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2009/0158

Externe Ausschreibung der Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebietes Straßenneubau/Straßenerhaltung beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bau und Betrieb (Stelle-Nr. 1835/EG 12 TVöD/vb) vorerst befristet für die Dauer von zwei Jahren mit der Option auf Verlängerung auf unbestimmte Zeit

Magistratsvorlage 27.04.2009

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2009/0158

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2009/0158

3601 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.04.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 110 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0158 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Externe Ausschreibung der Stelle der Le iterin/des Leiters des Sachgebietes Straßen-
neubau/Straßenerhaltung beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bau und Betrieb 
(Stelle-Nr. 1835/EG 12 TVöD/vb) vorerst befristet für die Dauer von zwei Jahren mit der 
Option auf Verlängerung auf unbestimmte Zeit 
 
Vorlage vom: 27.04.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt abweichend von Ziffer 4 des Magistratsbeschlusses-Nr. 425 vom 20. Juli 2005 der 
alsbaldigen externen Stellenausschreibung der im Betreff genannten Stelle zu. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27. April 2009  
 
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Magistrat in seiner Sitzung am 20. Juli 2005 unter 
Ziffer 4 (Beschluss-Nr. 425) entschieden, dass grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr 
erfolgen. Ausnahmen hiervon sind immer nur dann zulässig, wenn eine Besetzung nach erfolgloser 
interner Stellenausschreibung nicht möglich war.  
 
Mit Information für die Stadtverwaltung vom 19. Februar 2009 (P8) wurde die im Betreff genannte 
Stelle stadtverwaltungsintern ausgeschrieben. Hierbei gingen vier Bewerbungen (drei von Männern 
und eine von einer Frau) ein. 
 
Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurde der Bewerber Herr Schmidl alleinig zur Besetzung der 
Stelle vorgeschlagen. Dieser hat das Aufgabengebiet bereits seit einem Jahr kommissarisch wahr-
genommen und erhält dafür eine entsprechende persönliche Zulage nach  
§ 18 TVÜ-VKA, die ab der definitiven Übertragung des Aufgabengebietes betragsmäßig auch fest-
geschrieben werden würde. Herr Schmidl teilt jedoch nunmehr schriftlich mit, dass er eine dauerhaf-
te Übertragung des Aufgabengebietes nur annimmt, wenn er statt der tarifgerechten Entgeltgruppe 
12 Stufe 5, die Entgeltgruppe 12 Stufe 6 (übertariflich im Sinne von  
§ 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD) erhält. Da dies aufgrund der Tarifgebundenheit der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt nicht möglich ist, nimmt er nach Auskunft des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes seine 
Bewerbung zurück.  
 
Nunmehr ist eine gleichlautende externe Stellenausschreibung zu veranlassen. Dabei soll eine Ver-
öffentlichung in der Fachzeitschrift „Straße und Autobahn“ sowie im Internet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und über die Agentur für Arbeit veranlasst werden. Hiergegen bestehen keine Bedenken; 
allerdings mit der Maßgabe, dass eine Einstellung nach obigen Magistratsbeschluss i. V. m. Magist-
ratsbeschluss-Nr. 742 vom 15. November 2006 zunächst für die Dauer von zwei Jahren mit Option 
auf Verlängerung auf unbestimmte Zeit erfolgt. 
 
Das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Auswahlver-
fahrens; gleiches gilt auch für das Verfahren nach HGlG. 
 
Für die nach dem durchzuführenden Auswahlverfahrens vorgesehene externe Einstellung ist keine 
gesonderte Entscheidung des Magistrats mehr nötig. 
 
 
Darmstadt, 27. April 2009 
II/110/2 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0158
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.04.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00