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V/0044/2006

Verkehrliche Anbindung der Stadtteile Mecklenbeck und Albachten

Vorlage 16.01.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.01.2006, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8348 Zeichen

V/0044/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrliche Anbindung der Stadtteile Mecklenbeck und Albachten an das Freiherr-vom-Stein-
Gymnasium in Gievenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.01.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Einrichtung eines Schülerspezialverkehres zur Anbindung der Stadtteile Mecklenbeck und 
Albachten an das Freiherr-vom-Stein-Gymnasiu m in Gievenbeck und die damit verbundene Be-
darfsermittlung wird nicht befürwortet. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Vorbemerkung 
 
Aufgrund eines Bürgerantrages, sowie entsprechender Anträge der Bezirksvertretung West
 im 
Zusammenhang mit der Aufstellung des Nahverkehrsplanes 2006 sollte der Verkehrsträger des 
ÖPNV (Stadtwerke Münster) verpflichtet werden, eine direkte Linienverbindung zwischen Albach-
ten, Mecklenbeck und dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium am neuen Standort in Gievenbeck zu 
installieren. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am mangelnden Verkehrsaufkommen. 
 
Deshalb wurden erneut Anträge mit der Intention eingebracht, die Anbindung der o. a. Stadtteile an 
das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck nunmehr mit einem vom Schulträger zu finan-
zierenden Schülerspezialverkehr sicherzustellen. Darüber hinaus wurde von der CDU-Fraktion in 
der Bezirksvertretung Münster-West am 13.10.2005 eine Ermittlung des zukünftigen Bedarfes die-
ser Direktverbindung durch eine Abfrage bei den Eltern der jetzigen Dritt- und Viertklässler in Alb-
achten und Mecklenbeck angeregt mit dem Ziel, eine Schulbuslinie einzurichten, wenn die erhobe-
nen Daten einen deutlichen Bedarf widerspiegeln. Von der Verwaltung wurde sowohl die Einrich-
tung einer Schulbuslinie als auch eine Bedarfsermittlung abgelehnt.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0044/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Rottstock 
Ruf: 
492 40 39 
E-Mail: 
Rottstock@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0044/2006 
Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksver tretung Münster-West wurde deshalb von der Be-
zirksvertretung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung verwiesen 
(vgl. Anlagen). 
 
 
Voraussetzungen für die Einrichtung eines Schülerspezialverkehres 
 
Ein vom Sc
hulträger zu finanzierender Schülerspezialverkehr ist nach den Bestimmungen der 
Schülerfahrkostenverordnung nur dann einzurichten, wenn die Beförderung mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln nicht möglich, nicht zumutbar oder von den Kosten her unwirtschaftlicher ist.  
 
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nach der Schülerfahrkostenverordnung (§ 13 Abs. 3) 
dann nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Ver-
kehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet über drei Stunden in Anspruch 
nimmt oder der Schüler überwiegend die Wohnung vor 6 Uhr morgens verlassen muss. Wartezei-
ten vor und nach dem Unterricht sind hierbei nicht berücksichtigungsfähig. 
 
 
Prüfung der Voraussetzungen 
 
Zur Zeit wird das Freiherr-vom-
Stein-Gymnasium von 15 Schülerinnen und Schülern aus Albach-
ten und Mecklenbeck besucht. Hierfür werden die Kosten einer Schulwegkarte durch den Schul-
träger übernommen. Es entstehen insgesamt Kosten i. H. v. 5.460,00 € (15 Schüler/innen x 364,00 
€). 
 
Für den  Einsatz eines Standard-Busses im Rahmen eines vom Schulträger zu finanzierenden 
Schülerspezialverkehres entstehen für eine morgendliche Hin- und mittägliche Rückfahrt Kosten i. 
H. v. ca. 26.000,00 € je Schuljahr. 
 
Nach jetzigem Stand (Fahrplan vom 09.01.2006) werden die Verkehrsanbindungen des ÖPNV von 
den Stadtteilen Albachten und Mecklenbeck zum Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Gievenbeck 
beispielhaft für den Schulbeginn um 7.50 Uhr und den Schulschluss um 13.20 Uhr dargestellt: 
 
 
Schulbeginn 
 
Albachten   Abfahrt Albachten Kirche Linie 15   6.35 Uhr 
    Ankunft HBF      7.01 Uhr 
    Umstieg HBF Linie 20    7.05 Uhr 
    Ankunft Dieckmannstraße    7.22 Uhr 
 
    Wegzeit insgesamt: 47 Minuten zuzüglich Fußweg zum Stein. 
 
alternativ    Abfahrt Albachten Kirche Linie Z15   7.12 Uhr 
    Ankunft Meckmannweg    7.20 Uhr 
    Umstieg Linie 19     7.23 Uhr 
    Ankunft Ackermann     7.29 Uhr 
    Umstieg Linie 20     7.36 Uhr 
    Ankunft Dieckmannstraße    7.38 Uhr 
 
    Wegzeit insgesamt: 26 Minuten zuzüglich Fußweg zum Stein.

- 3 - 
V/0044/2006 
 
Mecklenbeck   Abfahrt Heroldstraße  Linie 16   6.50 Uhr 
    Ankunft Geiststraße      7.03 Uhr 
    Umstieg Linie 2     7.06 Uhr 
    Ankunft Aegidiimarkt     7.10 Uhr 
    Umstieg  Linie 20     7.13 Uhr 
    Ankunft Dieckmannstraße    7.22 Uhr 
 
    Wegzeit insgesamt: 32 Minuten zuzüglich Fußweg zum Stein. 
 
alternativ   Abfahrt Meckmannweg Linie 19   7.23 Uhr 
    Ankunft Ackermann     7.29 Uhr 
    Umstieg Linie 20     7.36 Uhr 
    Ankunft Dieckmannstraße    7.38 Uhr 
 
    Wegzeit insgesamt: 15 Minuten zuzüglich Fußweg zum Stein. 
 
 
Schulschluss 
 
Albachten   Abfahrt Freiherr-v.-Stein Linie 22   13.30 Uhr 
    Ankunft Ludgeriplatz     13.51 Uhr 
    Umstieg Linie 15     14.00 Uhr 
    Ankunft Albachten Kirche    14.23 Uhr 
 
    Wegzeit insgesamt: 53 Minuten zuzüglich Fußweg nach hause 
 
 
Mecklenbeck   Abfahrt Freiherr-v.-Stein Linie 22   13.30 Uhr 
    Ankunft Ludgeriplatz     13.51 Uhr 
    Umstieg Linie 15     14.00 Uhr 
    Ankunft Heroldstraße     14.16 Uhr 
 
    Wegzeit insgesamt: 46 Minuten zuzüglich Fußweg nach hause 
 
 
 
Fazit: 
 
Die Erreichbarkeit des Freiherr-vom-Stein-G ymnasium in Gievenbeck ist für Schülerinnen und 
Schüler aus Albachten und Mecklenbeck durch die Benutzung des ÖPNV möglich und mit einer 
Wegzeit für die Hin- und Rückfahrt von 79 Minuten für Schülerinnen und Schüler aus Albachten 
und  61 Minuten für Schülerinnen und Schüler aus Mecklenbeck zumindest nach der Schülerfahr-
kostenverordnung zumutbar. Darüber hinaus verursacht die  Schülerbeförderung durch den ÖPNV 
deutlich weniger Kosten und ist somit wirtschaftlicher.

- 4 - 
V/0044/2006 
 
Bei der Entscheidung über die Einrichtung von Schülerspezialverkehren müssen vom Schulträger 
darüber hinaus die Interessen anderer Gymnasien aus schulentwicklungsplanerischen Gründen 
berücksichtigt werden. Zwar haben Schülerinnen und Schüler einen Anspruch darauf, eine be-
stimmte Schulform, wie beispielsweise ein Gymnasium zu besuchen, sie haben aber keinen An-
spruch auf den Besuch eines bestimmten
 Gymnasiums. Für Schülerinnen und Schüler aus 
Mecklenbeck ist z. B. das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium das nächstgelegene Gymnasium. 
 
 
Bewertung einer Bedarfsumfrage 
 
Bei der gewünschten Bedarfsumfrage muss die Frage gestellt werden, ob die Erziehungsberech-
tigten interessiert sind, ihr Kind am Freihe rr-vom-Stein-Gymnasium anzumelden, wenn die ver-
kehrliche Anbindung über eine spezielle Schulbuslinie gesichert wird. 
 
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass damit gleichzeitig bei den Eltern die Hoffnung ge-
weckt wird, dass ihr Kind nach einer Anmeldung auch eine Aufnahme am Freiherr-vom-Stein-
Gymnasium finden wird. Dies kann jedoch nicht zugesagt werden. 
 
Das Schulwahlverhalten der Eltern ist nicht vorhersehbar. Sofern mehr Anmeldungen am Freiherr-
vom-Stein-Gymnasium erfolgen sollten, als die Schule aufnehmen kann, müssen Schülerinnen 
und Schüler nach bestimmten Kriterien, die für alle städtischen Gymnasien gelten, abgewiesen 
werden. Für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bedeut et dieses, dass z. B. Geschwisterkinder 
und Schülerinnen und Schüler, die im Schuleinzugs bereich des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums 
wohnen und sich an dieser Schule angemeldet haben, vorrangig aufgenommen werden. Bei allen 
übrigen Schülerinnen und Schülern ist die Länge des Schulweges bei der Aufnahmeentscheidung 
zu berücksichtigen. 
 
Die Stadtteile Albachten und Mecklenbeck gehören nicht zum Schuleinzugsbereich des Freiherr-
vom-Stein-Gymnasiums. Schülerinnen und Schüler aus diesen Bereichen werden damit nicht vor-
rangig aufgenommen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schülerinnen und 
Schüler aus Albachten und Mecklenbeck aufgrund der Länge des Schulweges keine Aufnahme am 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium finden können. 
 
Vor diesen Hintergründen wurde eine Bedarfsabfrage von der Verwaltung nicht empfohlen. 
 
I. V. 
 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
gez. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

26.01.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Dieckmannstraße 7
  • Meckmannweg 7
  • Heroldstraße 14
  • Geiststraße 7
  • Aegidiimarkt 7
  • Ludgeriplatz 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0044/2006
Typ
Vorlage
Datum
16.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37