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2830/2018

Köln, Altermarkt-Westseite, Bauprojekt ehemaliges "Rotes Haus" neben dem Historischen Rathaus der Stadt Köln - zu AN/1130/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 11.09.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8568 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  31.08.2018 
 2830/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 
 
Köln, Altermarkt-Westseite, Bauprojekt ehemaliges "Rotes Haus" neben dem Historischen 
Rathaus der Stadt Köln - zu AN/1130/2018 
Herr Dr. Ulrich Krings stellt zur Sitzung am 14.08.2018 folgende Anfrage: 
 
„Am 17.02.2016 hatte ich zum Ausschuss Kunst und Kultur am 01.03.2016 folgende Anfrage gestellt: 
>Ich bitte um Sachstandsbericht betreffend die Wiederaufbauplanung des sog. "Roten Hauses" am 
Altermarkt sowie des Rückgebäudes an der Bürgerstraße, die beide im Zuge der Anlage der U-Bahn-
Haltestelle "Rathaus" zu Beginn der 2000er Jahre abgebrochen wurden<.  
 
Die seinerzeitige Begründung lautete: 
>Kölns Altermarkt- und Altstadtbebauung kann zwar nicht mit der architektonischen Qualität des nach 
1945 neu erbauten Prinzipalmarkts von Münster konkurrieren; trotzdem kann sie heute ebenfalls als 
ein beachtliches Zeugnis für den Willen der damaligen Stadtplanung und Denkmalpflege angespro-
chen werden, nach der Totalzerstörung wesentliche Charakteristika des historischen Kölns wiederzu-
gewinnen. Dazu gehört vor allem die geschlossene Randbebauung von Altermarkt und Heumarkt in 
historisierender Kubatur samt Dachlandschaft, die in den Details jedoch ihre Entstehungszeit nicht 
verleugnen. 
Der U-Bahn-Bau hat vor mehr als 10 Jahren in dieses bis 1970/80 wieder aufgebaute Quartier  
mehrere empfindliche Lücken gerissen. Diese Wunden gilt es endlich zu heilen, nicht jedoch zu per-
petuieren. Da das „Verursacherprinzip“ offenbar nicht greift, hat das Liegenschaftsamt der Stadt Köln 
im Kontakt mit dem Stadtkonservator vor einiger Zeit die Initiative ergriffen, private Investoren einzu-
beziehen. Ziel ist nach Aussage der genannten Dienststellen eine stilkonforme, maßstabsgerechte 
Bebauung am Altermarkt ebenso wie an der Bürgerstraße, somit eine Schließung der Platzwände an 
einem der zentralen Märkte Kölns. 
Wie steht es um die Realisierung? < (Ende des Zitats). 
 
Entgegen der damaligen Beantwortung, es gehe bald weiter, ist nichts erfolgt. Daher meine heutige, 
erneute Anfrage: Wie steht es jetzt, gut zwei Jahre später, um die Realisierung?  
Ist ein Investor gefunden, und wann ist mit dem Start der Baumaßnahmen zu rechnen?“ 
 
 
Dazu antwortet die Verwaltung: 
 
 
Das Grundstück Bürgerstr. 2/Alter Markt 31 – 33, auf dem bis zum Jahr 2005 das sogenannte „Rote 
Haus“ stand, wurde im Jahr 2015 an eine kölnische Projektentwicklungsgesellschaft mit der Maßgabe 
verkauft, das Rote Haus weitgehend in seiner ursprünglichen Form wieder aufzubauen und dabei 
einen dauerhaften Treppenzugang zur Stadtbahnstation „Rathaus“ zu integrieren sowie im Gebäude 
eine barrierefreie Anbindung der Bürgerstraße/Rathausplatz zu den Ebenen Alter Markt und Stadt-
bahnstation herzustellen.

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Dem Grundstücksverkauf gingen eine öffentliche Ausschreibung (Angebotsverfahren) und Ratsbe-
schlüsse voraus. 
 
Bereits vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages hat die Projektentwicklungsgesellschaft die  
Planung für den Wiederaufbau des Roten Hauses aufgenommen und im März 2014 eine Baugeneh-
migung zur Errichtung einer Gaststätte und darüber liegender Beherbergungsstätte mit Anbindung an 
die Stadtbahnstation Rathaus beantragt. Die Baugenehmigung wurde im November 2014 erteilt. 
 
Die der Baugenehmigung zugrundeliegende Planung war darauf ausgerichtet, mit dem Wiederaufbau 
des Roten Hauses im Jahr 2016 zu beginnen, und sah unter anderem vor, die Stadtbahnstation über 
einen Aufzug und einen im Gebäude liegenden Verbindungsgang (Passerelle) barrierefrei an die  
Bürgerstraße und den Rathausplatz anzubinden. 
 
Ausgelöst durch die massive Ausübung von Straftaten in der Silvesternacht 2015/2016 im Bereich 
des Hauptbahnhofes wurden seitens der Polizei Köln und der Verwaltung etliche Präventivmaßnah-
men zur Verhinderung derartiger Straftaten ergriffen und auch bauliche Gegebenheiten im öffentli-
chen Raum begutachtet (Stichwort: Angsträume). Die für das Bauvorhaben Rotes Haus geplante 
Passerelle ist im Rahmen dieser Begutachtung als zukünftiger Angstraum klassifiziert worden.  
 
Aufgrund der veränderten öffentlichen Wahrnehmung seit Anfang des Jahres 2016, aber auch wegen 
der in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Verhaltensänderungen, insbesondere das anstei-
gende Aggressionspotenzial, ist die Verwaltung zu der Ansicht gelangt, dass kein weiterer baulicher 
Angstraum geschaffen werden sollte.  
 
Die Verwaltung hat die Projektentwicklungsgesellschaft deshalb im Frühjahr 2016 gebeten, auf den 
Bau der Passerelle zu verzichten und eine neue Variante für eine barrierefreie Anbindung der  
Bürgerstraße und des Rathausplatzes an die Stadtbahnstation Rathaus zu entwickeln.  
Die Projektentwicklungsgesellschaft hat daraufhin in Abstimmung mit der Verwaltung, der  
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der KVB AG eine neue Variante erarbeitet. Hiernach 
soll die Bürgerstraße und der Rathausplatz über eine offene und gut einsehbare Zuwegung in Form 
eines Gebäudeeinschnitts mit Balustrade entlang der Freitreppe und eines die Ebene Alter Markt an-
fahrenden Aufzugs sowie eines weiteren Aufzugs, der die Ebene Alter Markt mit der Stadtbahnstation 
verbindet, barrierefrei angebunden werden. Der Realisierung dieser Variante hat der Rat am 
11.07.2017 zugestimmt.  
 
Dementsprechend hat die Projektentwicklungsgesellschaft in der Folgezeit die Objektplanung für den 
Wiederaufbau des Roten Hauses umfassend überarbeitet und im Dezember 2017 die Änderung der 
aus November 2014 stammenden und auf der Grundlage der alten Entwurfsplanung basierenden 
Baugenehmigung beantragt. 
 
Das Verfahren zur Änderung der Baugenehmigung ist aufgrund der erneuten Beteiligung von diver-
sen Fachdienststellen der Verwaltung und der Technischen Aufsichtsbehörde der Bezirksregierung 
für das Rote Haus und die darin zu integrierenden Anlagen der Stadtbahnstation noch nicht abge-
schlossen. Mit einem Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens ist im 4. Quartal 2018 zu rechnen.   
 
Neben der ausstehenden Baugenehmigung, die hinsichtlich der noch durchzuführenden Vergaben für 
den Tief- und Hochbau essenziell ist, bedarf es ferner des Abschlusses einer Grundstücksvereinba-
rung zwischen der Projektentwicklungsgesellschaft und der KVB AG über die in das Bauvorhaben zu 
integrierenden Anlagen der Stadtbahnstation. Hierfür sind noch einige Detailfragen, insbesondere 
was die Versicherung der bereits vorhandenen Anlagen der Stadtbahnstation für die Zeit der  
Bautätigkeit angeht, zu klären. Die Versicherung von Anlagen der Stadtbahnstation gegen Schäden, 
die durch Bautätigkeiten auf dem Grundstück Bürgerstr. 2/ Alter Markt 31 – 33 verursacht werden, 
gestaltet sich aufgrund des Einsturzes des Historischen Archivs im Jahr 2009 derzeit als äußerst 
schwierig.

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Außerdem sind die Themen Baustellenlogistik, Kampfmittelsondierung und Bauzeitenfenster noch 
nicht abschließend bearbeitet. Vor allem die Baustellenlogistik erfordert aufgrund anderer Großbau-
stellen rund um das Rathaus und auch wegen des Umstandes, dass eine Beschickung der Baustelle 
über den Alter Markt nur in sehr begrenztem Ausmaß an Vormittagen möglich und bei Großveranstal-
tungen wie zum Beispiel Weihnachtsmarkt und Karneval unmöglich ist, umfassende Abstimmungen 
mit der Verwaltung. 
 
Ferner hat die Projektentwicklungsgesellschaft den zeitgleich mit dem Bauvorhaben Rotes Haus 
durchzuführenden Abriss und den Wiederaufbau der Freitreppe am Rathausturm zu planen und mit 
der Verwaltung abzustimmen. Der Neubau der Treppe ist erforderlich, weil zum einen die Treppe  
wegen der zu realisierenden Balustrade des Roten Hauses verkleinert werden muss und sie aus sta-
tischen Gründen nicht nur teilweise abgerissen werden kann. Zum anderen bedingt die notwendige 
Sanierung der Feuchtigkeitsschäden am Rathausturm einen Abriss der Treppe. 
 
Angesichts der komplexen und noch nicht beendeten Abstimmungsprozesse für das Bauvorhaben 
Rotes Haus sowie aufgrund der baulogistischen Notwendigkeit, den Tief- und Rohbauprozess wegen 
der Schnittstellen zu den Anlagen der Stadtbahnstation, der Freitreppe und dem Rathausturm ohne 
Unterbrechungen durchzuführen, beabsichtigt die Projektentwicklungsgesellschaft, mit der Bautätig-
keit zum Wiederaufbau des Roten Hauses im Januar 2020 zu beginnen und die Tief- und Rohbauar-
beiten innerhalb von 10 Monaten abzuschließen. 
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2830/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.08.2018
Erstellt
27.08.2018 10:39