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0062/2019

Erweiterung und Neugestaltung der Jugendfarm Wilhelmshof e.V., Bergheimer Weg 27 in Köln-Longerich, L 8

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.01.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 28.01.2019, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Eingriffsbilanzierung Jugendfarm Wilhelmshof

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Anlage 2 Lageplan der geplanten Nutzungen

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Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5193 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
63/B25/4303/17 
Vorlagen-Nummer 
 0062/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung und Neugestaltung der Jugendfarm Wilhelmshof e.V., hier: Erteilung einer 
Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung und Erweiterung der Jugend-
farm Wilhelmshof e.V. einverstanden.  
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019

2 
Begründung: 
Allgemeine Information zur „Jugendfarm“ 
Die Jugendfarm Wilhelmshof e.V. ist eine pädagogisch begleitete, offene Freizeiteinrichtung in Köln-
Longerich. Hier können Kinder und Jugendliche spielerisch einen verantwortungsvollen Umgang mit 
der Natur und mit Tieren lernen. Der Verein existiert seit 1978 und wird seit 2004 in der jetzigen Form 
betrieben.  
Zum beabsichtigten Vorhaben 
Die Jugendfarm sowie die Erweiterungsfläche liegen im Landschaftsschutzgebiet L 08 LSG „Äußerer 
Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“. Das 
Entwicklungsziel in diesem Bereich ist EZ1, Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend na-
turnahen Landschaft (Anlage 1). 
Das jetzige Gelände der Jugendfarm ist stark beengt und durch die direkte Nähe zur A1 stark ver-
lärmt. Es war seit langem ein Bestreben des Vereins die angrenzende über 6000 m² große städtische 
Weidefläche anzupachten und in die Nutzungen zu integrieren, um einige der bereits bestehenden 
Nutzungen autobahnferner zu verlagern und gemäß des Bedarfes auszudehnen. Anlässlich der 
Pachtaufgabe der Vornutzerin konnte der Verein in 2016 die Fläche anpachten um diese zu nutzen 
(Anlage 2). 
In erster Linie handelt es sich um eine Verlagerung bereits bestehender Nutzungen. An baulichen 
Anlagen soll ein Reitstall, ein Paddock, ein Reitplatz, eine Sattelkammer, ein Kleintierstall und ein 
Kinderspielplatz neu errichtet werden. Die entsprechenden vorhandenen baulichen Anlagen auf den 
jetzigen Standorten sollen zurückgebaut und rekultiviert werden. Zudem sind eine neue Zuwegung 
zur Jugendfarm und eine Feuerstelle geplant, um die zurzeit sehr beengten Verhältnisse auf dem 
aktuellen Betriebsgelände zu entzerren. Der Rest der Fläche soll weiterhin als Wiesenfläche verblei-
ben.  
 
Eingriff / Kompensation: 
Für die Erneuerung und Erweiterung der Jugendfarm Wilhelmshof kommt es zu Neuversiegelungen 
durch den Reitstall, die Sattelkammer, den Kleintierstall und die geplante neue Zufahrt sowie zu Teil-
versiegelungen des Bodens z.B. beim Spielplatz, Paddock und Reitplatz. Diese Nutzungen werden, 
wie oben beschrieben, in Teilen an den alten Standorten aufgegeben, die jeweiligen Flächen sollen 
rekultiviert werden. Die hierdurch freigewordene „Dreiecksfläche“ nahe der A1 soll nach tiefgründigen 
Bodenlockerungsmaßnahmen als extensive Wiesenfläche hergerichtet werden. 
 
Da die Eingriffe in Höhe von 29.949 BW-Punkten auf dem Gelände selbst nicht vollständig kompen-
siert werden können und darüber hinaus aufgrund der hohen Nutzungsintensität der Flächen des Wil-
helmshofes der Erhalt von Kompensationsflächen nicht dauerhaft sichergestellt werden kann, wurde 
nach einer externen Kompensationsmaßnahme gesucht. Diese wurde in räumlicher Nähe zur Ju-
gendfarm gefunden.  
 
Der Antragsteller soll auf einer ca. 3.500 m² großen Fläche die Bodenplatten ehemaliger Stallungen 
(ca. 210 m²) entfernen und die durch die Baumaßnahmen am Wilhelmshof überschüssigen Oberbo-
denmassen auf der Fläche aufbringen. Dies dient der Verbesserung der Bodenfunktionen der Altlas-
tenfläche. Danach soll die Fläche für eine zukünftige extensive Wiesennutzung vorbereitet und mit 
Regiosaatgut eingesät werden. Die dauerhafte Pflege der Fläche obliegt dem Verein. Um eine zu 
starke Nutzung zu verhindern ist die Fläche ausschließlich mit zweimaliger Mahd im Jahr als Wiese 
zu nutzen, nicht jedoch als Pferdeweide (Anlage 3). 
 
Artenschutz 
Da die Eingriffe nur auf bereits zuvor stark genutzten Wiesenflächen erfolgen und keine Baum- und 
Strauchvegetation vom Ausbau betroffen ist, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.  
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde überwiegt das öffentliche Interesse am Erhalt

3 
und der Erweiterung dieses guten und seit Jahren bestehenden Angebots einer umweltpädagogi-
schen Kinder- und Jugendeinrichtung dem Erhalt der bisherigen Nutzung als Grünlandweide. 
Somit liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan 
Anlage 2 Lageplan der geplanten neuen Nutzungen 
Anlage 3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Anlage 3 Eingriffsbilanzierung Jugendfarm Wilhelmshof

1419 Zeichen

Jugendfarm Wilhelmshof in Köln-Longerich 
hier: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung 
Tabelle 1: Ausgangszustand 
Köln-Code Sporbeck Biotoptyp Biotopwert Fläche ( qm ) Gesamtflächenwert Einzel- 
Flächenwert 
LW42112 EB31 Fettweide, mäßig trocken bis frisch, stark gedüngt 10 6.673,00 66.730 
Tabelle 2: Bilanzierungsbereiche 
Bilanzierungsbereich: bauliche Anlagen Landwirtschaft 
SB191 HN51 Pferdestall 0 196,00 0
SB191 HN51 Kleintierstall 0 120,00 0
SB191 HN51 Sattelkammer 0 18,00 0
Differenz 10 334,00 3340
Bilanzierungsbereich: Nutzungsbereiche (Pferdeanlagen) 
PA311 HM51 Paddock 3 711,00 2133 
PA312 HY2 Reitplatz 3 1.518,00 4554 
Differenz Fettweide 7 2.229,00 15603
Bilanzierungsbereich: Freizeitanlage 
PA312 HY2 Spielplatz mit verdichtetem Boden 3 547,00 1.620 
Feuerstelle 0 40,00 
Differenz Fettweide 7 587,00 4109
Bilanzierungsbereich: Nutzungsbereich Wiese/Weide 
LW42112 EB31 Fettweide, mäßig trocken bis frisch, stark gedüngt 8 1.995,50 0
LW42112 EB31 Fettweide, mäßig trocken bis frisch, stark gedüngt 8 1.282,00 0
Differenz Bestand 2 3.277,50 6555
Bilanzierungsbereich: Verkehrsflächen/Feuerstelle 
VF211 HY1 Neue Zuwegung 0 332,35 60 
Differenz Fettwiese 10 332,35 342,35
Bilanz 29949,35
Tabelle 3: Bilanzierung 
LW42112 EB31 Fettweide, mäßig trocken bis frisch, stark gedüngt 10 6673 m² 66.730 96.800 
Summe aller Maßnahmen 29.949 
Erweiterungsfläche Jugendfarm (zukünftiger Wert) 66.851
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Anlage 2 Lageplan der geplanten Nutzungen

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NEUNEU
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Tel.:0221/693796Fax.:0221/693796Gütersloher Straße 2451109 KölnE-Mail.: bernd.roettelbach@t-online.de-
Bebauungsplan-Nr.:Baugebiet: zul.Vollgeschosse:Fläche d. Baugrundstückes:Grundfläche        GRZGeschoßfläche    GFZPferde- u.Kleintierstall sowie Container
bauliche Nutzung------ 000Pachtfläche0000269269
-
6673 m²
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden,daß das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungenund Bauwerken ist. Die Kanalangaben bedürfen der Ergänzung und Überprüfung durch das Kanalbauamt.Sofern derPlan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung der Höhenangaben erforderlich.
Flur-stückFlächehaam²Grundbuch-blatt Eigentümer
zulässigvorhanden/verbleibendgeplantbeansprucht
Gefertigt auf Grund amtlicher Unterlagen vomund eigener örtlicher Aufnahmen vom
Baugenehmigungsbehörde:Stadt Köln Bauherr:
Stadt Köln
Rahmenkarte :Gemarkung :Flur :
Dipl.Ing (FH) für Vermessung
Jugend-Freizeit-u.BildungszentrumGemeinde:Stadt Köln-SeebergBergheimer WegALKLongerich95
Bauantrag-Teilungsantrag
Art. u. Maß der baulichen Nutzung
Nutzer der Pachtfläche  siehe Bauherr66  73
HöhenanschlußArchitektGenehmigungsvermerk:
23424  38  6195Stadt KölnPachtfl.876 Erbbauberechtigter:
Juli 2017Juli 2017Köln, den4.09.2017Geändert:18.01.2018Ergänzt:23.05.2018
12917217995545/31,2371
Dipl.Ing.Hüsniye Senol
95
NivP 4907 9 00061NHN-Höhe = 42,233
2169,2180Kerper,Wilhelm u.Miterben
Stadt KölnJugend-Freizeit-u.Bildungszentrum2361,2372Stadt Köln95
X
Bauvorhaben:Neugestaltung der JugendfarmWilhelmshof e.V.hier: NeubauPferde- u.Kleintierstall
ErbbGrdb18522Stadt Köln95Stadt Köln95895,2344Stadt Köln95893
Lageplan1 : 250
Bernd Röttelbach
Dipl.Ing.(FH) f.Vermessung
Anmerkung:Die Eintragungen für dasgeplante Bauvorhabenwurden in ROT vorgenommen.

Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan

566 Zeichen

erweiterte Pachtfläche 
Ersatzfläche 
200m 150 100 50 0 Mittelpunkt: [354002,5652706]   1:5000 
Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan 
Stadtplan - orange, Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie), Schutzgebiete (Fläche) 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Erstellt am: 08.01.2019

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0062/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.01.2019
Erstellt
07.01.2019 11:29