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0475/2018

Schulneubau der Realschule Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang; Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

Beschlussvorlage Ausschuss 13.03.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.04.2018, TOP 7.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2991 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 0475/2018 
Freigabedatum  13.03.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulneubau der Realschule Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang; Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben, in 
Teilplanzeile 9, Auszahllung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei 
Finanzstelle 4012-0301-4-3010 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2018 eine Mittelfreigabe in Höhe von 680.000 Euro 
im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von be-
weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-4-3010 für die Einrichtung des Neubaus und 
der Turnhalle der Realschule Kolkrabenweg 65, 50829 Köln. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.04.2018 
Finanzausschuss 30.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   680.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   45.333      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 18.12.2008 hat der Rat der Planungsaufnahme diverser Baumaßnahmen zur Um-
setzung der Ganztagesoffensive Sekundarstufe I, hierzu gehört auch die Realschule Kolkrabenweg 
65, zugestimmt. 
 
Mit Baubeschluss vom 23.06.2015 hat der Rat dem Neubau des kompletten Schulgebäudes nebst 
einer 2-fach-Turnhalle zugestimmt. Der Bau der Schule erfolgt in zwei Bauabschnitten (1. Abriss der 
Turnhalle und Errichtung des neuen Schulgebäudes an diesem Standort, 2. Abriss des alten Schul-
gebäudes und Errichtung der Turnhalle an diesem Standort). 
 
Die Einrichtungskosten wurden mit 680.000 Euro beziffert. Der Neubau (1. Bauabschnitt) wird der 
Schule Ende Oktober 2018 übergeben und bis dahin eingerichtet. Für das Jahr 2018 werden somit 
die beschlossenen investiven Einrichtungskosten in Höhe von 680.000 Euro benötigt. Die Mittel wer-
den mittels Ermächtigungsübertragung im Jahr 2018 bereit gestellt und stehen im Teilfinanzplan 
0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlage-
vermögen, bei Finanzstelle 4012-0301-4-3010 im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. 
 
 
Gemäß´§ 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.

Beratungsverlauf (2)

16.04.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0475/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.03.2018
Erstellt
13.02.2018 09:14