3754/2018
Familie-Ernst-Wendt-Stiftung - Wirtschaftsplan 2019
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Anlage 2 - Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019
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- 2 - Anlage 2 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung Der Planansatz beinhaltet neben den veranschlagten Erlösen aus der Vermietung von acht Wohneinheiten nebst Garagen die Erlöse aus dem für die Thielenbrucher Allee / Im Eichen- forst bestellten Erbbaurecht. Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung Die in 2018 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen in den Bädern zweier Liegenschaften der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung wurden in das Jahr 2019 verschoben, so dass der Planansatz aus 2018 beibehalten wurde. Abschreibungen Die ausgewiesenen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen den Abschreibungsaufwand für den Immobilienbesitz (4 Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser nebst Garagen). Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Ansatz berücksichtigt den laufenden Verwaltungsaufwand und die übrigen Geschäfts- kosten. Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens Die veranschlagte Summe betrifft Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren und anderen langfristigen Geldanlagen (Fonds). Da die Altbestände an festverzinslichen Wertpapieren, die Zinsen von über 5% erwirtschafteten, sukzessive ausgelaufen sind und die Neuab- schlüsse sich aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase auf deutlich schlechterem Niveau bewegen, muss der Ansatz weiter reduziert werden. Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen Diese Position betrifft die vom Stifter vorgeschriebene Dotierung einer Substanzerhaltungs- rücklage für die vorhandenen Mietwohnungen. Aufgrund der erst in 2014 abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen erfolgt auch in diesem Jahr keine Zuführung. Satzungsmäßige Gewinnabführung Nach der Satzung stehen dem Gesundheitsamt der Stadt Köln vorab Mittel in Höhe von 20 % des Reingewinns für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu. - 2 - Bilanzgewinn Der nach Abzug des pauschalen Anteils für das Gesundheitsamt verbleibende Gewinn steht zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Stiftungszweck ist nach der Stiftungssat- zung die Förderung der Heilverfahren, insbesondere der Naturheilverfahren. Über die Verwendung des verteilungsfähigen Reingewinns entscheidet ein nach der Stif- tungssatzung gebildeter Stiftungsbeirat, dem seitens der Stadt Köln die Amtsleiterin des Ge- sundheitsamtes angehört.
Anlage 1 - FEWS-Wirtschaftsplan 2019
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Anlage 1 ERFOLGSPLAN Ansatz Ansatz Ergebnis Ergebnis Ergebnis 2019 2018 2017 2016 2015 Euro Euro Euro Euro Euro Erträge aus der Hausbewirtschaftung 117.800 116.600 117.335 118.715 117.464 Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung 45.000 45.000 30.282 31.445 21.571 Abschreibungen 1.500 1.500 1.479 1.479 1.479 Sonstige betriebliche Aufwendungen 20.000 23.000 17.835 19.189 20.956 Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 6 0.000 65.000 62.481 76.969 85.358 Sonstige Zinsen u.ä. Erträge - - 921 35 48 Abschreibungen auf Finanzanlagen - - - 20.856 25.339 Zinsen u.ä. Aufwendungen - - - - - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 111.300 112.100 131.142 122.751 133.525 Außerordentliche Erträge - - 19.530 - - Außerordentliche Aufwendungen - - - - - Jahresüberschuss 111.300 112.100 150.672 122.751 133.525 Gewinnvortrag/Verlustvortrag - - - - - Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen - - - - - Satzungsmäßige Mittelverwendung 22.260 22.420 30.134 24.550 26.705 Entnahme aus der Substanzerhaltungsrücklage - - - - - Bilanzgewinn/-verlust 89.040 89.680 120.537 98.201 106.820 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2019 der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3754/2018 Freigabedatum 30.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Familie-Ernst-Wendt-Stiftung hier: Wirtschaftsplan 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Wirtschaftsplan der Familie-Ernst-Wendt-Stiftung für das Wirt- schaftsjahr 2019 im Erfolgsplan mit Erträgen von 177.800 Euro sowie Aufwendungen von 66.500 Euro und einem Jahresüberschuss von 111.300 Euro fest. Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Satzung der von der Stadt Köln verwalteten rechtlich unselbständigen Familie-Ernst-Wendt- Stiftung sieht für diese Stiftung die kaufmännische Buchführung vor. Entsprechend den Vorschriften des § 97 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen ist für dieses Sondervermögen mit Sonderrechnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen, der vom Rat festgestellt wird. Da die Familie-Ernst-Wendt-Stiftung im Wirtschaftsjahr 2019 – wie in den Vorjahren auch – keine Investitionen plant, besteht der Wirtschaftsplan lediglich aus dem Erfolgsplan. Anlagen Anlage 1 – Wirtschaftsplan 2019 Anlage 2 – Erläuterungen Wirtschaftsplan 2019
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Thielenbrucher Allee
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Details
- Aktenzeichen
- 3754/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.11.2018
- Erstellt
- 14.11.2018 10:44