2742/2021
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Behinderung in Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
6941 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 06.09.2021 2742/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Behinderung in Köln Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 eine Be- schlussempfehlung zu den Auswirkungen der Pandemie auf Menschen mit Behinderung in Köln gefasst (siehe unter https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=304080). Die Verwaltung wurde gebeten, Stellung zu dieser Beschlussempfehlung zu nehmen. Hierfür wurden alle im Verwaltungsarbeitskreis Behindertenpolitik vertretenen Ämter befragt. Im Mit- telpunkt der Befragung standen die Erfahrungen, die im Kontext der Corona-Pandemie in den einzelnen Ämtern und Dienststellen zu der Situation von Menschen mit Behinderung gemacht wurden, die Konsequenzen, die die Verwaltung aus den Erfahrungen und Erkennt- nissen gezogen haben und wie diese in das Verwaltungshandeln einfließen. Ergebnisse der Abfrage: Die Ergebnisse der Abfrage machen deutlich, dass die bestehenden und bewährten Struktu- ren zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch die Auswirkungen der Pande- mie an diversen Stellen tangiert sind. Es kann positiv festgehalten werden, dass die Struktu- ren zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung in dieser Krisenbewältigung aufrecht- erhalten und gesichert werden konnten. So wurden mit Beginn der Pandemie innerhalb der Verwaltung zusätzliche Strukturen ge- schaffen, die die Lebenslagen von vulnerablen Gruppen und insbesondere die Lebensla- gen von Menschen mit Behinderung in den Fokus rückten. Als eine der ersten Konsequenzen nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 wur- de durch den Krisenstab der Stadt Köln im Sommer 2020 die Unterarbeitsgruppe (UAG) Vulnerable Gruppen unter der Leitung des Amtes für Soziales, Arbeit und Se- nioren eingerichtet. Die UAG hatte und hat die Aufgabe, die besonderen Herausforde- rungen für Menschen mit Behinderung wie auch für andere Personengruppen aus dem Kreis der vulnerablen Gruppen in den Blick zu nehmen und ihnen durch ange- passte Angebote und Formate gerecht zu werden. Nach derzeitiger Sachlage wird eine Fortsetzung der UAG nach der Corona-Pandemie als nicht erforderlich eingeschätzt, da die Interessen der vulnerablen Gruppen generell durch eine gute Vernetzung unter anderem in den verschiedenen Stadtarbeitsgemein- 2 schaften vertreten und berücksichtigt werden. Die bearbeiteten Themen und die bei der Umsetzung gemachten Erfahrungen aus der UAG können jedoch als Grundlage für eine zielgerichtete Analyse und die Erstellung von Notfallplänen für zukünftige Er- eignisse dienen. Neben der Installierung der UAG Vulnerable Gruppen wurden schnell und zielführend weitere Maßnahmen innerhalb der Pandemiezeit getroffen, die die Belange von Men- schen mit Behinderung in besonderen Maße in den Blick nehmen. Exemplarisch werden hier einige Beispiele dargestellt: Auf der Internetseite der Stadt Köln wurden wichtige Informationen zum Corona-Virus unter anderem durch Audio- und Video-Inhalte sowie in Leichter Sprache und Gebär- densprache bereitgestellt, damit diese Informationen für Menschen mit Behinderung leichter zugänglich sind. Dazu gehören zum Beispiel auch Hinweise zu Beratungen für Eltern mit Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die persönlich, tele- fonisch und digital angeboten wurden, um betroffene Familien im Alltag zu unterstüt- zen. In diversen anderen Bereichen wurde durch die teilweise Umstellung auf digitale Kommunikation der Zugang zu den persönlichen Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderung erleichtert. Im Bereich des Sports wurde ein Rettungsfonds für alle von Corona betroffenen Sportvereine eingerichtet. Unterstützt werden dadurch auch die Vereine, die inklusiven Sport, also für Menschen mit und ohne Behinderung, anbieten. Am Beispiel der Museen ist erkennbar, dass Konsequenzen aus den bisherigen Erfah- rungen auch zu Verbesserungen einzelner Angebote führen können. So werden durch den Museumsdienst Angebote in diversen Museen für den digitalen Raum angepasst. Teilweise werden hierdurch Angebote für Menschen mit Behinderung erst zugänglich, denen es aufgrund einer Mobilitätseinschränkung nicht möglich ist, Museen zu besu- chen. Ein weiterer Vorteil gegenüber der Vermittlung vor Ort ist die Möglichkeit, Kunstobjekte aus nächster Nähe bzw. vergrößert zu betrachten. In Bezug auf die Infrastruktur Kölns und die Stadtentwicklung macht die Corona- Pandemie einmal mehr deutlich, welche Bedeutung eine hohe Aufenthaltsqualität in Grünflächen, Parks und auf Plätzen für die Lebensqualität aller Menschen in der Stadt hat. Diese Erkenntnis sollte Bestätigung und Aufforderung sein, auch weiterhin bei al- len Maßnahmen der Stadtentwicklung die Aspekte der Barrierefreiheit zu berücksichti- gen. Gleiches gilt für den Bereich der Weiterbildung. Dort wurde die Pandemie als „Chan- ce“ dafür wahrgenommen, neue Projekte und Formate unter anderem im Bereich Digi- talisierung zu entwickeln und im VHS-Programm anzubieten. Zunächst wurde eine Bedarfsanalyse und Expert*innen-Interviews mit dem Schwerpunkt „Inklusi- on/Menschen mit Behinderungen“ durchgeführt. Es wurde analysiert, an welchen Stel- len die Barrierefreiheit der Volkshochschule Köln sowie deren Angebote vor Ort wie auch im digitalen Raum verbessert und an die Bedürfnisse der Zielgruppen angepasst werden können. Im Ergebnis hat die Volkshochschule Köln die Digitalisierung in allen Programmbereichen vorangetrieben und viele neue (zum Teil inklusive) Angebote entwickelt. o Allerdings lässt sich für den Bereich Weiterbildung festhalten, dass eine gesell- schaftliche, kulturelle und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung wäh- 3 rend der Pandemie eingeschränkt ist. Die Anforderungen an den Infektionsschutz und die Kontakt- und Begegnungseinschränkungen stellen für alle Bereiche der Verwaltung eine vollkommen neue Situation dar. Die bisherigen Erfahrungen ha- ben gezeigt, wie zukünftig negative Folgen und Einschränkungen für Menschen mit Behinderung in Köln durch geeignete Maßnahmen verringert und im besten Fall zu verhindert werden können. o Für die Zeit nach der Pandemie muss eine Bewertung aller getroffenen Maßnah- men erfolgen, da diese sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen können. So kann zum Beispiel die Ausweitung der digitalen Angebote durchaus auch kri- tisch gesehen werden, da sie z. B. zu einer Isolierung der betroffenen Menschen führen kann. Betroffen sind hier davon vor allem ältere und alleinstehende Perso- nen. Die Verwaltung wird alle relevanten Bereiche einer kritischen Prüfung unter- ziehen und geeignete Maßnahmen daraus ableiten. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2742/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 03.08.2021 08:58