2730/2019
Verkehrssicherheit Fußweg Balsaminenweg
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Mitteilung BV
1154 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 2730/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Verkehrssicherheit Fußweg Balsaminenweg Mit Anfrage AN/0904/2019 bittet die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler um Beantwortung folgender Fragen: Wer ist für die Freihaltung bzw. Verkehrssicherheit auf dem Fußweg zuständig? Sollten es die Hausbesitzer sein: Wer kontrolliert das? BZW. werden sie gegebenenfalls darauf auf- merksam gemacht? Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: In Fällen von Pflanzenüberwuchs ins öffentliche Straßenland (hier: Gehweg) sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer im Balsaminenweg, im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht, für den Rückschnitt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf Mieter, Pächter, Hausverwaltungen, o. ä. über- tragen wurde. Die Kontrollen erfolgen durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln, anschließend wird der zuständige Fachbereich informiert. Bei entsprechenden Feststellungen wird der Ordnungspflichtige im Rahmen eines ordnungsrechtli- chen Verfahrens zum Rückschnitt aufgefordert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Balsaminenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 2730/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 19.08.2019
- Erstellt
- 09.08.2019 12:11