1247/2021
Mitteilung zur befristeten Stelle "Sexualpädagogik und Prävention" bei pro familia Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 07.04.2021 1247/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 20.04.2021 Mitteilung zur befristeten Stelle "Sexualpädagogik und Prävention" bei pro familia Köln Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wurden den pro familia-Beratungsstellen in Köln Chorweiler und in Köln-Zentrum jeweils eine halbe Stelle, bzw. insgesamt eine Vollzeitstelle, im Bereich Sexualpäda- gogik und Prävention über den politischen VN zugesetzt. Hierfür erhält pro familia einen Zuschuss in Höhe von 78.000 € (2 x 39.000 €). Im Rahmen der befristeten Stellenzuschüsse für die kommunale SexPäd-Stelle "Arbeit mit Jungen und Männern" konnten von pro familia Köln 2020 folgende Angebote erbracht werden: Arbeit mit Jungen und Männern Vom 01.03. bis 31.12.2020 pro familia Köln- Chorweiler 27,75 h/Woche Gruppen pro familia Köln- Zentrum 12h/Woche Gruppen Jugendliche 15 8 Multiplikator*innen Fortbildungen 13 8 Beratungen 14 29 Insgesamt 229 Personen 162 Personen Die von pro familia eingerichtete Stelle hat im Kölner Norden eine intensive Vernetzung mit den dorti- gen Schulen hergestellt, um schulische mit außerschulischen Sexualpädagogikangeboten zu ver- knüpfen und insbesondere im Kölner Norden lebende Menschen in prekären Lebenslagen sowie jun- ge Menschen mit geringen Bildungschancen zu erreichen. Die Pandemie hat dazu geführt, dass viele Nachfragen zu sexualpädagogischen Workshops und Se- minaren nicht bedient werden konnten. Während des kurzen Zeitfensters der Lockerungen im Som- mer und Herbst waren nicht genügend Kapazitäten vorhanden, um Versäumtes nachzuholen. Aktuell bietet pro familia neben dem Angebot des Gesundheitsamtes, welches sich speziell an junge Menschen mit schwierigem Zugang zu formaler Bildung wendet, stadtweit das einzige sexualpädago- gische Angebot für männliche Jugendliche. Eine Anschlussfinanzierung über den Doppelhaushalt 2020/2021 hinaus wurde nicht geregelt. Der Wegfall der Förderung hätte zur Folge, dass der Träger sein Beratungsangebot über das Jahr 2021 hinaus nicht mehr erbringen kann. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1247/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.04.2021
- Erstellt
- 06.04.2021 09:39