A-M/0011/2023
Verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße
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Antrag A-M-0011-2023
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Münster, 13.05.2023
Antrag an die BV-Mitte 16.05.2023
Verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße
Der Verwaltung möge folgende verkehrsichernde Maßnahmen für die Geiststraße zeitnah umsetzen:
- die Anbringung von Schildern „Fahrrad frei“ an den Ampelanlagen; (Fußgängerampeln zur
Querung);
- die Anbringung von Fahrradbügeln zur besseren Einsicht in die Sichtdreiecke;
- die Einrichtung von Parkplätzen für Lastenräder, u.z. insbesondere am REWE-Markt, an der
Ecke Geiststraße/Burgstraße (Bäckerei/Apotheke), vor der Kinderarztpraxis, an der Emilien-
Kita und nahe des Geistmarktes;
- die Ausweisung eines Halteverbots von 2-4 Parkplätzen in Haltebuchten für den übrigen
Verkehr explizit für Lieferverkehre freigegeben;
- regelmäßige Geschwindingkeitskontrollen.
Die Verwaltung möge mittelfristig die defekten Radwege sanieren und auf Straßenhöhe nivellieren.
Begründung
Ein fließender Fahrradverkehr wird durch die Beschilderung „Fahrrad frei“ an Ampeln erleichtert. Die
Verwaltung möge wie auf der Hammerstraße an den beiden Kreuzungen der Geiststraße diese
Schilder anbringen lassen.
Die Überquerung der Geiststraße bzw. das Abbiegen in die Geiststraße ist aus allen querenden
Straßen nicht ungefährlich möglich. Der Grund ist darin zu suchen, dass der Abstand zur Freihaltung
der Sichtdreiecke täglich durch parkende Fahrzeuge ignoriert wird. Laut StVO gilt bei Parken an
Kreuzungen mit begleitendem Fahrradweg ein Mindestabstand von 8m. Durch die Einrichtung von
Fahrradbügeln in diesen Bereichen wäre der Kreuzungsbereich deutlich einsehbarer und sicherer,
insbesondere für den hochfrequentierten Radweg der Geiststraße mit Abbiegeverkehren.
Im Geistviertel leben insbesondere viele Familien mit Kindern und somit gibt es ein hohes
Aufkommen an Lastenrädern. Diese finden sich vor allem nahe der öffentlichen Nahversorgung
(REWE, Geiping, Fahrradläden), vor dem Kinderarzt und der Apotheke. Häufig findet sich kein Platz
mehr für Fußgänger bzw. Radfahrer. Parkplätze für Lastenräder würden in diesen Bereichen die
Situation erheblich verbessern.
Für die mehr als 1.100 Menschen, die an der Geiststraße wohnen, fallen täglich diverse
Lieferverkehre an. Diese parken regelmäßig auf der Straße bzw. auf den Sichtdreiecken, was zu
Antrag A-M/0011/2023
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Verkehrsproblemen führt. Diese Situation würde durch Ausweisung von Parkplätzen nur für
Lieferverkehre eindeutig entlastet.
Vermehrt halten PKW-Fahrer die gebotene Geschwindigkeit von 50kmh nicht ein.
Gez.
Martin Honderboom Gina Auer Martin Grewer
und Fraktion Kai Meyer vor dem Esche
und Fraktion
A-M-0011-2023_Zwischenmitteilung (nicht barrierefrei)
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32.12.0012 j 19.06.2024 Frau Dreimann 3211 An die Bezirksvertretung Münster-Mitte über Herrn Stadtrat Heuer Stadt MüÜ Amt für Bürger- und Rates Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Grewer (Volt) haben die Ver- waltung damit beauftragt zu prüfen, ob verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße ergriffen werden können. Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmen- den begründet. j Der Antrag wird derzeit unter Beteiligung der Bußgeldstelle sowie des Fahrradbüros und der Fachstelle Bau, Betrieb und Erhaltung des Amtes für Mobilität und Tiefbau geprüft. Es wurden Stellungnahmen zu den im Antrag genannten Prüfungspunkten angefordert. Sobald die Stel- lungnahmen vorliegen, erhalten Sie einen abschließenden Bericht zu den Ergebnissen. Des Weiteren wird darüber informiert, dass ein laufendes Prüfungsverfahren zum Thema 30 km/h auf der Geiststraße anhängig ist. In dieser Prüfung steht aktuell noch eine Stellungnahme der Feuerwehr zu den Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung.auf die Hilfsfristen aus. Sobald auch diese Stellungnahme vorliegt und umfassend bewertet werden konnte, wer- den Sie über das Ergebnis des Prüfungsverfahrens informiert. N lorbert Vechtel mtsleiter
A-M-0011-2023_Stellungnahme (nicht barrierefrei)
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32.12.0012 24.03.2025 Frau Dreimann 3211 An die Bezirksvertretung Münster-Mitte Dezement I Eing. 28. APR. 2025 über Herrn Stadtrat Heuer über 33.20 Verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße « Antrag Ifd. Nr. A-M/0011/2023 der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Herrn Grewer (Volt) in der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 13.06.2023 Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Grewer (Volt) haben die Ver- waltung damit beauftragt zu prüfen, ob verkehrssichernde Maßnahmen für die Geiststraße ergriffen werden können. Der Antrag wird mit der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmen- den begründet. Mit einer Zwischenmitteilung vom 19.06.2024 wurde darüber informiert, dass der Antrag unter Beteiligung der Bußgeldstelle sowie des Fahrradbüros und der Fachstelle Bau, Betrieb und Erhaltung des Amtes für Mobilität und Tiefbau geprüft wird. Nach Eingang der Stellungnahmen kann nun die folgende Rückmeldung zu den im Antrag genannten Prüfungspunkten erfolgen: „Fahrrad frei“ an den Ampelanlagen Gefordert wird die Beschilderung „Fahrrad frei“ an den beiden Lichtsignalanlagen auf der Geiststraße, um einen fließenden Radverkehr zu ermöglichen. Grundsätzlich ist eine solche Beschilderung nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen und der Radverkehr hat sich bei entsprechender Ausrichtung der Lichtsignalanlage an die Signalisierung zu halten. So steht die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Geiststraße/Donders-Ring/Hochstraße rechts zur fahr- bahnbegleitenden Radverkehrsanlage und der Radverkehr hat an der markierten Haltlinie bei Rot zu halten. Im Gegensatz dazu steht die signalisierte Kreuzung Geiststraße/Turm- straße/Kurze Straße, an der ein Parkstreifen dafür sorgt, dass die Nebenanlage von der Straße abgesetzt ist und die Lichtsignalanlage ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausge- richtet ist. Die geforderte Beschilderung „Fahrrad frei‘ kommt damit aus rechtlichen Gründen nicht in Be- tracht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Beschilderung an der Hammer Straße nach einer Verlegung der Nebenanlagen historisch gewachsen ist und momentan Gegenstand einer Überprüfung ist. Anbringung von Fahrradbügeln Die Kreuzungsbereiche der Geiststraße wurden hinsichtlich des Freihaltens der Sichtdreiecke durch das Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln geprüft. In den Kreuzungsbereichen zur Paul- straße und zur Kleinen Turmstraße sind sowohl die notwendigen Flächen als auch der Bedarf für Fahrradanlehnbügel gegeben. Die weiteren Kreuzungsbereiche eignen sich nicht für das Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln, da hier entweder bereits ausreichend Fahrradabstell- plätze im privaten Raum vorhanden sind, bereits Fahrradanlehnbügel vorhanden sind, und/o- der die dafür notwendigen Flächen nicht zur Verfügung stehen. Im Zuge der Prüfung der Standorte auf der Geiststraße wurden zusätzlich die Anfangsbereiche der einmündenden Straßen betrachtet. Hierbei konnten vier weitere Standorte ermittelt wer- den, mit denen die Sichtbeziehungen in die Geigtstraße hinein und auf.den begleitenden Rad- weg verbessert werden können. Es handelt sich um die Antoniusstraße, die Hornstraße, die Burgstraße und die Peterstraße. Die Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Parkplätze für Lastenräder In direkter räumlicher Nähe der Bäckerei bzw. der Apotheke soll in der Burgstraße zusätzlich zu den oben genannten regulär geplanten Radabstellplätzen ein Lastenradstellplatz geschaf- fen werden. Die Einrichtung von Abstellplätzen für Lastenräder vor dem Rewe-Markt, der Kin- derarztpraxis und der Emilien-Kita ist aufgrund fehlender oder nicht ausreichend dimensionier- ter öffentlicher Flächen nicht möglich. Der Rewe-Markt wurde jedoch kontaktiert und auf die Erweiterung der Fahrradabstellanlagen hingewiesen. Die Rücksprache mit der Emilien-Kita hat ergeben, dass es ausreichend Fahrradabstellplätze auf dem Kita-Gelände gibt und aus verschiedenen Gründen ein Lastenradstellplatz vor der Kita nicht sinnvoll ist. Der Standort nahe des Geistmarktes weist bereits Lastenradstellplätze sowie viele weitere Abstellmöglich- keiten auf. Ausweisung von Parkraum für Lieferverkehre Die Ausweisung von Parkraum für Lieferverkehre gestaltet sich aus den folgenden zwei Grün- den als schwierig. Zum einen ist der ohnehin engbemessene Parkraum für die vielen Anwoh- nenden gering und die Ausweisung von Kurzzeitstellplätzen würde den Parkraum verknappen. Zum anderen ist jedes Gebäude eine potenzielle Anlaufstelle für Lieferverkehre, sodass sich diese nicht an einem zentralen Ort bündeln und verorten lassen. Im Bestand sind bereits Kurzzeitstellplätze in Darstellung eines eingeschränkten Haltverbots vor der Emilien-Kita gegeben. Weiterhin ist das Laden- und Liefern auf Höhe der Hausnummer 23 mittels eingeschränktem Haltverbot erlaubt, sodass auf weitere eingeschränkte Haltverbote für Lieferverkehre verzichtet wird. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen Damit ein objektives Meinungsbild über das Geschwindigkeitsniveau auf der Geiststraße er- langt werden kann, wurde bereits im April 2024 eine Seitenradarmessung durchgeführt. Aus den ermittelten Daten wurde zur Generierung eines einheitlichen Beürteilungsmaßstabes zum Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmenden, die sogenannte V85 ermittelt. Dies ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmenden nicht überschritten wird. Diese deutschlandweit anerkannte Bewertungsgröße dient dazu, sich ein objektives Bild über das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau einer Straße zu machen. Die bei der Messung auf der Geiststraße ermittelte V85-Geschwindigkeit betrug in Fahrtrichtung Weseler Straße 51 km/h und in der Gegenrichtung 50 km/h. Diese optimalen Werte sind in der Zwischenzeit hinfällig geworden, da das Prüfungsverfahren zum Thema 30 km/h auf der Geiststraße abgeschlossen ist. Im Rahmen eines zweijährigen Verkehrsversuches wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen zu Ende Januar 2025 ganztägig auf 30 km/h herabgesetzt. Die neue zulässige Höchstgeschwin- digkeit von 30 km/h ist in der Zwischenzeit bereits durch das Ordnungsamt überwacht worden. Sollten die Geschwindigkeiten zu hoch sein, wird auf einer Messstellenkonferenz in Abstim- mung mit der Polizei geprüft, ob an der Geiststraße eine Messstelle eingerichtet wird. Die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Zwecke der nachhaltigen Reduzie- rung der Unfallhäufigkeit im Stadtgebiet ist dabei auf das gesamte Stadtgebiet ausgelegt. Sie ist darauf ausgerichtet, dort tätig zu werden, wo es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Unfällen gekommen ist oder vermehrt schwächere Verkehrsteilnehmende gefährdet würden. Wegen der knappen Überwachungskapazitäten im Stadtgebiet müssen die Polizei und die Stadt Münster daher Schwerpunkte bilden. Weiterhin ist hinsichtlich der mittelfristigen Sanierung der Radwege eine Mitteilung an das zu- ständige Amt für Mobilität und Tiefbau gegangen. [ WR Thomas — Abteilungsleiter [3 F . m a0lı Tun GH] are taenaeahh "TÜTE ae Pre EHE BE" - - = e3 © mem mn mer ee Ale DE et aus yehhukegen us pcs al dur an nk een rum äh al ee hrerene iR], Kafeusarnn nt oh IR ya zürschn BREIE map. PN meer tem Merian) ns fm ter Muamermaghhaands Three de Re es ns ih „ aA ars ee veime Tide Botav ans ie 1on Hehe tr "akt buy uusflufingeun Baar en ya ah Bst mar Kari ara BAOR nee u ua | a rel) - A ing Kalurpiaroe lern Baurz kurke ıeS 10 bitte u Deahu- wergur bes ef nenne. uhr rehab hindern gingen eye falle anferil Sry Ksfeffiare Ffm Tahkien marerreolgn mal = buy web al menıen ıı N ET erg vr Ara, = Se u heran emiane Baal Yo [ESTER ı k E .. ne Imeen nam I a u 2 “ F ı = E “ - > iz “ “ —- . 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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Geiststraße 32
- Hammer Straße
- Antoniusstraße
- Hornstraße
- Burgstraße
- Peterstraße
- Weseler Straße 51
- Donders-Ring
- Hochstraße
- Kurze Straße
- Turmstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0011/2023
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 19.05.2023 16:05