2075/2018
Neubau eines NIKE-Courts im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsangerstraße
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21 - Fotosbestandsituation
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Neuer Standort, Blick Richtung Nordosten (2017) Neuer Standort Blick Richtung Südwesten (2017) Bestandssituation, Blick Richtung Süden (2017)
10 - LP Auszug LSG L16 IGG (1)
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Seite 1 von? KölnGIS - Amt 57 i f ; ? 15.06.2018 http://koelngis.verwaltung.stadtkoeln.de/koelngis/portale/umwelt/index.php?
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2075/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines NIKE-Courts im Inneren Grüngürtel zwischen Venloer Straße und Vogelsangerstraße, LSG L 16, EZ 2, Bezirk 1 hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplan gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung eines Neubaus eines „NIKE- Court“ Basketball-Platzes zwischen Venloer Straße und Vogelsangerstraße unter der Auflage von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG zu. Alternativbeschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt das beantragte Vorhaben ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 09.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Vorhabenträger ist an die Verwaltung mit dem Angebot herangetreten die Neuanlage eines Bas- ketballfeldes im Inneren Grüngürtel zwischen Venoler Straße und Vogelsangerstraße errichten zu wollen. Der Innere Grüngürtel umschließt die Kölner Innenstadt als zusammenhängendes grünes Band auf einer Länge von etwa sieben Kilometern zwischen dem Rhein im Norden und der Luxemburger Stra- ße im Süden. Er ist die größte innerstädtische Grün- und Erholungsfläche und erfüllt für die Bewohner der Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes eine überaus wichtige Funktion für die Naherholung. In der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 29.01.2018 ist unter Top 5.2 das Integrierte Handlungs- konzeptes "Grüntangente Süd" aus 2006 und als Bestandteil das Nutzungskonzept Innerer Grüngür- tel dem Beirat vorgestellt worden. In diesem Konzept ist der Bereich zwischen Venloer Straße und Vogelsangerstraße als „Freiraum für Jugendliche mit Kleinspielfeldern“ ausgewiesen. Andere Bereiche des Grüngürtels sollen hingegen der stillen Erholung dienen und keine weitere ‚Möblierung‘ erhalten. Der Innere Grüngürtel ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet L 16, LSG „Innerer Grüngürtel“ ausgewiesen (Anlage 1, Auszug aus dem städtischen Landschaftsplan). Darüber hinaus ist der Innere Grüngürtel denkmal-geschützt. Die Flächen des Inneren Grüngürtels der Stadt Köln sind planungsrechtlich dem baulichen Außenbe- reich gemäß § 35 BauGB zugeordnet. Bereits heute werden Teile dieser Grünflächen zwischen Venloer und Vogelsangerstraße intensiv genutzt und bieten Spiel- und Sportmöglichkeiten. In diesem Abschnitt des inneren Grüngürtels liegen neben dem bestehenden Basketballplatz eine ebenfalls in die Jahre gekommene Outdoor- Tennisanlage, ein sich in Überplanung befindlicher Wasserspielplatz, ein in Kooperation mit der Sport-Hochschule entstandener Slackline-Bereich, ein neu gestalteter Bewegungsparcour und ein Kleinkinderspielbereich. Ergänzt wird das Arrangement durch das an den Wasserspielplatz angren- zende ‚Parkcafe 3.0‘ mit gelegentlichem Ausschank, Aufenthaltsmöglichkeiten und Gäste-WCs. Die bisherigen Erfahrungen mit Sportangeboten im öffentlichen Grün haben gezeigt, dass nach wie vor ein hoher Bedarf an Trainingsmöglichkeiten im Freien besteht. Durch die Aufteilung in ein kleineres, nahezu quadratisches Halb-Spielfeld (Half-Court) und ein recht- eckiges großes Spielfeld (Full-Court) ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Eingriff / Kompensation Am neuen Standort ist ein umfassender und fachgerechter Neubau mit ansprechender Integration in die vorhandene Grünanlage geplant Die befestigte Basketball-Spielfläche befindet sich innerhalb ei- ner großflächigen Scherrasenfläche und ist durch einen befestigten Stichweg an das Wegesystem der Parkanlage angebunden. Es sind zwei unterschiedlich große Flächen mit Fallschutzbelag als Spielflächen vorgesehen. Ein 4 m breiter Pflasterweg, der auch die Anbindung an den Haupt-Parkweg herstellt, trennt die beiden Spiel- flächen voneinander. Die nördliche Fläche erhält ein nahezu quadratisches Maß von 17 x 16 m (Half-Court). Der Zuschnitt der südlichen Fläche beträgt 17 x 30 m (Full-Court). Durch die zwei Platzgrößen wird sowohl ein Spiel zweier Mannschaften auf dem Full-Court, als auch das Üben zu Trainingszwecken oder das Spiel 3 gegen 3 auf dem Half-Court ermöglicht. Um den Platz herum, ist ein 2,00 m breiter Pflegeweg aus Pflaster geplant, um den Basketballplatz und die Rasenfläche voneinander zu trennen. Durch den Weg wird verhindert, dass z.B. das Mähgut 3 des Rasens unmittelbar auf die Sportfläche gewirbelt oder getragen wird. Während die Pflasterflächen aus Betonpflaster angedacht sind, ist für den Oberbau des Basketball- platzes ein wasserdurchlässiger, schüttbeschichteter Sportbelag (Normtyp B / C) vorgesehen. Die Entwässerung von überschüssigem Niederschlagswasser soll ergänzend über die Schulter in die Ra- sennebenflächen erfolgen. Der Altplatz wird rückgebaut, das anfallende Material abgefahren und fachgerecht entsorgt. Temporär soll diese Fläche während der Bauphase für die Baustelleneinrichtung genutzt werden Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Lagerflächen zurückgebaut und die Scherrasenflä- chen wieder hergestellt. Die Dauer der Bauarbeiten wird mit ca. 6-8 Wochen veranschlagt. Die Zufahrt zur BE bzw. der Baustelle soll aus südlicher Richtung über die Vogelsanger Straße und den anschließenden Parkweg erfolgen. Dabei werden die Bäume im Bereich der Baustellenzufahrt durch Baumschutzmaßnahmen (z.B. flexibles Dränrohr + Verbretterung) geschützt. Zur Realisierung ist die Verpflanzung von einem Esskastanienbaum (BF41 / GH742), der noch ver- pflanzungsfähig ist und an einen neuen Standort im Umfeld umgesetzt werden soll erforderlich. Dabei ist besonderer Wert auf die Anwuchspflege zu legen. Für den Fall, dass die Verpflanzung trotz Anwuchspflege nicht erfolgreich ist, werden 2 neue Bäume in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde gepflanzt. Insgesamt schließt die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit einem negativen Wert von 1.839 Wert- punkten ab. Dieses Defizit soll an anderer Stelle durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Sofern keine geeignete Fläche und Maßnahme zwischen dem Grünflächenamt und der UNB abge- stimmt werden kann, ist ein Ersatzgeld von 3.579,60 € zu zahlen. Artenschutz Da die Eingriffe nur auf bereits zuvor stark genutzten Wiesenflächen erfolgen, eine Esskastanie in den Wintermonaten verpflanzt werden soll und keine Strauchvegetation vom Ausbau betroffen ist, wird nicht erwartet, dass erhebliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände betroffen werden. Befreiungsvoraussetzungen Die Eingriffe liegen in einem Bereich, der einen Schwerpunktbereich innerhalb des Inneren Grüngür- tels für die Erholungsnutzung und für eine intensive Freizeitnutzung für Jugendliche. Unter Beachtung der festgelegten Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- bzw. der Ersatz- maßnahmen liegen aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde somit die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor und das öffentliche Interesse an einer zeitgemäßen Freizeitinfra- struktur in diesem Einzelfall überwiegt gegenüber den Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet. Anlagen
30 - Übersicht- Entwurfsplan Snpies Court
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20 - Bestandsplan IGG
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Bestandsplan Nike-Court, Köln Piatzgröße: Netto = Brutto ca. 21 x 21m Maßstab 1:500
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2075/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.06.2018
- Erstellt
- 15.06.2018 11:41