2396/2018
Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Planungsbeschluss
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Anlage 04 Auszug Bauausschuss 17.09.2018
1909 Zeichen
Anlage 4
An
Geschäftsführung
Bauausschuss
Frau Weber
Telefon: (0221) 221 - 22443
Fax : (0221) 221 - 24447
E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de
Datum: 19.09.2018
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des
Bauausschusses vom 17.09.2018
öffentlich
5.5 Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller
Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859
Köln-Weiden, Planungsbeschluss- 2396/2018
Vorsitzender Dr. Schoser lässt über die Vorlage mit der Ergänzung einer „maximalen
Ausnutzbarkeit in Bezug auf die Höhe“ abstimmen.
Ergänzter Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt – mit Ergänzung - zu beschließen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem
städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lö-
venich, Flur 19, Flurstück 1337 durchzuführen.
Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfir-
men zu beauftragen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inkl. der Planung
belaufen sich auf rd. 460.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau zur Unterbrin-
gung von Geflüchteten auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b,
50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337 aufzunehmen.
Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Ar-
chitekten und Ingenieure (HOAI), Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebau-
ung zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung,
Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Kosten
für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung)
betragen voraussichtlich rd. 105.000 €.
In Bezug auf die Höhe ist eine maximale Ausnutzbarkeit anzustreben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 02 Lageplan
461 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [348000,5644609] 1:2000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 20.07.2018
Beschlussvorlage Rat
7806 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 2396/2018 Freigabedatum 28.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abriss und Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337 durchzuführen. Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen zu beauftra- gen. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss inkl. der Planung belaufen sich auf rd. 460.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Neubau zur Unterbringung von Geflüchte- ten auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Löve- nich, Flur 19, Flurstück 1337 aufzunehmen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und In- genieure (HOAI), Fachplaner mit der Vorplanung zur Neubebauung zu beauftragen und die not- wendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden- und Schadstoffgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen Kosten für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) betragen voraussichtlich rd. 105.000 €. Integrationsrat 04.09.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Bauausschuss 17.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 105.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 460.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage Nach dem überproportionalen Anstieg zwischen 2014 und 2016 setzt sich seit Beginn des Jahres 2017 der Trend rückläufiger Zugangszahlen von Geflüchteten fort. Momentan sind in Köln rund 9.200 Geflüchtete untergebracht. Deshalb wird die Stadt Köln rd. 800 Plätze in Notunterkünften und pe r- spektivisch rd. 2.100 Plätze in Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Pensionen insbesondere au f- grund ihrer geringen Wohnqualität und ihrer Kostenintensität abbauen. Projektbeschreibung Abriss des Bestandsgebäudes Das aktuell als Flüchtlingsunterkunft genutzte Objekt Potsdamer Str. 1 b, ist eine 2 -geschossige Leichtbaukonstruktion mit Fertigteilwänden und Satteldach, die Anfang der 90er Jahre errichtet wurde und aufgrund der Bauweise für eine Nutzung von 20 Jahren ausgelegt war. Die geplante Nutzung s- dauer des Objektes ist somit überschritten. Der Restbuchwert zum 31.12.2018 resultiert aus der nach Einführung des NKF erfolgten Aktivierung der Bestandsgebäude im Jahre 2006 . Mit Stand 23.07.2018 befinden sich noch 26 Bewohner in der Unterkunft, die bis zum Jahresende sukzessive in andere Unterkünfte umziehen werden. Die Unterkunft verfügt über Gemeinschaftssanitäranlagen und elektrische Doppelkochplatten in den Zimmern, was einem heute nicht mehr zeitgemäßen Standard für eine mittel - bis langfristige Unte r- bringung entspricht. Aufgrund der langen Stan dzeit der Leichtbaukonstruktion ist zudem die gesamte Bausubstanz angegriffen und stark beansprucht worden. Aufgrund häufiger In standsetzungen von Rohrbrüchen in den wasserführenden Leitungen, ist durch erforderliche Bohrungen in Decken und Wände die Abnutzung zusätzlich erhöht worden. Die Fassade ist im Sockelbereich stark beschädigt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Sa nierung aus Sicht der Verwaltung daher technisch 3 und wirtschaftlich mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist. Das Anfang der 90er Jahre auf dem angrenzenden Flurstück ebenfalls als Leichtbaukonstruktion e r- richtete Gebäude Potsdamer Str. 1 a, wurde aufgr und der überschrittenen Nutzungsdauer seinerzeit bereits abgerissen und in konventioneller Massivbauweise im Jahre 2015-2017 neu errichtet. Geplantes Gebäude Im Rahmen einer Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben die Beba u- barkeit der städtischen Grundstücksfläche festgestellt. Nach Abbruch der alten Bausubstanz könnte auf dem Grundstück in Anlehnung an die vorhandene benachbarte Neubebauung spiegelbildlich v o- raussichtlich ein zweigeschossiges, unterkellertes Wohngebäude mit Flac hdach und abgeschloss e- nen Nutzungseinheiten für bis zu 50 Personen entstehen. Die Unterkünfte an diesem Standort werden seit ihrer Errichtung durch Geflüchtete genutzt und we r- den durch das direkte Umfeld akzeptiert. Es empfiehlt sich daher dies an diesem S tandort beizube- halten. Ein preisgünstiges Alternativobjekt zur Anmietung oder zum Ankauf steht auf dem Immobil i- enmarkt in der Nähe derzeit nicht zur Verfügung. Die Kosten zur Neuerrichtung eines Gebäudes im Rahmen dieser Bauweise, das von der Größe für die Unterbringung von bis zu 50 Personen geeignet ist, liegen nach ersten Kostenschätzungen bei ca. 2,7 Mio. €. Die Kosten für die Planungsleistungen der HOAI Leistungsphasen 1 -3 betragen vorau s- sichtlich ca. 105.000 €, die im Fall der Umsetzung des Bauvorhabens angerechnet werden. Die Nu t- zungsdauer des Gebäudes ist mit 60 Jahren vorgesehen. Für die reine Ba uzeit müssen knapp zwei Jahre eingeplant werden. Nach aktueller und prognostizierbarer Bedarfslage ist eine vollständige Auslastung des Objektes auf Dauer gewährleistet. Damit der Baubeschluss vorbereitet und später dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, sind Grundlagenermittlungen, Vorplanungen, Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen erforder- lich, die auf Grundlage der Leistungsphasen 1-3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Mindestsatz - zu beauftragen sind. Außerdem sind Stellungnahmen von Fachingenieuren (Statiker, Vermesser, Bodengutachter, Schadstoffgutachter etc.) einzuholen. Zur Finanzierung 1. Zur Finanzierung der Abrisskosten stehen im Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan 1004, Be- reitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 460.000 € zur Verfügung. Die Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen, Abriss des Bestandsgebäudes, mit e i- nem Restbuchwert i. H. v. 91.198,25 € zum Stand 31.12.2018, werden unmittelbar mit der allg e- meinen Rücklage verrechnet. 2. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen in Höhe von insgesamt 105.000 € stehen für das Haushaltsjahr 2018 im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH, Mittel in entsprechender Höhe zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen ei- ner Sollumbuchung bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b, bereitge- stellt. Zur Dringlichkeit Es werden zwingend langfristige Ressourcen zur Unterbringung von Geflüchteten, sowie zum Abbau bzw. Ersatz von temporären Unterbringungsmaßnahmen und Beherbergungsbetrieben, benötigt. Ein Abwarten bis zur nächsten Ratssitzung verzögert die Planung und anschließende Fertigstellung um weitere zwei Monate. Anlagen
Anlage 01 Übersichtsplan
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400m3002001000 Mittelpunkt: [347954,5644495] 1:10000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 20.07.2018
Anlage 03 Schrägluftbild
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80m6040200 Mittelpunkt: [347973,5644595] 1:2000 KölnGIS Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbild 2016 (DOP10) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 20.07.2018
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2396/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.08.2018
- Erstellt
- 20.07.2018 07:39