AN/1738/2021
Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2022
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AN_1738_2021_Zusatzantrag_zum_Haushaltsplanentwurf_2022
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Tayfun Keltek 23.08.2021
Anna Maria Klimaszewska-Golan
Ahmet Edis
John Akude
Toni Abbruscato
Malik Karaman
An den
Vorsitzenden des Integrationsrates
An die
Geschäftsstelle des Integrationsrates
Herrn Andreas Vetter
Antrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Integrationsrat 24.08.2021
Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2022 (2816/2021)
Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt folgende Positionen im Haushaltsplan 2022 zu
berücksichtigen und entsprechende Finanzmittel vorzusehen:
Dezernat Maßnahme Vorschlag / Anregung
OB
Verbesserung der p sychosozialen
Betreuung Geflüchteter
durch Erhöhung der Finanzmittel um
75.000 €/Jahr
Erhöhung der bisherigen städt. Bezuschussung von
259.192 € um zusätzliche 75.000 € / Jahr zur Einstel-
lung einer zusätzlichen Stelle beim Therapiezentrum
für Folteropfer
und Fortschreibung in der MifriFi
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht
berücksichtigt worden.
OB
Förderung von antirassistischen und
rassismuskritischen Projekten
durch Erhöhung der Finanzmittel um
50.000 €/Jahr
Aufstockung der bisherigen Mittel in Höhe von 50.000
€ um weitere 50.000 € auf 100.000 € / Jahr
und Fortschreibung in der MifriFi.
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht
berücksichtigt worden.
OB
Verbesserung der Kölner Antidiskrimi-
nierungsberatung durch Aufstockung
der Beratungsstellen bei Öffentlichkeit
gegen Gewalt und dem Caritas verband
auf Vollzeitstellen , d.h. eine Erhöhung
um 85.129 € / Jahr
Aufstockung der bisherigen 0,425 Stellenanteile je
Träger in Höhe von 66.071 € in 2020 , auf zwei volle
Stellen mit einem Gesamt betrag von 133.600 €, so-
wie weitere 17.600 € für Sach- und Honorarmittel auf
insgesamt 151.200 €/ Jahr
und Fortschreibung in der MifriFi
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht
berücksichtigt worden.
OB
Verbesserung der Kölner Antidiskrimi-
nierungsberatung
durch Finanzierung von 75.000 €/Jahr
zur Einrichtung einer linksrheinischen
Beratungsstelle
Bezuschussung einer weiteren Antidiskriminierungs-
beratung mit einer Vollzeitstelle bei einem geeigneten
Träger im linksrheinischen Köln in Höhe von 75.000 €
/ Jahr.
und Fortschreibung in der MifriFi
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur
Hpl. Beratung 2020/21 gestellt aber nicht berücksich-
tigt worden.
OB
Stärkung des „Kölner Forums gegen
Rassismus und Diskriminierung“
durch eine institutionelle Finanzierung
der administrativen Arbeit in Höhe von
7.782 €/Jahr
Das ‚Forum gegen Rassismus und Diskriminierung‘
hatte in den Jahren 20220 und 2021 eine Projektför-
derung zur Finanzierung einer 450 € Stelle für admi-
nistrative Arbeiten im Rahmen der ‚Förderung anti-
rassistischer und rassismuskritischer Projek te erhal-
ten.
Die Projektförderung soll für das Jahr 2022 in eine
institutionelle Förderung in Höhe von 7.782 €/Jahr
umgewandelt werden.
Die Verwaltung wird gebeten die Arbeit des Forums in
2022 zu evaluieren und zu den Haushaltsplanbera-
tungen 2023 eine Entscheidung bzgl. einer künftigen
Förderung vorschlagen
OB
Anpassung des Förderbedarfs der
Interkulturellen Zentren Köln
durch Erhöhung des Zuschusses um
jährlich 2% (d.h. in 2023 um 13.440 €)
Erhöhung der Förderbeträge der Interkulturellen Zen-
ten sowie des übergreifenden Budgets für Fachta-
gungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit soll
ab dem Haushalt 2023 aufgrund eines inflationsbe-
dingten Finanzmehrbedarfs um jährlich 2% d.h. in
2023 um 13.440 € auf eine Gesamtsumme von
685.440 €
und Fortschreibung in der MifriFi.
IV
Förderung der Arbeit von agisra bei der
Beratung und Unterstützung der von
häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsge-
walt betroffenen Migrantinnen und
geflüchteten Frauen durch Aufnahme in
ein gesamtstädtisches Gewaltschutz-
konzept und Finanzierung ½ Stelle in
Höhe von 36.800 € / Jahr
In Köln gibt es zwei Gewaltschutzzentren (links - und
rechtsrheinisch ) für Opfer häusliche r Gewalt. Frauen
mit Migrationsgeschichte sind hier als Zielgruppe
nicht angemessen berücksichtigt.
Die Verwaltung wird um Prüfung einer Aufnahme des
Themas häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt an
Migrantinnen und geflüchteten Frauen in ein gesamt-
städtisches Gewaltschutzkonzept .
Finanzierung einer ½ Stelle in Höhe von 36.800 € /
Jahr
und Fortschreibung in der MifriFi
Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur
Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht
berücksichtigt worden.
Begründung:
Gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln wirkt der Integrationsrat an den Beratungen
über die Haushaltssatzung mit.
Zu den einzelnen Positionen:
Verbesserung der psychosozialen Betreuung Geflüchteter
Die Arbeit des Therapiezentrums für Folteropfer wird mit insgesamt 259.192 € gefördert.
In der Vorlage des Gesundheitsamtes 0615/2019 wurde beschrieben, dass Fachleute
davon ausgehen, dass zwei Fünftel aller befragten Geflüchteten Anzeichen einer depres-
siven Erkrankung zeigen und diese psychischen und körperlichen Gesundheitsprobleme
sich durch subjektiv wahrgenommene Schwierigkeiten bei der aktuellen medizinischen
Versorgung sowie eine fehlende Arbeitserlaubnis, finanzielle Sorgen und beengte Wohn-
bedingungen weiter steigern können. Die Gesundheitsverwaltung beschreibt, dass im
Therapiezentrum für Folteropfer die Wartelisten und -zeiten sehr deutlich zeigen, dass
der Therapiebedarf in Köln die vorhandenen Ressourcen immer noch deutlich übersteigt.
Erhöhung der Finanzmittel zur ‚Förderung von antirassistischen und rassismuskritischen
Projekten‘ (vormals: Erhöhung der Mittel für rassismuskritische Arbeit)
Eine Erhöhung der Gelder hatte der Integrationsrat bereits für den Haushalt 2019 und
2020/2021 gefordert, ohne dass dies berücksichtigt wurde. Diese Finanzmittel wurden
seit 2007 nicht erhöht.
Zwischenzeitlich hat die gesellschaftliche Diskussion um Rassismus nicht zuletzt im Zuge
der Black Live Matter Bewegung und den rechtsterroristischen Anschlägen in Halle und
Hanau massiv zugenommen und polarisiert zunehmend. Dies zeigt sich auch im jüngsten
Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, welche einen Anstieg der Anfragen im
Vergleich zum Vorjahr um 78,3 Prozent verzeichnet. Es zeigt sich, dass die bereit gestell-
ten Finanzmittel schon lange nicht mehr ausreichend sind, um die vielfältigen Aktivitäten
von Trägern, Vereinen, Selbstorganisationen in diesem Bereich in der Stadt ausreichend
zu unterstützen. So mussten in den letzten zwei Jahren eine Vielzahl von Anträgen trotz
guter Konzeptionen und Maßnahmen abgewiesen werden.
Eine Erhöhung der Finanzmittel auf 100.000 € im Jahr zur Verbesserung und Ausweitung
sowie zum qualitativen Ausbau
der Arbeit gegen den Rassismus (Diskriminierung anderer Menschen aus ethnischen
Gründen),
der rassismuskritischen Arbeit (Reflexion der eigenen Verwobenheit in rassistische
Denkmuster und Verhältnisse und Schaffung eines stärkeren Bewusstseins für Ras-
sismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen)
der Arbeit gegen Antiziganismus, antismuslimischen Rassismus (Rassismus, der sich
gegen Muslim*innen ebenso richtet wie gegen Menschen, die für Muslim*innen ge-
halten werden), sowie antiasiatischem Rassismus und andere Phänomene gruppen-
bezogener Menschenfeindlichkeit,1
und des Empowerments (Erlernen von Strategien, wie sich Personen oder Communi-
ties, die durch Rassismus benachteiligt und abgewertet werden, selbst und gegensei-
tig stärken können)
ist dringend angezeigt.
Verbesserung der Kölner Antidiskriminierungsberatung
2013 wurde das ursprünglich in Köln etablierte ‚Dreisäulenmodell‘ (je einer Beratungs-
stelle gegen Diskriminierung beim Caritasverband, bei Öffentlichkeit gegen Gewalt und
bei der Stadtverwaltung Köln) auf zwei Beratungsstellen reduziert.
Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Entwicklung (s. unter Bekämpfung des Rassismus
1 Hinweis: Maßnahmen gegen Antisemitismus werden aus einer anderen Haushaltsstelle gefördert
sowie https://www.oegg.de/der -bedarf-bleibt-hoch-antidiskriminierungsbuero-koeln-veroeffentlicht-
jahresbericht -2019/ ) ist es erforderlich die damalige Kürzung um eine Beratungsstelle zu-
rück zu nehmen und eine zusätzliche Einrichtung im linksrheinischen Köln (die beiden
Antidiskriminierungsstellen der Caritas und von ÖgG sind im rechtsrheinischen Köln an-
gesiedelt) durch einen geeigneten Träger vorzusehen. Zur Einrichtung einer zusätzlichen
Stelle sind ca. 75.000 € erforderlich.
Stärkung des ‚Kölner Forums gegen Rassismus‘
Das „Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung“
http://www.forumgegenrassismus.koeln/ ist ein Bündnis von Organisationen, die sich gegen
Rassismus und Diskriminierung und für Chancengleichheit aller Kölner*innen engagie-
ren. Es entwickelt Vorschläge, Initiativen und Projekte zur Information und Aufklärung der
Bevölkerung über Rassismus und Diskriminierung und zur Beseitigung und Verhinderung
von Benachteiligungen. Zur administrativen Unterstützung der beiden Sprecherinnen so-
wie zum Aufbau einer Website etc. wurden in 2020 und 2021 als Projektförderung aus
Antirassismusmitteln eine 450 €-Kraft finanziert. Hier ist eine institutionelle Förderung in
gleicher Höhe und Auswertung dieser Arbeit durch die Verwaltung vor den nächsten
Haushaltsplanberatungen erforderlich.
Anpassung des Förderbedarfs der Interkulturellen Zentren Köln
Die Aufgaben und die Bedeutung der Interkulturellen Zentren sind in den letzten Jahren
insbesondere durch die verstärkte Migration gewachsen. Sie sind insbesondere für Neu-
Kölner und Kölnerinnen eine wichtige Brücke zu den formellen und informellen Regelsys-
temen in der Stadt und leisten einen erheblichen Beitrag für das Zusammenleben in un-
serer Stadt. Sie stellen keineswegs Nischen für Menschen mit Migrationshintergrund dar,
sondern sind ein Bestandteil der Kölner Aufnahmegesellschaft für Vielfalt, Teilhabe und
Zusammenhalt. Als Multiplikator*innen engagieren sie sich für eine vielfältige Gesell-
schaft und setzen Zeichen gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminie-
rung. Nicht nur aufgrund der pandemiebedingten Herausforderungen und den dadurch
bedingten Mehrausgaben in Bezug auf Arbeitskraft und Ressourcen, sondern vor allem
durch den inflationsbedingten Finanzmehrbedarf, benötigen die Zentren eine jährliche
Anpassung sowohl der Förderbeträge für alle Zentren als auch des übergreifenden Bud-
gets für Fachtagungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit um mindestens 2 %.
Beratung und Unterstützung der von häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsgewalt betroffenen
Migrantinnen und geflüchteten Frauen
agisra e.V. berät seit vielen Jahren Migrantinnen und geflüchtete Frauen zu dem Thema
Häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren ist der Beratungsbedarf
enorm angestiegen. agisra e.V. ist als professionelle Migrantinnenorganisation in den
Communities bekannt und da die Beratung in der Regel in der Muttersprache stattfinden
kann, ist agisra häufig erste Anlaufstelle für die betroffenen Frauen. Grundsätzlich ist zu
prüfen inwieweit das Thema häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt an Migrantinnen
und geflüchteten Frauen in ein gesamtstädtisches Gewaltschutzkonzept mit aufgenom-
men werden kann. Eine Förderung der Arbeit von agisra für Migrantinnen und geflüchtete
Frauen zum Häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsgewalt sollte mit einer ½ Stelle mit ca.
35.000 € dauerhaft sichergestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tayfun Keltek, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Ahmet Edis, John Akude, Toni Ab-
bruscato, Malik Karaman
Anlage 1, IR Hpl. 24.08.2021
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 01.10.2021 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Integrationsrates vom 24.08.2021 öffentlich 8.7 Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2022 2816/2021 Zusatzantrag zum Haushaltsplanentwurf 2022 AN/1738/2021 I. Abstimmung über die Vorlage Beschluss: Der Integrationsrat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit seinen Anlagen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt bei einer Enthaltung II. Abstimmung über den Zusatzantrag Beschluss: Der Integrationsrat der Stadt Köln beantragt folgende Positionen im Haushaltsplan 2022 zu berücksichtigen und entsprechende Finanzmittel vorzusehen: OB Verbesserung der psychosozialen Betreuung Geflüchteter durch Erhöhung der Finanzmittel um 75.000 €/Jahr Erhöhung der bisherigen städt. Bezuschussung von 259.192 € um zusätzliche 75.000 € / Jahr zur Einstel- lung einer zusätzlichen Stelle beim Therapiezentrum für Folteropfer und Fortschreibung in der MifriFi Diese Forderung war vom Integrations rat bereits zur Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht berücksichtigt worden. OB Förderung von antirassistischen und rassismuskritischen Projekten durch Erhöhung der Finanzmittel um 50.000 €/Jahr Aufstockung der bisherigen Mittel in Höhe von 50.000 € um weitere 50.000 € auf 100.000 € / Jahr und Fortschreibung in der MifriFi. Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht berücksichtigt worden. OB Verbesserung der Kölner Antidiskrimi- nierungsberatung durch Aufstockung der Beratungsstellen bei Öffentlichkeit gegen Gewalt und dem Caritasverband auf Vollzeitstellen, d.h. eine Erhöhung um 85.129 € / Jahr Aufstockung der bisherigen 0,425 Stellenanteile je Träger in Höhe von 66.071 € in 2020, auf zwei volle Stellen mit einem Gesamtbetrag von 133.600 €, so- wie weitere 17.600 € für Sach- und Honorarmittel auf insgesamt 151.200 €/ Jahr und Fortschreibung in der MifriFi Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht berücksichtigt worden. OB Verbesserung der Kölner Antidiskrimi- nierungsberatung durch Finanzierung von 75.000 €/Jahr zur Einrichtung einer linksrheinischen Beratungsstelle Bezuschussung einer weiteren Antidiskrimini erungs- beratung mit einer Vollzeitstelle bei einem geeigneten Träger im linksrheinischen Köln in Höhe von 75.000 € / Jahr. und Fortschreibung in der MifriFi Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur Hpl. Beratung 2020/21 gestellt aber nicht berücksich- tigt worden. OB Stärkung des „Kölner Forums gegen Rassismus und Diskriminierung“ durch eine institutionelle Finanzierung der administrativen Arbeit in Höhe von 7.782 €/Jahr Das ‚Forum gegen Rassismus und Diskriminierung‘ hatte in den Jahren 20220 und 2021 eine Projektför- derung zur Finanzierung einer 450 € Stelle für admi- nistrative Arbeiten im Rahmen der ‚Förderung anti- rassistischer und rassismuskritischer Projekte erhal- ten. Die Projektförderung soll für das Jahr 2022 in eine institutionelle Förde rung in Höhe von 7.782 €/Jahr umgewandelt werden. Die Verwaltung wird gebeten die Arbeit des Forums in 2022 zu evaluieren und zu den Haushaltsplanbera- tungen 2023 eine Entscheidung bzgl. einer künftigen Förderung vorschlagen OB Anpassung des Förderbed arfs der Interkulturellen Zentren Köln durch Erhöhung des Zuschusses um jährlich 2% (d.h. in 2023 um 13.440 €) Erhöhung der Förderbeträge der Interkulturellen Zen- ten sowie des übergreifenden Budgets für Fachta- gungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbe it soll ab dem Haushalt 2023 aufgrund eines inflationsbe- dingten Finanzmehrbedarfs um jährlich 2% d.h. in 2023 um 13.440 € auf eine Gesamtsumme von 685.440 € und Fortschreibung in der MifriFi. IV Förderung der Arbeit von agisra bei der Beratung und Unterstützung der von häuslicher Gewalt/ Partnerschaftsge- walt betroffenen Migrantinnen und geflüchteten Frauen durch Aufnahme in ein gesamtstädtisches Gewaltschutz- konzept und Finanzierung ½ Stelle in Höhe von 36.800 € / Jahr In Köln gibt es zwei Gewaltschu tzzentren (links- und rechtsrheinisch) für Opfer häuslicher Gewalt. Frauen mit Migrationsgeschichte sind hier als Zielgruppe nicht angemessen berücksichtigt. Die Verwaltung wird um Prüfung einer Aufnahme des Themas häusliche Gewalt/ Partnerschaftsgewalt a n Migrantinnen und geflüchteten Frauen in ein gesamt- städtisches Gewaltschutzkonzept. Finanzierung einer ½ Stelle in Höhe von 36.800 € / Jahr und Fortschreibung in der MifriFi Diese Forderung war vom Integrationsrat bereits zur Hpl. Beratung 2019 und 2020/21 gestellt aber nicht berücksichtigt worden. Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Beratungszeit behält es sich der Integrationsrat vor, ggfls. weitere Vorschläge und Anregungen zum Haushaltsplan- entwurf zu machen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt – die Fraktionen der Grünen, der CDU, der FDP und Volt haben nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1738/2021
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 11.10.2021
- Erstellt
- 24.08.2021 09:28