V/0193/2026
Bericht zur Gigabit- und Mobilfunkkoordination
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Berichtsvorlage
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V/0193/2026 V/0193/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht zur Gigabit- und Mobilfunkkoordination Beratungsfolge 22.04.2026 Betriebsausschuss der citeq Bericht 19.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Bericht 20.05.2026 Hauptausschuss Bericht 20.05.2026 Rat Bericht Bericht: Ziel der Stadt Münster ist es weiterhin, bis 2030 eine nahezu vollständige Versorgung mit Glasfa- seranschlüssen bis in die Gebäude (Fiber-to-the-Home, FTTH) sowie eine flächendeckend leis- tungsfähige Mobilfunkinfrastruktur auf Basis von 5G und perspektivisch weiterentwickelten Mobil- funkstandards sicherzustellen. Die Gigabit- und Mobilfunkkoordination der Stadt Münster stellt in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht die erzielten Fortschritte im Jahr 2025 vor. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Bericht „Gigabit- und Mobilfunkkoordination für die Stadt Münster“ citeq 25.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tebel Telefon: 492-1803 Tebel@citeq.de
2026-03-20 Bericht zur Gigabit-Mobilfunkkoordination
40814 Zeichen
Bericht
Gigabit- und Mobilfunkkoordination
für die Stadt Münster
Stand: März 2026
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 3
2 Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“ ................................ ........ 5
3 Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „graue Flecken“ ................................ ........ 7
4 Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Glasfaser-Kooperationsprojekt mit der Telekom 9
5 Glasfaserausbau durch OXG in Münster ................................ ................................ ................ 11
6 Mobilfunk-Versorgung im Stadtgebiet Münster ................................ ................................ ....... 12
7 Vergleich der Mobilfunkstandorte 2024 und 2025 ................................ ................................ .. 15
8 Mobilfunknetzabdeckung im Stadtgebiet Münster nach Fläche (gemäß Bundesnetzagentur) 17
9 Auswertung Mobilfunkanzeigen und Nutzung städtischer Flächen ................................ ......... 18
10 Rahmenvereinbarung für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkstationen ............. 20
11 Herausforderungen im Mobilfunkausbau ................................ ................................ ........... 21
12 Empfehlungen zur Optimierung der Mobilfunkkoordination ................................ ................ 22
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Einleitung
1 Einleitung
Die Digitalisierung durchdringt im Jahr 2026 nahezu alle Lebens - und Arbeitsbereiche und zählt
weiterhin zu den zentralen Zukunftsthemen für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Smartpho-
nes, Tablets, Computer sowie zunehmend vernetzte Anwendungen wie Cloud -Dienste, Künstliche
Intelligenz und Smart-City-Lösungen sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Der weiter stark
steigende Datenverbrauch erhöht den Bedarf an einer leistungsfähigen, resilienten und zukunftssi-
cheren digitalen Infrastruktur. Ein flächendeckender Ausbau von Glasfasernetzen sowie eine zuver-
lässige und leistungsstarke Mobilfunkversorgung sind daher entscheidende Voraussetzungen für
Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und digitale Teilhabe in der Stadt Münster.
Gerade die anhaltenden geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verdeutlichen, wie
unverzichtbar stabile digitale Kommunikationsnetze für eine funktionierende Wirtschaft, eine leis-
tungsfähige Verwaltung, den Bevölkerungsschutz sowie für die Er reichung von Klimaschutz - und
Nachhaltigkeitszielen sind.
Ziel der Stadt Münster ist es weiterhin, bis 2030 eine nahezu vollständige Versorgung mit Glasfa-
seranschlüssen bis in die Gebäude (Fiber -to-the-Home, FTTH) sowie eine flächendeckend leis-
tungsfähige Mobilfunkinfrastruktur auf Basis von 5G und perspektivisch weiterentwickelten Mobil-
funkstandards sicherzustellen. Die fortlaufend aktualisierte Gigabitstrategie des Bundes bildet dabei
einen wichtigen Rahmen und setzt verstärkt auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekom-
munikationsunternehmen, ergänzt durch gezielte Förderprogramme von Bund und Land. Diese För-
derinstrumente bleiben auch für Münster von hoher Bedeutung, da insbesondere in wirtschaftlich
weniger attraktiven Ausbaugebieten weiterhin Unterstützung erforderlich ist. In den vergangenen
Jahren konnten durch Förderprogramme von Bund und dem Land Nordrhein -Westfalen erhebliche
Investitionen in den Glasfaserausbau im Stadtgebiet Münster realisiert werden. Der konsequente
und koordinierte Ausbau von Glasfaser - und Mobilfunknetzen bleibt auch über 2026 hinaus eine
zentrale kommunale Aufgabe, um Münster als moderne, resiliente und digitale Stadt nachhaltig wei-
terzuentwickeln. Aktuelle Informationen zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau sind auf der Internet-
seite der citeq verfügbar: https://www.citeq.de/internetversorgung-in-muenster.
Förderung der Gigabit- und Mobilfunkkoordination
Die Stellen der Gigabitkoordination und Mobilfunkkoordination werden durch das Land Nordrhein -
Westfalen aktuell noch bis Ende des Jahres 2026 gefördert. Diese Förderung leistet einen wesent-
lichen Beitrag zur Koordinierung und Begleitung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus auf kommu-
naler Ebene. Ab dem Jahr 2027 werden die Stellen unter dem neuen Förderansatz „Digitale Infra-
struktur-Koordination“ weitergeführt. Grundlage hierfür ist die Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordi-
nation, die den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen weiterhin unterstützt.
Ziel der Förderung ist es, die kommunalen Strukturen langfristig zu stärken, Genehmigungs - und
Abstimmungsprozesse zu bündeln und den Ausbau digitaler Infrastrukturen nachhaltig zu beschleu-
nigen.
Beschleunigungsgesetz – TKG-Novelle 2025
Mit der TKG-Novelle 2025 hat der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen zur Beschleuni-
gung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur in Deutschland entscheidend weiterentwickelt. Kern-
punkt der Reform ist die gesetzliche Festschreibung, dass der Ausbau vo n Glasfaser- und Mobil-
funknetzen als „überragendes öffentliches Interesse“ gilt. Diese Einstufung soll den betroffenen Aus-
bauvorhaben in Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht verleihen und damit langwierige
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Einleitung
Entscheidungsprozesse verkürzen und vereinfachen. Die Neuregelung soll dazu beitragen, Büro-
kratie abzubauen und Abläufe zu entbürokratisieren, indem bestehende Hürden in Genehmigungs-
verfahren reduziert und klare Prioritäten zugunsten der digitalen Infrastr uktur gesetzt werden. Ein
zentrales Ziel ist es, die Planungs - und Umsetzungssicherheit für den flächendeckenden Ausbau
von Glasfaser und Mobilfunk zu verbessern und so den Ausbauprozess insgesamt zu beschleuni-
gen. Die Regelung ist befristet bis zum 31. D ezember 2030 und gilt in allen relevanten Genehmi-
gungsverfahren. Damit setzt der Gesetzgeber einen klaren zeitlichen Rahmen für die Umsetzung
der digitalen Infrastrukturziele, mit dem Anspruch, bis Ende 2030 eine flächendeckende Versorgung
mit modernen Telekommunikationsnetzen zu erreichen. Insbesondere Unternehmen, Behörden und
Antragstellende sollen von der Reform profitieren, da die Priorisierung des Netzausbaus im Verfah-
ren zu schnelleren und planbareren Entscheidungen beitragen kann. Gleichzeitig ist d ie Befristung
ein wichtiges Instrument, um die Zielsetzung – flächendeckende Gigabit-Versorgung und Schlie-
ßung von Funklöchern – bis zum Jahr 2030 rechtlich zu verankern.
Für die kommunale Genehmigungspraxis ergibt sich hieraus die Selbstverpflichtung, Verfahren effi-
zient, beschleunigt und lösungsorientiert auszugestalten, ohne dabei andere schutzwürdige Belange
– etwa des Klima - oder Denkmalschutzes – außer Acht zu lassen. Vielmehr ist im Rahmen der
gesetzlich vorgegebenen Abwägungssystematik sicherzustellen, dass digitale Infrastrukturprojekte
regelmäßig als prioritäre öffentliche Aufgabe behandelt werden.
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Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“
2 Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“
Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Internet ist ein zentraler Bestandteil der Di-
gitalisierungsstrategie der Stadt Münster. Insbesondere in den unterversorgten Gebieten, den soge-
nannten „weißen Flecken“, in denen die verfügbare Internetgeschwindigkeit bislang unter 30 Mbit/s
lag, bestand erheblicher Handlungsbedarf (V/0838/2018 i. V. m. V/0396/2022).
Das erste geförderte Glasfaserprojekt zur Erschließung dieser Bereiche wurde zum 31.12.2025 er-
folgreich abgeschlossen. Damit konnte eines der größten digitalen Infrastrukturvorhaben der ver-
gangenen Jahre im Stadtgebiet Münster planmäßig umgesetzt werden. D as Ausbauvorhaben um-
fasste insgesamt zehn Cluster, die sukzessive realisiert und bis Ende 2025 vollständig fertiggestellt
wurden. Alle vorgesehenen Tiefbau- und Ausbauarbeiten konnten abgeschlossen und die Netzinf-
rastruktur in Betrieb genommen werden.
Im Rahmen des Projekts wurden insgesamt rund 2.200 Adressen, die überwiegend in den Außen-
bereichen der Stadt Münster liegen, mit Glasfaserinfrastruktur erschlossen. Rund 85 Prozent der
betroffenen Adressen erhielten einen Glasfaser-Hausanschluss (FTTH). Diese Anschlussquote stellt
im interkommunalen Vergleich einen sehr hohen Wert dar und kann als besonders erfolgreiches
Ergebnis des Förderprojekts bewertet werden. Die Stadt Münster kann auf diese hohe Beteiligung
der Eigentümerinnen und Eigentümer mit Rech t stolz sein, da vergleichbare Förderprojekte in an-
deren Kommunen oftmals deutlich geringere Anschlussquoten erreichen.
Bei den verbleibenden rund 15 Prozent der Adressen erteilten die jeweiligen Eigentümerinnen und
Eigentümer leider keine Zustimmung für die Herstellung eines Hausanschlusses. In diesen Fällen
war es den Stadtwerken Münster rechtlich nicht möglich, Glasfaserleitungen auf den privaten Grund-
stücken zu verlegen. Nichtsdestotrotz wurden auch diese Adressen im Rahmen des Projekts als
„homes passed“ erschlossen. Das bedeutet, dass die Glasfaserinfrastruktur bis zur Grundstücks-
grenze geführt wurde. Bei einer nachträ glichen Beauftragung eines Glasfaser-Hausanschlusses –
beispielsweise infolge eines Meinungswechsels oder eines Eigentümerwechsels – kann der An-
schluss durch die Stadtwerke Münster realisiert werden. In diesem Fall sind die anfallenden Bau-
kosten von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu tragen; diese werden adressspezifisch indivi-
duell kalkuliert.
Das Förderprojekt stieß insgesamt auf eine sehr positive Resonanz bei den betroffenen Haushalten
und Unternehmen und kann als voller Erfolg bewertet werden. Zahlreiche Adressen hätten ohne den
gezielten Einsatz von Fördermitteln dauerhaft keine Perspektive auf einen Glasfaseranschluss ge-
habt, da sie für eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte wirtschaftlich nicht attraktiv waren. Das Projekt
zeigt beispielhaft, dass Fördermittel insbesondere in den Außenbereichen der Stadt Münster sinnvoll
und zielgerichtet eingesetzt werden können, um eine gleichwertige digitale Teilhabe sicherzustellen.
Mit dem Abschluss der Bautätigkeiten beginnt nun die Phase des Endverwendungsnachweises.
Hierbei arbeiten der Gigabitkoordinator der Stadt Münster und die Stadtwerke Münster eng zusam-
men, um die erforderlichen Unterlagen aufzubereiten und die umfangreichen Nachweispflichten ge-
genüber den Fördermittelgebern zu erfüllen. Der Prozess des Endverwendungsnachweises ist er-
fahrungsgemäß langwierig; bis zur Erteilung des abschließenden Feststellungsbescheids vergehen
in der Regel bis zu zwei Jahre, nicht zuletzt auf grund des Umfangs und der Komplexität dieses
Großprojekts.
Zur Umsetzung des Projekts wurden umfangreiche Tiefbau- und Infrastrukturmaßnahmen realisiert:
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Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „weiße Flecken“
• über 500 Kilometer Tiefbauarbeiten,
• mehr als 2.500 Kilometer verlegte Glasfaserleitungen sowie
• über 1.100 Kilometer neu geschaffene Leerrohre.
Die Finanzierung des Projekts erfolgte durch eine gemeinsame Förderung von Bund (50 Prozent),
Land Nordrhein-Westfalen (40 Prozent) und der Stadt Münster (10 Prozent). Der Investitionskosten-
zuschuss belief sich auf insgesamt rund 50 Millionen Euro. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses
Projekts wurde ein wesentlicher Meilenstein zur nachhaltigen Stärkung der digitalen Infrastruktur
und zur Sicherstellung der digitalen Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger in Münster erreicht.
Abbildung 1: Ausgebaute Adressen (circa 2.200) im Stadtgebiet Münster im Förderprojekt „weiße Flecken“
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Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „graue Flecken“
3 Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „graue Flecken“
Während eigenwirtschaftliche und geförderte Ausbauprojekte in den vergangenen Jahren bereits
zahlreiche Stadtteile sowie Gewerbegebiete erschlossen haben, bestehen weiterhin einzelne unter-
versorgte Adressen im Stadtgebiet Münster. Um die digitale Infrastru ktur langfristig zu sichern und
das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Gigabit-Geschwindigkeiten bis 2030 zu erreichen,
hat der Rat der Stadt Münster im April 2024 beschlossen, am letzten großen Förderprogramm des
Bundes gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 teilzunehmen (V/0017/2024). Mit diesem Beschluss wurde
die Grundlage geschaffen, auch bislang nicht berücksichtigte Haushalte und Unternehmen an das
Glasfasernetz anzubinden. Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens Ende 2023 wurde über-
prüft, welche Adressen in den kommenden Jahren nicht eigenwirtschaftlich mit Gigabit -Geschwin-
digkeiten versorgt werden. Dabei wurden zunächst rund 1.300 Adressen identifiziert, die überwie-
gend in Randlagen sowie an Stadtteilgrenzen liegen. Diese Gebiete wurden von Telekommunikati-
onsunternehmen bislang aus wirtschaftlichen Gründen nicht erschlossen und hätten ohne Förder-
mittel keine kurzfristige Perspektive auf eine leistungsfähige Glasfaseranbindung.
Zur Schließung dieser Versorgungslücke wurde im Sommer 2024 ein europaweites Ausschrei-
bungsverfahren zur Umsetzung des geförderten Glasfaserausbaus durchgeführt. Das Vergabever-
fahren konnte im Frühjahr 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Den Zuschlag erhielt das Unter-
nehmen epcan GmbH, das mit seinem Angebot die höchste Wertungspunktzahl erzielte und als
wirtschaftlichster Anbieter aus dem Verfahren hervorging. Der vorbehaltliche Zuschlag wurde im
Frühjahr 2025 erteilt und steht unter dem Vorbehalt der f inalen Bewilligung der Fördermittel durch
den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen. Der Investitionskostenzuschuss einschließlich eines
Absicherungsbetrags für zusätzliche beziehungsweise neu hinzukommende Adressen beläuft sich
auf rund 12,2 Millionen Euro. Der Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster beträgt , abweichend
von vorherigen Förderprogrammen, 20 Prozent.
In den vergangenen Monaten wurde gemeinsam mit dem bezuschlagten Telekommunikationsunter-
nehmen epcan GmbH intensiv an der Identifikation von Synergien zur Nutzung bestehender Infra-
struktur gearbeitet. Ziel ist es, vorhandene Infrastrukturen – wo wirtschaftlich sinnvoll und technisch
möglich – mitzunutzen und einen unnötigen Überbau zu vermeiden. Hierzu steht die Stadt Münster
weiterhin im Austausch mit allen im Stadtgebiet tätigen Netzbetreibern, um einen koordinierten und
effizienten Ausbau sicherzustellen. Der offizielle Baustart des geförderten Glasfaserausbaus ist für
das Frühjahr 2026 vorgesehen. Im Vorfeld erfolgen umfassende Abstimmungen zu den geplanten
Trassenführungen mit den betroffenen städtischen Fachämt ern auf Grundlage der Vorgaben des
Telekommunikationsgesetzes. Ziel ist eine strukturierte und möglichst reibungslose Umsetzung des
Projekts. Der Abschluss der Ausbauarbeiten ist für Anfang 2028 vorgesehen.
Alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden in den vergangenen Monaten im Rahmen
eines städtischen Rundschreibens über das geförderte Ausbauprojekt informiert. Voraussetzung für
den Erhalt eines kostenfreien Glasfaseranschlusses ist die vorherig e Zustimmung in Form einer
Grundstücksnutzungsvereinbarung. Bereits vor dem geplanten Baustart ist die Rückmeldequote
sehr positiv: Über 60 Prozent der angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihre
Zustimmung bereits erteilt. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass mit Beginn der Tiefbau-
arbeiten weitere Zustimmungen folgen werden. Das Unternehmen epcan GmbH bewertet die bishe-
rige Nachfragequote insgesamt als zufriedenstellend. In den letzten Monaten haben sich darüber
hinaus zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv an den Gigabitkoordinator gewandt, unter
anderem telefonisch, um sich über eine mögliche Teilnahme am geförderten Glasfaserausbau zu
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Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten „graue Flecken“
informieren. Vor diesem Hintergrund hat sich die Adresskulisse des Förderprojekts nochmals ver-
ändert. Insbesondere aufgrund von Ausbauabsagen im eigenwirtschaftlichen Bereich konnten wei-
tere Adressen in das Förderprogramm aufgenommen werden. Damit konnte der Kreis der förderfä-
higen Anschlüsse bedarfsgerecht erweitert und an die aktuelle Versorgungslage angepasst werden.
Abbildung 2: Unterversorgte Adressen (circa 1.300) im Stadtgebiet Münster im Förderprojekt „graue Flecken“
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Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Glasfaser-Kooperationsprojekt mit
der Telekom
4 Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Glasfaser-Kooperati-
onsprojekt mit der Telekom
Seit Ende 2021 bringen die Stadtwerke Münster gemeinsam mit der Telekom seit den eigenwirt-
schaftlichen Glasfaserausbau in Münster voran. Dieses Projekt ist ein zentraler Bestandteil der digi-
talen Daseinsvorsorge für Münster. Bis 2030 sollen rund 160.000 Wohneinheiten mit Glasfaser er-
schlossen werden. Der Ausbau erfolgt im sogenannt en Open-Access-Modell. Dieses Modell stellt
sicher, dass auch andere Anbieter von Glasfaserverträgen Zugang zum Netz erhalten. Neben den
Glasfaserverträgen der Stadtwerke Münster und der Telekom kann die an das Netz angeschlossene
Kundschaft auch Glasfaserprodukte von 1&1, O2 oder Vodafone buchen.
Abbildung 3: Aktuelle Ausbausituation und neue Ausbaugebiete
Der Ausbau des Verteilnetzes in den Straßen, der sogenannten Netzebene 3, hat sich weiter be-
schleunigt. So wurden 2025 insgesamt über 200 Kilometer Trasse gebaut. Die Ausbaugebiete Gie-
venbeck-West, Handorf, Sudmühle und Roxel wurden deutlich früher abgeschlossen als geplant. In
Hiltrup-Mitte gehen die Stadtwerke Münster aktuell von einem Abschluss bis Ende April aus.
Aufgrund des beschleunigten Vorgehens startete der Ausbau in den eigentlich erst für 2026 vorge-
sehenen Gebiete Nienberge, Häger, Gievenbeck-Ost und Albachten bereits 2025. Ebenfalls vorge-
zogen wurden die Gebiete Pluggendorf und Schützenhof, in denen die Arbeiten bereits im Oktober
2025 losgingen. Im ersten Quartal 2026 beginnt zudem der Glasfaserausbau der Gebiete Aasee-
stadt, Hiltrup-Ost, Hiltrup-West und Rumphorst.
Die Umstellung der Gebiete Kreuzviertel und Amelsbüren von FTTB- auf FTTH-Technologie befindet
sich auf der Zielgeraden. Damit werden bis 2026 alle Bestandskundinnen und -kunden in diesen
Stadtteilen vollständig mit FTTH -Glasfaser versorgt sein. Im Hansaviertel wurde die Umstellung
2025 gestartet; die Migration läuft derzeit planmäßig.
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Stellungnahme der Stadtwerke Münster zum Glasfaser-Kooperationsprojekt mit
der Telekom
Die Stadtwerke Münster konzentrieren sich aktuell in den bereits ausgebauten Gebieten auf den
Bau von Glasfaser -Hausanschlüssen sowie die Aktivierung der Anschlüsse, sodass das schnelle
Glasfaserinternet genutzt werden kann. Neue Dienstleister und eine organisatorische Trennung in
Netzebene 3 (Straße) und Netzebene 4 (Gebäudenetze) zeigen Wirkung. Die Maßnahmen haben
im vierten Quartal 2025 zu einem Spitzenwert von 250 Aktivierungen in einer Woche geführt.
Bei den Gestattungsverträgen mit Wohnungswirtschaften konnten weitere Erfolge erzielt werden.
So haben die Stadtwerke Münster mittlerweile mit vier der fünf größten Verwaltungen in Münster
Vereinbarungen erzielt und sind dort bereits im Rollout. Besonders hervorzuheben ist die gute Ko-
operation mit der Wohn- und Stadtbau. Hier wurden nach Abschluss des Kooperationsvertrages im
Oktober 2025 bereits mehr als 5 00 Gebäude begangen und Leitungswege festgelegt. Diese Ge-
bäude werden nun angeschlossen, die Wohnungen verkabelt und die Anschlüsse anschließend ak-
tiviert, sodass die Kundschaft das schnelle Glasfaserinternet nutzen kann.
Die Wettbewerbssituation in Münster ist zurzeit herausfordernd. Immer wieder gibt es von Wettbe-
werbern Bestrebungen, ebenfalls ein Glasfasernetz in Münster zu bauen. Aus Sicht der Stadtwerke
Münster ist eine Steuerung durch die Stadt Münster ohne Überbau bereits vorhandener Glasfaser-
infrastrukturen wünschenswert.
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Glasfaserausbau durch OXG in Münster
5 Glasfaserausbau durch OXG in Münster
Die Stadtwerke Münster bauen bereits seit 2021 erfolgreich eigenwirtschaftlich Glasfaser im Stadt-
gebiet aus. In 2025 hat nun die OXG Glasfaser GmbH angekündigt, in Münster eigenwirtschaftlich
mehr als 41.800 Haushalte mit Glasfaseranschlüssen zu erschließen. Der Ausbau erfolgt ohne Vor-
vermarktungsquote und ist für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewoh-
ner kostenlos. Voraussetzung für den Anschluss ist lediglich die Zustimmung der jeweiligen Grund-
stückseigentümer. Das geplante Glasfasernetz wird im Open -Access-Modell betrieben und steht
damit allen Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung. Für die angeschlossenen Haushalte
besteht keine Verpflichtung, unmittelbar einen kostenpflichtigen Internetvertrag abzuschließen. Ziel
ist es, langfristige Wahlfreiheit und Flexibilität für die Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten.
Da sich die Ausbaugebiete von Stadtwerke und OXG teilweise überschneiden, hat der städtische
Gigabitkoordinator gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern und Telekommunikationsunterneh-
men Koordinierungsgespräche geführt. Ziel ist es, Doppelausbau und damit verbundene doppelte
Straßenaufbrüche möglichst zu vermeiden, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger gering
zu halten.
Ein vollständiger Ausschluss von Doppelausbau ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Reine
Zweckmäßigkeits- oder Wettbewerbsüberlegungen – etwa zur Vermeidung paralleler Netze – sind
rechtlich nicht zulässig.
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Mobilfunk-Versorgung im Stadtgebiet Münster
6 Mobilfunk-Versorgung im Stadtgebiet Münster
Die Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet Münster wird fortlaufend beobachtet und datenbasiert aus-
gewertet, um den zielgerichteten Ausbau einer flächendeckenden sowie leistungsfähigen Netzinfra-
struktur zu unterstützen. Abbildung 1 zeigt einen Auszug aus dem QGIS-System und visualisiert die
Anzahl der Mobilfunkstandorte der vier Mobilfunknetzbetreiber Telekom Deutschland GmbH, 1&1
Telecommunication SE, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG sowie Vodafone GmbH zum Stich-
tag 01.06.2025. Abbildung 2 stellt die im Betrach tungszeitraum neu hinzugekommenen Standorte
dar. Ab-bildung 3 veranschaulicht die im selben Zeitraum entfallenen Standorte. Die Bereitstellung
dieser Daten erfolgt halbjährlich auf Anfrage der Mobilfunkkoordination im Februar und August.
Diese regelmäßige Datenaktualisierung gewährleistet eine transparente Grundlage für die Analyse
der Standortverteilung, die Identifikation von Optimierungspotenzialen bestehender Sendestandorte
sowie die Erkennung von Aggregationsmöglichkeiten. Darüber hinaus können auf Basis dieser Da-
tengrundlage gezielt neue Standorte proaktiv empfohlen werden, um Versorgungs-lücken zu schlie-
ßen oder Netzkapazitäten weiter zu verbessern.
Die Mobilfunkkoordination steht im engen Austausch mit dem Katasteramt sowie dem Amt für Im-
mobilienmanagement, um bedarfsgerechte und standortbezogene Lösungen für die Weiterentwick-
lung der Mobilfunkinfrastruktur zu entwickeln. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, Synergien zwi-
schen den unterschiedlichen Interessen zu schaffen und die Bereitstellung geeigneter Standorte für
Mobilfunkanlagen effizient zu koordinieren.
Abbildung 1: Darstellung Sendemastanlagen der vier MNB (Stand: 01.06.2025) (QGIS)
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Mobilfunk-Versorgung im Stadtgebiet Münster
Abbildung 2: Darstellung neuer Sendemastanlagen der vier MNB (Stand: 01.06.2025) (QGIS)
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Mobilfunk-Versorgung im Stadtgebiet Münster
Abbildung 3: Darstellung entfallender Sendemastanlagen der vier MNB (Stand: 01.06.2025) (QGIS)
Das Wegfallen von Mobilfunkstandorten kann unterschiedliche Ursachen haben, beispielsweise die
Konsolidierung von Netzen, technische Modernisierungen, Standortverlagerungen, auslaufende
Miet- oder Nutzungsverträge oder städtebauliche Veränderungen. Das Mob ilfunknetz ist daher als
ein dynamisches Geflecht aus passiver Infrastruktur (z. B. Masten, Dachstandorte und Versorgungs-
einrichtungen) zu verstehen, das kontinuierlich an geänderte technische Anforderungen, Kapazitäts-
bedarfe sowie planerische Rahmenbeding ungen angepasst wird. Veränderungen im Standortbe-
stand sind folglich ein regulärer Bestandteil der Netzoptimierung und tragen dazu bei, Versorgung,
Leistungsfähigkeit und Effizienz langfristig zu sichern.
Seite 15 von 22
Vergleich der Mobilfunkstandorte 2024 und 2025
7 Vergleich der Mobilfunkstandorte 2024 und 2025
Die Mobilfunkinfrastruktur in der Stadt Münster hat sich zwischen 2024 und 2025 weiter dynamisch
entwickelt. Die Tabellen 2 und 3 verdeutlichen die Veränderungen der Mobilfunkstandorte in den
einzelnen Stadtbezirken sowie die Verteilung auf die Mobilfunkne tzbetreiber Deutsche Telekom
(DT), Telefónica Germany (TEF), Vodafone Deutschland (VF) und 1&1 AG. Die Gesamtanzahl der
Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet ist von 203 im Jahr 2024 auf 224 im Jahr 2025 gestiegen. Dies
entspricht einer Zunahme um 21 Standorte bzw. rund 10,34 %. Auch die Entwicklung bei den ein-
zelnen Netzbetreibern stellt sich wie folgt dar:
• Deutsche Telekom: Anstieg von 115 auf 117 Standorte (+1,74 %)
• Telefónica: unverändert 84 Standorte (0 %)
• Vodafone: leichter Rückgang von 69 auf 68 Standorte (−1,45 %)
• 1&1: deutlicher Anstieg von 16 auf 25 Standorte (+56,25 %)
Die stärkste relative Ausbauaktivität ist weiterhin bei 1&1 festzustellen. Der signifikante Zuwachs
unterstreicht die fortschreitende Etablierung eigener Infrastruktur im Stadtgebiet. Die Deutsche Te-
lekom bleibt insgesamt der standortstärkste Anbieter, gefolgt von Telefónica und Vodafone. Auf Be-
zirksebene zeigen sich folgende Entwicklungen:
In Münster-Mitte erhöhte sich die Gesamtzahl der Standorte von 75 auf 81 (+8 %). Die Deutsche
Telekom baute leicht von 40 auf 42 Standorte aus, während Telefónica geringfügig von 31 auf 30
Standorte zurückging. Vodafone reduzierte von 25 auf 22 Standorte. 1&1 erhöhte die Anzahl der
Standorte deutlich von 4 auf 6. In Münster-Südost ist ein überdurchschnittlicher Zuwachs von 25
auf 33 Standorte (+32 %) zu verzeichnen. Hier baute insbesondere 1&1 aus (von 1 auf 2 Standorte),
während die übrigen Betreiber weitg ehend stabile Werte aufweisen. In Münster-Nord stieg die
Standortzahl von 17 auf 21 (+23,53 %). Alle Netzbetreiber verzeichneten hier leichte Zugewinne,
insbesondere 1&1 (von 2 auf 4 Standorte). In Münster-West erhöhte sich die Gesamtzahl moderat
von 36 auf 37 Standorte. Auffällig ist hier der Ausbau von 1&1 von 4 auf 6 Standorte sowie ein
Zuwachs bei Vodafone von 11 auf 13 Standorte. In Münster-Ost ist ein leichter Anstieg von 21 auf
23 Standorte zu verzeichnen, maßgeblich durch den Ausbau von 1&1 (von 2 a uf 3 Standorte). In
Münster-Hiltrup blieb die Gesamtzahl mit 29 Standorten konstant. Innerhalb des Bezirks kam es
jedoch zu Verschiebungen: Die Deutsche Telekom reduzierte von 21 auf 19 Standorte, während
1&1 von 3 auf 4 Standorte ausbaute.
Zusammenfassend zeigt sich zwischen 2024 und 2025 ein deutlicher quantitativer Ausbau der Mo-
bilfunkinfrastruktur im Stadtgebiet. Während die etablierten Netzbetreiber ihre Standortzahlen weit-
gehend konsolidieren, setzt 1&1 den eigenständigen Netzausbau mit hoher Dynamik fort. Die Ent-
wicklung stellt eine belastbare Grundlage für eine weitere Verdichtung der Netzinfrastruktur dar und
unterstützt die Zielsetzung einer resilienten und leistungsfähigen Mobilfunkversorgung im gesamten
Stadtgebiet:
Bezirke
Stand-
orte ins-
gesamt
Deut-
sche Te-
lekom
Telefo-
nica
Voda-
fone 1&1
%-Vertei-
lung Stand-
orte
%-Vertei-
lung DT
%-Ver-
teilung
TEF
%-Ver-
teilung
VF
%-Ver-
teilung
1&1
Münster-
Ost 21 12 9 9 2 10,34% 10,43% 10,71% 13,04% 12,50%
Münster-
Mitte 75 40 31 25 4 36,95% 34,78% 36,90% 36,23% 25,00%
Münster-
Südost 25 13 10 11 1 12,32% 11,30% 11,90% 15,94% 6,25%
Münster-
Hiltrup 29 21 12 9 3 14,29% 18,26% 14,29% 13,04% 18,75%
Münster-
West 36 21 14 11 4 17,73% 18,26% 16,67% 15,94% 25,00%
Münster-
Nord 17 8 8 4 2 8,37% 6,96% 9,52% 5,80% 12,50%
GE-
SAMT 203 115 84 69 16 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00%
Tabelle 1: Anzahl und Verteilung der Mobilfunkstandorte auf die Bezirke der Stadt Münster 2024
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Vergleich der Mobilfunkstandorte 2024 und 2025
Bezirke
Stand-
orte ins-
gesamt
Deut-
sche Te-
lekom
Telefo-
nica
Voda-
fone 1&1
%-Vertei-
lung Stand-
orte
%-Vertei-
lung DT
%-Ver-
teilung
TEF
%-Ver-
teilung
VF
%-Ver-
teilung
1&1
Münster-
Ost 23 12 9 9 3 10,27 10,26 10,71 13,24 12,00
Münster-
Mitte 81 42 30 22 6 36,16 35,90 35,71 32,35 24,00
Münster-
Südost 33 14 10 10 2 14,73 11,97 11,90 14,71 8,00
Münster-
Hiltrup 29 19 12 9 4 12,95 16,24 14,29 13,24 16,00
Münster-
West 37 21 14 13 6 16,52 17,95 16,67 19,12 24,00
Münster-
Nord 21 9 9 5 4 9,38 7,69 10,71 7,35 16,00
GE-
SAMT 224 117 84 68 25 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
Tabelle 2: Anzahl und Verteilung der Mobilfunkstandorte auf die Bezirke der Stadt Münster 2025
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Mobilfunknetzabdeckung im Stadtgebiet Münster nach Fläche (gemäß
Bundesnetzagentur)
8 Mobilfunknetzabdeckung im Stadtgebiet Münster nach Fläche (ge-
mäß Bundesnetzagentur)
Nach den veröffentlichten Daten der Bundesnetzagentur für das Jahr 2025 umfasst die Auswertung
für die kreisfreie Stadt Münster insgesamt 30.336 Gitterzellen. Auf dieser Datengrundlage wird eine
nahe-zu flächendeckende Versorgung im 2G-Bereich (100,00 %) sowie eine sehr hohe Flächenab-
deckung im 4G-Netz (99,77 %) ausgewiesen. Für 5G (non-standalone, 5G*) wird ein Versorgungs-
grad von 99,98 % angegeben; auch 5G Standalone (5G SA) wird mit 99,98 % nahezu vollständig
ausgewiesen. Gleichzeitig zeigen die differen zierten Betreiberwerte Unterschiede in der 4G - und
5G-Versorgung (5G* zwischen 87,69 % und 99,98 %; 5G SA zwischen 85,59 % und 99,98 %). Er-
gänzend werden geringe Anteile an grauen Flecken (2,96 %) sowie sehr geringe weiße Flecken
(0,01 %) ausgewiesen; förder-fähige Flächen (FL) werden mit 0,00 % angegeben. Es ist ausdrück-
lich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um Versorgungsangaben auf Basis der durch die Netz-
betreiber gemeldeten und von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Gitterzellendaten handelt .
Diese stellen eine rechnerische Flächenversorgung dar und bilden nicht zwingend die tatsächlich
vor Ort wahrgenommene Netzqualität oder Datenübertragungsleistung (z. B. Bandbreite, Latenz,
Indoor-Versorgung) ab.
Abbildung 1: Mobilfunkversorgung Stadt Münster 2022-2025
99,81%
78,04%
93,29%
99,88%
94,59%
99,42%99,79%
95,07%
99,64%99,77% 99,98% 99,98%
0,00%
20,00%
40,00%
60,00%
80,00%
100,00%
120,00%
4G 5G DSS 5GNSA/SA
Mobilfunkversorgung Stadt Münster 2022-2025
2022 2023 2024 2025
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Auswertung Mobilfunkanzeigen und Nutzung städtischer Flächen
9 Auswertung Mobilfunkanzeigen und Nutzung städtischer Flächen
Die Auswertung der Mobilfunkanzeigen und Suchkreisanfragen für das Jahr 2025 zeigt im Vergleich
zum Vorjahr einen weiterhin hohen Bedarf im Mobilfunkausbau bei gleichzeitiger Verschiebung der
Schwerpunkte.
1. Bestand Mobilfunkanlagen
Der Gesamtbestand an Mobilfunkanlagen im Stadtgebiet Münster ist von 203 Anlagen (2024) auf
224 Anlagen angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 21 Standorten. Die Anzahl der Mo-
bilfunkanlagen auf städtischen Flächen bleibt unverändert bei 7 Standorten:
Standort Standortart Vertragspartner Mitnutzung
Halle Münsterland Dachstandort Vantage Towers Nein
Buddenturm Dachstandort O2 Nein
Preußenstadion Maststandort DFMG Nein
Brandhoveweg Maststandort ATC Ja (1&1)
Osttor Maststandort ATC Ja (1&1)
Sentruper Straße Maststandort ATC Ja (1&1)
Laufende Vertragsverhandlungen:
• Stadthaus 2, Dachstandort (1&1)
• Manfred v. Richthofen Maststandort, Sportplatz SC Muenster 08 (DFMG)
• Buddenturm Dachstandort (DFMG, Telefonica bereits vorhanden)
• Teutonia Coerde, temporärer Maststandort (DFMG)
• Hansa Berufskolleg, Dachstandort (1&1)
• Gesundheits- und Veterinäramt, Dachstandort (1&1)
Der prozentuale Anteil städtischer Flächen am Gesamtbestand reduziert sich damit rechnerisch
leicht, da der Gesamtbestand gestiegen ist.
2. Mobilfunkanzeigen und Anliegen
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 121 Anliegen (Suchkreise, Modernisierungen, temporäre Anlagen
etc.) erfasst. Im Jahr 2025 liegt die Zahl bei 134 Anliegen; unter Einbeziehung offener Vorgänge aus
dem Vorjahr (25 Fälle) ergibt sich eine Gesamtzahl von 159 zu bearbeitenden oder zu dokumentie-
renden Anzeigen.
Vergleich Anzeigen/Anliegen 2024 zu 2025:
Auffällig ist:
• deutlicher Anstieg bei Erweiterungen (+26)
• deutlicher Anstieg bei Neubau/Mitnutzung (+19)
Kategorie 2024 2025
Erweiterungen 39 65
Neubau/Mitnutzung 12 31
Suchkreisanfragen 109 59
Temporäre Standorte 2 4
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Auswertung Mobilfunkanzeigen und Nutzung städtischer Flächen
• spürbarer Rückgang bei Suchkreisanfragen (-50)
• Verdopplung temporärer Standorte
Die Entwicklung deutet darauf hin, dass sich der Ausbau stärker auf die Verdichtung und Moderni-
sierung bestehender Standorte konzentriert, während die reine Standortsuche im Vergleich zum
Vorjahr rückläufig ist.
3. Nutzung städtischer Flächen – Suchkreisanalyse
2024:
• 32 % keine städtische Fläche im Suchkreis
• 28 % Ablehnung durch Stadt
• 13 % Ablehnung durch MNB / private Fläche bevorzugt
• 7 % Begehung/Verhandlung
• 8 % Mietvertrag/Genehmigung
• 11 % Prüfung offen
2025:
• 34 % keine städtische Fläche im Suchkreis36 % Ablehnung durch Stadt
• 7 % Ablehnung durch MNB / private Fläche bevorzugt
• 15 % Begehung/Verhandlung
• 3 % Mietvertrag/Genehmigung
• 5 % Prüfung offen
Bewertung:
• Der Anteil der Suchkreise ohne städtische Flächen bleibt strukturell hoch (34 %).
• Die Ablehnungsquote aus städtischer Sicht steigt von 28 % auf 36 %.
• Gleichzeitig steigt der Anteil laufender Begehungen/Verhandlungen deutlich (von 7 % auf 15
%).
• Der Anteil bereits abgeschlossener Verträge sinkt im Betrachtungszeitraum auf 3 %.
Abbildung 5: Warum können nur in sehr wenigen Suchkreisen städtische Flächen für Mobilfunkanlagen zur Verfügung
gestellt werden
34%
36%
7%
15%
3%
5%
0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40%
Keine städtische Fläche im Suchkreis
Ablehung Fläche durch Stadt
Ablehung Fläche durch Mobilfunkunternehmen oder priv.
Fläche bevorzugt
Begehung oder Verhandlung steht an bzw hat
stattgefunden
Mietvertrag abgeschlossen/im Genehmigungsprozess
Prüfung noch ausstehend
Auswertung Mobilfunk-Anzeigen (städtische Flächen)
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Rahmenvereinbarung für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkstationen
10 Rahmenvereinbarung für die Errichtung und den Betrieb von Mobil-
funkstationen
Die seit dem 21.02.2024 geltende Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Münster und der Deut-
sche Funkturm GmbH (DFMG), legt einheitliche Rahmenbedingungen für die Nutzung von städti-
schem Eigentum zur Errichtung und dem Betrieb von Mobilfunkstationen fest. D ie DFMG errichtet
bundesweit Infrastrukturen für Funkstationen, die von allen Funknetzbetreibern genutzt werden kön-
nen. In Zusammenarbeit mit der Stadt Münster werden geeignete Flächen für Mobilfunkstandorte
wohlwollend geprüft und ein objektbezogener Mietvertrag abgeschlossen.
Die Vereinbarung, welche eine knapp zweijährige Vorarbeit bedeutete, regelt die Zugangsrechte zur
stadteigenen Infrastruktur für den Betrieb von Funkstationen und stellt sicher, dass die Nutzung aus-
schließlich zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs erfolgt, ohne andere Nutzer zu beeinträch-
tigen. Bestehende Anmietungen werden auf Basis der Musterverträge erneuert, und der Vermieter
verpflichtet sich zur regelmäßigen Datenbereitstellung sowie zur Beachtung der Datenschutzbestim-
mungen. Die technische Reali sierung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben,
und eine diskriminierungsfreie Mitnutzung von Standorten wird sichergestellt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Festlaufzeit von 15 Jahren mit der Möglichkeit einer Verlänge-
rung. Änderungen bedürfen der Schriftform, und für Streitigkeiten gilt Münster als Gerichtsstand. Die
beigefügten Anlagen umfassen Musterverträge für Mast- und Dachstandorte sowie ein Preismodell,
die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Ziel ist, das Mobilfunk-Netzwerk im Stadtgebiet leistungs-
fähig und flächendeckend auszubauen. Im deutschen Mobilfunksektor dauert es im Durchschnitt
etwa zwei Jahre, bis ein neuer Mobilfunkmast in Betrieb genommen wird, wobei ein erheblicher Teil
dieser Zeit für die Standortsuche (Suchkreisverfahren) aufgewendet wird. Dank der erarbeiteten
Rahmenvereinbarung in Münster verkürzt sich dieser Prozess erheblich. Die Deutsche Funkturm
errichtet Mobilfunkinfrastruktur im Auftrag der Deutschen Telekom und ermöglicht allen Netzbetrei-
bern die Nutzung ihrer Masten, wodurch sie künftig von der Kooperation mit der Stadt Münster pro-
fitieren können.
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Herausforderungen im Mobilfunkausbau
11 Herausforderungen im Mobilfunkausbau
Im Zuge der operativen Umsetzung des Mobilfunkausbaus in der Stadt Münster zeigen sich derzeit
insbesondere zwei Spannungsfelder, die über den Einzelfall hinausgehen und eine verwaltungs-
weite Strategie erfordern.
1. Nutzungskonflikt: Photovoltaikpflicht vs. Mobilfunkstandorte auf städtischen Gebäuden
Auf Grundlage der Gebäuderichtlinien der Stadt Münster 2020 besteht für Neubauten sowie lang-
fristig angemietete Objekte grundsätzlich die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen,
sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. In der Praxis führt dies dazu, dass Dachflächen nahezu
vollständig für PV -Anlagen verplant werden. Gleichzeitig besteht ein strategischer Ausbauauftrag
zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung, insbesondere durch die Nutzung städtischer Liegen-
schaften als Antennenstandorte. Netzbetreiber verweisen auf die technische Vereinbarkeit von PV-
Anlagen und Mobilfunktechnik. Dennoch verbleibt eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Abwä-
gung zwischen energetischer Optimierung und digitaler Infrastruktur.
Herausforderung: Erarbeitung einer Verfahrensgrundlage zur Bewertungssystematik kombinierter
bzw. konkurrierender Dachnutzungen (Klimaschutz vs. digitale Infrastruktur).
2. Spannungsverhältnis: Mobilfunkausbau vs. Altstadtsatzung und Denkmalschutz
Der angestrebte flächendeckende Ausbau moderner Mobilfunktechnologien (insbesondere 5G) er-
fordert Standorte mit hoher Netzdichte, auch in zentralen Lagen. In der Altstadt unterliegen bauliche
Veränderungen jedoch strengen gestalterischen und denkmalrechtlichen Vorgaben.
Die Integration von Antennenanlagen in sensiblen Stadtbereichen gestaltet sich daher regelmäßig
komplex und abstimmungsintensiv. Die Einbindung der Fachstelle für Baudenkmalschutz ist obliga-
torisch.
Herausforderung: Ausgleich zwischen dem Schutz des historischen Stadtbildes und der Sicher-
stellung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Auch hier ist eine Verfahrensgrundlage zu
erarbeiten, die kriteriengeleitete Entscheidungsprozesse für besonders sensible Bereiche beschleu-
nigt .
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Empfehlungen zur Optimierung der Mobilfunkkoordination
12 Empfehlungen zur Optimierung der Mobilfunkkoordination
Um den Mobilfunkausbau effizienter zu gestalten und eine umfassende Netzabdeckung in Münster
zu fördern, ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:
1. Strategische Flächenvorsorge betreiben
Im Rahmen städtischer Bauleitplanung und bei größeren Entwicklungsgebieten sollte die digitale
Infrastruktur frühzeitig mitgedacht werden. Hierzu kann eine verbindliche Prüfung von Mobilfunk-
standorten in Bebauungsplanverfahren oder städtebaulichen Verträgen gehören.
2. Standardisierte Bewertungsmatrix für Standorte entwickeln
Zur internen Abstimmung empfiehlt sich die Entwicklung einer Bewertungsmatrix (technische Eig-
nung, städtebauliche Verträglichkeit, Eigentumsverhältnisse, zeitliche Realisierbarkeit). Dies erhöht
Nachvollziehbarkeit und beschleunigt Entscheidungsprozesse.
3. Krisen- und Resilienzperspektive stärken
Großveranstaltungen, Demonstrationen oder Schadenslagen verdeutlichen die Bedeutung einer
leistungsfähigen Mobilfunkinfrastruktur. Die Einbindung des Themas in kommunale Krisen- und Ge-
fahrenabwehrstrukturen kann die strategische Relevanz weiter unterstreic hen. Durch diese ergän-
zenden Impulse wird die Mobilfunkkoordination nicht ausschließlich als operative Unterstützungs-
funktion verstanden, sondern als strategisches Steuerungsinstrument innerhalb der kommunalen
Infrastrukturentwicklung positioniert.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Sentruper Straße
- Brandhoveweg
- Preußenstadion
- Pluggendorf
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0193/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2026
- Erstellt
- 11.03.2026 13:17