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2396/2018

Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.21

Anlage 04 Auszug Bauausschuss 17.09.2018

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Anlage 02 Lageplan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 01 Übersichtsplan

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Anlage 03 Schrägluftbild

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Anlage 04 Auszug Bauausschuss 17.09.2018

1909 Zeichen

Anlage 4 
          An 
 
Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 19.09.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des 
Bauausschusses vom 17.09.2018 
öffentlich 
5.5 Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller 
Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 
Köln-Weiden, Planungsbeschluss- 2396/2018 
 
Vorsitzender Dr. Schoser lässt über die Vorlage mit der Ergänzung einer „maximalen 
Ausnutzbarkeit in Bezug auf die Höhe“ abstimmen.  
Ergänzter Beschluss: 
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt – mit Ergänzung - zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lö-
venich, Flur 19, Flurstück 1337 durchzuführen.  
  
Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfir-
men zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inkl. der Planung 
belaufen sich auf rd. 460.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau zur Unterbrin-
gung von Geflüchteten auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 
50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337 aufzunehmen.  
  
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure (HOAI), Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebau-
ung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, 
Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Kosten 
für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) 
betragen voraussichtlich rd. 105.000 €.  
In Bezug auf die Höhe ist eine maximale Ausnutzbarkeit anzustreben.  
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Anlage 02 Lageplan

461 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [348000,5644609]   1:2000
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 20.07.2018

Beschlussvorlage Rat

7806 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2396/2018 
Freigabedatum 
28.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem 
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 
1337 durchzuführen. 
 
Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftra-
gen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inkl. der Planung belaufen sich auf rd. 460.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau zur Unterbringung von Geflüchte-
ten auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Löve-
nich, Flur 19, Flurstück 1337 aufzunehmen.  
 
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und In-
genieure (HOAI), Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die not-
wendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. 
Die voraussichtlichen Kosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, 
Entwurfsplanung) betragen voraussichtlich rd. 105.000 €.  
 
Integrationsrat 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Bauausschuss 17.09.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   105.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  460.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
 
Nach dem überproportionalen Anstieg zwischen 2014 und 2016 setzt sich seit Beginn des Jahres 
2017 der Trend rückläufiger Zugangszahlen von Geflüchteten fort. Momentan sind in Köln rund 9.200 
Geflüchtete untergebracht. Deshalb wird die Stadt Köln rd. 800 Plätze in Notunterkünften und pe r-
spektivisch rd. 2.100 Plätze in Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Pensionen insbesondere au f-
grund ihrer geringen Wohnqualität und ihrer Kostenintensität abbauen.  
Projektbeschreibung 
Abriss des Bestandsgebäudes 
Das aktuell als Flüchtlingsunterkunft genutzte Objekt Potsdamer Str. 1 b, ist eine 2 -geschossige 
Leichtbaukonstruktion mit Fertigteilwänden und Satteldach, die Anfang der 90er Jahre errichtet wurde 
und aufgrund der Bauweise für eine Nutzung von 20 Jahren ausgelegt war. Die geplante Nutzung s-
dauer des Objektes ist somit überschritten. Der Restbuchwert zum 31.12.2018 resultiert aus der nach 
Einführung des NKF erfolgten Aktivierung der Bestandsgebäude im Jahre 2006 . Mit Stand 
23.07.2018 befinden sich noch 26 Bewohner in der Unterkunft, die bis zum Jahresende sukzessive in 
andere Unterkünfte umziehen werden. 
Die Unterkunft verfügt über Gemeinschaftssanitäranlagen und elektrische Doppelkochplatten in den 
Zimmern, was einem heute nicht mehr zeitgemäßen Standard für eine mittel - bis langfristige Unte r-
bringung entspricht. Aufgrund der langen Stan dzeit der Leichtbaukonstruktion ist zudem die gesamte 
Bausubstanz angegriffen und stark beansprucht worden. Aufgrund häufiger In standsetzungen von 
Rohrbrüchen in den wasserführenden Leitungen, ist durch erforderliche Bohrungen in Decken und 
Wände die Abnutzung zusätzlich erhöht worden. Die Fassade ist im Sockelbereich stark beschädigt. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Sa nierung aus Sicht der Verwaltung daher  technisch

3 
und wirtschaftlich mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. 
Das Anfang der 90er Jahre auf dem angrenzenden Flurstück ebenfalls als Leichtbaukonstruktion e r-
richtete Gebäude Potsdamer Str. 1 a, wurde aufgr und der überschrittenen Nutzungsdauer seinerzeit 
bereits abgerissen und in konventioneller Massivbauweise im Jahre 2015-2017 neu errichtet. 
Geplantes Gebäude 
Im Rahmen einer Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben die Beba u-
barkeit der städtischen Grundstücksfläche festgestellt. Nach Abbruch der alten Bausubstanz könnte 
auf dem Grundstück in Anlehnung an die vorhandene benachbarte Neubebauung spiegelbildlich v o-
raussichtlich ein zweigeschossiges, unterkellertes Wohngebäude mit Flac hdach und abgeschloss e-
nen Nutzungseinheiten für bis zu 50 Personen entstehen. 
Die Unterkünfte an diesem Standort werden seit ihrer Errichtung durch Geflüchtete genutzt und we r-
den durch das direkte Umfeld akzeptiert. Es empfiehlt sich daher dies an diesem S tandort beizube-
halten. Ein preisgünstiges Alternativobjekt zur Anmietung oder zum Ankauf steht auf dem Immobil i-
enmarkt in der Nähe derzeit nicht zur Verfügung.  
Die Kosten zur Neuerrichtung eines Gebäudes im Rahmen dieser Bauweise, das von der Größe für 
die Unterbringung von bis zu 50 Personen geeignet ist, liegen nach ersten Kostenschätzungen bei ca. 
2,7 Mio. €. Die Kosten für die Planungsleistungen der HOAI Leistungsphasen 1 -3 betragen vorau s-
sichtlich ca. 105.000 €, die im Fall der Umsetzung des Bauvorhabens angerechnet werden. Die Nu t-
zungsdauer des Gebäudes ist mit 60 Jahren vorgesehen. Für die reine Ba uzeit müssen knapp zwei 
Jahre eingeplant werden. Nach aktueller und prognostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige 
Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. 
Damit der Baubeschluss vorbereitet und später dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, 
sind Grundlagenermittlungen, Vorplanungen, Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen erforder-
lich, die auf Grundlage der Leistungsphasen 1-3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) - Mindestsatz - zu beauftragen sind. Außerdem sind Stellungnahmen von Fachingenieuren 
(Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen. 
Zur Finanzierung 
1. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Be-
reitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 460.000 € zur Verfügung. 
Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestandsgebäudes, mit e i-
nem Restbuchwert i. H. v. 91.198,25 € zum Stand 31.12.2018, werden unmittelbar mit der allg e-
meinen Rücklage verrechnet.  
 
2. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 105.000 € stehen für das 
Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, 
Flüchtlings-WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen ei-
ner Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b, bereitge-
stellt. 
 
Zur Dringlichkeit 
 
Es werden zwingend langfristige Ressourcen zur Unterbringung von Geflüchteten, sowie zum Abbau 
bzw. Ersatz von temporären Unterbringungsmaßnahmen und Beherbergungsbetrieben, benötigt. Ein 
Abwarten bis zur nächsten Ratssitzung verzögert die Planung und anschließende Fertigstellung um 
weitere zwei Monate. 
 
Anlagen

Anlage 01 Übersichtsplan

419 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [347954,5644495]   1:10000
 
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 20.07.2018

Anlage 03 Schrägluftbild

456 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [347973,5644595]   1:2000
 
KölnGIS
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbild 2016 (DOP10)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 20.07.2018

Beratungsverlauf (6)

04.09.2018 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bauausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2396/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.08.2018
Erstellt
20.07.2018 07:39