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2730/2019

Verkehrssicherheit Fußweg Balsaminenweg

Mitteilung BV 19.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.09.2019, TOP 7.1.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/322/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 2730/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)  
 
Verkehrssicherheit Fußweg Balsaminenweg 
Mit Anfrage AN/0904/2019 bittet die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler um Beantwortung 
folgender Fragen: 
 
Wer ist für die Freihaltung bzw. Verkehrssicherheit auf dem Fußweg zuständig? 
 
Sollten es die Hausbesitzer sein: Wer kontrolliert das? BZW. werden sie gegebenenfalls darauf auf-
merksam gemacht? 
 
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
 
In Fällen von Pflanzenüberwuchs ins öffentliche Straßenland (hier: Gehweg) sind grundsätzlich die 
Grundstückseigentümer im Balsaminenweg, im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht, für den 
Rückschnitt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf Mieter, Pächter, Hausverwaltungen, o. ä. über-
tragen wurde. 
 
Die Kontrollen erfolgen durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln, anschließend wird der zuständige 
Fachbereich informiert. 
Bei entsprechenden Feststellungen wird der Ordnungspflichtige im Rahmen eines ordnungsrechtli-
chen Verfahrens zum Rückschnitt aufgefordert.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Balsaminenweg

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Details

Aktenzeichen
2730/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.08.2019
Erstellt
09.08.2019 12:11