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2451/2020

Eingabe zur Kita Körnerstraße 1 in 50858 Köln - Beendigung des Mietvertrags

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 31.08.2020, TOP 9.1.3

Eingabe zur Kita Körnerstraße 1, 50858 Köln

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Eingabe zur Kita Körnerstraße 1, 50858 Köln

1590 Zeichen

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Von:

Gesendet: Montag, 23. März 2020 21:22

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Anregung nach $24 GO NRW

Sehr geehrter Herr Thelen,

gestern Abend hat mich in meiner Funktion als Vertreterin des Elternbeirats der Kita Sternschnuppe,
Körnerstr. 1, 50858 Köln die Nachricht erreicht, dass die Kita zum 31.07.2021 geschlossen wird.
Hintergrund ist die finale Ablehnung des Neubaus in der Ahrstr. 51, 50859 Köln.

Das derzeitige Gebäude in der Körnerstr. 1, 50858 Köln entspricht nicht den | Brandschutzverordnungen. Der
Mietvertrag läuft daher dort zum Sommer 2021 aus.

in der Kita Sternschnuppe des Trägers Netzwerk e. V. werden seit über 25 Jahren 60 Kinder zwischen 2 und
6 Jahren betreut: Am Montag erfahren die anderen Eltern in dieser auf Grund des Corona-Virus bereits sehr
belastenden Situation davon und es wird viel Wut, Trauer und Verzweifelung geben.

Meine Anregung daher: gibt es eine Möglichkeit den Neubau doch zu genehmigen oder ein
Ausweichgebäude / -grundstück zu finden oder das derzeitige Gebäude brandschutzsicher zu gestalten?
Oder aber neue Kita-Plätze für die betroffenen Familien zu finden?

Sie kennen sicher die aktuelle Betreuungssituation in Köln. Wo sollen die 60 Kinder hin?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Ich reiche ebenfalls eine Anregung zur
Intervention beim Stadtentwicklungsausschuss ein.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir

ber eine kurze Rückmeldung über den Empfang und ggf. weitere Schritte freue ich mich sehr.

Vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5524 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer 
 2451/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe zur Kita Körnerstraße 1 in 50858 Köln - Beendigung des Mietvertrags 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe zur Kindertagesstätte Körner-
straße 1 in 50858 Köln.  
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zur Sicherstellung eines Betreuungsplatzes für alle 
betreuten Kinder des Kita Jahres 2020/21 der Kita Körnerstraße 1 in 50858 Köln, die auch in den 
Folgejahren weiterhin einen Betreuungsplatz benötigen.  
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Fragen und Anregungen der Eingabe (als Anlage 1 beigefügt) des Petenten vom 23. März 2020 
werden wie folgt beantwortet: 
 
Die Kindertagesstätte Körnerstraße 1 in 50858 Köln ist keine städtische Einrichtung, sondern befindet 
sich in der Trägerschaft des Netzwerk e.V. Es besteht ein laufendes Mietverhältnis zwischen dem 
Träger und dem Eigentümer bis Sommer 2021.  
Im Jahr 2015 gab es eine Brandverhütungsschau, in der umfangreiche Brandschutzmängel in der 
Kindertagesstätte festgestellt wurden, insbesondere das erste Obergeschoss betreffend. Dem Eigen-
tümer sind die erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen zugegangen, die Umsetzung dieser obliegt 
einzig dem Eigentümer. Insofern kann die Frage nach der Möglichkeit einer brandschutztechnischen 
Ertüchtigung grundsätzlich mit Ja beantwortet werden. Hinsichtlich der Ertüchtigung und hieraus si-
cher ergebenden Mietpreissteigerung gab es Gespräche zwischen Eigentümer und dem Träger, die 
nach Kenntnis der Verwaltung erfolglos blieben. Soweit keine Einigung zwischen Träger und Eigen-
tümer erzielt werden kann, endet das Mietverhältnis vertragsgemäß zum Sommer 2021. 
 
An der Ahrstraße 54 in 50859 Köln bestand das Interesse eines weiteren Investors, eine Kinderta-
gesstätte zu errichten. Der Investor hatte die Bereitschaft signalisiert, im Falle der Realisierbarkeit 
einen Mietvertrag mit dem Netzwerk e.V. abzuschließen. Die Fläche liegt nicht innerhalb eines 
rechtskräftigen Bebauungsplans, weshalb sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB in die umliegende 
Bebauung einfügen muss.  
Das Bauvorhaben wurde von der Verwaltung mehrfach geprüft, der Investor hat durch mehrmalige 
Umplanungen versucht, den Vorgaben der Verwaltung nachzukommen. Letztlich konnte leider keiner 
der vorgelegten Planungen eine Chance auf Genehmigung attestiert werden. Der Investor hat daher 
Abstand von einer Kita-Planung an dem Standort genommen. Ein alternatives, ortsnahes Gebäude, 
welches eine nahtlose Fortführung der Betreuungssituation ab Sommer 2021 sicherstellen würde, ist 
der Stadt Köln bedauerlicherweise weder bekannt, noch verfügt die Stadt selbst über entsprechend 
nutzbare, freie Immobilien.  
 
Kita-Situation im Allgemeinen und Sicherstellung der Betreuungssituation  
Die Verwaltung ist stetig auf der Suche nach realisierbaren Grundstücken für neue, zusätzliche Kin-
dertagesstätten und auch diverse Investoren und Projektentwickler sondieren regelmäßig das Kölner 
Stadtgebiet auf der Suche nach geeigneten Grundstücken. Das Betreuungsangebot wird somit konti-
nuierlich ausgebaut, um den Nachfragebedarf auch zukünftig decken zu können. Realisierbare Flä-
chen verteilen sich jedoch leider nicht gleichmäßig über das Kölner Stadtgebiet. Standorte, deren 
Betreuungsangebot nicht weiter fortgeführt werden kann, verschärfen die Betreuungssituation und die 
Verwaltung versucht im Rahmen der Möglichkeiten diesem Umstand entgegen zu wirken.  
Die zu betreuenden Kinder der Kita Körnerstraße werden auch über den Sommer 2021 hinaus einen

3 
Betreuungsplatz erhalten. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird im Bedarfsfall die Betreuung 
in einer umliegenden, städtischen Kindertagesstätte sicherstellen. Es besteht für die Eltern  auch die 
Möglichkeit, einen Betreuungsplatz in einer Kita in freier Trägerschaft anzufragen. Hierbei ist das Fa-
milienbüro, wenn gewünscht, ebenfalls gerne behilflich.  
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bittet die betroffenen Eltern ihren Betreuungsbedarf für ihr 
Kind/ ihre Kinder umgehend auf dem Vormerkportal Little Bird anzumelden.  
 
https://portal-koeln.little-bird.de/ 
 
Darüber hinaus steht das Familienbüro des Amtes für Kinder, Jugend und Familie am Ottmar-Pohl-
Platz in Kalk jederzeit für Rückfragen und Beratungen zur Verfügung. Das Familienbüro kann wie 
folgt erreicht werden: 
 
• Montag, Dienstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr 
• Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr 
  
Für die Beratung ist aktuell eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 0221 / 221-21221 
oder per E-Mail an familienbuero@stadt-koeln.de erforderlich. 
 
Die Besorgnis der betroffenen Eltern der Kita Körnerstraße 1, ab Sommer 2021 möglicherweise kei-
nen Betreuungsplatz zu haben, kann die Verwaltung somit auflösen. Ein Alternativstandort oder eine 
nutzbare Fläche für eine Auslagerung steht der Stadt allerdings bedauerlicherweise nicht zur Verfü-
gung. Dem Petenten kann jedoch versichert werden, dass die Verwaltungen weiterhin alle Anstren-
gungen unternehmen wird, um das Betreuungsangebot auch zukünftig weiter auszubauen.  
 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2451/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.08.2020
Erstellt
11.08.2020 08:36