Mandari Insight

AN/1517/2023

11er-Ring reloaded

Die PARTEI Antrag nach § 3 28.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 3.1.4

Die FRAKTION Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

Die FRAKTION Antrag nach § 3

2330 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2023 
 
AN/1517/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.09.2023 
 
11er-Ring reloaded 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
Wir bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 
07.09.2023 aufzunehmen:  
 
 
Beschluss:  
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung von 11 geeigneten Orten inner-
halb des inneren Kölner Grüngürtels und weiter Kölner Parkanlagen, an denen der Einsatz von 
Lautsprechern und elektronischen Verstärkern bei der Darbietung von Straßenmusik und -schau-
spiel ermöglicht werden kann. 
 
 
An die Vorsitzende des Rates der Stadt 
Köln  
Frau Oberbürgermeisterin Reker  
 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
2. Die Verwaltung legt die Ergebnisse der gemäß Antrag zu 1) erfolgten Prüfung bis spätestens 
zum 07.12.2023 dem Rat zur weiteren Beratung vor. 
 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 19.12.2017 hat der Rat der Stadt Köln eine Änderung der Kölner Stadtordnung da-
hingehend beschlossen, dass eine elektronische Verstärkung von Straßenmusik und -schauspiel im ge-
samten Kölner Stadtgebiet verboten wurde. 
Diese rigorose Einschränkung der Nutzung des öffentlichen Raumes wird den Bedürfnissen der Kölner 
Bevölkerung nicht gerecht. Sie ist auch nicht verhältnismäßig. Das legitime Interesse von Straßenmusi-
kern und -schauspielern und ihres Publikums an einer Nutzung des öffentlichen Raumes wird nicht be-
rücksichtigt. Eine elektronische Verstärkung von Musik- und Schauspieldarbietungen im Freien macht 
diese teilweise erst möglich. Ein milderes Mittel als das Verbot aller elektronisch verstärkten Darbietungen 
wurde bei den damaligen Beratungen zur Änderung der Kölner Stadtordnung nicht gesucht.  
Dies macht eine erneute Änderung der Stadtordnung erforderlich. Um diese sachgerecht vorzubereiten, 
ist eine Prüfung wie beantragt erforderlich.  
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Gez. 
Michael Hock (Gf Die FRAKTION)

Beratungsverlauf (1)

07.09.2023 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unter Goldschmied 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1517/2023
Typ
Die PARTEI Antrag nach § 3
Datum
28.08.2023
Erstellt
25.08.2023 16:46