V/0044/2006
Verkehrliche Anbindung der Stadtteile Mecklenbeck und Albachten
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Beschlussvorlage
8348 Zeichen
V/0044/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Verkehrliche Anbindung der Stadtteile Mecklenbeck und Albachten an das Freiherr-vom-Stein-
Gymnasium in Gievenbeck
Beratungsfolge
26.01.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Die Einrichtung eines Schülerspezialverkehres zur Anbindung der Stadtteile Mecklenbeck und
Albachten an das Freiherr-vom-Stein-Gymnasiu m in Gievenbeck und die damit verbundene Be-
darfsermittlung wird nicht befürwortet.
Begründung:
Vorbemerkung
Aufgrund eines Bürgerantrages, sowie entsprechender Anträge der Bezirksvertretung West
im
Zusammenhang mit der Aufstellung des Nahverkehrsplanes 2006 sollte der Verkehrsträger des
ÖPNV (Stadtwerke Münster) verpflichtet werden, eine direkte Linienverbindung zwischen Albach-
ten, Mecklenbeck und dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium am neuen Standort in Gievenbeck zu
installieren. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am mangelnden Verkehrsaufkommen.
Deshalb wurden erneut Anträge mit der Intention eingebracht, die Anbindung der o. a. Stadtteile an
das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck nunmehr mit einem vom Schulträger zu finan-
zierenden Schülerspezialverkehr sicherzustellen. Darüber hinaus wurde von der CDU-Fraktion in
der Bezirksvertretung Münster-West am 13.10.2005 eine Ermittlung des zukünftigen Bedarfes die-
ser Direktverbindung durch eine Abfrage bei den Eltern der jetzigen Dritt- und Viertklässler in Alb-
achten und Mecklenbeck angeregt mit dem Ziel, eine Schulbuslinie einzurichten, wenn die erhobe-
nen Daten einen deutlichen Bedarf widerspiegeln. Von der Verwaltung wurde sowohl die Einrich-
tung einer Schulbuslinie als auch eine Bedarfsermittlung abgelehnt.
Vorlagen-Nr.:
V/0044/2006
Auskunft erteilt:
Herr Rottstock
Ruf:
492 40 39
E-Mail:
Rottstock@stadt-muenster.de
Datum:
16.01.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0044/2006
Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksver tretung Münster-West wurde deshalb von der Be-
zirksvertretung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen
(vgl. Anlagen).
Voraussetzungen für die Einrichtung eines Schülerspezialverkehres
Ein vom Sc
hulträger zu finanzierender Schülerspezialverkehr ist nach den Bestimmungen der
Schülerfahrkostenverordnung nur dann einzurichten, wenn die Beförderung mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln nicht möglich, nicht zumutbar oder von den Kosten her unwirtschaftlicher ist.
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nach der Schülerfahrkostenverordnung (§ 13 Abs. 3)
dann nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Ver-
kehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet über drei Stunden in Anspruch
nimmt oder der Schüler überwiegend die Wohnung vor 6 Uhr morgens verlassen muss. Wartezei-
ten vor und nach dem Unterricht sind hierbei nicht berücksichtigungsfähig.
Prüfung der Voraussetzungen
Zur Zeit wird das Freiherr-vom-
Stein-Gymnasium von 15 Schülerinnen und Schülern aus Albach-
ten und Mecklenbeck besucht. Hierfür werden die Kosten einer Schulwegkarte durch den Schul-
träger übernommen. Es entstehen insgesamt Kosten i. H. v. 5.460,00 € (15 Schüler/innen x 364,00
€).
Für den Einsatz eines Standard-Busses im Rahmen eines vom Schulträger zu finanzierenden
Schülerspezialverkehres entstehen für eine morgendliche Hin- und mittägliche Rückfahrt Kosten i.
H. v. ca. 26.000,00 € je Schuljahr.
Nach jetzigem Stand (Fahrplan vom 09.01.2006) werden die Verkehrsanbindungen des ÖPNV von
den Stadtteilen Albachten und Mecklenbeck zum Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck
beispielhaft für den Schulbeginn um 7.50 Uhr und den Schulschluss um 13.20 Uhr dargestellt:
Schulbeginn
Albachten Abfahrt Albachten Kirche Linie 15 6.35 Uhr
Ankunft HBF 7.01 Uhr
Umstieg HBF Linie 20 7.05 Uhr
Ankunft Dieckmannstraße 7.22 Uhr
Wegzeit insgesamt: 47 Minuten zuzüglich Fußweg zum Stein.
alternativ Abfahrt Albachten Kirche Linie Z15 7.12 Uhr
Ankunft Meckmannweg 7.20 Uhr
Umstieg Linie 19 7.23 Uhr
Ankunft Ackermann 7.29 Uhr
Umstieg Linie 20 7.36 Uhr
Ankunft Dieckmannstraße 7.38 Uhr
Wegzeit insgesamt: 26 Minuten zuzüglich Fußweg zum Stein.
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V/0044/2006
Mecklenbeck Abfahrt Heroldstraße Linie 16 6.50 Uhr
Ankunft Geiststraße 7.03 Uhr
Umstieg Linie 2 7.06 Uhr
Ankunft Aegidiimarkt 7.10 Uhr
Umstieg Linie 20 7.13 Uhr
Ankunft Dieckmannstraße 7.22 Uhr
Wegzeit insgesamt: 32 Minuten zuzüglich Fußweg zum Stein.
alternativ Abfahrt Meckmannweg Linie 19 7.23 Uhr
Ankunft Ackermann 7.29 Uhr
Umstieg Linie 20 7.36 Uhr
Ankunft Dieckmannstraße 7.38 Uhr
Wegzeit insgesamt: 15 Minuten zuzüglich Fußweg zum Stein.
Schulschluss
Albachten Abfahrt Freiherr-v.-Stein Linie 22 13.30 Uhr
Ankunft Ludgeriplatz 13.51 Uhr
Umstieg Linie 15 14.00 Uhr
Ankunft Albachten Kirche 14.23 Uhr
Wegzeit insgesamt: 53 Minuten zuzüglich Fußweg nach hause
Mecklenbeck Abfahrt Freiherr-v.-Stein Linie 22 13.30 Uhr
Ankunft Ludgeriplatz 13.51 Uhr
Umstieg Linie 15 14.00 Uhr
Ankunft Heroldstraße 14.16 Uhr
Wegzeit insgesamt: 46 Minuten zuzüglich Fußweg nach hause
Fazit:
Die Erreichbarkeit des Freiherr-vom-Stein-G ymnasium in Gievenbeck ist für Schülerinnen und
Schüler aus Albachten und Mecklenbeck durch die Benutzung des ÖPNV möglich und mit einer
Wegzeit für die Hin- und Rückfahrt von 79 Minuten für Schülerinnen und Schüler aus Albachten
und 61 Minuten für Schülerinnen und Schüler aus Mecklenbeck zumindest nach der Schülerfahr-
kostenverordnung zumutbar. Darüber hinaus verursacht die Schülerbeförderung durch den ÖPNV
deutlich weniger Kosten und ist somit wirtschaftlicher.
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V/0044/2006
Bei der Entscheidung über die Einrichtung von Schülerspezialverkehren müssen vom Schulträger
darüber hinaus die Interessen anderer Gymnasien aus schulentwicklungsplanerischen Gründen
berücksichtigt werden. Zwar haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch darauf, eine be-
stimmte Schulform, wie beispielsweise ein Gymnasium zu besuchen, sie haben aber keinen An-
spruch auf den Besuch eines bestimmten
Gymnasiums. Für Schülerinnen und Schüler aus
Mecklenbeck ist z. B. das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium das nächstgelegene Gymnasium.
Bewertung einer Bedarfsumfrage
Bei der gewünschten Bedarfsumfrage muss die Frage gestellt werden, ob die Erziehungsberech-
tigten interessiert sind, ihr Kind am Freihe rr-vom-Stein-Gymnasium anzumelden, wenn die ver-
kehrliche Anbindung über eine spezielle Schulbuslinie gesichert wird.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass damit gleichzeitig bei den Eltern die Hoffnung ge-
weckt wird, dass ihr Kind nach einer Anmeldung auch eine Aufnahme am Freiherr-vom-Stein-
Gymnasium finden wird. Dies kann jedoch nicht zugesagt werden.
Das Schulwahlverhalten der Eltern ist nicht vorhersehbar. Sofern mehr Anmeldungen am Freiherr-
vom-Stein-Gymnasium erfolgen sollten, als die Schule aufnehmen kann, müssen Schülerinnen
und Schüler nach bestimmten Kriterien, die für alle städtischen Gymnasien gelten, abgewiesen
werden. Für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bedeut et dieses, dass z. B. Geschwisterkinder
und Schülerinnen und Schüler, die im Schuleinzugs bereich des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
wohnen und sich an dieser Schule angemeldet haben, vorrangig aufgenommen werden. Bei allen
übrigen Schülerinnen und Schülern ist die Länge des Schulweges bei der Aufnahmeentscheidung
zu berücksichtigen.
Die Stadtteile Albachten und Mecklenbeck gehören nicht zum Schuleinzugsbereich des Freiherr-
vom-Stein-Gymnasiums. Schülerinnen und Schüler aus diesen Bereichen werden damit nicht vor-
rangig aufgenommen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schülerinnen und
Schüler aus Albachten und Mecklenbeck aufgrund der Länge des Schulweges keine Aufnahme am
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium finden können.
Vor diesen Hintergründen wurde eine Bedarfsabfrage von der Verwaltung nicht empfohlen.
I. V.
Dr. Hanke
Stadträtin
gez.
Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (6)
- Dieckmannstraße 7
- Meckmannweg 7
- Heroldstraße 14
- Geiststraße 7
- Aegidiimarkt 7
- Ludgeriplatz 13
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0044/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37