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0326/2026

Rheinboulevard Porz - Informationen zum Sachstand

Mitteilung BV 25.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.03.2026, TOP 10.2.10

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

5532 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 0326/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 
 
Rheinboulevard Porz - Informationen zum Sachstand 
Mitteilung zum Baubeginn: 
 
Im Zuge der Ermittlung der Standsicherheitsnachweise für die neu zu gestaltenden Bö-
schungsbereiche sind erweiterte baugrundgutachterliche Untersuchungen erforderlich gewor-
den. Dadurch verschiebt sich der geplante Baubeginn der Maßnahme voraussichtlich auf das 
vierte Quartal 2026. 
 
 
Mitteilung zu Sport- und Spielgeräten 
Mit dem Beschluss „Outdoor-Sportgeräte an der Rheinpromenade“ (AN/1138/2023) wurde die 
Verwaltung beauftragt, „geeignete Orte für die Aufstellung der Sportgeräte an der Rheinpro-
menade vorzuschlagen“. Die Verwaltung kommt zu folgendem Prüfergebnis: 
 
Aus Sicht des Baumschutzes besteht keine fachlich vertretbare Möglichkeit, Sportgeräte in-
nerhalb des Rasters der Kopflinden einbauen zu lassen. 
Bei Kopfbäumen und bei Säulenformen gilt ein geschützter Kronentraufbereich mit einem Ra-
dius von mindestens 5,0 m um den Stamm, ungeachtet des tatsächlichen Kronenradius. Da 
das Raster hier erheblich weniger als 10,0 m aufweist, müssten die Fundamente der Spielge-
räte zwangsläufig innerhalb des Schutzbereiches gegründet werden. Hinzu kommt, dass, ob-
wohl kein dezidierter Fallschutz für die Spielgeräte angesetzt ist, dennoch Rasen hierfür vo-
rausgesetzt wird. Von Rasen kann man allerdings nicht pauschal ausgehen, da der gesamte 
Vegetationsbereich, in dem auch die einzubauenden Sportgeräte geplant wären, gänzlich von 
Baumwurzeln durchsetzt ist. Diese würde bereits nach kurzer Nutzung der Sportgeräte freige-
legt werden, sodass der natürliche Fallschutz Rasen hier nicht mehr gegeben wäre. Auch 
würde dies zu erwartbaren Beschädigungen der Bäume führen. Da der Eingriff nicht zwingend 
notwendig ist, wird aus baumschutzfachlicher Sicht einem Einbau von Spiel- und Sportgeräten 
in den unbefestigten Vegetationsflächen zwischen den Linden nicht zugestimmt. 
 
Auch aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Aufstellung von Spiel- und Sportgeräten zu ver-
meiden. Die Geräte bedeuten einen Eingriff in die klar strukturierte Anordnung der Baumrei-
hen, der aus denkmalpflegerischer Sicht als beeinträchtigend wahrgenommen wird. Nicht 
zwingend erforderliche Eingriffe in den Wurzelbereich der Bäume, durch die langfristige Schä-
den an den denkmalgeschützten Linden nicht auszuschließen sind, sind zu vermeiden. 
 
Der Rheinboulevard dient in seiner Gesamtausrichtung als Wegeverbindung entlang des 
Rheins und bietet neben der Möglichkeit der schnellen Verbindung mit dem Fahrrad auch die 
Möglichkeit des Flanierens und Aufenthalts direkt am Wasser. Obwohl sich an einigen Stellen 
platzähnliche Situationen öffnen, welche mit Sitzobjekten versehen sind, werden sie aufgrund

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ihrer Nutzung und Möglichkeit der Befahrung nur für infrastrukturelle Zwecke genutzt nicht zur 
Verortung von Sportmöglichkeiten vorgesehen. Weiterhin gibt es aus planerischer Sicht keine 
zusammenhängende Fläche, wo eine Sportnutzung, insbesondere auch unter Berücksichti-
gung einer natürlichen Beschattung, angedacht werden kann.  
Ziel ist es, den Promenadenbereich als solchen bestehen zu lassen und neben den vereinzel-
ten Sitzmöglichkeiten den Verbindungsgedanken in den Vordergrund zu stellen. 
 
 
Ergebnisse der Abstimmung des Naturschutzbeirates 
Im Zuge der Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz wurde die Maßnahme dem Natur-
schutzbeirat der Stadt Köln in der Sitzung vom 05.05.2025 vorgelegt. Nachdem die Anregun-
gen und Bedenken des Beirates in der weiteren Planung berücksichtigt worden sind, hat die-
ser in der Beiratssitzung am 07.07.2025 seine Zustimmung erteilt, sodass die für die Erteilung 
einer Befreiung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.  
 
Im Detail wurden folgende Anpassungen auf Grundlage des Austauschs mit dem Naturschutz-
beirat vorgenommen: 
 
Wegebreite der Verkehrsfläche: 
Die geplante Verkehrsfläche im Bereich der Promenade weist eine Breite von 400 cm auf und 
steht im Widerspruch zur Grundsatzdiskussion über kombinierten Rad-/Gehwege in Schutzge-
bieten. Die Verkehrsfläche an der Promenade grenzt unmittelbar an eine Mauer, die ggfs. zum 
Aufenthalt genutzt werden könnte. Um das Konfliktpotenzial zwischen den Nutzenden unter-
schiedlicher Geschwindigkeiten (Radfahrer*innen, Fußgänger*innen, Aufenthalt) zu minimie-
ren, wird am Fuße der Mauer eine befestigte Pufferzone berücksichtigt. Die Verkehrsfläche 
wird durch unterschiedliche Verlegemuster gut sichtbar in zwei Bereiche gegliedert. Die reine 
Verkehrsfläche entspricht demnach einer Breite von 350 cm. 
 
Wassergebundene Wegedecke: 
Anstelle der Standard-Deckschicht (Hagener Dolomit) wird für die wassergebundenen Wege 
das kornabgestufte Deckschichtmaterial Hansegrand 0-8mm, im Farbton Münstergelb, mit ei-
nem Stabilizer zum Einsatz kommen. Der Stabilizer steigert nicht nur die Gesamtstruktur der 
Deckschicht, sondern führt auch zu einer höheren Wasserdurchlässigkeit, welche im Bereich 
der Bäume und in Kombination mit dem Hochwasser zusätzliche Vorteile bietet. Weitere posi-
tive Aspekte sind die Staubreduzierung, die erhöhte Luftdurchlässigkeit und die ökologischen 
Eigenschaften des Produkts. 
 
Beleuchtung: 
Zur Minimierung von negativen Auswirkungen auf nachtaktive Tiere sind die Lichtwerte von 
maximal 2.700 Kelvin einzuhalten. Die Beleuchtungsdauer sowie die Beleuchtungsintensität 
sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0326/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.02.2026
Erstellt
30.01.2026 13:40