V/0065/2014
Bau eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der kommunalen Sportanlage Zum Häpper in Münster-Amelsbüren
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Anlage 1 zur Vorlage_V-0065_2014
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Anlage 1 zur Vorlage V/0065/2014 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.01.14 Amt: 52 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Sportanlage Zum Häpper Jahr der Fertigstellung: 2015 Nutzungsdauer Außenanlagen: 15 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 100.000,00 8,33 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.100.000,00 91,67 Gesamt-Kapitalbedarf 1.200.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.200.000,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.200.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 Zwischensumme 2015 0,00 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2015 80.000,00 79,07 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2015 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2015 21.180,00 20,93 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,85 %) 21.180 € p.a. + Tilgung (3 %) 33.000 € p.a. = Schuldendienst 54.180 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 101.180,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2015 6.670,00 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 6.670,00 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 94.510,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 7,88 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträ ge gerundet.
Beschlussvorlage
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V/0065/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Bau eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der kommunalen Sportanlage Zum Häpper in Münster- Amelsbüren Beratungsfolge 20.02.2014 Sportausschuss Vorberatung 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf der nichtstädtischen Fläche Gem arkung Amelsbüren, Flur 14 wird die kommunale Sportanlage Zum Häpper in Münster -Amelsbüren (die per Vertrag an DJK Grün -Weiß A- melsbüren 1928 e. V. überlassen ist) im Rahmen des Sportbudgets um ein Kunstrase n- spielfeld ergänzt. Die Errichtung erfolgt gemäß DIN 18035. 2. Der Verein DJK Grün -Weiß Amelsbüren 1928 e. V. beteiligt sich an dieser Neubauma ß- nahme mit einem Betrag von 10 %, mindestens aber mit 100.000 € an den reinen Bauko s- ten des Kunstrasenplatzes (Vorlage V/0064/2014). 3. Die Stadt übernimmt zu diesem Zweck im Jahr 2014 Baukosten in Höhe von 840.000 € aus dem Sportetat. Vorbehaltlich der Zusti mmung des Rates zum Haushaltsplan 2015 ff. übe r- nimmt sie darüber hinaus die verbleibenden Kosten von ca. 360.000 €. Die finanzielle B e- teiligung des Vereins erfolgt nach Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme als Ersta t- tung an die Stadt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten die Maßnahme – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (ei n- schließlich der finanziellen Vereinsbeteiligung) – durchzuführen. 5. Da sich der Verein DJK Grün -Weiß Amelsbüren 1928 e. V. bereit erklärt hat, die Maßna h- me für die Stadt Münster durchzuführen, schließt die Verwaltung hierzu mit dem Verein e i- nen Errichtungs- und Zuschussvertrag ab. 6. Zur Vorbereitung und Beteiligung dieser Maßnahme wird ein projektbezogener A rbeitskreis eingerichtet. 7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Grundstück noch nicht Eigentum der Stadt ist. 8. Es wird zur ebenfalls Kenntnis genommen , dass - nach heutigem Kenntnistand – nach Ab- schluss der Fußballsaison 2013/2014 (ca. Juni 2014) mit der Ma ßnahme begonnen wird. Mit der Fertigstellung ist ca. Ende August/September 2014 zu rechnen. Vorlagen-Nr.: V/0065/2014 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0065/2014 II. Kosten/Folgekosten Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z- aufwendungen 2016 ff. 21.180 Folgeaufwand Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanl a- gen/-stätten Zeile 02 Zuwendungen und allgeme ine Umlagen 2016 ff. -6.670 Folgeertrag (Auflösung Sonderposten) Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2016 ff. 80.000 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen/Saldo 94.510 Der Wert der Zeile 02 ergibt sich aus der Auflösung der Sonderposten für den Eigenanteil des Vereins an den Baukosten für den Kunstrasenplatz. – vgl. hierzu die Folgelastenberechnungen zur Sportanlage Zum Häpper - Anlage 1. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan - lagen/-stätten Investitions- maßnahme 0400 Bauk. Städt. Sportanlagen 08 Auszahlung für Bauma ß- nahmen 2014 840.000 2015 360.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo: 1.200.000 Die finanziellen Mittel für 2015 stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates zum Hau s- haltsplanentwurf 2015 ff. Begründung: Ausgangslage Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 mit der öffentlichen Beschlussvo rlage V/0677/2011 „Nutzwertanalyse Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ über die g e- meinsam (Politik, SSB und Verwaltung) erarbeiteten und definierten Kriterien der Nutzwertanalyse mit ihren Gewichtungen und mit ihren Klassifizierungen entschieden. In der eingesetzten Arbei ts- gruppe wurden u. a. folgende Aspekte bzw. Unterkriterien als Entsche idungsparameter gewählt und sogenannte Muss-Ziele: - Liquidität des Vereins muss gegeben sein - Mindestens 200 von 501 Punkten müssen erreicht werden - 3 - V/0065/2014 und sogenannte Kann-Ziele - Kenngrößen des Vereins - Systemziele (demografische Aspekte) - Wirtschaftliche Ziele - Platz- und Umfeldsituationen kategorisiert und u. a. die Faktoren der Vereinsentwicklung - in die Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball) - Anzahl der Mannschaften (Fußball – im Spielbetrieb) - Sowie Mitgliederentwicklung der letzten 5 Jahre weiter detailliert. Zu Ziffer 1: Aus dem Ergebnis der Nutzwertanalyse (öffentliche Beschlussvorlage Nr. V/0742/2011 „Umwan d- lung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze hier: Ergebnis der Nutzwertanaly- se“ ist zu entnehmen, dass bei den vorliegenden Anträgen zum Neubau eines Kunstrasengro ß- spielfeldes auf der kommunalen Sportanlage Zum Häpper (DJK Grün Weiß Amelsbüren e. V. und VfL Wolbeck 1910 e. V.) alle o. g. Kriterien auch zur Errichtung eines neuen Kunstrasenspielfeldes angewandt wurden und als erfüllt anzusehen sind. Die Sportverwaltung hat aktuell alle Kriterien der Nutzwertanalyse bezogen auf DJK Grün Weiß Amelsbüren überprüft. Der Bedarf eines Kunstrasenplatzes besteht auch weiterhin. Für die Ma ß- nahme werden nach vorliegender Kostenschätzung 1.200.000 € als Gesamtkosten veranschlagt. Zu Ziffer 2: In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen den sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, Stadtsportbund Münster e.V. und Sportverwaltung wurde festgelegt, dass sich Sportver- eine beim Neubau von Kun strasenspielfelder mit einem Betrag von 10 %, minde stens aber mit 100.000 € an den reinen Baukosten des Kunstrasenplatzes beteiligen. Eine Beteiligung der Sport- vereine an den Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen wie z. B. Lärmschutz, Ballfangzaun, Par k- plätze u. a. wird im Rahmen der Gleichbehandlung nicht gefordert, da sich die Sportvereine bei den Projekten „Umwandlung von Tennenspielfelder in Kunstr asenplätze“ an solchen Kosten auch nicht beteiligen mussten. Zu Ziffer 3: Auf den Vorbehalt der Zustimmun g des Rates zum Haushaltsplanentwurf 2015 ff. wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. DJK Grün Weiß Amelsbüren teilt in einem Schreiben vom 11.12.2013 mit, dass sich der Verein seit vielen Jahren mit dem Projekt beschäftigt und den Kunstrasenplatz z um Beginn der Fußballsaison 2014/2015 nutzen möchte. Sofern das Grundstück bis dahin erworben werden kann und das vom Rat der Stadt Münster zur Verfügung gestellte Sportbudget die Kosten des Neubaus nicht in einem Jahr zur Verfügung stellt, ist der Verein willens und in der Lage, die 2. Rate der Gesamtkosten zwischen zu finanzieren, wobei der Verein die Zinsen trägt. Gemäß Beschlussvorlage V/0055/2014 „Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruk- tur (ohne Turn - und Sporthallen sowie Großinvesti tionen z. B. Verlagerung von Spor tanlagen)“ vom 27.01.2014 stellt die Stadt im Jahr 2014 für die Baukosten des Kunstrasenplatzes einen B e- trag von 540.000 € und für die infrastrukturelle Maßnahmen einen Betrag von 300.000 € zur Verfü- gung. Für das Jahr 2015 ist der Restbetrag von 360.000 € eingeplant. - 4 - V/0065/2014 Der vom Verein zu erbringende Eigenanteil kann erst nach Abschluss der Maßnahme in A nsatz gebracht werden. Zu Ziffer 4: Die Vorplanung stellt die Grundlage für die weiteren Planungsschritte dar. Die Sport verwaltung wird in Zusammenarbeit mit DJK Grün Weiß Amelsbüren die endgültige Planung we iterentwickeln, um die Umsetzung der Maßnahme vorzunehmen. Zu diesem Zweck wird die Sportverwaltung ein Pflichtenheft erstellen lassen, in dem festgeschrieben wird, wie die Bauausführung sportfachlich und bautechnisch nach den einschlägigen DIN - und Bauvorschriften zu erfolgen hat. Außerdem wird hiermit ein einheitlicher Qualitätsstandard von Seiten der Verwaltung vorgegeben, der für de r- artige Baumaßnahmen bindend ist. Zu Ziffer 5: Der Vorstand von DJK Grün Weiß Amelsbüren teilt mit Schreiben vom 11.12.2013 folgenden Sachstand mit: - die letzte Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt wird, alle nötigen Schritte zur Umsetzung des Projektes Kunstrasenplatz zu tätigen - der Vorstand soll einen Errichtungs- und Zuschussvertrag mit der Stadt Münster schli e- ßen, um die Bauträgerschaft zu übernehmen - der Verein ist bereit, sich an den Baukosten für einen Kunstrasenplatz zu beteiligen, dieser sollte aber nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands einen Betrag von 130.000 € nicht übersteigen. Zu Ziffer 6: Die Maßnahme wird entsprechend des zu schließenden Errichtungs- und Zuschussvertrages unter der Leitung eines projektbezogenen Arbeitskreises geplant u nd umgesetzt. Dieser A rbeitskreis setzt sich aus Vertretern des Vereins, des Planers und Vertretern der Verwaltung (Amt für Grünflä- chen und Umweltschutz, Sportamt) zusammen. Zu Ziffer 7: Die Verwaltung hat die infrage kommende Fläche zunächst bis zum 31.0 7.2025 gemietet. Aktuell werden Verhandlungsgespräche mit dem Eigentümer geführt, um die Fläche zu e rwerben. Die Verwaltung wird für den Erwerb eine separate Beschlussvorlage den politischen Gremien vorl e- gen. Zu Ziffer 8: In den bisherigen Abstimmungsges prächen zwischen DJK Grün Weiß Amelsbüren und Sportve r- waltung äußerte der Verein den Wunsch, mit der Maßnahme nach Abschluss der Fußballsaison 2013/2014 (ca. Juni 2014) zu beginnen. Die Fertigstellung ist ca. August/September 2014 bea b- sichtigt. Da es sich um einen Anbau handelt, werden weder der Trainings - noch der Meiste r- schaftsbetrieb beeinträchtigt. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage 1: Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Zum Häpper
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0065/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37