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V/0750/2008

Struktur der Gewerbesteuer in den Haushaltsjahren 2005 bis 2007

Vorlagen 08.09.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 04.11.2008, TOP 3.3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage 2008 - Anlage 1

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Berichtsvorlage

9962 Zeichen

V/0750/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Struktur der Gewerbesteuer in den Haushaltsjahren 2005 bis 2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.11.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass 
 
In den letzten Jahren führten die sehr starken  Schwankungen in den Prognosen sowie die dann 
notwendigen Korrekturen bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Ertragsgröße in der Ergebnis-
rechnung der Stadt Münster, regelmäßig zu Nachfragen, Diskussionen und unterschiedlichen 
Meinungsbildern in der Öffentlichkeit, Politik u nd Verwaltung. Auch wenn sich die Verwaltung 
detailliert mit den unterschiedlichen Einflussfaktoren frühzeitig und regelmäßig auseinandersetzt 
und eine Reihe von Determinanten (Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung, Firmenkon-
takte, externe Prognoseberatung, etc.) zur Grundlage der eigenen Prognosen macht, sind die 
Prognoseergebnisse angesichts zunehmender Volatilitäten zunehmend unsicherer als in früheren 
Jahren.  
 
Dies um so mehr als in einen einzelnen Jahreswert des „Gewerbesteueransatzes“ das Steuersoll 
des Prognosejahres (Vorauszahlungen), die Spitzabrechnungen des Vorjahres bzw. vergangener 
Jahre und ggf. noch Sondereffekte durch Betriebsprüfungen einfließen.  
 
Dennoch soll das Thema „Gewerbesteuern“ gerade vor dem Hintergrund der deutlichen Schwan-
kungen in den letzten Jahren (siehe Anlage 1) erneut stärker beleuchtet und analysiert werden, 
um eine aktuelle Sachstandskenntnis zu vermitteln, ohne mit konkreten Hinweisen das Steuer-
geheimnis zu verletzen, und ggf. daraus notwendige Konsequenzen zu ziehen. 
 
Der folgende Bericht 
• enthält Informationen zum rechtlichen Hintergrund und zum praktischen Verfahren zur Ver-
anlagung der Gewerbesteuer, 
• gibt einen Überblick über die Entwicklung des Steueraufkommens 2005 bis 2007, 
• lässt die Steuerkraft der unterschiedlichen Branchen und den Einfluss der Großbetriebe auf 
die Einnahmesituation der Stadt Münster erkennen, 
• gibt Auskunft über die Höhe und Behandlung offener Forderungen (Controlling)  
• kann Politik und Verwaltung als Entscheidungshilfe bei Fragen der Wirtschaftsförderung die-
nen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0750/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Schoo 
Ruf: 
492 22 03 
E-Mail: 
SchooR@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.10.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0750/2008 
 
 
 
Gesetzliche Grundlagen 
 
Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind 
 
• Gewerbesteuergesetz (GewStG) 
• Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV 2002) 
• Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR 1998) 
 
Nach § 1 GewStG erheben die Gemeinden eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. Besteuert 
werden sämtliche Gewerbebetriebe, die in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten. Steuer-
schuldner ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe 
betrieben wird (§ 5 GewStG). 
 
Unversteuert bleiben Gewinne bis zur Höhe von 24.500 Euro jährlich (§ 11 GewStG). 
 
 
 
 
 
 
 
Verfahren zur Veranlagung der Gewerbesteuer 
 
Als Besteuerungsgrundlage dient ab 1998 ausschließlich der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG). Zu-
vor wurden sowohl der Gewerbeertrag als auch das Gewerbekapital besteuert. 
 
Für die Ermittlung des Gewerbeertrages ist das jeweilige Betriebsfinanzamt zuständig. Der nach 
dem Gewerbeertrag bemessene Gewerbesteuermessbetrag wird der „hebeberechtigten“ Ge-
meinde durch den Gewerbesteuermessbescheid mitgeteilt. 
 
Die Stadt Münster verarbeitet in einem weitgehend automatisierten Verfahren die übermittelten 
Steuerdaten und erstellt die entsprechenden Gewerbesteuerbescheide (2007:  14.100 Beschei-
de). 
 
Die Gewerbesteuer wird für jeden Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) durch den Gewerbesteuer-
bescheid festgesetzt. Dazu wird der Gewerbesteuermessbetrag mit dem vom Rat der Stadt 
Münster beschlossenen Gewerbesteuer-Hebesatz multipliziert. Der Gewerbesteuer-Hebesatz 
beträgt seit 1995 unverändert 440 v.H. 
 
Beispiel:  200 Euro (Messbetrag)  x  440 v.H. (Hebesatz)  =  880 Euro Gewerbesteuer 
 
 
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt in der Regel zwei Jahre nach Ende des zu veranla-
genden Erhebungszeitraums. Auf die erwartete Gewerbesteuer sind deshalb bereits im betref-
fenden Erhebungszeitraum Vorauszahlungen zu leisten, die auf die endgültige Steuerschuld an-
gerechnet werden. Für den Erhebungszeitraum 2007 betrugen die Vorauszahlungen zum Jah-
resbeginn insgesamt 207.628 T €.

3 
V/0750/2008 
 
Gewerbesteueraufkommen 2005 – 2007 
 
Kalenderjahr 2005 2006 2007 
 
Rechnungsergebnis 
 
209.106 T € 
 
298.249 T € 
 
198.391 T € 
 
Anzahl der Betriebe lt. Ordnungsamt 
 
18.513 
 
19.048 
 
19.585 
 
Betriebe mit lfd. Vorauszahlungen 
 
3.067  (17 %)  
 
3.179  (17 %) 
 
3.354  (17 %) 
 
 
Das Ergebnis 2006 wurde durch erhebliche Zahlungen der Versicherungs- und der Handelsbran-
che beeinflusst. Vergleichbare Einnahmen waren im Haushaltsjahr 2007 nicht zu verzeichnen. 
Dagegen führten größere Steuererstattungen an dieselben Branchen zu einem vergleichsweise 
schlechten Rechnungsergebnis 2007. 
 
Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens nach Branchen  
(s. Diagramm / Anlage 2) 
 
 
Kalenderjahr 
 
2005 
 
2006 
 
2007 
 
 
 
T € 
 
% 
 
T € 
 
% 
 
T € 
 
% 
 
Land- und Forstwirtschaft 1.330
 
0,6 1.506
 
0,5 1.612
 
0,8 
 
Bergbau, Gewinnung von Steinen etc. 2.722
 
1,3 4.616
 
1,5 - 16
 
0,0 
 
Verarbeitendes Gewerbe 28.417
 
13,6 36.117
 
12,1 31.337
 
15,8 
 
Energie- und Wasserversorgung 9.612
 
4,6 3.617
 
1,2 5.544
 
2,8 
 
Baugewerbe 3.453
 
1,7 3.744
 
1,3 4.988
 
2,5 
 
Handel / Reparatur von Kfz. etc. 24.981
 
11,9 76.336
 
25,6 34.439
 
17,4 
 
Gastgewerbe 1.214
 
0,6 1.798
 
0,6 2.129
 
1,1 
 
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 4.925
 
2,4 9.591
 
3,2 6.114
 
3,1 
 
Kredit- und Versicherungsgewerbe 93.069
 
44,5 111.895
 
37,5 67.093
 
33,8 
 
Grundstücks- und Wohnungswesen 29.283
 
14,0 42.650
 
14,3 40.236
 
20,3 
 
Erziehung und Unterricht 32
 
0,0 177
 
0,1 95
 
0,0 
 
Gesundheits-, Veterinär-, Sozialwesen 566
 
0,3 837
 
0,3 140
 
0,7 
 
Sonstige Dienstleistungen 9.502
 
4,5 5.365
 
1,8 4.680
 
2,4 
 
Insgesamt 209.106
 
100 
 
298.249 
 
100 198.391
 
100

4 
V/0750/2008 
 
 
Im Vergleichszeitraum haben sich die vor genannten Branchen unterschiedlich entwickelt. Analog 
zum Rechnungsergebnis 2006 hatten in diesem Jahr insbesondere das Kredit- und Versiche-
rungsgewerbe, das Handels-/Kraftfahrzeuggewerbe sowie der Grundstücks- und Wohnungs-
markt erhebliche Gewinnsprünge zu verzeichnen. Diese Branchen haben 2007 jedoch auch die 
stärksten Einbrüche erfahren. 
 
Gliederung des Steueraufkommens nach der Steuerleistung der Betriebe 
 
 
 
Jährliche Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 
 
Jahr 
 
Bis jeweils 
 
Betriebe 
 
% 
 
Insgesamt 
 
% 
10.000 € jährlich 2.252
 
73,4 
 
5.678 T € 
 
3,3 
100.000 € jährlich 687
 
22,4 
 
19.975 T € 
 
11,5 
500.000 € jährlich 87
 
2,8 
 
20.011 T € 
 
11,5 
1.000.000 € jährlich 12
 
0,5 
 
8.326 T € 
 
4,8 
Über 1.000.000 € jährlich 29
 
0,9 
 
119.588 T € 
 
68,9 
 
2005 
Insgesamt 3.067
 
100,0 
 
173.578 T € 
 
100,0 
10.000 € jährlich 2.285
 
 
 
71,9 
 
 
 
5.691 T € 
 
 
 
3,2 
100.000 € jährlich 754
 
23,7 
 
21.499 T € 
 
12,2 
500.000 € jährlich 99
 
3,1 
 
21.645 T € 
 
12,3 
1.000.000 € jährlich 15
 
0,5 
 
9.972 T € 
 
5,7 
Über 1.000.000 € jährlich 26
 
0,8 
 
117.513 T € 
 
66,6 
 
 
 
2006 
Insgesamt 3.179
 
100,0 
 
176.320 T € 
 
100,0 
10.000 € jährlich 2.382
 
 
 
71,0 
 
 
 
6.093 T € 
 
 
 
2,9 
100.000 € jährlich 818
 
24,4 
 
24.196 T € 
 
11,7 
500.000 € jährlich 109
 
3,2 
 
24.573 T € 
 
11,8 
1.000.000 € jährlich 18
 
0,5 
 
12.498 T € 
 
6,0 
Über 1.000.000 € jährlich 27
 
0,8 
 
140.268 T € 
 
67,6 
 
 
 
2007 
Insgesamt 3.354
 
100,0 
 
207.628 T € 
 
100,0

5 
V/0750/2008 
 
 
Soll-Ist-Vergleich 
 
Naturgemäß klafft zwischen der Höhe der im Jahresverlauf festgesetzten Gewerbesteuern und 
den tatsächlich entrichteten Steuern regelmäßig eine Lücke von mehreren Millionen Euro. Diese 
offenen Forderungen (Kasseneinnahmereste) können nicht oder erst in späteren Jahren verein-
nahmt werden.  
 
 
Kalenderjahr 
 
2005 
 
2006 
 
2007 
 
 
 
T € 
 
% 
 
T € 
 
% 
 
T € 
 
% 
 
Festgesetzte Forderungen 209.106
 
298.249
  
198.391 
 
 
Geleistete Zahlungen 201.513
 
96 290.589
 
97 
 
189.729 
 
96 
 
Kasseneinnahmereste 
 
7.593
 
4 7.660
 
3 
 
8.662 
 
4 
 
 
Steuerrückstände werden als öffentlich-rechtliche Forderungen durch die Stadtkasse als Vollstre-
ckungsbehörde angemahnt und ggf. zwangsweise beigetrieben. 
 
Die Gründe dafür, dass Gewerbesteuern nicht oder nicht vollständig entrichtet werden, sind viel-
fältig. Forderungen werden dem Grunde oder der Höhe nach bestritten, unstrittige Forderungen 
können nicht bzw. nur in Raten entrichtet werden, Vollstreckungsversuche der Stadtkasse blie-
ben erfolglos. 
 
 
Die individuellen Ursachen lösen fallbezogen unterschiedliche Reaktionen aus: 
 
 
2005 
 
2006 
 
2007 
 
Kalenderjahr 
Anzahl T € Anzahl T € Anzahl T € 
 
bis zur Klärung von Streitfragen 
wurden gestundet 
 
 
411 
 
 
469 
  
 
525 
 
wegen vorübergehender Zahlungsun- 
fähigkeit wurde Ratenzahlung gewährt 
 
 
205 2.700
 
 
150 
 
 
4.100 
 
 
184 2.400
 
bis zum Abschluss der Klageverfahren 
wurde die Vollziehung der angefochte-
nen 
Steuerbescheide ausgesetzt 
 
 
 
10 1.800
 
 
 
28 
 
 
 
2.300 
 
 
 
25 2.600
 
nach erfolglosen Beitreibungsmaßnah-
men der Stadtkasse wurden offene For-
derungen befristet niedergeschlagen 
 
 
 
29 580
 
 
 
36 
 
 
 
730 
 
 
 
38 990
 
 
Die Niederschlagungsfälle werden im Fachamt überwacht und die wirtschaftliche Situation der 
Steuerschuldner in regelmäßigen Abständen von der Stadtkasse überprüft.

6 
V/0750/2008 
 
Eine weitere Fallgruppe mit Steuerrückständen stellen betriebliche Insolvenzen dar. Die offenen 
Forderungen werden hier von der Stadtkasse im Insolvenzverfahren geltend gemacht.  
 
I.V. 
 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

04.11.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0750/2008
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37