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AN/1738/2021

Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2022

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 11.10.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 24.08.2021

AN_1738_2021_Zusatzantrag_zum_Haushaltsplanentwurf_2022

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Anlage 1, IR Hpl. 24.08.2021

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AN_1738_2021_Zusatzantrag_zum_Haushaltsplanentwurf_2022

11911 Zeichen

Tayfun Keltek          23.08.2021 
Anna Maria Klimaszewska-Golan 
Ahmet Edis 
John Akude 
Toni Abbruscato 
Malik Karaman 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 24.08.2021 
 
Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2022 (2816/2021)  
 
Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt folgende Positionen im Haushaltsplan 2022 zu 
berücksichtigen und entsprechende Finanzmittel vorzusehen: 
 
 Dezernat Maßnahme Vorschlag / Anregung 
  
OB 
 
Verbesserung der p sychosozialen 
Betreuung Geflüchteter 
durch Erhöhung der Finanzmittel um 
75.000 €/Jahr 
 
Erhöhung der bisherigen städt. Bezuschussung von 
259.192 € um zusätzliche 75.000 € / Jahr zur Einstel-
lung einer zusätzlichen Stelle beim Therapiezentrum 
für Folteropfer 
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht 
berücksichtigt worden.  
 
  
OB 
 
Förderung von antirassistischen und 
rassismuskritischen Projekten  
durch Erhöhung der Finanzmittel um 
50.000 €/Jahr 
 
Aufstockung der bisherigen Mittel in Höhe von 50.000 
€ um weitere 50.000 € auf 100.000 € / Jahr  
und Fortschreibung in der MifriFi. 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht 
berücksichtigt worden.  
 
  
OB 
 
Verbesserung der Kölner Antidiskrimi-
nierungsberatung durch Aufstockung 
der Beratungsstellen bei Öffentlichkeit 
gegen Gewalt und dem Caritas verband 
auf Vollzeitstellen , d.h. eine Erhöhung 
um 85.129 € / Jahr  
 
Aufstockung der bisherigen 0,425 Stellenanteile je 
Träger in Höhe von 66.071 € in 2020 , auf zwei volle 
Stellen mit einem Gesamt betrag von 133.600 €, so-
wie weitere 17.600 € für Sach- und Honorarmittel  auf 
insgesamt 151.200 €/ Jahr  
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht 
berücksichtigt worden.

OB 
 
Verbesserung der Kölner Antidiskrimi-
nierungsberatung   
durch Finanzierung von 75.000 €/Jahr 
zur Einrichtung einer linksrheinischen 
Beratungsstelle  
 
Bezuschussung einer weiteren Antidiskriminierungs-
beratung mit einer Vollzeitstelle bei einem geeigneten 
Träger im linksrheinischen Köln in Höhe von 75.000 € 
/ Jahr. 
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2020/21 gestellt aber nicht berücksich-
tigt worden. 
 
  
OB 
 
Stärkung des „Kölner Forums gegen 
Rassismus  und Diskriminierung“ 
durch eine institutionelle Finanzierung 
der administrativen Arbeit in Höhe von 
7.782 €/Jahr 
 
Das ‚Forum gegen Rassismus und Diskriminierung‘ 
hatte in den Jahren 20220 und 2021 eine Projektför-
derung zur Finanzierung einer 450 € Stelle für admi-
nistrative Arbeiten im Rahmen der ‚Förderung anti-
rassistischer und rassismuskritischer Projek te erhal-
ten. 
Die Projektförderung soll für das Jahr 2022 in eine 
institutionelle Förderung in Höhe von 7.782 €/Jahr 
umgewandelt werden.  
Die Verwaltung wird gebeten die Arbeit des Forums in 
2022 zu evaluieren und zu den Haushaltsplanbera-
tungen 2023 eine Entscheidung bzgl. einer künftigen 
Förderung vorschlagen  
 
  
OB 
 
Anpassung des Förderbedarfs der 
Interkulturellen Zentren Köln 
durch Erhöhung des Zuschusses um 
jährlich 2% (d.h. in 2023 um 13.440 €)  
 
Erhöhung der Förderbeträge der Interkulturellen Zen-
ten sowie des übergreifenden Budgets für Fachta-
gungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit soll 
ab dem Haushalt 2023 aufgrund eines inflationsbe-
dingten Finanzmehrbedarfs um jährlich 2% d.h. in 
2023 um 13.440 € auf eine Gesamtsumme von 
685.440 € 
und Fortschreibung in der MifriFi.  
 
  
IV 
 
Förderung der Arbeit von agisra  bei der 
Beratung und Unterstützung der von 
häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsge-
walt betroffenen Migrantinnen und 
geflüchteten Frauen durch Aufnahme in 
ein gesamtstädtisches Gewaltschutz-
konzept und Finanzierung ½ Stelle in 
Höhe von 36.800 € / Jahr  
 
In Köln gibt es zwei Gewaltschutzzentren (links - und 
rechtsrheinisch ) für Opfer häusliche r Gewalt. Frauen 
mit Migrationsgeschichte sind hier als Zielgruppe 
nicht angemessen berücksichtigt.  
Die Verwaltung wird um Prüfung einer Aufnahme des 
Themas häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt an 
Migrantinnen und geflüchteten Frauen in ein gesamt-
städtisches Gewaltschutzkonzept . 
Finanzierung einer ½ Stelle in Höhe von 36.800 € / 
Jahr 
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht 
berücksichtigt worden.

Begründung: 
Gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln wirkt der Integrationsrat an den Beratungen 
über die Haushaltssatzung mit.  
Zu den einzelnen Positionen: 
 Verbesserung der psychosozialen Betreuung Geflüchteter 
Die Arbeit des Therapiezentrums für Folteropfer wird mit insgesamt 259.192 € gefördert. 
In der Vorlage des Gesundheitsamtes 0615/2019 wurde beschrieben, dass Fachleute 
davon ausgehen, dass zwei Fünftel aller befragten Geflüchteten Anzeichen einer depres-
siven Erkrankung zeigen und diese psychischen und körperlichen Gesundheitsprobleme 
sich durch subjektiv wahrgenommene Schwierigkeiten bei der aktuellen medizinischen 
Versorgung sowie eine fehlende Arbeitserlaubnis, finanzielle Sorgen und beengte Wohn-
bedingungen weiter steigern können. Die Gesundheitsverwaltung beschreibt, dass im 
Therapiezentrum für Folteropfer die Wartelisten und -zeiten sehr deutlich zeigen, dass 
der Therapiebedarf in Köln die vorhandenen Ressourcen immer noch deutlich übersteigt. 
 Erhöhung der Finanzmittel zur ‚Förderung von antirassistischen und rassismuskritischen 
Projekten‘ (vormals: Erhöhung der Mittel für rassismuskritische Arbeit) 
Eine Erhöhung der Gelder hatte der Integrationsrat bereits für den Haushalt 2019 und 
2020/2021 gefordert, ohne dass dies berücksichtigt wurde. Diese Finanzmittel wurden 
seit 2007 nicht erhöht.  
Zwischenzeitlich hat die gesellschaftliche Diskussion um Rassismus nicht zuletzt im Zuge 
der Black Live Matter Bewegung und den rechtsterroristischen Anschlägen in Halle und 
Hanau massiv zugenommen und polarisiert zunehmend. Dies zeigt sich auch im jüngsten 
Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, welche einen Anstieg der Anfragen im 
Vergleich zum Vorjahr um 78,3 Prozent verzeichnet. Es zeigt sich, dass die bereit gestell-
ten Finanzmittel schon lange nicht mehr ausreichend sind, um die vielfältigen Aktivitäten 
von Trägern, Vereinen, Selbstorganisationen in diesem Bereich in der Stadt ausreichend 
zu unterstützen. So mussten in den letzten zwei Jahren eine Vielzahl von Anträgen trotz 
guter Konzeptionen und Maßnahmen abgewiesen werden.  
Eine Erhöhung der Finanzmittel auf 100.000 € im Jahr zur Verbesserung und Ausweitung 
sowie zum qualitativen Ausbau  
 der Arbeit gegen den Rassismus (Diskriminierung anderer Menschen aus ethnischen 
Gründen),  
 der rassismuskritischen Arbeit (Reflexion der eigenen Verwobenheit in rassistische 
Denkmuster und Verhältnisse und Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für Ras-
sismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen) 
 der Arbeit gegen Antiziganismus, antismuslimischen Rassismus (Rassismus, der sich 
gegen Muslim*innen ebenso richtet wie gegen Menschen, die für Muslim*innen ge-
halten werden), sowie antiasiatischem Rassismus und andere Phänomene gruppen-
bezogener Menschenfeindlichkeit,1  
 und des Empowerments (Erlernen von Strategien, wie sich Personen oder Communi-
ties, die durch Rassismus benachteiligt und abgewertet werden, selbst und gegensei-
tig stärken können)  
ist dringend angezeigt. 
 
 Verbesserung der Kölner Antidiskriminierungsberatung 
2013 wurde das ursprünglich in Köln etablierte ‚Dreisäulenmodell‘ (je einer Beratungs-
stelle gegen Diskriminierung beim Caritasverband, bei Öffentlichkeit gegen Gewalt und 
bei der Stadtverwaltung Köln) auf zwei Beratungsstellen reduziert. 
Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Entwicklung (s. unter Bekämpfung des Rassismus 
                                                 
1 Hinweis: Maßnahmen gegen Antisemitismus werden aus einer anderen Haushaltsstelle gefördert

sowie https://www.oegg.de/der -bedarf-bleibt-hoch-antidiskriminierungsbuero-koeln-veroeffentlicht-
jahresbericht -2019/ ) ist es erforderlich die damalige Kürzung um eine Beratungsstelle zu-
rück zu nehmen und eine zusätzliche Einrichtung im linksrheinischen Köln (die beiden 
Antidiskriminierungsstellen der Caritas und von ÖgG sind im rechtsrheinischen Köln an-
gesiedelt) durch einen geeigneten Träger vorzusehen. Zur Einrichtung einer zusätzlichen 
Stelle sind ca. 75.000 € erforderlich.  
 Stärkung des ‚Kölner Forums gegen Rassismus‘ 
Das „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“ 
http://www.forumgegenrassismus.koeln/  ist ein Bündnis von Organisationen, die sich gegen 
Rassismus und Diskriminierung und für Chancengleichheit aller Kölner*innen engagie-
ren. Es entwickelt Vorschläge, Initiativen und Projekte zur Information und Aufklärung der 
Bevölkerung über Rassismus und Diskriminierung und zur Beseitigung und Verhinderung 
von Benachteiligungen. Zur administrativen Unterstützung der beiden Sprecherinnen so-
wie zum Aufbau einer Website etc. wurden in 2020 und 2021 als Projektförderung aus 
Antirassismusmitteln eine 450 €-Kraft finanziert. Hier ist eine institutionelle Förderung in 
gleicher Höhe und Auswertung dieser Arbeit durch die Verwaltung vor den nächsten 
Haushaltsplanberatungen erforderlich. 
 Anpassung des Förderbedarfs der Interkulturellen Zentren Köln 
Die Aufgaben und die Bedeutung der Interkulturellen Zentren sind in den letzten Jahren 
insbesondere durch die verstärkte Migration gewachsen. Sie sind insbesondere für Neu- 
Kölner und Kölnerinnen eine wichtige Brücke zu den formellen und informellen Regelsys-
temen in der Stadt und leisten einen erheblichen Beitrag für das Zusammenleben in un-
serer Stadt. Sie stellen keineswegs Nischen für Menschen mit Migrationshintergrund dar, 
sondern sind ein Bestandteil der Kölner Aufnahmegesellschaft für Vielfalt, Teilhabe und 
Zusammenhalt. Als Multiplikator*innen engagieren sie sich für eine vielfältige Gesell-
schaft und setzen Zeichen gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminie-
rung. Nicht nur aufgrund der pandemiebedingten Herausforderungen und den dadurch 
bedingten Mehrausgaben in Bezug auf Arbeitskraft und Ressourcen, sondern vor allem 
durch den inflationsbedingten Finanzmehrbedarf, benötigen die Zentren eine jährliche 
Anpassung sowohl der Förderbeträge für alle Zentren als auch des übergreifenden Bud-
gets für Fachtagungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit um mindestens 2 %. 
 Beratung und Unterstützung der von häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsgewalt betroffenen 
Migrantinnen und geflüchteten Frauen  
agisra e.V. berät seit vielen Jahren Migrantinnen und geflüchtete Frauen zu dem Thema 
Häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren ist der Beratungsbedarf 
enorm angestiegen. agisra e.V. ist als professionelle Migrantinnenorganisation in den 
Communities bekannt und da die Beratung in der Regel in der Muttersprache stattfinden 
kann, ist agisra häufig erste Anlaufstelle für die betroffenen Frauen. Grundsätzlich ist zu 
prüfen inwieweit das Thema häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt an Migrantinnen 
und geflüchteten Frauen in ein gesamtstädtisches Gewaltschutzkonzept mit aufgenom-
men werden kann. Eine Förderung der Arbeit von agisra für Migrantinnen und geflüchtete 
Frauen zum Häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsgewalt sollte mit einer ½ Stelle mit ca. 
35.000 € dauerhaft sichergestellt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Ahmet Edis, John Akude, Toni Ab-
bruscato, Malik Karaman

Anlage 1, IR Hpl. 24.08.2021

5295 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 01.10.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates  vom 
24.08.2021 
öffentlich 
8.7 Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2022 
2816/2021 
 Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2022 
AN/1738/2021 
 
I. Abstimmung über die Vorlage 
Beschluss: 
Der Integrationsrat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 
2022 mit seinen Anlagen zur Kenntnis. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt bei einer Enthaltung 
II. Abstimmung über den Zusatzantrag 
Beschluss:  
 
Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt folgende Positionen im Haushaltsplan 
2022 zu berücksichtigen und entsprechende Finanzmittel vorzusehen: 
 
  
OB 
 
Verbesserung der psychosozialen 
Betreuung Geflüchteter  
durch Erhöhung der Finanzmittel um 
75.000 €/Jahr 
 
Erhöhung der bisherigen städt. Bezuschussung von 
259.192 € um zusätzliche 75.000 € / Jahr zur Einstel-
lung einer zusätzlichen Stelle beim Therapiezentrum 
für Folteropfer  
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
Diese Forderung war vom Integrations rat bereits zur 
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht

berücksichtigt worden.  
 
  
OB 
 
Förderung von antirassistischen und 
rassismuskritischen Projekten  
durch Erhöhung der Finanzmittel um 
50.000 €/Jahr 
 
Aufstockung der bisherigen Mittel in Höhe von 50.000 
€ um weitere 50.000 € auf 100.000 € / Jahr  
und Fortschreibung in der MifriFi. 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht 
berücksichtigt worden.   
 
  
OB 
 
Verbesserung der Kölner Antidiskrimi-
nierungsberatung durch Aufstockung 
der Beratungsstellen bei Öffentlichkeit 
gegen Gewalt und dem Caritasverband 
auf Vollzeitstellen, d.h. eine Erhöhung 
um 85.129 € / Jahr  
 
Aufstockung der bisherigen 0,425 Stellenanteile je 
Träger in Höhe von 66.071 € in 2020, auf zwei volle 
Stellen mit einem Gesamtbetrag von 133.600 €, so-
wie weitere 17.600 € für Sach- und Honorarmittel auf 
insgesamt 151.200 €/ Jahr  
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht 
berücksichtigt worden.  
 
  
OB 
 
Verbesserung der Kölner Antidiskrimi-
nierungsberatung   
durch Finanzierung von 75.000 €/Jahr 
zur Einrichtung einer linksrheinischen 
Beratungsstelle  
 
Bezuschussung einer weiteren Antidiskrimini erungs-
beratung mit einer Vollzeitstelle bei einem geeigneten 
Träger im linksrheinischen Köln in Höhe von 75.000 € 
/ Jahr. 
und Fortschreibung in der MifriFi 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2020/21 gestellt aber nicht berücksich-
tigt worden. 
 
  
OB 
 
Stärkung des „Kölner Forums gegen 
Rassismus und Diskriminierung“  
durch eine institutionelle Finanzierung 
der administrativen Arbeit in Höhe von 
7.782 €/Jahr 
 
Das ‚Forum gegen Rassismus und Diskriminierung‘ 
hatte in den Jahren 20220 und 2021 eine Projektför-
derung zur Finanzierung einer 450 € Stelle für admi-
nistrative Arbeiten im Rahmen der ‚Förderung anti-
rassistischer und rassismuskritischer Projekte erhal-
ten. 
Die Projektförderung soll für das Jahr 2022 in eine 
institutionelle Förde rung in Höhe von 7.782 €/Jahr 
umgewandelt werden.  
Die Verwaltung wird gebeten die Arbeit des Forums in 
2022 zu evaluieren und zu den Haushaltsplanbera-
tungen 2023 eine Entscheidung bzgl. einer künftigen 
Förderung vorschlagen  
 
  
OB 
 
Anpassung des Förderbed arfs der 
Interkulturellen Zentren Köln 
durch Erhöhung des Zuschusses um 
jährlich 2% (d.h. in 2023 um 13.440 €)  
 
Erhöhung der Förderbeträge der Interkulturellen Zen-
ten sowie des übergreifenden Budgets für Fachta-
gungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbe it soll 
ab dem Haushalt 2023 aufgrund eines inflationsbe-
dingten Finanzmehrbedarfs um jährlich 2% d.h. in 
2023 um 13.440 € auf eine Gesamtsumme von 
685.440 € 
und Fortschreibung in der MifriFi.  
 
  
IV 
 
Förderung der Arbeit von agisra  bei der 
Beratung und Unterstützung der von 
häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsge-
walt betroffenen Migrantinnen und 
geflüchteten Frauen durch Aufnahme in 
ein gesamtstädtisches Gewaltschutz-
konzept und Finanzierung ½ Stelle in 
Höhe von 36.800 € / Jahr  
 
In Köln gibt es zwei Gewaltschu tzzentren (links- und 
rechtsrheinisch) für Opfer häuslicher Gewalt. Frauen 
mit Migrationsgeschichte sind hier als Zielgruppe 
nicht angemessen berücksichtigt.  
Die Verwaltung wird um Prüfung einer Aufnahme des 
Themas häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt a n 
Migrantinnen und geflüchteten Frauen in ein gesamt-
städtisches Gewaltschutzkonzept. 
Finanzierung einer ½ Stelle in Höhe von 36.800 € / 
Jahr

und Fortschreibung in der MifriFi 
 
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur 
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht 
berücksichtigt worden.  
 
 
Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Beratungszeit behält es sich der 
Integrationsrat vor, ggfls. weitere Vorschläge und Anregungen zum Haushaltsplan-
entwurf zu machen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt – die Fraktionen der Grünen, der CDU, der FDP und Volt 
haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Beratungsverlauf (1)

24.08.2021 Integrationsrat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1738/2021
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
11.10.2021
Erstellt
24.08.2021 09:28