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3956/2023

Beauftragung der Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) und der Mitwirkung bei der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd

Mitteilung Ausschuss 08.01.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2024, TOP 18.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3241 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 08.01.2024 
 3956/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
 
Beauftragung der Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf 
Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) und der Mitwirkung 
bei der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd 
Am 23.03.2021 hat der Rat den Bedarf für die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung 
(fünf Teilbebauungspläne und ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren) und der Mitwirkung 
bei der Vergabe von Fachgutachten für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd anerkannt (V 
2948/2020). Das EU-weite Vergabeverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teil-
nahmewettbewerb wurde im Laufe der Jahre 2022/2023 durchgeführt. Im November 2023 ist 
das Büro Stadtplanung Zimmermann GmbH aus Köln mit der Durchführung des Auftrages be-
auftragt worden. 
 
Es wird mitgeteilt, dass sich der Auftragswert im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens 
für das die Erarbeitung der verbindlichen Bauleitplanung (fünf Teilbebauungspläne und ein 
Bebauungsplan-Änderungsverfahren) und der Mitwirkung bei der Vergabe von Fachgutachten 
für das Städtebauprojekt Parkstadt Süd um ca. 83% von 950.000 € / netto, 1.130.500 € / 
brutto auf 1.739.570 € /netto, 2.070.085 € brutto erhöht.  
Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat dem Vergabevorschlag des Stadtpla-
nungsamtes zugestimmt, so dass die Beauftragung im November 2023 erfolgt ist.  
 
Die Erhöhung des Auftragswertes gegenüber den geschätzten Kosten ergibt sich aus folgen-
den Gründen: 
- Die Kostenschätzung, die für den Bedarfsfeststellungsbeschluss erstellt wurde, 
stammt aus 2020, inzwischen sind die Preise deutlich angestiegen. I 
 
- Im Rahmen der Verhandlungen hat sich herausgestellt, dass eine Kalkulation von Sei-
ten des Bieters vor allem bei Positionen, die Abstimmungstermine beinhalten, schwer 
zu kalkulieren sind, weshalb diese nach Aufwand abgerechnet werden sollen. Um den 
Positionen zu den Abstimmungsterminen dennoch eine Wertungsrelevanz zu verlei-
hen, sind hier für jeden Teilbebauungsplan 50 Termine jeweils in Präsenz und in digi-
taler Form angesetzt worden. Wodurch sich die hohe Angebotssumme in Teilen erklä-
ren lässt. Es ist nicht davon auszugehen, dass Termine in diesem Umfang anfallen 
werden. Schon allein deshalb nicht, weil es entweder digitale oder Termine in Präsenz 
sein werden aber nicht beides zu gleichen Teilen. 
 
- Durch die parallele Bearbeitung der Teilbebauungspläne sind Synergieeffekte zu er-
warten, wodurch beispielsweise Termine gebündelt werden können. Zudem wurden 
nach Angabe des Bieters für alle B-Plan-Verfahren sehr ähnliche Ansätze gewählt mit

2 
 
dem Hinweis, dass sich die Kosten entsprechend dem Aufwand der einzelnen Planver-
fahren relativieren werden.  
 
Insgesamt handelt es sich dennoch um ein wirtschaftliches und marktgängiges Ergebnis. 
 
Die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen ist im Teilergebnisplan des Stadtplanungs-
amtes in der Produktgruppe 0901 – Stadtplanung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen gesichert.  
 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3956/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.01.2024
Erstellt
28.11.2023 12:06