Fußgängerüberwege über die Dellbrücker Hauptstraße ausbauen, nicht abbauen
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0837/2023 vom 09.05.2023
Stand: Am 22.05.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Antrag_Fußgaengerueberwege ausbauen nicht abbauen
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Antrag 08.05.2023 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Fußgängerüberwege über die Dellbrücker Hauptstraße ausbauen, nicht abbauen Die BV fordert die Verwaltung auf, den Fußgängerüberweg Dellbrücker Hauptstraße Höhe Hausnummer 52 nicht zu entfernen. Begründung: Mit Mitteilung 1122/2023 informiert die Verwaltung darüber, einen Fußgängerüberweg an der Dellbrücker Hauptstraße abzubauen. Dieser liegt näher am Bahnübergang, als er nach den anerkannten Regeln der Technik liegen solle. Ein Abbau des Fußgängerüberwegs hätte aber schwerwiegende Nachteile für die Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden in diesem Bereich. Ausweislich der Mitteilung hat die Stadt diese Nachteile in ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt. Der Fußgängerüberweg befindet sich an einem wichtigen Kreuzungspunkt für den Fußverkehr, weil er die Straßenbahnhaltestelle auf der südlichen Seite der Straßenbahntrasse mit dem östlichen Teil von Dellbrück verbindet. Hier ist stets ein stark erhöhtes Aufkommen von Fußgänger*innen zu beobachten. Die nächste sichere Querungsmöglichkeit befindet sich 100 Meter nördlich bzw. 200 Meter südlich und stellt damit keine Alternative dar. Gerade mit Kindern kann die Straße dort nicht sicher überquert werden. Die Entfernung des Fußgängerüberwegs wäre auch deshalb katastrophal, weil die Straßenführung – wie die Verwaltung selbst schreibt – äußerst unübersichtlich ist. Zurzeit kanalisiert der Fußgängerüberweg wenigstens einen Teil des querenden Fußverkehrs. Fällt er weg, wird der Fußverkehr in diesem Bereich unkontrolliert die Fahrbahn überqueren, was für die Sicherheit des Bahnübergangs insgesamt nachteilig ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Wie die Stadt weiß und bei anderen verkehrstechnischen Maßnahmen (z.B. die Beibehaltung von Parkplätzen in Fahrradstraßen entgegen der anerkannten Regeln der Technik) selbst regelmäßig praktiziert, müssen Soll-Vorschriften nicht befolgt werden. Wenn – wie hier – gewichtige Gründe gegen die Entfernung des Fußgängerüberwegs sprechen, ist die Stadt zur Entfernung nicht verpflichtet. Sollte die Verwaltung – was in aller Deutlichkeit abzulehnen ist – trotzdem den Fußgängerüberweg zu entfernen beabsichtigen, so dürfte dies frühestens nach Fertigstellung alternativer Querungsmöglichkeiten an dieser Stelle geschehen. Möglicherweise kann der Beginn des Fußgängerüberwegs durch eine Verschmälerung der Streifen (d.h. Abweichen von der Regelbreite) noch weiter vom Bahnübergang entfernt werden, ohne den Fußgängerüberweg ganz abzubauen. Grundsätzlich ist angesichts mehrerer Geschäftsschließungen auf der Dellbrücker Hauptstraße im April/Mai 2023 dringend eine Debatte darüber vonnöten, wie die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Einkaufsstraße verbessert werden kann. Der Abbau von Querungsmöglichkeiten für Fußgänger ist hierbei absolut kontraproduktiv. gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne
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