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2048/2016/1

Beantwortung der Nachfragen des BV Steinbach aus der Sitzung der BV 5 vom 23.06.2016 betr. TOP 10.2.12 "BV5-Beschluss a.d. Sitzung vom 11.09.2014, TOP 8.2.2 Neugestaltung des Ortseingangs Niehl - Antrag der SPD-Fraktion (AN/1017/2014)"

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 03.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2017, TOP 10.2.1

Anlage 1

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Anlage 1

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2356 2357
5650
Parkplatz
St. Agatha
1 : 5000
1
4.12.2016
Voosen
Anlage 1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

5799 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Schw KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 2048/2016/1 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2017 
 
Beantwortung der Nachfragen des Bezirksvertreters Steinbach aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 23.06.2016 betreffend TOP 10.2.12 "Beschluss der 
Bezirksvertretung Nippes aus der Sitzung vom 11.09.2014, TOP 8.2.2 Neugestaltung des 
Ortseingangs Niehl - Antrag der SPD-Fraktion (AN/1017/2014)" 
 
 
Text der Nachfragen: 
 
"Herr Steinbach hat folgende Nachfragen:  
1.  Zu Punkt 3 erklärt die Verwaltung, dass es sich bei dem Parkplatz am Ortseingang von Alt-Niehl 
nicht um einen P+R-Platz handele. Die Verwaltung wird daher gebeten zu erklären, auf welchen 
P+R-Platz sich dann die als Anlage abgebildeten teuren und kostenintensiven Hinweisschilder-
mit interner Beleuchtung für die Nacht beziehen. Diese hübschen Hinweisschilder stünden im-
merhin schon seit geraumer Zeit dort und über den Diebstahl eines P+R-Platzes sei in gewöhn-
lich gut informierten Kreisen nichts bekannt.  
2.  Zu Punkt 4 erklärt die Verwaltung, dass es sich bei dem Grabeland nicht um öffentliches Stra-
ßenland handele. Um welche Art von Liegenschaft handelt es sich? Wäre es dann durch politi-
schen Beschluss möglich, die Fläche umzuwidmen? Wenn ja, warum wird nicht darauf hinge-
wiesen? Ist es möglicherweise seitens der Verwaltung einfach nicht gewollt?  
3. Die Bezirksvertretung Nippes hat mehrheitlich und mehrfach die Art und Weise, sowie die Auf-
gabenstellung der Untersuchung des Parkraumbedarfs in Alt-Niehl kritisiert. Dabei wurde insbe-
sondere der P+R-Bedarf untersucht. Die Untersuchung durch ein Unternehmen, dass sich vor-
wiegend um die Förderung alternativer Verkehrsformen kümmert, ergab, dass es einen extrem 
hohen Parkdruck neben den vorhandenen P+R-Plätzen in Alt-Niehl gibt und auch diesem 
Grund fast ein Drittel der Fahrzeuge in Alt-Niehl fehlerhaft abgestellt sind. Schulkinder werden 
gefährdet und Anwohner durch Parksuchverkehr belastet. Entgegen unseren Beobachtungen 
kommt dieses Unternehmen in der Untersuchung zu der erstaunlichen Auffassung, dass der 
Parkplatz am Orteingang, den es laut Erklärung der Verwaltung als P+R-Platz ja gar nicht gibt, 
trotz des hohen Parkdrucks nur unzureichend genutzt werden. Bei all diesen Widersprüchen 
fragen wir uns daher: Wer ist eigentlich grundsätzlich für P+R-Plätze zuständig?  
4. Inwieweit hat die Verwaltung Punkt 2 des Antrages vom 03.09.2015 (AN/1217/2015), in dem die 
sieben vom Investor zugesagten Stellplätze eingefordert werden, bearbeitet?  
Frau Bechberger fragt nach, wie es zu der Behauptung kommen kann, dass der Parkplatz des Kran-
kenhauses St. Agatha in 2015 ausgeschildert wurde. So ein Schild existiere nicht und er sei nach wie 
vor nicht ausgeschildert."

2 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1. 
Bei dem Parkplatz am Ortseingang Alt-Niehl handelt es sich nicht um einen P+R-Platz. Beobachtun-
gen der Stadtverwaltung kommen ebenso wie das Ingenieurbüro, das die Parkraumuntersuchung am 
Ortseingang Niehl durchgeführt hat, zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Parkenden des Parkplat-
zes überwiegend um Kurzparker handelt, die aus dem umliegenden Wohnumfeld kommen. 
Die dort Parkenden sind definitiv keine P+R-Kunden. Es handelt sich um einen normalen öffentlichen 
Parkplatz. 
Der Parkplatz ist zudem nicht im P+R-Konzept der Stadt Köln enthalten. Die Beschilderung vor Ort ist 
falsch und wird im Zuge der Baumaßnahme entfernt. 
 
zu 2. 
Die Herstellung von Erschließungsanlagen setzt gemäß § 125 Baugesetzbuch einen Bebauungsplan 
voraus. Für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes müsste der bestehende Bebauungsplan 
entsprechend geändert oder überplant werden, da dieser die betreffenden Grabelandflächen zurzeit 
nicht als öffentliche Verkehrsflächen ausweist. Da der Flächennutzungsplan diesen Bereich als Grün-
fläche darstellt, wäre dieser in einem Parallelverfahren ebenfalls zu ändern. 
 
zu 3. 
Zuständig für ebenerdige P+R-Plätze war bisher das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, für Park-
paletten das Amt für Brücken und Stadtbahnbau. Mitte 2016 hat der Rat der Stadt Köln die Übertra-
gung dieser Aufgabe auf die KVB beschlossen. Dieser Übertragungsvorgang wird in Kürze abge-
schlossen sein. 
 
zu 4. 
Der von der Bezirksvertretung und dem Stadtentwicklungsausschuss gefasste Beschluss 2558/2014 
zur Aufwertung des Ortseingangs Alt-Niehls lautete: 
"Der Stadtentwicklungsausschuss befürwortet das vorliegende Bebauungskonzept für die Neugestal-
tung des Ortseingangs Alt-Niehls inklusive der vorgeschlagenen Parkplatzanordnung von 35 öffentli-
chen Stellplätzen am Fuß des Dammes der Industriestraße und beauftragt die Verwaltung, im Ge-
nehmigungsverfahren auf die Umsetzung im Sinne der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates zu 
achten. Drei der 35 Stellplätze sind als Carsharingplätze einzurichten." 
Die Errichtung von zusätzlichen sieben Parkbuchten ist demnach nicht Bestandteil dieses Beschlus-
ses. Die zuständige Fachverwaltung wurde an keinem Ortstermin mit dem Investor und der Politik 
beteiligt, an dem eine solche Zusage seitens des Vorhabenträgers gegeben wurde.  
Das vom Investor beauftragte Büro hat die Planung für den zukünftigen Ausbau in Abstimmung mit 
dem Investor und der Verwaltung erstellt. Diese Planung sieht neben den 35 Stellplätzen keine weite-
ren Parkbuchten vor. Unter Berücksichtigung des oben genannten Beschlusses und dem zwischen-
zeitlich geschlossenen Ausbauvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Investor erfolgt die Baumaß-
nahme. 
 
Bezüglich der Nachfrage nach der Ausschilderung des Parkplatzes des Krankenhauses St. Agatha 
wird auf Anlage 1 verwiesen. 
 
 
 
 
Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

02.02.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2048/2016/1
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
03.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27