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4396/2019

Eingabe nach §24 GO NRW - Dachbegrünung Teilflächen des Operngebäudes - Az: 275/19B

Beschlussvorlage Ausschuss 10.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 21.01.2020, TOP 1.15

Eingabe des Petenten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Eingabe des Petenten

941 Zeichen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Thelen,

sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden,

in Zeiten des in Köln beschlossenen Klimanotstands, empfinde ich es als sehr wichtig, dass auch
städtischerseits vorbildhaft agiert wird.

Mit dem Förderprogramm GRÜN hoch3 (htips://www.stadt-
koeln.de/service/produkte/20148/index.htmi) fördert die Stadt Köln die Begrünung von Dach-,
Fassaden- und Hofflächen für Privateigentümer. Dennoch gibt es auch noch im städtischen Besitz
viele Dachflächen, die entsprechend begrünt werden könnten.

So wurde im Rahmen der Kölner Opern-Sanierung die Dachfläche lediglich mit einer Kiesauflage
anstatt einer extensiven Dachbegrünung versehen. (siehe anhängende Bilder)

Daher möchte ich an dieser Stelle anregen, dass zur mikroklimatischen Verbesserung rund um
die kommende Oper Köln die bestehende Kiesauflage durch eine extensive Dachbegrünung
ersetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

3077 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 4396/2019 
Freigabedatum  10.01.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach §24 GO NRW - Dachbegrünung Teilflächen des Operngebäudes - Az: 275/19B 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe 
und stimmt der Anregung, eine Teilfläche der Dachflächen des Opernhauses mit einer extensive 
Dachbegrünung zu belegen zu. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe . 
Die Anregung einen Teil der Dachflächen der Gebäude des Bühnenensembles zu begrünen wurde 
geprüft.  
 
Für eine Begrünung kommen die Dachflächen die über der Anlieferung entlang der Krebsgasse li e-
gen in Frage. Bei diesen Flächen handelt es sich um Neubauten, bei denen die Dachflächen statisch 
so ausgeführt wurden, dass zusätzliche Lasten durch eine Begrünung aufgenommen werden können. 
Dagegen sind die Dachflächen der Bestandgebäude aus den 1950er Jahren, statisch bereits so aus-
gereizt, dass zusätzliche Lasten nicht aufgebracht werden können. 
 
Die in Frage kommende Fläche, ist zurzeit mit Kies belegt. Um die Fläche mit einer extensiven Dach-
begrünung versehen zu können, müssen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 
 
 Der vorhandene Kies muss abgeräumt werden. 
 Die darunter liegende Dachbahn muss gesäubert und mit einem Haftanstrich versehen we r-
den. 
 Eine zusätzliche, wurzelfeste Dachbahn muss aufgebracht werden.  
 Die Dachabläufe und Anschlusspunkte der Dachflächen müssen der neuen Aufbauhöhe a n-
gepasst werden.  
 Danach kann der notwendige Aufbau für eine Dachbegrünung, aufgebracht werden. 
 
Nach Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, dem planenden Architekten 
HPP, dem Statiker sowie dem Brandschutzsachverständigen, spricht grundsätzlich nichts gegen eine 
Begrünung der Fläche. Die Art und Weise der Begrünung müsste in der weiteren Planung noch g e-
nauer abgestimmt werden. 
   
Für die Umsetzung der Maßnahme sind bei der in Frage kommenden Fläche von ca. 815 m² und bei 
einem grob geschätzten Preis von ca. 130 €/m², Baukosten von ca. 106.000 € brutto zu erwarten. Die 
Kosten für die Maßnahme können in dem bereits genehmigten Budget für die Sanierung der Bühnen 
Köln finanziert werden.   
 
Die Maßnahme hat keine negativen terminlichen Auswirkungen auf den Bau ablauf der Sanierungs-
maßnahme.    
 
Klimanotstand 
Die Dachbegrünung ist geeignet, das Kleinklima in der Kölner Innenstadt zu verbessern. Diese Ver-
besserung beschränkt sich zwar auf einen geringen örtlichen Umkreis, in diesem Umkreis hat die 
Maßnahme jedoch eine dämpfende Wirkung auf Temperaturspitzen und eine ausgleichende Wirkung 
für den Wasserhaushalt.  
 
Die Eingabe des Petenten liegt in anonymisierter Form der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4396/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.01.2020
Erstellt
17.12.2019 14:36