vogelsangerstraße, LSG L 16, EZ 2, Bezirk 1 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplan gemäß § 67 
(1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung eines Neubaus eines „NIKE-
Court“ Basketball-Platzes zwischen Venloer Straße und Vogelsangerstraße unter der Auflage von 
Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung 
gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG zu.  
 
Alternativbeschluss:  
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt das beantragte Vorhaben ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 09.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Vorhabenträger ist an die Verwaltung mit dem Angebot herangetreten die Neuanlage eines Bas-
ketballfeldes im Inneren Grüngürtel zwischen Venoler Straße und Vogelsangerstraße errichten zu 
wollen.  
Der Innere Grüngürtel umschließt die Kölner Innenstadt als zusammenhängendes grünes Band auf 
einer Länge von etwa sieben Kilometern zwischen dem Rhein im Norden und der Luxemburger Stra-
ße im Süden. Er ist die größte innerstädtische Grün- und Erholungsfläche und erfüllt für die Bewohner 
der Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes eine überaus wichtige Funktion für die 
Naherholung.  
 
In der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 29.01.2018 ist unter Top 5.2 das Integrierte Handlungs-
konzeptes "Grüntangente Süd" aus 2006 und als Bestandteil das Nutzungskonzept Innerer Grüngür-
tel dem Beirat vorgestellt worden. 
In diesem Konzept ist der Bereich zwischen Venloer Straße und Vogelsangerstraße als „Freiraum für 
Jugendliche mit Kleinspielfeldern“ ausgewiesen. Andere Bereiche des Grüngürtels sollen hingegen 
der stillen Erholung dienen und keine weitere ‚Möblierung‘ erhalten.  
 
Der Innere Grüngürtel ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet L 16, LSG 
„Innerer Grüngürtel“ ausgewiesen (Anlage 1, Auszug aus dem städtischen Landschaftsplan). Darüber 
hinaus ist der Innere Grüngürtel denkmal-geschützt. 
Die Flächen des Inneren Grüngürtels der Stadt Köln sind planungsrechtlich dem baulichen Außenbe-
reich gemäß § 35 BauGB zugeordnet. 
 
Bereits heute werden Teile dieser Grünflächen zwischen Venloer und Vogelsangerstraße intensiv 
genutzt und bieten Spiel- und Sportmöglichkeiten. In diesem Abschnitt des inneren Grüngürtels liegen 
neben dem bestehenden Basketballplatz eine ebenfalls in die Jahre gekommene Outdoor-
Tennisanlage, ein sich in Überplanung befindlicher Wasserspielplatz, ein in Kooperation mit der 
Sport-Hochschule entstandener Slackline-Bereich, ein neu gestalteter Bewegungsparcour und ein 
Kleinkinderspielbereich. Ergänzt wird das Arrangement durch das an den Wasserspielplatz angren-
zende ‚Parkcafe 3.0‘ mit gelegentlichem Ausschank, Aufenthaltsmöglichkeiten und Gäste-WCs.  
 
Die bisherigen Erfahrungen mit Sportangeboten im öffentlichen Grün haben gezeigt, dass nach wie 
vor ein hoher Bedarf an Trainingsmöglichkeiten im Freien besteht.  
 
Durch die Aufteilung in ein kleineres, nahezu quadratisches Halb-Spielfeld (Half-Court) und ein recht-
eckiges großes Spielfeld (Full-Court) ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.  
 
Eingriff / Kompensation  
 
Am neuen Standort ist ein umfassender und fachgerechter Neubau mit ansprechender Integration in 
die vorhandene Grünanlage geplant Die befestigte Basketball-Spielfläche befindet sich innerhalb ei-
ner großflächigen Scherrasenfläche und ist durch einen befestigten Stichweg an das Wegesystem 
der Parkanlage angebunden.  
Es sind zwei unterschiedlich große Flächen mit Fallschutzbelag als Spielflächen vorgesehen. Ein 4 m 
breiter Pflasterweg, der auch die Anbindung an den Haupt-Parkweg herstellt, trennt die beiden Spiel-
flächen voneinander. 
Die nördliche Fläche erhält ein nahezu quadratisches Maß von 17 x 16 m (Half-Court). Der Zuschnitt 
der südlichen Fläche beträgt 17 x 30 m (Full-Court). Durch die zwei Platzgrößen wird sowohl ein Spiel 
zweier Mannschaften auf dem Full-Court, als auch das Üben zu Trainingszwecken oder das Spiel 3 
gegen 3 auf dem Half-Court ermöglicht. 
Um den Platz herum, ist ein 2,00 m breiter Pflegeweg aus Pflaster geplant, um den Basketballplatz 
und die Rasenfläche voneinander zu trennen. Durch den Weg wird verhindert, dass z.B. das Mähgut

3 
des Rasens unmittelbar auf die Sportfläche gewirbelt oder getragen wird. 
Während die Pflasterflächen aus Betonpflaster angedacht sind, ist für den Oberbau des Basketball-
platzes ein wasserdurchlässiger, schüttbeschichteter Sportbelag (Normtyp B / C) vorgesehen. Die 
Entwässerung von überschüssigem Niederschlagswasser soll ergänzend über die Schulter in die Ra-
sennebenflächen erfolgen. 
 
Der Altplatz wird rückgebaut, das anfallende Material abgefahren und fachgerecht entsorgt. Temporär 
soll diese Fläche während der Bauphase für die Baustelleneinrichtung genutzt werden  
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Lagerflächen zurückgebaut und die Scherrasenflä-
chen wieder hergestellt. Die Dauer der Bauarbeiten wird mit ca. 6-8 Wochen veranschlagt. 
Die Zufahrt zur BE bzw. der Baustelle soll aus südlicher Richtung über die Vogelsanger Straße und 
den anschließenden Parkweg erfolgen. Dabei werden die Bäume im Bereich der Baustellenzufahrt 
durch Baumschutzmaßnahmen (z.B. flexibles Dränrohr + Verbretterung) geschützt. 
 
Zur Realisierung ist die Verpflanzung von einem Esskastanienbaum (BF41 / GH742), der noch ver-
pflanzungsfähig ist und an einen neuen Standort im Umfeld umgesetzt werden soll erforderlich. Dabei 
ist besonderer Wert auf die Anwuchspflege zu legen.  
Für den Fall, dass die Verpflanzung trotz Anwuchspflege nicht erfolgreich ist, werden 2 neue Bäume 
in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde gepflanzt. 
 
Insgesamt schließt die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit einem negativen Wert von  1.839 Wert-
punkten ab. Dieses Defizit soll an anderer Stelle durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. 
Sofern keine geeignete Fläche und Maßnahme zwischen dem Grünflächenamt und der UNB abge-
stimmt werden kann, ist ein Ersatzgeld von 3.579,60 € zu zahlen. 
 
Artenschutz  
Da die Eingriffe nur auf bereits zuvor stark genutzten Wiesenflächen erfolgen, eine Esskastanie in 
den Wintermonaten verpflanzt werden soll und keine Strauchvegetation vom Ausbau betroffen ist, 
wird nicht erwartet, dass erhebliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände betroffen werden.  
 
Befreiungsvoraussetzungen  
Die Eingriffe liegen in einem Bereich, der einen Schwerpunktbereich innerhalb des Inneren Grüngür-
tels für die Erholungsnutzung und für eine intensive Freizeitnutzung für Jugendliche. Unter Beachtung 
der festgelegten Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- bzw. der Ersatz-
maßnahmen liegen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde somit die Befreiungsvoraussetzungen 
gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor und das öffentliche Interesse an einer zeitgemäßen Freizeitinfra-
struktur in diesem Einzelfall überwiegt gegenüber den Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet.  
 
 
Anlagen

30 - Übersicht- Entwurfsplan Snpies Court

417 Zeichen

Übersichtsplan

m

E)

Legende
rn
"| Kunststoftbeiag. ®] Baum Bestand
m ED n-
| Kantensten
DI ee
=
[er [sone] nor

1628 - Snipes Court, Köln

Snipes SE
Schanzenstrasse 11
51063 Köln

freiraumplus*
Landschaftsarchitekten
'Stüve + Hähnel Fansmos.
Weines Tann n 0-8 EI Imtumatmnmminn
a ee IE

Übersichtsplan
Genehmigung
1023 Damar ven
“0 Fre

nsssrae:
Seviang 120

U

Selig rTemue 1e28 400) Genehmigungdug

aurranssse un

20 - Bestandsplan IGG

84 Zeichen

Bestandsplan Nike-Court, Köln Piatzgröße: Netto = Brutto ca. 21 x 21m

Maßstab 1:500

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2075/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.06.2018
Erstellt
15.06.2018 11:41