Mandari Insight

A-M/0011/2023

Verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße

Antrag an die BV Mitte 22.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 13.06.2023, TOP 7.2

Antrag A-M-0011-2023

· application/pdf

Ansehen

A-M-0011-2023_Zwischenmitteilung (nicht barrierefrei)

· application/pdf

Ansehen

A-M-0011-2023_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

· application/pdf

Ansehen

Antrag A-M-0011-2023

2624 Zeichen

1/2 
Münster, 13.05.2023 
Antrag an die BV-Mitte 16.05.2023 
Verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße  
Der Verwaltung möge folgende verkehrsichernde Maßnahmen für die Geiststraße zeitnah umsetzen: 
- die Anbringung von Schildern „Fahrrad frei“ an den Ampelanlagen; (Fußgängerampeln zur 
Querung); 
- die Anbringung von Fahrradbügeln zur besseren Einsicht in die Sichtdreiecke;  
- die Einrichtung von Parkplätzen für Lastenräder, u.z. insbesondere am REWE-Markt, an der 
Ecke Geiststraße/Burgstraße (Bäckerei/Apotheke), vor der Kinderarztpraxis, an der Emilien-
Kita und nahe des Geistmarktes;  
- die Ausweisung eines Halteverbots von 2-4 Parkplätzen in Haltebuchten für den übrigen 
Verkehr explizit für Lieferverkehre freigegeben; 
- regelmäßige Geschwindingkeitskontrollen. 
Die Verwaltung möge mittelfristig die defekten Radwege sanieren und auf Straßenhöhe nivellieren. 
Begründung 
Ein fließender Fahrradverkehr wird durch die Beschilderung „Fahrrad frei“ an Ampeln erleichtert. Die 
Verwaltung möge wie auf der Hammerstraße an den beiden Kreuzungen der Geiststraße diese 
Schilder anbringen lassen. 
Die Überquerung der Geiststraße bzw. das Abbiegen in die Geiststraße ist aus allen querenden 
Straßen nicht ungefährlich möglich. Der Grund ist darin zu suchen, dass der Abstand zur Freihaltung 
der Sichtdreiecke täglich durch parkende Fahrzeuge ignoriert wird. Laut StVO gilt bei Parken an 
Kreuzungen mit begleitendem Fahrradweg ein Mindestabstand von 8m. Durch die Einrichtung von 
Fahrradbügeln in diesen Bereichen wäre der Kreuzungsbereich deutlich einsehbarer und sicherer, 
insbesondere für den hochfrequentierten Radweg der Geiststraße mit Abbiegeverkehren.  
Im Geistviertel leben insbesondere viele Familien mit Kindern und somit gibt es ein hohes 
Aufkommen an Lastenrädern. Diese finden sich vor allem nahe der öffentlichen Nahversorgung 
(REWE, Geiping, Fahrradläden), vor dem Kinderarzt und der Apotheke. Häufig findet sich kein Platz 
mehr für Fußgänger bzw. Radfahrer. Parkplätze für Lastenräder würden in diesen Bereichen die 
Situation erheblich verbessern.  
Für die mehr als 1.100 Menschen, die an der Geiststraße wohnen, fallen täglich diverse 
Lieferverkehre an. Diese parken regelmäßig auf der Straße bzw. auf den Sichtdreiecken, was zu 
Antrag A-M/0011/2023

2/2 
 
Verkehrsproblemen führt. Diese Situation würde durch Ausweisung von Parkplätzen nur für 
Lieferverkehre eindeutig entlastet. 
Vermehrt halten PKW-Fahrer die gebotene Geschwindigkeit von 50kmh nicht ein. 
 
Gez. 
Martin Honderboom   Gina Auer    Martin Grewer 
und Fraktion    Kai Meyer vor dem Esche 
     und Fraktion

A-M-0011-2023_Zwischenmitteilung (nicht barrierefrei)

1245 Zeichen

32.12.0012 j 19.06.2024
Frau Dreimann 3211

An die Bezirksvertretung
Münster-Mitte

über
Herrn Stadtrat Heuer

Stadt MüÜ

Amt für Bürger- und Rates

Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Grewer (Volt) haben die Ver-
waltung damit beauftragt zu prüfen, ob verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße
ergriffen werden können. Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmen-
den begründet. j

Der Antrag wird derzeit unter Beteiligung der Bußgeldstelle sowie des Fahrradbüros und der
Fachstelle Bau, Betrieb und Erhaltung des Amtes für Mobilität und Tiefbau geprüft. Es wurden
Stellungnahmen zu den im Antrag genannten Prüfungspunkten angefordert. Sobald die Stel-
lungnahmen vorliegen, erhalten Sie einen abschließenden Bericht zu den Ergebnissen.

Des Weiteren wird darüber informiert, dass ein laufendes Prüfungsverfahren zum Thema 30
km/h auf der Geiststraße anhängig ist. In dieser Prüfung steht aktuell noch eine Stellungnahme
der Feuerwehr zu den Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung.auf die Hilfsfristen
aus. Sobald auch diese Stellungnahme vorliegt und umfassend bewertet werden konnte, wer-
den Sie über das Ergebnis des Prüfungsverfahrens informiert.

N

lorbert Vechtel
mtsleiter

A-M-0011-2023_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

7873 Zeichen

32.12.0012 24.03.2025
Frau Dreimann 3211

An die Bezirksvertretung
Münster-Mitte

Dezement I
Eing. 28. APR. 2025

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.20

Verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße

« Antrag Ifd. Nr. A-M/0011/2023 der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von
Herrn Grewer (Volt) in der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 13.06.2023

Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Grewer (Volt) haben die Ver-
waltung damit beauftragt zu prüfen, ob verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße
ergriffen werden können. Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmen-
den begründet.

Mit einer Zwischenmitteilung vom 19.06.2024 wurde darüber informiert, dass der Antrag unter
Beteiligung der Bußgeldstelle sowie des Fahrradbüros und der Fachstelle Bau, Betrieb und
Erhaltung des Amtes für Mobilität und Tiefbau geprüft wird. Nach Eingang der Stellungnahmen
kann nun die folgende Rückmeldung zu den im Antrag genannten Prüfungspunkten erfolgen:

„Fahrrad frei“ an den Ampelanlagen

Gefordert wird die Beschilderung „Fahrrad frei“ an den beiden Lichtsignalanlagen auf der
Geiststraße, um einen fließenden Radverkehr zu ermöglichen. Grundsätzlich ist eine solche
Beschilderung nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen und der Radverkehr hat sich
bei entsprechender Ausrichtung der Lichtsignalanlage an die Signalisierung zu halten. So steht
die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Geiststraße/Donders-Ring/Hochstraße rechts zur fahr-
bahnbegleitenden Radverkehrsanlage und der Radverkehr hat an der markierten Haltlinie bei
Rot zu halten. Im Gegensatz dazu steht die signalisierte Kreuzung Geiststraße/Turm-
straße/Kurze Straße, an der ein Parkstreifen dafür sorgt, dass die Nebenanlage von der Straße
abgesetzt ist und die Lichtsignalanlage ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausge-
richtet ist.

Die geforderte Beschilderung „Fahrrad frei‘ kommt damit aus rechtlichen Gründen nicht in Be-
tracht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beschilderung an der Hammer Straße nach
einer Verlegung der Nebenanlagen historisch gewachsen ist und momentan Gegenstand einer
Überprüfung ist.

Anbringung von Fahrradbügeln

Die Kreuzungsbereiche der Geiststraße wurden hinsichtlich des Freihaltens der Sichtdreiecke
durch das Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln geprüft. In den Kreuzungsbereichen zur Paul-
straße und zur Kleinen Turmstraße sind sowohl die notwendigen Flächen als auch der Bedarf
für Fahrradanlehnbügel gegeben. Die weiteren Kreuzungsbereiche eignen sich nicht für das
Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln, da hier entweder bereits ausreichend Fahrradabstell-
plätze im privaten Raum vorhanden sind, bereits Fahrradanlehnbügel vorhanden sind, und/o-
der die dafür notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen.

Im Zuge der Prüfung der Standorte auf der Geiststraße wurden zusätzlich die Anfangsbereiche
der einmündenden Straßen betrachtet. Hierbei konnten vier weitere Standorte ermittelt wer-
den, mit denen die Sichtbeziehungen in die Geigtstraße hinein und auf.den begleitenden Rad-
weg verbessert werden können. Es handelt sich um die Antoniusstraße, die Hornstraße, die
Burgstraße und die Peterstraße. Die Maßnahmen sind bereits umgesetzt.

Parkplätze für Lastenräder

In direkter räumlicher Nähe der Bäckerei bzw. der Apotheke soll in der Burgstraße zusätzlich
zu den oben genannten regulär geplanten Radabstellplätzen ein Lastenradstellplatz geschaf-
fen werden. Die Einrichtung von Abstellplätzen für Lastenräder vor dem Rewe-Markt, der Kin-
derarztpraxis und der Emilien-Kita ist aufgrund fehlender oder nicht ausreichend dimensionier-
ter öffentlicher Flächen nicht möglich. Der Rewe-Markt wurde jedoch kontaktiert und auf die
Erweiterung der Fahrradabstellanlagen hingewiesen. Die Rücksprache mit der Emilien-Kita
hat ergeben, dass es ausreichend Fahrradabstellplätze auf dem Kita-Gelände gibt und aus
verschiedenen Gründen ein Lastenradstellplatz vor der Kita nicht sinnvoll ist. Der Standort
nahe des Geistmarktes weist bereits Lastenradstellplätze sowie viele weitere Abstellmöglich-
keiten auf.

Ausweisung von Parkraum für Lieferverkehre

Die Ausweisung von Parkraum für Lieferverkehre gestaltet sich aus den folgenden zwei Grün-
den als schwierig. Zum einen ist der ohnehin engbemessene Parkraum für die vielen Anwoh-
nenden gering und die Ausweisung von Kurzzeitstellplätzen würde den Parkraum verknappen.

Zum anderen ist jedes Gebäude eine potenzielle Anlaufstelle für Lieferverkehre, sodass sich
diese nicht an einem zentralen Ort bündeln und verorten lassen.

Im Bestand sind bereits Kurzzeitstellplätze in Darstellung eines eingeschränkten Haltverbots
vor der Emilien-Kita gegeben. Weiterhin ist das Laden- und Liefern auf Höhe der Hausnummer
23 mittels eingeschränktem Haltverbot erlaubt, sodass auf weitere eingeschränkte Haltverbote
für Lieferverkehre verzichtet wird.

Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen

Damit ein objektives Meinungsbild über das Geschwindigkeitsniveau auf der Geiststraße er-
langt werden kann, wurde bereits im April 2024 eine Seitenradarmessung durchgeführt. Aus
den ermittelten Daten wurde zur Generierung eines einheitlichen Beürteilungsmaßstabes zum
Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmenden, die sogenannte V85 ermittelt. Dies ist
die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmenden nicht überschritten wird. Diese
deutschlandweit anerkannte Bewertungsgröße dient dazu, sich ein objektives Bild über das
vorherrschende Geschwindigkeitsniveau einer Straße zu machen. Die bei der Messung auf
der Geiststraße ermittelte V85-Geschwindigkeit betrug in Fahrtrichtung Weseler Straße 51
km/h und in der Gegenrichtung 50 km/h.

Diese optimalen Werte sind in der Zwischenzeit hinfällig geworden, da das Prüfungsverfahren
zum Thema 30 km/h auf der Geiststraße abgeschlossen ist. Im Rahmen eines zweijährigen
Verkehrsversuches wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen zu
Ende Januar 2025 ganztägig auf 30 km/h herabgesetzt. Die neue zulässige Höchstgeschwin-
digkeit von 30 km/h ist in der Zwischenzeit bereits durch das Ordnungsamt überwacht worden.
Sollten die Geschwindigkeiten zu hoch sein, wird auf einer Messstellenkonferenz in Abstim-
mung mit der Polizei geprüft, ob an der Geiststraße eine Messstelle eingerichtet wird. Die
Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Zwecke der nachhaltigen Reduzie-
rung der Unfallhäufigkeit im Stadtgebiet ist dabei auf das gesamte Stadtgebiet ausgelegt. Sie
ist darauf ausgerichtet, dort tätig zu werden, wo es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu
Unfällen gekommen ist oder vermehrt schwächere Verkehrsteilnehmende gefährdet würden.
Wegen der knappen Überwachungskapazitäten im Stadtgebiet müssen die Polizei und die
Stadt Münster daher Schwerpunkte bilden.

Weiterhin ist hinsichtlich der mittelfristigen Sanierung der Radwege eine Mitteilung an das zu-
ständige Amt für Mobilität und Tiefbau gegangen.

[

WR Thomas —

Abteilungsleiter

[3
F

.

m a0lı Tun GH] are taenaeahh "TÜTE ae Pre EHE BE"

-
- = e3

© mem mn mer
ee Ale DE et

aus yehhukegen us pcs al dur

an nk een rum äh al ee

hrerene iR], Kafeusarnn nt oh IR ya zürschn BREIE map. PN

meer tem Merian) ns fm ter Muamermaghhaands Three de Re es ns ih
„ aA ars ee veime Tide Botav ans ie 1on Hehe tr
"akt buy uusflufingeun Baar en ya ah Bst mar Kari ara
BAOR nee u ua | a rel) -
A ing Kalurpiaroe lern Baurz kurke ıeS 10 bitte u Deahu- wergur
bes ef nenne. uhr rehab hindern gingen

eye falle anferil Sry Ksfeffiare Ffm Tahkien  marerreolgn mal
= buy web al menıen ıı N ET erg vr Ara,
= Se u heran emiane Baal Yo

[ESTER
ı k
E

.. ne Imeen nam

I a u 2

“ F ı
= E “
- > iz “
“ —-
. Ferne Insusiml
» R elle
ma .
[1
.
D ”r
j ar
. u :a ı
1 “ [7
*
ı u ri ?
- w
1 Li
\ .
= 3
L
ı .
*
"
Lu -
0
* .
. -4 A
® ı
. .
. . . -
u " Pr
ı . n 5
*
5 .
“
- r
.!
ı
._.
* A

Merl ah br array Penli a i

Beratungsverlauf (1)

13.06.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Geiststraße 32
  • Hammer Straße
  • Antoniusstraße
  • Hornstraße
  • Burgstraße
  • Peterstraße
  • Weseler Straße 51
  • Donders-Ring
  • Hochstraße
  • Kurze Straße
  • Turmstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-M/0011/2023
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
22.05.2023
Erstellt
19.05.2023 16:05