V/0368/2011
Städtebaulicher Wettbewerb "Meckmannweg / Schwarzer Kamp" - Auslobung
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Anlage 3
19234 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage 0368 /2011
Niederschrift über eine öffentliche Bürgerunterrichtung
Stadtbezirk:
Münster-West
Anlass:
Vorstellung der Ziele und Rahmenbedingungen für ei ne Wohngebietsent-
wicklung auf dem Areal zwischen Weseler Straße, Mec kmannweg und
Schwarzer Kamp in Mecklenbeck
Zeit:
Dienstag, dem 22.02.2011, um 19.00 Uhr,
Ort:
Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster
Teilnehmer:
90 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der
Bürgeranhörung: Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin
Vertreter der
Verwaltung: Herr Kurz, Herr Becker, Stadtplanungsamt, Herr Wil lamowski,
Sozialamt
Der Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um 19.05 Uhr die Bürgerveranstaltung, begrüßt
die Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Sie informiert über den
Anlass der Veranstaltung, wonach hier
die Ziele und Rahmenbedingungen für die Planung auf dem Areal zwischen dem Meck-
mannweg und dem Schwarzen Kamp vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern die Ge-
legenheit gegeben werden soll, Fragen und Anregungen zu äußern.
Danach übergibt Frau Westrup der Verwaltung das Wor t. Herr Kurz stellt zunächst den geplanten
Ablauf der Veranstaltung vor, nach welchem
- der Hintergrund und die Zielsetzungen erläutert,
- die Rahmenbedingungen für die Planung diskutiert und
- mögliche Qualitäten für das neue Wohngebiet erörtert werden sollen
Nach jedem der Punkte können Fragen gestellt und Anregungen und Kritik geäußert werden.
Mittels einer PowerPoint-Präsentation werden Hinter grund und Rahmenbedingungen der Planung
erklärt:
Hintergrund
Durch den bevorstehenden Umzug der Firma Beresa, di e erfolgte Verlegung der Sportaktivitäten
des 1. FC Mecklenbeck zur Egelshove sowie den teilweisen Abbruch der Übergangseinrichtung für
Wohnungslose am Meckmannweg wird das circa 7,5 Hekt ar große Areal zwischen Meckmannweg
im Osten, Schwarzer Kamp im Norden und Weseler Stra ße im Süden größtenteils frei. Die Stadt
verfolgt das Ziel der städtebaulichen Neuordnung fü r das im aktuell rechtsgültigen Bebauungsplan
Nr. 136 (6. Änderung) als Fläche für Gewerbe und Sp ort vorgesehene Areal. Für das gesamte
Gelände soll eine Wohngebietsnutzung angestrebt und die gewerbliche Nutzung möglichst ganz
aufgegeben werden.
Aufgrund der Größe der Fläche ist ein Wettbewerbsve rfahren vorgesehen, in dem Fachleute Lö-
sungsvorschläge innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen erarbeiten sollen.
Anders als bisher üblich, informiert das Stadtplanu ngsamt bereits zu Beginn des Verfahrens, und
noch vor dem Beginn des Wettbewerbs, über die Ziels etzung der Planung, um die Wünsche der
Bürger berücksichtigen zu können.
Rahmenbedingungen
Das ca. 7,5 Hektar große Areal soll zu einem Wohnge biet mit unterschiedlichen Bebauungsformen
vom Geschosswohnungsbau bis zum Einfamilienhaus ent wickelt werden. Die Strukturen der Um-
gebung bieten hierfür ideale Voraussetzungen. Einge bettet in nördlich und östlich angrenzende
Wohngebiete, verfügt das Gelände über gute verkehrl iche Anbindungen über die Straßen Meck-
mannweg und Schwarzer Kamp zur Weseler Straße. Über den Meckmannweg ist auch die Anbin-
dung an den ÖPNV und die Erreichbarkeit der Innenstadt im 10 Minuten-Takt gesichert.
Sehr gute Nahversorgungsmöglichkeiten bieten die Nä he zum Mecklenbecker Stadtteil-
zentrum und zum zukünftigen Stadtbereichszentrum an der Weseler Straße. Fuß- und
Radwege binden an das nördlich gelegene Erholungsge biet „Westliches Aatal“ an. Der
Bereich Untietheide soll über eine Wegeverbindung an das neue Wohngebiet angebunden
werden.
Auf dem Gelände befindet sich eine Übergangseinrich tung für Wohnungslose für ca. 50
Bewohner und das Vereinsheim des 1. FC Mecklenbeck. Vereinsheim und Unterkünfte
werden nach jetzigem Planungsstand auf dem Gelände verbleiben. Die Wäscherei im
westlichen Teil des Areals wird zunächst ihren Betrieb weiterführen. Die Stadt bemüht sich
aber die Fläche ebenfalls in die Wohngebietsentwick lung einzubeziehen. Der Waldstreifen
im südlichen Bereich des Geländes entlang der Wesel er Straße bleibt erhalten und dient
als Pufferzone zur Weseler Straße. Trotz der (noch) vorhandenen Bebauung und Nutzung
wird das gesamte Gebiet in den Wettbewerb einbezoge n, um ein einheitliches städtebauli-
ches Konzept zu erhalten.
Im Anschluss an die Vorstellung der Rahmenbedingung en der Planung bittet Frau Westrup die
Bürgerinnen und Bürger, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu äußern:
Wie sind die Vorgaben für die Beplanung des Gebietes entstanden?
Die Größe des Areals und die Struktur der Umgebung, die durch Wohnnutzung geprägt ist, wa-
ren ausschlaggebend. So soll der Bereich nördlich der Weseler Straße in Zukunft ausschließlich
dem Wohnen dienen. Andere Zielsetzungen wie eine Gewerbenutzung oder Einzelhandelsein-
richtungen kommen aufgrund ihrer Gebäudegrößen und möglicher Immissionskonflikte zu den
vorhandenen Wohngebieten hier nicht in Betracht. Ihre Ansiedlung bietet sich im Gewerbegebiet
entlang der Südseite der Weseler Straße an.
Ist die Bebauungsdichte mit 45 Wohneinheiten je Hektar im Vergleich zur Umgebung nicht zu hoch
angesetzt? Durch das Anlegen von Spiel- und Freizeitflächen, kann sich die Dichte im Bereich des
Geschosswohnungsbaus sogar noch erhöhen.
Die Lagegunst im Stadtteil und die gute Erschließung soll für eine größere Zahl neuer Bewohner
genutzt werden. Deshalb wird ein Nebeneinander von Geschosswohnungsbauten und Einfamili-
enhäuser angestrebt. Für solche Wohnquartiere gibt es bereits zahlreiche gestalterisch gelunge-
ne Beispiele in Münster, so z.B. in Gievenbeck-Südwest am Borkenfeld oder in Mecklenbeck-
Mitte am Christoph-Bernhard-Graben. Diese Gebiete weisen die hier geplante Dichte von etwa
45 Wohneinheiten je Hektar auf. Das gilt auch für das Reihenhausgebiet am Flaßkamp direkt ne-
ben dem Plangebiet. Eine geringere Dichte weisen lediglich die Bereiche nördlich des Schwarzen
Kamp und an der Roten Erde auf.
Wann wird der Baubeginn sein?
Der Wettbewerb wird voraussichtlich im Sommer 2011 abgeschlossen sein, sodass im Herbst die
Ergebnisse präsentiert werden können. Im weiteren Verlauf werden das Bebauungsplanverfah-
ren und die Erschließungsmaßnahmen circa zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Baubeginn
könnte somit im Jahr 2014 sein.
Durch den Fortbestand der Wäscherei entsteht ein Mischgebiet. Besteht die Gefahr, dass doch
wieder Gewerbe auf dem Beresa-Areal angesiedelt werden kann?
Die Wäscherei hat Bestandsschutz. Für die Neubebauung im Plangebiet wird der neue Bebau-
ungsplan gelten, der hier Wohngebietsflächen ausweisen wird. Eine weitere Gewerbeansiedelung
ist dann nicht mehr möglich.
Vorab sollten seitens der Stadt mehr Informationen, auch in Form von Entwürfen, gegeben wer-
den. Mit deren Hilfe wäre es einfacher möglich, sich Gedanken zu machen und sich eine Meinung
zu bilden. Die Erhaltung der Wohnungslosenunterkünfte zum Beispiel könnte der Entwicklung bzw.
der Vermarktung des Wohngebietes schaden, wenn nur um diese herum geplant würde. Eine inte-
grative Lösung muss gefunden werden, so zum Beispiel durch eine dezentrale Unterbringung der
Wohnungslosen auf dem Gelände.
Die Lage der Wohnungslosenunterkünfte am Ende der Straße ist ungünstig. Der ständige Verkehr
von Polizei- und Rettungsfahrzeugen im Schwarzen Kamp ist störend. Warum können die Obdach-
losen nicht in einen anderen Stadtteil umgesiedelt werden?
Herr Willamowski, Leiter des Sozialamtes, erläutert die Situation:
Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist durchaus positiv zu bewerten. So hat die Anzahl der
Wohnungslosen bzw. der Spätaussiedler in Mecklenbeck schon aufgrund des Abrisses eines
großen Teils der Baracken stetig abgenommen. Allerdings muss im Zuge einer gerechten Vertei-
lung über die Stadtteile Münsters auch in Zukunft an diesem Ort eine Übergangseinrichtung für
Wohnungslose bereit gestellt werden. Richtig ist, dass der Bestand dringend sanierungsbedürftig
ist und entweder grunderneuert oder neugebaut werden muss. Insgesamt wird Platz für bis zu 55
Personen benötigt.
Die Unterkünfte müssen aus der Randsituation in eine stärker integrierte Lage umgesiedelt wer-
den. Die Unterbringung sollte dezentral in dem neuen Wohngebiet erfolgen.
Herr Willamowski:
Das wäre prinzipiell möglich aber auch eine dezentr ale Unterbringung der Wohnungslosen in
dem Wohngebiet kann zu Akzeptanz- und Integrationsproblemen führen.
Wie sehen die Lärmbelastungen auf dem Gelände aus? Durch die Autobahn, den viel befahrenen
Meckmannweg und die Weseler Straße ist die Lärmbelastung schon jetzt sehr hoch.
Wäre es möglich, den „Dienstleistungspuffer“ als Lärmschutz fortzuführen?
Die Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm von der Weseler Straße würden - ohne Schutz-
maßnahmen - bis in das künftige Wohngebiet hineinreichen. Deshalb müssen die Planer Lärm-
schutz durch einen Wall oder besser noch durch die Anordnung der künftigen Bebauung vorse-
hen.
Dem Wohngebiet einen Streifen mit Bürobauten zur Weseler Straße vorzulagern wäre grundsätz-
lich denkbar. Der breite Waldstreifen würde die Bürobauten aber weit von der Weseler Straße ab-
rücken. Sie wäre von der Weseler Straße kaum wahrnehmbar und deshalb aus Sicht der Büro-
nutzer unattraktiv.
Die Kapazität der Straße Schwarzer Kamp ist für das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht aus-
reichend. Der Meckmannweg ist aktuell außerdem so stark durch den Anwohnerverkehr belastet,
dass morgens und nachmittags auch die Busse im Stau stehen.
Nach den bisherigen Überlegungen ist mit der Aufgabe des Autohauses und seines Kundenver-
kehrs keine deutlich höhere Verkehrsbelastung durch das geplante Wohngebiet zu erwarten, so
dass der Meckmannweg als Haupterschließung für das Plangebiet benutzt werden kann.
Stellplätze sind am Schwarzen Kamp durch fast zwei PKW pro Haushalt und den Besucherverkehr
bereits heute nicht ausreichend vorhanden. Wie soll dies gelöst werden?
Durch die Wohngebietsplanung sollen keine zusätzlichen Stellplätze für die Anlieger des
Schwarzen Kamp geschaffen werden. Als Anliegerstraße, die keinen Durchgangsverkehr aufzu-
nehmen hat, sind die genannten Beeinträchtigungen vertretbar. Sämtliche Stellplätze, die durch
das neue Wohngebiet erforderlich werden, werden auch innerhalb des künftigen Wohngebietes
berücksichtigt.
Die Erschließung des neuen Wohngebietes könnte über eine Zufahrt von der Weseler Straße in
Höhe der Wäscherei erfolgen. Warum soll der Baumbestand entlang der Weseler Straße erhalten
werden? In diesen Bereich könnte eine neue Erschließungstrasse gelegt werden. Und wie soll mit
dem alten Baumbestand am Meckmannweg umgegangen werden?
Da die Verwaltung davon ausgeht, dass sich das künftige Verkehrsaufkommen über den Meck-
mannweg abwickeln lässt, und Einschnitte in den Waldstreifen mit seinen erhaltenswerten Bäu-
men vermeiden möchte, wurde keine zusätzliche Anbindung von der Weseler Straße vorge-
schlagen. Die Fragestellung wird allerdings aufgegriffen und die Leistungsfähigkeit des Knoten-
punktes Meckmannweg / Weseler Straße aktuell überprüft.
Der Waldbestand bleibt definitiv erhalten. Auch der Baumbestand am Meckmannweg soll nach
dem jetzigen Planungsstand erhalten werden.
Qualitäten
Es folgen die Erläuterungen zu Qualitäten, die das neue Wohngebiet aufweisen soll. Demnach
wird das Gebiet als eigenständiges Quartier mit Kindertagesstätte, einem Spielplatz und einer qua-
litativ ansprechenden Freiraumgestaltung, in die auch das Regenrückhaltung integriert ist, geplant.
Die Bebauung soll energetisch den aktuellen Standards entsprechen und in einer Mischung aus
Mehr- und Einfamilienhäusern geplant werden. Verschiedene Wohnformen sollen Vielfalt im
Wohngebiet erzeugen. Trotz seiner Eigenständigkeit soll das neue Wohngebiet nicht isoliert be-
trachtet, sondern in die angrenzenden Wohngebiete integriert werden.
Herr Kurz zeigt Beispiele zum Thema Wohnqualitäten anhand von bereits realisierten Projekten für
Baugemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen u. a. im Geschosswohnungsbau sowie für ver-
schiedene Formen des Einfamilienhausbaus.
Im Anschluss stellt Herr Kurz die Frage, welche Art der Bebauung nach den gezeigten Beispielen
bevorzugt werde: Soll zum Beispiel die Möglichkeit bestehen, unterstützt durch eine Mischung aus
Mehr- und Einfamilienhausbebauung, verschiedene Lebensphasen im Quartier verbringen zu kön-
nen oder besteht der Wunsch, ein homogenes Gebiet zu schaffen, das weniger auf die unter-
schiedlichen Bedürfnisse der Altersgruppen eingeht?
Das Gelände verfügt über ein großes Potenzial. Es kann eine gute Mischung aus Mehrfamilien-
und Einfamilienhäusern geschaffen werden, die das Wohngebiet sowohl qualitativ als auch funkti-
onal nachhaltig lebenswert gestaltet. Angemessen wären zum Beispiel überschaubare Hausgrup-
pen für Senioren, Singles oder junge Familien in unterschiedlich dichter Ausprägung.
Der Bedarf an Mehrfamilienhäusern ist vorhanden. Ebenso besteht Interesse an der Eigentumsbil-
dung in dieser Wohnform. Barrierefreie Seniorenwohnungen sind wichtig. Vorstellbar ist dabei
auch eine Mischung aus freifinanziertem und Mietwohnungsbau.
In Mecklenbeck seien bereits fünf Kindertagesstätten vorhanden und die aktuelle Geburtenrate
lasse einen zusätzlichen Bedarf nicht erwarten; die Kosten für eine Kindertagesstätte seien jedoch
hoch. Wofür soll auf dem Areal eine weitere Kindertagesstätte angesiedelt werden? Könnte die
Kindertagesstätte auch so gebaut werden, dass eine alternative Nutzung als Seniorenstätte mög-
lich wäre?
Die aktuelle kleinräumige Bevölkerungsprognose 2020 der Stadt gilt für diese Planung als Be-
darfsbegründung. Die Umsetzung wird jedoch von dem konkreten Bedarf in dem neuen Wohn-
gebiet abhängig gemacht. Dabei spielen die realisierte Anzahl der Wohneinheiten und der zeitli-
che Fortschritt der Wohnbebauung für den tatsächlichen Bedarf für eine Kindertagesstätte eine
wichtige Rolle.
Wie hoch darf auf dem Gelände maximal gebaut werden? Es sollte eine Maximalhöhe für die Ge-
bäude festgesetzt werden.
Hierfür sind keine konkreten Vorgaben vorgesehen. Die Wettbewerbsteilnehmer sollen sich vor-
nehmlich an den umliegenden Nachbarschaften orientieren. Denkbar ist aber auch eine Überhö-
hung an vereinzelter Stelle, um dem Gebiet eine Vielfalt zu geben. Über die Verträglichkeit der
von den Wettbewerbsteilnehmern vorgeschlagenen Höhenentwicklung der künftigen Bebauung
wird sich zunächst das Preisgericht ein Urteil bilden und dem Rat der Stadt entsprechende Emp-
fehlungen machen. Neben der Empfehlung den Entwurf des Wettbewerbsgewinners für die künf-
tige Planung zugrunde zu legen geben Preisgerichte bei Bedarf auch Anregungen zur Überarbei-
tung des favorisierten Entwurfes. Das Wettbewerbsergebnis mit den Empfehlungen des Preisge-
richtes wird in den parlamentarischen Gremien beraten. Sie bestimmen in welcher Form die Pla-
nung für die weitere städtebauliche Entwicklung berücksichtigt werden soll. Im Bebauungsplan
wird neben anderen Regelungen für die künftige Bebauung auch deren maximale Höhe bestimmt
werden.
Die im Planungsausschuss gefasste Entscheidung über die Vorgabe der Wohneinheiten wird eine
nicht umkehrbare Entwicklung auf dem Gelände auslösen. Die aktuellen Vorgaben beinhalten die
Formulierung „verdichteter Ein- und Mehrfamilienhausbau“. Um den Wettbewerb tatsächlich offen
zu gestalten, sollte „verdichtet“ gestrichen werden.
Ist innerhalb des Wettbewerbs auch eine geringere Dichte möglich? Eine Vorgabe von zum Bei-
spiel 35 bis 45 Einwohner pro Hektar als Zielwert würde zu mehr Vielfalt in den Entwürfen führen.
Wieso soll die Bebauung in dieser hohen Verdichtung erfolgen?
Eine Vorgabe der angestrebten Wohnungsdichte ist für den Wettbewerb entscheidend, um die
Zielsetzung der Stadt zu verdeutlichen. Darin kommt zum Ausdruck, dass die sehr guten Rah-
menbedingungen für ein Wohngebiet an dieser Stelle durch ein angemessenes Angebot an Woh-
nungen und Einfamilienhäusern genutzt werden soll. Mit der Zielvorgabe ca. 45 Wohneinheiten /
Hektar macht die Stadt deutlich, dass das künftige Wohngebiet weder nur freistehende Einfamili-
enhäuser noch ausschließlich Geschosswohnungsbauten haben soll. Deshalb sind verdichtete
Formen des Einfamilienhausbaus (Reihenhäuser) hier auch erforderlich. Die Zielzahl sollte mög-
lichst konkret und nicht mit einem großen Spielraum vorgegeben werden, da die Wettbewerbs-
entwürfe hinsichtlich ihrer städtebaulichen Qualitäten nur schwer miteinander zu vergleichen wä-
ren.
Warum wurde die Vorgabe der Einwohner für die Fläche von 230 in der Verwaltungsvorlage auf
300 erhöht?
Die Verwaltung hat ca. 300 Wohneinheiten als Zielsetzung für das künftige Wohngebiet vorge-
schlagen. Der Planungsausschuss hat beschlossen, dass die heutige öffentliche Information über
den geplanten Wettbewerb zunächst von dieser Zielsetzung ausgehen soll. Die politischen Gre-
mien werden die endgültigen Vorgaben für den Wettbewerb erst in der kommenden Beratung
festlegen.
Die Qualität ist entscheidend. Nachteile ergeben sich im Gebiet durch die hohe Lärmbelastung, die
Nähe zur Wäscherei und der sozialen Situation durch die Wohnungslosenunterkünfte. Letztere
könnten auf die Entwicklung hemmenden Einfluss haben.
Innerstädtische Wohnstandorte sind des Öfteren vielfältigen Rahmenbedingungen ausgesetzt,
die z.B. unter verkehrlichen oder Immissionsschutzgesichtspunkten besondere, in jedem Fall aber
standortgerechte Lösungen erfordern. Gerade Wettbewerbsverfahren dienen dazu, unter gegebe-
nen Rahmenbedingungen, ein Optimum an gestalterischer Qualität und Lebensqualität für die
künftigen Bewohner zu erzielen.
Im Planungsamt wird Qualität über die Architektur definiert, die hohe Dichte allerdings steht einer
guten Qualität entgegen. Werden die Ausschreibungsunterlagen einsehbar sein?
Gerade die Ideenkonkurrenz eines Wettbewerbsverfahrens soll deutlich machen, dass die ange-
strebte Dichte mit einer hohen Wohnqualität für die künftigen Bewohner verbunden sein wird.
Dazu sind die Qualitäten der Architektur ebenso entscheiden wie die Aufenthalts- und Gestal-
tungsqualitäten der Freiräume.
Nach dem Beschluss durch die parlamentarischen Gremien wird die Aufgabenstellung für den
Wettbewerb auch im Internet veröffentlicht.
Die weiteren Termine
Mai/Juni 2011 Bezirksvertretung / Planungsausschus s
Juni-August 2011 Wettbewerbsbearbeitung
September 2011 Preisgericht
September 2011 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, erklärt Frau Westrup, dass alle Fragen
protokolliert werden und im weiteren Entscheidungsprozess zum Bebauungsplanverfahren mit
abgewogen werden. Auch steht die Verwaltung für weitere Informationen zur Verfügung.
Frau Westrup schließt um ca. 20.20 Uhr die Bürgeranhörung.
gez. gez.
Frau Westrup, Herr Becker,
Bezirksbürgermeisterin Schriftführer
Anlage 2
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Beschlussvorlage
11711 Zeichen
V/0368/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Städtebaulicher Wettbewerb "Meckmannweg / Schwarzer Kamp" - Auslobung
Beratungsfolge
16.06.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I.Sachentscheidung:
Der Städtebauliche Wettbewerb „Meckmannweg / Schwarzer Kamp“ wird auf der Grundlage des
Auslobungstextes ausgelobt (Anlage 1).
II.Finanzielle Auswirkungen:
Für das Wettbewerbsverfahren entstehen Kosten (Preisgelder, Honorare, weitere Beauftragung
des/der Preisträger) von ca. 60.000,- €.
Die Stadt Münster tritt gemeinsam mit der Beresa GmbH als Auslober des Wettbewerbs auf. In
einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung haben sich beide Seiten bereit erklärt die Verfahrens-
kosten jeweils zu 50% zu übernehmen. Dadurch werden 30.000,- € refinanziert.
Folgekosten entstehen durch den Beschluss zu dieser Auslobung nicht.
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Erträge:
Zeile 06 Kostenerstattungen und 2011 30.000,00 € überplanmäßig
Vorlagen-Nr.:
V/0368/2011
Auskunft erteilt:
Herr Kurz
Ruf:
492 61 40
E-Mail:
Kurz@stadt-muenster.de
Datum:
31.05.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0368/2011
Kostenumlagen zweckgebunden
Aufwendungen:
Zeile 16 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2011 60.000,00 € davon 30.000 € über-
planmäßig aufgrund
des zweckgebunde-
nen Mehrertrages
Saldo: 30.000,00 € Städtischer Anteil
Begründung:
1. Die Bezirksvertretung–West und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirt-
schaft (ASSVW) wurde mit der Vorlage 0824/2010 über das geplante Wettbewerbsverfahren für
den Bereich „Meckmannweg / Schwarzer Kamp“ in Mecklenbeck informiert.
Der Abriss der Unterkünfte für Wohnungslose entlang dem Meckmannweg, die Verlagerung der
Sportaktivitäten des 1. FC Mecklenbeck zur Egelshove sowie die angekündigte Verlagerung des
Autohauses der Beresa GmbH machen den Weg frei für eine städtebauliche Neuordnung dieses
Bereiches nördlich der Weseler Straße. Als Zielsetzung hierfür hat der ASSVW am 10.02.2011
beschlossen:
„Ziel ist es ein vielfältiges, energetisch optimiertes Wohngebiet zu errichten. Es soll ein Stadtquar-
tier von hoher Qualität und eigenständiger städtebaulicher Identität entstehen. Das Quartier soll
vielfältigen Wohnansprüchen und Lebensstilen gerecht werden und dabei eine hohe Lebensquali-
tät in ca. 300 Wohneinheiten bieten.“
Das Plangebiet (Anlage 2) soll die westlich angrenzenden Bereiche des Wäschereistandortes so-
wie der Übergangseinrichtung für Wohnungslose mit einbeziehen und eine einheitliche städtebau-
liche Entwicklung ermöglichen. Dem Umstand, dass für beide Bereiche noch keine konkretisierten
Absichten zur Nachnutzung durch Wohnungsbauten vorliegen, soll die Wettbewerbsplanung
Rechnung tragen, indem sie Bauabschnitte für die Realisierung des künftigen Wohngebietes ein-
plant.
Auf dieser Grundlage wurde am 22.02.2011 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung
durchgeführt, um vor den Beschlüssen zur Auslobung für den Wettbewerb interessierten Bürgern
und Bürgerinnen Gelegenheit zu bieten sich über die geplante städtebauliche Entwicklung in ihrer
Nachbarschaft zu informieren und Anregungen zu geben.
Etwa 90 Bürger und Bürgerinnen haben die Informationsveranstaltung zu einer intensiven Erörte-
rung der Rahmenbedingungen für die Planung und künftiger Qualitäten des Wohngebietes ge-
nutzt. Das beigefügte Protokoll gibt hierüber detailliert Auskunft (Anlage 3). Wichtige Aspekte der
Erörterung waren insbesondere die Zukunft der Übergangseinrichtung für Wohnungslose sowie die
verkehrliche Erschließung.
Übergangseinrichtung für Wohnungslose
Die Sozialverwaltung hat in der Veranstaltung dargelegt, dass es für Übergangseinrichtungen für
Wohnungslose – mangels Standortalternativen im näheren und weiteren Umfeld des Plangebietes
- im Bereich Meckmannweg Schwarzer Kamp auch weiterhin einen, allerdings reduzierten, Bedarf
für die Unterbringung von ca. 50 - 55 Personen gibt. Von Bürgerseite wurde hierzu angeregt die
Unterkünfte künftig als Ganzes an anderer Stelle im Plangebiet, z.B. am Meckmannweg oder ver-
teilt auf mehrere Standorte innerhalb des Plangebietes unterzubringen. Außerdem wurden der
sehr schlechte Zustand der Gebäude und ihre negative Wirkung auf die angrenzenden Wohnbe-
reiche kritisiert.
Aus Sicht der Sozialverwaltung werden für die künftig noch unterzubringenden 50 – 55 Personen
ca. 20 Wohneinheiten verteilt auf 2 – 3 Gebäude benötigt. Auf den Standort Schwarzer Kamp 29
- 3 -
V/0368/2011
kann künftig verzichtet werden. Die Übergangseinrichtung für Wohnungslose dient der Unterbrin-
gung von Menschen, die befristet Probleme haben auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu
finden, in der Regel, weil sie erhebliche Integrationsprobleme in ihrem bisherigen sozialen Umfeld
gehabt haben.
Die Verwaltung spricht sich für den bisherigen Standort für die Übergangseinrichtung aus, da im
Falle einer dekonzentrierten Unterbringung deutlich größere Akzeptanzprobleme erwartet werden.
Diese Einschätzung spricht ebenfalls gegen einen neuen Standort für die Übergangseinrichtungen
innerhalb des Plangebietes. Durch „neue Nachbarschaften“ sind die Konfliktpotenziale nicht zu
reduzieren. In der Gesamtabwägung kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass die
Übergangseinrichtung für Wohnungslose am heutigen Standort am Ende der Straße Schwarzer
Kamp bleiben sollte, allerdings in einer Weise, die dem aktuellen Bedarf entspricht und die wich-
tigsten Mängel beseitigt. Die Verwaltung prüft derzeit den Abriss der Bestandsgebäude und einen
Neubau der Übergangseinrichtung.
Erschließung
Die Rahmenbedingungen für die Wohngebietsplanung sehen vor allein den Meckmannweg als
Anbindung zur Weseler Straße für den KFZ-Verkehr zu nutzen. Hiergegen wurde Kritik aus dem
Kreis der anwesenden Bürger und Bürgerinnen vorgebracht. Der Meckmannweg als Tempo-30
Zone, durch den auch die Gelenkbusse des ÖPNV fahren, sei durch den Anliegerverkehr und die
vielen Schleichwegnutzer (Dingbängerweg/Weseler Straße) heute bereits überlastet, was die
Rückstaus im Kreuzungsbereich Meckmannweg / Weseler Straße belegen. Daher wurde angeregt,
das neue Wohngebiet mit einer eigenen Anbindung direkt an die Weseler Straße zu erschließen.
Die Verwaltung hat diese Anregung zum Anlass genommen die Leistungsfähigkeit des Knoten-
punktes Weseler Straße/ Meckmannweg/ Heroldstraße zu überprüfen. Sie kommt zu dem Ergeb-
nis, dass eine zusätzliche Anbindung an die Weseler Straße und Durchschneidung des Waldstrei-
fens nicht erforderlich ist.
Grundlage dieser Bewertung bilden einerseits die Ergebnisse der Verkehrszählung vom
14.05.2009 und die geplanten Wohngebietsstrukturen mit ca. 300 Wohneinheiten. In der Ver-
kehrserhebung vom 14.05.2009 sind die zukünftig entfallenden Ziel- und Quellverkehre der Beresa
GmbH enthalten. Die Beresa GmbH hat im Sommer 2010 über 2 Wochen sämtliche Verkehre von
und zum Firmengelände erhoben. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches werktägliches Ver-
kehrsaufkommen von 430 Kfz/Tag, das entspricht ca. 34 Kfz in der Spitzenstunde. Die Verkehre
aus den ebenfalls überplanten Sportflächen konnten mit der Spitzenstundenzählung am
14.05.2009 nicht erfasst worden, da die sportlichen Aktivitäten zu anderen Zeiten stattfinden. Die
geplanten Wohngebietsstrukturen werden einschließlich Besucherverkehre ein Verkehrsaufkom-
men von ca. 660 Kfz/Tag auslösen, in der Spitzenstunde bedeutet dies ca. 53 Kfz-Fahrten. In der
Summe ist somit ein täglicher Mehrverkehr von maximal ca. 230 Kfz/Tag und ca. 20 Kfz in den
Spitzenstunden zu erwarten.
Um diesen Mehrverkehr in der Leistungsfähigkeitsberechnung abzubilden wurden alle in das Ge-
biet führende und alle aus dem Gebiet herausführende Fahrbeziehungen in ihren am 14.05.2009
erhobenen Verkehrsmengen mit einem Aufschlag von 10 % hochgerechnet. Damit wurde ein
Mehrverkehr von 39 Kfz/h berücksichtigt, was einem täglichen Mehrverkehr von ca. 480 Kfz ent-
spricht. Mit diesen, gegenüber der Prognose verdoppelten, Eingangswerten des Berechnungsver-
fahrens liegen die Ergebnisse entsprechend auf der „sicheren Seite“.
Die Detailberechnung zur Leistungsfähigkeit hat ergeben, dass die Kreuzung Weseler Stra-
ße/Heroldstraße/Meckmannweg sowohl in der morgendlichen wie auch der nachmittäglichen Spit-
zenstunde Leistungsfähigkeitsprobleme aufweist. Problematisch ist jeweils die Fahrbeziehung der
Weseler Straße von Albachten kommend Richtung Münster-Zentrum. Die Entwicklung der Wohn-
strukturen auf dem Beresa – und Sportplatzgelände werden diese Probleme nicht verstärken.
Die Ausfahrt aus dem Wohnbereich über den Meckmannweg ist unter Berücksichtigung der vor-
rangigen Verkehre aus der Heroldstraße im Bestand ausreichend leistungsfähig, mit dem Verfah-
ren nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2001/2005 (HBS
2001/2005) ist die Qualität der Verkehrsabwicklung mit C = „Befriedigend“ zu bewerten. Durch die
Mehrverkehre aus den Wohnstrukturen wird sich di e mittlere Wartezeit der Verkehrsteilnehmer der
Nebenrichtungen Heroldstraße und Meckmannweg in der maßgeblichen Nachmittagsspitzenstun-
- 4 -
V/0368/2011
de um 5 s auf dann 50,2 s erhöhen. Bei mittleren Wartezeiten von 50 bis 69,9 s ist die Qualität des
Verkehrsablaufes gemäß HBS 2001/2005 mit D = „Ausreichend“ zu bewerten. Aufgrund besonde-
rer Ereignisse, z.B. kurzzeitig sehr hohem Verkehrsaufkommen (nach längeren Schließzeiten am
Bahnübergang) aus der Heroldstraße kann es dazu führen, dass die Ausfahrt aus dem Meck-
mannweg ins Stocken gerät, wenn Linkseinbieger in Richtung Innenstadt wegen des starken vor-
rangigen Verkehrs aus der Heroldstraße nicht abfließen können. Durch die bauliche Aufweitung
der Knotenzufahrt Meckmannweg und Anlegung eines ca. 30 m langen Linksabbiegefahrstreifens
könnten diese Nachteile für die Richtung Albachten und Amelsbüren fahrenden Anwohner mini-
miert werden.
Eine Kindertagesstätte muss innerhalb des Plangebietes nicht berücksichtigt werden. Östlich des
Meckmannweges im Bereich Hof Schultmann befi ndet sich ein planungsrechtlich gesicherter
Standort für eine Kindertagesstätte, der die Versorgung des Plangebietes mit übernehmen kann.
2. Aufgrund der besonderen Lagequalitäten des Plangebietes innerhalb des Stadtteils Mecklen-
beck und aufgrund der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung eines differen-
zierten Wohnungsangebotes, werden von den Wettbewerbsteilnehmern Vorschläge für ein eigen-
ständiges Quartier mit hohen gestalterischen Qualitäten und energetischer Optimierung erwartet.
Die Gesamtkosten für das Wettbewerbsverfahren umfassen 60.000,- €.
Als gemeinsame Auslober des Wettbewerbs übernehmen die Stadt Münster und die Beresa GmbH
die Wettbewerbskosten jeweils zur Hälfte. Der städtische Haushalt wird dementsprechend um
30.000,- € entlastet.
3. Die Wettbewerbskosten umfassen die nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben
(RAW 2004) erforderlichen Honorarkosten für die Beauftragung eines Preisträgers sobald die Auf-
gabenstellung des Wettbewerbs realisiert wird. Über Art und Umfang der Beauftragung entschei-
den die Auslober.
i.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Auslobung
2. Plangebietsabgrenzung
3. Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 22.02.2011
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Meyerbeerstraße
- Weseler Straße
- Heroldstraße
- Meckmannweg 364
- Schwarzer Kamp 563i
- Dingbängerweg 80
- Christoph-Bernhard-Graben
- Flaßkamp 443
- Schürkamp 1
- Rote Erde
- Egelshove
- Untietheide
- Borkenfeld
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0368/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37