0475/2018
Schulneubau der Realschule Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang; Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
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Beschlussvorlage Ausschuss
2991 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 0475/2018 Freigabedatum 13.03.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulneubau der Realschule Kolkrabenweg 65, 50829 Köln-Vogelsang; Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahllung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-4-3010 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2018 eine Mittelfreigabe in Höhe von 680.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von be- weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-4-3010 für die Einrichtung des Neubaus und der Turnhalle der Realschule Kolkrabenweg 65, 50829 Köln. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.04.2018 Finanzausschuss 30.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 680.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 45.333 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Beschluss vom 18.12.2008 hat der Rat der Planungsaufnahme diverser Baumaßnahmen zur Um- setzung der Ganztagesoffensive Sekundarstufe I, hierzu gehört auch die Realschule Kolkrabenweg 65, zugestimmt. Mit Baubeschluss vom 23.06.2015 hat der Rat dem Neubau des kompletten Schulgebäudes nebst einer 2-fach-Turnhalle zugestimmt. Der Bau der Schule erfolgt in zwei Bauabschnitten (1. Abriss der Turnhalle und Errichtung des neuen Schulgebäudes an diesem Standort, 2. Abriss des alten Schul- gebäudes und Errichtung der Turnhalle an diesem Standort). Die Einrichtungskosten wurden mit 680.000 Euro beziffert. Der Neubau (1. Bauabschnitt) wird der Schule Ende Oktober 2018 übergeben und bis dahin eingerichtet. Für das Jahr 2018 werden somit die beschlossenen investiven Einrichtungskosten in Höhe von 680.000 Euro benötigt. Die Mittel wer- den mittels Ermächtigungsübertragung im Jahr 2018 bereit gestellt und stehen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlage- vermögen, bei Finanzstelle 4012-0301-4-3010 im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. Gemäß´§ 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0475/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.03.2018
- Erstellt
- 13.02.2018 09:14