2011/0067
Situation Parkplätze vor dem Orangerie-Gebäude Bezug: Magistratsbeschluss vom 2.2.2011, Vorlage-Nr. 2011/0019, Magistratsbeschluss Nr. 63
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2011/0067
5822 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.04.2011
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II
Dezernat IV
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt /
Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2011/0067
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Situation Parkplätze vor dem Orangerie-Gebäude
Bezug: Magistratsbeschluss vom 2.2.2011, Vorlage-Nr. 2011/0019,
Magistratsbeschluss Nr. 63
Vorlage vom: 24.03.2011
Beschlussvorschlag:
1. Die Magistratsvorlage-Nr. 2011/0019 wird zurückgezogen.
2. Der Magistrat nimmt vom vorliegenden Bericht Kenntnis und stimmt im Übrigen der
Übertragung der Fläche auf der Nordseite des Orangeriegebäudes auf den Eigenbetrieb
Bürgerhäuser und Märkte zu.
3. Die für die Unterhaltung der Fläche im Haushaltsjahr 2011 beim Grünflächenamt bei der
Kostenstelle 067-020-1000 (Grünflächenunterhaltung), Sachkonto 6165200 (Instandhaltung
der Grünanlagen) veranschlagten Mittel in Höhe von 4.000 Euro sind im Rahmen eventueller
Nachtragsberatungen des Haushaltes 2011 ab- und beim Eigenbetrieb Bürgerhäuser und
Märkte aufzuplanen.
Anlagen: Lageplan Kiesvorplatz Orangeriegebäude
Datenschutzrelevante Anlage:
2
...
Beschluss des Magistrats vom
3
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 24. März 2011
Begründung:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2010 (SV-Nr. 2009/0072) wurde der
Antrag betreffend "Situation Parkplätze vor dem Orangeriegebäude" vom 19.10.2009 behandelt
und mit folgenden Änderungen in geschäftsordn ungsmäßige Behandlung gegeben: „Der
ursprüngliche Punkt 4 ist erledigt, dafür wird als neuer Punkt 4 aufgenommen „zu prüfen, ob auf
dem vorhandenen Parkplatz nicht Parkgebühren erhoben werden können“ sowie einen Bericht zu
erhalten, inwieweit es möglich ist, das Rückhaltebecken besser herzurichten.
Es muss gewährleistet werden, dass der Lieferverkehr vor dem Orangeriegebäude wie auch für das
Restaurant möglich ist.“
Zum Antrag wird folgendes angeführt:
Zu 1.:
Die Zufahrt zu dem Orangeriegebäude war früher durch mehrere Poller abgesperrt, was zu
erheblichen Schwierigkeiten für den Lieferverkehr des Restaurants führte. Die Poller wurden vor
etwa sechs Jahren aufgrund von Beschwerden des Restaurantpächters wieder entfernt. Die Fläche
soll künftig vom Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte unterhalten werden.
Zu 2.:
Weder dem Grünflächenamt noch dem Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sind ein dauerhaftes Abstellen von Kühlcontainern vor dem Eingang
des Restaurants Orangerie bekannt.
Zu 3.:
Der Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Bau des
Regenrückhaltebeckens vom 06.02.1990 enthält die Auflage, dass das Becken nach der
Fertigstellung übererdet und mit einer Ansaat versehen werden muss. Die Auflage stellt eine
Ausgleichsmaßnahme für den wasserbaulichen Eingriff dar. Die Fläche wurde nach Errichtung des
Rückhaltebeckens daraufhin ohne Einbau einer Drainage und ohne Unterbau lediglich mit Erde
abgedeckt und eingesät. Eine Nutzung als Parkfläche ist nur bei guten Witterungsbedingungen
möglich und wird auch nur dann vom Grünflächenamt zum Beparken zusätzlich freigegeben.
4
...
Zu 4.:
Im Vergleich zu anderen gebührenpflichtigen Parkplätzen im Stadtgebiet wäre dieser Parkplatz der
Zone 3 der städtischen Parkgebührenordnung (je angefangene halbe Stunde 0,15 € = 0,30
€/Stunde) zuzuordnen. Der Parkplatz wird zurzeit von Besuchern des Bessunger Hallenbades,
Kunden umliegender Geschäfte und von Berufspendlern genutzt, die am Parkplatzausgang zur
Bessunger Straße hin eine direkte Straßenbahnanbindung zum Hauptbahnhof vorfinden; auch die
Gäste des dortigen Restaurants nutzen diesen Parkplatz.
Sollte dieser Parkplatz gebührenpflichtig werden, ist eine Veränderung in den Parkgewohnheiten
der Parker nicht auszuschließen. Der Parksuchverkehr wird sich ggf. in angrenzende Wohngebiete
verlagern und die Autofahrer werden dort parken, wo es auch ohne Gebühren noch möglich ist.
Dies könnte sich zu einem merklichen Standortnachteil für das Bessunger Hallenbad entwickeln.
Diese zentrale Parkfläche in der Orangerie ermöglicht in Bessungen kurze Wege ohne größeren
Parksuchverkehr zu den umliegenden Geschäften und sollte deshalb weiterhin gebührenfrei
bleiben.
Übertragung der Fläche auf der Nordseite der Orangerie
Die Fläche auf der Nordseite des Orangeriegebäudes (siehe Lageplan) wird vom Grünflächen-amt
auf den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte übertragen und zukünftig von dort unterhalten und
gepflegt.
Die für die Unterhaltung der Fläche im Haushaltsjahr 2011 beim Grünflächenamt bei der
Kostenstelle 067-020-1000 (Grünflächenunterhaltung), Sachkonto 6165200 (Instandhaltung der
Grünanlagen) veranschlagten Mittel in Höhe von 4.000 Euro sind im Rahmen eventueller
Nachtragsberatungen des Haushaltes 2011 ab- und beim Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte
aufzuplanen.
Aufgestellt:
Darmstadt, 24. März 2011 Anlage
VI-66 / 67
/telephonesolid 2900 Lageplan
Der Dezernent II Dezernat IV Dezernat VI
Wolfgang Glenz Dr. Dierk Molter Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
anlage 1
745 Zeichen
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Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Bessunger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0067
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.03.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00