V/0659/2022
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
26553 Zeichen
V/0659/2022
V/0659/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieb en und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat Juni 2022 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu
können, werden die Daten für die Monate Juli bis September 2022 - sofern möglich - entspre-
chend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und
Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohn e Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat September 2022.
Jobcenter
07.11.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0659/2022
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung nach
dem Sozialgesetzbuch 2. Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsge-
setzes oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. Der Rechtskreiswechsel
der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung nach dem SGB 2 hat in
den Monaten Juni und Juli zu einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen beim Jobcenter der Stadt
Münster geführt, seitdem verbleiben die Zahlen auf einem konstanten Niveau.
Im aktuellen Berichtsmonat September haben in Münster hochgerechnet 20.615 Personen in 10.289
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB 2 bezogen (siehe Abbildung 1). Das ist ein Zu-
gang um 466 Personen bzw. 200 Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahresmonat.
13.760 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im September beim Jobcenter der Stadt Münster
gemeldet, davon waren 52,1 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigen ist somit deutlich gestiegen, bedingt durch den Zugang der in der Mehrzahl weibli-
chen Geflüchteten aus der Ukraine. Auch der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit
ausländischer Staatsangehörigkeit wächst an, von 36,5 Prozent im September 2021 auf 42,2 Prozent
im September 2022.
Die Zahl der 15 bis 24 -jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden verbleibt im dritten Quartal
2022 auf einem konstanten und vergleichsweise niedrigen Niveau. Aktuell beziehen 2.477 erwerbsfä-
hige Jugendliche unter 25 Jahren Leistungen nach dem SGB 2.
Strukturdaten
- Prognose
Juli 2022
August
2022
September
2022
Veränderung
Jul 22 zu Sep
22
September
2021
Veränderung
Sep 21 zu
Sep 22
Durchschnitt
2021
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.288 10.290 10.289 0,0% 10.089 2,0% 10.219
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.611 20.617 20.615 0,0% 20.149 2,3% 20.434
Männer 10.295 10.297 10.296 0,0% 10.364 -0,7% 10.520
Frauen 10.260 10.262 10.261 0,0% 9.777 5,0% 9.908
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.752 5.753 5.753 0,0% 5.531 4,0% 5.615
Männer 3.033 3.034 3.033 0,0% 2.935 3,4% 2.963
Frauen 2.698 2.699 2.699 0,0% 2.595 4,0% 2.651
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.757 13.761 13.760 0,0% 13.550 1,5% 13.724
Männer 6.601 6.561 6.553 -0,7% 6.837 -4,2% 6.946
Frauen 7.120 7.166 7.173 0,7% 6.706 7,0% 6.774
15 bis 24 Jahre 2.533 2.509 2.477 -2,2% 2.469 0,3% 2.521
25 bis 54 Jahre 8.716 8.719 8.712 0,0% 8.578 1,6% 8.715
55 Jahre und älter 2.507 2.533 2.571 2,5% 2.503 2,7% 2.489
Deutsche 8.035 7.992 7.952 -1,0% 8.608 -7,6% 8.700
Ausländer 5.722 5.769 5.808 1,5% 4.942 17,5% 5.024
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.402 3.374 3.392 -0,3% 3.600 -5,8% 3.592
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
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In den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres hat das Jobcenter der Stadt Münster 40,71 Millio-
nen Euro für die Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist
dies ein Zuwachs um 0,5 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung
haben sich die Ausgaben um 2,9 Prozent auf 41,44 Millionen reduziert.1
Kennzahlen
- Prognose
Juli 2022
August
2022
September
2022
Veränderung
Jul 22 zu
Sep 22
September
2021
Veränderung
Sep 21 zu
Sep 22
Durchschnitt
2021
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,85 4,88 4,87 0,4% 4,42 10,1% 4,45
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 30,97 35,85 40,71 40,52 0,5%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,70 4,77 4,71 0,4% 4,75 -0,7% 4,70
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 31,95 36,72 41,44 42,67 -2,9%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Rechtskreisübergreifend beträgt die Arbeitslosenquote im September 2022 4,5 Prozent und ist damit
im Vergleich zum Vormonat unverändert geblieben (vgl. Abbildung 3). Im Rechtskreis SGB 2 steigt
die Arbeitslosenquote von 2,9 Prozent im August 2022 auf 3,0 Prozent.
Bedingt durch den Zugang der ukrainischen Geflüchteten ist die Zahl der arbeitslosen Perso nen im
Rechtskreis SGB 2 von Juli zu September 2022 um 200 Arbeitslose auf 5.274 gestiegen. Dennoch
liegt der Bestand der Arbeitslosen im September um 1,0 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB 2 in Münster seit Septem-
ber 2021 stetig gesunken war. Seit Juni 2022 steigen die Arbeitslosenzahlen bedingt durch den der
ukrainischen Geflüchteten wieder an. Die Erstgespräche, in denen festgestellt wird, ob die ukraini-
schen Neukund*innen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit als arbeitslos zu erfassen
sind, können aus Ressourcengründen allerdings erst sukzessive durchgeführt werden. Die Zahl der
Arbeitslosen ist somit im Vergleich zu der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bislang
nur geringfügig gestiegen. Während bei den Männern ein Rückgang von 3,0 Prozent zu verzeichnen
ist, ist die Zahl der arbeitslosen Frauen um 1,4 Prozent gestiegen. Das liegt darin begründet, dass es
sich bei den Zugängen der er werbsfähigen Leistungsberechtigten in der deutlichen Mehrzahl um
Frauen handelt (siehe oben).
Die Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB 2 ist gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte
gestiegen. Mit 1,9 Prozent liegt die Arbeitslosenquote der 15 bis 24-Jährigen aber um 0,2 Prozent-
punkte unter dem Vorjahreswert und somit auf einem niedrigen Niveau. Zum Vergleich: Im Landes-
durchschnitt Nordrhein-Westfalen ist die Arbeitslosenquote der Jugendlichen im Rechtskreis SGB 2
mit 3,8 Prozent doppelt so hoch.
Die Anzahl der arbeitslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im September 2022
im Vergleich zum Vormonat auf 2.040 gestiegen. Dies ist ein Anstieg um 7,3 Prozent. Der Anteil der
arbeitslosen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen arbeitslosen Personen im
1 Bis einschließlich Mai 2022 sind die Fallzahlen kontinuierlich gesunken. Damit einhergehend lagen auch die Ausgaben für die passiven
Leistungen deutlich unter den Vorjahresw erten. Mit Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten in den Rechtskreis SGB 2 haben sich die
Ausgaben ab Juni w ieder erhöht. Dass dabei die Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt stärker gestiegen sind, liegt ins bes on-
dere darin begründet, dass bisher bei vielen Bedarfsgemeinschaften der ukrainischen Geflüchteten die Bedarfe für Unterkunft und Heiz ung
noch nicht erfasst sind. Gründe hierfür sind zum Beispiel kostenfreie Unterkünfte oder noch nicht vorliegende Kostenbescheide des Soz ial-
amtes für die Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften. Nach und nach w erden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung aber ebenfalls
ansteigen.
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Rechtskreis SGB II liegt im September bei 38,7 Prozent. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist gegen-
über dem Vormonat leicht gesunken und liegt mit 3.020 Personen gut 10 Prozent unter dem Wert im
September 2021.
Arbeitsmarkt
- keine Prognose
Juli 2022 August
2022
September
2022
Veränderung
Jul 22 zu
Sep 22
September
2021
Veränderung
Sep 21 zu
Sep 22
Durchschnitt
2021
Arbeitslosenquote Münster (in %) 4,4 4,5 4,5 2,3% 4,7 -4,3% 4,9
Männer 4,9 4,9 4,9 0,0% 5,1 -3,9% 5,4
Frauen 4,0 4,2 4,2 5,0% 4,4 -4,5% 4,4
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 1,6 1,6 1,5 -6,3% 1,7 -11,8% 1,8
Männer 1,8 1,8 1,7 -5,6% 1,8 -5,6% 2,0
Frauen 1,4 1,5 1,3 -7,1% 1,5 -13,3% 1,6
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 2,8 2,9 3,0 7,1% 3,1 -3,2% 3,1
Männer 3,1 3,1 3,2 3,2% 3,3 -3,0% 3,4
Frauen 2,6 2,7 2,8 7,7% 2,8 0,0% 2,8
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,6 1,8 1,9 18,8% 2,1 -9,5% 1,9
Bestand Arbeitslose SGB II 5.007 5.177 5.274 5,3% 5.328 -1,0% 5.359
Männer 2.730 2.774 2.798 2,5% 2.886 -3,0% 2.931
Frauen 2.277 2.401 2.475 8,7% 2.442 1,4% 2.428
15 bis 24 Jahre 401 450 460 14,7% 495 -7,1% 462
25 bis 54 Jahre 3.731 3.840 3.904 4,6% 3.989 -2,1% 4.014
55 Jahre und älter 875 887 910 4,0% 844 7,8% 883
Schwerbehinderte Menschen 384 399 388 1,0% 380 2,1% 379
Deutsche 3.249 3.275 3.234 -0,5% 3.501 -7,6% 3.499
Ausländer 1.758 1.902 2.040 16,0% 1.827 11,7% 1.860
Langzeitarbeitslose 3.014 3.058 3.020 0,2% 3.359 -10,1% 3.317
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im zweiten Quartal 2022 waren durchschnittlich rund 130 Personen von mindestens einer Sanktion
betroffen (vgl. Abbildung 4). Damit hat sich die Zahl der sanktionierten Personen gegenüber dem ers-
ten Quartal 2022 erhöht, sie liegt aber weiterhin deutlich unt er dem Niveau vor Beginn der Corona -
Pandemie. Zum Vergleich: Im zweiten Quartal 2019 waren durchschnittlich 238 erwerbsfähige Hilfe-
bedürftige mit mindestens einer Sanktion beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet.
Die Sanktionsquote liegt in Münster im J uni 2022 mit 0,9 Prozent weiterhin unter den Sanktionsquo-
ten des Bundes (1,2 Prozent) und des Landes Nordrhein-Westfalen (1,0 Prozent).
Die Höhe der Leistungskürzung betrug im Juni durchschnittlich 65,04 Euro. In Nordrhein -Westfalen
und im Bund liegt der Kürzungsbetrag mit 78,41 Euro bzw. 83,59 Euro deutlich darüber.
Zum 01.07.2022 trat das elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das so-
genannte Sanktionsmoratorium in Kraft. Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeit-
suchende werden damit befristet für die Dauer eines Jahres ausgesetzt. Im Zeitraum des Moratori-
ums dürfen die Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weige-
rung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen. Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund
nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Leistungsminderungen nach
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sich ziehen. Bei wiederholten Meldeversäumnissen dürfen die Jobcenter die Leistung um maximal
zehn Prozent des maßgebenden Regelbedarfs mindern.2
Sanktionen
-keine Prognose
April 2022 Mai 2022 Juni 2022
Veränderung
Apr 22 zu
Jun 22 Juni 2021
Veränderung
Jun 21 zu
Jun 22
Durchschnitt
2021
Anzahl der wirksamen Sanktionen 184 173 153 -16,8% * k.A. 47
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 136 136 125 -8,1% 9 1288,9% 41
Männer 91 93 93 2,2% 6 1450,0% 28
Frauen 45 43 32 -28,9% 3 966,7% 13
Deutsche 104 101 96 -7,7% 6 1500,0% 32
Ausländer 32 35 29 -9,4% 3 866,7% 10
Sanktionsquote
Münster 1,1 1,1 0,9 -13,7% * k.A. 0,3
Nordrhein-Westfalen 1,1 1,0 1,0 -4,4% 0,4 152,4% 0,7
Deutschland 1,3 1,3 1,2 -7,9% 0,6 101,2% 0,9
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 72,98 € 71,97 € 65,04 € -10,9% 125,86 € -48,3% 87,58 €
Nordrhein-Westfalen 83,51 € 82,74 € 78,41 € -6,1% 102,87 € -23,8% 82,01 €
Deutschland 89,63 € 88,37 € 83,59 € -6,7% 107,32 € -22,1% 96,29 €
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Hinw eis: Im Juni 2021 w urden zu Anzahl der w irksamen Sanktionen und zur Sanktionsquote für Münster keine Zahlen veröffentlicht.
Im dritten Quartal 2022 wurden insgesamt 103 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet (vgl. Abbildung 5). Insgesamt 23 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. Die Höhe
des Bußgeldes betrug in rund 52 Prozent der Fälle maximal 200 Euro, knapp 22 Prozent der Be-
scheide beliefen sich auf 200 bis 500 Euro und weitere 26 Prozent der Bescheide enthielten ein Buß-
geld von mehr als 500 Euro.
Ordnungswidrigkeiten
Juli 22 August 22 September 22 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 43 28 32 103
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 13 6 5 24
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 12 6 5 23
0,00 € bis 200,00 € 6 3 3 12
200,00 € bis 500,00 € 4 - 1 5
500,00 € bis 1.000,00 € 2 3 1 6
Eingegangene Einsprüche - 1 - 1
Abbildung 5: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
2 Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden bis einschließlich Mai 2022 insgesamt 208 Sanktion aufgrund Meldeversäumnissen
festgestellt. Da die Bundesagentur für Arbeit für Juni 2022 aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung die
Zahlenw erte von eins oder zwei und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert,
liegen keine Angaben zur Anzahl der Sanktionen aufgrund w iederholter Meldeversäumnisse vor.
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V/0659/2022
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums3 neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impul-
se für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die
Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis September 2022
dargestellt. In Summe sind 50 Personen in eine der beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren
72 Prozent Frauen. Insgesamt 114 Personen haben im Jahr 2022 bislang an einem Angebot des
Perspektivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmenden liegt hier bei rund
68 Prozent (siehe Abbildung 6).
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
3 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerzie-
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im
Einzelcoaching.
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V/0659/2022
2. Zielerreichung
a) Integrationen
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde für
das Jahr 2022 eine Steigerung der Anzahl der Integrationen um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr
vereinbart. Der daraus resultierende Sollwert beläuft sich auf 2.997 Integrationen zum Jahresende
(siehe Abbildung 7).
Mit prognostizierten 2.247 erfolgreichen Integrationen konnte der unterjährige Sollwert im dritten
Quartal 2022 um 19 Integrationen übertroffen werden.
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Die Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote für 2022 eine Erhöhung ge-
genüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent vor. Der Jahreszielwert beträgt somit 21,8 Prozent (siehe Abbil-
dung 8). Die für den Monat September 2022 hochgerechnete Integrationsquote beläuft sich auf 17,0
Prozent und liegt damit um 0,9 Prozentpunkte über dem unterjährigen Zielwert.
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt . Seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land Nord-
rhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung mit dem Abstand zwischen den Integrationsquoten von
Frauen und Männern eine zusätzliche Kennzahl. Das Ziel ist am Jahresende 2022 erreicht, wenn
sich der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern in 2022 gegenüber dem
Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte verringert und am Jahresende maximal 10,0 Prozentpunkte beträgt
(siehe Abbildung 9).
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im September 2022 auf 20,6 Prozent,
die der Frauen auf 13,3 Prozent. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten der Frauen und Män-
ner beträgt somit 7,3 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert wurde erreicht.
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Abbildung 9: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden4 liegt für den Berichtsmonat
September hochgerechnet bei 9.025 Personen (siehe Abbildung 10). Mit dem Land NRW wurde ein
um mindestens 0,2 Prozent geringerer Bestand im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber dem Vorjahr
vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 9.242 Langzeitleistungsbeziehenden errechnet. Der Sollwert
wird um 245 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten.
Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
4 Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen
nach dem SGB 2 bezogen wurden.
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In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung eine Steigerung des Vorjahreswertes um mindestens 2,4 Prozent festgeschrieben. Der Jah-
ressollwert beträgt somit 1.457 Integrationen (siehe Abbildung 11). Bis einschließlich September sind
hochgerechnet 1.198 Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden erfolgt, der unterjährige Soll-
wert wurde um 149 Integrationen überschritten.
Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Fazit und Ausblick:
Im Jahr 2022 hat sich d ie Wirtschaft in Deutschland zunehmend von den Auswirkungen der Corona-
Pandemie erholt. Allerdings bremsen die anhaltenden Lieferengpässe, der Krieg in der Ukr aine und
die damit verbundenen Un sicherheiten in der Energieversorgung sowie die hohe Inflation die wirt-
schaftliche Erholung aus. Der Beschäftigungsaufbau hat sich zuletzt verlangsamt und durch die Auf-
nahme der ukrainischen Geflüchteten erhöht sich bundesweit die Arbeitslosigkeit.
Die m it dem Land NRW geschlossene, ambitionierte Zielvereinbarung sieht für das Jahr 2022 eine
Steigerung der zu erreichenden Jahresendwerte gegenüber 2021 vor. Der Blick auf die Zielerreichung
zeigt, dass im Jobcenter der Stadt M ünster bis zum Berichtsmonat September alle unterjährigen
Zielwerte erreicht oder sogar übertroffen wurden. Die Zahl der Arbeitslosen konnte im Vergleich zum
Vorjahr verringert werden und die bereits geringe Jugendarbeitslosenquote konnte weiter von 2,1
Prozent (September 2021) auf 1,9 Prozent (September 2022) reduziert werden. Durch den weiterhin
anhaltenden Zugang von ukrainischen Geflüchteten in das SGB 2 steht allerdings zu erwarten, dass
die Arbeitslosigkeit in den kommenden Monaten ansteigen wird.
Das dritte Quartal 2022 war im Jobcenter Münster bestimmt durch den Übergang der aus der Ukraine
Geflüchteten in den Rechtskreis des SGB 2. Die Bearbeitung der Neuanträge und die Betreuung der
Leistungsberechtigten beansprucht hohe Personalkapazitäten. Dies hat auch Auswirkungen auf die
Zielerreichung. In Konsequenz erreichen die Ergebnisse des dritten Quartals nicht das Niveau des
ersten Halbjahres. Das Delta zwischen Ist und Soll hat sich verringert. Insgesamt liegen aber alle un-
terjährigen Werte weiterhin im grünen Bereich.
Der weitere Verlauf der Fallzahlen im Jobcenter und der Zielerreichung wird stark vom Kriegsgesche-
hen in der Ukraine, der Inflationsentwicklung und weiterhin bestehenden Lieferengpässe bestimmt
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sein. Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen zu einer staatlichen Preisgrenze für Energiekosten
sowie der Rücktritt von der geplanten Gasumlage könnten dazu führen, dass ein erhöhtes Antrags-
aufkommen im Jobcenter ausbleibt oder zumindest geringer ausfällt als zuvor prognostiziert . Auf-
grund der drastisch gestiegenen Energiekosten ist aber ein erhöhter Aufwand bei den Zahlungen für
Unterkunft und Heizung zu erwarten. In Teilen wird die Erhöhung des Mindestlohns ab 01.10. 2022
auf der anderen Seite dazu führen, dass Leistungsbeziehende hilfeunabhängig werden.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 werden die Regelsätze erhöht und die Freibe-
träge auf das Erwerbseinkommen großzügiger gestaltet. Infolge dessen dürfte sich der Kreis der An-
spruchsberechtigten erweitern. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit dies durch die Erhöhung des Min-
destlohnes und die geplante Erhöhung des Wohngeldes und des Kinderzuschlages aufgefangen
wird.
Ein größerer Einbruch am Arbeitsmarkt wird nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt - und
Berufsforschung (IAB) nicht erwartet, wenn auch die schwierige wirtschaftliche Situation die Beschäf-
tigungsentwicklung dämpft. Der Arbeitsmarkt ist aktuell durch Personalengpässe in vielen Bereichen
geprägt. Dieser Fachkräftemangel mildert die Beeinträchtigungen durch die wirtsc haftlichen Rück-
schläge ab. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer lag im September 2022 bei 100,4 Punkten und ist damit
im Vergleich zum Vormonat um 0,8 Prozentpunkte zurückgegangen.
Die ifo5-Konjunkturprognose Herbst 2022 sieht für das Jahr 2022 eine Steigerung des Bruttoinlands-
produktes um nur noch 1,6 Prozent und für das Jahr 2023 sogar einen Rückgang um 0,3 Prozent
voraus. Die Inflationsrate wird im laufenden Jahr voraussichtlich bei 8,1 Prozent liegen.
Das ifo-Institut erwartet weiterhin eine Behinderung durch Lieferengpässe, geht aber auch davon aus,
dass diese allmählich nachlassen. Durch die Abarbeitung der hohen Auftragsbestände unterstützt das
verarbeitende Gewerbe die Konjunktur. In der Bauwirtschaft wird hingegen ein deutlicher Abschwung
erwartet. Hier wirken sich die hohen Baukosten und die steigenden Zinsen negativ aus und sorgen für
deutlich gestiegene Auftragsstornierungen und weniger Neuaufträge.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Glossar
5 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.
Anlage A
1500 Zeichen
Anlage A zur V/0659/2022 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die Endergeb- nisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar- ten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0659/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2022
- Erstellt
- 20.10.2022 17:13