1621/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion im Rat vom 11.05.2023 (AN/0826/2023) betreffend „Umsetzungsstand Großmarkt“
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 15.06.2023 1621/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 15.06.2023 07.09.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion im Rat vom 11.05.2023 (AN/0826/2023) betreffend "Umsetzungsstand Großmarkt" Mit Anfrage AN/0826/2023 vom 11.05.2023 bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um eine Stellungnahme zu Fragestellungen bezüglich des Großmarktes in Raderberg: In der Sitzung des Rates am 06. Mai 2021 wurde über die Zukunft des Großmarkts entschie- den (AN/0929/2021). In dem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde Punkt 4 des Beschlusses bereits vollumfänglich umgesetzt, wenn nein, wieso nicht, wenn ja, gibt es hier erste Evaluierungen? 2. Inwieweit wurde die personelle Ausstattung der Marktverwaltung erhöht und sind diese Stellen bereits besetzt, wenn nein, woran liegt das und wie viele sind noch offen? 3. Inwieweit gibt es Evaluationsergebnisse zum Verkehrskonzept für die Hauptzufahrt, ob der Betrieb uneingeschränkt sichergestellt wurde? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: ad. 1. Mit Punkt 4. des Ratsbeschlusses vom 06.05.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, den Bedarf für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen des Großmarktes zu ermitteln. Insbesondere die Wiederherstellung der Geländebegrenzung, eine Überar- beitung der Parkraumüberwachung und Zufahrtskontrolle, eine Erhöhung der Sauber- keit, die Ausbesserung von Gebäude- und Wegeschäden, eine Verbesserung der Sa- nitäranlagen sowie die Belüftung und Beheizung der Großmarkthalle wurden explizit genannt. Einige der Aufgaben konnten bereits umgesetzt werden. Hierzu gehört die Intensivie- rung der werktäglichen Reinigungsleistung durch die AWB. Auch eine außerordentli- che Grundreinigung des Geländes im Verlauf einer Woche konnte im Jahr 2022 umge- setzt werden. Alle Kosten hierfür trägt die Verwaltung. Die durchgeführten Maßnah- men bewirkten zwar eine Verbesserung der Situation, konnten aber nicht verhindern, dass insbesondere die Müllsituation immer wieder zu Beschwerden führt, da die ille- gale Entsorgung des Mülls auf dem Gelände bspw. durch intensivere Kontrollen kaum vermindert werden konnte. Weiterhin werden vor allem Wegeschäden sukzessive ausgebessert. Diese Dauerauf- gabe geschieht punktuell und anlassbezogen. Schäden an Gebäuden im Eigentum der Verwaltung werden ebenso behoben. 2 Darüber hinaus wurden die stark sanierungsbedürftigen Sanitäranlagen in der Groß- markthalle geschlossen und durch einen angemieteten bewirtschafteten Toilettencon- tainer direkt neben der Großmarkthalle ersetzt. Dieser bietet den Standard fest instal- lierter Sanitäranlagen. Auch diese Lösung bietet eine spürbare Verbesserung der Situ- ation, spiegelt jedoch nicht für alle Nutzerinnen und Nutzer das gewünschte Resultat wider. Die Beheizung und Belüftung der Großmarkthalle ist betriebsbereit, wird durch regel- mäßige Wartungen instandgehalten und bei Bedarf eingesetzt. Am 30.05.2023 hat ein Abstimmungsgespräch auf Dezernatsebene zwischen der IG Großmarkt und der Stadtverwaltung stattgefunden. Das Gespräch wurde am 02.06.2023 auf Arbeitsebene in der Marktverwaltung fortgeführt. Ziel der Gespräche ist die Schaffung einer Übersicht der anzugehenden Aufgaben und Problemstellungen auf dem Großmarkt. Bei der Erarbeitung von Lösungen wollen IG Großmarkt und Verwal- tung an einem Strang ziehen, um so auch bei der Unterstützung der Durchsetzung möglichst viele Händlerinnen und Händler abzuholen. Im Detail ging es um Lösungen für die Themen Verkehr (hier gibt es bereits einen laufenden Prozess, der um die An- regungen der IG Großmarkt ergänzt wird), Müll (hier soll auf ordnungsrechtlicher Seite bspw. durch Unterstützung des Ordnungsdienstes Abhilfe geschaffen werden), Sani- täranlagen (es wird ein weiterer Sanitärcontainer bereitgestellt), Parkraum- und Flä- chennutzung, Verträge und den baulichen Zustand der Großmarkthalle. Die letzten drei Themenfelder wurden aus Zeitgründen auf ein weiteres Gespräch am 12.06.2023 gelegt. Der Austausch soll kontinuierlich fortgeführt werden. Nicht umgesetzt werden konnte bislang die Schaffung einer vollständigen Geländebe- grenzung für das Betriebsgelände. Diese Maßnahme erscheint auch für die weitere Laufzeit des Großmarktes nicht umsetzbar, da hierfür bauliche Veränderungen auf dem gesamten Gelände sowie ein komplett neues Bewachungs- und Zufahrtssystem geschaffen werden müssten. Die Bausubstanz der rund 80 Jahre alten Großmarkthalle verschlechtert sich kontinu- ierlich. Ein jährliches Monitoring erlaubt eine evidenzbasierte Einschätzung des bauli- chen Zustandes. Vor allem die den Witterungseinflüssen besonders ausgesetzte Westfassade der Großmarkthalle kann in unsaniertem Zustand nicht mehr bis zum 31.12.2025 als standsicher bewertet werden. Es wird daher für das Jahr 2024 eine Tragwerkssanierung dieses Bauteils geplant. Auf diese Weise kann die Großmarkthalle weiterhin betrieben werden und es besteht keine Notwendigkeit für die Errichtung eines in der Vergangenheit angedachten Interims- baus. Durch die nun geplante Maßnahme kann der Betrieb in und um die Großmarkt- halle ohne größere Störungen weiterlaufen. Gleichwohl werden auch hier zeitweise be- grenzte Flächen für die Baustelleneinrichtungen in Anspruch genommen werden müs- sen. Abschließend ist anzumerken, dass alle Investitionen im Verhältnis zur Restlaufzeit des Großmarktbetriebes betrachtet werden müssen. ad. 2. Der Abschluss einer organisatorischen Betrachtung im IV. Quartal 2022 hat ergeben, dass die Marktverwaltung über ausreichend Stellen zur Bearbeitung der ihr übertrage- nen Aufgaben verfügt. Problematisch bleibt weiterhin, dass durch langfristige Ausfälle und Vakanzen durch Personalwechsel seit Mitte 2022 vier Stellen nicht besetzt sind. Zwei der Stellen können seit Mai 2023 ausgeschrieben werden. Dieses Verfahren läuft derzeit. Die weiteren noch offenen Stellen sollen zeitnah ebenfalls ausgeschrieben werden. ad. 3. Das Verkehrskonzept für die Schließung der Hauptzufahrt des Großmarktes liegt vor und wird derzeit durch Fachfirmen umgesetzt. Seit dem 01.04.2023 ist die Hauptzu- fahrt ausschließlich als Einfahrt zu benutzen. Hierzu wurden die vorhandenen zwei Zu- fahrten auf einer Zufahrtslinie zusammengeführt, diese verbreitert und entsprechend angepasst. In der Umsetzung funktioniert dies ausgesprochen gut. Gleichwohl sind 3 auch hier Veränderungen für die Nutzerinnen und Nutzer nicht komplett zu vermeiden; einige Wege sind durch die geänderte An- und Abfahrtssituation länger geworden. Ab dem 01.08.2023 wird die Hauptzufahrt bedingt durch den Umbau der Kreuzung Bonner Straße/Marktstraße dauerhaft geschlossen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird die Zufahrt am Tor 5 (Kreisverkehr Bonner Straße/Koblenzer Straße) die neue Haupteinfahrt auf das Gelände sein. Die dort vor- handenen Schranken werden so ertüchtigt, dass zwei breite Einfahrten entstehen; die Markierungen und Beschilderung werden entsprechend angepasst und erneuert. Die beiden Tore am Bischofsweg bleiben weiterhin als Ein- und Ausfahrten erhalten. Die Verkehrsführung auf dem Gelände selbst ändert sich nicht. Hierdurch wird der an- und abfließende Verkehr vollständig an der Baustelle für die Nord-Süd-Stadtbahn vorbeige- führt. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Bonner Straße
- Bischofsweg
- Koblenzer Straße
- Marktstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1621/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 16.06.2023
- Erstellt
- 12.05.2023 13:28