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Verkehrssicherheit Fußweg Balsaminenweg

Mitteilung BV 2730/2019 vom 19.08.2019

Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 2730/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Verkehrssicherheit Fußweg Balsaminenweg Mit Anfrage AN/0904/2019 bittet die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler um Beantwortung folgender Fragen: Wer ist für die Freihaltung bzw. Verkehrssicherheit auf dem Fußweg zuständig? Sollten es die Hausbesitzer sein: Wer kontrolliert das? BZW. werden sie gegebenenfalls darauf auf- merksam gemacht? Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: In Fällen von Pflanzenüberwuchs ins öffentliche Straßenland (hier: Gehweg) sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer im Balsaminenweg, im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht, für den Rückschnitt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf Mieter, Pächter, Hausverwaltungen, o. ä. über- tragen wurde. Die Kontrollen erfolgen durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln, anschließend wird der zuständige Fachbereich informiert. Bei entsprechenden Feststellungen wird der Ordnungspflichtige im Rahmen eines ordnungsrechtli- chen Verfahrens zum Rückschnitt aufgefordert.

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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