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0556/2026

Wiederinbetriebnahme des Weidener Hallenbades

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.03.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 18.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3120 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 12.03.2026 
 0556/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 18.03.2026 
 
Wiederinbetriebnahme des Weidener Hallenbades 
Zur Sitzung des Sportausschusses am 26.02.2026 (verlegt auf den 18.03.2026) ließ die SPD-
Fraktion folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates auf die Tagesordnung 
setzen: 
 
Der Mangel an Wasserflächen für den Schwimmunterricht stellt in Köln weiterhin ein erhebli-
ches Problem dar. 
 
Das seit Jahren ungenutzte ehemalige Hallenbad in Köln-Weiden wirft vor diesem Hintergrund 
die Frage auf, ob vorhandene bauliche Infrastruktur perspektivisch wieder nutzbar gemacht 
werden kann oder ob entsprechende Optionen aufgrund rechtlicher, planerischer oder wirt-
schaftlicher Gründe ausgeschlossen sind. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Wem gehört das Grundstück und das Gebäude des ehemaligen Hallenbads Köln-Wei-
den aktuell, und welche vertraglichen Regelungen (z. B. Nutzungsbindungen, Rückkaufrechte, 
Zweckbindungen, Bauverpflichtungen) bestehen zwischen der Stadt Köln und dem Investor? 
 
2. Liegen der Verwaltung Kenntnisse über konkrete Planungen, Bauanträge oder Nut-
zungskonzepte für den Standort vor? Falls ja, wie ist der aktuelle Sachstand? 
 
3. Wurde seit dem Verkauf des Standorts geprüft, ob eine Reaktivierung als Schwimm-
standort ganz oder teilweise (z. B. Lehrschwimmbecken) grundsätzlich möglich wäre? Falls 
nein, warum nicht? 
 
4. Sieht die Verwaltung grundsätzlich Möglichkeiten, eine Sanierung oder Teilreaktivie-
rung des Standorts über Sport- oder Schwimminfrastrukturprogramme durch Land und Bund 
zu fördern, sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt wären? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Vorab: 
 
Mit dem sog. „Bädervertrag“ hat die Verwaltung mit Wirkung zum 01.01.1998 das Weidenbad 
und andere Schwimmbäder Kölns im Rahmen einer Sacheinlage an die KölnBäder GmbH 
übertragen.  
 
In Abstimmung mit der KölnBäder GmbH nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

2 
 
 
Zu 1 und 2: 
 
Aufgrund eines erheblichen Sanierungsbedarfs beschloss die KölnBäder GmbH im Jahr 2011, 
das Weidenbad dauerhaft zu schließen. Der öffentliche Badebetrieb endete zu Beginn des 
Jahres 2012. 
 
Nach der Schließung des Weidenbades im Jahr 2012 hat die KölnBäder GmbH Grundstück 
und Gebäude im Jahr 2015 an einen Investor veräußert, welcher es im Jahr 2017 in eine Not-
unterkunft umbaute. Nach Ablauf der 5jährigen Mietzeit wird nun durch den Investor beabsich-
tigt, das Gebäude abzureißen und 44 Wohnungen sowie eine Kindertagesstätte zu errichten. 
Das entsprechende Baugenehmigungsverfahren ist fast abgeschlossen. 
 
Zu 3.: 
Mit der Inbetriebnahme des Stadionbades im Jahr 2012 wurden alle Nutzer*innen des ehema-
ligen Weidenbades in das moderne und neue Hallenbad im Stadionbad überführt, das auch 
heute den Bedarfen der Nutzer*innen gerecht wird. 
 
Zu 4.: 
Die KölnBäder GmbH plant aufgrund der o. g. Sachlage keine derartigen Möglichkeiten. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

18.03.2026 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0556/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.03.2026
Erstellt
25.02.2026 14:08