2009/0408
3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 3.1 (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
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3. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt Da rmstadt 09. September 2009 Der Magistrat Darlegung der Ziele und Zwecke der 3. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (1) Baugesetzbuch Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 09. September 2009 Der Magistrat Darlegung der Ziele und Zwecke der 3. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (1) Baugesetzbuch Teilbereich 3.1: Dornheimer Weg, Rodensteinweg, Traubenweg bis Gelände EFH Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 3. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 3.1, M: 1: 10 000 Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 3. Änderung des Flächennutzungsplans 1. Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungspl anes richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) 2. Geltungsbereich Das dritte Änderungsverfahren umfasst den Be reich Dornheimer Weg, Rodensteinweg, Trau- benweg bis Gelände der EFH. 3. Erfordernis der Teilbereichsänderungen Die Fläche des Betriebsbereiches der HSE und die angrenzenden Flächen sind im rechtswirk- samen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen darg estellt, sollen aber weiterhin für die Be- triebsabläufe der HSE zur Verf ügung stehen und sind nach Baunutzungsverordnung als „Ge- werbliche Bauflächen“ einzuordnen. Die Darstellung als Wohnbaufläche soll in eine gewerbliche Fläche geändert werden. 4. Ziele und Zwecke der Planung In der Abwägung zur zweiten Offenlage des Flächennutzungsplanes wurde 2005 von der Stadt- verordnetenversammlung die Ausweisung der Fläche am Dornheimer Weg als Wohnbaufläche zugestimmt. Zu dieser Zeit waren alle Flächen, die einen möglichen Umstrukturierungsprozess beinhalteten für den Wohnungsbau vorgesehen. Der Abwägungstext beinha ltet die Argumentati- on, dass diese Fläche für den Wohnungsbau aus ge samtstädtischer Sicht notwendig ist, da kei- ne weiteren neuen Wohnbaugeb iete zur Verfügung stehen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan als gewe rbliche Fläche ist deshalb keine Planung und Neuausweisung von gewerblichen Flächen, sond ern die Sicherung der jetzt vorhandenen Nut- zungen und des Bestandes. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 9. September 2009 61.1 la Nst. 2612
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 16.09.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0408 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: 3. Änder ung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 3.1 (Aufstellungs- und Dar- legungsbeschluss) Vorlage vom: 09.09.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den Teilbereich 3.1, das Gebiet Dornheimer Weg, Rodensteinweg, Traubenweg bis Gelände EFH (s. Über- sichtsplan Anlage), zu ändern. 2. Der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage) wird zugestimmt. Sie ist der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, sowie der frühzeitigen Un- terrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauver- waltung – Stadtplanungsamt – für die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Punkt 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen. 2 ... Anlagen: Darlegung der Ziele und Zwecke der 3. Änderung FNP Teilbereich 3.1 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/408 vom 09.09.2009: Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam geworden. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen des Betriebsbereiches der HSE am Dornheimer Weg als Wohnbauflächen dargestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war der Umzug der HSE Betriebsgebäude auf das Knell-Gelände ange- dacht, so dass zukünftig die Flächen am Dornheimer Weg einer neuen Nutzung zur Verfügung ge- standen hätten. Die Planung sah hier Wohnbauflächen vor, da 2005 durch die Siedlungsbeschrän- kungszone im Norden von Darmstadt keine neuen Wohnbaugebiete ausgewiesen werden konnten, wurde diese Fläche am Dornheimer Weg als Flächenpotenziale für Wohnnutzung vorgesehen. Aller- dings wurde schon zum damaligen Zeitpunkt das bestehende Umspannwerk als möglicherweise kri- tisch für Wohnnutzungen gesehen. Mittlerweile wird ein Wegzug der HSE vom Dornheimer Weg nicht mehr verfolgt, so dass die Flächen- darstellung in eine gewerbliche Fläche geändert werden soll, um den Standort für die HSE an dieser Stelle zu sichern. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Hinweis: Die farbigen Unterlagen können bei der Magistratsgeschäftsstelle im Original eingesehen werden. Darmstadt, den 09. September 2009 VI/61.1 la Nst. 2612 VI/61.4 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Dornheimer Weg
- Rodensteinweg
- Traubenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0408
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.09.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00