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2742/2021

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Behinderung in Köln

Mitteilung Ausschuss 06.09.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 18.11.2021, TOP 3.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6941 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer  06.09.2021 
 2742/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 
 
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Behinderung in Köln 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 eine Be-
schlussempfehlung zu den Auswirkungen der Pandemie auf Menschen mit Behinderung in 
Köln gefasst (siehe unter https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=304080).  
 
Die Verwaltung wurde gebeten, Stellung zu dieser Beschlussempfehlung zu nehmen. Hierfür 
wurden alle im Verwaltungsarbeitskreis Behindertenpolitik vertretenen Ämter befragt. Im Mit-
telpunkt der Befragung standen die Erfahrungen, die im Kontext der Corona-Pandemie in 
den einzelnen Ämtern und Dienststellen zu der Situation von Menschen mit Behinderung 
gemacht wurden, die Konsequenzen, die die Verwaltung aus den Erfahrungen und Erkennt-
nissen gezogen haben und wie diese in das Verwaltungshandeln einfließen. 
 
Ergebnisse der Abfrage: 
 
Die Ergebnisse der Abfrage machen deutlich, dass die bestehenden und bewährten Struktu-
ren zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch die Auswirkungen der Pande-
mie an diversen Stellen tangiert sind. Es kann positiv festgehalten werden, dass die Struktu-
ren zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung in dieser Krisenbewältigung aufrecht-
erhalten und gesichert werden konnten.  
So wurden mit Beginn der Pandemie innerhalb der Verwaltung zusätzliche Strukturen ge-
schaffen, die die Lebenslagen von vulnerablen Gruppen und insbesondere die Lebensla-
gen von Menschen mit Behinderung in den Fokus rückten.  
 Als eine der ersten Konsequenzen nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 wur-
de durch den Krisenstab der Stadt Köln im Sommer 2020 die Unterarbeitsgruppe 
(UAG) Vulnerable Gruppen unter der Leitung des Amtes für Soziales, Arbeit und Se-
nioren eingerichtet. Die UAG hatte und hat die Aufgabe, die besonderen Herausforde-
rungen für Menschen mit Behinderung wie auch für andere Personengruppen aus 
dem Kreis der vulnerablen Gruppen in den Blick zu nehmen und ihnen durch ange-
passte Angebote und Formate gerecht zu werden.  
Nach derzeitiger Sachlage wird eine Fortsetzung der UAG nach der Corona-Pandemie 
als nicht erforderlich eingeschätzt, da die Interessen der vulnerablen Gruppen generell 
durch eine gute Vernetzung unter anderem in den verschiedenen Stadtarbeitsgemein-

2 
 
schaften vertreten und berücksichtigt werden. Die bearbeiteten Themen und die bei 
der Umsetzung gemachten Erfahrungen aus der UAG können jedoch als Grundlage 
für eine zielgerichtete Analyse und die Erstellung von Notfallplänen für zukünftige Er-
eignisse dienen.  
 
Neben der Installierung der UAG Vulnerable Gruppen wurden schnell und zielführend 
weitere Maßnahmen innerhalb der Pandemiezeit getroffen, die die Belange von Men-
schen mit Behinderung in besonderen Maße in den Blick nehmen.  
Exemplarisch werden hier einige Beispiele dargestellt: 
 Auf der Internetseite der Stadt Köln wurden wichtige Informationen zum Corona-Virus 
unter anderem durch Audio- und Video-Inhalte sowie in Leichter Sprache und Gebär-
densprache bereitgestellt, damit diese Informationen für Menschen mit Behinderung 
leichter zugänglich sind. Dazu gehören zum Beispiel auch Hinweise zu Beratungen für 
Eltern mit Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die persönlich, tele-
fonisch und digital angeboten wurden, um betroffene Familien im Alltag zu unterstüt-
zen. In diversen anderen Bereichen wurde durch die teilweise Umstellung auf digitale 
Kommunikation der Zugang zu den persönlichen Beratungsangeboten für Menschen 
mit Behinderung erleichtert. 
 Im Bereich des Sports wurde ein Rettungsfonds für alle von Corona betroffenen 
Sportvereine eingerichtet. Unterstützt werden dadurch auch die Vereine, die inklusiven 
Sport, also für Menschen mit und ohne Behinderung, anbieten. 
 Am Beispiel der Museen ist erkennbar, dass Konsequenzen aus den bisherigen Erfah-
rungen auch zu Verbesserungen einzelner Angebote führen können. So werden durch 
den Museumsdienst Angebote in diversen Museen für den digitalen Raum angepasst. 
Teilweise werden hierdurch Angebote für Menschen mit Behinderung erst zugänglich, 
denen es aufgrund einer Mobilitätseinschränkung nicht möglich ist, Museen zu besu-
chen. Ein weiterer Vorteil gegenüber der Vermittlung vor Ort ist die Möglichkeit, 
Kunstobjekte aus nächster Nähe bzw. vergrößert zu betrachten. 
 In Bezug auf die Infrastruktur Kölns und die Stadtentwicklung macht die Corona-
Pandemie einmal mehr deutlich, welche Bedeutung eine hohe Aufenthaltsqualität in 
Grünflächen, Parks und auf Plätzen für die Lebensqualität aller Menschen in der Stadt 
hat. Diese Erkenntnis sollte Bestätigung und Aufforderung sein, auch weiterhin bei al-
len Maßnahmen der Stadtentwicklung die Aspekte der Barrierefreiheit zu berücksichti-
gen. 
 Gleiches gilt für den Bereich der Weiterbildung. Dort wurde die Pandemie als „Chan-
ce“ dafür wahrgenommen, neue Projekte und Formate unter anderem im Bereich Digi-
talisierung zu entwickeln und im VHS-Programm anzubieten. Zunächst wurde eine 
Bedarfsanalyse und Expert*innen-Interviews mit dem Schwerpunkt „Inklusi-
on/Menschen mit Behinderungen“ durchgeführt. Es wurde analysiert, an welchen Stel-
len die Barrierefreiheit der Volkshochschule Köln sowie deren Angebote vor Ort wie 
auch im digitalen Raum verbessert und an die Bedürfnisse der Zielgruppen angepasst 
werden können. Im Ergebnis hat die Volkshochschule Köln die Digitalisierung in allen 
Programmbereichen vorangetrieben und viele neue (zum Teil inklusive) Angebote 
entwickelt.  
o Allerdings lässt sich für den Bereich Weiterbildung festhalten, dass eine gesell-
schaftliche, kulturelle und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung wäh-

3 
 
rend der Pandemie eingeschränkt ist. Die Anforderungen an den Infektionsschutz 
und die Kontakt- und Begegnungseinschränkungen stellen für alle Bereiche der 
Verwaltung eine vollkommen neue Situation dar. Die bisherigen Erfahrungen ha-
ben gezeigt, wie zukünftig negative Folgen und Einschränkungen für Menschen mit 
Behinderung in Köln durch geeignete Maßnahmen verringert und im besten Fall zu 
verhindert werden können.  
o Für die Zeit nach der Pandemie muss eine Bewertung aller getroffenen Maßnah-
men erfolgen, da diese sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen können. 
So kann zum Beispiel die Ausweitung der digitalen Angebote durchaus auch kri-
tisch gesehen werden, da sie z. B. zu einer Isolierung der betroffenen Menschen 
führen kann. Betroffen sind hier davon vor allem ältere und alleinstehende Perso-
nen. Die Verwaltung wird alle relevanten Bereiche einer kritischen Prüfung unter-
ziehen und geeignete Maßnahmen daraus ableiten.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.11.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2742/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.09.2021
Erstellt
03.08.2021 08:58