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AN/0836/2023

Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Untersuchung von Provisorien für die SÜ Rather Straße"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 08.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023

Änderungsantrag SPD - SÜ Rather Straße

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Änderungsantrag SPD - SÜ Rather Straße

3087 Zeichen

Gleichlautend:FrauOberbürgermeisterinHenrietteRekerRathaus50667 Köln
FrauBezirksbürgermeisterinSabineStillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln
SPD-FraktioninderBezirksvertretungPorz
Friedrich-Ebert-Ufer64-7051143Köln-Porzfon 0221.22197303fax 0221.22197304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de
Köln-Porz, 07.05.2023
ÄnderungsantragzuTOP8.6der Sitzungder BezirksvertretungPorz am11.05.2023
hier: UntersuchungvonProvisorienfür dieSÜRather Straße
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der AutobahnGmbHaufzunehmen, umdie Folgen für die Bürgerinnen und Bürger aus der Sperrungder Rather Straße imBereich der Straßenüberführung (SÜ) über die A559 inKöln-Gremberghoven zu entschärfen.
Insbesondere sind folgende Aspekte zu untersuchen:
● Nachrechnung des Brückenbauwerks für einspurigen Verkehr, nur von PKWundder betroffenen Buslinie oder einemvon beiden, bei gleichzeitiger Reduzierungder Geschwindigkeit auf beispielsweise 20 km/h.
● Falls die Nachrechnungen zu keinempositiven Ergebnis führen, ist zuuntersuchen, ob provisorische Abstützungen die Befahrbarkeit des Bauwerkszumindest für einen einspurigen Betrieb ohne LKW, ermöglichen. DieAbstützungen müssten entlang der Autobahn auf Anprall gerechnet oder durchein geeignetes Systemgegen Anprall geschützt werden.
Bis zur Einrichtung der Einspurigkeit, alternativ demNeubau der Straßenüberführung,ist die Verkehrsführung sicherer und für Radfahrende und Fußgänger einfacher zugestalten. Dazu sind die aktuellen Sperrelemente durch abschließbare Absperrpfosten,vergleichbar der Alfred-Schütte-Allee, zu ersetzen. Ihr Abstand sollte so gewähltwerden, dass Fahrräder mit Anhänger und Lastenräder die Sperrung einfach, alsoohne umständliche Schlangenlinien, durchfahren können.

Begründung:
Eine provisorische Brücke müsste ebenso wie die neue Straßenüberführung zunächstgeplant werden. Zusätzlich wäre zu klären, ob und unter welchen Bedingungen diePKWund Busse auf das Provisoriumumgeleitet werden können. Möglicherweisemüssten Liegenschaften angemietet oder angekauft werden, die betroffenenGrünflächen müssten einer Umweltbetrachtung unterzogen werden.
Da alle Leistungen dafür noch zu beauftragen wären, könnte mit der Planung beieinemBeschluss des Ursprungsantrages, einer anschließenden Einigung mit derAutobahn GmbHund schließlich der Erteilung des Planungsauftrages sicherlich nichtvor Oktober 2023 begonnen werden. Unter Voraussetzung einer unverzüglichenPlanungsdurchführung bei gleichzeitiger Kompromissbereitschaft und Unterstützungaller Beteiligter wäre eine Beauftragung der Bauleistung vielleicht imMai 2024möglich. Die Inbetriebnahme würde also frühestens Ende 2024, eher 2025 erfolgen.
Da das neue Bauwerk bis dahin, nach aktueller Aussage der Autobahn GmbH, bereitsfertig gestellt sein soll, macht die Planung eines Provisoriums keinen Sinn. Vielmehrbelastet es die Beteiligten in den Ämtern, so dass der Bau des neuen Bauwerks eherverzögert wird. Außerdemwürde er Steuergelder deutlich über 1 Mio. € verbrauchen.
Dr. Simon Bujanowski Lutz TempelFraktionsvorsitzender Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0836/2023
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
08.05.2023
Erstellt
09.05.2023 11:13