0109/2017
Mehr Mehrgenerationenplätze in Köln?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 13.01.2017 0109/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 17.01.2017 Gesundheitsausschuss 24.01.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 Mehr Mehrgenerationenplätze in Köln? Beantwortung der Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln- AN/1791/2016 viele Städte in Deutschland bieten sogenannte Bewegungsparcours, die zum Teil mit Spielplätzen verbunden sind, für Seniorinnen und Senioren an. Der gesundheitliche Aspekt ist enorm: Gemeinsam mit dem Landessportbund Hessen, der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Hochschule Darm- stadt und der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden hat das Sozialministerium in Hessen durch eine Studie herausgefunden, dass knapp 100 Probanden im Alter von 60 bis 94 Jahren durch ein dreimo- natiges Training auf Spielplätzen sowohl ihre Beinkraft als auch ihr Gehtempo steigerten. In Köln gibt es einen Mehrgenerationenplatz in der Graseggerstraße. Die Interessengemeinschaft Alpenerplatz setzt sich für einen weiteren Mehrgenerationenplatz in Ehrenfeld ein. In Nürnberg gibt es fünf Anla- gen, in Berlin mittlerweile über 20. Die Umrüstung von Spielplätzen stellt eine Option dar, um Mehrgenerationenplätze in Köln zu ermög- lichen. Der TÜV Rheinland stellte aber immer wieder Sicherheitsdefizite auf Spielplätzen fest. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Hat sich der Mehrgenerationenplatz in der Graseggerstr. bewährt? 2. Plant die Stadt weitere Mehrgenerationenplätze in Köln? 2 3. Wie steht es um die Sicherheit der Kölner Spielplätze? Welche Ergebnisse lieferte der TÜV Rheinland für Köln? 4. Wie teuer ist die Umrüstung eines Spielplatzes? Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Errichtung von Spiel- und Bewegungsräumen für Kin- der, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters. Durch vorhandene und nachverdichtete Wohnbebau- ung gibt es generell immer weniger geeignete Flächen im öffentlichen Raum für sportliche Aktivitäten. Das Bedürfnis an Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum hingegen steigt generationsübergrei- fend kontinuierlich an. Hier gibt es einen gesamtstädtischen Handlungsbedarf. Die Verwaltung hat hier verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Die Grünverwaltung hat einige Fitnessparcours in den städtischen Grünanlagen zur Verfügung ge- stellt. Für die Kinder- und Jugendverwaltung ist hierbei zu beachten, dass die vorhandenen Flächen für Kinder und Jugendliche zu schützen sind. In der Spielplatzbedarfsanalyse der Stadt Köln 2011 wird darauf hingewiesen, dass eine als Kinderspielplatz ausgewiesene planungsrechtlich gesicherte Spiel- fläche im Zuge der Umwidmung in einen Mehrgenerationenplatz mit sofortiger Wirkung der Kategorie „Freizeitanlage“ zuzuordnen ist. Damit verliert diese ihren grundsätzlich gegebenen immissions- schutzrechtlichen Sonderstatus als Kinderspielplatz und ist nachfolgend gemäß der aktuellen Freizeit- lärmrichtlinie NRW mit den dort definierten Grenzwerten neu zu beurteilen. Aufgrund dieser Rechtsla- ge kann in der Regel kein Angebot für ältere Menschen auf einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung bereithalten werden. Im Übrigen ist es auch aufgrund des in vielen Stadtteilen gegebenen Fehlbedarfs an Kinderspielplät- zen nicht möglich, vorhandene Kinderspielflächen in Mehrgenerationenplätze umzuwidmen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Großteil der Fitnessgeräte aufgrund der Sicherheitsbestimmungen nur ab dem 14. Lebensjahre genutzt werden dürfen. Für die Errichtung von Mehrgenerationenplätzen sind daher gesondert Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Die Kinder- und Jugendverwaltung hat das Modellprojekt Mehrgenerationenplatz Graseggerstraße in Longerich neben dem bestehenden Spielplatz geplant und umgesetzt und mit Fitnessgeräten für Se- nioren ausgestattet. Die räumliche Trennung der Flächen durch einen Weg bietet auf der einen Seite den Kinder und Jugendlichen den geschützten Rahmen -auch durch die Regelungen der KSO (Kölner Stadtordnung) auf Spielplätzen zum Rauch- und Trinkverbot von Alkohol- auf der anderen Seite kön- nen Großeltern mit ihren Enkeln in Ruf und Sichtweite gemeinsam aktiv sein. Die Fläche wird bis heu- te gut angenommen. Es gibt einen verstärkt hohen Bedarf, um insbesondere Angebote für Kinder und Jugendliche im öf- fentlichen Raum bereitzustellen: Unterschiedliche bewegungsorientierte Räume zur Ausübung von Trendsportarten wie Inliner, Skaten, Klettern, Beachvolleyball. (De-)zentrale Jugendtreffpunkte mit Aufenthaltsqualität ohne feststehende Raum- und Nutzungsdefinitition zum Treffen, Chillen, Kommunizieren etc.. Spiel- und Bolzplätze mit geeigneten Bewegungsangeboten oder Spielgeräten, um auch Jugendlichen diese öffentlichen Flächen als Aufenthaltsflächen zu erhalten und ihrem Rückzug von dort entgegenzuwirken. Kinder und vor allem Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Freizeit im öffentlichen Raum. Ziel ist die Schaffung eines bedarfsgerechten gesamtheitlichen Systems unterschiedlich gestalteter Räume sowie ihrer Vernetzung. Um diesem Ziel gerecht zu werden, kann die Kinder- und Jugend- verwaltung ihre zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht auf zusätzliche Bereiche ausweiten. 3 Für diese für Kinder und Jugendliche hergerichteten Flächen besteht allerdings keine Altersbeschrän- kung. Das gemeinsame generationsübergreifende Spielen ist ausdrücklich erwünscht. Infolge des Mangels an verbliebenen Freiflächen werden die Spielplätze immer mehr zu Orten der Begegnung verschiedener Altersgruppen. Der Spielplatz hat sich vielfach zum Treffpunkt im Viertel entwickelt; sowohl von Eltern und Großeltern als auch von Bürgerinnen und Bürgern, die in seinem Umfeld woh- nen, wird er zunehmend auch als Ort der Kommunikation und Bewegung gesehen. Damit tragen sie altersunabhängig entscheidend zur Lebensqualität aller in den Stadtteilen lebenden Bürgerinnen und Bürger bei. Spiel- und Bewegungsräume für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum sind daher für die soziale Infrastruktur eines Stadtteils insgesamt von großer Bedeutung. Die öffentlichen Spielplätze und Freizeitanlagen werden entsprechend der Vorgaben der DIN EN 1176 Teil 7 durch die Spielplatzwartung in regelmäßigen Abständen kontrolliert und auf ihre Ver- kehrssicherheit überprüft. Hierbei finden die folgenden Inspektionen statt: - Laufende visuelle Routine-Inspektionen, i.d.R. einmal wöchentlich - Operative Inspektionen in regelmäßigen Abständen, abhängig von der Frequentierung der einzelnen Plätze (u.a. Prüfung aller beweglichen Teile, Festigkeits- und Materialprüfungen, Prüfung des Bodenbelags, Beseitigung evtl. Schäden, etc.), ca. alle ein bis drei Monate - Hauptinspektion einmal jährlich (Überprüfung der gesamten Anlage einschließlich umfassen- der Einzelkontrolle sämtlicher Geräte) Jedes Spielgerät muss gem. DIN EN 1176 Teil 1 „deutlich und dauerhaft gekennzeichnet“ sein mit u.a. Name und Adresse des Herstellers, Herstellungsjahr sowie Nummern und Datum der relevanten DIN-Normen. Sämtliche Inspektionen werden schriftlich dokumentiert. Die Prüfung von Spielplätzen erfolgt durch Sachverständige mit spezieller Ausbildung (Qualifizierte Spielplatzprüfer). Dies können selbständig arbeitende Sachverständige oder auch Mitarbeiter größe- rer Institutionen (DEKRA, TÜV Rheinland, TÜV Saar, TÜV Süd, etc.) sein. In dem in der Anfrage angesprochenen Fall, bei dem durch den TÜV Rheinland Sicherheitsdefizite auf Kölner Spielplätzen festgestellt wurden, handelt es sich um eine von Extern initiiere bzw. beauf- tragte Leistung. Seitdem wurde nach Kenntnis der Verwaltung keine Sicherheitsdefizite mehr durch den TÜV Rheinland festgestellt. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0109/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27