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V/0368/2011

Städtebaulicher Wettbewerb "Meckmannweg / Schwarzer Kamp" - Auslobung

Vorlagen 25.05.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 07.07.2011, TOP 5.2

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3

19234 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage   0368 /2011 
 
 
 
 
Niederschrift über eine öffentliche Bürgerunterrichtung 
 
 
 
 
 
Stadtbezirk: 
  Münster-West 
 
 
Anlass: 
 Vorstellung der Ziele und Rahmenbedingungen für ei ne Wohngebietsent- 
wicklung auf dem Areal zwischen Weseler Straße, Mec kmannweg und 
Schwarzer Kamp in Mecklenbeck 
 
 
Zeit: 
    Dienstag, dem 22.02.2011, um 19.00 Uhr,  
 
 
Ort: 
 Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster  
 
 
Teilnehmer:
  90 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Leitung der 
 
Bürgeranhörung:  Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin  
 
 
Vertreter der 
 
Verwaltung:  Herr Kurz, Herr Becker, Stadtplanungsamt, Herr Wil lamowski,  
Sozialamt

Der Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um  19.05 Uhr die Bürgerveranstaltung, begrüßt 
die Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter  der Verwaltung vor. Sie informiert über den 
Anlass der Veranstaltung, wonach hier  
 
die Ziele und Rahmenbedingungen für die Planung auf  dem Areal zwischen dem Meck- 
mannweg und dem Schwarzen Kamp vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern die Ge- 
legenheit gegeben werden soll, Fragen und Anregungen zu äußern.  
 
Danach übergibt Frau Westrup der Verwaltung das Wor t. Herr Kurz stellt zunächst den geplanten 
Ablauf der Veranstaltung vor, nach welchem  
- der Hintergrund und die  Zielsetzungen  erläutert,  
- die Rahmenbedingungen für die Planung diskutiert und 
- mögliche Qualitäten  für das neue Wohngebiet erörtert werden sollen  
 
Nach jedem der Punkte können Fragen gestellt und Anregungen und Kritik geäußert werden.  
 
 
Mittels einer PowerPoint-Präsentation werden Hinter grund und Rahmenbedingungen der Planung 
erklärt: 
 
Hintergrund 
Durch den bevorstehenden Umzug der Firma Beresa, di e erfolgte Verlegung der Sportaktivitäten 
des 1. FC Mecklenbeck zur Egelshove sowie den teilweisen Abbruch der Übergangseinrichtung für 
Wohnungslose am Meckmannweg wird das circa 7,5 Hekt ar große Areal zwischen Meckmannweg 
im Osten, Schwarzer Kamp im Norden und Weseler Stra ße im Süden größtenteils frei. Die Stadt 
verfolgt das Ziel der städtebaulichen Neuordnung fü r das im aktuell rechtsgültigen Bebauungsplan 
Nr. 136 (6. Änderung) als Fläche für Gewerbe und Sp ort vorgesehene Areal. Für das gesamte 
Gelände soll eine Wohngebietsnutzung angestrebt und  die gewerbliche Nutzung möglichst ganz 
aufgegeben werden.  
Aufgrund der Größe der Fläche ist ein Wettbewerbsve rfahren vorgesehen, in dem Fachleute Lö- 
sungsvorschläge innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen erarbeiten sollen. 
Anders als bisher üblich, informiert das Stadtplanu ngsamt bereits zu Beginn des Verfahrens, und 
noch vor dem Beginn des Wettbewerbs, über die Ziels etzung der Planung, um die Wünsche der 
Bürger berücksichtigen zu können. 
 
Rahmenbedingungen 
Das ca. 7,5 Hektar große Areal soll zu einem Wohnge biet mit unterschiedlichen Bebauungsformen 
vom Geschosswohnungsbau bis zum Einfamilienhaus ent wickelt werden. Die Strukturen der Um- 
gebung bieten hierfür ideale Voraussetzungen. Einge bettet in nördlich und östlich angrenzende 
Wohngebiete, verfügt das Gelände über gute verkehrl iche Anbindungen über die Straßen Meck- 
mannweg und Schwarzer Kamp zur Weseler Straße. Über  den Meckmannweg ist auch die Anbin- 
dung an den ÖPNV und die Erreichbarkeit der Innenstadt im 10 Minuten-Takt gesichert.  
Sehr gute Nahversorgungsmöglichkeiten bieten die Nä he zum Mecklenbecker Stadtteil- 
zentrum und zum zukünftigen Stadtbereichszentrum an  der Weseler Straße. Fuß- und 
Radwege binden an das nördlich gelegene Erholungsge biet „Westliches Aatal“ an. Der 
Bereich Untietheide soll über eine Wegeverbindung an das neue Wohngebiet angebunden 
werden. 
Auf dem Gelände befindet sich eine Übergangseinrich tung für Wohnungslose für ca. 50 
Bewohner und das Vereinsheim des 1. FC Mecklenbeck.  Vereinsheim und Unterkünfte 
werden nach jetzigem Planungsstand auf dem Gelände verbleiben. Die Wäscherei im 
westlichen Teil des Areals wird zunächst ihren Betrieb weiterführen. Die Stadt bemüht sich 
aber die Fläche ebenfalls in die Wohngebietsentwick lung einzubeziehen. Der Waldstreifen 
im südlichen Bereich des Geländes entlang der Wesel er Straße bleibt erhalten und dient 
als Pufferzone zur Weseler Straße. Trotz der (noch)  vorhandenen Bebauung und Nutzung

wird das gesamte Gebiet in den Wettbewerb einbezoge n, um ein einheitliches städtebauli- 
ches Konzept zu erhalten.  
Im Anschluss an die Vorstellung der Rahmenbedingung en der Planung bittet Frau Westrup die 
Bürgerinnen und Bürger, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu äußern: 
 
Wie sind die Vorgaben für die Beplanung des Gebietes entstanden? 
 
Die Größe des Areals und die Struktur der Umgebung, die durch Wohnnutzung geprägt ist, wa- 
ren ausschlaggebend. So soll der Bereich nördlich der Weseler Straße in Zukunft ausschließlich 
dem Wohnen dienen. Andere Zielsetzungen wie eine Gewerbenutzung oder Einzelhandelsein- 
richtungen kommen aufgrund ihrer Gebäudegrößen und möglicher Immissionskonflikte zu den 
vorhandenen Wohngebieten hier nicht in Betracht. Ihre Ansiedlung bietet sich im Gewerbegebiet 
entlang der Südseite der Weseler Straße an. 
 
Ist die Bebauungsdichte mit 45 Wohneinheiten je Hektar im Vergleich zur Umgebung nicht zu hoch 
angesetzt? Durch das Anlegen von Spiel- und Freizeitflächen, kann sich die Dichte im Bereich des 
Geschosswohnungsbaus sogar noch erhöhen. 
 
Die Lagegunst im Stadtteil und die gute Erschließung soll für eine größere Zahl neuer Bewohner 
genutzt werden. Deshalb wird ein Nebeneinander von Geschosswohnungsbauten und Einfamili- 
enhäuser angestrebt. Für solche Wohnquartiere gibt es bereits zahlreiche gestalterisch gelunge- 
ne Beispiele in Münster, so z.B. in Gievenbeck-Südwest am Borkenfeld oder in Mecklenbeck-
Mitte am Christoph-Bernhard-Graben. Diese Gebiete weisen die hier geplante Dichte von etwa 
45 Wohneinheiten je Hektar auf. Das gilt auch für das Reihenhausgebiet am Flaßkamp direkt ne- 
ben dem Plangebiet. Eine geringere Dichte weisen lediglich die Bereiche nördlich des Schwarzen 
Kamp und an der Roten Erde auf. 
Wann wird der Baubeginn sein? 
 
Der Wettbewerb wird voraussichtlich im Sommer 2011 abgeschlossen sein, sodass im Herbst die 
Ergebnisse präsentiert werden können. Im weiteren Verlauf werden das Bebauungsplanverfah- 
ren und die Erschließungsmaßnahmen circa zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Baubeginn 
könnte somit im Jahr 2014 sein. 
 
Durch den Fortbestand der Wäscherei entsteht ein Mischgebiet. Besteht die Gefahr, dass doch 
wieder Gewerbe auf dem Beresa-Areal angesiedelt werden kann? 
 
Die Wäscherei hat Bestandsschutz. Für die Neubebauung im Plangebiet wird der neue Bebau- 
ungsplan gelten, der hier Wohngebietsflächen ausweisen wird. Eine weitere Gewerbeansiedelung 
ist dann nicht mehr möglich. 
 
Vorab sollten seitens der Stadt mehr Informationen, auch in Form von Entwürfen, gegeben wer- 
den. Mit deren Hilfe wäre es einfacher möglich, sich Gedanken zu machen und sich eine Meinung 
zu bilden. Die Erhaltung der Wohnungslosenunterkünfte zum Beispiel könnte der Entwicklung bzw. 
der Vermarktung des Wohngebietes schaden, wenn nur um diese herum geplant würde. Eine inte- 
grative Lösung muss gefunden werden, so zum Beispiel durch eine dezentrale Unterbringung der 
Wohnungslosen auf dem Gelände. 
 
Die Lage der Wohnungslosenunterkünfte am Ende der Straße ist ungünstig. Der ständige Verkehr 
von Polizei- und Rettungsfahrzeugen im Schwarzen Kamp ist störend. Warum können die Obdach- 
losen nicht in einen anderen Stadtteil umgesiedelt werden? 
 
Herr Willamowski, Leiter des Sozialamtes, erläutert die Situation: 
Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist durchaus positiv zu bewerten. So hat die Anzahl der 
Wohnungslosen bzw. der Spätaussiedler in Mecklenbeck schon aufgrund des Abrisses eines

großen Teils der Baracken stetig abgenommen. Allerdings muss im Zuge einer gerechten Vertei- 
lung über die Stadtteile Münsters auch in Zukunft an diesem Ort eine Übergangseinrichtung für 
Wohnungslose bereit gestellt werden. Richtig ist, dass der Bestand dringend sanierungsbedürftig 
ist und entweder grunderneuert oder neugebaut werden muss. Insgesamt wird Platz für bis zu 55 
Personen benötigt. 
 
Die Unterkünfte müssen aus der Randsituation in eine stärker integrierte Lage umgesiedelt wer- 
den. Die Unterbringung sollte dezentral in dem neuen Wohngebiet erfolgen. 
 
Herr Willamowski:  
Das wäre prinzipiell möglich aber auch eine dezentr ale Unterbringung der Wohnungslosen in 
dem Wohngebiet kann zu Akzeptanz- und Integrationsproblemen führen. 
 
Wie sehen die Lärmbelastungen auf dem Gelände aus?  Durch die Autobahn, den viel befahrenen 
Meckmannweg und die Weseler Straße ist die Lärmbelastung schon jetzt sehr hoch.  
 
Wäre es möglich, den „Dienstleistungspuffer“ als Lärmschutz fortzuführen?  
 
Die Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm von der Weseler Straße würden  - ohne Schutz- 
maßnahmen - bis in das künftige Wohngebiet hineinreichen. Deshalb müssen die Planer Lärm- 
schutz durch einen Wall oder besser noch durch die Anordnung der künftigen Bebauung vorse- 
hen. 
Dem Wohngebiet einen Streifen mit Bürobauten zur Weseler Straße vorzulagern wäre grundsätz- 
lich denkbar. Der breite Waldstreifen würde die Bürobauten aber weit von der Weseler Straße ab- 
rücken. Sie wäre von der Weseler Straße kaum wahrnehmbar und deshalb aus Sicht der Büro- 
nutzer unattraktiv. 
Die Kapazität der Straße Schwarzer Kamp ist für das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht aus- 
reichend. Der Meckmannweg ist aktuell außerdem so stark durch den Anwohnerverkehr belastet, 
dass morgens und nachmittags auch die Busse im Stau stehen. 
 
Nach den bisherigen Überlegungen ist mit der Aufgabe des Autohauses und seines Kundenver- 
kehrs keine deutlich höhere Verkehrsbelastung durch das geplante Wohngebiet zu erwarten, so 
dass der Meckmannweg als Haupterschließung für das Plangebiet benutzt werden kann. 
 
Stellplätze sind am Schwarzen Kamp durch fast zwei PKW pro Haushalt und den Besucherverkehr 
bereits heute nicht ausreichend vorhanden. Wie soll dies gelöst werden? 
 
Durch die Wohngebietsplanung sollen keine zusätzlichen Stellplätze für die Anlieger des 
Schwarzen Kamp geschaffen werden. Als Anliegerstraße, die keinen Durchgangsverkehr aufzu- 
nehmen hat, sind die genannten Beeinträchtigungen vertretbar. Sämtliche Stellplätze, die durch 
das neue Wohngebiet erforderlich werden, werden auch innerhalb des künftigen Wohngebietes 
berücksichtigt. 
Die Erschließung des neuen Wohngebietes könnte über eine Zufahrt von der Weseler Straße in 
Höhe der Wäscherei erfolgen.  Warum soll der Baumbestand entlang der Weseler Straße erhalten 
werden? In diesen Bereich könnte eine neue Erschließungstrasse gelegt werden. Und wie soll mit 
dem alten Baumbestand am Meckmannweg umgegangen werden?  
 
Da die Verwaltung davon ausgeht, dass sich das künftige Verkehrsaufkommen über den Meck- 
mannweg abwickeln lässt, und Einschnitte in den Waldstreifen mit seinen erhaltenswerten Bäu- 
men vermeiden möchte, wurde keine zusätzliche Anbindung von der Weseler Straße vorge- 
schlagen. Die Fragestellung wird allerdings aufgegriffen und die Leistungsfähigkeit des Knoten- 
punktes Meckmannweg / Weseler Straße aktuell überprüft. 
Der Waldbestand bleibt definitiv erhalten. Auch der Baumbestand am Meckmannweg soll nach 
dem jetzigen Planungsstand erhalten werden.

Qualitäten 
Es folgen die Erläuterungen zu Qualitäten, die das neue Wohngebiet aufweisen soll. Demnach 
wird das Gebiet als eigenständiges Quartier mit Kindertagesstätte, einem Spielplatz und einer qua- 
litativ ansprechenden Freiraumgestaltung, in die auch das Regenrückhaltung integriert ist, geplant. 
Die Bebauung soll energetisch den aktuellen Standards entsprechen und in einer Mischung aus 
Mehr- und Einfamilienhäusern geplant werden. Verschiedene Wohnformen sollen Vielfalt im 
Wohngebiet erzeugen. Trotz seiner Eigenständigkeit soll das neue Wohngebiet nicht isoliert be- 
trachtet, sondern in die angrenzenden Wohngebiete integriert werden.  
Herr Kurz zeigt Beispiele zum Thema Wohnqualitäten anhand von bereits realisierten Projekten für 
Baugemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen u. a. im Geschosswohnungsbau sowie für ver- 
schiedene Formen des Einfamilienhausbaus.  
Im Anschluss stellt Herr Kurz die Frage, welche Art der Bebauung nach den gezeigten Beispielen 
bevorzugt werde: Soll zum Beispiel die Möglichkeit bestehen, unterstützt durch eine Mischung aus 
Mehr- und Einfamilienhausbebauung, verschiedene Lebensphasen im Quartier verbringen zu kön- 
nen oder besteht der Wunsch, ein homogenes Gebiet zu schaffen, das weniger auf die unter- 
schiedlichen Bedürfnisse der Altersgruppen eingeht? 
 
Das Gelände verfügt über ein großes Potenzial. Es kann eine gute Mischung aus Mehrfamilien- 
und Einfamilienhäusern geschaffen werden, die das Wohngebiet sowohl qualitativ als auch funkti- 
onal nachhaltig lebenswert gestaltet. Angemessen wären zum Beispiel überschaubare Hausgrup- 
pen für Senioren, Singles oder junge Familien in unterschiedlich dichter Ausprägung. 
Der Bedarf an Mehrfamilienhäusern ist vorhanden. Ebenso besteht Interesse an der Eigentumsbil- 
dung in dieser Wohnform. Barrierefreie Seniorenwohnungen sind wichtig. Vorstellbar ist dabei 
auch eine Mischung aus freifinanziertem und Mietwohnungsbau. 
 
In Mecklenbeck seien bereits fünf Kindertagesstätten vorhanden und die aktuelle Geburtenrate 
lasse einen zusätzlichen Bedarf nicht erwarten; die Kosten für eine Kindertagesstätte seien jedoch 
hoch. Wofür soll auf dem Areal eine weitere Kindertagesstätte angesiedelt werden?  Könnte die 
Kindertagesstätte auch so gebaut werden, dass eine alternative Nutzung als Seniorenstätte mög- 
lich wäre? 
 
Die aktuelle kleinräumige Bevölkerungsprognose 2020 der Stadt gilt für diese Planung als Be- 
darfsbegründung. Die Umsetzung wird jedoch von dem konkreten Bedarf in dem neuen Wohn- 
gebiet abhängig gemacht. Dabei spielen die realisierte Anzahl der Wohneinheiten und der zeitli- 
che Fortschritt der Wohnbebauung für den tatsächlichen Bedarf für eine Kindertagesstätte eine 
wichtige Rolle. 
 
Wie hoch darf auf dem Gelände maximal gebaut werden? Es sollte eine Maximalhöhe für die Ge- 
bäude festgesetzt werden. 
 
Hierfür sind keine konkreten Vorgaben vorgesehen. Die Wettbewerbsteilnehmer sollen sich vor- 
nehmlich an den umliegenden Nachbarschaften orientieren. Denkbar ist aber auch eine Überhö- 
hung an vereinzelter Stelle, um dem Gebiet eine Vielfalt zu geben. Über die Verträglichkeit der 
von den Wettbewerbsteilnehmern vorgeschlagenen Höhenentwicklung der künftigen Bebauung 
wird sich zunächst das Preisgericht ein Urteil bilden und dem Rat der Stadt entsprechende Emp- 
fehlungen machen. Neben der Empfehlung den Entwurf des Wettbewerbsgewinners für die künf- 
tige Planung zugrunde zu legen geben Preisgerichte bei Bedarf auch Anregungen zur Überarbei- 
tung des favorisierten Entwurfes. Das Wettbewerbsergebnis mit den Empfehlungen des Preisge- 
richtes wird in den parlamentarischen Gremien beraten. Sie bestimmen in welcher Form die Pla- 
nung für die weitere städtebauliche Entwicklung berücksichtigt werden soll. Im Bebauungsplan 
wird neben anderen Regelungen für die künftige Bebauung auch deren maximale Höhe bestimmt 
werden. 
 
Die im Planungsausschuss gefasste Entscheidung über die Vorgabe der Wohneinheiten wird eine 
nicht umkehrbare  Entwicklung auf dem Gelände auslösen. Die aktuellen Vorgaben beinhalten die

Formulierung „verdichteter Ein- und Mehrfamilienhausbau“. Um den Wettbewerb tatsächlich offen 
zu gestalten, sollte „verdichtet“ gestrichen werden.  
Ist innerhalb des Wettbewerbs auch eine geringere Dichte möglich? Eine Vorgabe von zum Bei- 
spiel 35 bis 45 Einwohner pro Hektar als Zielwert würde zu mehr Vielfalt in den Entwürfen führen. 
Wieso soll die Bebauung in dieser hohen Verdichtung erfolgen? 
 
Eine Vorgabe der angestrebten Wohnungsdichte ist für den Wettbewerb entscheidend, um die 
Zielsetzung der Stadt zu verdeutlichen. Darin kommt zum Ausdruck, dass die sehr guten Rah- 
menbedingungen für ein Wohngebiet an dieser Stelle durch ein angemessenes Angebot an Woh- 
nungen und Einfamilienhäusern genutzt werden soll. Mit der Zielvorgabe ca. 45 Wohneinheiten / 
Hektar macht die Stadt deutlich, dass das künftige Wohngebiet weder nur freistehende Einfamili- 
enhäuser noch ausschließlich Geschosswohnungsbauten haben soll. Deshalb sind verdichtete 
Formen des Einfamilienhausbaus (Reihenhäuser) hier auch erforderlich. Die Zielzahl sollte mög- 
lichst konkret und nicht mit einem großen Spielraum vorgegeben werden, da die Wettbewerbs- 
entwürfe hinsichtlich ihrer städtebaulichen Qualitäten nur schwer miteinander zu vergleichen wä- 
ren.  
 
Warum wurde die Vorgabe der Einwohner für die Fläche von 230 in der Verwaltungsvorlage auf  
300 erhöht? 
 
Die Verwaltung hat ca. 300 Wohneinheiten als Zielsetzung für das künftige Wohngebiet vorge- 
schlagen. Der Planungsausschuss hat beschlossen, dass die heutige öffentliche Information über 
den geplanten Wettbewerb zunächst von dieser Zielsetzung ausgehen soll. Die politischen Gre- 
mien werden die endgültigen Vorgaben für den Wettbewerb erst in der kommenden Beratung 
festlegen.  
 
Die Qualität ist entscheidend. Nachteile ergeben sich im Gebiet durch die hohe Lärmbelastung, die 
Nähe zur Wäscherei und der sozialen Situation durch die Wohnungslosenunterkünfte. Letztere 
könnten auf die Entwicklung hemmenden Einfluss haben. 
 
Innerstädtische Wohnstandorte sind des Öfteren vielfältigen Rahmenbedingungen ausgesetzt, 
die z.B. unter verkehrlichen oder Immissionsschutzgesichtspunkten besondere, in jedem Fall aber 
standortgerechte Lösungen erfordern. Gerade Wettbewerbsverfahren dienen dazu, unter gegebe- 
nen Rahmenbedingungen, ein Optimum an gestalterischer Qualität und Lebensqualität für die 
künftigen Bewohner zu erzielen. 
 
Im Planungsamt wird Qualität über die Architektur definiert, die hohe Dichte allerdings steht einer 
guten Qualität entgegen. Werden die Ausschreibungsunterlagen einsehbar sein? 
 
Gerade die Ideenkonkurrenz eines Wettbewerbsverfahrens soll deutlich machen, dass die ange- 
strebte Dichte mit einer hohen Wohnqualität für die künftigen Bewohner verbunden sein wird. 
Dazu sind die Qualitäten der Architektur ebenso entscheiden wie die Aufenthalts- und Gestal- 
tungsqualitäten der Freiräume.  
Nach dem Beschluss durch die parlamentarischen Gremien wird die Aufgabenstellung für den 
Wettbewerb auch im Internet veröffentlicht. 
 
 
Die weiteren Termine 
 
Mai/Juni 2011  Bezirksvertretung / Planungsausschus s 
Juni-August 2011       Wettbewerbsbearbeitung 
September 2011         Preisgericht 
September 2011 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, erklärt Frau Westrup, dass alle Fragen 
protokolliert werden und im weiteren Entscheidungsprozess zum Bebauungsplanverfahren mit 
abgewogen werden. Auch steht die Verwaltung für weitere Informationen zur Verfügung.  
Frau Westrup schließt um ca. 20.20 Uhr die Bürgeranhörung. 
 
 
 
 
 
gez.                                                                                                             gez. 
Frau Westrup,         Herr Becker, 
Bezirksbürgermeisterin       Schriftführer

Anlage 2

3247 Zeichen

P
P
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428 
427 
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431 
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432 
436 
435 
439 
438 
437 
440 
131 
II 
130 28 
435 
129 
II 
II 
II 
26 
I
116 
115 114 
113 
II 
12 
II 
10 
II 
8
II 
6
155 
258 
153 152 
420 
II 
12 
10 II 
402 401 
418 417 
391 
II 70 
II 68 
385 
357 
384 381 
II 56 
II 54 
390 
353 351 
494 
II 42 
40 II 
326 
301 
325 323 
388 
II 28 
II 26 
199 198 
425 
424 
496 
II 10 
419 
418 
417 
423 
422 
421 
420 693 
II 
40 
II 
128 
127 
126 
24 
II 
22 
II 
20 
II 
441 
407 
112 
II 
4
II 
2
389 
151 
419 8
6
II 66 
II 64 
II 
378 375 372 
II 52 
498 
48 II 
II 50 
358 
360 46 II 
497 
349 347 344 
331 
II 38 
36 II 
II 34 
330 
495 
321 319 316 
303 
II 24 
22 II 
II 20 
302 
298 197 196 
Meyerbeerstraße II 4
II 6
II 8
416 415 414 38 
II 
36 
II 
34 
II 
125 
124 
32 
II 
30 
446 
545 
Flaßkamp 
443 
18 
426 
445 
427 
19 II 
17 
90 
5
388 
II 
13 
II 
9
II 
11 
II 
II 
7
86 
85 
II 
3 II 
1
624 
84 
II 
II 
II 4
451 
416 415 
62 
II 60 
II 58 
499 
359 
370 
362 
366 
231 
368 
Meckmannweg 
364 
367 
365 
361 
363 
II 44 
337 
342 338 
334 333 332 II 32 
II 30 
335 
339 
336 
314 
305 304 
311 
310 
309 308 
306 
II 18 
II 16 307 
296 294 
II 2
413 
587 441 
586 
31 II 
29 
25 
96 
II 
II 
33 
II 
35 
100 
99 
101 
98 
97 
II 
II 
21 
II 
23 
94 
93 
II 
92 
91 
89 
88 
87 
Meckmannweg 
506 
95 
65 
235 
7
II 
5
159 
I
234 
393 
II 2
II 4
263 II 
II 6
258 
260 
8
262 
264 
266 
II 
265 
267 
269 
10 
II 12 
II 
II 
682 
268 
270 
364 
403 
686 
271 
14 
II 
II 
257 
273 
275 
277 
279 
643 
644 
16 
II 18 
272 
274 
276 
20 
II 
24 
II 
22 
II 
281 
283 
278 
280 
II 26 
II 28 
282 
284 
II 
21 
II 
683 
Flur 226 
Spielplatz 
Sportplatz Schürkamp 
1
649 
7a 
630 
I
I
7
285 
287 
289 
629 
II 30 
II 34 
II 32 
291 
292 
II 
177 
456 
457 
286 
288 
290 
36 
461 
462 
463 
464 
451 
452 
458 
459 460 
454 
455 
453 
530 
446 
447 
448 
449 
450 
I42 
I41 
604 
L 551 W
eseler Straße 
10 
I
9 -I 
671 
176 
I
44 
529 
I
48 
46 
531 
I
532 
533 
528 
52 
534 
536 
569 
Schw
arzer Kamp 
I
50 
568 
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12 
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143 
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I
668 
14 
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I
13 
I
15a 
656 
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99 
I
54 
I
570 
571 
538 
I
94 
I92 
I
16 
142 
15 I
I
17 
97 
526 
527 
I
58 
I
56 
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Grünanlage 
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L 551 W
eseler Straße 
I 21 
57 
31 
  Plangebiet 
Anlage 2 zur Vorlage 0368 /2011

Anlage 1

19423 Zeichen

	




	


	

	




 


 

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Beschlussvorlage

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V/0368/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebaulicher Wettbewerb "Meckmannweg / Schwarzer Kamp" - Auslobung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I.Sachentscheidung: 
 
Der Städtebauliche Wettbewerb „Meckmannweg / Schwarzer Kamp“ wird auf der Grundlage des 
Auslobungstextes ausgelobt (Anlage 1). 
 
 
II.Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für das Wettbewerbsverfahren entstehen Kosten (Preisgelder, Honorare, weitere Beauftragung 
des/der Preisträger) von ca. 60.000,- €. 
Die Stadt Münster tritt gemeinsam mit der Beresa GmbH als Auslober des Wettbewerbs auf. In 
einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung haben sich beide Seiten bereit erklärt die Verfahrens-
kosten jeweils zu 50% zu übernehmen. Dadurch werden 30.000,- € refinanziert. 
 
Folgekosten entstehen durch den Beschluss zu dieser Auslobung nicht. 
 
 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Erträge:      
Zeile 06 Kostenerstattungen und 2011 30.000,00 € überplanmäßig 
Vorlagen-Nr.: 
V/0368/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
Kurz@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0368/2011 
Kostenumlagen zweckgebunden 
Aufwendungen:      
Zeile   16 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2011 60.000,00 € davon 30.000 € über-
planmäßig aufgrund 
des zweckgebunde-
nen Mehrertrages 
Saldo:     30.000,00 € Städtischer Anteil 
 
 
 
Begründung: 
1. Die Bezirksvertretung–West und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirt-
schaft (ASSVW) wurde mit der Vorlage 0824/2010 über das geplante Wettbewerbsverfahren  für 
den Bereich „Meckmannweg / Schwarzer Kamp“ in Mecklenbeck  informiert. 
 
Der Abriss der Unterkünfte für Wohnungslose entlang dem Meckmannweg, die Verlagerung der 
Sportaktivitäten des 1. FC Mecklenbeck zur Egelshove sowie die angekündigte Verlagerung des 
Autohauses der Beresa GmbH machen den Weg frei für eine städtebauliche Neuordnung dieses 
Bereiches nördlich der Weseler Straße. Als Zielsetzung hierfür hat der ASSVW am 10.02.2011 
beschlossen: 
„Ziel ist es ein vielfältiges, energetisch optimiertes Wohngebiet zu errichten. Es soll ein Stadtquar-
tier von hoher Qualität und eigenständiger städtebaulicher Identität entstehen. Das Quartier soll 
vielfältigen Wohnansprüchen und Lebensstilen gerecht werden und dabei eine hohe Lebensquali-
tät in ca. 300 Wohneinheiten bieten.“ 
 
Das Plangebiet (Anlage 2) soll die westlich angrenzenden Bereiche des Wäschereistandortes so-
wie der Übergangseinrichtung für Wohnungslose mit einbeziehen und eine einheitliche städtebau-
liche Entwicklung ermöglichen. Dem Umstand, dass für beide Bereiche noch keine konkretisierten 
Absichten zur Nachnutzung durch Wohnungsbauten vorliegen, soll die Wettbewerbsplanung 
Rechnung tragen, indem sie Bauabschnitte für die Realisierung des künftigen Wohngebietes ein-
plant. 
 
Auf dieser Grundlage wurde am 22.02.2011 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung 
durchgeführt, um vor den Beschlüssen zur Auslobung für den Wettbewerb interessierten Bürgern 
und Bürgerinnen Gelegenheit zu bieten sich über die geplante städtebauliche Entwicklung in ihrer 
Nachbarschaft zu informieren und Anregungen zu geben. 
 
Etwa 90 Bürger und Bürgerinnen haben die Informationsveranstaltung zu einer intensiven Erörte-
rung der Rahmenbedingungen für die Planung und künftiger Qualitäten des  Wohngebietes ge-
nutzt. Das beigefügte Protokoll gibt hierüber detailliert Auskunft (Anlage 3). Wichtige Aspekte der 
Erörterung waren insbesondere die Zukunft der Übergangseinrichtung für Wohnungslose sowie die 
verkehrliche Erschließung. 
 
Übergangseinrichtung für Wohnungslose 
Die Sozialverwaltung hat in der Veranstaltung dargelegt, dass es für Übergangseinrichtungen für 
Wohnungslose – mangels Standortalternativen im näheren und weiteren Umfeld des Plangebietes 
-  im Bereich Meckmannweg Schwarzer Kamp auch weiterhin einen, allerdings reduzierten, Bedarf 
für die Unterbringung von ca. 50 - 55 Personen gibt. Von Bürgerseite wurde hierzu angeregt die 
Unterkünfte künftig als Ganzes an anderer Stelle im Plangebiet, z.B. am Meckmannweg oder ver-
teilt auf mehrere Standorte innerhalb des Plangebietes unterzubringen. Außerdem wurden der 
sehr schlechte Zustand der Gebäude und ihre negative Wirkung auf die angrenzenden Wohnbe-
reiche kritisiert. 
Aus Sicht der Sozialverwaltung werden für die künftig noch unterzubringenden 50 – 55 Personen 
ca. 20 Wohneinheiten verteilt auf 2 – 3 Gebäude benötigt. Auf den Standort Schwarzer Kamp 29

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kann künftig verzichtet werden. Die Übergangseinrichtung für Wohnungslose dient der Unterbrin-
gung von Menschen, die befristet Probleme haben auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu 
finden, in der Regel, weil sie erhebliche Integrationsprobleme in ihrem bisherigen sozialen Umfeld 
gehabt haben.  
Die Verwaltung spricht sich für den bisherigen Standort für die Übergangseinrichtung aus, da im 
Falle einer dekonzentrierten Unterbringung deutlich größere Akzeptanzprobleme erwartet werden. 
Diese Einschätzung spricht ebenfalls gegen einen neuen Standort für die Übergangseinrichtungen 
innerhalb des Plangebietes. Durch „neue Nachbarschaften“ sind die Konfliktpotenziale nicht zu 
reduzieren. In der Gesamtabwägung kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass die 
Übergangseinrichtung für Wohnungslose am heutigen Standort am Ende der Straße Schwarzer 
Kamp bleiben sollte, allerdings in einer Weise, die dem aktuellen Bedarf entspricht und die wich-
tigsten Mängel beseitigt. Die Verwaltung prüft derzeit den Abriss der Bestandsgebäude und einen 
Neubau der Übergangseinrichtung.    
 
 
Erschließung 
Die Rahmenbedingungen für die Wohngebietsplanung sehen vor allein den Meckmannweg als 
Anbindung zur Weseler Straße für den KFZ-Verkehr zu nutzen. Hiergegen wurde Kritik aus dem 
Kreis der anwesenden Bürger und Bürgerinnen vorgebracht. Der Meckmannweg als Tempo-30 
Zone, durch den auch die Gelenkbusse des ÖPNV fahren, sei durch den Anliegerverkehr und die 
vielen Schleichwegnutzer (Dingbängerweg/Weseler Straße) heute bereits überlastet, was die 
Rückstaus im Kreuzungsbereich Meckmannweg / Weseler Straße belegen. Daher wurde angeregt, 
das neue Wohngebiet mit einer eigenen Anbindung direkt an die Weseler Straße zu erschließen. 
Die Verwaltung hat diese Anregung zum Anlass genommen die Leistungsfähigkeit des Knoten-
punktes Weseler Straße/ Meckmannweg/ Heroldstraße zu überprüfen. Sie kommt zu dem Ergeb-
nis, dass eine zusätzliche Anbindung an die Weseler Straße und Durchschneidung des Waldstrei-
fens nicht erforderlich ist.  
Grundlage dieser Bewertung bilden einerseits die Ergebnisse der Verkehrszählung vom 
14.05.2009 und die geplanten Wohngebietsstrukturen mit ca. 300 Wohneinheiten. In der  Ver-
kehrserhebung vom 14.05.2009 sind die zukünftig entfallenden Ziel- und Quellverkehre der Beresa 
GmbH enthalten. Die Beresa GmbH hat im Sommer 2010 über 2 Wochen sämtliche Verkehre von 
und zum Firmengelände erhoben. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches werktägliches Ver-
kehrsaufkommen von 430 Kfz/Tag, das entspricht ca. 34 Kfz in der Spitzenstunde. Die Verkehre 
aus den ebenfalls überplanten Sportflächen konnten mit der Spitzenstundenzählung am 
14.05.2009 nicht erfasst worden, da die sportlichen Aktivitäten zu anderen Zeiten stattfinden. Die 
geplanten Wohngebietsstrukturen werden einschließlich Besucherverkehre ein Verkehrsaufkom-
men von ca. 660 Kfz/Tag auslösen, in der Spitzenstunde bedeutet dies ca. 53 Kfz-Fahrten. In der 
Summe ist somit ein täglicher Mehrverkehr von maximal ca. 230 Kfz/Tag und ca. 20 Kfz in den 
Spitzenstunden zu erwarten.  
Um diesen Mehrverkehr in der Leistungsfähigkeitsberechnung abzubilden wurden alle in das Ge-
biet führende und alle aus dem Gebiet herausführende Fahrbeziehungen in ihren am 14.05.2009 
erhobenen Verkehrsmengen mit einem Aufschlag von 10 % hochgerechnet. Damit wurde ein 
Mehrverkehr von 39 Kfz/h berücksichtigt, was einem täglichen Mehrverkehr von ca. 480 Kfz ent-
spricht. Mit diesen, gegenüber der Prognose verdoppelten, Eingangswerten des Berechnungsver-
fahrens liegen die Ergebnisse entsprechend auf der „sicheren Seite“. 
Die Detailberechnung zur Leistungsfähigkeit hat ergeben, dass die Kreuzung Weseler Stra-
ße/Heroldstraße/Meckmannweg sowohl in der morgendlichen wie auch der nachmittäglichen Spit-
zenstunde Leistungsfähigkeitsprobleme aufweist. Problematisch ist jeweils die Fahrbeziehung der 
Weseler Straße von Albachten kommend Richtung Münster-Zentrum. Die Entwicklung der Wohn-
strukturen auf dem Beresa – und Sportplatzgelände werden diese Probleme nicht verstärken.  
Die Ausfahrt aus dem Wohnbereich über den Meckmannweg ist unter Berücksichtigung der vor-
rangigen Verkehre aus der Heroldstraße im Bestand ausreichend leistungsfähig, mit dem Verfah-
ren nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2001/2005  (HBS 
2001/2005) ist die Qualität der Verkehrsabwicklung mit C = „Befriedigend“ zu bewerten. Durch die 
Mehrverkehre aus den Wohnstrukturen wird sich di e mittlere Wartezeit der Verkehrsteilnehmer der 
Nebenrichtungen Heroldstraße und Meckmannweg in der maßgeblichen Nachmittagsspitzenstun-

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de um 5 s auf dann 50,2 s erhöhen. Bei mittleren Wartezeiten von 50 bis 69,9 s ist die Qualität des 
Verkehrsablaufes gemäß HBS 2001/2005 mit D = „Ausreichend“ zu bewerten. Aufgrund besonde-
rer Ereignisse, z.B. kurzzeitig sehr hohem Verkehrsaufkommen (nach längeren Schließzeiten am 
Bahnübergang) aus der Heroldstraße kann es dazu führen, dass die Ausfahrt aus dem Meck-
mannweg ins Stocken gerät, wenn Linkseinbieger in Richtung Innenstadt wegen des starken vor-
rangigen Verkehrs aus der Heroldstraße nicht abfließen können. Durch die bauliche Aufweitung 
der Knotenzufahrt Meckmannweg und Anlegung eines ca. 30 m langen Linksabbiegefahrstreifens 
könnten diese Nachteile für die Richtung Albachten und Amelsbüren fahrenden Anwohner mini-
miert werden.  
 
Eine Kindertagesstätte muss innerhalb des Plangebietes nicht berücksichtigt werden. Östlich des 
Meckmannweges im Bereich Hof Schultmann befi ndet sich ein planungsrechtlich gesicherter 
Standort für eine Kindertagesstätte, der die Versorgung des Plangebietes mit übernehmen kann.   
 
2. Aufgrund der besonderen Lagequalitäten des Plangebietes innerhalb des Stadtteils Mecklen-
beck und aufgrund der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung eines differen-
zierten Wohnungsangebotes, werden von den Wettbewerbsteilnehmern Vorschläge für ein eigen-
ständiges Quartier mit hohen gestalterischen Qualitäten und energetischer Optimierung erwartet. 
Die Gesamtkosten für das Wettbewerbsverfahren umfassen 60.000,- €. 
 
Als gemeinsame Auslober des Wettbewerbs übernehmen die Stadt Münster und die Beresa GmbH 
die Wettbewerbskosten jeweils zur Hälfte. Der städtische Haushalt wird dementsprechend um 
30.000,- € entlastet. 
 
3.  Die Wettbewerbskosten umfassen die nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben 
(RAW 2004) erforderlichen Honorarkosten für die Beauftragung eines Preisträgers sobald die Auf-
gabenstellung des Wettbewerbs realisiert wird. Über Art und Umfang der Beauftragung entschei-
den die Auslober.     
    
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Auslobung 
2. Plangebietsabgrenzung 
3. Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 22.02.2011

Beratungsverlauf (2)

16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Meyerbeerstraße
  • Weseler Straße
  • Heroldstraße
  • Meckmannweg 364
  • Schwarzer Kamp 563i
  • Dingbängerweg 80
  • Christoph-Bernhard-Graben
  • Flaßkamp 443
  • Schürkamp 1
  • Rote Erde
  • Egelshove
  • Untietheide
  • Borkenfeld

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0368/2011
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37