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„Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ präzisieren

Die Linke. Antrag nach § 3 AN/1194/2024 vom 12.09.2024

Stand: Am 27.03.2025 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Linke Antrag nach § 3

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.09.2024 AN/1194/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln„ präzisieren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Pakulat, Der Rat der Stadt Köln hat am 17.3.2022 „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit deren Umsetzung beauftragt. Unter Punkt 3.3.2 Anforderungen an den Gebäudeeffizienzstandard heißt es: Alle zu errichtenden Wohngebäude, für deren Planungsrecht ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist oder die auf Flächen errichtet w erden, die von der Stadt Köln veräußert w erden oder auf denen Erbbaurecht bestellt w ird, sind im KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard oder in einem darüber hinausgehenden Effizienzstandard auszuführen. Wenn für das zu errichtende Gebäude die EE-Klasse nicht erreicht w erden kann, sind die Gründe hierfür prüfbar darzulegen. Als Ersatzmaßnahme kann das Gebäude dann als KfW-Effizienzhaus 40 oder in einem darüber hinausgehenden Standard mit Anschluss an die Fernw ärme erstellt w erden. Kürzlich hat für Irritationen gesorgt, dass bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen Fernwärme zum Einsatz kommt und mit der Vorstreckung begonnen wurde, bevor der Stadtentwicklungsausschuss über die Entscheidung und ihre Gründe informiert worden ist und beraten konnte. Um solche Irritationen zukünftig möglichst zu vermeiden, beschließt der Stadtentwicklungsausschuss: Sollten bei einem nicht-städtischer Neubauvorhaben die Regel-Anforderungen an den Gebäudeeffizienzstandard nicht erreicht werden und daher die genannten Ersatzmaßnahmen geplant werden, sind dem Stadtentwicklungsausschuss so rechtzeitig die Gründe prüfbar darzulegen, dass ggfls. noch Korrekturen möglich sind. Diese frühzeitige Information sollte grundsätzlich bei allen betroffenen Bauvorhaben mit 44 oder mehr geplanten Wohneinheiten erfolgen. Begründung: Der Maßnahmen zum Klimaschutz sind von großer Bedeutung. Die politischen Gremien sollten daher umfassend informiert sein und ggfls. in Prozesse eingreifen können. Die Bagatellgrenze von 44 oder mehr geplanten Wohneinheiten wird in Anlehnung an eine im Kooperativen Baulandmodell verwandte Grenze vorgesehen. Sie soll verhindern, dass sich die politischen Gremien mit zu kleinteiligen Maßnahmen befassen müssen. Gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 27.03.2025

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 3.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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