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0790/2017

Fördervereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln zu Gunsten der Bühnen der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 14.03.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 21.03.2017, TOP 5.3

Mitteilung Ausschuss

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2017_Theater- und Orchesterpakt NRW_Fördervereinbarung Bühnen

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Mitteilung Ausschuss

3427 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer14.03.2017 
 0790/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 21.03.2017 
 
Fördervereinbarung zwischen dem Land NRW und der Stadt Köln zu Gunsten der Bühnen der 
Stadt Köln 
Am Mittwoch, den 08. März 2017 haben die NRW -Kulturministerin Christina Kampmann und 
die Kulturdezernentin der Stadt Köln Susanne Laugwitz -Aulbach in Vertretung für Oberbü r-
germeisterin Henriette Reker in Köln eine Förderver einbarung zu Gunsten der Bühnen der 
Stadt Köln über einen jährlichen Betriebskostenzuschuss des Landes NRW in Höhe von 
1.534.000 Euro geschlossen. In diesem Zuschuss enthalten sind Sonderzuschüsse in Höhe 
von 25.000 Euro für theater- und musikpädagogische Maßnahmen.  
 
Durch die Fördervereinbarung wird die bereits kontinuierlich an die Bühnen Köln ausgeschü t-
tete Förderung des Landes NRW nun erstmalig schriftlich mit Blick in die Zukunft vereinbart.  
 
Die Fördervereinbarung basiert auf dem am 01. Januar 2015 in Kraft getretenen Kulturfö r-
dergesetz NRW, durch das mehr Planungssicherheit, Transparenz und Partizipation in der 
Kulturpolitik geschaffen werden soll.  
 
 
Weiterer Inhalt der Fördervereinbarung 
 
Die Förderzusage des Landes NRW ist an die Zusage der Stadt  geknüpft, die städtischen 
Zuschüsse nicht abzusenken. Darüber hinaus hat die Stadt Köln zugesichert, bis zum Ende 
der Spielzeit 2019/20 das Zuschussniveau entsprechend der Tarif - und Sachkostensteig e-
rungen anzuheben, um die künstlerische Leistungsfähigkeit der Bühnen Köln zu erhalten und 
zu verbessern. Die gegenseitigen Zusagen, das Zuschussniveau aufrecht zu erhalten, st e-
hen unter dem Vorbehalt, dass die Haushalte von Stadt Köln und Land NRW dies zulassen 
und der Rat der Stadt Köln, bzw. das Land NRW ents prechende Fördermittel zur Verfügung 
stellen. 
 
Die Fördervereinbarung läuft bis Ende der Spielzeit 2019/2020 - also bis zum 31. August 
2020.  
 
In der Fördervereinbarung bekennen sich die Bühnen Köln darüber hinaus zu ihrem Profil 
eines Stadttheaters mit de n drei künstlerischen Sparten: Oper/Kinderoper, Schauspiel und 
Tanzgastspiele. Darüber hinaus wird betont, dass die Bühnen Köln ihre künstlerische, bi l-
dungspolitische und gesellschaftliche Zielsetzung nicht nur in der Bereitstellung eines hoc h-
wertigen und vielfältigen Kulturprogramms für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Köln und 
darüber hinaus haben. Auch die Förderung junger Talente (z.B. im Rahmen des internation a-
len Opernstudios), Ur - und Erstaufführungen zeitgenössischer Werke und die künstlerische

2 
 
Auseinandersetzung mit dem aktuellen politischen und gesellschaftlichen Zeitgeschehen sind 
entscheidende Kriterien für die Ausrichtung der Bühnen.  
Durch umfangreiche theater - und musikpädagogische Angebote für Schulen und Kindergä r-
ten und außerschulische Bildungseinrichtungen erreichen die Bühnen auch gezielt junges 
Publikum und führen Kinder bereits in jungen Jahren an Oper und Schauspiel heran. 
 
Es ist beiderseitig beabsichtigt, die Fördervereinbarung auch über das Ende der Spielzeit 
2019/2020 hinaus zu verlängern.  
 
Die Fördervereinbarung gibt den Bühnen Köln mittelfristig Planungssicherheit und ermöglicht, 
das kulturelle Angebot weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten.  
 
 
 
Die Fördervereinbarung findet sich in Kopie in der Anlage. 
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

2017_Theater- und Orchesterpakt NRW_Fördervereinbarung Bühnen

24664 Zeichen

Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen A

© =2 Stadt Köln

Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen

Fördervereinbarung (Bühnen Köln)

zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport

- nachfolgend Land NRW genannt -
und

der Stadt Köln vertreten durch die Oberbürgermeisterin

- nachfolgend Stadt Köln genannt -

Präambel

Die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zeichnet sich
durch eine außerordentliche Vielfalt, Dichte und Qualität aus. Die 18 zumeist
mehrspartigen Stadttheater und die 15 kommunalen Orchester sind bedeutende
Eckpfeiler der kulturellen Infrastruktur des Landes.

Theater und Orchester sind wichtige Produktionsstätten von Kunst, zentrale
Bildungseinrichtungen, wesentliche Standortfaktoren und tragen zur
wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Stadt in erheblichem Maße bei. Allein die
kommunal getragenen Theater und Orchester in Nordrhein-Westfalen schaffen
rund 8.000 Arbeitsplätze, dazu kommen ca. 3.500 Gast-, Werk- und
Dienstverträge. Rund 5 Mio. Besucherinnen und Besucher nehmen an ca.
12.500 Veranstaltungen jährlich teil (Quelle: Statistik Deutscher Bühnenverein).

Die Landesregierung Nordrhein-Westfllen und die theater-- und
orchestertragenden Städte werden in enger Kooperation alles in ihren Kräften
stehende tun, um die künstlerische und personelle Substanz der kommunalen
Orchester- und Theaterlandschaft in ihrer Vielfalt und Qualität zu erhalten und
im Sinne eines reichhaltigen Kulturangebots weiterzuentwickeln. Diesem
Bestreben liegt ein Verständnis von Orchestern und Theatern als Stätten der
Kunst und der kulturellen Bildung zugrunde, die als Reflexionsebene und
Impulsgeberin für das gesellschaftliche Selbstverständnis unverzichtbar sind.

Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW mit dem Städtetag NRW in
Kooperation mit den Intendantinnen und Intendanten, den kaufmännischen
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, dem Deutschen Bühnenverein und
dem NRW Kultursekretariat für Nordrhein-Westfalen am 14. Oktober 2013
einen Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen (Anlage 1) vereinbart.
Dieser Pakt ist ein Ergebnis der Theater- und Orchesterkonferenz des Landes,
in der auf Initiative des Kulturministeriums Vertreterinnen und Vertreter der
theater- und orchestertragenden Städte, der Intendanzen der 18 Stadttheater
und 15 kommunalen Orchester sowie des Kulturministeriums seit 2011 zum
regelmäßigen Austausch zusammenkommen.

Der Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen ist zugleich politischer
Rahmen und auch Grundlage dieser Fördervereinbarung. Rechtliche
Ermächtigung für den Abschluss der Fördervereinbarung ist das Gesetz zur
Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in
Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2014 (Kulturfördergesetz NRW),
insbesondere die $$ 29 und 30. Vorgaben des Haushaltsrechts von Kommunen

Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

und Land NRW, des Zuwendungsrechtes des Landes NRW, der
Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln vom 27. August 2013 sowie die
Verträge mit der 'Betriebsleitung bleiben davon unberührt.

81

Planungssicherheit

Die Bühnen der Stadt Köln — nachfolgend Bühnen Köln genannt - erhalten zum
Zeitpunkt der Unterzeichnung der Fördervereinbarung Unterstützung vom Land
NRW und von der Stadt Köln. Zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses
werden die Bühnen Köln als städtische Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit
wie ein Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und den Bestimmungen der
Betriebssatzung geführt. Die Befugnisse der Gremien der Bühnen Köln bleiben
von der Fördervereinbarung unberührt. Die Bühnen Köln betreiben ein
Dreisparten-Theater. Der Zweck der Einrichtung umfasst insbesondere die
Aufführungen von Bühnenwerken aller Gattungen im Musik-, Tanz- und
Sprechtheater.

Die Bühnen Köln erhalten für den Spielbetrieb der Spielzeit 2016/2017 einen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 55,58 Mio. EUR. Zudem erhalten die
Bühnen Köln zusätzliche Mittel für den Interimsbetrieb und die Sanierung der
Gebäude am Offenbachplatz.

Die Bühnen Köln mit ihren Gebäuden am Offenbachplatz werden derzeit
umfangreich denkmalgerecht saniert. Über Opernhaus und Schauspielhaus
hinaus werden eine Kinderoper und eine „neue Spielstätte“ für das Schauspiel
errichtet. Im Interimsspielbetrieb gewährleistet die Stadt Köln Spielstätten für
Oper, Kinderoper, Tanz und Schauspiel. Darüber hinaus ist der Spielbetrieb im
Interim durch Anmietungen für spartenübergreifend tätige Bereiche
sichergestellt. Hierfür wurden bereits rund 85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Sowohl die Sanierungsmaßnahmen als auch das Interim werden ausschließlich
durch die Kommune finanziert.

Die Bühnen Köln und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) sind eine
Kooperation im Werkstättenbereich eingegangen. Hierbei werden
voraussichtlich ab 2021 Bühnenkulissen und Fernsehdekorationen auf dem
Betriebsgelände des WDR in Bocklemünd zwar in getrennten, aber auf

Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

Synergien bedachten Bereichen gebaut. Auch eine gemeinsame Ausbildung
von Fachkräften ist geplant.

Überschüsse, die die Bühnen Köln erwirtschaften, sollen im Etat der Bühnen
Köln verbleiben und fließen nicht in den allgemeinen Haushalt. Die Stadt Köln
erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Einrichtung.

Das Land NRW beabsichtigt, die ab 2011 zusätzlich gewährten Theater- und
Orchesterpaktmittel in Höhe von 4,5 Mio. EUR für alle kommunalen Theater
und Orchester Nordrhein-Westfalens zu verstetigen. Die Verteilung erfolgt nach
dem in der Theater- und Orchesterkonferenz NRW vereinbarten Schlüssel. Er
beinhaltet u.a. einen Berechnungsparameter, der vom Finanzstatus der
jeweiligen Kommune abhängig ist (sog. „Nothilfe“). Stichtag für die Berechnung
ist der kommunale Finanzstatus der Kommunen zum 31.12. des jeweiligen
Vorvorjahres der Bewilligung. Für den Fall, dass sich durch Änderungen im
kommunalen Finanzstatus Abweichungen ergeben sollten, teilt das Land NRW
den Kommunen dies mit zeitlichem Vorlauf mit.

Seitens des Landes NRW erhalten die Bühnen Köln derzeit einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.534.000 EUR. Darin enthalten sind
zweckgebundene Zuschüsse für theater- und musiktheaterpädagogische
Maßnahmen in Höhe von jährlich 25.000 EUR.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass beide Zuschussgeber anstreben, das
Zuschussniveau für die Bühnen Köln bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020,
also bis zum 31.08.2020, mindestens auf dem vereinbarten Niveau stabil zu
halten. Die Stadt Köln hat darüber hinaus über die Laufzeit der
Mittelfristplanung der Bühnen (bis einschließlich der Spielzeit 2019/2020, also
bis zum 31.08.2020) zugesichert, das Zuschussniveau entsprechend Tarif- und
Sachkostensteigerungen anzuheben, um die künstlerische Leistungsfähigkeit
der Bühnen Köln zu erhalten und zu verbessern.

Der Erhalt des Zuschussniveaus der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt,
dass der Haushalt der Stadt Köln dies zulässt und der Rat der Stadt während
der Laufzeit der Fördervereinbarung entsprechende Fördermittel zur Verfügung
stellt. Der Erhalt des Zuschussniveaus des Landes NRW steht unter dem
Vorbehalt, dass das Land NRW entsprechende Fördermittel zur Verfügung
stellt.

Der kommunale Zuschuss erfolgt in Form eines Betriebskostenzuschusses an
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung.

Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

Die Landesförderung erfolgt in Form einer Zuwendung gemäß $8 23, 44 der
Landeshaushaltsordnung. Die Zuwendung ist bei der Bezirksregierung Köln zu
beantragen. Der Zuwendungsbescheid kann einen über die Fördervereinbarung
hinaus gehenden Regelungsinhalt haben.

82
Informationspflichten

Für die Wirtschaftsführung der Bühnen Köln gilt ein auf die jeweilige Spielzeit
(01. September bis 31. August des Folgejahres) abgestellter Wirtschaftsplan.

Änderungen, die sich im Haushaltsvollzug während der Geltungszeit dieses
Vertrages ergeben, werden dem Land mitgeteilt.

Die Vertragsparteien teilen einander beabsichtigte, von der Fördervereinbarung
abweichende Kürzungen oder Konsolidierungsmaßnahmen mit einem zeitlichen
Vorlauf von mindestens 18 Monaten mit und erörtern diese vor der
abschließenden Beschlussfassung miteinander.

83

Künstlerisches Profil

Die Bühnen Köln erfüllen die Aufgaben eines Stadttheaters mit folgenden
künstlerischen Sparten: Oper/Kinderoper, Schauspiel und Tanz (in der Regel im
Gastspielbetrieb). Die Bühnen Köln erarbeiten einen künstlerisch
anspruchsvollen Spielplan und stellen ein hochwertiges und vielfältiges
künstlerisches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln und
darüber hinaus bereit.

Die Stadt Köln und die Bühnen Köln erklären, dass Einigkeit besteht über die

künstlerischen, bildungspolitischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen der
Bühnen Köln:

Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

Oper und Kinderoper

Die Oper Köln ist eines der führenden internationalen Opernhäuser und bietet
musikalisch wie szenisch hochwertige Aufführungen. Große Sänger- und
Dirigentennamen, ein ersiklassiges Ensemble, international renommierte
Gaststars und profilierte Regisseurinnen und Regisseure sind entscheidende
Kriterien für die Arbeit des Hauses. Mit dem internationalen Opernstudio verfügt
die Oper zudem seit 1962 über die älteste Institution zur Förderung junger
Talente in dieser Art im deutschsprachigen Raum.

Die Oper Köln hat den künstlerischen Anspruch, Ort für relevantes und
innovatives Musiktheater von höchster Qualität zu sein. Das Haus möchte
offenes Opernhaus für die Menschen der Stadt Köln und Region sein und
versteht sich aus seiner Tradition heraus als junge und internationale Oper. Mit
bedeutenden Ur- und Erstaufführungen zeitgenössischer Werke gingen seit
jeher starke, dem aktuellen Zeitgeschehen verbundene künstlerische Impulse
von der Oper Köln aus. Die Oper ist gefragter Koproduktionspartner und
beteiligt sich an internationalen Vorhaben wie der Ausrichtung des
Europäischen Opernregie-Preises 2016.

Die Kinderoper der Oper Köln ist die älteste Kinderoper Deutschlands. Sie hat
es sich zum künstlerischen Ziel gesetzt, erstklassige Opernproduktionen von
professionellen Sängerinnen und Sängern der Oper Köln und dem Gürzenich-
Orchester Köln einem jungen Publikum zu präsentieren. Die große Bandbreite
der anspruchsvollen und unterhaltsamen Produktionen richtet sich an Kinder im
Vorschulalter, Grundschulkinder, Klassen aller weiterführenden Schulen sowie
an Familien. Für Kinder ab 3 Jahren gibt es mobile Kinderopernproduktionen,
die in Kindergärten und Kitas aufgeführt werden.

Mit der Wiedereröffnung der Bühnen am Offenbachplatz wird die Kölner
Kinderoper zu einem der ganz wenigen Opernhäuser speziell für Kinder und
Jugendliche weltweit zählen. Die Kinderoper bietet umfangreiche
theaterpädagogische Angebote für Schulen und Kindergärten an.

Schauspiel

Das Schauspiel Köln ist eines der bedeutendsten deutschen Stadttheater und
hat seit seiner Eröffnung des Hauses am Offenbachplatz im Jahr 1961 große
nationale und internationale Erfolge zu verzeichnen. Es bietet dem Publikum
eine Vielfalt von Produktionen auf hohem Niveau: von großen Klassikern über
Gegenwartsdramatik bis hin zu zahlreichen Uraufführungen. Wichtiges Element

Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

des künstlerischen Profils des Schauspiels ist die Einführung von
Hausregisseuren, deren Handschrift zusammen mit den Inszenierungen des
Intendanten das Theater prägt.

Das Schauspiel Köln setzt sich in seinem Spielplan vor allem mit aktuellen
politischen und gesellschaftlichen Themen auseinander. Es möchte auf diese
Weise zeigen, was Theater vermag: sich einzumischen, zum Akteur innerhalb
der Stadtgesellschaft zu werden und einen lebendigen Austausch zu
ermöglichen.

Das Schauspiel bringt sich auf vielfältige Weise in das Kölner Stadtleben ein:
als wesentlicher Akteur des Kunst- und Kulturfests Birlikte, als Gastgeber für
Konzerte, Diskussionsrunden und Lesungen. Eine besondere Rolle kommt
dabei der Interimsspielstätte im rechtsrheinischen Köln Mülheim zu, die auch
nach der Wiedereröffnung erhalten bleiben soll. Mit dem Carlsgarten, einem
Urban-Gardening-Projekt (co-finanziert durch das Land) unmittelbar vor der
Interimsspielstätte, wurde ein Ort der Begegnung und des Austauschs für
Zuschauerinnen und Zuschauer, Mitarbeitende und Schauspielerinnen und
Schauspieler geschaffen.

Tanz

Die Bühnen Köln bieten regelmäßig stattfindende und in die Spielpläne von
Oper und Schauspiel integrierte Tanzgastspiele an. Hierbei ist es künstlerischer
Anspruch, Tanz auf höchstem Niveau anzubieten. Die Bandbreite der
Gastspiele umfasst neueste Strömungen des zeitgenössischen Tanzes, aber
auch Klassiker der Tanzgeschichte. Zu Gast sind überwiegend internationale
Tanzkompanien. Angesagte zeitgenössische Choreographinnen und
Choreographen mit ihren Kompanien locken vor allem ein Kunstsparten
übergreifend interessiertes Publikum in die unterschiedlichen Spielstätten.
Koproduktionen und Kooperationen binden Kompanien an die Stadt Köln und
schaffen eine große Aufmerksamkeit, auch über die Tanzregion NRW hinaus.
Das Tanzprogramm wird eigenständig kuratiert und hat ein abgegrenztes
Sonderbudget. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit werden aus diesem
Budget auch Workshops mit der Hochschule für Musik und Tanz Köln und der
Freien Tanzszene finanziert. Zudem gibt es eine Zusammenarbeit mit dem
Weiterbildungsmasterstudiengang „Tanzkultur-V.l.E.W“ an der deutschen
Sporthochschule Köln.

Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

Bildung und Soziales

Als große Kulturinstitution ist es den Bühnen Köln ein Anliegen, die große
Freude und Inspiration, die Musik, Gesang und Darstellungskunst hervorrufen
können, allen Menschen der Gesellschaft zugänglich zu machen. Es ist wichtig,
Kinder bereits in jungen Jahren an Oper und Schauspiel heranzuführen.
Ebenso ist es Anspruch der Bühnen Köln Kranken, Behinderten und sozial
schwach gestellten Menschen Zugang zum Theater zu ermöglichen.

Die Bühnen Köln verfügen insbesondere über ein vielfältiges und breit
angelegtes Bildungsangebot. Die Abteilung Theater und Schule bietet für
Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Multiplikatoren außerschulischer
Bildungseinrichtungen Informationen zum Spielplan sowie Beratung bei der
Planung von Projektwochen und Theaterprojekten an. Darüber hinaus wird eine
Vielzahl eigener Veranstaltungen ausgerichtet. Schwerpunkte bilden die Ziele,
dass Schülerinnen und Schüler in Workshops selbst aktiv werden und sich
Stücke aneignen, dass eine kontinuierliche Beschäftigung mit Theater erreicht
wird und dass sich die Veranstaltungen an Klassen, Kurse und Jahrgänge aller
Schulformen richtet.

84

Laufzeit

Diese auf dem Theater- und Orchesterpakt NRW und dem Kulturfördergesetz
NRW beruhende Fördervereinbarung gilt zunächst bis einschließlich der
Spielzeit 2019/2020. Es besteht die Absicht einer anschließenden Verlängerung
der Fördervereinbarung.

Die Parteien bekunden ihre Absicht, sich bis zum 31.08.2019 verbindlich dazu

zu äußern, ob und mit welchem Inhalt die Fördervereinbarung fortgesetzt
werden soll.

85
Änderungsmöglichkeiten

Änderungen und Ergänzungen dieser Fördervereinbarung bedürfen der
Schriftform.

Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

Köln, den 08. März 2017

für das
Land Nordrhein-Westfalen

Christina Kampmann
Ministerin für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport

für die
Stadt Köln

Henriette Reker
Oberbürgermeisterin

Fördervereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Stäch

Se no SS nun nn
Nordrhein-Westfalen

Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen

Präambel

Nordrhein-Westfalen besitzt eine weltweit einzigartige, sehr dichte und hoch-
qualifizierte Kunst- und Kulturlandschaft. Einrichtungen in kommunaler Träger-
schaft, Landeseinrichtungen, freie Produzentinnen und Produzenten, private
Träger, Ensembles sowie Einzelkünstlerinnen und -künstler ergänzen sich mit
ihren unterschiedlichen Produktionsweisen und Arbeitsschwerpunkten. Kunst,
kulturelle Bildung, Breitenkultur und Spitzenleistungen sind untrennbar mitei-
nander verbunden, bauen wechselseitig aufeinander auf und bedingen sich in
ihrer Wirkung gegenseitig.

Die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zeichnet sich
durch eine außerordentliche Vielfalt, Dichte und Qualität aus. Die 18 zumeist
mehrspartigen Stadttheater und 15 kommunalen Orchester sind bedeutende
Eckpfeiler der kulturellen Infrastruktur des Landes. Sie werden überwiegend
durch die Kommunen finanziert. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert darüber
hinaus mit rund 50 Prozent die Landestheater und Landesorchester, die einen
landesweiten Kultur- und Bildungsauftrag insbesondere im ländlichen Raum
erfüllen. Auch die Privattheater und Bespieltheater Nordrhein-Westfalens tragen
zur Attraktivität des kulturellen Angebots in jeder Stadt bei. Eine überaus starke
und innovative freie Szene in Theater und Musik ist unverzichtbarer künstleri-
scher Entwicklungsmotor und kritischer Fortentwickler der Kulturlandschaft.

Die kommunal getragenen Theater und Orchester haben alle eine über die je-
weilige Sitzstadt wesentlich hinausgehende Anziehungskraft und Ausstrahlung.
Sie prägen damit auch das kulturelle Profil des Landes und sind Markenzeichen
kultureller und künstlerischer Kompetenz. Theater und Orchester sind wesent-
lich für den gesellschaftlichen Diskurs über Qualität und Zukunft ihrer Stadt. Die
Theater sind „Laboratorium sozialer Phantasien“ (Heiner Müller) und als sol-
ches mehr als nur Spiegel der Gesellschaft. Es sind Orte der Verständigung,
Forum der kritischen Reflexion gesellschaftlicher Realität und bedeutende Ak-
teure der kulturellen Bildung. Sie gehören zum Kern dessen, was Menschen mit
Lebensqualität in der Stadt und der Region verbinden. Sie sind wesentliche
Standortfaktoren und tragen auch zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Stadt in
erheblichem Maße bei. Allein die kommunal getragenen Theater und Orchester
in Nordrhein-Westfalen schaffen rund 8000 Arbeitsplätze, dazu kommen rund
2800 Gastverträge. Rund 5 Millionen Besucherinnen und Besucher nehmen
rund 12.500 Veranstaltungen jährlich wahr.

Die derzeitige öffentliche Debatte über das kommunale Kulturangebot ist ge-
prägt von der finanziellen Situation der Städte und des Landes Nordrhein-
Westfalen insgesamt. Theater und Orchester sind personal- und deshalb kos-
tenintensiv. Sie stehen daher verstärkt im Fokus dieser Diskussion, insbeson-
dere in Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung oder im Nothaushalt
befinden. Die Handlungsfähigkeit dieser Städte ist bezogen auf die Gestal-
tungsaufgabe sogenannter „freiwilliger Leistungen“ und somit auch bei der Kul-
turförderung erheblich eingeschränkt. In dieser Zeit bedarf es einer besonderen
Anstrengung, die gewachsene Vielfalt und die künstlerische Qualität zu erhal-
ten.

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nord-
rhein-Westfalen und der Städtetag Nordrhein-Westfalen sehen sich für den Er-
halt der Theater- und Orchesterlandschaft vor großen Herausforderungen. Sie
halten es für unbedingt erforderlich, Wege zu finden, um diese kulturellen Ein-
richtungen nachhaltig zu sichern und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Beide
Seiten sind sich dabei aber einig, dass es nicht nur um die Lösung von Finan-
zierungsfragen geht. Der gesellschaftliche Wandel betrifft auch die Theater und
Orchester. Sie streben deshalb zum Beispiel eine Öffnung für neue Zielgruppen
und ein möglichst hochwertiges und vielfältiges künstlerisches Angebot für alle
Bürgerinnen und Bürger einer Stadt an. Dabei geht es insbesondere auch um
ein breit angelegtes, sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachse-
ne zugeschnittenes ästhetisches, pädagogisches und partizipatorisches Kon-
zept.

Theater- und Orchesterpakt Nordrhein-Westfalen

Vor diesem Hintergrund haben sich das Ministerium für Familie, Kinder, Ju-
gend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und die theater- und
orchestertragenden Städte, vertreten durch den Städtetag Nordrhein-Westfalen,
unter Einbeziehung der Intendantinnen und Intendanten in Nordrhein-
Westfalen, des Deutschen Bühnenvereins und des NRW Kultursekretariats zu
einer Theater- und Orchesterkonferenz Nordrhein-Westfalen zusammengefun-
den und die folgenden Schritte verabredet:

1. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Lan-
des Nordrhein-Westfalen und die theater- bzw. orchestertragenden Städ-
te werden in enger Kooperation alles in ihren Kräften stehende tun, um
die Theater- und Orchesterlandschaft Nordrhein-Westfalens zu erhalten,
zukunftsfähig zu machen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck wird
die „Theater- und Orchesterkonferenz Nordrhein-Westfalen“ regelmäßig
zu Beratungen über die Zukunft der Theater und Orchester in Nordrhein-
Westfalen zusammenkommen. Gegenstand dieser Beratungen sollen
nicht nur Finanzierungsfragen, sondern auch Fragen der strukturellen
Weiterentwicklung und künstlerisch-konzeptionellen Innovation sein. Das
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen und der Städtetag Nordrhein-Westfalen sind sich
einig, dass es einer intensiven Diskussion über die Zukunft der Theater
und Orchester bedarf, damit den Herausforderungen, die mit dem gesell-
schaftlichen Wandel und der Veränderung der Künste verbunden sind,
begegnet werden kann.

2. Angesichts der aktuellen Situation leistet das Ministerium für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen seit
2011 mit einem Beitrag von zusätzlichen 4,5 Millionen Euro eine Hilfe an
die theater- und orchestertragenden Städte. Die Verteilung dieser Mittel
erfolgt nach einem in der Theater- und Orchesterkonferenz gemeinsam
zu vereinbarenden Schlüssel, der die Kommunen mit einer besonders
schwierigen Haushaltslage besonders berücksichtigt, ohne andere aus-
zuschließen. Eine Fortschreibung dieser Mittel ist — vorbehaltlich ent-
sprechender Beschlussfassung des Landeshaushaltsgesetzes — beab-
sichtigt.

3. Die zusätzlichen Mittel fließen zusammen mit den Betriebskostenzu-
schüssen den Theatern und Orchestern direkt zu und werden vor allem
für die künstlerischen Aufgaben genutzt. Dies gilt auch für theater- bzw.
musikpädagogische Aktivitäten.

4. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen empfiehlt seinen theater- bzw. or-
chestertragenden Mitgliedstädten, alles zu tun, um ihrerseits eine Absi-
cherung der kommunalen Theater- und Orchester mindestens auf dem
Status Quo zu erreichen.

5. Auf der Grundlage dieses Theater- und Orchesterpaktes Nordrhein-
Westfalen sollen zwischen dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und den einzelnen
theater- bzw. orchestertragenden Städten jeweils Fördervereinbarungen
geschlossen werden. Eine entsprechende allgemeine Regelung ist auch
im geplanten Kulturfördergesetz vorgesehen. In den Fördervereinbarun-
gen soll die von beiden Seiten beabsichtigte Finanzierung bzw. Förde-
rung des Theaters und/oder Orchesters mit dem Ziel möglichst großer
Planungssicherheit für alle Beteiligten verabredet werden.

6. Über die finanzielle Absicherung der Theater und Orchester hinaus, hal-
ten das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen und der Städtetag Nordrhein-Westfalen es
für erforderlich, dass die Theater und Orchester auf dem eingeschlage-
nen Weg, sich für neue Zielgruppen zu öffnen und für diese attraktive
und auch niederschwellige Angebote zu machen, entschieden weiter vo-
rangehen. Das eröffnet ihnen neue Chancen und Möglichkeiten und ver-
stärkt die Teilhabe insbesondere junger Menschen und Menschen mit
Migrationshintergrund. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kul-
tur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der Städtetag Nord-
rhein-Westfalen setzen sich dafür ein, dass zur Erreichung dieser Ziele
insbesondere die kulturpädagogischen Angebote weiter entwickelt und —
wenn möglich — ausgebaut werden.

Düsseldorf, den 14. Oktober 2013

Une Ude A er Bi

Ministerin für Familie, Kinder, Der Vorsitzende .

Jugend, Kultur und Sport des Städtetages Nordrhein-Westfalen
des Landes Nordrhein-Westfalen Oberbürgermeister Norbert Bude

Ute Schäfer

Beratungsverlauf (1)

21.03.2017 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0790/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27