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2011/0067

Situation Parkplätze vor dem Orangerie-Gebäude Bezug: Magistratsbeschluss vom 2.2.2011, Vorlage-Nr. 2011/0019, Magistratsbeschluss Nr. 63

Magistratsvorlage 24.03.2011

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2011/0067

5822 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.04.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
Dezernat IV 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Grünflächenamt /   
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0067 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Situation Parkplätze vor dem Orangerie-Gebäude 
Bezug: Magistratsbeschluss vom 2.2.2011, Vorlage-Nr. 2011/0019,  
            Magistratsbeschluss Nr. 63 
 
Vorlage vom: 24.03.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die Magistratsvorlage-Nr. 2011/0019 wird zurückgezogen. 
2. Der Magistrat nimmt vom vorliegenden Bericht Kenntnis und stimmt im Übrigen der 
    Übertragung der Fläche auf der Nordseite des Orangeriegebäudes auf den Eigenbetrieb 
    Bürgerhäuser und Märkte zu. 
3. Die für die Unterhaltung der Fläche im Haushaltsjahr 2011 beim Grünflächenamt bei der  
    Kostenstelle 067-020-1000 (Grünflächenunterhaltung), Sachkonto 6165200 (Instandhaltung  
   der Grünanlagen) veranschlagten Mittel in Höhe von 4.000 Euro sind im Rahmen eventueller 
   Nachtragsberatungen des Haushaltes 2011 ab- und beim Eigenbetrieb Bürgerhäuser und 
   Märkte aufzuplanen. 
 
 
Anlagen: Lageplan Kiesvorplatz Orangeriegebäude 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 24. März 2011  
 
 
Begründung:
 
 
 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2010 (SV-Nr. 2009/0072) wurde der 
Antrag betreffend "Situation Parkplätze vor dem Orangeriegebäude" vom 19.10.2009  behandelt 
und mit folgenden Änderungen in geschäftsordn ungsmäßige Behandlung gegeben: „Der 
ursprüngliche Punkt 4 ist erledigt, dafür wird als neuer Punkt 4 aufgenommen „zu prüfen, ob auf 
dem vorhandenen Parkplatz nicht Parkgebühren erhoben werden können“ sowie einen Bericht zu 
erhalten, inwieweit es möglich ist, das Rückhaltebecken besser herzurichten. 
 
Es muss gewährleistet werden, dass der Lieferverkehr vor dem Orangeriegebäude wie auch für das 
Restaurant möglich ist.“ 
 
Zum Antrag wird folgendes angeführt: 
 
Zu 1.:
 
 
Die Zufahrt zu dem Orangeriegebäude war früher durch mehrere Poller abgesperrt, was zu 
erheblichen Schwierigkeiten für den Lieferverkehr des Restaurants führte. Die Poller wurden vor 
etwa sechs Jahren aufgrund von Beschwerden des Restaurantpächters wieder entfernt.  Die Fläche 
soll künftig vom Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte unterhalten werden. 
 
 
Zu 2.:
 
 
Weder dem Grünflächenamt noch dem Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sind ein dauerhaftes Abstellen von Kühlcontainern vor dem Eingang 
des Restaurants Orangerie bekannt.  
 
Zu 3.:
 
 
Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Bau des 
Regenrückhaltebeckens vom 06.02.1990 enthält die Auflage, dass das Becken nach der 
Fertigstellung übererdet und mit einer Ansaat versehen werden muss. Die Auflage stellt eine 
Ausgleichsmaßnahme für den wasserbaulichen Eingriff dar. Die Fläche wurde nach Errichtung des 
Rückhaltebeckens daraufhin ohne Einbau einer Drainage und ohne Unterbau lediglich mit Erde 
abgedeckt und eingesät. Eine Nutzung als Parkfläche ist nur bei guten Witterungsbedingungen 
möglich und wird auch nur dann vom Grünflächenamt zum Beparken zusätzlich freigegeben.

4 
... 
Zu 4.: 
 
Im Vergleich zu anderen gebührenpflichtigen Parkplätzen im Stadtgebiet wäre dieser Parkplatz der 
Zone 3 der städtischen Parkgebührenordnung (je angefangene halbe Stunde 0,15 € = 0,30 
€/Stunde) zuzuordnen. Der Parkplatz wird zurzeit von Besuchern des Bessunger Hallenbades, 
Kunden umliegender Geschäfte und von Berufspendlern genutzt, die am Parkplatzausgang zur 
Bessunger Straße hin eine direkte Straßenbahnanbindung zum Hauptbahnhof vorfinden; auch die 
Gäste des dortigen Restaurants nutzen diesen Parkplatz. 
 
Sollte dieser Parkplatz gebührenpflichtig werden, ist eine Veränderung in den Parkgewohnheiten 
der Parker nicht auszuschließen. Der Parksuchverkehr wird sich ggf. in angrenzende Wohngebiete 
verlagern und die Autofahrer werden dort parken, wo es auch ohne Gebühren noch möglich ist. 
Dies könnte sich zu einem merklichen Standortnachteil für das Bessunger Hallenbad entwickeln. 
 
Diese zentrale Parkfläche in der Orangerie ermöglicht in Bessungen kurze Wege ohne größeren 
Parksuchverkehr zu den umliegenden Geschäften und sollte deshalb weiterhin gebührenfrei 
bleiben. 
 
Übertragung der Fläche auf der Nordseite der Orangerie
 
Die Fläche auf der Nordseite des Orangeriegebäudes (siehe Lageplan) wird vom Grünflächen-amt 
auf den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte übertragen und zukünftig von dort unterhalten und 
gepflegt. 
 
Die für die Unterhaltung der Fläche im Haushaltsjahr 2011 beim Grünflächenamt bei der 
Kostenstelle 067-020-1000 (Grünflächenunterhaltung), Sachkonto 6165200 (Instandhaltung der 
Grünanlagen) veranschlagten Mittel in Höhe von 4.000 Euro sind im Rahmen eventueller 
Nachtragsberatungen des Haushaltes 2011 ab- und beim Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte 
aufzuplanen. 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, 24. März 2011                                             Anlage 
VI-66  /  67         
/telephonesolid 2900                                               Lageplan 
  
 
 
Der Dezernent II                             Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
Wolfgang Glenz                              Dr. Dierk Molter   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister                               Stadtrat   Stadtrat

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Beratungsverlauf (2)

TOP 4
TOP 193

Orte (1)

  • Bessunger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0067
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.03.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00