A-W/0057/2020
Fahrrad- und Fußgängerbrücke Nottulner Landweg - A1 - Alte Landstraße
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, den 12.08.2020 Fahrrad- und Fußgängerbrücke Nottulner Landweg – A1 – Alte Landstraße Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen wie eine kombinierte Fahrrad- und Fußgängerbrücke am Ende der Straße „Nottulner Landweg“ über die Bundesautobahn A1 an die Straße „Alte Landstraße “ umgesetzt werden kann. Hierzu sind Fördermöglichkeiten für den Bau von neuen Fahrradbrücken (Land- und Bundesmittel) zu prüfen und zu berücksichtigen. Durch die Errichtung einer neuen Fahrrad- und Fußgängerbrücke wird die Erreichbarkeit des Wohngebiets sowie der neuen Kindertagesstätte deutlich verbessert. Der Rad- und Fußgängerverkehr über die Bundesautobahn A1 wird deutlich sicherer, da an der vorhandene Brücke an der Straße „Am Rohrbusch“ über die Bundesautobahn kein Fahrrad- und Fußgängerbereiche besteht. gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Bartelt Thomas Lilge Markus v. Diepenbroick-Grüter Peter Wolfgarten Nils Schappler Ingeborg Hißmann
Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2023
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66.20.0110 Phillip Oeinck 23.08.2023 65 82 An das Amt für Bürger- und Ratsservice ".::N -~ --~\. über Herrn Stadtbaurat Denstorff STADT MÜNSTE 11„SEP. 2023 Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung West Stadt On6ter D~ atIII Emg.~ ] Prüfauftrag der CDU-Fraktion in der BV West vom 20.08.2020: Fahrrad- und Fußgängerbrücke Nottulner Landweg - A1 - Alte Landstraße Ich bitte Sie, der Bezirksvertretung Münster-West in ihrer nächsten Sitzung die folgende Stellungnahme derVerwaltung zu dem o.g. Prüfauftrag mitzuteilen. Seit 2020 erarbeitet die Stadt Münster ein zusammenhängendes hierarchisches Fahrradnetz für Münster (vgl. V/1186/2019). Hierbei sind insbesondere auch die Außenstadtteile sowie deren Verbindungen untereinander in den Blick genommen worden. Dabei galt es, stadtweit die wichtigen Radverkehrsverbindungen zu identifizieren. Hier wurden Wohnstandorte, Verknüpfunqspunkte (wie Mobilstationen) oder Arbeitsplatzschwerpunkte einbezogen. Über dieses Vorgehen wurde die Politik im Sommer 2021 informiert und im Januar 2022 im Rahmen eines Stakeholder-Workshops intensiv eingebunden. Im Juni 2022 wurde das Fahrradnetz 2.0 politisch im Ausschuss für Verkehr und Mobilität - nach vorheriger Anhörung sämtlicher Bezirksvertretungen - beschlossen (vgl. V/0249/2022). Die Verbindung Nottulner Landweg - Alte Landstraße ist nicht Bestandteil des beschlossenen Fahrradnetzes 2.0. Im unmittelbaren Umfeld sind stattdessen nördlich die Roxeler Straße (Veloroute) und südlich Am· Rohrbusch (Basisroute) wesentliche Netzbestandteile, sodass , . . Roxel perspektivisch gut an die umliegenden Stadtteile sowie das Stadtzentrum angebunden und eine komfortable Erreichbarkeit mit dem Fahrrad sichergestellt sein wird. Daher schlägt die Verwaltung vor, sich auf diese Abschnitte zu fokussieren und infrastrukturelle Maßnahmen zur Aufwertung des Fahrradnetzes 2.0 dort prioritär zu behandeln. Die im Zuge des Prüfauftrags vorgeschlagene Fahrrad-/Fußgängerbrücke zwischen Nottulner l.andweq und Alte Landstraße so lten daher keine Konzeptions- und Planungskapazitäten binden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Alte Landstraße
- Roxeler Straße
- Nottulner Landweg
- Am Rohrbusch
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0057/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37