0790/2017
Fördervereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln zu Gunsten der Bühnen der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer14.03.2017 0790/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 21.03.2017 Fördervereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln zu Gunsten der Bühnen der Stadt Köln Am Mittwoch, den 08. März 2017 haben die NRW -Kulturministerin Christina Kampmann und die Kulturdezernentin der Stadt Köln Susanne Laugwitz -Aulbach in Vertretung für Oberbü r- germeisterin Henriette Reker in Köln eine Förderver einbarung zu Gunsten der Bühnen der Stadt Köln über einen jährlichen Betriebskostenzuschuss des Landes NRW in Höhe von 1.534.000 Euro geschlossen. In diesem Zuschuss enthalten sind Sonderzuschüsse in Höhe von 25.000 Euro für theater- und musikpädagogische Maßnahmen. Durch die Fördervereinbarung wird die bereits kontinuierlich an die Bühnen Köln ausgeschü t- tete Förderung des Landes NRW nun erstmalig schriftlich mit Blick in die Zukunft vereinbart. Die Fördervereinbarung basiert auf dem am 01. Januar 2015 in Kraft getretenen Kulturfö r- dergesetz NRW, durch das mehr Planungssicherheit, Transparenz und Partizipation in der Kulturpolitik geschaffen werden soll. Weiterer Inhalt der Fördervereinbarung Die Förderzusage des Landes NRW ist an die Zusage der Stadt geknüpft, die städtischen Zuschüsse nicht abzusenken. Darüber hinaus hat die Stadt Köln zugesichert, bis zum Ende der Spielzeit 2019/20 das Zuschussniveau entsprechend der Tarif - und Sachkostensteig e- rungen anzuheben, um die künstlerische Leistungsfähigkeit der Bühnen Köln zu erhalten und zu verbessern. Die gegenseitigen Zusagen, das Zuschussniveau aufrecht zu erhalten, st e- hen unter dem Vorbehalt, dass die Haushalte von Stadt Köln und Land NRW dies zulassen und der Rat der Stadt Köln, bzw. das Land NRW ents prechende Fördermittel zur Verfügung stellen. Die Fördervereinbarung läuft bis Ende der Spielzeit 2019/2020 - also bis zum 31. August 2020. In der Fördervereinbarung bekennen sich die Bühnen Köln darüber hinaus zu ihrem Profil eines Stadttheaters mit de n drei künstlerischen Sparten: Oper/Kinderoper, Schauspiel und Tanzgastspiele. Darüber hinaus wird betont, dass die Bühnen Köln ihre künstlerische, bi l- dungspolitische und gesellschaftliche Zielsetzung nicht nur in der Bereitstellung eines hoc h- wertigen und vielfältigen Kulturprogramms für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Köln und darüber hinaus haben. Auch die Förderung junger Talente (z.B. im Rahmen des internation a- len Opernstudios), Ur - und Erstaufführungen zeitgenössischer Werke und die künstlerische 2 Auseinandersetzung mit dem aktuellen politischen und gesellschaftlichen Zeitgeschehen sind entscheidende Kriterien für die Ausrichtung der Bühnen. Durch umfangreiche theater - und musikpädagogische Angebote für Schulen und Kindergä r- ten und außerschulische Bildungseinrichtungen erreichen die Bühnen auch gezielt junges Publikum und führen Kinder bereits in jungen Jahren an Oper und Schauspiel heran. Es ist beiderseitig beabsichtigt, die Fördervereinbarung auch über das Ende der Spielzeit 2019/2020 hinaus zu verlängern. Die Fördervereinbarung gibt den Bühnen Köln mittelfristig Planungssicherheit und ermöglicht, das kulturelle Angebot weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten. Die Fördervereinbarung findet sich in Kopie in der Anlage. gez. Laugwitz-Aulbach
2017_Theater- und Orchesterpakt NRW_Fördervereinbarung Bühnen
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Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen A © =2 Stadt Köln Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen Fördervereinbarung (Bühnen Köln) zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - nachfolgend Land NRW genannt - und der Stadt Köln vertreten durch die Oberbürgermeisterin - nachfolgend Stadt Köln genannt - Präambel Die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zeichnet sich durch eine außerordentliche Vielfalt, Dichte und Qualität aus. Die 18 zumeist mehrspartigen Stadttheater und die 15 kommunalen Orchester sind bedeutende Eckpfeiler der kulturellen Infrastruktur des Landes. Theater und Orchester sind wichtige Produktionsstätten von Kunst, zentrale Bildungseinrichtungen, wesentliche Standortfaktoren und tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Stadt in erheblichem Maße bei. Allein die kommunal getragenen Theater und Orchester in Nordrhein-Westfalen schaffen rund 8.000 Arbeitsplätze, dazu kommen ca. 3.500 Gast-, Werk- und Dienstverträge. Rund 5 Mio. Besucherinnen und Besucher nehmen an ca. 12.500 Veranstaltungen jährlich teil (Quelle: Statistik Deutscher Bühnenverein). Die Landesregierung Nordrhein-Westfllen und die theater-- und orchestertragenden Städte werden in enger Kooperation alles in ihren Kräften stehende tun, um die künstlerische und personelle Substanz der kommunalen Orchester- und Theaterlandschaft in ihrer Vielfalt und Qualität zu erhalten und im Sinne eines reichhaltigen Kulturangebots weiterzuentwickeln. Diesem Bestreben liegt ein Verständnis von Orchestern und Theatern als Stätten der Kunst und der kulturellen Bildung zugrunde, die als Reflexionsebene und Impulsgeberin für das gesellschaftliche Selbstverständnis unverzichtbar sind. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW mit dem Städtetag NRW in Kooperation mit den Intendantinnen und Intendanten, den kaufmännischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, dem Deutschen Bühnenverein und dem NRW Kultursekretariat für Nordrhein-Westfalen am 14. Oktober 2013 einen Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen (Anlage 1) vereinbart. Dieser Pakt ist ein Ergebnis der Theater- und Orchesterkonferenz des Landes, in der auf Initiative des Kulturministeriums Vertreterinnen und Vertreter der theater- und orchestertragenden Städte, der Intendanzen der 18 Stadttheater und 15 kommunalen Orchester sowie des Kulturministeriums seit 2011 zum regelmäßigen Austausch zusammenkommen. Der Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen ist zugleich politischer Rahmen und auch Grundlage dieser Fördervereinbarung. Rechtliche Ermächtigung für den Abschluss der Fördervereinbarung ist das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2014 (Kulturfördergesetz NRW), insbesondere die $$ 29 und 30. Vorgaben des Haushaltsrechts von Kommunen Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln und Land NRW, des Zuwendungsrechtes des Landes NRW, der Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln vom 27. August 2013 sowie die Verträge mit der 'Betriebsleitung bleiben davon unberührt. 81 Planungssicherheit Die Bühnen der Stadt Köln — nachfolgend Bühnen Köln genannt - erhalten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Fördervereinbarung Unterstützung vom Land NRW und von der Stadt Köln. Zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses werden die Bühnen Köln als städtische Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. Die Befugnisse der Gremien der Bühnen Köln bleiben von der Fördervereinbarung unberührt. Die Bühnen Köln betreiben ein Dreisparten-Theater. Der Zweck der Einrichtung umfasst insbesondere die Aufführungen von Bühnenwerken aller Gattungen im Musik-, Tanz- und Sprechtheater. Die Bühnen Köln erhalten für den Spielbetrieb der Spielzeit 2016/2017 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 55,58 Mio. EUR. Zudem erhalten die Bühnen Köln zusätzliche Mittel für den Interimsbetrieb und die Sanierung der Gebäude am Offenbachplatz. Die Bühnen Köln mit ihren Gebäuden am Offenbachplatz werden derzeit umfangreich denkmalgerecht saniert. Über Opernhaus und Schauspielhaus hinaus werden eine Kinderoper und eine „neue Spielstätte“ für das Schauspiel errichtet. Im Interimsspielbetrieb gewährleistet die Stadt Köln Spielstätten für Oper, Kinderoper, Tanz und Schauspiel. Darüber hinaus ist der Spielbetrieb im Interim durch Anmietungen für spartenübergreifend tätige Bereiche sichergestellt. Hierfür wurden bereits rund 85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Sowohl die Sanierungsmaßnahmen als auch das Interim werden ausschließlich durch die Kommune finanziert. Die Bühnen Köln und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) sind eine Kooperation im Werkstättenbereich eingegangen. Hierbei werden voraussichtlich ab 2021 Bühnenkulissen und Fernsehdekorationen auf dem Betriebsgelände des WDR in Bocklemünd zwar in getrennten, aber auf Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln Synergien bedachten Bereichen gebaut. Auch eine gemeinsame Ausbildung von Fachkräften ist geplant. Überschüsse, die die Bühnen Köln erwirtschaften, sollen im Etat der Bühnen Köln verbleiben und fließen nicht in den allgemeinen Haushalt. Die Stadt Köln erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Einrichtung. Das Land NRW beabsichtigt, die ab 2011 zusätzlich gewährten Theater- und Orchesterpaktmittel in Höhe von 4,5 Mio. EUR für alle kommunalen Theater und Orchester Nordrhein-Westfalens zu verstetigen. Die Verteilung erfolgt nach dem in der Theater- und Orchesterkonferenz NRW vereinbarten Schlüssel. Er beinhaltet u.a. einen Berechnungsparameter, der vom Finanzstatus der jeweiligen Kommune abhängig ist (sog. „Nothilfe“). Stichtag für die Berechnung ist der kommunale Finanzstatus der Kommunen zum 31.12. des jeweiligen Vorvorjahres der Bewilligung. Für den Fall, dass sich durch Änderungen im kommunalen Finanzstatus Abweichungen ergeben sollten, teilt das Land NRW den Kommunen dies mit zeitlichem Vorlauf mit. Seitens des Landes NRW erhalten die Bühnen Köln derzeit einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.534.000 EUR. Darin enthalten sind zweckgebundene Zuschüsse für theater- und musiktheaterpädagogische Maßnahmen in Höhe von jährlich 25.000 EUR. Es besteht Einvernehmen darüber, dass beide Zuschussgeber anstreben, das Zuschussniveau für die Bühnen Köln bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020, also bis zum 31.08.2020, mindestens auf dem vereinbarten Niveau stabil zu halten. Die Stadt Köln hat darüber hinaus über die Laufzeit der Mittelfristplanung der Bühnen (bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020, also bis zum 31.08.2020) zugesichert, das Zuschussniveau entsprechend Tarif- und Sachkostensteigerungen anzuheben, um die künstlerische Leistungsfähigkeit der Bühnen Köln zu erhalten und zu verbessern. Der Erhalt des Zuschussniveaus der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt der Stadt Köln dies zulässt und der Rat der Stadt während der Laufzeit der Fördervereinbarung entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt. Der Erhalt des Zuschussniveaus des Landes NRW steht unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW entsprechende Fördermittel zur Verfügung stellt. Der kommunale Zuschuss erfolgt in Form eines Betriebskostenzuschusses an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln Die Landesförderung erfolgt in Form einer Zuwendung gemäß $8 23, 44 der Landeshaushaltsordnung. Die Zuwendung ist bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Der Zuwendungsbescheid kann einen über die Fördervereinbarung hinaus gehenden Regelungsinhalt haben. 82 Informationspflichten Für die Wirtschaftsführung der Bühnen Köln gilt ein auf die jeweilige Spielzeit (01. September bis 31. August des Folgejahres) abgestellter Wirtschaftsplan. Änderungen, die sich im Haushaltsvollzug während der Geltungszeit dieses Vertrages ergeben, werden dem Land mitgeteilt. Die Vertragsparteien teilen einander beabsichtigte, von der Fördervereinbarung abweichende Kürzungen oder Konsolidierungsmaßnahmen mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 18 Monaten mit und erörtern diese vor der abschließenden Beschlussfassung miteinander. 83 Künstlerisches Profil Die Bühnen Köln erfüllen die Aufgaben eines Stadttheaters mit folgenden künstlerischen Sparten: Oper/Kinderoper, Schauspiel und Tanz (in der Regel im Gastspielbetrieb). Die Bühnen Köln erarbeiten einen künstlerisch anspruchsvollen Spielplan und stellen ein hochwertiges und vielfältiges künstlerisches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln und darüber hinaus bereit. Die Stadt Köln und die Bühnen Köln erklären, dass Einigkeit besteht über die künstlerischen, bildungspolitischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen der Bühnen Köln: Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln Oper und Kinderoper Die Oper Köln ist eines der führenden internationalen Opernhäuser und bietet musikalisch wie szenisch hochwertige Aufführungen. Große Sänger- und Dirigentennamen, ein ersiklassiges Ensemble, international renommierte Gaststars und profilierte Regisseurinnen und Regisseure sind entscheidende Kriterien für die Arbeit des Hauses. Mit dem internationalen Opernstudio verfügt die Oper zudem seit 1962 über die älteste Institution zur Förderung junger Talente in dieser Art im deutschsprachigen Raum. Die Oper Köln hat den künstlerischen Anspruch, Ort für relevantes und innovatives Musiktheater von höchster Qualität zu sein. Das Haus möchte offenes Opernhaus für die Menschen der Stadt Köln und Region sein und versteht sich aus seiner Tradition heraus als junge und internationale Oper. Mit bedeutenden Ur- und Erstaufführungen zeitgenössischer Werke gingen seit jeher starke, dem aktuellen Zeitgeschehen verbundene künstlerische Impulse von der Oper Köln aus. Die Oper ist gefragter Koproduktionspartner und beteiligt sich an internationalen Vorhaben wie der Ausrichtung des Europäischen Opernregie-Preises 2016. Die Kinderoper der Oper Köln ist die älteste Kinderoper Deutschlands. Sie hat es sich zum künstlerischen Ziel gesetzt, erstklassige Opernproduktionen von professionellen Sängerinnen und Sängern der Oper Köln und dem Gürzenich- Orchester Köln einem jungen Publikum zu präsentieren. Die große Bandbreite der anspruchsvollen und unterhaltsamen Produktionen richtet sich an Kinder im Vorschulalter, Grundschulkinder, Klassen aller weiterführenden Schulen sowie an Familien. Für Kinder ab 3 Jahren gibt es mobile Kinderopernproduktionen, die in Kindergärten und Kitas aufgeführt werden. Mit der Wiedereröffnung der Bühnen am Offenbachplatz wird die Kölner Kinderoper zu einem der ganz wenigen Opernhäuser speziell für Kinder und Jugendliche weltweit zählen. Die Kinderoper bietet umfangreiche theaterpädagogische Angebote für Schulen und Kindergärten an. Schauspiel Das Schauspiel Köln ist eines der bedeutendsten deutschen Stadttheater und hat seit seiner Eröffnung des Hauses am Offenbachplatz im Jahr 1961 große nationale und internationale Erfolge zu verzeichnen. Es bietet dem Publikum eine Vielfalt von Produktionen auf hohem Niveau: von großen Klassikern über Gegenwartsdramatik bis hin zu zahlreichen Uraufführungen. Wichtiges Element Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln des künstlerischen Profils des Schauspiels ist die Einführung von Hausregisseuren, deren Handschrift zusammen mit den Inszenierungen des Intendanten das Theater prägt. Das Schauspiel Köln setzt sich in seinem Spielplan vor allem mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen auseinander. Es möchte auf diese Weise zeigen, was Theater vermag: sich einzumischen, zum Akteur innerhalb der Stadtgesellschaft zu werden und einen lebendigen Austausch zu ermöglichen. Das Schauspiel bringt sich auf vielfältige Weise in das Kölner Stadtleben ein: als wesentlicher Akteur des Kunst- und Kulturfests Birlikte, als Gastgeber für Konzerte, Diskussionsrunden und Lesungen. Eine besondere Rolle kommt dabei der Interimsspielstätte im rechtsrheinischen Köln Mülheim zu, die auch nach der Wiedereröffnung erhalten bleiben soll. Mit dem Carlsgarten, einem Urban-Gardening-Projekt (co-finanziert durch das Land) unmittelbar vor der Interimsspielstätte, wurde ein Ort der Begegnung und des Austauschs für Zuschauerinnen und Zuschauer, Mitarbeitende und Schauspielerinnen und Schauspieler geschaffen. Tanz Die Bühnen Köln bieten regelmäßig stattfindende und in die Spielpläne von Oper und Schauspiel integrierte Tanzgastspiele an. Hierbei ist es künstlerischer Anspruch, Tanz auf höchstem Niveau anzubieten. Die Bandbreite der Gastspiele umfasst neueste Strömungen des zeitgenössischen Tanzes, aber auch Klassiker der Tanzgeschichte. Zu Gast sind überwiegend internationale Tanzkompanien. Angesagte zeitgenössische Choreographinnen und Choreographen mit ihren Kompanien locken vor allem ein Kunstsparten übergreifend interessiertes Publikum in die unterschiedlichen Spielstätten. Koproduktionen und Kooperationen binden Kompanien an die Stadt Köln und schaffen eine große Aufmerksamkeit, auch über die Tanzregion NRW hinaus. Das Tanzprogramm wird eigenständig kuratiert und hat ein abgegrenztes Sonderbudget. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit werden aus diesem Budget auch Workshops mit der Hochschule für Musik und Tanz Köln und der Freien Tanzszene finanziert. Zudem gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Weiterbildungsmasterstudiengang „Tanzkultur-V.l.E.W“ an der deutschen Sporthochschule Köln. Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln Bildung und Soziales Als große Kulturinstitution ist es den Bühnen Köln ein Anliegen, die große Freude und Inspiration, die Musik, Gesang und Darstellungskunst hervorrufen können, allen Menschen der Gesellschaft zugänglich zu machen. Es ist wichtig, Kinder bereits in jungen Jahren an Oper und Schauspiel heranzuführen. Ebenso ist es Anspruch der Bühnen Köln Kranken, Behinderten und sozial schwach gestellten Menschen Zugang zum Theater zu ermöglichen. Die Bühnen Köln verfügen insbesondere über ein vielfältiges und breit angelegtes Bildungsangebot. Die Abteilung Theater und Schule bietet für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Multiplikatoren außerschulischer Bildungseinrichtungen Informationen zum Spielplan sowie Beratung bei der Planung von Projektwochen und Theaterprojekten an. Darüber hinaus wird eine Vielzahl eigener Veranstaltungen ausgerichtet. Schwerpunkte bilden die Ziele, dass Schülerinnen und Schüler in Workshops selbst aktiv werden und sich Stücke aneignen, dass eine kontinuierliche Beschäftigung mit Theater erreicht wird und dass sich die Veranstaltungen an Klassen, Kurse und Jahrgänge aller Schulformen richtet. 84 Laufzeit Diese auf dem Theater- und Orchesterpakt NRW und dem Kulturfördergesetz NRW beruhende Fördervereinbarung gilt zunächst bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020. Es besteht die Absicht einer anschließenden Verlängerung der Fördervereinbarung. Die Parteien bekunden ihre Absicht, sich bis zum 31.08.2019 verbindlich dazu zu äußern, ob und mit welchem Inhalt die Fördervereinbarung fortgesetzt werden soll. 85 Änderungsmöglichkeiten Änderungen und Ergänzungen dieser Fördervereinbarung bedürfen der Schriftform. Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln Köln, den 08. März 2017 für das Land Nordrhein-Westfalen Christina Kampmann Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport für die Stadt Köln Henriette Reker Oberbürgermeisterin Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Stäch Se no SS nun nn Nordrhein-Westfalen Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen Präambel Nordrhein-Westfalen besitzt eine weltweit einzigartige, sehr dichte und hoch- qualifizierte Kunst- und Kulturlandschaft. Einrichtungen in kommunaler Träger- schaft, Landeseinrichtungen, freie Produzentinnen und Produzenten, private Träger, Ensembles sowie Einzelkünstlerinnen und -künstler ergänzen sich mit ihren unterschiedlichen Produktionsweisen und Arbeitsschwerpunkten. Kunst, kulturelle Bildung, Breitenkultur und Spitzenleistungen sind untrennbar mitei- nander verbunden, bauen wechselseitig aufeinander auf und bedingen sich in ihrer Wirkung gegenseitig. Die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zeichnet sich durch eine außerordentliche Vielfalt, Dichte und Qualität aus. Die 18 zumeist mehrspartigen Stadttheater und 15 kommunalen Orchester sind bedeutende Eckpfeiler der kulturellen Infrastruktur des Landes. Sie werden überwiegend durch die Kommunen finanziert. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert darüber hinaus mit rund 50 Prozent die Landestheater und Landesorchester, die einen landesweiten Kultur- und Bildungsauftrag insbesondere im ländlichen Raum erfüllen. Auch die Privattheater und Bespieltheater Nordrhein-Westfalens tragen zur Attraktivität des kulturellen Angebots in jeder Stadt bei. Eine überaus starke und innovative freie Szene in Theater und Musik ist unverzichtbarer künstleri- scher Entwicklungsmotor und kritischer Fortentwickler der Kulturlandschaft. Die kommunal getragenen Theater und Orchester haben alle eine über die je- weilige Sitzstadt wesentlich hinausgehende Anziehungskraft und Ausstrahlung. Sie prägen damit auch das kulturelle Profil des Landes und sind Markenzeichen kultureller und künstlerischer Kompetenz. Theater und Orchester sind wesent- lich für den gesellschaftlichen Diskurs über Qualität und Zukunft ihrer Stadt. Die Theater sind „Laboratorium sozialer Phantasien“ (Heiner Müller) und als sol- ches mehr als nur Spiegel der Gesellschaft. Es sind Orte der Verständigung, Forum der kritischen Reflexion gesellschaftlicher Realität und bedeutende Ak- teure der kulturellen Bildung. Sie gehören zum Kern dessen, was Menschen mit Lebensqualität in der Stadt und der Region verbinden. Sie sind wesentliche Standortfaktoren und tragen auch zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Stadt in erheblichem Maße bei. Allein die kommunal getragenen Theater und Orchester in Nordrhein-Westfalen schaffen rund 8000 Arbeitsplätze, dazu kommen rund 2800 Gastverträge. Rund 5 Millionen Besucherinnen und Besucher nehmen rund 12.500 Veranstaltungen jährlich wahr. Die derzeitige öffentliche Debatte über das kommunale Kulturangebot ist ge- prägt von der finanziellen Situation der Städte und des Landes Nordrhein- Westfalen insgesamt. Theater und Orchester sind personal- und deshalb kos- tenintensiv. Sie stehen daher verstärkt im Fokus dieser Diskussion, insbeson- dere in Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung oder im Nothaushalt befinden. Die Handlungsfähigkeit dieser Städte ist bezogen auf die Gestal- tungsaufgabe sogenannter „freiwilliger Leistungen“ und somit auch bei der Kul- turförderung erheblich eingeschränkt. In dieser Zeit bedarf es einer besonderen Anstrengung, die gewachsene Vielfalt und die künstlerische Qualität zu erhal- ten. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nord- rhein-Westfalen und der Städtetag Nordrhein-Westfalen sehen sich für den Er- halt der Theater- und Orchesterlandschaft vor großen Herausforderungen. Sie halten es für unbedingt erforderlich, Wege zu finden, um diese kulturellen Ein- richtungen nachhaltig zu sichern und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Beide Seiten sind sich dabei aber einig, dass es nicht nur um die Lösung von Finan- zierungsfragen geht. Der gesellschaftliche Wandel betrifft auch die Theater und Orchester. Sie streben deshalb zum Beispiel eine Öffnung für neue Zielgruppen und ein möglichst hochwertiges und vielfältiges künstlerisches Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger einer Stadt an. Dabei geht es insbesondere auch um ein breit angelegtes, sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachse- ne zugeschnittenes ästhetisches, pädagogisches und partizipatorisches Kon- zept. Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen Vor diesem Hintergrund haben sich das Ministerium für Familie, Kinder, Ju- gend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und die theater- und orchestertragenden Städte, vertreten durch den Städtetag Nordrhein-Westfalen, unter Einbeziehung der Intendantinnen und Intendanten in Nordrhein- Westfalen, des Deutschen Bühnenvereins und des NRW Kultursekretariats zu einer Theater- und Orchesterkonferenz Nordrhein-Westfalen zusammengefun- den und die folgenden Schritte verabredet: 1. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Lan- des Nordrhein-Westfalen und die theater- bzw. orchestertragenden Städ- te werden in enger Kooperation alles in ihren Kräften stehende tun, um die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zu erhalten, zukunftsfähig zu machen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck wird die „Theater- und Orchesterkonferenz Nordrhein-Westfalen“ regelmäßig zu Beratungen über die Zukunft der Theater und Orchester in Nordrhein- Westfalen zusammenkommen. Gegenstand dieser Beratungen sollen nicht nur Finanzierungsfragen, sondern auch Fragen der strukturellen Weiterentwicklung und künstlerisch-konzeptionellen Innovation sein. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der Städtetag Nordrhein-Westfalen sind sich einig, dass es einer intensiven Diskussion über die Zukunft der Theater und Orchester bedarf, damit den Herausforderungen, die mit dem gesell- schaftlichen Wandel und der Veränderung der Künste verbunden sind, begegnet werden kann. 2. Angesichts der aktuellen Situation leistet das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2011 mit einem Beitrag von zusätzlichen 4,5 Millionen Euro eine Hilfe an die theater- und orchestertragenden Städte. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt nach einem in der Theater- und Orchesterkonferenz gemeinsam zu vereinbarenden Schlüssel, der die Kommunen mit einer besonders schwierigen Haushaltslage besonders berücksichtigt, ohne andere aus- zuschließen. Eine Fortschreibung dieser Mittel ist — vorbehaltlich ent- sprechender Beschlussfassung des Landeshaushaltsgesetzes — beab- sichtigt. 3. Die zusätzlichen Mittel fließen zusammen mit den Betriebskostenzu- schüssen den Theatern und Orchestern direkt zu und werden vor allem für die künstlerischen Aufgaben genutzt. Dies gilt auch für theater- bzw. musikpädagogische Aktivitäten. 4. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen empfiehlt seinen theater- bzw. or- chestertragenden Mitgliedstädten, alles zu tun, um ihrerseits eine Absi- cherung der kommunalen Theater- und Orchester mindestens auf dem Status Quo zu erreichen. 5. Auf der Grundlage dieses Theater- und Orchesterpaktes Nordrhein- Westfalen sollen zwischen dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und den einzelnen theater- bzw. orchestertragenden Städten jeweils Fördervereinbarungen geschlossen werden. Eine entsprechende allgemeine Regelung ist auch im geplanten Kulturfördergesetz vorgesehen. In den Fördervereinbarun- gen soll die von beiden Seiten beabsichtigte Finanzierung bzw. Förde- rung des Theaters und/oder Orchesters mit dem Ziel möglichst großer Planungssicherheit für alle Beteiligten verabredet werden. 6. Über die finanzielle Absicherung der Theater und Orchester hinaus, hal- ten das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der Städtetag Nordrhein-Westfalen es für erforderlich, dass die Theater und Orchester auf dem eingeschlage- nen Weg, sich für neue Zielgruppen zu öffnen und für diese attraktive und auch niederschwellige Angebote zu machen, entschieden weiter vo- rangehen. Das eröffnet ihnen neue Chancen und Möglichkeiten und ver- stärkt die Teilhabe insbesondere junger Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kul- tur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der Städtetag Nord- rhein-Westfalen setzen sich dafür ein, dass zur Erreichung dieser Ziele insbesondere die kulturpädagogischen Angebote weiter entwickelt und — wenn möglich — ausgebaut werden. Düsseldorf, den 14. Oktober 2013 Une Ude A er Bi Ministerin für Familie, Kinder, Der Vorsitzende . Jugend, Kultur und Sport des Städtetages Nordrhein-Westfalen des Landes Nordrhein-Westfalen Oberbürgermeister Norbert Bude Ute Schäfer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0790/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27