2147/2018
Sommerfest des Garde-Korps Köln KG Blau-Weiß Zündorf von 1928 e.V.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3302 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 2147/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sommerfest des Garde-Korps Köln KG Blau-Weiß Zündorf von 1928 e.V. Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dem Garde-Korps Köln KG Blau-Weiß Zündorf von 1928 e.V. die notwendigen ordnungsbehördlichen Erlaubnisse zur Durchführung ihres zweitägigen Sommerfestes am Samstag, 08.09.2018 in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 22.00 Uhr sowie am Sonntag, den 09.09.2018 aufgrund des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW in der Zeit zwischen 11.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu erteilen, sofern eine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW erteilt wird. Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die KG Blau Weiss Zündorf von 1928 e.V. beantragt anlässlich ihres 90jährigen Vereinsjubiläums die Durchführung eines Sommerfestes am 09.-09.09.2018 auf dem Zündorfer Marktplatz. Das Sommer- fest soll parallel zum traditionellen sonntäglichen Schürreskarrenrennen stattfinden. Den Zündorfer Ortsvereinen soll anlässlich des am 09.09.2018 stattfindenden Schürreskarrenrennens die Nutzung der durch die KG Blau Weiss Zündorf aufgebaute Bühne sowie der übrigen Einrichtungen gestattet werden. Desweiteren soll am Sonntag allen Ortsvereinen die Möglichkeit eingeräumt werden Ihr An- gebot vorzustellen, um die Bevölkerung zum Mitwirken in Vereinen den Vereinen und zur Teilnahme an den Sportangeboten zu animieren. Die Genehmigung des Sommerfestes wurde für Samstag, den 08.09.2018 bis 23.00 Uhr beantragt. Bei dem beantragten Sommerfest handelt es sich nicht um eine der zugelassenen traditionellen Ver- anstaltungen im Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in Köln-Porz- Zündorf „Groov“ aus dem Jahr 2001. Gemäß dieses Nutzungskonzeptes können insbesondere nicht kommerzielle kleinere Nutzungen im Bereich der befestigten Flächen zugelassen werden. Sie sollen sich auf die Zeiten zwischen 11.00 Uhr und 21.00 Uhr beschränken und ohne Beschallung mittels Tonträgern durchgeführt werden. Le- diglich Live-Musik ist zulässig. Nach Auskunft des Antragstellers sollen sich die musikalischen Live-Darbietungen auf zwei Beiträge in der Zeit von 18:00 Uhr -18:30 Uhr sowie in der Zeit von ca. 20:00 Uhr – 20:45 Uhr beschränken. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Genehmigung für Samstag, den 08.09.2018 bis zum Eintritt der Nachtruhe um 22.00 Uhr möglich. Über die Zulassung von Ausnahmen dieser Regeln entscheidet die Bezirksvertretung. Der Festplatz steht zum Veranstaltungszeitpunkt ebenfalls zur Verfügung. Eine Durchführung des Sommerfestes auf dem Festplatz wird von der KG Blau Weiss Zündorf allerdings nicht gewünscht. Die Veranstaltung soll am Samstagnachmittag mit dem Blickpunkt auf Familien mit Kindern starten. Diesbezüglich soll eine Hüpfburg aufgestellt werden, um eine kostenlose Spielmöglichkeit mit Siche- rungs- und Betreuungspersonal anzubieten. Eine Anpassung dieser Spielmöglichkeiten auf die örtli- chen Gegebenheiten des Festplatzes wäre nur mit hohem finanziellem Aufwand möglich. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2147/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.07.2018
- Erstellt
- 22.06.2018 11:04