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V/1034/2007

Bebauungsplan Nr. 473 - Kenntnisnahme des Entwurfs

Vorlagen 04.12.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.01.2008, TOP 5.2

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-1034-2007-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

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V-1034-2007-Anlage-2-Begründung.pdf

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V-1034-2007-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

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V-1034-2007-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

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Ansehen

Berichtsvorlage

4080 Zeichen

V/1034/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 473: Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
Kenntnisnahme des Entwurfs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.01.2008 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
30.01.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vor-
haben- und Erschließungsplanes Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-
Weg öffentlich auszulegen. 
 
In der Hofanlage „Haus Kump“, südwestlich des münsterschen Aasees beabsichtigt die Hand-
werkskammer Münster eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einer bauphysikalischen 
Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk einzurichten. 
 
Dazu sollen die vorhandenen Hofgebäude genutzt und erweitert bzw. z. T. durch Neubauten er-
setzt sowie die vorhandene Hofgräfte erneuert und ergänzt werden. Die Erschließung der geplan-
ten Fortbildungsstätte soll von Süden, von der Mecklenbecker Straße auf vorhandenem Wirt-
schaftsweg zur Hofanlage erfolgen. Hinzu kommt eine Stellplatzanlage an der Mecklenbecker 
Straße. 
 
Das nördlich angrenzende Gelände mit Gebäuden des Reitervereins St. Georg soll unabhängig 
von der geplanten Fortbildungsstätte erweitert und weiterhin über den Reiner-Klimke-Weg er-
schlossen werden. 
 
Das Plangebiet umfasst die Hofanlagen Haus Kump samt Reitanlagen und wird im Norden durch 
den Reiner-Klimke-Weg und im Süden durch die Mecklenbecker Straße begrenzt. 
 
Am 10.12.2003 hat der Rat der Stadt Münster den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungs-
plan gefasst (Vorlage 912/2003). 
 
Der Anhörungstermin zur Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand am 30.06.2004 statt 
(siehe Anlage 1). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1034/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.12.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1034/2007 
 
Seitens des Reitervereins St, Georg wurde angeführt, dass man auf eine Erschließung der Pfer-
desportanlage von der Mecklenbecker Straße nicht verzichten werde. 
 
Neben der Frage der Bürger nach Alternativen zur geplanten Stellplatzanlage wurde insbesonde-
re die historische Bedeutung des Hauses Kump hervorgehoben und die Wiederherstellung der 
alten Gräfte befürwortet. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde in der Zeit vom 13.09. bis 14.10.2005 durchge-
führt. 
 
Die geäußerten Meinungen der Bürgerschaft und die einzelnen Fachbelange wurden unter fach-
lichen Gesichtspunkten geprüft und soweit nach Abwägung möglich, im Planentwurf berücksich-
tigt. 
 
Der relativ große verfahrensmäßige Zeitaufwand war bedingt durch konzeptionelle Änderungen 
des Vorhabens und durch den umfangreichen Abstimmungsbedarf mit allen Akteuren. Zusam-
menfassend kann nunmehr die Aussage getroffen werden, dass sowohl die technischen, die 
Umwelt- und die Denkmalbelange, als auch die Aspekte der jeweiligen Erschließung geklärt sind. 
 
Auf der Grundlage eines abgestimmten Freiflächengestaltungsplanes ist der Bebauungsplanent-
wurf zur Offenlegung vorbereitet worden. Nähere Einzelheiten zur Planung können den Anlagen 
entnommen werden. 
 
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans sind 
Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens nicht erforderlich. 
 
Der Stadt Münster entstehen durch den Bebauungsplan keine Kosten und Folgekosten. 
 
Parallel zur  Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert (siehe 
Vorlage V/1049/2007). 
 
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebietes wird im Zuge der parallelen Änderung 
des Flächennutzungsplanes eine Änderung der LSG-Verordnung vorgenommen. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 473 soll im März 2008 erfolgen. 
 
 
i. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Protokoll der Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung 
5. Freiflächengestaltungsplan

V-1034-2007-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

7192 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1034/2007 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 1 von 3 
 
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB 
 
 
Stadtbezirk: 
     Münster-West 
 
Anlass: 
 Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich  
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Zeit: 
       Mittwoch, den 30.06.2004, 20.30 Uhr 
 
Ort: 
      Im Hof Hesselmann,  
Am Hof Hesselmann 10, 
48163 Münster- Mecklenbeck 
  
Teilnehmer: 
     ca. 30 Bürgerinnen und Bürger 
 
Leitung der Bürgeranhörung: 
 Frau Möllers, Bezirksvorsteherin,  
 
Vertreter der Verwaltung: 
   Herr Kurz und 
      Herr Schröder,  
Stadtplanungsamt 
 
Vertreter des Vorhabenträgers: 
  Herr Schlattmann, HWK Bildungszentrum 
      Herr Grahl, Architekt 
 
 
Die Bezirksvorsteherin, Frau Möllers, eröffnet um 2 0:38 Uhr die Bürgeranhörung, begrüßt die 
Bürgerinnen und Bürger, stellt die Vertreter der Ve rwaltung sowie Herrn Grahl und Herrn 
Schlattmann als Vertreter des Vorhabenträgers vor, informiert über den geplanten Ablauf der 
Veranstaltung und übergibt der Verwaltung das Wort. 
 
Herr Kurz stellt die Planung für den Bereich – Haus  Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-
Klimke-Weg vor: 
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2003 ist das Verfahren zur Aufstellung eines vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes offiziell eingeleitet worden. 
 
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Innenstadt Münsters in Mecklenbeck 
zwischen dem Reiner-Klimke-Weg und der Mecklenbecke r Straße. Es umfasst die Hofanlage 
Haus Kump und das Areal des Reitervereins St. Georg. 
 
Die ökologisch sensible Lage wird im Einzelnen eben so dargestellt wie die Bedeutung der An-
lagen und Bauwerke für die Bauhistorie. 
 
Anlass der Planung ist die Absicht der Handwerkskam mer, in der Hofanlage Haus Kump eine 
Fortbildungseinrichtung zu errichten. 
 
Zusätzlich sollen für den Reiterverein St. Georg di e Voraussetzungen für die langfristige Ent-
wicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. 
 
Herr Grahl beschreibt das konkrete Bauvorhaben im E inzelnen, wonach der Hof durch unter-
schiedliche Bildungseinrichtungen sowie einen Gastr onomiebereich und eine Verkaufsstelle für 
regional erzeugte Lebensmittel genutzt und die denk malwerten Bereiche erhalten und ergänzt 
werden sollen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 2 von 3 
Herr Schlattmann hebt hervor, dass es sich bei alle n Maßnahmen noch nicht um konkrete Bau-
planungen handelt, da die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung noch zu klären seien. 
 
Herr Kurz stellt klar, dass ein vorhabenbezogener B ebauungsplan nur beschlossen werden 
kann, wenn damit die konkrete Realisierung bestimmter Nutzungen vereinbart ist. 
 
Herr Kurz erläutert die zukünftige Erschließung: 
 
Danach wird die Hofanlage Haus Kump weiterhin von S üden über die Mecklenbecker Straße 
erschlossen, wobei der ruhende Verkehr im Bereich d er Parkplatzanlage entlang der Mecklen-
becker Straße verbleibt und der Versorgungsverkehr über den Weg zur Hofanlage geführt wird. 
 
Die Anlagen des Reitervereins werden in Zukunft für  den Fahrverkehr von Norden über den 
Reiner-Klimke-Weg erschlossen. Fußläufig ist die Re itanlage weiterhin auch über das Wege-
netz von Süden erreichbar. Rettungsfahrzeuge können  nach wie vor den Weg über Haus Kump 
nehmen. Für Sportveranstaltungen kann ausnahmsweise  auch eine Erschließung über die Hof-
stelle Haus Kump erfolgen. 
 
• Ein Vertreter des Reitervereins erklärt, dass der Verein auch in Zukunft nicht auf eine 
Erschließung von der Mecklenbecker Straße verzichte t, diese sei durch Vertrag gesichert 
und eindeutig geregelt. 
 
Herr Kurz erwidert hierauf, dass die Stadtverwaltun g davon ausgeht, dass kein Zufahrtsrecht 
von der Mecklenbecker Straße für den Reiterverein bestehe. 
 
• Die Notwendigkeit des Ausbaus des Reiner-Klimke-We ges wird befürwortet. Im Rahmen des 
Ausbaus dieses Wirtschaftsweges sollten abgesetzt v on der Fahrtrasse auch Flächen für die 
Fahrradfahrer, die Fußgänger und die Reiter berücks ichtigt werden. Gibt es eine Verpflich-
tung zum Ausbau des Reiner-Klimke-Weges? 
 
• Welchen Ausbau sieht die Planung für den Reiner-Kl imke-Weg vor? Wie viel wird das kos-
ten? 
 
Herr Kurz erklärt, dass zum Ausbau des Reiner-Klimk e-Weges eine Vergrößerung der Straßen-
breite um einen Meter und zusätzlich die Schaffung von 3 bis 4 Ausweichbuchten nach Rechts-
kraft des Bebauungsplanes geplant sei. Ob und in wi e weit sich darüber hinaus weitere Aus-
baumaßnahmen als sinnvoll erweisen, wird sich im we iteren Verfahren ergeben. Ebenfalls wer-
den die zu erwartenden Kosten erst im weiteren Verfahren ermittelt werden können. 
 
• Herr Pötter berichtet Einzelheiten über die histor ische Bedeutung des Hauses Kump und 
befürwortet die Wiederherstellung der alten Gräfte.  Er fragt nach, warum die Gräfte so weit 
vom Speicher entfernt entstehen soll, dies sei historisch nicht korrekt. 
 
• Außerdem sagt er bei der Wiederherrichtung des alt en Hofes die volle Unterstützung des 
Geschichts- und Heimatkreises Mecklenbeck zu. 
 
Herr Grahl antwortet dazu, dass die Ausführungen de s Herrn Pötter wohl richtig seien, die 
Gräfte aber nur dort wo sie nicht mehr vorhanden se i, in ihrer ursprünglichen Lage wieder her-
gerichtet werde. Ansonsten verbleibe es bei der sich bis heute entwickelten Lage der Gräfte. 
 
• Gibt es Alternativen für die Stellplatzanlage an d er Mecklenbecker Straße? 
 
• Können die Materialien für die Gebäude festgelegt werden?

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 3 von 3 
Herr Kurz antwortet darauf, zur vorgesehenen Stellp latzanlage seien Lagealternativen nicht 
sinnvoll vertretbar, allerdings sei eine einhüftige  Anlage überlegt worden, aber aufgrund der 
großen Ausdehnung verworfen worden. Mit der geplant en Lage werde ein möglichst geringer 
Eingriff in den sensiblen Landschaftsraum erzeugt. 
 
Farben und Materialien der neuen Gebäude werden in enger Abstimmung zwischen dem Bau-
herrn und der Verwaltung und der Denkmalbehörde abg estimmt; auch der Gestaltungsbeirat 
wird beteiligt, so dass letztlich ein zufriedenstellendes Ergebnis erwartet werden kann. 
 
Herr Grahl betont noch einmal, dass die Bereitschaf t des Vorhabenträgers vorhanden sei, hin-
sichtlich des Materials der Neubauten, in Bezug auf  den Denkmalschutz und den Erhalt der 
natürlichen Gegebenheiten flexibel zu sein. 
 
 
Nachdem keine weiteren, neuen Wortmeldungen mehr vo rliegen, erklärt Frau Möllers, dass alle 
Meinungsäußerungen protokolliert werden und im weit eren Entscheidungsprozess zum Bebau-
ungsplanverfahren mit abgewogen werden. Auch steht die Verwaltung zu weiteren Einzelge-
sprächen zur Verfügung. Sie schließt ca. um 21:40 Uhr die Bürgeranhörung. 
 
 
Frau Möllers          Schröder 
Bezirksvorsteherin         Schriftführer

V-1034-2007-Anlage-2-Begründung.pdf

91235 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 1034/2007 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 von 28 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 473: 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Inhalt Seite 
 
 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ......................................................................................... 2 
2.  Geltungsbereich............................................................................................................................. 2 
3.  Planungsrechtliche Situation ......................................................................................................... 2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ................................................................................. 2 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................. 3 
4.  Räumliche und strukturelle Situation ............................................................................................. 4 
5.  Planungsziele................................................................................................................................. 5 
6.  Inhalte des Bebauungsplans ......................................................................................................... 6 
6.1  Grundzüge der Planung................................................................................................................. 6 
6.2  Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans............................................................................ 6 
6.2.1  Bauliche Nutzung und Baugestaltung............................................................................................ 6 
6.2.1.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte........................................................................................... 6 
6.2.1.2  Bebaubare Flächen, Bauhöhe................................................................................................ 7 
6.2.1.3  Firstrichtung, Dachform, Material, Farbgebung, Dachaufbauten ........................................... 8 
6.2.1.4  Stellplätze, Nebenanlagen...................................................................................................... 8 
6.2.1.5  Freiflächen, Begrünung .......................................................................................................... 8 
6.2.1.6  Werbeanlagen ........................................................................................................................ 9 
6.2.1.7  Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................. 9 
6.2.2  Verkehrsflächen / Erschließung / Öffentliche Grünflächen.......................................................... 10  
6.3  Inhalte des Bebauungsplans außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans ..................... 10  
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur.......................................................................... 12  
6.5  Ausgleichsflächen ........................................................................................................................ 12  
6.6  Immissionsschutz......................................................................................................................... 12  
6.7  Altlasten / Altstandorte ................................................................................................................. 13  
7.  Flächenbilanz............................................................................................................................... 13  
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB............................................. 14  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung........................................................................................................ 14  
8.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 14  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 14  
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose............................................. 15  
8.4.1  Menschen..................................................................................................................................... 15  
8.4.2  Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt....................................................................................... 16  
8.4.3  Boden........................................................................................................................................... 20  
8.4.4  Wasser......................................................................................................................................... 20  
8.4.5  Klima / Luft ................................................................................................................................... 22  
8.4.6  Landschaft.................................................................................................................................... 22  
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................................................................ 24  
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter ............................................................................................ 24  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen .................................... 24  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) .......................................................... 25  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten.......................................................................................... 25  
8.7  Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................... 25  
8.8  Zusammenfassung ...................................................................................................................... 26  
9.  Gesamtabwägung........................................................................................................................ 27  
9.1  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich............................................................................... 27  
9.2  Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkungen.............................................................. 27  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ............................................................. 27

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 von 28 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Be bauungsplans ist die Absicht der Hand-
werkskammer Münster in der Hofanlage Haus Kump – de ren landwirtschaftliche Nutzung inzwi-
schen eingestellt wurde – eine Fortbildungseinrichtung mit Nebennutzungen zu errichten. 
 
Außerdem sollen für den Reiterverein St. Georg die Voraussetzungen für die langfristige Ent-
wicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.12.2003 die Aufstellung eines Bebau-
ungsplans beschlossen, um das im folgenden erläuter te Vorhaben planungsrechtlich zu ermög-
lichen. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Innenstadt Münsters zwischen dem 
Reiner-Klimke-Weg und der Mecklenbecker Straße. 
 
Es umfasst die wesentlichen Teile der in seiner Str uktur wieder aufzunehmenden historischen 
Hofanlage Haus Kump sowie eine externe Fläche an de r Mecklenbecker Straße für die Unter-
bringung der erforderlichen Stellplätze. Diese Fläc hen stellen den Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan dar. Das Plangebiet umfasst des Weiteren das Areal des Reitervereins St. Georg 
nordwestlich von Haus Kump mit einem kleinen Teil d er ursprünglich aus einer Vor- und einer 
Hauptinsel bestehenden historischen Hofanlage. Diese Flächen werden in den Satzungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit aufgenommen. 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, 
Flur 26, Teile der Flurstücke 74, 91 
Flur 27, Flurstück 37, Teile der Flurstücke 36, 38 
Flur 229, Flurstück 84, Teile der Flurstücke 80, 85 , 100, 113 
 
Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezog enen Bebauungsplans Nr. 473 sind im 
Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans unterliegt dem E ntwicklungsgebot aus dem Flächennut-
zungsplan (FNP). 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Mü nster stellt das Plangebiet überwiegend 
als “Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung “Parkanlag e“ sowie der Zweckbestimmung “Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dar. 
Im Norden des Plangebietes stellt der Flächennutzun gsplan “Fläche für die Landwirtschaft“ dar 
und im Süden ist das “Überschwemmungsgebiet der Aa“ gekennzeichnet. 
 
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspr echen somit in Teilen den Zielsetzungen 
des Bebauungsplans. 
 
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird de shalb der Flächennutzungsplan geändert.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 von 28 
Der Bebauungsplan wird damit im Zuge dieses Änderun gsverfahrens i. S. des § 8 (2) BauGB 
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 
 
 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
 
Landschaftsschutz 
 
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landsc haftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aanie-
derung Hohenholte bis Mecklenbeck. Dies entspricht auch den Darstellungen im Gebietsent-
wicklungsplan als Agrarbereich, Bereich für den Sch utz der Natur, Bereich für den Schutz der 
Landschaft sowie Erholungsbereich. Diese Rechtslage  steht somit der geplanten teilweisen In-
anspruchnahme als Baufläche bzw. Stellplatzanlage entgegen. 
 
Eine teilweise Entlassung der Fläche aus dem Landsc haftsschutz für die geplante Baufläche ist 
daher ergänzend erforderlich. Vor Wirksamkeit der 1 8. Änderung des fortgeschriebenen FNP, 
die parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Er-
schließungsplans Nr. 473 erfolgt, muss daher das en tgegenstehende LSG entsprechend zu-
rückgenommen werden. 
 
Da es sich im vorliegenden Fall um ein LSG außerhal b von geltenden Landschaftsplänen han-
delt, wird kurzfristig im weiteren Verfahren zur Än derung des FNP die Höhere Landschaftsbe-
hörde (Dezernat 51) der Bezirksregierung Münster um Mitteilung gebeten, ob 
 
1. die beabsichtigte Überplanung von zwei Teilfläch en des LSG Nr. 21 Aaniederung Hohen-
holte bis Mecklenbeck durch das geplante Sondergebi et und den Parkplatz unbedenklich 
und genehmigungsfähig ist 
 
und dass 
 
2. im Rahmen der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und 
Erschließungsplans Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecke r Straße / Reiner-Klimke-Weg eine 
entsprechende Änderung der betreffenden Landschafts schutzgebietsverordnung erfolgen 
kann – also eine Inaussichtstellung einer Teilaufhe bung der Landschaftsschutzgebietsver-
ordnung für beide Planbereiche verbindlich erklärt wird. 
 
Der Vorschlag zur Änderung der Grenze des Landschaf tsschutzgebietes ist im Entwurf des Be- 
bauungsplans als nachrichtliche Übernahme dargestellt. 
 
Landschaftsplan 
 
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des in Auf stellung befindlichen Landschaftsplans "Ro- 
xeler Riedel". Für den Geltungsbereich des Bebauung splans wird eine Anpassung an den Ent- 
wurf des Landschaftsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans vorgenommen (Anpas- 
sungsklausel gemäß Landschaftsgesetz). 
 
Überschwemmungsgebiete 
 
Der Planbereich wird durchquert durch die beiden Fl ießgewässer Aa und Meckelbach; der Me-
ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zu fahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der 
Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-1 00-Linie) vorläufig festgesetzt, in das 
Teilflächen der Hofanlage Haus Kump hineinragen. Au f diesen Teilflächen sind jedoch gemäß 
den Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogene n Bebauungsplans Nr. 473 keine 
Hochbauten vorgesehen.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 von 28 
Das Überschwemmungsgebiet der Aa ist im Bebauungspl an nachrichtlich übernommen wor-
den. 
 
Deshalb wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, d ass die Teile des Bebauungsplangebie-
tes, die im Überschwemmungsgebiet liegen, in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten 
sind. Die Errichtung baulicher Anlagen sowie sonsti ge Maßnahmen, wie beispielsweise die Er-
höhung der Erdoberfläche, die Errichtung von Zäunen  oder Bepflanzungsmaßnahmen sind da-
her nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der U nteren Wasserbehörde zulässig (Hin-
weis 4.2) . 
 
Denkmalschutz 
 
Die umgräftete Hofanlage „Haus Kump“ steht in ihrer  Gesamtheit als Bodendenkmal unter 
Schutz. Teile der baulichen Anlagen (Fachwerkspeich er) sind als Baudenkmal in die Denkmal-
liste der Stadt eingetragen. (siehe Kapitel 6.2.1.7) 
 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
Lage und visuelle Prägung 
 
Ca. 3 km südwestlich des Zentrums der Stadt Münster , am äußeren Ende des in die Stadt hin-
einführenden Naherholungsbereichs um den Aasee, im Schnittpunkt zwischen gestalteter Grün- 
fläche und landwirtschaftlicher Nutzfläche befindet  sich das Plangebiet im Bereich der wichtigs- 
ten in die Stadt hineinführenden Grünschneisen. 
 
Es ist geprägt durch diese Grünflächen, deren teils  wertvollen Baumbestand, den Lauf der Aa 
und die Hofanlage Haus Kump sowie die Anlagen des Reitervereins. 
 
Nutzungsstruktur im Plangebiet 
 
Die alte Hofanlage Haus Kump mit Haupthaus, Stallun gen, Scheune und Speicher ist mit einer 
teils noch erkennbaren Gräfte umgeben. 
 
Ältester erhaltener Bestand der Inselbebauung ist d er Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549. 
Die übrigen Gebäude sind neueren Datums und nicht von bemerkenswerter Gestaltqualität. 
 
Die landwirtschaftliche Nutzung der Hofanlage ist a ufgegeben worden, so dass die Gebäude 
teils leer stehen und teils vom benachbarten Reiterverein mitgenutzt werden. 
 
Die Zuwegung zum Hof erfolgt von der Mecklenbecker Straße im Süden über eine Brücke der 
Aa und von Norden über den Reiner-Klimke-Weg, an de m auch die Anlagen des Reitervereins 
St. Georg angeschlossen sind. Die südliche Zufahrt wird ebenfalls von den Mitgliedern des Rei- 
tervereins genutzt. 
 
Die Reithallen des Reitervereins liegen benachbart zur Hofanlage im Nordwesten und werden 
durch vorhandene Reitanlagen, Stellplätze und weiteren Nebenanlagen ergänzt. 
 
Die für die Stellplatzanlage an der Mecklenbecker S traße vorgesehenen Flächen stellen derzeit 
Grünflächen dar und werden durch einen vorhandenen Fuß- und Radweg durchschnitten. 
 
Nutzungsstruktur im näheren Umfeld 
 
Stadteinwärts, im Nordosten des Plangebietes grenzt  der Aasee mit großzügigen öffentlichen 
Grünanlagen und einem umfangreichen Rad- und Fußweg enetz, sowie den Flächen des All-

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 von 28 
wetterzoos an. 
 
Nördlich bis südwestlich bestimmen Wald und Wiesen das Bild und bilden den Übergang in die 
münsterländische Parklandschaft. 
 
Im Süden, jenseits der Mecklenbecker Straße, beginn t der z. Z. in wesentlicher Neu- bzw. Um-
strukturierung befindliche Stadtteil Mecklenbeck und daran anschließend in Richtung Innenstadt 
der Stadtteil Aaseestadt. 
 
 
5. Planungsziele 
 
Übergeordnete Ziele 
 
•• •• Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung soll die Hofstelle Haus Kump einer neuen, 
umgebungsverträglichen Nutzung zugeführt werden. 
 
•• •• Dabei sollen die denkmalwerten Anlagen erhalten und  in ihrer historischen Struktur wieder 
aufgenommen werden. 
 
•• •• Für die Anlagen des Reitervereins St. Georg soll ei ne mit dem Landschaftsraum verträgliche 
Entwicklung ermöglicht werden. 
 
Konkrete Zielsetzungen für den Vorhaben- und Erschließungsplan 
 
•• •• In der Hofstelle soll als Hauptnutzung eine Fortbil dungs- und Gestaltungsakademie  mit einer 
bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk errichtet werden. 
 
•• •• Zusätzlich sollen als Nebennutzungen eine Gastronom ie für Lehrgangsteilnehmer und ex-
terne Besucher, Werkstätten, Büros und zwei Wohnung en für Aufsichts- oder Bereitschafts-
personen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter errichtet werden. 
 
•• •• Der Wiederaufbau soll sich an der Bestandskubatur orientieren.  
 
•• •• Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Park platzanlage an der Mecklenbecker Straße 
nachgewiesen werden. 
 
•• •• Die Durchführung der Maßnahmen soll auf eine mit de n Fachbehörden abgestimmte Freiflä-
chengestaltung erfolgen. 
 
Weitere Ziele 
 
•• •• Für den Reiterverein St. Georg sollen die Vorausset zungen für die langfristige Entwicklung 
des Vereinsstandortes geschaffen werden. 
 
•• •• Hierzu sollen die große Reithalle und der Trainerst and erhalten und erneuert werden. Für die 
vorhandene kleine Halle soll eine bauliche Ersatzfl äche westlich der großen Reithalle ge-
schaffen werden. Der dadurch entfallende Springplatz soll zusammen mit einem zusätzlichen 
Dressurplatz neu angelegt werden. 
 
•• •• Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft von N orden über den Reiner-Klimke-Weg er-
schlossen werden. Fußläufig soll die Reitanlage wei terhin über das Wegenetz auch von Sü-
den erreichbar bleiben. Rettungsfahrzeuge sollen de n Weg über Haus Kump nehmen kön-
nen.

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Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
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6. Inhalte des Bebauungsplans 
 
6.1 Grundzüge der Planung  
 
Damit die  beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnun g gewährleistet ist, ist für die 
Realisierung der Ziele ein vorhabenbezogener Bebauu ngsplan mit Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan – auf der Grundlage des vom Vorhabenträge r erarbeiteten Gestaltungsplans – auf-
zustellen mit Festsetzungen unter anderem bezüglich 
 
•• •• der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, 
•• •• der Baugrenzen und Baulinien, 
•• •• der privaten Grünflächen sowie 
•• •• der Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs. 
 
Diese Festsetzungen stellen die Grundzüge der Planung dar. 
 
 
6.2 Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans 
 
6.2.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
 
6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte 
 
Art der baulichen Nutzung 
 
Das Vorhaben besteht aus: 
 
•• •• einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit ein er bauphysikalischen Einrichtung 
Schwerpunkt Fachwerk, 
•• •• einer Gastronomie, Werkstätten, Büros und zwei Wohnungen,  
•• •• einer separaten Stellplatzanlage und  
•• •• der Neugestaltung des Bereiches der historischen Gräftenanlage. 
 
Entsprechend diesen wesentlichen Planungszielen wer den das engere Hofgelände, begrenzt 
durch einen Abstand von 3,0 m zu den Gebäuden und d ie geplante Stellplatzanlage an der 
Mecklenbecker Straße im Sinne eines Sondergebietes (Bildung) entwickelt. 
 
Die übrige Fläche der Hofanlage wird als private Grünfläche (Garten- und  Gräftenanlage) 
festgesetzt. 
 
Zusammen mit der Stellplatzanlage und den dort verb leibenden öffentlichen Grünflächen bilden 
diese Flächen den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans. 
 
Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der m it a) und b) gekennzeichneten überbau-
baren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengeb äude) wird als Hauptnutzung eine 
Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einer bau physikalischen Einrichtung 
Schwerpunkt Fachwerk  mit ca. 1800 m² Bruttogeschossfläche festgesetzt. 
 
Die Handwerkskammer plant diese zum Teil neu gegrün deten Bildungseinrichtungen, weil für 
diese im bestehenden Bildungszentrum nicht ausreich end Raum zur Verfügung steht und Haus 
Kump und seine Umgebung den idealen Rahmen für die Ausbildung in kreativen Berufen bildet.

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Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusam menhang zur ausgeübten Hauptnutzung 
stehen – sind zulässig: 
 
•• •• innerhalb der mit b) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Scheunenge-
bäude) eine Gastronomie für Lehrgangsteilnehmer, um  diesen in den Pausen Gelegenheit 
zu geben, sich zu versorgen aber auch für externe B esucher, mit ca. 300 m² Bruttoge-
schossfläche, 
 
•• •• innerhalb der mit c) und d) gekennzeichneten überba ubaren Flächen (Fachwerkspeicher und 
ehemaliges Stallgebäude), Werkstätten, Büros mit ca . 400 m² Bruttogeschossfläche, um den 
Absolventen der Gestaltungsakademie dort die Gründu ng einer selbstständigen Existenz zu 
ermöglichen und  max. eine Wohnung für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen, bzw. für Be- 
triebsinhaber oder Betriebsleiter mit max. 125 m² Bruttogeschossfläche, und 
 
•• •• innerhalb der mit a) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Haupthaus) im Dachge-
schoss, eine Wohnung mit max. 125 m² Bruttogeschoss fläche, damit das erforderliche Auf-
sichtspersonal untergebracht werden kann und die An lage auch in betriebsfreien Zeiten be-
aufsichtigt ist (TF 1.1) . 
 
Damit werden die beabsichtigten Nutzungen im Einzel nen festgesetzt und schließen andere 
bzw. alternative Nutzungen aus. 
 
Maß der baulichen Nutzung 
 
Der aus Gründen des Denkmal- und Umgebungsschutzes zu fordernde, enge bauliche, auf die 
bestehende Hofstelle begrenzte Rahmen wird durch di e Festsetzung der Grundflächenzahl 
(GRZ) von 0,4 gesichert. 
 
 
6.2.1.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe 
 
Überbaubare Grundstücksflächen 
 
Wegen der die hier vorhandene Kulturlandschaft präg enden Bedeutung von Haus Kump ist es 
Zielsetzung, die Hofstruktur im Verhältnis von über baubaren und frei zu haltenden Flächen bei-
zubehalten. Daher setzt der Bebauungsplan die überb aubaren Flächen (Baufenster) mittels 
Baugrenzen  und aus Gründen des Denkmalschutzes zu den Innense iten der Hofstelle, an den 
Giebelseiten und um den gesamten Fachwerkspeicher m ittels Baulinien  fest, so dass aus-
schließlich die dem Gestaltungsentwurf entsprechend en Gebäude erhalten, neu- und umgebaut 
werden können. 
 
Trauf- und Firsthöhen 
 
Auch mit den Gebäudehöhen soll die typische Kubatur  der vorhandenen Strukturen von Haus 
Kump gewahrt bleiben. Deshalb ist die Höhe der baul ichen Anlagen entsprechend des Bestan-
des durch Trauf- und Firsthöhen , in Abhängigkeit zur Dachform und Firstrichtung festgesetzt. 
 
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittp unkt zwischen der Oberkante der Außenwand 
und der Oberkante der Dachhaut. 
 
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Ob erkante der fertig gestellten Hoffläche, die 
zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in d er Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen 
Gebäudes bzw. Gebäudeteils (TF 1.2) .

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6.2.1.3 Firstrichtung, Dachform, Material, Farbgebung, Dachaufbauten 
 
Um eine durch den Gestaltungsentwurf beabsichtigte,  qualitätvolle und der Umgebung und dem 
Bestand entsprechenden Architektursprache und Baust ruktur zu erhalten und zu bewahren, 
sind die Dachform  und die Hauptfirstrichtung  im Plan festgesetzt. Darüber hinaus ist festge- 
setzt, dass die Außenwandflächen der baulichen Anlagen zu 2/3 der jeweiligen Fläche in ro- 
tem bis rotbraunem Sichtmauerwerk und die Dachflächen  als Pfannendächer mit roten Tonzie- 
geln auszuführen sind. Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden  
(TF 1.5) . Dachaufbauten sind nur als Einzelgauben mit max. 2,00 m Breite zulässig. Die Sum- 
me der Gaubenbreiten darf 50 % der Hauptgebäudeläng e nicht überschreiten. Gauben sind 
mindestens 2,00 m von der Außenkante der giebelseit igen Außenwand zurückzusetzen (TF 
1.6) . 
 
 
6.2.1.4 Stellplätze, Nebenanlagen 
 
Die beabsichtigten Vorhaben erfordern insgesamt ein e Anzahl von 134 Stellplätzen . Damit von 
der notwendigen Stellplatzfläche möglichst geringe Störungen auf den Naherholungsbereich um 
den Aasee ausgehen, ist in Anlehnung an den Gestalt ungsplan die Lage parallel zur Mecklen- 
becker Straße erfolgt. Die Anlage wird auf kurzem W ege von der Mecklenbecker Straße über 
die vorhandene Zufahrt zu Haus Kump erschlossen und  von vorhandener und geplanter Begrü- 
nung umschlossen. Ergänzt wird diese Festsetzung da durch, dass Stellplätze nur innerhalb der 
festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig sind , sowie dass Garagen und überdachte Stell- 
platzanlagen außerhalb überbaubarer Flächen unzuläs sig sind (TF 1.3) . Damit wird auch si- 
chergestellt, dass innerhalb der Hofanlage keine St ellplätze und Garagen auf den Freiflächen 
errichtet werden können und damit Immissionen durch  Fahrzeugbewegungen in den Naherho- 
lungsbereich hinein minimiert bleiben. 
 
 
6.2.1.5 Freiflächen, Begrünung 
 
In Anlehnung an den Gestaltungsplan sind die Hofflächen  von Haus Kump einschließlich ihrer 
Zufahrten in Kopfsteinpflaster, die Terrassen in Na tursteinplatten (Sandstein) und alle sonstigen 
Wege in wasserdurchlässigem Kiesbett zu erstellen. 
 
Die übrigen Freiflächen  (Garten- und Gräftenanlage) sind auf der Grundlage  eines Freiflä-
chengestaltungsplans im Sinne der historischen Nutz ung gärtnerisch zu gestalten und dauer-
haft zu erhalten. Die Gestaltung im Bereich der Grä ftenanlage muss auf der Grundlage der his- 
torischen Kartenwerke erfolgen, die in ihrer Lagerichtigkeit zu überprüfen sind (TF 1.7 ). 
 
Damit sichergestellt ist, dass Einzäunungen nur im Zusammenhang mit Hecken in Erschei-
nung treten, wird festgesetzt, dass Sicherungszäune  nur in Verbindung mit geschnittenen He-
cken aus heimischen Laubgehölzen, wie Hainbuche, Ro tbuche, Weißdorn, in einer Höhe bis 
1,20 m außerhalb der Grenze des Überschwemmungsgebi etes zulässig sind. Die Hecke ist auf 
der der Landschaft zugewandten Seite an den Zaun zu pflanzen (TF 1.8). 
 
Zur Einbindung der geplanten Stellplatzanlage in de n Freiraum sind Flächen zum Anpflanzen 
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Diese  sind mit stand-
ortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche,  Feldahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hart-
riegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vol lflächig zu bepflanzen und dauerhaft zu er-
halten. Darüber hinaus wird festgesetzt, dass inner halb der Stellplatzanlage pro 6 Stellplätze 
ein hochstämmiger Laubbaum (Stieleiche oder Esche) mit einem Stammumfang von mindes-
tens 16 -18 cm fachgerecht zu pflanzen und zu erhal ten ist. Pro Baum ist eine offene Vegetati-
onsfläche von mind. 2,5 m x 2,5 m vorzusehen (TF 1.4) .

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Ebenfalls sind die vorhandenen , ökologisch wertvollen Bestände an Bäumen, Sträuchern 
und sonstigen Bepflanzungen  als zu erhalten festgesetzt. 
 
 
6.2.1.6 Werbeanlagen 
 
Um mögliche Außenwerbung umgebungsverträglich und e ntsprechend der vorhandenen An-
lage angemessen anzuordnen, sind Werbeanlagen bei r egelloser Anordnung, bei aufdringlicher 
Wirkung, insbesondere durch grelle Farbgebung und g relle Ausleuchtung sowie bei Ausführung 
in beweglicher, veränderlicher oder reflektierender Form unzulässig. 
 
Sie sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. E in Hinweisschild im Bereich der festgesetzten 
Stellplatzanlage ist bis zu einer Größe von 1,5 m² ebenfalls zulässig. 
 
Die Werbeanlagen sind nur bis unterhalb der festges etzten Traufkanten an den der Hoffläche 
zugewandten Fassadenseiten zulässig (TF 1.9). 
 
 
6.2.1.7 Denkmalschutz / Archäologie 
 
Bodendenkmalpflege 
 
Das Vorhaben betrifft „Haus Kump“, eine große, in d er Grundsubstanz mittelalterliche Hofan-
lage, die aus dem alten, wohl in das 9. Jahrhundert  zurückgehenden domkapitularischen Hof 
Kump hervorgegangen ist. Die Bedeutung des Hofes ze igt sich in der ehemals umlaufenden 
Gräftenanlage, innerhalb derer die Hofgebäude, daru nter der noch bestehende Speicher des 
16. Jahrhunderts untergebracht waren. Nicht auszusc hließen ist, dass eine ältere Vorgänger-
bebauung westlich des Hofes gelegen hat, eine Vermutung, die sich auf Flurnamen stützt. 
 
Haus Kump ist auf Grund seiner siedlungsgeschichtli chen Bedeutung ein Bodendenkmal (§ 2 
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) . Sämtliche Maßnahmen, die innerhalb 
der Grenzen des Bodendenkmals durchgeführt werden, bedürfen daher einer Genehmigung der 
Unteren Denkmalbehörde (§§ 9 u. 12 DSchG NW). Eine enge Abstimmung mit der Unteren 
Denkmalbehörde ist insbesondere bei der Neugestaltu ng des Bereiches der historischen Gräf-
tenanlage erforderlich, die nur auf der Grundlage h istorischer Kartenwerke erfolgen kann, deren 
Lagerichtigkeit im Gelände archäologisch überprüft ist. 
 
Im Rahmen des Vorhabens stehen große Flächen innerh alb des Bodendenkmals zur Verände-
rung an. Es ist daher davon auszugehen, dass in grö ßerem Umfang archäologisch Untersu-
chungen durchgeführt werden müssen, die im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme zu täti-
gen sind. 
 
Im Bebauungsplan ist das Bodendenkmal gemäß § 9 (6) BauGB nachrichtlich übernommen und 
hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung kenntlich gemacht. 
 
Darüber hinaus weist der Bebauungsplan darauf hin, dass auch außerhalb des Bodendenkmals 
bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befund e auftreten sowie Bodendenkmale ent-
deckt werden können. Die Entdeckung von Bodendenkma len ist unverzüglich der Stadt oder 
dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Muse um für Archäologie/Amt für Boden-
denkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die  Fundstelle ist unverändert zu erhalten 
(§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Stadt oder dem Landschaftsverband spätestens 2 Wo-
chen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen (Hinweis 4.1) .

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Baudenkmalpflege 
 
Ältester Bestandteil der Inselbebauung ist der Fachwerkspeicher aus dem Jahre 1549, der einer 
der ältesten Fachwerkspeicher im Münsterland ist. M it seinem Fachwerkgerüst, der inneren 
Raumteilung und der äußeren Gestaltung ist der Denk malwert u. a. aus architekturgeschichtli-
chen und volkskundlichen Gründen gegeben. 
 
Die Hofanlage Haus Kump umfasst eine Anzahl landwir tschaftlich genutzter Gebäude, die first-
parallel und -senkrecht aufeinander ausgerichtet si nd. Zusammen mit dem Bauernhaus bilden 
sie eine charakteristische Hofsituation des 19. Jah rhunderts. Mit der Anordnung, Größe und 
Gestaltung jedes Gebäudes als Teil der Gesamtanlage  erklären sich Bedeutung, Funktion und 
Aufgabe des Hofes. Die historische Bedeutung des Speichers als Teil eines landwirtschaftlichen 
Betriebes wird verdeutlicht. 
 
Die neue Nutzung verlangt im Innern erhebliche Umba uten bei den ehemals landwirtschaftlich 
genutzten Gebäuden. Aufgrund zahlreicher baulicher Änderungen, auch bedingt durch erhebli-
che Kriegsschäden im 2. Weltkrieg, liegt die Bedeut ung der einzelnen Gebäude nicht in der äu- 
ßeren Gestaltung, sondern in der Stellung im Hofzus ammenhang. Daher ist die Zielsetzung des 
Bebauungsplans, diese überlieferte Anordnung und Au sdehnung der Gebäude auch in Zukunft 
zu bewahren. 
 
 
6.2.2 Verkehrsflächen / Erschließung / Öffentliche Grünflächen 
 
Die Haupterschließung der Hofanlage Haus Kump und d er zugehörigen Stellplatzanlage erfolgt 
auf dem bisherigen Zufahrtsweg von Süden von der Me cklenbecker Straße. Dadurch, dass der 
gesamte Besucher- und Geschäftsverkehr mit der Stel lplatzanlage an der Mecklenbecker Stra- 
ße abgefangen wird, müssen nur Anlieferungs- und No tfallverkehr bis in die Hofanlage hin-
einfahren. Festsetzungen brauchen daher diesbezüglich nicht getroffen werden. 
 
Ein vorhandener, von der Hofzufahrt zur Mecklenbeck er Straße verlaufender, öffentlicher Fuß- 
und Radweg wird in einem Teilbereich durch die Stel lplatzanlage überplant und daher neu fest-
gesetzt. Auf Grund der Lage in der freien Landschaft, im Landschaftsschutzgebiet wird er als öf- 
fentliche Grünfläche festgesetzt. Die Flächen zwisc hen diesem Fuß- und Radweg und der 
Mecklenbecker Straße werden, soweit diese nicht der  Stellplatzanlage und zu deren Eingrü-
nung dienen, ebenfalls als öffentliche Grünfläche f estgesetzt und dienen als Ausgleichsfläche 
(siehe Kapitel 6.5) . 
 
 
6.3 Inhalte des Bebauungsplans außerhalb des Vorhab en- und Erschließungsplans 
 
Die Flächen des Reitervereins St. Georg werden für eine langfristige Entwicklung des Vereins-
standortes im Kontext mit den umgebenden Grünfläche n entsprechend ihrer derzeitigen Nut-
zung als private Grünfläche, Sportplatzanlage für den Pferdesport festgesetzt. 
 
Die vorhandene große Reithalle und der Trainerstand  werden ebenso wie die für eine neue 
Reithalle vorgesehene Fläche als mit engen Baugrenz en umgebene überbaubare Flächen  
festgesetzt, mit entsprechender Trauf- und Firsthöhenbegrenzung  und der Festsetzung von 
Satteldächern mit Hauptfirstrichtung  für die Reithallen und Flachdach  für den Trainerstand. 
Somit wird die beabsichtigte Entwicklung in einem d er Umgebung angemessenen, engen Rah- 
men gesichert. 
 
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittp unkt zwischen der Oberkante der Außenwand 
und der Oberkante der Dachhaut.

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Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Ob erkante der fertig gestellten Hoffläche, die 
zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in d er Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen 
Gebäudes bzw. Gebäudeteils  (TF 2.1) . 
 
Damit eine einheitliche und keine die Umgebung stör ende Material- und Farbgebung  für die 
Gebäude erfolgt, sind die Außenwandflächen  der baulichen Anlagen zu 2/3 der jeweiligen Flä-
che in roter bis rotbrauner Farbton auszuführen. Di e Dachflächen sind in schwarzem Farbton 
auszuführen. Ausnahmen für Solaranlagen sind zuläss ig und für untergeordnete Bauteile kön-
nen ebenfalls jeweils Ausnahmen zugelassen werden (TF 3.1) . 
 
Stellplätze sind einschließlich der Ein- und Ausfahrt  im Plan festgesetzt und nur innerhalb 
dieser festgesetzten Fläche zulässig. Garagen und ü berdachte Stellplatzanlagen sind außer-
halb überbaubarer Flächen unzulässig (TF 2.2) . Damit wird ebenfalls einerseits dem Ziel der 
Entwicklung des Standortes und anderseits der Begre nzung der baulichen Entwicklung inner-
halb der Grünflächen entsprochen. 
 
Als weitere Anlagen sind die Dressurplätze, die Abreitplätze, der Springplatz, die Rennbahn und 
die Reitwege dargestellt und geben somit gemeinsam mit den übrigen Festsetzungen die ge- 
plante Anlage insgesamt wieder. 
 
Zur Einbindung der Anlage in den Freiraum sind entl ang der westlichen Begrenzung Flächen 
zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen  Bepflanzungen festgesetzt. Die- 
se  sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, 
Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schnee ball u. a.) vollflächig zu bepflanzen und 
dauerhaft zu erhalten (TF 2.3) .  
 
Die vorhandenen, ökologisch wertvollen Bestände an Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen , sind als zu erhalten festgesetzt. 
 
Die Erschließung der Flächen des Reitervereins erfolgt von Norden üb er den Reiner-Klimke-
Weg. Fußläufig ist die Reitanlage weiterhin über da s Wegenetz auch von Süden erreichbar. 
Rettungsfahrzeuge können nach wie vor den Weg über Haus Kump nehmen. 
 
Im Geltungsbereich des außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans gelegenen Bebau-
ungsplans befindet sich ein Teil der Gräftenanlage  von Haus Kump. Die geschichtliche Be-
deutung der Anlage, insbesondere auch als Bodendenk mal, ist im Einzelnen in Kapitel 6.2.1.7 
beschrieben. Sämtliche Maßnahmen, die innerhalb der  Grenzen des Bodendenkmals durch-
geführt werden, bedürfen daher einer Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde. 
 
Auch außerhalb des eingetragenen Bodendenkmals „Haus Kump“ können jederzeit archäologi-
sche Funde auftreten und Bodendenkmale entdeckt wer den. Dies gilt insbesondere für die 
westlich von Haus Kump gelegenen Flächen des Reiter vereins St. Georg, in denen eine ältere 
Vorgängerbebauung des Hofes vermutet wird. Bodenein griffe, die in diesem Bereich ausgeführt 
werden sollen, müssen daher rechtzeitig (spätesten 2 Wochen vor Maßnahmebeginn) der Städ- 
tischen Denkmalbehörde angezeigt werden. 
 
Das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen  regelt das Denkmalschutzgesetz. Der 
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis . 
 
 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
 
Zur Stromversorgung des Areals und des nördlich gel egenen Zoogeländes wird weiterhin eine 
Trafoanlage benötigt und in das Hauptgebäude Haus Kump verlagert.

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Die Gas- und Wasserversorgung kann von der Mecklenbecker Straße aus erfolgen. 
 
Die Schmutzwasserentsorgung verläuft über eine städ tische Druckrohrleitung zur Mecklenbe-
cker Straße. Pumpwerk und Druckrohrleitung sind auf den Vorhabenträger Haus Kump zu über- 
tragen. 
 
Bei der vorgesehenen Nutzung des Hauses Kump ist da uerhaft mit dem Anfall größerer Ab-
fallmengen zu rechnen. Es wird empfohlen, einen aus reichend dimensionierten durch dreiach-
sige Abfallsammelfahrzeuge befahrbaren (Lasten bis zu 30 t (Achslast 12 t)) Abfallbehälter-
standplatz im nördlichen Bereich des Geländes in un mittelbarer Nähe des Reiner-Klimke-We-
ges einzurichten. 
 
 
6.5 Ausgleichsflächen 
 
Die im Entwurf mit Planstand vom 26. Oktober 2007 u nterschiedlich dargestellten Geltungsteil-
bereiche 
 
•• •• Reitanlage (private Grünfläche / Pferdesport),  ca.  4,9 ha 
•• •• VEP - Haus Kump (Hoflage / Bodendenkmal),  ca. 2,1 ha 
•• •• VEP - Haus Kump (Parkplatz / Ausgleich),  ca. 0,9 h a 
 
wurden separat der Eingriffsbewertung unterzogen und bilanziert (Bilanzierungsteilbereiche). 
 
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Beb auungsplan Nr. 473 in sich weitgehend 
ausgeglichen ist und nach derzeitigem Entwurfsstand  keine zusätzlichen Ausgleichsflächen zur 
Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich sind. 
 
Die im Entwurf festgesetzten Erhaltungs- und Pflanzgebote, die im Bereich des Bodendenkmals 
vorgesehenen Flächenentsiegelungen und die Wiederhe rstellung der Gräfte wirken sich positiv 
auf die Gesamteingriffsbilanz des Vorhaben- und Erschließungsplans aus. 
 
Der im Bereich der Hoflage erzielte Kompensationsüb erschuss und die Festsetzung einer ca. 
0,3 ha großen Ausgleichsfläche innerhalb des Teilge ltungsbereiches des Vorhaben- und Er-
schließungsplans (nördlich der Mecklenbecker Straße ), führen zu einer weitgehenden Kom-
pensation der durch die Stellflächenfestsetzung bed ingten Eingriffe innerhalb des Teilgeltungs-
bereiches des Vorhaben- und Erschließungsplans. 
 
Der Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans is t durch das Überplanen der kleinen 
Halle mit einer privaten Grünfläche und durch die F estsetzung des Pflanzgebotes entlang der 
westlichen Erweiterungsfläche der Reitanlage in der  Eingriffsbilanz nahezu ausgeglichen. Die 
Festsetzung weiterer Ausgleichsflächen wird nicht erforderlich. 
 
 
6.6 Immissionsschutz 
 
Durch die Entfernung bezogen auf den Verkehr der Me cklenbecker Straße ist die künftige Fort-
bildungs- und Gestaltungsakademie keinen nennenswer ten Lärmimmissionen ausgesetzt. Eine 
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 ist nicht gegeben. 
 
Es ist lediglich mit den üblichen betriebsbedingten  Immissionen durch die Reitanlage zu rech-
nen, die sich aber vor allem durch die gesonderte v erkehrliche Erschließung der Reitsportan-
lage auf den Betrieb der Akademie nicht erheblich auswirken dürften. 
 
In Nachbarschaft zum landschaftlich geprägten Außen bereich und den Reitanlagen ist außer-

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dem mit typischen Gerüchen zu rechnen. 
 
Bei der geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbe cker Straße handelt es sich um einen dem 
Handwerkerbildungszentrum zuzuordnenden Parkplatz. Die von dem Parkplatz ausgehenden 
Lärmimmissionen auf das jenseits der Mecklenbecker Straße liegende allgemeine Wohngebiet 
sind daher nach den Bestimmungen der TA-Lärm zu bew erten. Dabei ist die Vorbelastung 
durch den vorhandenen Parkplatz der Handwerkskammer  südlich der Mecklenbecker Straße zu 
berücksichtigen. Eine Abschätzung der Immissionen m it Blick auf den nächstgelegenen Immis-
sionsort (Mecklenbecker Straße 271) ergab unter Zug rundelegung der Bayerischen Parkplatz-
lärmstudie 2003 einen Gesamtbeurteilungspegel für d ie Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) von ca. 
50,5 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für  ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) 
wird am maßgeblichen Immissionsort sicher eingehalt en. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nach 
Angaben des künftigen Betreibers nicht vorgesehen. 
 
 
6.7 Altlasten / Altstandorte 
 
Im Bereich des Bebauungsplans zeigten sich bei der Auswertung von ausgesuchten Luftbildern 
verfüllte Gräben und Bombentrichter. Über die Art d er Verfüllung liegen derzeit keine Hinweise 
vor. 
 
Die vorgesehenen Baumaßnahmen liegen nicht im Berei ch der bekannten Bodenverfüllungen. 
Weitergehende Untersuchungen sind aus Sicht der Unt eren Bodenschutzbehörde derzeit nicht 
erforderlich. 
 
 
7. Flächenbilanz 
 
Stand: 26.10.2007 
 
 m² ha % 
Gesamtes Plangebiet 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
79.891 
m² 
 7,98 ha  100 %  
Öffentliche Grünfläche 2.807 m²  0,28 ha  3,51 %  
Private Grünfläche 66.441 
m²  6,64 ha  83,17 %  
Baugebiet 10.643 
m²  1,06 ha  13,32 %  
    
(Vorhaben- und Erschließungsplanflä- 
che) 
30.387 
m² 
 3,04 ha   
 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermi ttelten und bewerteten Belange des Um- 
weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
473 dargelegt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch 
sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplä nen festgelegten Ziele des Umwelt- 
schutzes.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 14 von 28 
 
Die Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation er folgte einerseits auf der Grundlage des 
vorhandenen Datenbestandes. Andererseits erfolgte e ine projektbezogene Erhebung und Be-
wertung durch die Stadt Münster (Eingriffsregelung,  Lärmschutz) sowie durch externe Gutach-
ten. So basiert der Umweltbericht für die Belange d er Tierwelt auf Gutachten zu Amphibien, 
Vögeln und Fledermäusen (Mutz 2006, Echolot 2006). Zur Erkundung der hydrogeologischen 
Verhältnisse liegt ein Gutachten des Instituts für Erd- und Grundbau / Baugrundingenieure 
(2006) vor. 
 
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 473 umfa sst eine insgesamt ca. 7,9 ha große 
Fläche westlich des Aasees. Er umfasst einerseits d ie Flächen des Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplans für die geplante, sich am baulichen Best and orientierende Fortbildungs- und Ge-
staltungsakademie und damit in Verbindung stehende Maßnahmen und Nebennutzungen 
(Werkstätten, Büros, Gastronomie, Stellplätze, Gart enanlage etc.). Als Maß der baulichen Nut-
zung wird für den Vorhaben- und Erschließungsplan eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. 
 
Andererseits werden außerhalb des Vorhaben- und Ers chließungsplans durch die Festsetzung 
von privaten Grünflächen die planungsrechtlichen Vo raussetzungen zur Erweiterung der Reit-
anlagen des Reitervereins St. Georg geschaffen. Neb en verschiedenen Reitplätzen trifft der 
Bebauungsplan hier Festsetzungen für zwei Reithalle n, einen Trainerstand sowie ca. 40 Stell-
plätze. Durch Pflanz- und Erhaltungsgebote soll die  Einbindung in die Landschaft sichergestellt 
werden. 
 
Die Erschließung der Akademie erfolgt von der Meckl enbecker Straße über den vorhandenen 
Weg zu Haus Kump. Das Gelände des Reitervereins sol l in Zukunft von Norden über den Rei-
ner-Klimke-Weg erschlossen werden. In Anlehnung an die Mecklenbecker Straße ist eine Stell-
platzanlage für 134 Pkw für die Akademie vorgesehen , an die sich innerhalb einer öffentlichen 
Grünfläche eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen anschließt. 
 
Mit den vorgenommenen Festsetzungen ist eine Neuversiegelung von ca. 0,6 ha verbunden. 
 
Weitere Details zur Planung lassen sich Kapitel 6 dieser Begründung entnehmen. 
 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen  Umweltauswirkungen sind neben den sich 
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umwelt schutzzielen insbesondere folgende 
fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
 zu berücksichtigen.

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Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 15 von 28 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen /  
Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- TA-Lärm 
- DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk) 
- 22. BImSchV 
Pflanzen und Tiere /  
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) 
im Hinblick auf den Artenschutz 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des 
BauGB) 
- Landschaftsgesetz NRW (§ 62 LG, gesetzlich geschützte Biotope) 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz (§31b WHG, Überschwemmungsgebiet der Aa, 
§ 31 WHG Gewässerausbau) 
- Landeswassergesetz (§ 113 LWG, § 51a LWG) 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- 22. BImSchV 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des 
BauGB) 
- Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der Sta dt Münster vom 
12.08.1971 (Amtsblatt Regierung Münster, S. 239) 
Kulturgüter und sons- 
tige Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW (Bau- und Bodendenkmal) 
 
 
Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als  Grünfläche bzw. untergeordnet als Flä-
che für die Landwirtschaft dar und wird parallel geändert. 
 
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Land schaftsschutzgebietes „Aaniederung Ho-
henholte bis Mecklenbeck“ sowie innerhalb der Gebietskulisse des im Aufstellungsverfahren be- 
findlichen Landschaftsplans 3 „Roxeler Riedel“. Rec htswirksame Darstellungen und Festset-
zungen liegen auf der Grundlage des Landschaftsplan s noch nicht vor. Im Gebietsentwick-
lungsplan ist das Aatal als Bereich für den Schutz der Natur ausgewiesen. 
 
Gemäß der Grünordnung Münster liegt das Plangebiet innerhalb des Grünzuges „Roxeler Rie- 
de – Aatal“. 
 
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele u nd Vorgaben des Umweltschutzes im Rah-
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jewe ils bei den einzelnen Schutzgütern dar-
gelegt. 
 
 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entspreche nd der jeweiligen Relevanz für den Bebau-
ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestand situation, eine Prognose der zu erwar-
tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellu ng der vorgesehenen Maßnahmen zur 
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. 
 
 
8.4.1 Menschen 
 
In unmittelbarer Nähe zum Aasee gelegen ist Haus Ku mp und dessen Umfeld Teil eines der 
bedeutendsten Erholungsräume Münsters. Die landwirt schaftliche Nutzung der Hoflage ist auf-
gegeben worden, so dass die Gebäude teilweise leer stehen sowie z. T. vom benachbarten 
Reiterverein genutzt werden. 
 
Südlich der Mecklenbecker Straße liegen neben den V erwaltungsgebäuden der Handwerks-
kammer (Kerngebiet) auch Wohngebäude, die gemäß Beb auungsplan Nr. 355 als Allgemeines 
Wohngebiet festgesetzt sind.

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Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 16 von 28 
 
Vorbelastungen durch Immissionen 
 
Die Mecklenbecker Straße weist gegenwärtig im Berei ch Haus Kump einer Verkehrsbelastung 
(DTV) von 9.000 Kfz/24h auf. Für das Jahr 2015 ist eine Steigerung auf 10.100 Kfz/24h prog-
nostiziert (11.200 Kfz/24h unter Berücksichtigung der Entlastungsstraße Mecklenbeck). 
 
Im Plangebiet ist zurzeit durch die Entfernung zur Mecklenbecker Straße keine nennenswerte 
Vorbelastung durch Lärm- oder Luftschadstoffimmissionen zu verzeichnen. 
 
Auswirkungen der Planung 
 
Die künftige Fortbildungs- und Gestaltungsakademie ist bezogen auf den Verkehr der Mecklen- 
becker Straße keinen nennenswerten Lärmimmissionen ausgesetzt. Eine Überschreitung der 
Orientierungswerte der DIN 18005 ist nicht gegeben.  Im Hinblick auf das Schutzbedürfnis der 
Akademie ist lediglich mit den üblichen betriebsbed ingten Immissionen durch die Reitanlage zu 
rechnen, die sich aber vor allem durch die gesonder te verkehrliche Erschließung der Reitsport- 
anlage auf den Betrieb der Akademie nicht erheblich  auswirken dürften. In Nachbarschaft zum 
landschaftlich geprägten Außenbereich und den Reita nlagen ist außerdem mit typischen Gerü- 
chen zu rechnen. 
 
Bei der geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbe cker Straße handelt es sich um einen dem 
Handwerkerbildungszentrum zuzuordnenden Parkplatz. Die von dem Parkplatz ausgehenden 
Lärmimmissionen auf das jenseits der Mecklenbecker Straße liegende allgemeine Wohngebiet 
sind daher nach den Bestimmungen der TA-Lärm zu bew erten. Dabei ist die Vorbelastung 
durch den vorhandenen Parkplatz der Handwerkskammer  südlich der Mecklenbecker Straße zu 
berücksichtigen. Eine Abschätzung der Immissionen m it Blick auf den nächstgelegenen Immis-
sionsort (Mecklenbecker Straße 271) ergab unter Zug rundelegung der Bayerischen Parkplatz-
lärmstudie 2003 einen Gesamtbeurteilungspegel für d ie Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) von ca. 
50,5 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für  ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) 
wird am maßgeblichen Immissionsort sicher eingehalt en. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nach 
Angaben des künftigen Betreibers nicht vorgesehen. 
 
Erholungsnutzung 
 
Mit der Planung sind keine Einschränkungen der gege nwärtigen Erholungsnutzung verbunden. 
Vielmehr ergeben sich durch die neue Nutzung der Ho flage eine Attraktivierung für Erholungs-
suchende und eine Optimierung der Gestaltqualität. 
 
 
8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 
 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines ökolog isch hochwertigen Landschaftsraumes. Be-
stimmende Merkmale sind die Aa-Aue und der Aasee mi t ihren feuchtgeprägten Lebensräu-
men, die Reste der Gräfte mit markantem Gehölzbesta nd, die Obstwiese westlich Haus Kump 
mit umgebenden Hecken sowie ein in die Gräfte entwä sserndes Nebengewässer der Aa. Diese 
Lebensräume ermöglichen das Vorkommen einer artenre ichen Tier- und Pflanzenwelt. Zu be-
rücksichtigen ist auch der vorhandene Gebäudebestan d, der für verschiedene Tierarten als 
Teilhabitat von Bedeutung ist. 
 
Nordwestlich schließen sich Ackerflächen an das Pla ngebiet an, die für Tiere und Pflanzen von 
geringerer Bedeutung sind. 
 
Im näheren Umfeld von Haus Kump sind folgende schut zwürdige Biotope im Biotopkataster 
NRW verzeichnet:

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Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 17 von 28 
 
•• •• Grünland entlang der Aa zw. "Roxeler Str." und "Sentruper Str." (BK-4011-079) 
•• •• Oberlauf der Aa (BK-4011-075) 
•• •• Aaniederung westlich Münster, Aarenaturierung bei Haus Kump (BK-4011-011) 
•• •• Meckelbach (BK-4011-064) 
•• •• Laubwald am Zoo (BK-4011-080) 
 
Das im Kataster geführte Biotop BK-4011-079 erstrec kt sich auch auf Teile des Geltungsberei-
ches des Vorhaben- und Erschließungsplans (Gräfte, Grünland innerhalb des Gräftenareals). 
Die Biotope im Bereich der Aarenaturierung östlich der Aabrücke bei Haus Kump sind darüber 
hinaus gemäß den Erhebungen der LANUV gesetzlich geschützt (§ 62 LG NRW). 
 
Der Talzug der Aa ist im Gebietsentwicklungsplan al s Bereich für den Schutz der Natur darge-
stellt. Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen L andschaftsplans Roxeler Riedel ist daher ei- 
ne Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet vo rgesehen. Zurzeit liegt der Planungs-
raum vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgeb ietes „Aaniederung Hohenholte bis 
Mecklenbeck“. 
 
Aufgrund der besonderen ökologischen Bedeutung des Gebietes sind vertiefende Untersu-
chungen zu Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durch geführt worden. Als Ergebnisse lassen 
sich feststellen: 
 
Tiergruppe Ergebnisse der Untersuchungen 
Fleder-
mäuse 
Im Umfeld von Haus Kump wurden 7 Fledermausarten nac hgewiesen. Innerhalb der Ge-
bäude gelang kein Nachweis. Das Gelände zeichnet si ch insgesamt als interessantes 
Jagdgebiet für Fledermäuse aus. Bevorzugte Jagdrevie re liegen im Bereich der Aa und 
entlang der Hecken und Baumreihen. 
Vögel 
Nachgewiesen wurden 21 Brutvogelarten, zwei Brutver dachte und 14 Nahrungsgäste. Un- 
ter den nachgewiesenen Arten befinden sich 5 streng geschützte Arten, die das Umfeld von 
Haus Kump als Nahrungsgäste aufsuchen.  
Im Bereich der Gebäude brüten eine Dohlenkolonie (S peicher), Rauchschwalben (Stallge-
bäude) und Mehlschwalben (Haupthaus). Eulen brüten derzeit nicht im Bereich von Haus 
Kump. 
Amphibien 
Die Amphibienbestände in den beiden Teilen der Gräft e von Haus Kump sind nur individu-
enarm und umfassen lediglich Arten, die in Münster weit verbreitet und häufig sind. Seltene 
Arten der Roten Liste konnten nicht festgestellt we rden, weshalb die Amphibienbestände 
nur von geringer Bedeutung sind.  
Der Reproduktionserfolg in beiden Gewässern ist dur ch die recht hohe Fließgeschwindig- 
keit im westlichen Teil bzw. durch die nur kurze Was serführung sehr gering. Auch als Win- 
terquartiere für Amphibien spielen beide Gewässer p raktisch keine Rolle. Daher kann die 
Bedeutung der beiden Gräftenteile von Haus Kump für  Amphibien gegenwärtig als insge- 
samt sehr gering eingestuft werden.  
 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Durch den geplanten Bau einer Fortbildungs- und Ges taltungsakademie sowie die vorgesehene 
Erweiterung des angrenzenden Reitgeländes werden sc hutzwürdige Biotope nicht maßgeblich 
betroffen. Lediglich die vorgesehene Gestaltung der  Außenanlagen erstreckt sich auf im Bio-
topkataster verzeichnete Flächen. Hierbei handelt e s sich um extensiv genutztes Grünland mit 
einzelnen Gehölzen. Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete) 
oder Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 18 von 28 
Eingriffe in Natur und Landschaft 
 
Mit der geplanten Bebauung sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 18 BNatSchG ver- 
bunden. Diese resultieren insbesondere aus der Anla ge der Stellplatzanlage und der Erwei-
terung des Reitgeländes, durch die Brach- und Acker flächen in Anspruch genommen und (teil-
)versiegelt werden. Im engeren Bereich der Hoflage sind keine nennenswerten Eingriffe durch 
bauliche Veränderungen zu erwarten, da sich die bau lichen Maßnahmen überwiegend im Be-
stand bewegen. Hinsichtlich der Versiegelungsbilanz  wirkt sich der geplante Abriss zweier Ge-
bäudekomplexe positiv aus. In Folge des Eingriffs w erden keine Biotope zerstört, die für dort 
wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar 
sind (§19 Abs. 3 BNatSchG). 
 
Der Bebauungsplanentwurf bindet insgesamt die ökolo gisch wertvollen Landschaftselemente in 
das Plankonzept ein und trägt damit grundsätzlich z u deren Erhaltung und langfristigen Siche-
rung bei. Eine angedachte vollständige Rekonstrukti on der Gräftenanlage wird wegen des er-
heblichen Wiederherstellungsaufwandes nicht mehr verfolgt. 
 
Ausgleichsbedarf 
 
Bei der Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs wurde de r vorhabenbezogene Teil des Bebau-
ungsplans separat bewertet. Es zeigt sich, dass inn erhalb der Grenzen des Vorhaben- und Er-
schließungsplans eine vollständige Kompensation des  zugehörigen Eingriffs erfolgt (Kompen-
sationsüberschuss von 0,04 ha). Hierzu tragen die f estgesetzten Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur un d Landschaft im Bereich des Parkplatzes 
ebenso bei wie die Freiflächengestaltung im Umfeld von Haus Kump (Gebäudeabriss, Gräf-
tenausbau etc.). 
 
Auch für den weiteren, nicht vorhabenbezogenen Teil bereich des Bebauungsplans (Reitanlage) 
wird innerhalb des Geltungsbereichs annähernd eine Vollkompensation erzielt (Kompensati-
onsdefizit 0,035 ha). Hierbei sind die vorgesehenen  Anpflanzungen ebenso zu berücksichtigen 
wie der vorgesehene Abriss einer Halle. 
 
Ein planexterner Ausgleich des Bebauungsplans ist nicht erforderlich. 
 
Artenschutzrechtliche Bestimmungen 
 
Im Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob es durch das geplante Vorhaben zu Beeinträchtigun-
gen schutzwürdiger Arten gemäß Bundesnaturschutzges etzes (BNatSchG) bzw. der FFH-
Richtlinie oder der Vogelschutz-Richtlinie kommen k ann. Die durchgeführten faunistischen Un-
tersuchungen berücksichtigen dabei insbesondere die  sogenannten planungsrelevanten Arten 
in Nordrhein-Westfalen gemäß LANUV. 
 
Für die im Gebiet nachgewiesenen Fledermäuse, bei d enen sämtliche Arten zu den streng ge-
schützten Tierarten nach Anhang IV – FFH-Richtlinie  zählen, sind keine relevanten negativen 
Auswirkungen zu erwarten, da im Bereich der zur Umn utzung vorgesehenen Gebäude keine 
Fledermäuse nachgewiesen werden konnten und der Auß enbereich keine für die Tiere rele-
vanten Veränderungen erfährt. Die Schädigungs- und Störungsverbote gemäß § 42 BNatSchG 
werden nicht berührt. Um sicher zu gehen, dass kein e unentdeckten Sommer- oder Winter-
quartiere beeinträchtigt werden, empfiehlt der Guta chter bestimmte „fledermausfreie“ Zeiträume 
für den Abriss der Gebäude zu nutzen. Zudem sollen zur Beleuchtung des Geländes nur nach 
unten abstrahlende Natriumdampfhochdruckleuchten zu m Einsatz kommen, um Irritationen der 
Fledermäuse während der Jagd zu vermeiden. Entsprec hende Regelungen sind im Durchfüh- 
rungsvertrag verankert. 
 
Die vorkommenden streng geschützten Vogelarten 
 (Weißstorch, Mäusebussard, Schleiereule,

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 19 von 28 
Waldkauz und Grünspecht) sind im Umfeld von Haus Ku mp lediglich als Nahrungsgäste ange-
troffen worden. Eine nennenswerte Beeinträchtigung der Arten, insbesondere eine Zerstörung 
ihrer Nist -, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten las sen sich ausschließen. Für die Beseitigung der 
Niststätten der an den Gebäuden von Haus Kump brüte nden Mehl- und Rauchschwalben (2 
bzw. 7 Brutpaare) ist eine Befreiung nach § 62 BNat SchG durch die Untere Landschaftsbe-
hörde erforderlich, da durch den geplanten Neubau d ie bisherigen Lebensstätten der beiden Ar- 
ten verloren gehen. Durch artspezifische Ausgleichs maßnahmen (Anbringung von Nisthilfen), 
die im Durchführungsvertrag abgesichert werden, kön nen negative Auswirkungen für die ge-
nannten Arten vermieden werden. Es ist davon auszug ehen, dass die Mehlschwalben Nisthilfen 
an den neuen Gebäuden annehmen. Für die Rauchschwal be gibt der Gutachter an, dass diese 
in benachbarte Stallgebäude ausweichen können. Hierzu sind dort ebenfalls Nisthilfen innerhalb 
der Ställe vorzusehen. Entsprechende Einflugmöglich keiten an den Ställen sind zu erhalten 
bzw. einzurichten. Zudem dürfen Abrissmaßnahmen an den Gebäuden nur außerhalb der Brut- 
zeiten der Vögel erfolgen. Die notwendigen artensch utzrechtlich bedingten Kompensati-
onsmaßnahmen haben insbesondere für die Rauchschwalbe vor deren Brutbeginn zu erfolgen. 
 
Im Hinblick auf die im Rahmen der Befreiung zu prüf enden Verbotstatbestände der Vogel-
schutzrichtlinie ist in Verbindung mit den vorgeseh enen Nisthilfen eine absichtliche Zerstörung 
von Nestern im Sinne von Art. 5 lit. b der VS-RL ni cht gegeben (vgl. BVerwG Urteil v. 
21.06.2006-91 28.05). Die kompensatorischen Maßnahm en lassen auch keine Verschlechte-
rung des Erhaltungszustandes der Populationen erwar ten, der nach Angaben des LANUV in 
NRW noch günstig eingeschätzt wird, sich aber gegen wärtig verschlechtert. Der negative Trend 
der Populationsentwicklung von Rauchschwalben beruh t vor allem auf strukturellen Verände-
rungen in der Landwirtschaft, da die Rauchschwalbe innerhalb von offenen Viehställen brütet, 
deren Bestand insgesamt rückläufig ist. 
 
Durch die Sicherstellung der Maßnahmen im Durchführ ungsvertrag ist somit eine objektive Be-
freiungslage gegeben, so dass artenschutzrechtliche  Regelungen dem Bebauungsplan nicht 
entgegenstehen. 
 
Hinsichtlich der Artengruppe der Amphibien 
 ist mit der Realisierung der Planung eine Optimie-
rung der Lebensbedingungen und damit eine stärkere Besiedlung durch Amphibien zu erwar-
ten. Entsprechend den Empfehlungen des Gutachters e rgeben sich durch die vorgesehene Ab- 
dichtung der Gräfte und die Einleitung von Niedersc hlagswasser eine Verstetigung der Was-
serführung, eine Verbesserung der Wasserqualität un d eine Verminderung der Beschattung. 
Ein mögliches gelegentliches Trockenfallen der Gräf te ist mit Blick auf die Etablierung von Am-
phibien günstig, da damit der Besatz mit Fischen re guliert wird. Streng geschützte Arten kom-
men in der Gräfte nicht vor. 
 
Landschaftsschutzgebiet 
 
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebie tes wird im Zuge der parallelen Änderung 
des Flächennutzungsplans eine Änderung der LSG-Vero rdnung mit dem Ziel der Entlassung 
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Innerhalb des verblei-
benden Landschaftsschutzgebietes wird vorbehaltlich  der Zustimmung durch den Landschafts-
beirat von der Unteren Landschaftsbehörde die Umset zbarkeit des Freiflächengestaltungsplans 
für die Park- und Gräftenanlage in Aussicht gestell t (Befreiung gemäß § 69 LG NRW). Die Ver-
bote des Landschaftsschutzgebietes stehen damit dem Vorhaben nicht mehr entgegen. 
 
 
8.4.3 Boden 
 
Boden- und Untergrundverhältnisse 
 
Im Bereich des Bebauungsplans sind eiszeitliche Abl agerungen der Grundmoräne vorhanden.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 20 von 28 
Im Verlauf der Aa-Aue treten Bach- und Flussablager ungen auf. Im tieferen Untergrund finden 
sich Mergelsteine der Oberkreide. 
 
Bei den Böden im Untersuchungsgebiet handelt es sic h überwiegend um Neuböden, d.h. vor-
wiegend mit sandigem Schluff aufgefüllte Böden. Unt ergeordnet treten Gleye, Pseudogleye und 
Braunerden auf (Bodenkarte von NRW 1:5.000). Die Bö den werden durch Grund- und Stau-
nässe bestimmt. 
 
Der im engeren Talverlauf der Aa befindliche Pseudo gley- Gley ist vom Geologischen Dienst 
Nordrhein-Westfalen als besonders schutzwürdig bewe rtet worden. Die Böden des Untersu-
chungsgebietes haben ansonsten hinsichtlich der im Bundesbodenschutzgesetz genannten na- 
türlichen Funktionen (z.B. Filter- und Pufferfunktion) vorwiegend eine mittlere Bedeutung. 
 
Die Böden des Plangebietes sowie der Untergrund las sen eine verzögerungsfreie Versickerung 
von Niederschlagswasser nicht erwarten. 
 
Altlasten 
 
Im Bereich des Bebauungsplans zeigten sich bei der Auswertung von ausgesuchten Luftbildern 
verfüllte Gräben und Bombentrichter. Über die Art d er Verfüllung liegen derzeit keine Hinweise 
vor. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Durch die Überbauung / Versiegelung der anstehenden  Böden wird der Boden in seinen Funk-
tionen für den Naturhaushalt nachhaltig beeinträcht igt. Demgegenüber stehen jedoch auch Ent- 
siegelungen durch den geplanten Abriss von Gebäuden . Der besonders schutzwürdige Boden 
in Aanähe liegt im Bereich der geplanten privaten G rünfläche (Wiese). Eine Beeinträchtigung 
dieses Bodentyps ist nicht gegeben. Die Neuversiegelung beläuft sich auf insgesamt ca. 0,6 ha. 
 
Der nach der Bilanzierung verbleibende Eingriff in den Boden wird im Rahmen der Eingriffsre-
gelung kompensiert. 
 
Die vorgesehenen Baumaßnahmen liegen nicht im Berei ch der bekannten Bodenverfüllungen. 
Weitergehende Untersuchungen sind aus Sicht der Unt eren Bodenschutzbehörde derzeit nicht 
erforderlich. 
 
 
8.4.4 Wasser 
 
Oberflächengewässer 
 
Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Planung bef inden sich die Aa, die Reste der Gräfte 
von Haus Kump und im Westen des heutigen Reitgeländ es ein namenloses Gewässer. Im An-
schluss an Haus Kump liegt östlich der Mündungsbere ich der Aa in den Aasee. Knapp 200 m 
westlich der Brücke zu Haus Kump mündet der Meckelbach in die Aa. 
 
Die Gräfte 
 ist gegenwärtig vorwiegend im östlichen Teil erhal ten, während im Westen von Haus 
Kump nur Fragmente anzutreffen sind. Die Wassertief e ist verhältnismäßig gering. Zeitweise 
fällt die Gräfte auch trocken. Durch angesammelten Schlamm und organisches Material ist von 
einer Belastung der Gräfte auszugehen. 
 
Das o. g. namenlose Gewässer fließt entlang der vor handenen Reitanlagen, bevor es über eine 
Verrohrung dem westlichen Teil der Gräfte zugeleite t wird. Nach Durchfluss der Gräfte sickert 
das Wasser über eine breite Mulde durch das angrenz ende Grünland, bevor es schließlich der

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 21 von 28 
Aa zufließt. Nach Angaben des hydrogeologischen Gut achtens weist auch das namenlose Ge-
wässer lediglich eine temporäre Wasserführung auf. 
 
Das Überschwemmungsgebiet 
 der Aa tangiert Haus Kump im Bereich der Gräfte. Die Gebäude, 
die Zufahrt und der größte Teil der Freiflächen lie gen außerhalb des Überschwem-
mungsgebietes. Entlang der Mecklenbecker Straße ist ein Streifen von 60 – 80m Breite westlich 
der Zufahrt zu Haus Kump nicht durch das Überschwemmungsgebiet erfasst. 
 
Grundwasser 
 
Im Rahmen der hydrogeologischen Untersuchung wurden  Pegel zur Erkundung der Grundwas-
serverhältnisse gesetzt. Der Grundwasserflurabstand  lag bei den Messungen an den verschie-
denen Pegeln zwischen 0,6 (Pegel 5) und 1,9 m (Pege l 1) unter der Geländeoberfläche. Der 
Wasserstand im Pegel 5 von 55,2 m ü. NN entspricht dem Grundwasserstand der Aa-Niede-
rung. Außerhalb der Aa-Niederung ist ein zusammenhä ngender Grundwasserspiegel nicht vor-
handen. Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich  eine Grundwasserfließrichtung nach 
Süden in Richtung Aa ableiten. Der Geschiebelehm im  Untergrund wirkt als Wasserstauer ggü. 
einsickerndem Regenwasser. 
 
Im Bereich von Haus Kump befinden sich zwei Hausbru nnen und drei Brauchwasserbrunnen 
des Allwetterzoos. Eine nennenswerte Entnahme erfol gt lediglich von einem Zoobrunnen in di-
rekter Nachbarschaft zur Gräfte. Die Entnahme beein flusst vermutlich den Wasserstand in der 
Gräfte erheblich. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Im Zuge der Planungen zu Haus Kump ist vorgesehen, die Gräfte zu restaurieren. Die bereits 
heute zeitweise Wasser führenden Bereiche sollen ne u abgedichtet werden. Eine angedachte 
vollständige Rekonstruktion der Gräftenanlage wird wegen des erheblichen Wiederherstel-
lungsaufwandes nicht weiter verfolgt. Die Wasserfüh rung soll zukünftig durch die Einleitung von 
Niederschlagswasser der Dachflächen sichergestellt werden (§ 51a LWG). Zur Vermeidung von 
Nährstoffeinträgen wird das namenlose Gewässer, das  bislang in die Gräfte mündete, von der 
Gräfte abgekoppelt und statt dessen westlich von Haus Kump als offenes Gewässer unmittelbar 
der Aa zugeführt. Damit ist gleichzeitig eine verbe sserte Durchgängigkeit dieses Gewässers 
verbunden. Der Ausbau der Gräfte, die Anbindung des  Fließgewässers an die Aa und die Nie- 
derschlagswassereinleitungen in die Gräfte erforder n ein wasserrechtliches Verfahren nach § 
31 WHG. Das erforderliche Verfahren erfolgt vor Sat zungsbeschluss des Bebauungsplans. Die 
Umsetzung der Maßnahme ist durch den Durchführungsvertrag sichergestellt. 
 
Die Planung der Akademie umfasst im südlichen Berei ch Flächen innerhalb des Überschwem-
mungsgebietes der Aa. Eine Ausweisung von Baugebiet en ist dort nicht möglich (§ 31b WHG). 
Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich private G rünflächen „Gräften- und Gartenanlage“ 
fest, die mit dem ausgewiesenen Überschwemmungsgebi et zu vereinbaren sind. Bei der Ge-
staltung der Gartenanlage ist den Verboten gemäß Wa sserhaushaltsgesetz bzw. Landeswas-
sergesetz Rechnung zu tragen. Eine negative Beeinfl ussung des Hochwasserabflusses durch 
bauliche Anlagen sowie sonstiger Maßnahmen ist zu v ermeiden und nur in Ausnahmefällen mit 
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig (vgl . Hinweis Nr.: 4.2). Die im Rahmen des 
Freiflächengestaltungsplans vorgesehene Gestaltung der im Überschwemmungsgebiet liegen-
den Flächen steht den Zielen des Hochwasserschutzes nicht entgegen. 
 
Eine im Hinblick auf die Grundwasserneubildung maßgebliche Beeinträchtigung findet durch die 
geplante Baumaßnahme nicht statt.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 22 von 28 
8.4.5 Klima / Luft 
 
Das Plangebiet liegt gemäß der Klimaanalyse für die  Stadt Münster innerhalb der für den Kli-
maschutz in Münster sehr wichtigen Aaniederung. Auf grund ihrer Funktionen als Belüftungskor-
ridor und Kaltluftentstehungsgebiet bzw. -leitbahn ist die Aaniederung im Bereich von Haus 
Kump als klimaökologischer Ausgleichsraum von sehr hoher Bedeutung. 
 
Die Funktionsfähigkeit des Belüftungskorridors soll  nach Aussage der Klimaanalyse durch wei-
tere Bautätigkeiten nicht belastet werden. Einzelne  bereits vorhandene Gehöfte oder Sportan-
lagen werden allerdings in der Regel als unkritisch  eingestuft, da sie die Funktion des Korridors 
bei den maßgeblichen überörtlichen Gradientwinden nicht beeinträchtigen. 
 
Hinsichtlich der Luftqualität wird mangels örtliche r Emittenten von der normalen Hintergrund-
belastung in Münster ausgegangen. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Mit der Realisierung des Plankonzeptes sind keine H ochbauten verbunden, die zu einer erheb-
lichen Beeinträchtigung des Luftaustausches führen könnten. Die geplanten Baukörper bewe-
gen sich weitgehend im Bestand oder werden durch de n geplanten Abriss zweier Gebäude 
kompensiert. Sonstige den Luftaustausch behindernde  Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Die 
Anpflanzung von Hecken und Gehölzen beeinträchtigt gemäß Klimaanalyse die Funktionsfä-
higkeit des Belüftungskorridors Aasee nicht. Eine B epflanzung der empfindlicheren Kaltluftleit-
bahn im engeren Aatal erfolgt nicht. 
 
Die leichte Erhöhung der Versiegelungsrate ist aus klimatischer Sicht innerhalb des klimaöko-
logisch bedeutsamen Raumes grundsätzlich negativ zu  bewerten, da zusätzliche Versiege-
lungsmaßnahmen, z.B. zur Sicherung der Kaltluftprod uktion generell zu vermeiden sind. Nen-
nenswerte Konsequenzen für das Umfeld sind damit au fgrund des geringen Umfangs der Bau- 
maßnahme jedoch nicht verbunden. 
 
Die geringfügige klimatische Beeinträchtigung wird im Rahmen der Eingriffsregelung berück-
sichtigt und fließt in die Ermittlung des Ausgleichs mit ein. 
 
Eine relevante Beeinträchtigung der Luftqualität ist mit der Planung nicht verbunden. 
 
Einer aktiven Nutzung von Solarenergie stehen inner halb des Vorhaben- und Erschließungs-
plans denkmalpflegerische Belange entgegen, da ents prechende Anlagen das Erscheinungs-
bild der Anlage und den Umgebungsschutz des Baudenkmales beeinträchtigen können. Die Zu- 
lässigkeit von Solaranlagen bleibt daher auf die Ge bäude (Reithallen) außerhalb des Vorhaben- 
und Erschließungsplans beschränkt. 
 
 
8.4.6 Landschaft 
 
Die Grünordnung der Stadt Münster unterstreicht die  herausgehobene Bedeutung des Land-
schaftsraumes innerhalb des Stadtgebietes. Durch di e Lage im Aatal mit unmittelbarer Anbin-
dung an den Aasee befindet sich Haus Kump in einer landschaftlich äußerst attraktiven Lage. 
Die landschaftlichen Qualitäten waren bereits Anlas s für das bekannte Gemälde „Sommerfreu-
den“ von Otto Modersohn, das dieser in seiner münst erschen Zeit gegen Ende des 19. Jahr-
hunderts schuf. 
 
Zurzeit liegt der Planungsraum vollständig innerhal b des Landschaftsschutzgebietes „Aaniede-
rung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Innerhalb des Grü nzuges „Roxeler Riedel – Aatal“ gelegen 
hebt sich die historische Hoflage Haus Kump mit ihr em markanten Baum- und Gehölzbestand

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 23 von 28 
und den Resten der Gräfte landschaftlich ab. Der Gebäudekomplex ist gegenwärtig allerdings in 
einem unbefriedigenden Pflege- bzw. Erhaltungszustand. 
 
Die großflächigen Reitanlagen sind durch allseitig vorhandene Gehölze weitestgehend in den 
Landschaftsraum eingebunden und wirken nicht erheblich nachteilig auf das Landschaftsbild. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Die Planung der Fortbildungs- und Gestaltungsakadem ie greift hinsichtlich der Lage und Ge-
staltung der Baukörper die vorhandene Situation auf . Die Baumaßnahmen im Bereich des Vor-
haben- und Erschließungsplans werden sich daher, ab gesehen vom Bau der Stellplatzanlage 
nicht erheblich auf das Landschaftsbild auswirken. 
 
Die konkrete Planung zur Gestaltung der Freiflächen  ist in einem Freiflächengestaltungsplan 
dargestellt, der als Anlage Bestandteil des Durchfü hrungsvertrages ist. Im engeren Umfeld der 
Gebäude erfolgt durch die Anlage von Pflasterfläche n, u. a. für gastronomische Zwecke, und 
gärtnerisch gestaltete Bereiche eine der Nutzung an gepasste intensivere Gestaltung. Die Wie-
sen zwischen Haus Kump und Aa bleiben erhalten. Zud em wird im Zufahrtsbereich eine Allee 
gepflanzt. 
 
Die Gräfte wird in ihrem heutigen Verlauf behutsam restauriert. Zur Verbesserung von Blickbe-
ziehungen sind Auflichtungen im umgebenden Bewuchs vorgesehen. Der vorhandene Baum-
bestand wird überwiegend erhalten. Besonders prägen de Bäume sind im Bebauungsplan mit 
einem Erhaltungsgebot versehen. 
 
Zur Einbindung des Parkplatzes sind Bepflanzungsmaß nahmen vorgesehen. Zum einen erfolgt 
eine vollständige Umpflanzung mit heimischen Bäumen  und Sträuchern, zum anderen ist pro 6 
Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum auf der Stellplatzanlage zu pflanzen (TF 1.4). 
 
Die geplante neue Reithalle wird durch vorhandene G ehölzbestände gegenüber dem Außenbe-
reich abgeschirmt. Im Bereich der im Westen geplant en Spring- bzw. Abreiteplätze ist eine zu-
sätzliche Anpflanzung gegenüber der freien Landschaft vorgesehen. 
 
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebie tes wird im Zuge der parallelen Änderung 
des Flächennutzungsplans eine Änderung der LSG-Vero rdnung mit dem Ziel der Entlassung 
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Innerhalb des verblei-
benden Landschaftsschutzgebietes ist eine Umgestalt ung der Park- und Gräftenanlage gemäß 
Freiflächengestaltungsplan nach Befreiung durch die  Untere Landschaftsbehörde möglich (vgl. 
8.4.2). 
 
Die verbleibenden Eingriffe in das Landschaftsbild werden im Zuge der Eingriffskompensation 
insbesondere durch Pflanzmaßnahmen zur freien Landschaft ausgeglichen. 
 
 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
 
Haus Kump ist aufgrund seiner siedlungsgeschichtlic hen Bedeutung ein Bodendenkmal (§ 2 
DSchG NW). Das Bodendenkmal umfasst die bis ins 9. Jahrhundert zurück zu verfolgende Hof- 
lage von Haus Kump einschließlich der umfassenden G räfte. Darüber hinaus ist der Speicher 
aus dem Jahr 1549 als Baudenkmal ausgewiesen. (vgl. Kap. 6.2.1.7) 
 
Als Sachgüter sind zunächst die vorhandenen Gebäude komplexe zu benennen, die im Bereich 
von Haus Kump jedoch in großen Teilen in einem schl echten Erhaltungszustand vorliegen. 
Auch bei den in Anspruch genommenen Ackerflächen ha ndelt es sich im weitesten Sinne um 
Sachgüter.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 24 von 28 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Durch den Umbau der Hoflage und die Teilrestaurieru ng der Gräfte sind Eingriffe in das Bo-
dendenkmal unvermeidlich. Die Eingriffe können zu e iner Beeinträchtigung und Teilzerstörung 
der im Boden verborgenen Denkmalsubstanz führen. Ei ngriffe in ein Bodendenkmal bedürfen 
einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde (§§ 9 u. 12 DSchG NW). Als Grund-
lage für die Genehmigungsfähigkeit ist daher durch Regelungen im Durchführungsvertrag zu 
gewährleisten, dass vor und während der Baumaßnahme n archäologische Untersuchungen im 
erforderlichen Umfang durchgeführt werden können. M it den archäologischen Untersuchungen 
können die negativen Auswirkungen auf das Bodendenk mal abgemindert werden. Das Boden-
denkmal ist im Bebauungsplan in seinen Grenzen kenn tlich gemacht und nachrichtlich über-
nommen worden. 
 
Da auch außerhalb des Bodendenkmales bei Bodeneingr iffen archäologische Befunde auftre-
ten sowie Bodendenkmale entdeckt werden können, ent hält der Bebauungsplan einen entspre-
chenden Hinweis zur Berücksichtigung der Kulturgüter (vgl. Hinweis Nr. 4.1). 
 
Eine Beeinträchtigung des als Baudenkmal geschützte n Fachwerkspeichers ist mit dem Umbau 
von Haus Kump nicht verbunden. Durch gestalterische  Festsetzungen für die neu zu errichten-
den Gebäude der Fortbildungs- und Gestaltungsakadem ie wird eine Umfeldverträglichkeit si-
chergestellt. 
 
Erheblich nachteilige Verluste an Sachgütern sind n icht zu verzeichnen. Eine Inanspruchnahme 
der landwirtschaftlichen Flächen ist bei Realisieru ng der Planung unvermeidbar (vgl. § 1a (2) 
BauGB). 
 
 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
 
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar. Wechselseitige Auswirkun-
gen werden ansonsten unter den einzelnen betrachtet en Schutzgütern beschrieben und be-
wertet. 
 
 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
 
Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelne n Schutzgüter ist in der nachstellenden Ta-
belle zusammengefasst worden. Im Rahmen der Gesamta bwägung sind insbesondere verblei-
bende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu begründen.

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 25 von 28 
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblich- 
keit 
Attraktivitätssteigerung für die Erholungsnutzung + Menschen 
Immissionsbelastung durch Parkplatz - 
Eingriff in Natur und Landschaft  Pflanzen und 
Tiere Beeinträchtigung von Tierlebensräumen * 
Boden Geringfügige Mehrversiegelung  
Planung erstreckt sich über ein Überschwemmungsgebiet, jedoch ohne 
bauliche Entwicklung - 
Wasser 
Restaurierung der Gräfte im heutigen Umriss 
Anbindung eines Fliessgewässers an die Aa + 
Klima / Luft Keine nachhaltige Gefährdung der Klima funktionen - 
Landschaft 
Bauliche Einrichtungen werden durch Anpflanzungen in die Landschaft 
eingebunden. Herrichtung von z. Zt. ungepflegten Bestandteilen des En-
sembles Haus Kump.  
/- 
Kultur- und 
Sachgüter Eingriff in das großflächige Bodendenkmal * 
Wechselwir-
kungen Keine erheblichen Wechselwirkungen erkennbar - 
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - nicht erheblich / + positiv 
(* = durch geeignete Maßnahmen erfolgt eine Minderung erheblicher Beeinträchtigung)  
 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutig e Zustand in weiten Teilen erhalten. Eine 
anderweitige Nutzung der Hoflage ist nicht absehbar . Mit der Planung verbundene Beeinträch-
tigungen der Umwelt könnten bei Nichtdurchführung d er Planung vermieden werden. Allerdings 
entfielen in diesem Fall auch positiv wirksame Maßn ahmen, insbesondere mit Blick auf den 
Wasserhaushalt und die Erholungsnutzung. 
 
 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Auf der Ebene des Bebauungsplans kommen keine grund sätzlichen anderweitigen Planungs-
möglichkeiten in Betracht. Eine umfassende Rekonstr uktion der Gräftenanlage erfolgt mit Blick 
auf die erheblichen Aufwendungen zur Wiederherstell ung nicht. Hinsichtlich der Wahl des 
Standortes enthalten die Begründung sowie der Umwel tbericht zur Änderung des Flächennut-
zungsplans entsprechende Ausführungen. 
 
 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspfli cht unterrichten die zuständigen Behörden 
zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang  mit der Durchführung des Bauleitplans 
Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswi rkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 
BauGB).

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 26 von 28 
Bei der Pflege und Unterhaltung der städtischen Aus gleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche 
Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen  Ausgleichsmaßnahmen. In diesem Zu-
sammenhang kann auch der Erfolg der vorgesehenen ar tenschutzrechtlich veranlassten Maß-
nahmen überprüft werden. 
 
 
8.8 Zusammenfassung 
 
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans schafft die Stadt Münster die Voraussetzungen für 
die Einrichtung einer Fortbildungs- und Gestaltungs akademie der Handwerkskammer im Be- 
reich des Hofes Kump am oberen Aasee. Neben dem Vor haben- und Erschließungsplan der 
Handwerkskammer umfasst der Bebauungsplan auch die Anlagen des Reitervereins St. Georg, 
für den Perspektiven zur Erweiterung des Standortes geschaffen werden sollen. 
 
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht den Bau d er Akademie im Bereich des heutigen 
Gebäudebestandes vor. Die Planung umfasst auch die Gestaltung der zum Hof gehörenden 
Freiflächen. Die erforderlichen Stellplätze sollen separat gelegen an der Mecklenbecker Straße 
erricht werden. 
 
Innerhalb der ausgewiesenen Grünflächen für den Pfe rdesport werden zusätzlich der Neubau 
einer Reithalle sowie die Errichtung eines Spring- und Abreiteplatzes vorgesehen. 
 
Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirk ungen der Planung zusammen und be-
wertet diese umweltfachlich.  
 
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebie tes wird im Zuge der parallelen Änderung 
des Flächennutzungsplans eine Änderung der LSG-Vero rdnung mit dem Ziel der Entlassung 
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. 
 
Der mit der Planung einhergehende unvermeidliche Ei ngriff in Natur und Landschaft wird durch 
geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltung sbereiches des Bebauungsplans kom-
pensiert. Zur Minimierung des Eingriffs erfolgt ein e landschaftsgerechte Einbindung in die freie 
Landschaft durch Neuanlage und Sicherung von Gehölz beständen am Rand des Plangebietes. 
Mit dem Abriss vorhandener Gebäude werden die Leben sstätten von Rauch- und Mehlschwal-
ben beeinträchtigt. Eine hierfür erforderliche arte nschutzrechtliche Befreiung wird durch die Un- 
tere Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt. Sonst ige nachhaltige Beeinträchtigungen be-
sonders oder streng geschützter Tierarten sind nach  gutachterlicher Einschätzung nicht zu er-
warten. 
 
Für das Überschwemmungsgebiet ergeben sich durch de n Bebauungsplan keine nachteiligen 
Auswirkungen, da mit den Festsetzungen keine Maßnah men verbunden sind, die sich auf den 
Hochwasserabfluss der Aa auswirken. 
 
Auch in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht sind m it dem Vorhaben keine erheblichen Um-
weltauswirkungen zu verzeichnen. Insbesondere der g eplante Parkplatz an der Mecklenbecker 
Straße führt nach Überprüfung der zu erwartenden Im missionen nicht zu nennenswerten Be-
lastungen im Umfeld. 
 
Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde wird der P lanung grundsätzlich zugestimmt. Durch 
Auflagen hinsichtlich archäologischer Begleitunters uchungen wird sichergestellt, dass das Bo-
dendenkmal (gesamte Hofanlage einschl. Gräfte) und das Baudenkmal (Fachwerkspeicher) 
nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt werden. 
 
Durch die verträgliche Abstimmung der Nutzungen sow ie durch geeignete Ausgleichs- und 
Minderungsmaßnahmen wird durch die Planung insgesam t erreicht, dass keine erheblich

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nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. 
 
 
9. Gesamtabwägung 
 
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
 
Durch die Errichtung der Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße und die Erweiterung der 
Reitanlage werden Brach- und Ackerflächen in Anspruch genommen. 
 
Eine vollständige Kompensation wird aber durch den beschriebenen Ausgleich erreicht. 
 
Der Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch die  baulichen Veränderungen wird durch Si-
cherstellung von geeigneten Maßnahmen im Durchführungsvertrag entgegengewirkt. 
 
Auch die Entlassung von Bauflächen aus dem Landscha ftsschutz wird durch die Eingriffskom-
pensation und durch Pflanzmaßnahmen zur freien Land schaft, dargestellt im Freiflächenge-
staltungsplan, ausgeglichen. 
 
 
9.2 Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkung en 
 
Durch den Umbau der Hoflage und die Teilrestaurieru ng der Gräfte wird in das Bodendenkmal 
eingegriffen. 
 
Einerseits werden, abgesichert im Durchführungsvert rag, durch archäologische Untersuchun-
gen vor und während der Baumaßnahmen negative Auswi rkungen auf das Bodendenkmal ab-
gemindert, anderseits werden, anstelle des schlecht en derzeitigen Erhaltungszustandes der 
Hofanlage und der Gräfte, diese restauriert und ent sprechend des Freiflächengestaltungsplans 
landschaftspflegerisch gestaltet. 
 
Damit wird sichergestellt, dass neben dem Hauptziel  des Bebauungsplans, der Errichtung einer 
Fortbildungs- und Gestaltungsakademie, auch die Bel ange des Bodendenkmalschutzes wäh-
rend der Bauzeit beachtet und im Ergebnis, nach Fer tigstellung eine wesentlich höhere öffentli-
che Wahrnehmung erfahren werden. 
 
Auch unter Berücksichtigung der ermittelten Auswirk ungen des Vorhabens auf Natur und Land-
schaft ist das Vorhaben als sinnvolle Folgenutzung für die das Landschaftsbild prägenden Be-
lange weiter zu verfolgen. 
 
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
Fragen der Durchführung des Vorhaben- und Erschließ ungsplans werden im Rahmen des zwi-
schen dem Vorhabenträger und der Stadt Münster abge schlossenen Durchführungsvertrags 
geregelt. Wesentliche Inhalte des Durchführungsvert rages in zeitlicher, geldlicher, quantitativer 
und qualitativer Hinsicht werden u. a. bilden: 
 
•• •• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger  betreffs maßnahmebedingt not- 
wendiger technischer Infrastruktur, 
 
•• •• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger  betreffs maßnahmebedingt not- 
wendiger sonstiger Infrastruktur,

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BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 28 von 28 
•• •• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger  für Ausgleich der Eingriffe in Natur 
und Landschaft, 
 
•• •• Realisierungsverpflichtung Vorhabenträger zu den ko nkreten Bau- und Erschließungsvorha-
ben, 
 
•• •• Beachtung technischer und vor allem auch gestalteri scher und denkmalpflegerischer Anfor- 
derungen an die Realisierung der Hochbau-, Freifläc hen-, Erschließungs- und Infra-
strukturmaßnahmen. 
 
Zur Verwirklichung des Bebauungsplans außerhalb des  Vorhaben- und Erschließungsplans 
sind Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens nicht erforderlich. 
 
Die Verwirklichung des Bebauungsplans lässt nachtei lige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder 
sozialer Hinsicht nicht erwarten.  
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 47 3: Haus Kump 
– Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
I. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

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139 Zeichen

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Anlage 5 
zur Vorlage Nr. 1034/2007 
Freiflächengestaltungsplan

V-1034-2007-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

7521 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 1034/2007 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 
1. Textliche Festsetzungen für den 
Vorhaben- und Erschließungsplan 
 
1.1 Art des Vorhabens 
 
Im Vorhaben- und Erschließungsplan, 
innerhalb der mit a) und b) 
gekennzeichneten überbaubaren Flächen 
(Haupthaus und ehemaliges 
Scheunengebäude) ist als Hauptnutzung 
eine Fortbildungs- und 
Gestaltungsakademie mit einer 
bauphysikalischen Einrichtung 
Schwerpunkt Fachwerk  zulässig. 
 
Als weitere Nutzungen – soweit diese in 
einem Zusammenhang zur ausgeübten 
Hauptnutzung stehen – sind zulässig: 
 
• innerhalb der mit b) gekennzeichneten 
überbaubaren Flächen (ehemaliges 
Scheunengebäude), eine Gastronomie  
für Lehrgangsteilnehmer und externe 
Besucher mit max. 300 m² 
Bruttogeschossfläche, 
 
• innerhalb der mit c) und d) 
gekennzeichneten überbaubaren Flächen 
(Fachwerkspeicher und ehemaliges 
Stallgebäude), Werkstätten, Büros mit 
ca. 400 m² Bruttogeschossfläche und  
max. eine Wohnung  für Aufsichts- oder 
Bereitschaftspersonen, bzw. für 
Betriebsinhaber oder Betriebsleiter mit 
insgesamt max. 125 m² 
Bruttogeschossfläche  und 
 
• innerhalb der mit a) gekennzeichneten 
überbaubaren Flächen (Haupthaus) im 
Dachgeschoss, max. eine Wohnung  für 
Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen, 
bzw. für Betriebsinhaber oder 
Betriebsleiter mit insgesamt max. 125 m² 
Bruttogeschossfläche. 
 
1.2 Höhe der baulichen Anlagen 
 
Die Traufhöhe  ist definiert als der äußere 
Schnittpunkt zwischen der Oberkante der 
Außenwand und der Oberkante der 
Dachhaut. 
 
Bezugspunkt  für die Höhenangaben ist 
jeweils die Oberkante der fertig gestellten 
Hoffläche, die zur unmittelbaren 
Erschließung dient, gemessen in der Mitte 
der Fassadenlänge des jeweiligen 
Gebäudes bzw. Gebäudeteils. 
 
1.3 Ruhender Verkehr  
 
Stellplätze sind nur innerhalb der 
festgesetzten Flächen für Stellplätze 
zulässig. 
 
Garagen und überdachte Stellplatzanlagen 
sind außerhalb überbaubarer Flächen 
unzulässig. 
 
1.4 Begrünung 
 
Die festgesetzten Flächen zum 
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern 
und sonstigen Bepflanzungen sind mit 
standortgerechten heimischen Gehölzen (z. 
B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, 
Haselnuss, Hartriegel, Holunder, 
Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflächig zu 
bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. 
 
Innerhalb der Stellplatzanlage ist pro 6 
Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum 
(Stieleiche oder Esche) mit einem 
Stammumfang von mindestens 16-18 cm 
fachgerecht zu pflanzen und zu erhalten. 
Pro Baum ist eine offene Vegetationsfläche 
von mind. 2,5 m x 2,5 m vorzusehen. 
 
1.5 Material und Farbgebung 
 
Die Außenwandflächen der baulichen 
Anlagen sind zu 2/3 der jeweiligen Fläche 
in rotem bis rotbraunem Sichtmauerwerk 
auszuführen. 
 
Die Dachflächen  sind als Pfannendächer 
mit roten Tonziegeln auszuführen. 
 
Für untergeordnete Bauteile können 
Ausnahmen zugelassen werden. 
 
1.6 Dachaufbauten 
 
Dachaufbauten sind nur als Einzelgauben 
mit max. 2,00 m Breite zulässig. Die 
Summe der Gaubenbreiten darf 50 % der 
Hauptgebäudelänge nicht überschreiten. 
Gauben sind mindestens 2,00 m von der 
Außenkante der giebelseitigen Außenwand 
zurückzusetzen. 
 
1.7 Freiflächen 
 
Die Hofflächen sind einschließlich ihrer 
Zufahrten in Kopfsteinpflaster, die 
Terrassen in Natursteinplatten (Sandstein) 
und alle sonstigen Wege in 
wasserdurchlässigem Kiesbett zu erstellen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 
Die übrigen Freiflächen (Garten- und 
Gräftenanlage) sind auf der Grundlage 
eines Freiflächengestaltungsplanes 
gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu 
erhalten. Die Gestaltung im Bereich der 
Gräftenanlage muss auf der Grundlage der 
historischen Kartenwerke erfolgen. 
 
1.8 Zäune 
 
Sicherungszäune sind nur in Verbindung 
mit geschnittenen Hecken aus heimischen 
Laubgehölzen, wie Hainbuche, Rotbuche, 
Weißdorn, in einer Höhe bis 1,20 m 
außerhalb der Grenze des 
Überschwemmungsgebietes zulässig. Die 
Hecke ist auf der der Landschaft 
zugewandten Seite an den Zaun zu 
pflanzen. 
 
1.9 Werbeanlagen 
 
Werbeanlagen sind bei regelloser 
Anordnung, bei aufdringlicher Wirkung, 
insbesondere durch grelle Farbgebung und 
grelle Ausleuchtung sowie bei Ausführung 
in beweglicher, veränderlicher oder 
reflektierender Form unzulässig. 
 
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der 
Leistung zulässig. Ein Hinweisschild im 
Bereich der festgesetzten Stellplatzanlage 
ist bis zu einer Größe von 1,5 m² ebenfalls 
zulässig.  
 
Die Werbeanlagen sind nur bis unterhalb 
der festgesetzten Traufkanten an den der 
Hoffläche zugewandten Fassadenseiten 
zulässig.  
 
 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 
BauGB für den Bebauungsplan 
außerhalb des Vorhaben- und 
Erschließungsplans 
 
2.1 Höhe der baulichen Anlagen 
 
Die Traufhöhe  ist definiert als der äußere 
Schnittpunkt zwischen der Oberkante der 
Außenwand und der Oberkante der 
Dachhaut. 
 
Bezugspunkt  für die Höhenangaben ist 
jeweils die Oberkante der fertig gestellten 
Hoffläche sowie der Wege und Straßen, die 
zur unmittelbaren Erschließung dient, bzw. 
dienen, gemessen in der Mitte der 
Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes 
bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 BauNVO i. V. 
m. § 18 (1) BauNVO). 
 
2.2 Ruhender Verkehr 
 
Stellplätze sind nur innerhalb der 
festgesetzten Flächen für Stellplätze 
zulässig. 
 
Garagen und überdachte Stellplatzanlagen 
sind außerhalb überbaubarer Flächen 
unzulässig (§ 12 (6) BauNVO). 
 
2.3 Begrünung 
 
Die festgesetzten Flächen zum 
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern 
und sonstigen Bepflanzungen sind mit 
standortgerechten heimischen Gehölzen (z. 
B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, 
Haselnuss, Hartriegel, Holunder, 
Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflächig zu 
bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. 
 
 
3. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 
BauO NRW für den Bebauungsplan 
außerhalb des Vorhaben- und 
Erschließungsplans 
 
3.1 Material und Farbgebung 
 
Die Außenwandflächen der baulichen 
Anlagen sind zu 2/3 der jeweiligen Fläche 
in roter bis rotbrauner Farbton auszuführen. 
 
Die Dachflächen  sind in schwarzem 
Farbton auszuführen. Ausnahmen für 
Solaranlagen sind zulässig. 
 
Für untergeordnete Bauteile können 
Ausnahmen zugelassen werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3 
4. Hinweise 
 
4.1 Auch außerhalb eines Bodendenkmals 
können bei Bodeneingriffen archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie 
Bodendenkmale entdeckt werden. Die 
Entdeckung von Bodendenkmalen ist 
unverzüglich der Stadt oder dem 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 
Westf. Museum für Archäologie/Amt für 
Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen 
(§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist 
unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der 
Baubeginn ist der Stadt oder dem 
Landschaftsverband spätestens 2 Wochen 
vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. 
 
4.2 Die Teile des Bebauungsplangebietes, die 
im Überschwemmungsgebiet liegen, sind in 
ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu 
erhalten. Die Errichtung baulicher Anlagen 
sowie sonstige Maßnahmen, wie 
beispielsweise die Erhöhung der 
Erdoberfläche, die Errichtung von Zäunen 
oder Bepflanzungsmaßnahmen sind daher 
nur in Ausnahmefällen und mit 
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde 
zulässig. 
 
4.3 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans 
werden ergänzende, öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt 
Münster und dem Vorhabenträger abge-
schlossen (Durchführungsvertrag).

V-1034-2007-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

1406 Zeichen

St 
St 
Fuß- und Radweg 
St 
D
Dressurplatz 2 Dressurplatz 1 
Springplatz 
Abreiteplatz 
Abreiteplatz 
Rennbahn 
Reitweg 
Reithalle 
Reithalle 
Pferdesport 
Trainerstand 
Ü
Ü
Gräften- und 
Gartenanlage 
P
PP
brach 
Modersohnweg 
Radweg 
41 
Echelmeyerstraße 
Radw
eg 
III 
2
Bildungszentrum 
Handwerkskammer 
486 
I98d 
348 
73 
Reiner - Klim
ke - W
eg 
252a 
1
W
eg 
I
252 
93 
Weg 
W
eg 
496 
K 2   Mecklenbecker Straße 
84 
271 I
I
273 
29 
62 
349 
98e I
405 
404 
403 
I
98c 
108 
28 
406 98b I
I
I
275 
-I 
64 
63 
Reitplatz 
I
II 
Haus Kump 
74 
43 
42 
37 
Reithalle 
Reithalle 
28 
27 
60 
26 
82 81 
85 
80 
77 
73 
79 
113 
112 109 
104 
Radweg 
277 
I
111 
110 
23 
Reiner - Klimke - Weg 
W
eg 
97 
44 
96 
25 
57 
99 
98 
64 
100 
101 
30 
105 
103 
102 
36 
352 
499 
I
290 
795 
107 
93 106 
TH=5,00m 
SD 
FH=11,00m TH=5,00m 
SD 
FH=11,00m 
TH=3,50m 
FH=8,50m 
TH=3,50m 
FH=6,50m 
TH=4,00m 
FH=9,00m 
TH=4,00m 
FH=12,00m 
FD 
FH=4,50m 
a) 
b) 
c) 
d) 
Fortbildungs- und 
Gestaltungsakademie 
mit einer bauphysikali- 
schen Einrichtung 
Schwerpunkt Fachwerk, 
Wohnen 
Werkstätten, Büros, 
Wohnen 
Fortbildungs- u. 
Gestaltungsaka- 
demie mit einer 
bauphysikalischen 
Einrichtung 
Schwerpunkt 
Fachwerk, Gastro- 
nomie 
0,4 SD 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 1034/2007 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Verkleinerung ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (2)

17.01.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Bericht

Orte (10)

  • Bebauungsplan Nr. 473 (amtlicher Umring) amtlich
  • Mecklenbecker Straße 271
  • Roxeler Straße
  • Sentruper Straße
  • Echelmeyerstraße
  • Reiner-Klimke-Weg
  • Modersohnweg
  • Am Hof Hesselmann 10
  • Zur Gräfte
  • Im Aatal

Bebauungsplan Nr. 473

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1034/2007
Typ
Vorlagen
Datum
04.12.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37