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V/0357/2021

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlagen 11.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 27.05.2021, TOP 5.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

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Anlage A

1778 Zeichen

Anlage A zur V/0357/2021 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Ost 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Ost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2021 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 20.000 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Ver-
fügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Beschlussvorlage

3267 Zeichen

V/0357/2021 
V/0357/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden 
Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 
 
2. Das Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer erhält aus den Mitteln der Bezirksvertretung 
Münster-Ost einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro.  
 
3. Der – redaktionellen – Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtli-
che Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirks Müns-
ter-Ost in der Ziffer 1 (Anlage 2 der Vorlage) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2021   
Zeile 15 Transferaufwendung  10.350  bereitgestellt 
20.000 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
11.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492-
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0357/2021 
Begründung: 
 
zu 1.  
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.  
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be-
darfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-Ost am 16.04.2021 ausgesprochen. Diese sollen nun 
von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, Zuschüsse für die Anträge mit der lfd. Nr. 2, 7, 24 und 26 (Anlage 1) zum 
Teil erst nach Vorlage eines Nachweises über die Durchführung der Veranstaltung auszuzahlen.  
 
zu 2.  
Die Mehrzweckhalle Gelmer wird von einem Kuratorium getragen, welches in seinem Antrag darlegt, 
dass sich die Einnahmen aufgrund der derzeitigen Pandemie sowohl im letzten und als auch in die-
sem Jahr stark verringert haben.  
Die laufenden Kosten können nicht vollständig gedeckt werden. Um den Erhalt der Mehrzweckhalle 
zu sichern, wird ein Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung Münster-Ost befürwortet. 
 
zu 3.  
Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost wurden ledig-
lich redaktionell angepasst. Unter Ziffer 1 wurde der § 19 in § 21 der Hauptsatzung der Stadt Münster 
berichtigt.  
 
 
 
Im Auftrag 
 
Schnell 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage1: Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage 1

1828 Zeichen

Nr. 
 
Verein Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
1 Bürgerschützen Handorf e. V. 400 X   200 € 
2 Bürgerschützen Sudmühle von 1920 e. V. 110   X 200 € 
200 € mit Nachweis 
3 Carneval Club Turmuhlen 90 X   200 € 
4 Chorgemeinschaft St. Petronilla 30 X   100 € 
5 Demenznetz Mauritz-Ost, 
Lokale Allianz für Menschen mit Demenz 25 X   300 € 
6 DJK SV Mauritz 1906 e.V.; Coppenrathsweg 21 889 X   0 € 
7 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. 55 X   500 € mit Nachweis 
8 Förderverein der  
Matthias-Claudius-Grundschule Handorf e. V. 89   X 500 € 
9 
Förderverein der Westf. Schule für Musik e.V. 
für das Projekt Jekits, Astrid-Lindgren Schule 
Gelmer 
173   X 500 € 
10 
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwicklung der 
Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 
170 X   200 € 
11 Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 440 X  X 300 € 
12 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X   100 € 
13 kfd St. Josef Gelmer 89 X   100 € 
14 kfd St. Konrad 119 X  X 250 € 
15 kfd St. Petronilla 420 X   100 €

Nr. 
 
Verein Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
16 Landfrauen Handorf 59 X   100 € 
17 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X   200 € 
18 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 19 X   200 €  
19 Netzwerk LiMO (Leben in Mauritz-Ost) 7 X   300 € 
20 Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost - X X  1.000 € 
21 Schützenbruderschaft  
St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 191 X   200 € 
22 Schützenbruderschaft 
St. Josef Gelmer 1865 e. V. 190 X   200 € 
23 TeaoterFrönde Gelmer e. V. 28 X   200 € 
24 Tennisclub Handorf e. V. 453  X X 250 € 
250 € mit Nachweis 
25 Tierfreunde Münster, Tierschutzverein e. V. 
Tierheim an der Kötterstraße 670 X   200 € 
26 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1894   X 500 € 
500 € mit Nachweis

Anlage 2

3780 Zeichen

Anlage 2 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e-
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kötterstraße 670X
  • Coppenrathsweg 21
  • Eichenaue
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0357/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.05.2021
Erstellt
03.05.2021 13:33