V/0691/2015
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
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Berichtsvorlage
3462 Zeichen
V/0691/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Nord
Beratungsfolge
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwill i-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird ge prüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der do rt zu erwartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in for-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Daten übertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Nord an den Standorten Provinzial-
Allee 1 und Brüningheide 65 ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage erwei-
tern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensiblen Einrichtungen. Außerdem ist durch
die Vodafone GmbH der Standort auf dem Gebäude Dachsleite 50 durch eine LTE-Sendeanlage
erweitert worden. Im U mfeld der Dachsleite 50 liegen eine Schule, zwei Altenheime und eine
KiTa. Für die KiTa liegt eine Prognose der Firma E -Plus vor und die Bundesnetzagentur hat eine
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0691/2015
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
11.09.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0691/2015
Messung auf dem Parkplatz der Hauptschule Coerde durchgeführt. Aufgrund dieser beiden D a-
tensätze und des großen Höhenunterschieds zwischen den Sendeanlagen und den Altenheimen
kann davon ausgegangen werden, dass es nich t zu einer Überschreitung der Schweizer Anl a-
genwerte an den sensiblen Einrichtungen kommt. Somit bestehen seitens der Stadt Münster ke i-
ne Bedenken gegen die Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll zugestimmt werden.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen
Karte der Mobilfunkanlagen
52 Zeichen
&M &M &M Legende &M Mobilfunkanlagenänderung BV-Nord
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Provinzial-Allee 1
- Brüningheide 65
- Dachsleite 50
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0691/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37