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2415/2019

Stärkung kulturelle Bildung

Mitteilung Ausschuss 02.09.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 17.09.2019, TOP 8.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8140 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer  02.09.2019 
 2415/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 
 
Stärkung kulturelle Bildung 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – hat in seiner Sitzung vom 
02.07.2019 folgenden Beschluss zum Antrag AN/1002/2019 gefasst: 
 
Wir beauftragen die Verwaltung zu prüfen: 
1. Welche Maßnahmen notwendig sind, um die Arbeit der Facheinrichtungen zu stabilisieren und 
qualifizieren mit Blick auf den Bedarf an kulturpädagogischer Facharbeit, u.a. auch vor dem 
Hintergrund stark gestiegener Teilnehmerzahlen und Aufgaben wie Kinderschutzmaßnahmen, 
Antrags- und Abrechnungswesen etc. 
2. Welche Kosten (inkl. Overheadkosten, Ergänzungskräfte und pädagogisches Material) für die 
Haushaltsjahre 2020/21 sowie für eine mittelfristige Finanzplanung zu veranschlagen sind, 
wenn die Stellenplanung für die zehn geförderten Einrichtungen in Angleichung an die Richtli-
nien der Offenen Jugendarbeit jeweils um eine halbe Stelle zuzüglich der Ergänzungsmittel 
auf bis zu max. zwei Stellen aufgestockt wird und ob eine Angleichung der pauschalisierten 
Förderung der Träger z.B. auch durch die Einführung einer Förderung der Miet- und Reini-
gungskosten erfolgen kann. 
 
Die Ergebnisse der Prüfung bitten wir auch dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie dem 
Ausschuss Kunst und Kultur zur Verfügung zu stellen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die kulturelle Bildung gehört zur Grundbildung aller Menschen und soll deshalb für alle Kinder und 
Jugendlichen unabhängig von Begabungen und sozialen Lebenslagen zugänglich sein. Sie leistet 
einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und ist als Schwerpunkt der Jugendarbeit in 
§11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert.  
Über die kultur- und medienpädagogischen Angebote mit all ihren verschiedenen Ausdrucks- und 
Gestaltungsmöglichkeiten werden Kinder und Jugendliche in ihrem ästhetischen Empfinden gefördert 
und zur Selbstreflexion angehalten. Sie werden ermutigt, eigene Standpunkte zu vertreten und in ih-
rer Kommunikation mit anderen Grenzen zu überwinden und gegenseitiges Verständnis zu entwi-
ckeln. Dabei reagieren die kultur- und medienpädagogischen Facheinrichtungen flexibel auf sich än-
dernde Anforderungen und stellen geeignete Angebotsformen bereit. 
Sowohl in eigenen Räumlichkeiten, als auch über die mobile Arbeit in den Stadtteilen wird die Teil-
nahme aller interessierten Kinder und Jugendlichen ermöglicht und damit ein hohes Maß an Inklusion 
geschaffen.  
Ein Teil der Angebote ist kostenpflichtig.

2 
 
Zu 1.: 
Laut „Richtlinien zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln“ erfolgt 
eine pauschalisierte Bezuschussung derzeit nur für eine festgelegte Anzahl von Personalstellen, die 
den fachlichen Standards gemäß der Richtlinie entsprechen müssen. Voraussetzung ist, dass das 
Fachpersonal in der Regel einen Hochschulabschluss in einem künstlerischen oder einem pädagogi-
schen Fach und eine ergänzende Qualifikation in dem jeweils anderen nachweist. 
 
Zurzeit werden insgesamt 13,5 Personalstellen in 10 kulturpädagogischen Facheinrichtungen geför-
dert.  
Sie sind wie folgt aufgeteilt: 
 
Träger Anzahl Personalstellen 
Mukutathe 0,5 
Theater ImPuls 0,5 
Roots&Routes 0,5 
Jugendkunstschule Rodenkirchen 1 
Kölner Spielecircus 1,5 
TPZ 1,5 
ZAK 1,5 
Offene Jazzhausschule 1,5 
Kölner Spielewerkstatt 2,5 
JFC Medienzentrum 2,5 
 
 
Im Vergleich dazu werden im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Angaben ohne  Einrich-
tungen der Jugendzentren Köln gGmbH) insgesamt 112,7 Personalstellen in 59 Jugendeinrichtungen 
(AGOT) gefördert. 46 Einrichtungen erhalten einen Zuschuss für zwei oder mehr, 13 Einrichtungen für 
weniger als zwei Personalstellen. 
 
Durch den Zuschuss für die kultur- und medienpädagogischen Facheinrichtungen wird vorrangig eine 
fachliche kulturpädagogische Leitungs- und Organisationsstruktur sichergestellt und eine Basis für 
das Einwerben von Drittmitteln geschaffen (vgl. Punkt 5.2 der Richtlinien zur Förderung kultur- und 
medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln). Damit wird unter anderem sichergestellt, dass der 
größte Anteil der Angebote für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen kostenfrei angeboten 
werden kann und insbesondere auch Teilnehmende aus strukturschwachen Stadtteilen nicht aus fi-
nanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. 
 
Der Auftrag zur Drittmittelakquise stellt neben dem fachlichen Leitungsauftrag ebenfalls hohe Anfor-
derungen an das Fachpersonal. Projektplanung, Konzepterstellung und Antragstellung, Kostenpla-
nung, Durchführung und Abrechnung erfordern viel Zeit und eine hohe Kompetenz. Darüber hinaus 
muss für jedes Projekt auch das geeignete Personal gefunden und fachlich angeleitet werden. Mit der 
Steigerung der Anzahl der Teilnehmenden steigt auch die Anzahl der Mitarbeitenden und damit die 
Personalverantwortung des hauptamtlichen Personals. 
 
In den  Bereichen des Kinderschutzes und des Datenschutzes sind die Anforderungen an das haupt-
amtliche Personal in den letzten Jahren ebenfalls gestiegen, das auch hier Konzepte erstellen, über-
prüfen, bei Bedarf überarbeiten und ihre Umsetzung verantworten muss. 
 
Die Förderung einer zusätzlichen halben bis zu maximal zwei Personalstellen je kultur- und medien-
pädagogischer Facheinrichtung kann den qualitativ hohen Standard sichern und darüber hinaus 
durch die Akquise weiterer Drittmittel zu einer Weiterentwicklung und Ausweitung des Angebotsspekt-
rums beitragen. 
 
 
Zu 2.: 
Gemäß der „Richtlinien zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln“ 
erhalten die Träger genauso wie die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine Förderung für

3 
 
Personalkosten, Overhead, Ergänzungskräfte und pädagogisches Material.  
Die Fördersumme beträgt derzeit inklusive der Tarifkostensteigerungen insgesamt etwa 76.000.-€ je 
Personalstelle für Träger, die nur eine Einrichtung betreiben. Träger mit zwei oder mehr Einrichtungen 
erhalten je Personalstelle ca. 71.000 €.  
 
Die Finanzierung einer zusätzlichen 0,5 Personalstelle in den kultur- und medienpädagogischen Fa-
cheinrichtungen, die derzeit für weniger als zwei Personalstellen gefördert werden, würde den kom-
munalen Haushalt entsprechend mit einer Mehrausgabe von etwa 273.000.-€ zuzüglich weiterer Ta-
rifkostensteigerungen belasten. Bei dieser Berechnung sind die Träger jfc Medienzentrum e.V. und 
Kölner Spielewerkstatt e.V. nicht berücksichtigt, da sie schon jetzt eine Förderung für jeweils 2,5 Per-
sonalstellen erhalten. 
 
 
Einführung einer Förderung der Miet- und Reinigungskosten: 
Adäquat ausgestattete Räumlichkeiten sind für die Arbeit der kultur- und medienpädagogischen Fa-
cheinrichtungen sehr wichtig, allerdings müssen sie abhängig vom Genre sehr unterschiedliche An-
forderungen erfüllen. Darüber hinaus finden viele Angebote nicht in eigenen Räumlichkeiten, sondern 
zum Beispiel in für ein Projekt angemieteten Räumen oder auch im öffentlichen Raum statt. Entspre-
chend unterschiedlich sind die Bedingungen der verschiedenen Träger. Das Spektrum reicht von ei-
genen Räumlichkeiten in großen Immobilien bis hin zu einem kleinen Büro, was es erforderlich macht, 
für nahezu alle stattfindenden Angebote Räume anzumieten. 
 
Die Förderung der Miet-, Reinigungs-, Energie- und Reparaturkosten sowie des Erhaltungsaufwandes 
sind in der Förderrichtlinie bisher nicht vorgesehen. Diese Ausgaben sollen von den Facheinrichtun-
gen selbst getragen werden (vgl. Richtlinie Punkte 5.4 und 5.5). 
 
Die Jugendverwaltung befürwortet aus pädagogischer Sicht die Zusetzung einer 0,5 Personalstelle 
bis maximal zwei Personalstellen je kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtung. Sie sieht je-
doch derzeit keine Finanzierungsmöglichkeit. 
Miet- und Nebenkosten sollten weiterhin durch Drittmittelakquise und Teilnahmebeiträge sicherge-
stellt werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (3)

09.09.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2415/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.09.2019
Erstellt
08.07.2019 07:58