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2147/2018

Sommerfest des Garde-Korps Köln KG Blau-Weiß Zündorf von 1928 e.V.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.07.2018, TOP 6.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3302 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 2147/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sommerfest des Garde-Korps Köln KG Blau-Weiß Zündorf von 1928 e.V. 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dem Garde-Korps Köln KG Blau-Weiß 
Zündorf von 1928 e.V. die notwendigen ordnungsbehördlichen Erlaubnisse zur Durchführung 
ihres zweitägigen Sommerfestes am Samstag, 08.09.2018 in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 
22.00 Uhr sowie am Sonntag, den 09.09.2018 aufgrund des Sonn- und Feiertagsgesetzes 
NRW in der Zeit zwischen 11.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu erteilen, sofern eine Befreiung von den 
Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW erteilt wird. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die KG Blau Weiss Zündorf von 1928 e.V. beantragt anlässlich ihres 90jährigen Vereinsjubiläums die 
Durchführung eines Sommerfestes am 09.-09.09.2018 auf dem Zündorfer Marktplatz. Das Sommer-
fest soll parallel zum traditionellen sonntäglichen Schürreskarrenrennen stattfinden. Den Zündorfer 
Ortsvereinen soll anlässlich des am 09.09.2018 stattfindenden Schürreskarrenrennens die Nutzung 
der durch die KG Blau Weiss Zündorf aufgebaute Bühne sowie der übrigen Einrichtungen gestattet 
werden. Desweiteren soll am Sonntag allen Ortsvereinen die Möglichkeit eingeräumt werden Ihr An-
gebot vorzustellen, um die Bevölkerung zum Mitwirken in Vereinen den Vereinen und zur Teilnahme 
an den Sportangeboten zu animieren. 
Die Genehmigung des Sommerfestes wurde für Samstag, den 08.09.2018 bis 23.00 Uhr beantragt.  
Bei dem beantragten Sommerfest handelt es sich nicht um eine der zugelassenen traditionellen Ver-
anstaltungen im Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in Köln-Porz-
Zündorf „Groov“ aus dem Jahr 2001.  
Gemäß dieses Nutzungskonzeptes können insbesondere nicht kommerzielle kleinere Nutzungen im 
Bereich der befestigten Flächen zugelassen werden. Sie sollen sich auf die Zeiten zwischen 11.00 
Uhr und 21.00 Uhr beschränken und ohne Beschallung mittels Tonträgern durchgeführt werden. Le-
diglich Live-Musik ist zulässig. 
Nach Auskunft des Antragstellers sollen sich die musikalischen Live-Darbietungen auf zwei Beiträge 
in der Zeit von 18:00 Uhr -18:30 Uhr sowie in der Zeit von ca. 20:00 Uhr – 20:45 Uhr beschränken. 
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Genehmigung für Samstag, den 08.09.2018 bis zum Eintritt der 
Nachtruhe um 22.00 Uhr möglich. 
Über die Zulassung von Ausnahmen dieser Regeln entscheidet die Bezirksvertretung.  
Der Festplatz steht zum Veranstaltungszeitpunkt ebenfalls zur Verfügung. Eine Durchführung des 
Sommerfestes auf dem Festplatz wird von der KG Blau Weiss Zündorf allerdings nicht gewünscht. 
Die Veranstaltung soll am Samstagnachmittag mit dem Blickpunkt auf Familien mit Kindern starten. 
Diesbezüglich soll eine Hüpfburg aufgestellt werden, um eine kostenlose Spielmöglichkeit mit Siche-
rungs- und Betreuungspersonal anzubieten. Eine Anpassung dieser Spielmöglichkeiten auf die örtli-
chen Gegebenheiten des Festplatzes wäre nur mit hohem finanziellem Aufwand möglich.  
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2147/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.2018 11:04