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AN/0837/2023

Fußgängerüberwege über die Dellbrücker Hauptstraße ausbauen, nicht abbauen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.05.2023, TOP 8.1.7

Antrag_Fußgaengerueberwege ausbauen nicht abbauen

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Antrag_Fußgaengerueberwege ausbauen nicht abbauen

3598 Zeichen

Antrag                                                                                         
            08.05.2023 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der 
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung aufzunehmen. 
Antrag: Fußgängerüberwege über die Dellbrücker Hauptstraße ausbauen, 
nicht abbauen 
Die BV fordert die Verwaltung auf, den Fußgängerüberweg Dellbrücker Hauptstraße Höhe 
Hausnummer 52 nicht zu entfernen. 
Begründung: 
Mit Mitteilung 1122/2023 informiert die Verwaltung darüber, einen Fußgängerüberweg an der 
Dellbrücker Hauptstraße abzubauen. Dieser liegt näher am Bahnübergang, als er nach den 
anerkannten Regeln der Technik liegen solle. 
Ein Abbau des Fußgängerüberwegs hätte aber schwerwiegende Nachteile für die Verkehrssicherheit 
von zu Fuß Gehenden in diesem Bereich. Ausweislich der Mitteilung hat die Stadt diese Nachteile in 
ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt. Der Fußgängerüberweg befindet sich an einem wichtigen 
Kreuzungspunkt für den Fußverkehr, weil er die Straßenbahnhaltestelle auf der südlichen Seite der 
Straßenbahntrasse mit dem östlichen Teil von Dellbrück verbindet. Hier ist stets ein stark erhöhtes 
Aufkommen von Fußgänger*innen zu beobachten. Die nächste sichere Querungsmöglichkeit 
befindet sich 100 Meter nördlich bzw. 200 Meter südlich und stellt damit keine Alternative dar. 
Gerade mit Kindern kann die Straße dort nicht sicher überquert werden. Die Entfernung des 
Fußgängerüberwegs wäre auch deshalb katastrophal, weil die Straßenführung – wie die Verwaltung 
selbst schreibt – äußerst unübersichtlich ist. Zurzeit kanalisiert der Fußgängerüberweg wenigstens 
einen Teil des querenden Fußverkehrs. Fällt er weg, wird der Fußverkehr in diesem Bereich 
unkontrolliert die Fahrbahn überqueren, was für die Sicherheit des Bahnübergangs insgesamt 
nachteilig ist. 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion 
DIE LINKE - Fraktion 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus-

Wie die Stadt weiß und bei anderen verkehrstechnischen Maßnahmen (z.B. die Beibehaltung von 
Parkplätzen in Fahrradstraßen entgegen der anerkannten Regeln der Technik) selbst regelmäßig 
praktiziert, müssen Soll-Vorschriften nicht befolgt werden. Wenn – wie hier – gewichtige Gründe 
gegen die Entfernung des Fußgängerüberwegs sprechen, ist die Stadt zur Entfernung nicht 
verpflichtet. 
Sollte die Verwaltung – was in aller Deutlichkeit abzulehnen ist – trotzdem den Fußgängerüberweg zu 
entfernen beabsichtigen, so dürfte dies frühestens nach Fertigstellung alternativer 
Querungsmöglichkeiten an dieser Stelle geschehen. Möglicherweise kann der Beginn des 
Fußgängerüberwegs durch eine Verschmälerung der Streifen (d.h. Abweichen von der Regelbreite) 
noch weiter vom Bahnübergang entfernt werden, ohne den Fußgängerüberweg ganz abzubauen. 
Grundsätzlich ist angesichts mehrerer Geschäftsschließungen auf der Dellbrücker Hauptstraße im 
April/Mai 2023 dringend eine Debatte darüber vonnöten, wie die Attraktivität und 
Aufenthaltsqualität der Einkaufsstraße verbessert werden kann. Der Abbau von 
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger ist hierbei absolut kontraproduktiv. 
 
gez. Jonas Höltig                 gez. Beate Hane-Knoll                 gez. Andreas Altefrohne

Beratungsverlauf (1)

22.05.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0837/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.05.2023
Erstellt
09.05.2023 11:13