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Wiederinbetriebnahme des Weidener Hallenbades
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0556/2026 vom 13.03.2026
Stand: Am 18.03.2026 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 12.03.2026 0556/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 18.03.2026 Wiederinbetriebnahme des Weidener Hallenbades Zur Sitzung des Sportausschusses am 26.02.2026 (verlegt auf den 18.03.2026) ließ die SPD- Fraktion folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates auf die Tagesordnung setzen: Der Mangel an Wasserflächen für den Schwimmunterricht stellt in Köln weiterhin ein erhebli- ches Problem dar. Das seit Jahren ungenutzte ehemalige Hallenbad in Köln-Weiden wirft vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob vorhandene bauliche Infrastruktur perspektivisch wieder nutzbar gemacht werden kann oder ob entsprechende Optionen aufgrund rechtlicher, planerischer oder wirt- schaftlicher Gründe ausgeschlossen sind. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wem gehört das Grundstück und das Gebäude des ehemaligen Hallenbads Köln-Wei- den aktuell, und welche vertraglichen Regelungen (z. B. Nutzungsbindungen, Rückkaufrechte, Zweckbindungen, Bauverpflichtungen) bestehen zwischen der Stadt Köln und dem Investor? 2. Liegen der Verwaltung Kenntnisse über konkrete Planungen, Bauanträge oder Nut- zungskonzepte für den Standort vor? Falls ja, wie ist der aktuelle Sachstand? 3. Wurde seit dem Verkauf des Standorts geprüft, ob eine Reaktivierung als Schwimm- standort ganz oder teilweise (z. B. Lehrschwimmbecken) grundsätzlich möglich wäre? Falls nein, warum nicht? 4. Sieht die Verwaltung grundsätzlich Möglichkeiten, eine Sanierung oder Teilreaktivie- rung des Standorts über Sport- oder Schwimminfrastrukturprogramme durch Land und Bund zu fördern, sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt wären? Antwort der Verwaltung: Vorab: Mit dem sog. „Bädervertrag“ hat die Verwaltung mit Wirkung zum 01.01.1998 das Weidenbad und andere Schwimmbäder Kölns im Rahmen einer Sacheinlage an die KölnBäder GmbH übertragen. In Abstimmung mit der KölnBäder GmbH nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 2 Zu 1 und 2: Aufgrund eines erheblichen Sanierungsbedarfs beschloss die KölnBäder GmbH im Jahr 2011, das Weidenbad dauerhaft zu schließen. Der öffentliche Badebetrieb endete zu Beginn des Jahres 2012. Nach der Schließung des Weidenbades im Jahr 2012 hat die KölnBäder GmbH Grundstück und Gebäude im Jahr 2015 an einen Investor veräußert, welcher es im Jahr 2017 in eine Not- unterkunft umbaute. Nach Ablauf der 5jährigen Mietzeit wird nun durch den Investor beabsich- tigt, das Gebäude abzureißen und 44 Wohnungen sowie eine Kindertagesstätte zu errichten. Das entsprechende Baugenehmigungsverfahren ist fast abgeschlossen. Zu 3.: Mit der Inbetriebnahme des Stadionbades im Jahr 2012 wurden alle Nutzer*innen des ehema- ligen Weidenbades in das moderne und neue Hallenbad im Stadionbad überführt, das auch heute den Bedarfen der Nutzer*innen gerecht wird. Zu 4.: Die KölnBäder GmbH plant aufgrund der o. g. Sachlage keine derartigen Möglichkeiten. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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