V/0465/2009
Verbesserungen an Haltestellen - Programm 2010
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Beschlussvorlage
6718 Zeichen
V/0465/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Verbesserungen an Haltestellen - Programm 2010
Beratungsfolge
02.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
08.09.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
Anhörung
24.09.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem Programm „Verbesserung an Haltestellen 2010“ wird auf der Grundlage der Prioritäten-
liste (Anlage 1) vom 03.07.2009 zugestimmt.
2. Das Tiefbauamt wird zum 31.01.2010 einen entsprechenden Förderantrag stellen.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 400.000,00 €, aber keine Folgekos-
ten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und -
anlagen
Teilergebnisplan (Zei-
le)
13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2010 400.000
Vorlagen-Nr.:
V/0465/2009
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de
Datum:
31.07.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0465/2009
Insgesamt: 400.000
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und -
anlagen
Teilergebnisplan (Zei-
le)
06 Kostenerstattungen vom
Land
2010 320.000
Insgesamt: 320.000
Die Maßnahmen sind zu 80 % förderfähig, die Höhe der Kostenerstattung durch das Land beträgt
320.000,00 €.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel-
lung durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat im Rahmen der Haushaltsat-
zung 2010 stehen.
Begründung:
Das Tiefbauamt nutzt seit 2004 die Möglichkeit der Förderung nach dem ÖPNVG, um Haltestellen
barrierefrei umbauen zu können. In den vergangenen Jahren konnte somit der Haltestellenkomfort
an zahlreichen Standorten verbessert werden. Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 60 Stand-
ortvorschläge vor, an denen eine Verbesserung wünschenswert wäre. Daraus begründet sich die
Notwendigkeit, diese Maßnahmen in ihrer Priorität zu bewerten. Nach dem Behindertengleichstel-
lungsgesetz (BGG) sind die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen
bei der Vorhabenplanung zu berücksichtigen und den Anforderungen weitestgehend zu entspre-
chen. Damit dieses Kriterium erfüllt ist, wurden die geplanten Maßnahmen der Arbeitsgruppe V –
Stadtplanung und Verkehr- der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Be-
hinderungen (KIB) vorgestellt und deren Zustimmung zum Programm eingeholt.
Die Anregungen für die geplanten Umbaumaßnahmen an Haltestellen wurden von Bürgern, der
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen, von der Politik und
der Verwaltung eingebracht.
Zur Erstellung der Prioritätenliste wurden folgende weitere Kriterien zugrunde gelegt:
• Beratung der aufgeführten Maßnahmen in der Arbeitsgruppe V der KiB
• Der bauliche Zustand nahezu aller aufgeführten Busbuchten bzw. Fahrbahnrandhaltestel-
len weist entsprechend der Schadensaufnahmeprotokolle des Tiefbauamtes Mängel auf,
die in absehbarer Zeit behoben werden müssen. Die entstandene Priorität von 1 bis 3 be-
zieht sich auf die Jahre 2010 ff.
• Baulich vorgezogen werden ebenfalls die Maßnahmen, die im Rahmen von erforderlichen
Straßenerhaltungsmaßnahmen, Maßnahmen der Stadtwerke und/oder des Kanalbaus in-
tegriert werden können. So werden im Bereich der Haltestelle nicht nur die Nebenanlagen
wie Aufstellflächen für Fahrgäste sondern auch die Fahrbahn erneuert. Das Programm
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nutzt so die durch diese Synergieeffekt e entstehenden günstigen Konditionen. Der Umfang
der jeweiligen Maßnahme wird größer, die Angebote der Firmen sind zumeist für die Stadt
Münster günstiger, da diese bei größeren Maßnahmen anders kalkulieren können.
• Ein weiteres Kriterium bilden die Einstiegszahlen der Fahrgäste.
Eine Kombination der Einstiegszahlen, des bauli chen Zustandes und der Realisierungsmöglichkeit
im Rahmen von größeren Unterhaltungsm aßnahmen des Tiefbauamtes (Kanal- und Straßenbau)
begründen die Priorität zunächst für das Jahr 2010. Die Haltestellenstandorte, die im geplanten
Förderantrag 2010 nicht berücksichtigt werden konnten, sollen dann unter der Voraussetzung der
Mittelbereitstellung in den Folgejahren ausgebaut werden.
Sofern sich aus baulichen, organisatorischen oder anderweitigen Gründen Abweichungen von der
beschlossenen Prioritätenliste ergeben, werden die jeweilige Bezirksvertretung und der ASSVW
über den neuen Sachstand informiert.
Die Planungen für das Programm „Verbesserungen an Haltestellen 2010“ sehen für die 8 Halte-
stellenstandorte im Einzelnen vor:
• Das Tiefbauamt wird 2010 umfangreiche Asphaltarbeiten auf der Amelsbürener Straße
durchführen. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen 6 Haltestellen barrierefrei ausgebaut
werden. Die Haltestellen „Rückertstraße“ erhalten neben dem Ausbau eines 16 cm Hoch-
borde und eines Aufmerksamkeitsfeldes auch eine Lageoptimierung. Ein entsprechender
Beschluss liegt mit der Vorlage V/0736/2009 bereits vor. Des Weiteren werden die Halte-
stellenpaare „Amelsbürener Straße“ und „Langestraße“ ausgebaut.
• Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in 2009 die Verbesserung der Einstiegssituation
an den Haltestellen „Dachsleite“ auf der Straße Dachsleite beantragt. Damit soll der Kom-
fort u.a. für die Fahrgäste aus dem anliegenden Seniorenheim wesentlich verbessert wer-
den.
Eine über das vorgesehene Bauvolumen hinaus gehende Aufstockung des Programms für das
jeweilige Jahr lässt sich aus Gründen des Verfahrensablaufs nicht realisieren. Da innerhalb eines
Kalenderjahres Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung erfolgen müssen und diese aber
auch zeitlich an die Termine der Förderzusage gebunden sind, kann der Umfang des Programms
nicht weiter ausgeweitet werden. Das parallel laufende Zusatzprogramm wird mit der Vorlage
V/0466/2009 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das Tiefbauamt wird zum 31.01.2010 einen entsprechenden Förderantrag stellen. Unter der Vor-
aussetzung der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land und des Eigenanteils der Stadt
durch den Rat kann die Umsetzung der Maßnahmen im III. Quartal 2010 erfolgen
i.V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Prioritätenliste 2010
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Amelsbürener Straße
- Rückertstraße
- Langestraße
- Dachsleite
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0465/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37