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V/0659/2022

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 31.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 23.11.2022, TOP 10

Anlage_Glossar

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Anlage_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

26553 Zeichen

V/0659/2022 
V/0659/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel 
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieb en und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Juni 2022 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu 
können, werden die Daten für die Monate Juli bis September 2022 - sofern möglich - entspre-
chend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und 
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohn e Wartezeit veröffentlicht. 
Aktueller Datenstand ist hier der Monat September 2022. 
 
 
 
 
 
 
Jobcenter 
 
07.11.2022  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0659/2022 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung nach 
dem Sozialgesetzbuch 2. Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsge-
setzes oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde.  Der Rechtskreiswechsel 
der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung nach dem SGB 2 hat in 
den Monaten Juni und Juli zu einem deutlichen  Anstieg der Fallzahlen beim Jobcenter der Stadt 
Münster geführt, seitdem verbleiben die Zahlen auf einem konstanten Niveau.  
Im aktuellen Berichtsmonat September haben in Münster hochgerechnet 20.615 Personen in 10.289 
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist ein Zu-
gang um 466 Personen bzw. 200 Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahresmonat.  
13.760 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im September beim Jobcenter der Stadt Münster 
gemeldet, davon waren 52,1 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigen ist somit deutlich gestiegen, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weibli-
chen Geflüchteten aus der Ukraine. Auch der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit wächst an, von 36,5 Prozent im September 2021 auf 42,2 Prozent 
im September 2022. 
Die Zahl der 15 bis 24 -jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden verbleibt im dritten Quartal 
2022 auf einem konstanten und vergleichsweise niedrigen Niveau. Aktuell beziehen 2.477 erwerbsfä-
hige Jugendliche unter 25 Jahren Leistungen nach dem SGB 2. 
  
Strukturdaten
- Prognose
Juli 2022
August 
2022
September 
2022
Veränderung 
Jul 22 zu Sep 
22
September 
2021
Veränderung 
Sep 21 zu 
Sep 22
Durchschnitt 
2021
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.288     10.290     10.289     0,0% 10.089     2,0% 10.219       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.611     20.617     20.615     0,0% 20.149     2,3% 20.434       
Männer 10.295     10.297     10.296     0,0% 10.364     -0,7% 10.520       
Frauen 10.260     10.262     10.261     0,0% 9.777       5,0% 9.908         
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.752       5.753       5.753       0,0% 5.531       4,0% 5.615         
Männer 3.033       3.034       3.033       0,0% 2.935       3,4% 2.963         
Frauen 2.698       2.699       2.699       0,0% 2.595       4,0% 2.651         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.757     13.761     13.760     0,0% 13.550     1,5% 13.724       
Männer 6.601       6.561       6.553       -0,7% 6.837       -4,2% 6.946         
Frauen 7.120       7.166       7.173       0,7% 6.706       7,0% 6.774         
15 bis 24 Jahre 2.533       2.509       2.477       -2,2% 2.469       0,3% 2.521         
25 bis 54 Jahre 8.716       8.719       8.712       0,0% 8.578       1,6% 8.715         
55 Jahre und älter 2.507       2.533       2.571       2,5% 2.503       2,7% 2.489         
Deutsche 8.035       7.992       7.952       -1,0% 8.608       -7,6% 8.700         
Ausländer 5.722       5.769       5.808       1,5% 4.942       17,5% 5.024         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.402       3.374       3.392       -0,3% 3.600       -5,8% 3.592         
 
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster

- 3 - 
V/0659/2022 
In den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres hat das Jobcenter der Stadt Münster 40,71 Millio-
nen Euro für die Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist 
dies ein Zuwachs um 0,5 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung 
haben sich die Ausgaben um 2,9 Prozent auf 41,44 Millionen reduziert.1  
 
Kennzahlen
- Prognose
Juli 2022
August 
2022
September 
 2022
Veränderung 
Jul 22 zu 
Sep 22
September 
 2021
Veränderung 
Sep 21 zu 
Sep 22
Durchschnitt 
 2021
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,85        4,88        4,87        0,4% 4,42        10,1% 4,45          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 30,97       35,85       40,71       40,52       0,5%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,70        4,77        4,71        0,4% 4,75        -0,7% 4,70          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 31,95       36,72       41,44       42,67       -2,9%
 
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
 
Rechtskreisübergreifend beträgt die Arbeitslosenquote im September 2022 4,5 Prozent und ist damit 
im Vergleich zum Vormonat unverändert geblieben (vgl. Abbildung 3). Im Rechtskreis SGB 2 steigt 
die Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent im August 2022 auf 3,0 Prozent.  
Bedingt durch den Zugang der ukrainischen Geflüchteten ist die Zahl der arbeitslosen Perso nen im 
Rechtskreis SGB 2  von Juli zu September 2022 um 200 Arbeitslose auf 5.274 gestiegen. Dennoch 
liegt der Bestand der Arbeitslosen im September um 1,0 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Dies ist 
darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB 2 in Münster seit Septem-
ber 2021 stetig gesunken war. Seit Juni 2022 steigen die Arbeitslosenzahlen bedingt durch den der 
ukrainischen Geflüchteten wieder an. Die Erstgespräche, in denen festgestellt wird, ob die ukraini-
schen Neukund*innen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit als arbeitslos zu erfassen 
sind, können aus Ressourcengründen allerdings erst sukzessive durchgeführt werden. Die Zahl der 
Arbeitslosen ist somit im Vergleich zu der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bislang 
nur geringfügig gestiegen. Während bei den Männern ein Rückgang von 3,0 Prozent zu verzeichnen 
ist, ist die Zahl der arbeitslosen Frauen um 1,4 Prozent gestiegen. Das liegt darin begründet, dass es 
sich bei den Zugängen der er werbsfähigen Leistungsberechtigten in der deutlichen Mehrzahl um 
Frauen handelt (siehe oben). 
Die Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB 2 ist gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte 
gestiegen. Mit 1,9 Prozent liegt die Arbeitslosenquote der 15 bis 24-Jährigen aber um 0,2 Prozent-
punkte unter dem Vorjahreswert und somit auf einem niedrigen Niveau. Zum Vergleich: Im Landes-
durchschnitt Nordrhein-Westfalen ist die Arbeitslosenquote der Jugendlichen im Rechtskreis SGB 2 
mit 3,8 Prozent doppelt so hoch. 
Die Anzahl der arbeitslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im September 2022 
im Vergleich zum Vormonat auf 2.040 gestiegen. Dies ist ein Anstieg um 7,3 Prozent. Der Anteil der 
arbeitslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an  allen arbeitslosen Personen im 
                                                 
1 Bis einschließlich Mai 2022 sind die Fallzahlen kontinuierlich gesunken. Damit einhergehend lagen auch die Ausgaben für die passiven 
Leistungen deutlich unter den Vorjahresw erten.  Mit Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten in den Rechtskreis SGB 2 haben sich die 
Ausgaben ab Juni w ieder erhöht. Dass dabei die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt stärker gestiegen sind, liegt ins bes on-
dere darin begründet, dass bisher bei vielen Bedarfsgemeinschaften der ukrainischen Geflüchteten die Bedarfe für Unterkunft und Heiz ung 
noch nicht erfasst sind. Gründe hierfür sind zum Beispiel kostenfreie Unterkünfte oder noch nicht vorliegende Kostenbescheide des Soz ial-
amtes für die Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften. Nach und nach w erden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung aber ebenfalls 
ansteigen.

- 4 - 
V/0659/2022 
Rechtskreis SGB II liegt im September bei 38,7 Prozent. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist gegen-
über dem Vormonat leicht gesunken und liegt mit 3.020 Personen gut 10 Prozent unter dem Wert im 
September 2021.  
Arbeitsmarkt
- keine Prognose
Juli 2022 August 
2022
September 
2022
Veränderung 
Jul 22 zu 
Sep 22
September 
2021
Veränderung 
Sep 21 zu 
Sep 22
Durchschnitt 
2021
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,4    4,5    4,5    2,3% 4,7    -4,3% 4,9            
 Männer 4,9    4,9    4,9    0,0% 5,1    -3,9% 5,4            
 Frauen 4,0    4,2    4,2    5,0% 4,4    -4,5% 4,4            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,6    1,6    1,5    -6,3% 1,7    -11,8% 1,8            
   Männer 1,8    1,8    1,7    -5,6% 1,8    -5,6% 2,0            
   Frauen 1,4    1,5    1,3    -7,1% 1,5    -13,3% 1,6            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 2,8    2,9    3,0    7,1% 3,1    -3,2% 3,1            
   Männer 3,1    3,1    3,2    3,2% 3,3    -3,0% 3,4            
   Frauen 2,6    2,7    2,8    7,7% 2,8    0,0% 2,8            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,6    1,8    1,9    18,8% 2,1    -9,5% 1,9            
 Bestand Arbeitslose SGB II 5.007       5.177       5.274       5,3% 5.328       -1,0% 5.359         
 Männer 2.730       2.774       2.798       2,5% 2.886       -3,0% 2.931         
 Frauen 2.277       2.401       2.475       8,7% 2.442       1,4% 2.428         
    15 bis 24 Jahre 401         450         460         14,7% 495         -7,1% 462           
 25 bis 54 Jahre 3.731       3.840       3.904       4,6% 3.989       -2,1% 4.014         
    55 Jahre und älter 875         887         910         4,0% 844         7,8% 883           
 Schwerbehinderte Menschen 384         399         388         1,0% 380         2,1% 379           
 Deutsche 3.249       3.275       3.234       -0,5% 3.501       -7,6% 3.499         
    Ausländer 1.758       1.902       2.040       16,0% 1.827       11,7% 1.860         
    Langzeitarbeitslose 3.014       3.058       3.020       0,2% 3.359       -10,1% 3.317         
 
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
 
Im zweiten Quartal 2022 waren durchschnittlich rund 130 Personen von mindestens einer Sanktion 
betroffen (vgl. Abbildung 4). Damit hat sich die Zahl der sanktionierten Personen gegenüber dem ers-
ten Quartal 2022 erhöht, sie liegt aber weiterhin deutlich unt er dem Niveau vor Beginn der Corona -
Pandemie. Zum Vergleich: Im zweiten Quartal 2019 waren durchschnittlich 238 erwerbsfähige Hilfe-
bedürftige mit mindestens einer Sanktion beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet.  
Die Sanktionsquote liegt in Münster im J uni 2022 mit 0,9 Prozent weiterhin unter den Sanktionsquo-
ten des Bundes (1,2 Prozent) und des Landes Nordrhein-Westfalen (1,0 Prozent). 
Die Höhe der Leistungskürzung betrug im Juni durchschnittlich 65,04 Euro. In Nordrhein -Westfalen 
und im Bund liegt der Kürzungsbetrag mit 78,41 Euro bzw. 83,59 Euro deutlich darüber. 
 
Zum 01.07.2022 trat das elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das so-
genannte Sanktionsmoratorium in Kraft. Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeit-
suchende werden damit befristet für die Dauer eines Jahres ausgesetzt. Im Zeitraum des Moratori-
ums dürfen die Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weige-
rung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund 
nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach

- 5 - 
V/0659/2022 
sich ziehen. Bei wiederholten Meldeversäumnissen dürfen die Jobcenter die Leistung um maximal 
zehn Prozent des maßgebenden Regelbedarfs mindern.2  
 
Sanktionen
-keine Prognose
April 2022 Mai 2022 Juni 2022
Veränderung 
Apr 22 zu 
Jun 22 Juni 2021
Veränderung 
Jun 21 zu 
Jun 22
Durchschnitt 
 2021
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 184        173        153        -16,8% * k.A. 47                 
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 136        136        125        -8,1% 9             1288,9% 41                 
    Männer 91           93           93           2,2% 6             1450,0% 28                 
    Frauen 45           43           32           -28,9% 3             966,7% 13                 
 Deutsche 104        101        96           -7,7% 6             1500,0% 32                 
 Ausländer 32           35           29           -9,4% 3             866,7% 10                 
 Sanktionsquote 
 Münster 1,1          1,1          0,9          -13,7% * k.A. 0,3                
 Nordrhein-Westfalen 1,1          1,0          1,0          -4,4% 0,4          152,4% 0,7                
 Deutschland 1,3          1,3          1,2          -7,9% 0,6          101,2% 0,9                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 72,98 €    71,97 €    65,04 €    -10,9% 125,86 €  -48,3% 87,58 €           
 Nordrhein-Westfalen 83,51 €    82,74 €    78,41 €    -6,1% 102,87 €  -23,8% 82,01 €           
 Deutschland 89,63 €    88,37 €    83,59 €    -6,7% 107,32 €  -22,1% 96,29 €           
 
 
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
Hinw eis: Im Juni 2021 w urden zu Anzahl der w irksamen Sanktionen und zur Sanktionsquote für Münster keine Zahlen veröffentlicht. 
 
 
Im dritten Quartal 2022 wurden insgesamt 103 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 23 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. Die Höhe 
des Bußgeldes betrug in rund 52 Prozent der Fälle maximal 200 Euro, knapp 22 Prozent der Be-
scheide beliefen sich auf 200 bis 500 Euro und weitere 26 Prozent der Bescheide enthielten ein Buß-
geld von mehr als 500 Euro.  
 
Ordnungswidrigkeiten
Juli 22 August 22 September 22 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 43                    28                    32                    103                   
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 13                    6                      5                      24                    
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 12                    6                      5                      23                    
0,00 € bis  200,00 € 6                      3                      3                      12                    
200,00 € bis  500,00 € 4                      -                    1                      5                      
500,00 € bis 1.000,00 € 2                      3                      1                      6                      
Eingegangene Einsprüche -                    1                      -                    1                      
 
Abbildung 5: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
                                                 
2 Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden bis einschließlich Mai 2022 insgesamt 208 Sanktion aufgrund Meldeversäumnissen 
festgestellt. Da die Bundesagentur für Arbeit für Juni 2022 aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung die 
Zahlenw erte von eins oder zwei und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert, 
liegen keine Angaben zur Anzahl der Sanktionen aufgrund w iederholter Meldeversäumnisse vor.

- 6 - 
V/0659/2022 
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums3 neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impul-
se für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die 
Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis September 2022 
dargestellt. In Summe sind 50 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 
72 Prozent Frauen. Insgesamt 114 Personen haben im Jahr 2022 bislang an einem Angebot des 
Perspektivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt hier bei rund 
68 Prozent (siehe Abbildung 6).  
 
 
 Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                 
3 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerzie-
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im 
Einzelcoaching.

- 7 - 
V/0659/2022 
2. Zielerreichung 
 
 
 
 
a) Integrationen 
 
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde für 
das Jahr 2022 eine Steigerung der Anzahl der Integrationen um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr 
vereinbart. Der daraus resultierende Sollwert beläuft sich auf 2.997 Integrationen zum Jahresende 
(siehe Abbildung 7).  
Mit prognostizierten 2.247 erfolgreichen Integrationen konnte der unterjährige Sollwert im dritten 
Quartal 2022 um 19 Integrationen übertroffen werden.  
 
 
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
 
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten 
sind damit festgeschrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

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V/0659/2022 
Die Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote für 2022 eine Erhöhung ge-
genüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent vor. Der Jahreszielwert beträgt somit 21,8 Prozent (siehe Abbil-
dung 8). Die für den Monat September 2022 hochgerechnete Integrationsquote beläuft sich auf 17,0 
Prozent und liegt damit um 0,9 Prozentpunkte über dem unterjährigen Zielwert.  
 
 
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt . Seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land Nord-
rhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung mit dem Abstand zwischen den Integrationsquoten von 
Frauen und Männern eine zusätzliche Kennzahl.  Das Ziel ist  am Jahresende 2022 erreicht, wenn 
sich der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2022 gegenüber dem 
Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte verringert  und am Jahresende maximal 10,0 Prozentpunkte beträgt 
(siehe Abbildung 9).  
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im September 2022 auf 20,6 Prozent, 
die der Frauen auf 13,3 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Män-
ner beträgt somit 7,3 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert wurde erreicht.

- 9 - 
V/0659/2022 
 
 Abbildung 9:  Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden4 liegt für den Berichtsmonat 
September hochgerechnet bei 9.025 Personen (siehe Abbildung 10). Mit dem Land NRW wurde ein 
um mindestens 0,2 Prozent geringerer Bestand im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber dem Vorjahr 
vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 9.242 Langzeitleistungsbeziehenden errechnet. Der Sollwert 
wird um 245 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten.  
 
 
 
Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt 
                                                 
4 Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn innerhalb  der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen 
nach dem SGB 2 bezogen wurden.

- 10 - 
V/0659/2022 
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung eine Steigerung des Vorjahreswertes um mindestens 2,4 Prozent festgeschrieben. Der Jah-
ressollwert beträgt somit 1.457 Integrationen (siehe Abbildung 11). Bis einschließlich September sind 
hochgerechnet 1.198 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der unterjährige Soll-
wert wurde um 149 Integrationen überschritten.  
 
 
 
Abbildung 11:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt  
 
 
Fazit und Ausblick:  
 
Im Jahr 2022 hat sich d ie Wirtschaft in Deutschland zunehmend von den Auswirkungen der Corona-
Pandemie erholt. Allerdings bremsen die anhaltenden Lieferengpässe, der Krieg in der Ukr aine und 
die damit verbundenen Un sicherheiten in der Energieversorgung sowie die hohe Inflation die wirt-
schaftliche Erholung aus. Der Beschäftigungsaufbau hat sich zuletzt verlangsamt und durch die Auf-
nahme der ukrainischen Geflüchteten erhöht sich bundesweit die Arbeitslosigkeit. 
Die m it dem Land NRW geschlossene, ambitionierte Zielvereinbarung sieht für das Jahr 2022 eine 
Steigerung der zu erreichenden Jahresendwerte gegenüber 2021 vor. Der Blick auf die Zielerreichung 
zeigt, dass im Jobcenter der Stadt M ünster bis zum Berichtsmonat September alle unterjährigen 
Zielwerte erreicht oder sogar übertroffen wurden. Die Zahl der Arbeitslosen konnte im Vergleich zum 
Vorjahr verringert werden und die bereits geringe Jugendarbeitslosenquote konnte weiter von 2,1 
Prozent (September 2021) auf 1,9 Prozent (September 2022) reduziert werden. Durch den weiterhin 
anhaltenden Zugang von ukrainischen Geflüchteten in das SGB 2 steht allerdings zu erwarten, dass 
die Arbeitslosigkeit in den kommenden Monaten ansteigen wird.  
Das dritte Quartal 2022 war im Jobcenter Münster bestimmt durch den Übergang der aus der Ukraine 
Geflüchteten in den Rechtskreis des SGB 2. Die Bearbeitung der Neuanträge und die Betreuung der 
Leistungsberechtigten beansprucht hohe Personalkapazitäten. Dies hat auch Auswirkungen auf die 
Zielerreichung. In Konsequenz erreichen die Ergebnisse des dritten Quartals nicht das Niveau des 
ersten Halbjahres. Das Delta zwischen Ist und Soll hat sich verringert. Insgesamt liegen aber alle un-
terjährigen Werte weiterhin im grünen Bereich. 
 
Der weitere Verlauf der Fallzahlen im Jobcenter und der Zielerreichung wird stark vom Kriegsgesche-
hen in der Ukraine, der Inflationsentwicklung und weiterhin bestehenden Lieferengpässe bestimmt

- 11 - 
V/0659/2022 
sein. Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen  zu einer staatlichen Preisgrenze für Energiekosten 
sowie der Rücktritt von der geplanten Gasumlage könnten dazu führen, dass ein erhöhtes Antrags-
aufkommen im Jobcenter ausbleibt oder zumindest geringer ausfällt als zuvor prognostiziert . Auf-
grund der drastisch gestiegenen Energiekosten ist aber ein erhöhter Aufwand bei den Zahlungen für 
Unterkunft und Heizung zu erwarten. In Teilen wird die Erhöhung des Mindestlohns ab 01.10. 2022 
auf der anderen Seite dazu führen, dass Leistungsbeziehende hilfeunabhängig werden.  
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 werden die Regelsätze erhöht und die Freibe-
träge auf das Erwerbseinkommen großzügiger gestaltet. Infolge dessen dürfte sich der Kreis der An-
spruchsberechtigten erweitern. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit dies durch die Erhöhung des Min-
destlohnes und die geplante Erhöhung des Wohngeldes und des Kinderzuschlages aufgefangen 
wird.   
Ein größerer Einbruch am Arbeitsmarkt wird nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt - und 
Berufsforschung (IAB) nicht erwartet, wenn auch die schwierige wirtschaftliche Situation die Beschäf-
tigungsentwicklung dämpft. Der Arbeitsmarkt ist aktuell durch Personalengpässe in vielen Bereichen 
geprägt. Dieser Fachkräftemangel mildert die Beeinträchtigungen durch die wirtsc haftlichen Rück-
schläge ab. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer lag im September 2022 bei 100,4 Punkten und ist damit 
im Vergleich zum Vormonat um 0,8 Prozentpunkte zurückgegangen.   
Die ifo5-Konjunkturprognose Herbst 2022 sieht für das Jahr 2022 eine Steigerung des Bruttoinlands-
produktes um nur noch 1,6 Prozent und für das Jahr 2023 sogar einen Rückgang um 0,3 Prozent 
voraus. Die Inflationsrate wird im laufenden Jahr voraussichtlich bei 8,1 Prozent liegen.  
Das ifo-Institut erwartet weiterhin eine Behinderung durch Lieferengpässe, geht aber auch davon aus, 
dass diese allmählich nachlassen. Durch die Abarbeitung der hohen Auftragsbestände unterstützt das 
verarbeitende Gewerbe die Konjunktur. In der Bauwirtschaft wird hingegen ein deutlicher Abschwung 
erwartet. Hier wirken sich die hohen Baukosten und die steigenden Zinsen negativ aus und sorgen für 
deutlich gestiegene Auftragsstornierungen und weniger Neuaufträge. 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Glossar 
 
 
 
  
                                                 
5 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.

Anlage A

1500 Zeichen

Anlage A zur V/0659/2022 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die Endergeb-
nisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit 
dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar-
ten Ziele. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick  
über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu 
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz.

Beratungsverlauf (1)

23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0659/2022
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2022
Erstellt
20.10.2022 17:13