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3717/2020

Anfrage der SPD-Fraktion zu baulichen und perspektivischen Situation der KGS Horststraße

Mitteilung Ausschuss 01.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 5.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4197 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer  01.02.2021 
 3717/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
 
Anfrage der SPD-Fraktion zu baulichen und perspektivischen Situation der KGS Horststraße 
hier: mündliche Anfrage aus der Sitzung vom 24.08.2020; 6.1 der Niederschrift 
Tagesordnungspunkt Punkt 6.1 der Niederschrift zur Sitzung des ASW am 24.08.2020 
 Anfrage SPD-Fraktion: Bauliche und perspektivische Situation der KGS Horststraße 
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass das Gesundheitsamt die Turnhalle der KGS Horststraße im No-
vember 2019 hat schließen lassen? Die Schülerinnen und Schüler werden derzeit in der GE Mülheim 
im Fach Sport unterrichtet; der Fußweg über den Clevischen Ring dorthin ist durchaus gefährlich. 
Wann ist mit einer Sanierung bzw. einem Neubau der Halle zu rechnen? Insbesondere der Sanitärbe-
reich befindet sich in einem katastrophalen Zustand. 
2. Die Schule arbeitet nach einem inklusiv ausgerichteten Konzept. Die Rahmenbedingungen hierfür 
werden in dem ehemaligen Kasernengebäude durch verschiedene Faktoren wesentlich beeinträch-
tigt. 
- schlechte akustische Bedingungen, auf den Fluren und im Treppenhaus, die das Raumklima  in den 
Klassen sehr belasten 
- kleine Klassenräume 
- fehlende Differenzierungs- und Funktionsräume 
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Bedingungen für das gemeinsame Lernen in einer 
inklusiven Schule zu verbessern? 
3. Laut der aktuellen SEP wird die Option einer weiteren 2zügigen Grundschule (ohne gemeinsames 
Lernen) auf dem Schulgelände geprüft. Liegen erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bereits vor, 
wenn ja, welche? Sind der Verwaltung die Bedenken, die von der Schule vorgetragen wurden, be-
kannt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Punkt 1: 
Derzeit werden zwei Maßnahmen die Horststraße 1 betreffend, auf der den Gremien bekannten 
Schulbaumaßnahmenliste, geführt.  
Hierzu zählen die General- oder Teilsanierung der bestehenden Gymnastikhalle und die Machbar-
keitsstudie für den geplanten Neubau einer zweizügigen Schule am selben Schulstandort. Die Sanie-
rung der Gymnastikhalle wird bis zum Ergebnis der Machbarkeitsstudie seitens 26 nicht weiterver-
folgt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll auch geprüft werden, ob für beide Schulen an Stelle der 
maroden Gymnastikhalle, eine Zweifach-Sporthalle errichtet werden kann, die dann durch beide 
Schulen genutzt werden soll. 
 
Zu Punkt 2: 
Bei der Schulsanierung der KGS Horststraße im Jahr 2011 stand die Renovierung des Bestandes 
unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Vordergrund. Bei einer Bestandsschule, 
die zur Inklusionsschule umgewandelt wird, sind im Raumprogramm keine zusätzlichen Räume für 
Inklusion vorgesehen. 
Eine Umnutzung der Flure zu Unterrichtszwecken wird von der Gebäudewirtschaft grundsätzlich als

2 
 
möglich angesehen, da diese mit ca. 4,20 m recht breit sind. Laut Schulbaurichtlinie ist aus Sicher-
heitsgründen eine Flurbreite in Abhängigkeit der Anzahl der Nutzer von mindestens 1,50 m erforder-
lich. Die gewünschte Nutzungsänderung, einhergehend mit baulichen Änderungen, ist baugenehmi-
gungspflichtig und mit einem zuvor erstellten, angepassten Brandschutzkonzept einzureichen. Bei 
dieser Prüfung sollen auch Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes der Flure untersucht 
werden. Die Beauftragung dieser Maßnahme an die Gebäudewirtschaft ist beim  Amt für Schulent-
wicklung  in Vorbereitung. 
 
Zu Punkt 3: 
Die Gebäudewirtschaft wurde vom Amt für Schulentwicklung beauftragt eine Machbarkeitsstudie 
durchzuführen, siehe Schulbaumaßnahmenliste. In der Machbarkeitsstudie soll ermittelt werden, ob 
eine zweizügige Grundschule auf dem Grundstück Horststraße 1 zu realisieren ist. Zusätzlich soll die 
Realisierung einer Zweifach-Sporthalle für die bestehende vierzügige Grundschule und die neue 
zweizügige Grundschule geprüft werden, da am Standort lediglich eine sanierungsbedürftige Gym-
nastikhalle vorhanden ist, die im Rahmen der Baumaßnahmen durch die Zweifach-Sporthalle  zu er-
setzen wäre. 
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt noch nicht vor. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3717/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.02.2021
Erstellt
22.12.2020 11:38