2182/2024
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Deutzer Brücke zur grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen auf der Südseite
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/691/11 691-11-06-2020-27.5 Vorlagen-Nummer 2182/2024 Freigabedatum 10.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Deutzer Brücke zur grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen auf der Südseite Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen und Verschleißschichten, sowie dem partiellen Austausch von Bewegungsfugen der Deutzer Brücke im Rechtsrheinischen, bei Gesamtkosten von rund 3,68 Mio. € (brutto) an und beauf- tragt die Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Verkehrsausschuss 29.10.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3,68 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurde auf den Verkehrsflächen auf der Südseite der Deutzer Brücke (siehe Anlage 3, Übersicht) ein erhebliches Maß an schadhaften Belägen festgestellt. Diese Schäden haben zur Folge, dass anfallende Oberflächenwässer nicht uneingeschränkt den Entwässerungssystemen zugeführt werden, sondern auch in Hohlräume der Asphalt- schichten eindringen können. Großflächige Belagsausbrüche, in den Wintermonaten durch entsprechende Witterungseinflüsse und Tausalzbeaufschlagung zusätzlich begünstigt, wer- den sich einstellen und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen. Eine fortwährende Schadensprogression wird zudem zukünftig auch zu Dauerhaftigkeits- und Standsicherheitsproblemen an maßgeblichen Bauteilen des Bauwerks führen. Um einer weiteren Verschlechterung des Zustandes entgegenzuwirken, ist daher eine In- standsetzung bzw. grundhafte Erneuerung von Abdichtungen und Belägen der Straße und der Geh-/Radwegbereiche zwingend erforderlich. Dabei werden aufgrund der fortgeschrittenen Schadensentwicklung die rechtsrheinischen Be- wegungsfugen (=Übergangskonstruktionen) partiell ausgetauscht. Die hierbei notwendigen Arbeiten sind mit maßgebend für die Bauzeit. 3 Verkehrliche Einschränkungen sind im Zuge der baulichen Aktivitäten unvermeidbar. Für den motorisierten Verkehr wird eine großräumige Umleitung über die Severinsbrücke bzw. Zoobrü- cke bei gleichzeitiger Sperrung der beiden Fahrspuren auf der Südseite in Richtung Deutz ein- gerichtet. Die Verkehrsteilnehmenden, die die kombinierten Geh- und Radwegbereiche nutzen, müssen aus Sicherheitsgründen über die Nordseite umgeleitet werden. Die Südseite der Brücke ist somit für die gesamte Dauer der Brückenbaumaßnahme gesperrt (entsprechend Anlage 3, Variante 2). Bauliche Leistungen auf der Nordseite sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht vorgesehen; die Verkehrsteilnehmer*innen können hier die vorhandenen Bereiche wie gewohnt nutzen. Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn auf der Nordseite der Deutzer Brücke wurde bereits in 2022 durchgeführt (siehe hierzu Beschlussvorlage 3213/2021). Parallel zu dieser Maßnahme wird die Verwaltung im Bereich Siegburger Str./Mindener Str. grundhafte Straßenerneuerungsarbeiten durch das Amt für Straßen und Radwegebau durch- führen lassen. Der gemeinsame Nutzen der unmittelbar hintereinanderliegenden Baustellen ist neben der Optimierung von Bauzeit die gleichzeitige Nutzung von zwingend erforderlichen Verkehrsführungen. Bei den diesbezüglichen Abstimmungen ist die Anordnungsbehörde lau- fend mit eingebunden. Über die Notwendigkeit der beschriebenen Verkehrsbeschränkungen besteht bei allen Beteiligten Konsens. Die Zeiten der Durchführung sind noch nicht fix termi- niert; diese werden zurzeit mit allen Beteiligten abgestimmt. Einige Betroffene, wie u. a. die Buslinien 250 (Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH & Co KG / Wupsi) und 260 (Regionalverkehr Köln) wurden bereits im Vorfeld unterrichtet. Sie erhalten mit Vorliegen von verbindlichen Zeiten noch zusätzliche, detailliertere Informationen. In den Zeitraum der Durchführung fallende Veranstaltungen werden, soweit möglich und die Maß- nahme nicht behindernd, in den baulichen Abläufen berücksichtigt. Im Anschluss hieran werden als Folgemaßnahme noch Teile von Fahrbahnübergangskonstruk- tionen (Üko) im KVB-Bereich erneuert. Die bisherigen Planungen hierfür erfolgten bisher in en- gem Austausch u. a. auch mit den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB), weiteren Dienststellen der städtischen Verwaltung (32, 66), denn im Bereich Deutzer Brücke und Mindener Str. müssen von den v. g. Parteien verschie- denartige Arbeiten durchgeführt werden, die jede für sich eine Sperrung des Stadtbahnbetriebs benötigen. Die Zeiten der Sperrung des Stadtbahnbetriebs werden daher, einhergehend mit Schienenersatzverkehr, ähnlich gebündelt, wie bei den Verkehrsführungen für die Straßenbe- reiche. Die Sperrpause, wovon die Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 zwischen Heumarkt und Deutz betroffen sein werden, ist in Abstimmung mit allen Beteiligten; ein konkreter Zeitpunkt und Dauer kann noch nicht genannt werden. Dennoch ist Gegenstand dieses Beschlusses, neben den beschrie- benen Belagsarbeiten auf dem Brückenzug und dem Austausch der Übergangskonstruktionen im Bereich der Fahrbahn und des Geh -/Radweges, auch die Erneuerung der Dehnfuge am rechtsrheinischen Übergang zwischen Strombrücke und Rampenbauwerk im Gleisbereich der Kölner Verkehrs-Betriebe. Kosten und Vergabe Die Projektkosten setzen sich zusammen aus den Anteilen „Bau“ und den erforderlichen Leis- tungen aus dem Bereich „Baunebenkosten“, wie z. B. materialtechnische Untersuchungen, Be- ratung, Leistungen zur Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz etc. Sie setzen sich zusammen aus: Bauleistungen: 3.485.010,06 € Baunebenkosten: 192.329,56 € Summe inkl. 19% MwSt. 3.677.339,62 € 4 Dieser prognostizierte Kostenorientierungswert wird sich im Rahmen der einzeln durchzufüh- renden Vergabeverfahren voraussichtlich noch verändern. Dies kann daher, im Zuge der je- weiligen Auftragsabwicklungen, auch eine Fortschreibung der Gesamtprojektkosten nach sich ziehen. Finanzierung Die zur Realisierung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung i. H. v. rd. 3,68 Mio. € steht im Haushaltsplan 2023/2024 für das Jahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit. Förderung Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der Deutzer Brücke (Nord- und Südseite) wird von der Bezirksregierung Köln nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus – FöRi-kom-Stra gefördert. Die Zuwendung entspricht 70 % der laut Zuwendungsbescheid vom 17.10.2023 zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von rund 4.035.000 € für die Nord- und Südseite. Die grundhafte Erneuerung der Nordseite der Deutzer Brücke (Vorlage 3213/2021) wurde in 2022 abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden in 2022 Mittel in Höhe von 461.300 € abgerufen, so dass für die Erneuerung der Südseite nach derzeitigem Stand noch Fördermit- tel in Höhe von 2.363.200 € vorgesehen sind. In 2024 wurde dem Fördermittelgeber eine Kostenerhöhung in Höhe von 955.000 €, die durch Minderkosten in Höhe von 650.000 € bei der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn der Nord- seite der Deutzer Brücke ausgeglichen werden können, angezeigt. Die Kostenänderung wurde bisher nicht beschieden. Aus dem Verhältnis der zu erwartenden Zuwendungen für die Nord- und Südseite der Brücke von rund 2.824.500 € zu den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme von rund 4.466.500€ ergibt sich eine Refinanzierungsquote von 63,24%. Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat die Notwendigkeit dieser Leistungen geprüft. Die Stellung- nahme zu den dort vorgelegten Unterlagen ist als Anlage beigefügt. Anlagen - Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2: Übersicht Baubereich -Brücke- - Anlage 3: Projektvorstellung - Anlage 4: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 3 - Projektvorstellung
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Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 1 © Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau; Deutzer Brücke, 27.06.2024 Belagserneuerung Deutzer Brücke Fahrtrichtung Deutz - Bauphasenkonzept- Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 2 • Überblick • Bestandsituation • Maßnahmenbereich • Ausgangslage • Konzept – Variante 1 • Konzept – Variante 2 • Konzept – KVB 2026 • Übersicht Umleitungsstrecken • Weiteres Vorgehen Inhalt Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 3 Brückenquerschnitt Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 4 Brückenquerschnitt -Beton- Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 5 Brückenquerschnitt -Stahl- Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 6 Bestandssituation -Nordseite- 6,50 5,42 Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 7 Bestandssituation -Südseite- 6,50 5,60 Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 8 Bereiche der Brückenbaumaßnahme Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 9 Ausgangslage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 10 Ausgangslage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 11 Ausgangslage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 12 Ausgangslage Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 13 Bauphasen – Variante 1 6,50 1,60 Bestandsituation Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt Bauphase 1 – Dauer ca. 7 - 8 Wochen unter Ausnutzung der Sommerferien; Synergie: 66er Maßnahme Mindener Str. Rückbau Asphalt, Abdichtung, Oberflächenvorbereitung, Austausch Bewegungsfugen, … Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 14 Bauphasen – Variante 1 Asphalteinbau, Erneuerung Geh- / Radwegbelag, Austausch Bewegungsfugen, … Verkehrsfreigabe Bauphase 2 – Dauer ca. 5 – 6 Wochen; Synergie: 66er Maßnahme Mindener Str. Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 15 Bauphasen – Variante 2 Bestandsituation Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt Bauphase 1 – Dauer ca. 9 - 10 Wochen unter Ausnutzung der Sommerferien; Synergie: 66er Maßnahme Mindener Str. Erneuerung Abdichtung und Beläge, Austausch Bewegungsfugen, … Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 16 Bauphasen – Variante 2 Verkehrsfreigabe Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt Vorteil/Nachteil dieser Variante • Kürzere Gesamtdauer der Maßnahme: • anstelle von 12 bis 14 Wochen -> 9 bis 10 Wochen • Wirtschaftlicher hinsichtlich Zeit und Geld • Der Individualverkehr wird für die komplette Dauer über die Nordseite umgeleitet; der MIV entsprechend über die benachbarten Rheinquerungen • Etwaige Polizei- und Rettungseinsätze entfallen für die Südseite (sofern nicht baustellenbedingt) Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 17 Bauphase KVB 2026 Bestandssituation Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt Bauphase KVB – Dauer ca. 6 Wochen unter Ausnutzung der Sommerferien (vorauss. 2026); SEV; Synergie: 69, KVB, KMD Verkehrsführung punktuell und nur im Rechtsrheinischen Rückbau Gleisanlagen, Austausch Bewegungsfugen, Einbau Gleisanlagen … Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 18 Übersicht Verkehrslenkung Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 19 Übersicht Verkehrslenkung https://koelngis.verwaltung.stadtkoeln.de/koelngis/portale/master/index.php# Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 20 • Politische Gremien und Öffentlichkeit • Baubeschlusseinholung in Q IV 2024 (BV1, VA, Rat) • Entsprechende Infos an die Öffentlichkeit über Pre ssemitteilungen • Information von Betroffenen (Buslinie 250, 260, Wu psi, Hop-on-Hop-off, …) • Maßnahme • Vergabeverfahren in Q I 2025 • Durchführung der Maßnahme im Sommer 2025 (u.a. in Ferien 14.07. – 26.08.2025) • Randbedingungen: andere innerstädtische Großbaumaß nahmen mit Verkehrsbeeinflussung, Abstimmung mit 64, 66, KVB, Polizei,… • Veranstaltungen im Bereich • CSD / Cologne Pride • Brückenmusik • ASV-Nachtlauf (Mai), Sportscheck Nachtlauf (Juli) , CarGlass Triathlon (Sep.) , ASV- Brückenlauf (Sep.), Generali-Marathon (Okt.), Weiteres Vorgehen Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 21 • Synergieeffekte Weiteres Vorgehen 2025: Abgestimmte Verkehrs- führungen mit zeitlich parallel laufenden 66‘er Maßnahme ‚General- sanierung Mindener Str.‘ 2026: Zeitgleiche Nutzung der KVB-Sperrpausen mit Schienenersatzverkehr von: KVB, 691, 692, KMD, (66) Dezernat für Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite 22 Vielen Dank!
Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 24.09.2024 143 Dezernat Ill, Amt 69 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2182/2024, Stand 10.09.2024 Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Deutzer Brücke zur grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen auf der Südseite RPA-Nr.: 143/15/05/24 Eingereichte Kosten: ca. 3,09 Mio. € (netto) bzw. ca. 3,68 Mio. € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit 0.9. Vorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, den Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die 0.g. Leistungen herbeizuführen. Bei der Durchsicht der Unterlagen konnte folgende Punkte festgestellt werden: Eine Mengenermittlung konnte durch das Fachamt nicht zur Verfügung gestellt wer- den. Ohne diese Unterlagen ist eine Bestätigung der vorgelegten Gesamtkosten nicht möglich. Für die rechtsrheinische Baumaßnahme des Amtes 66 Amt für Straßen- und Radwe- gebau an der Siegburger Straße / Mindener Straße liegen dem Rechnungsprüfungs- amt derzeit noch keine Unterlagen zur Baubeschlussfassung vor. Es wäre wün- schenswert, wenn dies rechtzeitig erfolgen würde, so dass eine gemeinsame Ausfüh- rung gewährleistet werden kann. Nach Durchsicht der Unterlagen sind keine Gründe ersichtlich, die einer Fortführung der Maßnahme entgegenstehen. Darüber hinaus wird empfohlen zu prüfen, ob die im März 2020 beschlossene In- standsetzung der linksrheinischen Straßen "Mühlenbach" und "An der Malzmühle" (Vorlagennummer 4320/2019) zeitgleich umgesetzt werden kann. Hierdurch könnten ähnliche Synergieeffekte wie bei der parallel angedachten rechtsrheinischen Bau- maßnahme Mindener Straße/Siegburger Straße erzielt werden. Mit freundlichen Grüßen / ven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 4
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69 26.09.2024 691/11 Stellungnahme Nr. 143/15/05/24 des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.09.2024 zur Beschlussvorlage 2182/2024; zusätzliche Erläuterung der Fachdienststelle Mit Datum vom 24.09.2024 hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen seiner Betei- ligung die Zustimmung zur Weiterführung der Maßnahme „Deutzer Brücke; grundhaf- te Erneuerung von Brückenbelägen auf der Südseite“ dem Grunde nach erteilt. In der Stellungnahme wurde einzig auf die nicht vorgelegte Mengenermittlung und die daraus folgende verwehrte Möglichkeit der Überprüfung derer und damit einher- gehend der Bestätigung der Gesamtkostenhöhe hingewiesen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass es einen entsprechenden fachlichen Austausch zwischen der Fachdienststelle und dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) bereits im Verlauf der Prüfung durch das RPA gegeben hat. Eine Mengenermittlung liegt der Kostenaufstellung nicht bei, da dem Grunde nach keine besondere Berechnung er- forderlich wurde. In der Mehrzahl der vorgelegten Leistungspositionen handelt es sich überwiegend um bloße Stückzahlen, um die eigentliche Brückenfläche und Bauwerkslängen und -breiten der Südseite etc. Daher erfolgte eine „Berechnung“ im Zuge der Eingabe in die EDV ohne separate Dokumentation. Bei Zukünftigen Vorlagen wird dem RPA eine entsprechende Mengenermittlung zur Verfügung gestellt Diese Stellungnahme wurde mit dem RPA in einem einvernehmlichen Gespräch am 24.09.2024 abgestimmt.
Anlage 2 - Übersicht Baubereich -Brücke-
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Beläge und ÜKO Südseite - Baubereich Mittelpunkt: 357110, 5644670 1:3000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 11.07.2024Seite 1 / 1
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine reine Bauwerksunterhaltungsmaßnahme zur Erfüllung von Pflichtaufgaben ohne Handlungs-/ Veränderungsspielraum Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/691/11
691-11-06-2020-27.5
Vorlagen-Nummer
2182/2024
Stand: 19.12.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Deutzer Brücke zur grundhaften Erneuerung
von Brückenbelägen auf der Südseite
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen
und Verschleißschichten, sowie dem partiellen Austausch von Bewegungsfugen der Deutzer
Brücke im Rechtsrheinischen, bei Gesamtkosten von rund 3,68 Mio. € (brutto) an und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Arbeiten im Straßenbereich sind im Sommer 2025 durchgeführt und abgeschlossen wor-
den.
Nächste Schritte:
Bewegungsfugen im Stadtbahnbereich werden im Sommer 2026 erneuert.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12/2026
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2182/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.10.2024
- Erstellt
- 11.07.2024 13:19