V/0750/2008
Struktur der Gewerbesteuer in den Haushaltsjahren 2005 bis 2007
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Berichtsvorlage
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V/0750/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Struktur der Gewerbesteuer in den Haushaltsjahren 2005 bis 2007 Beratungsfolge 04.11.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht Bericht: Anlass In den letzten Jahren führten die sehr starken Schwankungen in den Prognosen sowie die dann notwendigen Korrekturen bei der Gewerbesteuer, der wichtigsten Ertragsgröße in der Ergebnis- rechnung der Stadt Münster, regelmäßig zu Nachfragen, Diskussionen und unterschiedlichen Meinungsbildern in der Öffentlichkeit, Politik u nd Verwaltung. Auch wenn sich die Verwaltung detailliert mit den unterschiedlichen Einflussfaktoren frühzeitig und regelmäßig auseinandersetzt und eine Reihe von Determinanten (Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung, Firmenkon- takte, externe Prognoseberatung, etc.) zur Grundlage der eigenen Prognosen macht, sind die Prognoseergebnisse angesichts zunehmender Volatilitäten zunehmend unsicherer als in früheren Jahren. Dies um so mehr als in einen einzelnen Jahreswert des „Gewerbesteueransatzes“ das Steuersoll des Prognosejahres (Vorauszahlungen), die Spitzabrechnungen des Vorjahres bzw. vergangener Jahre und ggf. noch Sondereffekte durch Betriebsprüfungen einfließen. Dennoch soll das Thema „Gewerbesteuern“ gerade vor dem Hintergrund der deutlichen Schwan- kungen in den letzten Jahren (siehe Anlage 1) erneut stärker beleuchtet und analysiert werden, um eine aktuelle Sachstandskenntnis zu vermitteln, ohne mit konkreten Hinweisen das Steuer- geheimnis zu verletzen, und ggf. daraus notwendige Konsequenzen zu ziehen. Der folgende Bericht • enthält Informationen zum rechtlichen Hintergrund und zum praktischen Verfahren zur Ver- anlagung der Gewerbesteuer, • gibt einen Überblick über die Entwicklung des Steueraufkommens 2005 bis 2007, • lässt die Steuerkraft der unterschiedlichen Branchen und den Einfluss der Großbetriebe auf die Einnahmesituation der Stadt Münster erkennen, • gibt Auskunft über die Höhe und Behandlung offener Forderungen (Controlling) • kann Politik und Verwaltung als Entscheidungshilfe bei Fragen der Wirtschaftsförderung die- nen. Vorlagen-Nr.: V/0750/2008 Auskunft erteilt: Herr Schoo Ruf: 492 22 03 E-Mail: SchooR@stadt-muenster.de Datum: 02.10.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0750/2008 Gesetzliche Grundlagen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind • Gewerbesteuergesetz (GewStG) • Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV 2002) • Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 (GewStR 1998) Nach § 1 GewStG erheben die Gemeinden eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. Besteuert werden sämtliche Gewerbebetriebe, die in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten. Steuer- schuldner ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 GewStG). Unversteuert bleiben Gewinne bis zur Höhe von 24.500 Euro jährlich (§ 11 GewStG). Verfahren zur Veranlagung der Gewerbesteuer Als Besteuerungsgrundlage dient ab 1998 ausschließlich der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG). Zu- vor wurden sowohl der Gewerbeertrag als auch das Gewerbekapital besteuert. Für die Ermittlung des Gewerbeertrages ist das jeweilige Betriebsfinanzamt zuständig. Der nach dem Gewerbeertrag bemessene Gewerbesteuermessbetrag wird der „hebeberechtigten“ Ge- meinde durch den Gewerbesteuermessbescheid mitgeteilt. Die Stadt Münster verarbeitet in einem weitgehend automatisierten Verfahren die übermittelten Steuerdaten und erstellt die entsprechenden Gewerbesteuerbescheide (2007: 14.100 Beschei- de). Die Gewerbesteuer wird für jeden Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) durch den Gewerbesteuer- bescheid festgesetzt. Dazu wird der Gewerbesteuermessbetrag mit dem vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Gewerbesteuer-Hebesatz multipliziert. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt seit 1995 unverändert 440 v.H. Beispiel: 200 Euro (Messbetrag) x 440 v.H. (Hebesatz) = 880 Euro Gewerbesteuer Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt in der Regel zwei Jahre nach Ende des zu veranla- genden Erhebungszeitraums. Auf die erwartete Gewerbesteuer sind deshalb bereits im betref- fenden Erhebungszeitraum Vorauszahlungen zu leisten, die auf die endgültige Steuerschuld an- gerechnet werden. Für den Erhebungszeitraum 2007 betrugen die Vorauszahlungen zum Jah- resbeginn insgesamt 207.628 T €. 3 V/0750/2008 Gewerbesteueraufkommen 2005 – 2007 Kalenderjahr 2005 2006 2007 Rechnungsergebnis 209.106 T € 298.249 T € 198.391 T € Anzahl der Betriebe lt. Ordnungsamt 18.513 19.048 19.585 Betriebe mit lfd. Vorauszahlungen 3.067 (17 %) 3.179 (17 %) 3.354 (17 %) Das Ergebnis 2006 wurde durch erhebliche Zahlungen der Versicherungs- und der Handelsbran- che beeinflusst. Vergleichbare Einnahmen waren im Haushaltsjahr 2007 nicht zu verzeichnen. Dagegen führten größere Steuererstattungen an dieselben Branchen zu einem vergleichsweise schlechten Rechnungsergebnis 2007. Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens nach Branchen (s. Diagramm / Anlage 2) Kalenderjahr 2005 2006 2007 T € % T € % T € % Land- und Forstwirtschaft 1.330 0,6 1.506 0,5 1.612 0,8 Bergbau, Gewinnung von Steinen etc. 2.722 1,3 4.616 1,5 - 16 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 28.417 13,6 36.117 12,1 31.337 15,8 Energie- und Wasserversorgung 9.612 4,6 3.617 1,2 5.544 2,8 Baugewerbe 3.453 1,7 3.744 1,3 4.988 2,5 Handel / Reparatur von Kfz. etc. 24.981 11,9 76.336 25,6 34.439 17,4 Gastgewerbe 1.214 0,6 1.798 0,6 2.129 1,1 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 4.925 2,4 9.591 3,2 6.114 3,1 Kredit- und Versicherungsgewerbe 93.069 44,5 111.895 37,5 67.093 33,8 Grundstücks- und Wohnungswesen 29.283 14,0 42.650 14,3 40.236 20,3 Erziehung und Unterricht 32 0,0 177 0,1 95 0,0 Gesundheits-, Veterinär-, Sozialwesen 566 0,3 837 0,3 140 0,7 Sonstige Dienstleistungen 9.502 4,5 5.365 1,8 4.680 2,4 Insgesamt 209.106 100 298.249 100 198.391 100 4 V/0750/2008 Im Vergleichszeitraum haben sich die vor genannten Branchen unterschiedlich entwickelt. Analog zum Rechnungsergebnis 2006 hatten in diesem Jahr insbesondere das Kredit- und Versiche- rungsgewerbe, das Handels-/Kraftfahrzeuggewerbe sowie der Grundstücks- und Wohnungs- markt erhebliche Gewinnsprünge zu verzeichnen. Diese Branchen haben 2007 jedoch auch die stärksten Einbrüche erfahren. Gliederung des Steueraufkommens nach der Steuerleistung der Betriebe Jährliche Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Jahr Bis jeweils Betriebe % Insgesamt % 10.000 € jährlich 2.252 73,4 5.678 T € 3,3 100.000 € jährlich 687 22,4 19.975 T € 11,5 500.000 € jährlich 87 2,8 20.011 T € 11,5 1.000.000 € jährlich 12 0,5 8.326 T € 4,8 Über 1.000.000 € jährlich 29 0,9 119.588 T € 68,9 2005 Insgesamt 3.067 100,0 173.578 T € 100,0 10.000 € jährlich 2.285 71,9 5.691 T € 3,2 100.000 € jährlich 754 23,7 21.499 T € 12,2 500.000 € jährlich 99 3,1 21.645 T € 12,3 1.000.000 € jährlich 15 0,5 9.972 T € 5,7 Über 1.000.000 € jährlich 26 0,8 117.513 T € 66,6 2006 Insgesamt 3.179 100,0 176.320 T € 100,0 10.000 € jährlich 2.382 71,0 6.093 T € 2,9 100.000 € jährlich 818 24,4 24.196 T € 11,7 500.000 € jährlich 109 3,2 24.573 T € 11,8 1.000.000 € jährlich 18 0,5 12.498 T € 6,0 Über 1.000.000 € jährlich 27 0,8 140.268 T € 67,6 2007 Insgesamt 3.354 100,0 207.628 T € 100,0 5 V/0750/2008 Soll-Ist-Vergleich Naturgemäß klafft zwischen der Höhe der im Jahresverlauf festgesetzten Gewerbesteuern und den tatsächlich entrichteten Steuern regelmäßig eine Lücke von mehreren Millionen Euro. Diese offenen Forderungen (Kasseneinnahmereste) können nicht oder erst in späteren Jahren verein- nahmt werden. Kalenderjahr 2005 2006 2007 T € % T € % T € % Festgesetzte Forderungen 209.106 298.249 198.391 Geleistete Zahlungen 201.513 96 290.589 97 189.729 96 Kasseneinnahmereste 7.593 4 7.660 3 8.662 4 Steuerrückstände werden als öffentlich-rechtliche Forderungen durch die Stadtkasse als Vollstre- ckungsbehörde angemahnt und ggf. zwangsweise beigetrieben. Die Gründe dafür, dass Gewerbesteuern nicht oder nicht vollständig entrichtet werden, sind viel- fältig. Forderungen werden dem Grunde oder der Höhe nach bestritten, unstrittige Forderungen können nicht bzw. nur in Raten entrichtet werden, Vollstreckungsversuche der Stadtkasse blie- ben erfolglos. Die individuellen Ursachen lösen fallbezogen unterschiedliche Reaktionen aus: 2005 2006 2007 Kalenderjahr Anzahl T € Anzahl T € Anzahl T € bis zur Klärung von Streitfragen wurden gestundet 411 469 525 wegen vorübergehender Zahlungsun- fähigkeit wurde Ratenzahlung gewährt 205 2.700 150 4.100 184 2.400 bis zum Abschluss der Klageverfahren wurde die Vollziehung der angefochte- nen Steuerbescheide ausgesetzt 10 1.800 28 2.300 25 2.600 nach erfolglosen Beitreibungsmaßnah- men der Stadtkasse wurden offene For- derungen befristet niedergeschlagen 29 580 36 730 38 990 Die Niederschlagungsfälle werden im Fachamt überwacht und die wirtschaftliche Situation der Steuerschuldner in regelmäßigen Abständen von der Stadtkasse überprüft. 6 V/0750/2008 Eine weitere Fallgruppe mit Steuerrückständen stellen betriebliche Insolvenzen dar. Die offenen Forderungen werden hier von der Stadtkasse im Insolvenzverfahren geltend gemacht. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0750/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37