0062/2019
Erweiterung und Neugestaltung der Jugendfarm Wilhelmshof e.V., Bergheimer Weg 27 in Köln-Longerich, L 8
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 63/B25/4303/17 Vorlagen-Nummer 0062/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung und Neugestaltung der Jugendfarm Wilhelmshof e.V., hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gemäß § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung und Erweiterung der Jugend- farm Wilhelmshof e.V. einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 28.01.2019 2 Begründung: Allgemeine Information zur „Jugendfarm“ Die Jugendfarm Wilhelmshof e.V. ist eine pädagogisch begleitete, offene Freizeiteinrichtung in Köln- Longerich. Hier können Kinder und Jugendliche spielerisch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und mit Tieren lernen. Der Verein existiert seit 1978 und wird seit 2004 in der jetzigen Form betrieben. Zum beabsichtigten Vorhaben Die Jugendfarm sowie die Erweiterungsfläche liegen im Landschaftsschutzgebiet L 08 LSG „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“. Das Entwicklungsziel in diesem Bereich ist EZ1, Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend na- turnahen Landschaft (Anlage 1). Das jetzige Gelände der Jugendfarm ist stark beengt und durch die direkte Nähe zur A1 stark ver- lärmt. Es war seit langem ein Bestreben des Vereins die angrenzende über 6000 m² große städtische Weidefläche anzupachten und in die Nutzungen zu integrieren, um einige der bereits bestehenden Nutzungen autobahnferner zu verlagern und gemäß des Bedarfes auszudehnen. Anlässlich der Pachtaufgabe der Vornutzerin konnte der Verein in 2016 die Fläche anpachten um diese zu nutzen (Anlage 2). In erster Linie handelt es sich um eine Verlagerung bereits bestehender Nutzungen. An baulichen Anlagen soll ein Reitstall, ein Paddock, ein Reitplatz, eine Sattelkammer, ein Kleintierstall und ein Kinderspielplatz neu errichtet werden. Die entsprechenden vorhandenen baulichen Anlagen auf den jetzigen Standorten sollen zurückgebaut und rekultiviert werden. Zudem sind eine neue Zuwegung zur Jugendfarm und eine Feuerstelle geplant, um die zurzeit sehr beengten Verhältnisse auf dem aktuellen Betriebsgelände zu entzerren. Der Rest der Fläche soll weiterhin als Wiesenfläche verblei- ben. Eingriff / Kompensation: Für die Erneuerung und Erweiterung der Jugendfarm Wilhelmshof kommt es zu Neuversiegelungen durch den Reitstall, die Sattelkammer, den Kleintierstall und die geplante neue Zufahrt sowie zu Teil- versiegelungen des Bodens z.B. beim Spielplatz, Paddock und Reitplatz. Diese Nutzungen werden, wie oben beschrieben, in Teilen an den alten Standorten aufgegeben, die jeweiligen Flächen sollen rekultiviert werden. Die hierdurch freigewordene „Dreiecksfläche“ nahe der A1 soll nach tiefgründigen Bodenlockerungsmaßnahmen als extensive Wiesenfläche hergerichtet werden. Da die Eingriffe in Höhe von 29.949 BW-Punkten auf dem Gelände selbst nicht vollständig kompen- siert werden können und darüber hinaus aufgrund der hohen Nutzungsintensität der Flächen des Wil- helmshofes der Erhalt von Kompensationsflächen nicht dauerhaft sichergestellt werden kann, wurde nach einer externen Kompensationsmaßnahme gesucht. Diese wurde in räumlicher Nähe zur Ju- gendfarm gefunden. Der Antragsteller soll auf einer ca. 3.500 m² großen Fläche die Bodenplatten ehemaliger Stallungen (ca. 210 m²) entfernen und die durch die Baumaßnahmen am Wilhelmshof überschüssigen Oberbo- denmassen auf der Fläche aufbringen. Dies dient der Verbesserung der Bodenfunktionen der Altlas- tenfläche. Danach soll die Fläche für eine zukünftige extensive Wiesennutzung vorbereitet und mit Regiosaatgut eingesät werden. Die dauerhafte Pflege der Fläche obliegt dem Verein. Um eine zu starke Nutzung zu verhindern ist die Fläche ausschließlich mit zweimaliger Mahd im Jahr als Wiese zu nutzen, nicht jedoch als Pferdeweide (Anlage 3). Artenschutz Da die Eingriffe nur auf bereits zuvor stark genutzten Wiesenflächen erfolgen und keine Baum- und Strauchvegetation vom Ausbau betroffen ist, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Befreiungsvoraussetzungen Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde überwiegt das öffentliche Interesse am Erhalt 3 und der Erweiterung dieses guten und seit Jahren bestehenden Angebots einer umweltpädagogi- schen Kinder- und Jugendeinrichtung dem Erhalt der bisherigen Nutzung als Grünlandweide. Somit liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Anlagen Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan Anlage 2 Lageplan der geplanten neuen Nutzungen Anlage 3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Anlage 3 Eingriffsbilanzierung Jugendfarm Wilhelmshof
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Jugendfarm Wilhelmshof in Köln-Longerich hier: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung Tabelle 1: Ausgangszustand Köln-Code Sporbeck Biotoptyp Biotopwert Fläche ( qm ) Gesamtflächenwert Einzel- Flächenwert LW42112 EB31 Fettweide, mäßig trocken bis frisch, stark gedüngt 10 6.673,00 66.730 Tabelle 2: Bilanzierungsbereiche Bilanzierungsbereich: bauliche Anlagen Landwirtschaft SB191 HN51 Pferdestall 0 196,00 0 SB191 HN51 Kleintierstall 0 120,00 0 SB191 HN51 Sattelkammer 0 18,00 0 Differenz 10 334,00 3340 Bilanzierungsbereich: Nutzungsbereiche (Pferdeanlagen) PA311 HM51 Paddock 3 711,00 2133 PA312 HY2 Reitplatz 3 1.518,00 4554 Differenz Fettweide 7 2.229,00 15603 Bilanzierungsbereich: Freizeitanlage PA312 HY2 Spielplatz mit verdichtetem Boden 3 547,00 1.620 Feuerstelle 0 40,00 Differenz Fettweide 7 587,00 4109 Bilanzierungsbereich: Nutzungsbereich Wiese/Weide LW42112 EB31 Fettweide, mäßig trocken bis frisch, stark gedüngt 8 1.995,50 0 LW42112 EB31 Fettweide, mäßig trocken bis frisch, stark gedüngt 8 1.282,00 0 Differenz Bestand 2 3.277,50 6555 Bilanzierungsbereich: Verkehrsflächen/Feuerstelle VF211 HY1 Neue Zuwegung 0 332,35 60 Differenz Fettwiese 10 332,35 342,35 Bilanz 29949,35 Tabelle 3: Bilanzierung LW42112 EB31 Fettweide, mäßig trocken bis frisch, stark gedüngt 10 6673 m² 66.730 96.800 Summe aller Maßnahmen 29.949 Erweiterungsfläche Jugendfarm (zukünftiger Wert) 66.851 Seite 1 von 1
Anlage 2 Lageplan der geplanten Nutzungen
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NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEUNEU NEU Tel.:0221/693796Fax.:0221/693796Gütersloher Straße 2451109 KölnE-Mail.: bernd.roettelbach@t-online.de- Bebauungsplan-Nr.:Baugebiet: zul.Vollgeschosse:Fläche d. Baugrundstückes:Grundfläche GRZGeschoßfläche GFZPferde- u.Kleintierstall sowie Container bauliche Nutzung------ 000Pachtfläche0000269269 - 6673 m² Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden,daß das dargestellte Baugelände frei von unterirdischen Leitungenund Bauwerken ist. Die Kanalangaben bedürfen der Ergänzung und Überprüfung durch das Kanalbauamt.Sofern derPlan nicht innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung verwendet wird, ist eine Überprüfung der Höhenangaben erforderlich. Flur-stückFlächehaam²Grundbuch-blatt Eigentümer zulässigvorhanden/verbleibendgeplantbeansprucht Gefertigt auf Grund amtlicher Unterlagen vomund eigener örtlicher Aufnahmen vom Baugenehmigungsbehörde:Stadt Köln Bauherr: Stadt Köln Rahmenkarte :Gemarkung :Flur : Dipl.Ing (FH) für Vermessung Jugend-Freizeit-u.BildungszentrumGemeinde:Stadt Köln-SeebergBergheimer WegALKLongerich95 Bauantrag-Teilungsantrag Art. u. Maß der baulichen Nutzung Nutzer der Pachtfläche siehe Bauherr66 73 HöhenanschlußArchitektGenehmigungsvermerk: 23424 38 6195Stadt KölnPachtfl.876 Erbbauberechtigter: Juli 2017Juli 2017Köln, den4.09.2017Geändert:18.01.2018Ergänzt:23.05.2018 12917217995545/31,2371 Dipl.Ing.Hüsniye Senol 95 NivP 4907 9 00061NHN-Höhe = 42,233 2169,2180Kerper,Wilhelm u.Miterben Stadt KölnJugend-Freizeit-u.Bildungszentrum2361,2372Stadt Köln95 X Bauvorhaben:Neugestaltung der JugendfarmWilhelmshof e.V.hier: NeubauPferde- u.Kleintierstall ErbbGrdb18522Stadt Köln95Stadt Köln95895,2344Stadt Köln95893 Lageplan1 : 250 Bernd Röttelbach Dipl.Ing.(FH) f.Vermessung Anmerkung:Die Eintragungen für dasgeplante Bauvorhabenwurden in ROT vorgenommen.
Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan
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erweiterte Pachtfläche Ersatzfläche 200m 150 100 50 0 Mittelpunkt: [354002,5652706] 1:5000 Anlage 1 Auszug aus dem Landschaftsplan Stadtplan - orange, Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie), Schutzgebiete (Fläche) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.01.2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0062/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.01.2019
- Erstellt
- 07.01.2019 11:29