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V/0691/2015

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 03.09.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 27.10.2015, TOP 4.3

Berichtsvorlage

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Karte der Mobilfunkanlagen

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Berichtsvorlage

3462 Zeichen

V/0691/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwill i-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird ge prüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der do rt zu erwartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in for-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Daten übertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Nord an den Standorten Provinzial-
Allee 1 und Brüningheide 65 ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage erwei-
tern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensiblen Einrichtungen. Außerdem ist durch 
die Vodafone GmbH der Standort auf dem Gebäude Dachsleite 50 durch eine LTE-Sendeanlage 
erweitert worden. Im U mfeld der Dachsleite 50 liegen eine Schule, zwei Altenheime und eine 
KiTa. Für die KiTa liegt eine Prognose der Firma E -Plus vor und die Bundesnetzagentur hat eine 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013) 
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0691/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.09.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0691/2015 
 
Messung auf dem Parkplatz der Hauptschule Coerde durchgeführt. Aufgrund dieser beiden D a-
tensätze und des großen Höhenunterschieds zwischen den Sendeanlagen und den Altenheimen 
kann davon ausgegangen werden, dass es nich t zu einer Überschreitung der Schweizer Anl a-
genwerte an den sensiblen Einrichtungen kommt. Somit bestehen seitens der Stadt Münster ke i-
ne Bedenken gegen die Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll zugestimmt werden. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen

Karte der Mobilfunkanlagen

52 Zeichen

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Legende
&M Mobilfunkanlagenänderung BV-Nord

Beratungsverlauf (1)

27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Provinzial-Allee 1
  • Brüningheide 65
  • Dachsleite 50

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Details

Aktenzeichen
V/0691/2015
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37