Mandari Insight

2009/0408

3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 3.1 (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)

Magistratsvorlage 09.09.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

379.6 KB · application/pdf

Ansehen

2009/0408

15.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

2394 Zeichen

3. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Da rmstadt 09. September 2009  
Der Magistrat 
 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke 
der 3. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt 09. September 2009  
Der Magistrat 
 
Darlegung der Ziele und Zwecke 
der 3. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
Teilbereich 3.1: Dornheimer Weg, Rodensteinweg, Traubenweg bis Gelände EFH  
 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte zur Übersicht 
 
 
 
3. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 3.1, M: 1: 10 000 
 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

3. Änderung des Flächennutzungsplans  
 
 
 
1. Rechtsgrundlagen 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungspl anes richtet sich nach den Vorschriften des 
Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) 
 
 
2. Geltungsbereich 
Das dritte Änderungsverfahren umfasst den Be reich Dornheimer Weg, Rodensteinweg, Trau-
benweg bis Gelände der EFH. 
 
 
3. Erfordernis der Teilbereichsänderungen 
Die Fläche des Betriebsbereiches der HSE und die angrenzenden Flächen sind im rechtswirk-
samen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen darg estellt,  sollen aber  weiterhin für die Be-
triebsabläufe der HSE zur Verf ügung stehen und sind nach Baunutzungsverordnung als „Ge-
werbliche Bauflächen“ einzuordnen. Die Darstellung als Wohnbaufläche soll in eine gewerbliche 
Fläche geändert werden. 
 
 
4. Ziele und Zwecke der Planung 
In der Abwägung zur zweiten Offenlage des Flächennutzungsplanes wurde 2005 von der Stadt-
verordnetenversammlung die Ausweisung der Fläche am Dornheimer Weg als Wohnbaufläche 
zugestimmt. Zu dieser Zeit waren alle Flächen,  die einen möglichen Umstrukturierungsprozess 
beinhalteten für den Wohnungsbau vorgesehen. Der Abwägungstext beinha ltet die Argumentati-
on, dass diese Fläche für den Wohnungsbau aus ge samtstädtischer Sicht notwendig ist, da kei-
ne weiteren neuen Wohnbaugeb iete zur Verfügung stehen.  
Die Darstellung im Flächennutzungsplan als gewe rbliche Fläche ist deshalb keine Planung und 
Neuausweisung von gewerblichen Flächen, sond ern die Sicherung der jetzt vorhandenen Nut-
zungen und des Bestandes.  
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
Darmstadt, den 9. September 2009 
61.1 la  Nst. 2612

2009/0408

3316 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.09.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0408 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: 3. Änder ung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 3.1 (Aufstellungs- und Dar-
legungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 09.09.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den Teilbereich 
3.1, das Gebiet Dornheimer Weg, Rodensteinweg, Traubenweg bis Gelände EFH (s. Über-
sichtsplan Anlage), zu ändern. 
2. Der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage) wird zugestimmt. Sie ist 
der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, sowie der frühzeitigen Un-
terrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu 
Grunde zu legen.  
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauver-
waltung – Stadtplanungsamt – für die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 2. genannten 
Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der 
öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. 
Punkt 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.

2 
 
... 
Anlagen: Darlegung der Ziele und Zwecke der 3. Änderung FNP Teilbereich 3.1 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/408 vom 09.09.2009:  
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam geworden. 
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen des Betriebsbereiches der HSE am Dornheimer Weg als 
Wohnbauflächen dargestellt.  
Zum damaligen Zeitpunkt war der Umzug der HSE Betriebsgebäude auf das Knell-Gelände ange-
dacht, so dass zukünftig die Flächen am Dornheimer Weg einer neuen Nutzung zur Verfügung ge-
standen hätten. Die Planung sah hier Wohnbauflächen vor, da 2005 durch die Siedlungsbeschrän-
kungszone im Norden von Darmstadt keine neuen Wohnbaugebiete ausgewiesen werden konnten, 
wurde diese Fläche am Dornheimer Weg als Flächenpotenziale für Wohnnutzung vorgesehen. Aller-
dings wurde schon zum damaligen Zeitpunkt das bestehende Umspannwerk als möglicherweise kri-
tisch für Wohnnutzungen gesehen. 
Mittlerweile wird ein Wegzug der HSE vom Dornheimer Weg nicht mehr verfolgt, so dass die Flächen-
darstellung in eine gewerbliche Fläche geändert werden soll, um den Standort für die HSE an dieser 
Stelle zu sichern.  
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hinweis:
 
Die farbigen Unterlagen können bei der Magistratsgeschäftsstelle im Original eingesehen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 09. September 2009 
VI/61.1 la Nst. 2612 
VI/61.4 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 23
TOP 494
TOP 10
TOP 3

Orte (3)

  • Dornheimer Weg
  • Rodensteinweg
  • Traubenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0408
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.09.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00