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2182/2024

Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Deutzer Brücke zur grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen auf der Südseite

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2024, TOP 10.6

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Projektvorstellung

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Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 4

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Ansehen

Anlage 2 - Übersicht Baubereich -Brücke-

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

8823 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-06-2020-27.5 
Vorlagen-Nummer 
 2182/2024 
Freigabedatum 
10.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Deutzer Brücke zur grundhaften Erneuerung 
von Brückenbelägen auf der Südseite  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen 
und Verschleißschichten, sowie dem partiellen Austausch von Bewegungsfugen der Deutzer 
Brücke im Rechtsrheinischen, bei Gesamtkosten von rund 3,68 Mio. € (brutto) an und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
Finanzausschuss 12.11.2024 
Rat 14.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3,68 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. 
Förderung      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Zuge von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurde auf den Verkehrsflächen auf der 
Südseite der Deutzer Brücke (siehe Anlage 3, Übersicht) ein erhebliches Maß an schadhaften 
Belägen festgestellt.  
Diese Schäden haben zur Folge, dass anfallende Oberflächenwässer nicht uneingeschränkt 
den Entwässerungssystemen zugeführt werden, sondern auch in Hohlräume der Asphalt-
schichten eindringen können. Großflächige Belagsausbrüche, in den Wintermonaten durch 
entsprechende Witterungseinflüsse und Tausalzbeaufschlagung zusätzlich begünstigt, wer-
den sich einstellen und die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen.  
Eine fortwährende Schadensprogression wird zudem zukünftig auch zu Dauerhaftigkeits- und 
Standsicherheitsproblemen an maßgeblichen Bauteilen des Bauwerks führen.  
Um einer weiteren Verschlechterung des Zustandes entgegenzuwirken, ist daher eine In-
standsetzung bzw. grundhafte Erneuerung von Abdichtungen und Belägen der Straße und der 
Geh-/Radwegbereiche zwingend erforderlich.  
Dabei werden aufgrund der fortgeschrittenen Schadensentwicklung die rechtsrheinischen Be-
wegungsfugen (=Übergangskonstruktionen) partiell ausgetauscht. Die hierbei notwendigen 
Arbeiten sind mit maßgebend für die Bauzeit.

3 
Verkehrliche Einschränkungen sind im Zuge der baulichen Aktivitäten unvermeidbar. Für den 
motorisierten Verkehr wird eine großräumige Umleitung über die Severinsbrücke bzw. Zoobrü-
cke bei gleichzeitiger Sperrung der beiden Fahrspuren auf der Südseite in Richtung Deutz ein-
gerichtet.  
Die Verkehrsteilnehmenden, die die kombinierten Geh- und Radwegbereiche nutzen, müssen 
aus Sicherheitsgründen über die Nordseite umgeleitet werden. 
Die Südseite der Brücke ist somit für die gesamte Dauer der Brückenbaumaßnahme gesperrt 
(entsprechend Anlage 3, Variante 2). 
Bauliche Leistungen auf der Nordseite sind im Rahmen dieser Maßnahme nicht vorgesehen; 
die Verkehrsteilnehmer*innen können hier die vorhandenen Bereiche wie gewohnt nutzen. Die 
grundhafte Erneuerung der Fahrbahn auf der Nordseite der Deutzer Brücke wurde bereits in 
2022 durchgeführt (siehe hierzu Beschlussvorlage 3213/2021).  
Parallel zu dieser Maßnahme wird die Verwaltung im Bereich Siegburger Str./Mindener Str. 
grundhafte Straßenerneuerungsarbeiten durch das Amt für Straßen und Radwegebau durch-
führen lassen. Der gemeinsame Nutzen der unmittelbar hintereinanderliegenden Baustellen 
ist neben der Optimierung von Bauzeit die gleichzeitige Nutzung von zwingend erforderlichen 
Verkehrsführungen. Bei den diesbezüglichen Abstimmungen ist die Anordnungsbehörde lau-
fend mit eingebunden. Über die Notwendigkeit der beschriebenen Verkehrsbeschränkungen 
besteht bei allen Beteiligten Konsens. Die Zeiten der Durchführung sind noch nicht fix termi-
niert; diese werden zurzeit mit allen Beteiligten abgestimmt. 
Einige Betroffene, wie u. a. die Buslinien 250 (Kraftverkehr Gebr. Wiedenhoff GmbH & Co KG 
/ Wupsi) und 260 (Regionalverkehr Köln) wurden bereits im Vorfeld unterrichtet. Sie erhalten 
mit Vorliegen von verbindlichen Zeiten noch zusätzliche, detailliertere Informationen. In den 
Zeitraum der Durchführung fallende Veranstaltungen werden, soweit möglich und die Maß-
nahme nicht behindernd, in den baulichen Abläufen berücksichtigt.  
Im Anschluss hieran werden als Folgemaßnahme noch Teile von Fahrbahnübergangskonstruk-
tionen (Üko) im KVB-Bereich erneuert. Die bisherigen Planungen hierfür erfolgten bisher in en-
gem Austausch u. a. auch mit  
 den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB), 
 weiteren Dienststellen der städtischen Verwaltung (32, 66), 
denn im Bereich Deutzer Brücke und Mindener Str. müssen von den v. g. Parteien verschie-
denartige Arbeiten durchgeführt werden, die jede für sich eine Sperrung des Stadtbahnbetriebs 
benötigen. Die Zeiten der Sperrung des Stadtbahnbetriebs werden daher, einhergehend mit 
Schienenersatzverkehr, ähnlich gebündelt, wie bei den Verkehrsführungen für die Straßenbe-
reiche.  
Die Sperrpause, wovon die Stadtbahnlinien 1, 7 und 9 zwischen Heumarkt und Deutz betroffen 
sein werden, ist in Abstimmung mit allen Beteiligten; ein konkreter Zeitpunkt und Dauer kann 
noch nicht genannt werden. Dennoch ist Gegenstand dieses Beschlusses, neben den beschrie-
benen Belagsarbeiten auf dem Brückenzug und dem Austausch der Übergangskonstruktionen 
im Bereich der Fahrbahn und des Geh -/Radweges, auch die Erneuerung der Dehnfuge am 
rechtsrheinischen Übergang zwischen Strombrücke und Rampenbauwerk im Gleisbereich der 
Kölner Verkehrs-Betriebe. 
Kosten und Vergabe 
Die Projektkosten setzen sich zusammen aus den Anteilen „Bau“ und den erforderlichen Leis-
tungen aus dem Bereich „Baunebenkosten“, wie z. B. materialtechnische Untersuchungen, Be-
ratung, Leistungen zur Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz etc. Sie setzen 
sich zusammen aus: 
Bauleistungen:  3.485.010,06 € 
Baunebenkosten:  192.329,56 € 
Summe inkl. 19% MwSt. 3.677.339,62 €

4 
Dieser prognostizierte Kostenorientierungswert wird sich im Rahmen der einzeln durchzufüh-
renden Vergabeverfahren voraussichtlich noch verändern. Dies kann daher, im Zuge der je-
weiligen Auftragsabwicklungen, auch eine Fortschreibung der Gesamtprojektkosten nach sich 
ziehen. 
Finanzierung 
Die zur Realisierung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung i. H. v. rd. 3,68 Mio. 
€ steht im Haushaltsplan 2023/2024 für das Jahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Brü-
cken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereit. 
Förderung 
Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der Deutzer Brücke (Nord- und Südseite) wird von 
der Bezirksregierung Köln nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 
– FöRi-kom-Stra gefördert. Die Zuwendung entspricht 70 % der laut Zuwendungsbescheid 
vom 17.10.2023 zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von rund 4.035.000 € für die Nord- 
und Südseite. 
Die grundhafte Erneuerung der Nordseite der Deutzer Brücke (Vorlage 3213/2021) wurde in 
2022 abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden in 2022 Mittel in Höhe von 461.300 € 
abgerufen, so dass für die Erneuerung der Südseite nach derzeitigem Stand noch Fördermit-
tel in Höhe von 2.363.200 € vorgesehen sind. 
In 2024 wurde dem Fördermittelgeber eine Kostenerhöhung in Höhe von 955.000 €, die durch 
Minderkosten in Höhe von 650.000 € bei der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn der Nord-
seite der Deutzer Brücke ausgeglichen werden können, angezeigt. Die Kostenänderung 
wurde bisher nicht beschieden. 
Aus dem Verhältnis der zu erwartenden Zuwendungen für die Nord- und Südseite der Brücke 
von rund 2.824.500 € zu den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme von rund 
4.466.500€ ergibt sich eine Refinanzierungsquote von 63,24%. 
 
Rechnungsprüfungsamt 
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Notwendigkeit dieser Leistungen geprüft. Die Stellung-
nahme zu den dort vorgelegten Unterlagen ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlagen 
- Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Anlage 2: Übersicht Baubereich -Brücke- 
- Anlage 3: Projektvorstellung 
- Anlage 4: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 3 - Projektvorstellung

5028 Zeichen

Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   1
© Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau; Deutzer Brücke, 27.06.2024 
Belagserneuerung Deutzer Brücke 
Fahrtrichtung Deutz 
- Bauphasenkonzept-
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   2
• Überblick 
• Bestandsituation 
• Maßnahmenbereich 
• Ausgangslage 
• Konzept – Variante 1 
• Konzept – Variante 2
• Konzept – KVB 2026 
• Übersicht Umleitungsstrecken 
• Weiteres Vorgehen 
Inhalt 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   3
Brückenquerschnitt 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   4
Brückenquerschnitt -Beton-

Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   5
Brückenquerschnitt -Stahl-
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   6
Bestandssituation -Nordseite-
6,50 5,42 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   7
Bestandssituation -Südseite-
6,50 5,60 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   8
Bereiche der Brückenbaumaßnahme

Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   9
Ausgangslage 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   10 
Ausgangslage 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   11 
Ausgangslage 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   12 
Ausgangslage

Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   13 
Bauphasen – Variante 1 
6,50 1,60 
Bestandsituation 
Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt 
Bauphase 1 – Dauer ca. 7 - 8 Wochen unter Ausnutzung der Sommerferien; Synergie: 66er Maßnahme Mindener Str.
Rückbau Asphalt, Abdichtung, 
Oberflächenvorbereitung, 
Austausch Bewegungsfugen, … 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   14 
Bauphasen – Variante 1 
Asphalteinbau, Erneuerung Geh- / Radwegbelag, 
Austausch Bewegungsfugen, … 
Verkehrsfreigabe 
Bauphase 2 – Dauer ca. 5 – 6 Wochen; Synergie: 66er Maßnahme Mindener Str. 
Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   15 
Bauphasen – Variante 2 
Bestandsituation 
Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt 
Bauphase 1 – Dauer ca. 9 - 10 Wochen unter Ausnutzung der Sommerferien; Synergie: 66er Maßnahme Mindener Str. 
Erneuerung Abdichtung und Beläge, Austausch 
Bewegungsfugen, … 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   16 
Bauphasen – Variante 2
Verkehrsfreigabe 
Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt 
Vorteil/Nachteil dieser Variante 
• Kürzere Gesamtdauer der Maßnahme: 
• anstelle von 12 bis 14 Wochen -> 9 bis 10 Wochen 
• Wirtschaftlicher hinsichtlich Zeit und Geld 
• Der Individualverkehr wird für die komplette Dauer  über die Nordseite umgeleitet; der 
MIV entsprechend über die benachbarten Rheinquerungen 
• Etwaige Polizei- und Rettungseinsätze entfallen für  die Südseite (sofern nicht 
baustellenbedingt)

Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   17 
Bauphase KVB 2026 
Bestandssituation 
Fahrtrichtung Deutz Fahrtrichtung Innenstadt 
Bauphase KVB – Dauer ca. 6 Wochen unter Ausnutzung der Sommerferien (vorauss. 2026); SEV; Synergie: 69, KVB, KMD 
Verkehrsführung punktuell 
und nur im Rechtsrheinischen 
Rückbau Gleisanlagen,   
Austausch Bewegungsfugen, 
Einbau Gleisanlagen … 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   18 
Übersicht Verkehrslenkung 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   19 
Übersicht Verkehrslenkung 
https://koelngis.verwaltung.stadtkoeln.de/koelngis/portale/master/index.php# 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   20 
• Politische Gremien und Öffentlichkeit 
• Baubeschlusseinholung in Q IV 2024 (BV1, VA, Rat) 
• Entsprechende Infos an die Öffentlichkeit über Pre ssemitteilungen 
• Information von Betroffenen (Buslinie 250, 260, Wu psi, Hop-on-Hop-off, …) 
• Maßnahme 
• Vergabeverfahren in Q I 2025 
• Durchführung der Maßnahme im Sommer 2025 (u.a. in Ferien 14.07. – 26.08.2025) 
• Randbedingungen: andere innerstädtische Großbaumaß nahmen mit 
Verkehrsbeeinflussung, Abstimmung mit 64, 66, KVB, Polizei,… 
• Veranstaltungen im Bereich 
• CSD / Cologne Pride 
• Brückenmusik 
• ASV-Nachtlauf (Mai),  Sportscheck Nachtlauf (Juli) , CarGlass Triathlon (Sep.) , ASV-
Brückenlauf (Sep.), Generali-Marathon (Okt.), 
Weiteres Vorgehen

Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   21 
• Synergieeffekte 
Weiteres Vorgehen 
2025: 
Abgestimmte Verkehrs-
führungen mit zeitlich 
parallel laufenden 66‘er 
Maßnahme ‚General-
sanierung Mindener Str.‘ 
2026: 
Zeitgleiche Nutzung der 
KVB-Sperrpausen mit 
Schienenersatzverkehr 
von: KVB, 691, 692, 
KMD, (66) 
Dezernat für Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Seite   22 
Vielen Dank!

Anlage 4 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1683 Zeichen

14 24.09.2024
143

Dezernat Ill,
Amt 69

Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2182/2024, Stand 10.09.2024

Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Deutzer Brücke zur grundhaften
Erneuerung von Brückenbelägen auf der Südseite

RPA-Nr.: 143/15/05/24
Eingereichte Kosten: ca. 3,09 Mio. € (netto) bzw. ca. 3,68 Mio. € (brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit 0.9. Vorlage beabsichtigt 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, den
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für die 0.g. Leistungen herbeizuführen.

Bei der Durchsicht der Unterlagen konnte folgende Punkte festgestellt werden:

Eine Mengenermittlung konnte durch das Fachamt nicht zur Verfügung gestellt wer-
den. Ohne diese Unterlagen ist eine Bestätigung der vorgelegten Gesamtkosten
nicht möglich.

Für die rechtsrheinische Baumaßnahme des Amtes 66 Amt für Straßen- und Radwe-
gebau an der Siegburger Straße / Mindener Straße liegen dem Rechnungsprüfungs-
amt derzeit noch keine Unterlagen zur Baubeschlussfassung vor. Es wäre wün-
schenswert, wenn dies rechtzeitig erfolgen würde, so dass eine gemeinsame Ausfüh-
rung gewährleistet werden kann.

Nach Durchsicht der Unterlagen sind keine Gründe ersichtlich, die einer Fortführung
der Maßnahme entgegenstehen.

Darüber hinaus wird empfohlen zu prüfen, ob die im März 2020 beschlossene In-
standsetzung der linksrheinischen Straßen "Mühlenbach" und "An der Malzmühle"
(Vorlagennummer 4320/2019) zeitgleich umgesetzt werden kann. Hierdurch könnten
ähnliche Synergieeffekte wie bei der parallel angedachten rechtsrheinischen Bau-
maßnahme Mindener Straße/Siegburger Straße erzielt werden.

Mit freundlichen Grüßen

/

ven Genseke
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 4

1458 Zeichen

69 26.09.2024 
691/11  
 
Stellungnahme Nr. 143/15/05/24 des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.09.2024 
zur Beschlussvorlage 2182/2024; zusätzliche Erläuterung der Fachdienststelle 
Mit Datum vom 24.09.2024 hat das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen seiner Betei- 
ligung die Zustimmung zur Weiterführung der Maßnahme „Deutzer Brücke; grundhaf- 
te Erneuerung von Brückenbelägen auf der Südseite“ dem Grunde nach erteilt.  
In der Stellungnahme wurde einzig auf die nicht vorgelegte Mengenermittlung und 
die daraus folgende verwehrte Möglichkeit der Überprüfung derer und damit einher- 
gehend der Bestätigung der Gesamtkostenhöhe hingewiesen. 
Diesbezüglich ist festzuhalten, dass es einen entsprechenden fachlichen Austausch 
zwischen der Fachdienststelle und dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) bereits im 
Verlauf der Prüfung durch das RPA gegeben hat. Eine Mengenermittlung liegt der 
Kostenaufstellung nicht bei, da dem Grunde nach keine besondere Berechnung er- 
forderlich wurde. In der Mehrzahl der vorgelegten Leistungspositionen handelt es 
sich überwiegend um bloße Stückzahlen, um die eigentliche Brückenfläche und 
Bauwerkslängen und -breiten der Südseite etc.  
Daher erfolgte eine „Berechnung“ im Zuge der Eingabe in die EDV ohne separate 
Dokumentation. 
Bei Zukünftigen Vorlagen wird dem RPA eine entsprechende Mengenermittlung zur 
Verfügung gestellt 
Diese Stellungnahme wurde mit dem RPA in einem einvernehmlichen Gespräch am 
24.09.2024 abgestimmt.

Anlage 2 - Übersicht Baubereich -Brücke-

159 Zeichen

Beläge und ÜKO Südseite - Baubereich
Mittelpunkt: 357110, 5644670
1:3000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 11.07.2024Seite 1 / 1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

654 Zeichen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine reine Bauwerksunterhaltungsmaßnahme zur Erfüllung von Pflichtaufgaben ohne 
Handlungs-/ Veränderungsspielraum 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

914 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/691/11 
691-11-06-2020-27.5 
 
Vorlagen-Nummer 
2182/2024
Stand: 19.12.2025 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss Deutzer Brücke zur grundhaften Erneuerung 
von Brückenbelägen auf der Südseite 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur grundhaften Erneuerung von Brückenbelägen 
und Verschleißschichten, sowie dem partiellen Austausch von Bewegungsfugen der Deutzer 
Brücke im Rechtsrheinischen, bei Gesamtkosten von rund 3,68 Mio. € (brutto) an und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Arbeiten im Straßenbereich sind im Sommer 2025 durchgeführt und abgeschlossen wor-
den. 
Nächste Schritte: 
Bewegungsfugen im Stadtbahnbereich werden im Sommer 2026 erneuert. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12/2026

Beratungsverlauf (4)

29.10.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
14.11.2024 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2182/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.10.2024
Erstellt
11.07.2024 13:19