V/0357/2021
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
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Anlage A
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Anlage A zur V/0357/2021 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Ost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Ost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2021 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 20.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Ver- fügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Beschlussvorlage
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V/0357/2021 V/0357/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost Beratungsfolge 27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 2. Das Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer erhält aus den Mitteln der Bezirksvertretung Münster-Ost einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro. 3. Der – redaktionellen – Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtli- che Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Müns- ter-Ost in der Ziffer 1 (Anlage 2 der Vorlage) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2021 Zeile 15 Transferaufwendung 10.350 bereitgestellt 20.000 Amt für Bürger- und Ratsservice 11.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492- 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0357/2021 Begründung: zu 1. Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be- darfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-Ost am 16.04.2021 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. Die Verwaltung schlägt vor, Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 2, 7, 24 und 26 (Anlage 1) zum Teil erst nach Vorlage eines Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung auszuzahlen. zu 2. Die Mehrzweckhalle Gelmer wird von einem Kuratorium getragen, welches in seinem Antrag darlegt, dass sich die Einnahmen aufgrund der derzeitigen Pandemie sowohl im letzten und als auch in die- sem Jahr stark verringert haben. Die laufenden Kosten können nicht vollständig gedeckt werden. Um den Erhalt der Mehrzweckhalle zu sichern, wird ein Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung Münster-Ost befürwortet. zu 3. Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost wurden ledig- lich redaktionell angepasst. Unter Ziffer 1 wurde der § 19 in § 21 der Hauptsatzung der Stadt Münster berichtigt. Im Auftrag Schnell Anlagen: Anlage A Anlage1: Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage 1
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Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 1 Bürgerschützen Handorf e. V. 400 X 200 € 2 Bürgerschützen Sudmühle von 1920 e. V. 110 X 200 € 200 € mit Nachweis 3 Carneval Club Turmuhlen 90 X 200 € 4 Chorgemeinschaft St. Petronilla 30 X 100 € 5 Demenznetz Mauritz-Ost, Lokale Allianz für Menschen mit Demenz 25 X 300 € 6 DJK SV Mauritz 1906 e.V.; Coppenrathsweg 21 889 X 0 € 7 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. 55 X 500 € mit Nachweis 8 Förderverein der Matthias-Claudius-Grundschule Handorf e. V. 89 X 500 € 9 Förderverein der Westf. Schule für Musik e.V. für das Projekt Jekits, Astrid-Lindgren Schule Gelmer 173 X 500 € 10 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 170 X 200 € 11 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 440 X X 300 € 12 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X 100 € 13 kfd St. Josef Gelmer 89 X 100 € 14 kfd St. Konrad 119 X X 250 € 15 kfd St. Petronilla 420 X 100 € Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 16 Landfrauen Handorf 59 X 100 € 17 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X 200 € 18 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 19 X 200 € 19 Netzwerk LiMO (Leben in Mauritz-Ost) 7 X 300 € 20 Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost - X X 1.000 € 21 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 191 X 200 € 22 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e. V. 190 X 200 € 23 TeaoterFrönde Gelmer e. V. 28 X 200 € 24 Tennisclub Handorf e. V. 453 X X 250 € 250 € mit Nachweis 25 Tierfreunde Münster, Tierschutzverein e. V. Tierheim an der Kötterstraße 670 X 200 € 26 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1894 X 500 € 500 € mit Nachweis
Anlage 2
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Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kötterstraße 670X
- Coppenrathsweg 21
- Eichenaue
- Pötterhoek
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Details
- Aktenzeichen
- V/0357/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 03.05.2021 13:33