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3001/2024

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung 1334/2024 betreffend "Erhaltung Nutzung des Fort XI und anderer preußischer Festungsanlagen".

Mitteilung Ausschuss 02.10.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.11.2024, TOP 18.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3872 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer 02.10.2024 
 3001/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 
 
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung 1334/2024, 
Referenzvorlage: Schriftliche Anfrage AN/0164/2024 der FDP-Fraktion v. 29.01.2024 aus 
der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses v. 01.02.2024 betreffend "Erhalt und 
Nutzung des Fort XI und anderer preußischen Festungsanlagen". 
 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat mit der schriftlichen Anfrage  AN/0164/2024   
um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der Sachstand zur Erarbeitung und Umsetzung der im Jahre 2000 be-
auftragten Konzeption zur Sicherung und zukünftigen Nutzung der Festungsan-
lagen? 
2. Wie weit ist die Verwaltung mit ihrem 2000 formulierten Ziel, Voraussetzungen 
für vorhabenbezogene Bebauungspläne durch potentielle Investoren zu schaf-
fen? 
3. Inwieweit sind die in Frage 1 und 2 für die preußischen Festungsanlagen im 
Äußeren Grüngürtel geltenden Rahmenbedingungen auch für die entsprechen-
den Anlagen im Inneren Grüngürtel geschaffen worden, um z.B. das Fort X am 
Neusser Wall einer angemessenen Nutzung entsprechend der städtischen 
Ausschreibung und der Interessen aus der Bürgerschaft zuzuführen? 
4. Welche „Hausaufgaben“ müssen Stadtverwaltung und mögliche Nutzerinnen 
und Nutzer machen, um das Fort XI, aber auch andere preußische Festungs-
anlagen mit Mindernutzung und schlechtem Zustand durch eine sinnvolle kurz-, 
mittel- und langfristige Nutzung zu erhalten? 
5. Welche Lehren zieht die Verwaltung aus dem jüngst abgebrochenen Verfahren 
für das Fort X am Neusser Wall für einen neuen Anlauf für diese Einrichtung 
und alle weiteren? 
 
Ergänzend zu der bereits erfolgten schriftlichen Beantwortung 1334/2024 nimmt die 
Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die im Jahr 2000 und 2002 erfolgten Beschlüsse „Ehemalige Festungsanlagen im Äu-
ßeren Grüngürtel; hier: Schaffung von Planungsrecht als Grundlage zur Erhaltung und 
sinnvollen Nutzung der Anlagen“ (0724/000) sowie „123. Änderung des Flächennut-
zungsplanes Arbeitstitel: ehemalige Festungsanlagen im Äußeren Grüngürtel; hier: 
Einleitungs- und Offenlagebeschluss“ (1250/002) wurden noch nicht umgesetzt. Auf-

2 
 
grund geänderter Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung, wie bereits darge-
legt, die Ziele der Beschlüsse auf andere Weise zu realisieren. 
 
Hintergrund: Die damaligen Beschlüsse zielten darauf ab, Bebauungsplanverfahren 
für potenzielle Investoren zu schaffen. Die Begründungen zu den Beschlüssen legen 
jedoch auch dar, dass der Denkmalwert der Forts sowie die Qualität des Äußeren 
Grüngürtels ein zentrales Anliegen war. Gleichzeitig sollte eine bessere Nutzung der 
Forts ermöglicht werden, um so den Verfall aufzuhalten. 
 
Bebauungsplanverfahren sind sowohl für Investoren als auch für die Stadt dann sinn-
voll, wenn eine deutliche städtebauliche Veränderung und Wertentwicklung möglich 
ist. Sie sind nicht optimal geeignet, um eine Nutzung zu ermöglichen, die auf einen 
Bestandserhalt ausgerichtet ist und sich behutsam in den Grüngürtel einfügt.  
 
Wie bereits dargelegt (1334/2024), werden 13 von 17 der Festungsanlagen schon 
heute genutzt. Diese Nutzungen sind niedrigschwellig und richten sich vor allem an 
Vereine und lokale Organisationen. Die Nutzungen konnten ohne gesonderte Bebau-
ungsplanverfahren ermöglicht werden. 
 
Die Verwaltung strebt daher an, auch für die noch vakanten Festungsanlagen nied-
rigschwellige Nutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen, die im Rahmen des bestehen-
den Planrechts umgesetzt werden können. Um diesen Prozess weiter zu verbessern, 
hat die Verwaltung, eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet (vgl. 
1334/2024). Auf diesem Weg sollen auch die restlichen Festungsanlagen einer Nut-
zung zugeführt werden. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3001/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.10.2024
Erstellt
27.09.2024 10:46