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11er-Ring reloaded
Die PARTEI Antrag nach § 3 AN/1517/2023 vom 28.08.2023
Stand: Am 07.09.2023 im Rat endgültig abgelehnt.
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Die FRAKTION Antrag nach § 3
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2023 AN/1517/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.09.2023 11er-Ring reloaded Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 07.09.2023 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung von 11 geeigneten Orten inner- halb des inneren Kölner Grüngürtels und weiter Kölner Parkanlagen, an denen der Einsatz von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern bei der Darbietung von Straßenmusik und -schau- spiel ermöglicht werden kann. An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - 2. Die Verwaltung legt die Ergebnisse der gemäß Antrag zu 1) erfolgten Prüfung bis spätestens zum 07.12.2023 dem Rat zur weiteren Beratung vor. Begründung: In seiner Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Köln eine Änderung der Kölner Stadtordnung da- hingehend beschlossen, dass eine elektronische Verstärkung von Straßenmusik und -schauspiel im ge- samten Kölner Stadtgebiet verboten wurde. Diese rigorose Einschränkung der Nutzung des öffentlichen Raumes wird den Bedürfnissen der Kölner Bevölkerung nicht gerecht. Sie ist auch nicht verhältnismäßig. Das legitime Interesse von Straßenmusi- kern und -schauspielern und ihres Publikums an einer Nutzung des öffentlichen Raumes wird nicht be- rücksichtigt. Eine elektronische Verstärkung von Musik- und Schauspieldarbietungen im Freien macht diese teilweise erst möglich. Ein milderes Mittel als das Verbot aller elektronisch verstärkten Darbietungen wurde bei den damaligen Beratungen zur Änderung der Kölner Stadtordnung nicht gesucht. Dies macht eine erneute Änderung der Stadtordnung erforderlich. Um diese sachgerecht vorzubereiten, ist eine Prüfung wie beantragt erforderlich. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Gez. Michael Hock (Gf Die FRAKTION)
Beratungsverlauf
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