Mandari Insight

AN/0707/2017

Antrag der SPD-Fraktion: Beschilderung und Querungshilfen Alte Kölner Straße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 02.05.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.05.2017, TOP 6.10

2017-04-24 BV-Antrag Beschilderung und Querungshilfen Alte Kölner Straße

· application/pdf

Ansehen

2017-04-24 BV-Antrag Beschilderung und Querungshilfen Alte Kölner Straße

2049 Zeichen

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz 
 
 
 
Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
 
50667 Köln       
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
 
51143 Köln 
 
 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
Fon  0221 / 22197 – 303  
Fax  0221 / 22197 – 304 
Mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
       www.porzspd.de 
 
 
 
 
 
 
Köln-Porz, 24.05.2017 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2017 
  
hier:  Beschilderung und Querungshilfen Alte Kölner Straße 
  
  
Beschlussentwurf: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, auf dem Kölner Gebiet der Alten Köl-
ner Straße um den Flughafen unverzüglich Schilder an allen vier Zu- bzw. Ausgängen in 
bzw. aus der Wahner Heide aufzustellen, die vor querenden Fußgängern, und damit auch 
Radfahrern, warnen. 
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit Querungshilfen an den Übergängen zu einer Ge-
schwindigkeitsreduzierung beitragen und so Radfahrern und Fußgängern eine größere Si-
cherheit gewährleisten können. Auch andere Maßnahmen mit letzterem Ziel sind zu prüfen. 
Das Ergebnis der Prüfung ist der BV zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. 
Sofern die Maßnahmen mit anderen Institutionen wie z.B. Straßen NRW abzustimmen oder 
von ihnen durchzuführen sind, umfasst dieser Beschluss auch den Auftrag an die Verwal-
tung, koordinierend bzw. initiativ tätig zu werden. 
 
Begründung: 
Die Alte Kölner Straße ist nach den landesüblichen Definitionen nicht als Unfal l-
schwerpunkt eingestuft, obwohl sich innerhalb der vergangenen Jahre eine Reihe von 
Unfällen, insbesondere m it Fahrradfahren, ereignet hat , zwei davon mit tödlichem 
Ausgang. 
Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wird aber erfahrungsgemäß 
regelmäßig überschritten und diese Strecke zum Rasen missbraucht . Das hat eine 
unmittelbare Auswirkung auf die Schwere von Unfällen. Dem ist Einhalt zu gebieten. 
 
 
 
Dr. Simon Bujanowski    Ulf Florian 
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

16.05.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0707/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
02.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27