0326/2026
Rheinboulevard Porz - Informationen zum Sachstand
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
5532 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/671/22 Vorlagen-Nummer 0326/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Rheinboulevard Porz - Informationen zum Sachstand Mitteilung zum Baubeginn: Im Zuge der Ermittlung der Standsicherheitsnachweise für die neu zu gestaltenden Bö- schungsbereiche sind erweiterte baugrundgutachterliche Untersuchungen erforderlich gewor- den. Dadurch verschiebt sich der geplante Baubeginn der Maßnahme voraussichtlich auf das vierte Quartal 2026. Mitteilung zu Sport- und Spielgeräten Mit dem Beschluss „Outdoor-Sportgeräte an der Rheinpromenade“ (AN/1138/2023) wurde die Verwaltung beauftragt, „geeignete Orte für die Aufstellung der Sportgeräte an der Rheinpro- menade vorzuschlagen“. Die Verwaltung kommt zu folgendem Prüfergebnis: Aus Sicht des Baumschutzes besteht keine fachlich vertretbare Möglichkeit, Sportgeräte in- nerhalb des Rasters der Kopflinden einbauen zu lassen. Bei Kopfbäumen und bei Säulenformen gilt ein geschützter Kronentraufbereich mit einem Ra- dius von mindestens 5,0 m um den Stamm, ungeachtet des tatsächlichen Kronenradius. Da das Raster hier erheblich weniger als 10,0 m aufweist, müssten die Fundamente der Spielge- räte zwangsläufig innerhalb des Schutzbereiches gegründet werden. Hinzu kommt, dass, ob- wohl kein dezidierter Fallschutz für die Spielgeräte angesetzt ist, dennoch Rasen hierfür vo- rausgesetzt wird. Von Rasen kann man allerdings nicht pauschal ausgehen, da der gesamte Vegetationsbereich, in dem auch die einzubauenden Sportgeräte geplant wären, gänzlich von Baumwurzeln durchsetzt ist. Diese würde bereits nach kurzer Nutzung der Sportgeräte freige- legt werden, sodass der natürliche Fallschutz Rasen hier nicht mehr gegeben wäre. Auch würde dies zu erwartbaren Beschädigungen der Bäume führen. Da der Eingriff nicht zwingend notwendig ist, wird aus baumschutzfachlicher Sicht einem Einbau von Spiel- und Sportgeräten in den unbefestigten Vegetationsflächen zwischen den Linden nicht zugestimmt. Auch aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Aufstellung von Spiel- und Sportgeräten zu ver- meiden. Die Geräte bedeuten einen Eingriff in die klar strukturierte Anordnung der Baumrei- hen, der aus denkmalpflegerischer Sicht als beeinträchtigend wahrgenommen wird. Nicht zwingend erforderliche Eingriffe in den Wurzelbereich der Bäume, durch die langfristige Schä- den an den denkmalgeschützten Linden nicht auszuschließen sind, sind zu vermeiden. Der Rheinboulevard dient in seiner Gesamtausrichtung als Wegeverbindung entlang des Rheins und bietet neben der Möglichkeit der schnellen Verbindung mit dem Fahrrad auch die Möglichkeit des Flanierens und Aufenthalts direkt am Wasser. Obwohl sich an einigen Stellen platzähnliche Situationen öffnen, welche mit Sitzobjekten versehen sind, werden sie aufgrund 2 ihrer Nutzung und Möglichkeit der Befahrung nur für infrastrukturelle Zwecke genutzt nicht zur Verortung von Sportmöglichkeiten vorgesehen. Weiterhin gibt es aus planerischer Sicht keine zusammenhängende Fläche, wo eine Sportnutzung, insbesondere auch unter Berücksichti- gung einer natürlichen Beschattung, angedacht werden kann. Ziel ist es, den Promenadenbereich als solchen bestehen zu lassen und neben den vereinzel- ten Sitzmöglichkeiten den Verbindungsgedanken in den Vordergrund zu stellen. Ergebnisse der Abstimmung des Naturschutzbeirates Im Zuge der Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz wurde die Maßnahme dem Natur- schutzbeirat der Stadt Köln in der Sitzung vom 05.05.2025 vorgelegt. Nachdem die Anregun- gen und Bedenken des Beirates in der weiteren Planung berücksichtigt worden sind, hat die- ser in der Beiratssitzung am 07.07.2025 seine Zustimmung erteilt, sodass die für die Erteilung einer Befreiung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Detail wurden folgende Anpassungen auf Grundlage des Austauschs mit dem Naturschutz- beirat vorgenommen: Wegebreite der Verkehrsfläche: Die geplante Verkehrsfläche im Bereich der Promenade weist eine Breite von 400 cm auf und steht im Widerspruch zur Grundsatzdiskussion über kombinierten Rad-/Gehwege in Schutzge- bieten. Die Verkehrsfläche an der Promenade grenzt unmittelbar an eine Mauer, die ggfs. zum Aufenthalt genutzt werden könnte. Um das Konfliktpotenzial zwischen den Nutzenden unter- schiedlicher Geschwindigkeiten (Radfahrer*innen, Fußgänger*innen, Aufenthalt) zu minimie- ren, wird am Fuße der Mauer eine befestigte Pufferzone berücksichtigt. Die Verkehrsfläche wird durch unterschiedliche Verlegemuster gut sichtbar in zwei Bereiche gegliedert. Die reine Verkehrsfläche entspricht demnach einer Breite von 350 cm. Wassergebundene Wegedecke: Anstelle der Standard-Deckschicht (Hagener Dolomit) wird für die wassergebundenen Wege das kornabgestufte Deckschichtmaterial Hansegrand 0-8mm, im Farbton Münstergelb, mit ei- nem Stabilizer zum Einsatz kommen. Der Stabilizer steigert nicht nur die Gesamtstruktur der Deckschicht, sondern führt auch zu einer höheren Wasserdurchlässigkeit, welche im Bereich der Bäume und in Kombination mit dem Hochwasser zusätzliche Vorteile bietet. Weitere posi- tive Aspekte sind die Staubreduzierung, die erhöhte Luftdurchlässigkeit und die ökologischen Eigenschaften des Produkts. Beleuchtung: Zur Minimierung von negativen Auswirkungen auf nachtaktive Tiere sind die Lichtwerte von maximal 2.700 Kelvin einzuhalten. Die Beleuchtungsdauer sowie die Beleuchtungsintensität sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0326/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.02.2026
- Erstellt
- 30.01.2026 13:40