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AN/1194/2024

„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ präzisieren

Die Linke. Antrag nach § 3 12.09.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.03.2025, TOP 3.3

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

2919 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende  
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.09.2024 
AN/1194/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
 
„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in 
Köln„ präzisieren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 17.3.2022 „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung 
nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung 
mit deren Umsetzung beauftragt. 
Unter Punkt 3.3.2 Anforderungen an den Gebäudeeffizienzstandard heißt es: 
Alle zu errichtenden Wohngebäude, für deren Planungsrecht ein 
Bebauungsplanverfahren erforderlich ist oder die auf Flächen errichtet w erden, die 
von der Stadt Köln veräußert w erden oder auf denen Erbbaurecht bestellt w ird, sind 
im KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard oder in einem darüber hinausgehenden 
Effizienzstandard auszuführen. 
Wenn für das zu errichtende Gebäude die EE-Klasse nicht erreicht w erden kann, 
sind die Gründe hierfür prüfbar darzulegen. Als Ersatzmaßnahme kann das 
Gebäude dann als KfW-Effizienzhaus 40 oder in einem darüber hinausgehenden 
Standard mit Anschluss an die Fernw ärme erstellt w erden. 
Kürzlich hat für Irritationen gesorgt, dass bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen Fernwärme 
zum Einsatz kommt und mit der Vorstreckung begonnen wurde, bevor der 
Stadtentwicklungsausschuss über die Entscheidung und ihre Gründe informiert worden ist 
und beraten konnte. 
 
Um solche Irritationen zukünftig möglichst zu vermeiden, beschließt der 
Stadtentwicklungsausschuss:

Sollten bei einem nicht-städtischer Neubauvorhaben die Regel-Anforderungen an 
den Gebäudeeffizienzstandard nicht erreicht werden und daher die genannten 
Ersatzmaßnahmen geplant werden, sind dem Stadtentwicklungsausschuss so 
rechtzeitig die Gründe prüfbar darzulegen, dass ggfls. noch Korrekturen möglich 
sind. 
Diese frühzeitige Information sollte grundsätzlich bei allen betroffenen 
Bauvorhaben mit 44 oder mehr geplanten Wohneinheiten erfolgen. 
 
 
 
Begründung:  
Der Maßnahmen zum Klimaschutz sind von großer Bedeutung. Die politischen Gremien 
sollten daher umfassend informiert sein und ggfls. in Prozesse eingreifen können. 
Die Bagatellgrenze von 44 oder mehr geplanten Wohneinheiten wird in Anlehnung an eine 
im Kooperativen Baulandmodell verwandte Grenze vorgesehen. 
Sie soll verhindern, dass sich die politischen Gremien mit zu kleinteiligen Maßnahmen 
befassen müssen. 
 
 
Gez. Michael Weisenstein 
Geschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1194/2024
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
12.09.2024
Erstellt
05.09.2024 09:43