AN/0837/2023
Fußgängerüberwege über die Dellbrücker Hauptstraße ausbauen, nicht abbauen
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Antrag_Fußgaengerueberwege ausbauen nicht abbauen
3598 Zeichen
Antrag
08.05.2023
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten
Sitzung aufzunehmen.
Antrag: Fußgängerüberwege über die Dellbrücker Hauptstraße ausbauen,
nicht abbauen
Die BV fordert die Verwaltung auf, den Fußgängerüberweg Dellbrücker Hauptstraße Höhe
Hausnummer 52 nicht zu entfernen.
Begründung:
Mit Mitteilung 1122/2023 informiert die Verwaltung darüber, einen Fußgängerüberweg an der
Dellbrücker Hauptstraße abzubauen. Dieser liegt näher am Bahnübergang, als er nach den
anerkannten Regeln der Technik liegen solle.
Ein Abbau des Fußgängerüberwegs hätte aber schwerwiegende Nachteile für die Verkehrssicherheit
von zu Fuß Gehenden in diesem Bereich. Ausweislich der Mitteilung hat die Stadt diese Nachteile in
ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt. Der Fußgängerüberweg befindet sich an einem wichtigen
Kreuzungspunkt für den Fußverkehr, weil er die Straßenbahnhaltestelle auf der südlichen Seite der
Straßenbahntrasse mit dem östlichen Teil von Dellbrück verbindet. Hier ist stets ein stark erhöhtes
Aufkommen von Fußgänger*innen zu beobachten. Die nächste sichere Querungsmöglichkeit
befindet sich 100 Meter nördlich bzw. 200 Meter südlich und stellt damit keine Alternative dar.
Gerade mit Kindern kann die Straße dort nicht sicher überquert werden. Die Entfernung des
Fußgängerüberwegs wäre auch deshalb katastrophal, weil die Straßenführung – wie die Verwaltung
selbst schreibt – äußerst unübersichtlich ist. Zurzeit kanalisiert der Fußgängerüberweg wenigstens
einen Teil des querenden Fußverkehrs. Fällt er weg, wird der Fußverkehr in diesem Bereich
unkontrolliert die Fahrbahn überqueren, was für die Sicherheit des Bahnübergangs insgesamt
nachteilig ist.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion
DIE LINKE - Fraktion
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2 a
51065 Köln
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
Wie die Stadt weiß und bei anderen verkehrstechnischen Maßnahmen (z.B. die Beibehaltung von
Parkplätzen in Fahrradstraßen entgegen der anerkannten Regeln der Technik) selbst regelmäßig
praktiziert, müssen Soll-Vorschriften nicht befolgt werden. Wenn – wie hier – gewichtige Gründe
gegen die Entfernung des Fußgängerüberwegs sprechen, ist die Stadt zur Entfernung nicht
verpflichtet.
Sollte die Verwaltung – was in aller Deutlichkeit abzulehnen ist – trotzdem den Fußgängerüberweg zu
entfernen beabsichtigen, so dürfte dies frühestens nach Fertigstellung alternativer
Querungsmöglichkeiten an dieser Stelle geschehen. Möglicherweise kann der Beginn des
Fußgängerüberwegs durch eine Verschmälerung der Streifen (d.h. Abweichen von der Regelbreite)
noch weiter vom Bahnübergang entfernt werden, ohne den Fußgängerüberweg ganz abzubauen.
Grundsätzlich ist angesichts mehrerer Geschäftsschließungen auf der Dellbrücker Hauptstraße im
April/Mai 2023 dringend eine Debatte darüber vonnöten, wie die Attraktivität und
Aufenthaltsqualität der Einkaufsstraße verbessert werden kann. Der Abbau von
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger ist hierbei absolut kontraproduktiv.
gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0837/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 09.05.2023
- Erstellt
- 09.05.2023 11:13