2660/2020
Zwischenbericht für das zweite Quartal 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 25.08.2020 2660/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.08.2020 Zwischenbericht für das zweite Quartal 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Gemäß § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögens- plans schriftlich zu unterrichten. Der Zwischenbericht für das zweite Quartal 2020 zum Wirtschaftsplan 2020 ist in der Anlage beige- fügt. Die Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitanteiliger Wirtschaftsplan 2020) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2020) sind in der jeweiligen Position und im Betriebsergebnis unwesentlich. Die gegenüber dem Erfolgsplan um TEUR -156 verringerten Umsatzerlöse des städtischen Anteils für Straßenreinigung ergeben sich im Wesentlichen aus der noch offenen Jahresabrechnung für 2020. Die gegenüber dem Erfolgsplan um TEUR -185 verringerten Aufwendungen von Straßenreinigung incl. städtischem Anteil resultieren im Wesentlichen aus unterjährig üblichen Schwankungen. Die Ab- weichung von TEUR 225 für Aufwendungen von Littering gegenüber dem Planansatz ergibt sich aus den bisher erhöhten Leistungsansprüchen. Das positive Betriebsergebnis für das zweite Quartal 2020 steht im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Veränderungen aufgrund von Ab- grenzung bzw. Bewertungsansätzen im Rahmen des ausstehenden Jahresabschlusses verändern naturgemäß die derzeitigen vorläufigen Ansätze. Corona bedingte Auswirkungen sind im zweiten Quartal 2020 nicht gegeben bzw. erkennbar. Der als Grundlage dienende Wirtschaftsplan 2020 wird zur Beschlussfassung am 10.09.2020 in den Rat eingebracht (1453/2020). Gez. Dr. Rau
AWB eE Zwischenbericht II_2020
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1. Umsatzerlöse - Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 83.428 83.290 139 - Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 22.997 22.769 228 - Gebühreneinnahmen städtischer Anteil Straßenreinigung 7.632 7.788 -156 - Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 1.435 1.452 -16 Umsatzerlöse gesamt 115.492 115.299 193 2. sonstige betriebliche Erträge 2 0 2 3. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen - Entsorgung von Hausmüll und Biomüll 26.559 26.454 106 - Entsorgung von Straßenkehricht 380 384 -3 - Abfallbeseitigung Logistik 41.036 40.996 41 - Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 6.854 6.811 43 - Littering 6.166 5.941 225 - Entsorgung von Elektroschrott 1.922 1.850 73 - Straßenreinigung incl. städt. Anteil 27.984 28.169 -185 - Betrieb eines Wertstoffhofes 60 60 0 - Gelbe Tonne plus 1.573 1.572 2 - Standortreinigung und Öffentlichkeitsarbeit Duale Systeme 1.399 1.452 -54 Aufwendungen L.u.L. gesamt 113.933 113.689 244 4. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Verwaltungskosten 1.490 1.558 -68 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9 9 0 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 61 43 18 12. Betriebsergebnis 61 43 19 Zwischenbericht zum 30. Juni 2020 Abweichung Gewinn- und Erfolgsplan 2020 Verlustrechnung per 30.06.2020 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln T€ T€ T€ zeitanteiligvorläufig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2660/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.08.2020
- Erstellt
- 24.08.2020 13:20