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3754/2018

Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.11.2018

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Anlage 2 - Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019

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Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019

2383 Zeichen

- 2 - 
 
Anlage 2 
 
 
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
 
 
 
Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 
 
Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht 
Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- 
forst bestellten Erbbaurecht.  
 
 
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 
 
Die in 2018 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in den Bädern zweier Liegenschaften der 
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung wurden in das Jahr 2019 verschoben, so dass der Planansatz 
aus 2018 beibehalten wurde. 
 
 
Abschreibungen 
 
Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand 
für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). 
 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- 
kosten. 
 
 
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 
 
Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen 
langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, 
die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive ausgelaufen sind und die Neuab- 
schlüsse sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau 
bewegen, muss der Ansatz weiter reduziert werden. 
 
 
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen 
 
Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- 
rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der erst in 2014 abgeschlossenen 
Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung.  
 
 
Satzungsmäßige Gewinnabführung 
 
Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 
20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu.

- 2 - 
 
  
 
Bilanzgewinn 
 
Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht 
zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- 
zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. 
 
Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- 
tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln die Amtsleiterin des Ge- 
sundheitsamtes angehört.

Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2019

2298 Zeichen

Anlage 1 
ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 
2019 2018 2017 2016 2015 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Erträge aus der Hausbewirtschaftung 117.800          116.600          117.335          118.715          117.464      
Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 45.000            45.000            30.282            31.445            21.571        
Abschreibungen 1.500              1.500              1.479              1.479              1.479          
Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000            23.000            17.835            19.189            20.956        
Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 6 0.000            65.000            62.481            76.969            85.358        
Sonstige Zinsen u.ä. Erträge -                   -                   921                 35                   48               
Abschreibungen auf Finanzanlagen -                   -                   -                   20.856            25.339        
Zinsen u.ä. Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -              
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 111.300          112.100          131.142          122.751          133.525      
Außerordentliche Erträge -                   -                   19.530            -                   -              
Außerordentliche Aufwendungen -                   -                   -                   -                   -              
Jahresüberschuss 111.300          112.100          150.672          122.751          133.525      
Gewinnvortrag/Verlustvortrag -                   -                   -                   -                   -              
Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen -                   -                   -                   -                   -              
Satzungsmäßige Mittelverwendung 22.260            22.420            30.134            24.550            26.705        
Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage -                   -                   -                   -                   -              
Bilanzgewinn/-verlust 89.040            89.680            120.537          98.201            106.820      
Wirtschaftsplan 
für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2019 
der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung

Beschlussvorlage Rat

1339 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3754/2018 
Freigabedatum 
 30.11.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung 
hier: Wirtschaftsplan 2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt-
schaftsjahr 2019 
 
im Erfolgsplan  
 
mit Erträgen von    177.800 Euro 
sowie Aufwendungen von     66.500 Euro 
 
und einem Jahresüberschuss von  111.300 Euro 
 
fest. 
 
 
 
 
 
 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
 
Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt-
Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. 
 
Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der 
vom Rat festgestellt wird. 
 
Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2019 – wie in den Vorjahren auch – keine 
Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2019 
 
Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2019

Beratungsverlauf (2)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 10.33 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Thielenbrucher Allee

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Details

Aktenzeichen
3754/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.11.2018
Erstellt
14.11.2018 10:44