V/1040/2019
Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und Trägerwechsel für die Kita Sterntaler
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Tätigkeitsbericht der Kindergruppe Sterntaler Wir sind die Kindergruppe Sterntaler, die sich seit dem 01.08. 1998 in 1 der Trägerschaft der ' Deufschen Provinz der Schwestern vom guten Hirten: befindet: Gegründet wurde ‘die ‘ Einrichtung 1984 als Initiative des Katholischen Deutschen Frauenbundes für Studentinnen. mit Kindern e.V. Noch heute’sind die Aufnahmekriterien aus den Gründungszeiten für: uns aktuell. Wir betreuen Kinder von Eltern, die noch i im Studium oder i in der Ausbildung sind und Fämilien in sozialen , Notlagen. . . . Die: Kindertagesstätte „Sterntaler“ verfügt über 48 Plätze für Kinder im n Alter von 1 bis 6 Jahren. 2 Die Kinder werden in drei altersgemischten Grüppen, orientiert an ‚den Kibiz-Gruppenformen ‚@2 und 63, betreut. - . j Der Personalschlüssel für unsere dreigruppige Einrichtung orienitiert sich an den in 8 19 KiBiz.. ‚beschriebenen Vorgaben. In unserer Kindertageseinrichtung sind zum Teil: langjährige‘ ‚MitarbeiterInnen beschäftigt. Diese bilden ein multiprofessionelles Team aus 'Sozialpädagoginnen, sozialpädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften in. Voll- und. Teilzeit. Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an: Fortbildungen und Tagungen teil. Zur, Qualitätsentwicklung und Reflektion der: . Arbeit finden. regelmäßig Teamtage und “ „Mitarbeitergespräche statt. \ . “ Regelmäßigen werden auch Vor- und Kurzzäifprakikanten der sozialpädagogischen Fachschulen in unserer Einrichtung beschäftigt, denen wir einen vielseitigen Einblick in das Alltagsleben unserer Kita vermitteln wollen. Im Rahmen der. Arbeitsgelegenheit (AGH), unterstützt vom Jugendausbildungszentrum gGmbH (JAZ), bieten wir Menschen in unserer Kindertagesstätte die Möglichkeit sich in ihrem Tempo wieder in das. Berufsleben j einzubringen. Wir bieten unseren Kindern ein lernanregendes Raumangebot, in dem die Kinder. sich ihrem Alter und ihrer Entwicklung.entsprechen bewegen, entwickeln und wohlfühlen können. Des Weiteren haben wir -ein wunderschönes . naturnahes Außengelände, dass, zu’ “ abwechslungsreichen Erfahrungen, anregt und zum Bewegen 'aber auch zum Verweilen einlädt. . i . Die Küche ist ein ganz besonderer Ort in unserem Haus. Hier werden 4 x wöchentlich (ih guter - „Kooperation mit dem Gesundheitsamt Münster) frische Mahlzeiten von den Eltern zubereitet. Die Elternkochdienste bieten den Kindern ’in unserer Kita die besondere Möglichkeit an der Zubereitung der Speisen beteiligt zu werden. Hierbei erlernen’ sie den Umgang mit Lebensmitteln und können vielfältige Erfahrungen; besonders Sinneserfahrungen wie das Sehen, Riechen, Schmecken und Hören, sammeln. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung hat einen großen Einfluss auf die körperliche ı ü geisüge Entwicklung der Kinder. “Für uns ist das Essen ein pädagogisches Angebot mit vielen Möglichkeiten und Chancen. Das .. Zubereiten der Speisen und das anschließende gemeinsame Mittagessen bieten den Eltern eine wunderbare Gelegenheit an dem Kitaalltag ihrer Kinder teilzunehmen und einen tieferen „Einblick zu gewinnen. Unsere Pädagogik bezieht sich auf ein Bildungskonzept, das sich ander Bildungsvereinbarung des. Landes. NRW orientiert und bezogen: auf Themen und Aufgabenstellungen kontinuierlich weiterentwickelt wird, "Wir arbeiten ganzheitlich und angelehnt an den situationsorientierten Ansatz. Die Kinder ‘werden als individuelle Persönlichkeiten mit allen: Bedürfnissen und Wünschen-angenommen, begleitet, gefördert und unterstützt. Die emotionalen, motorischen, kognitiven und sozialen Kompetenzen der Kinder sollen sich überwiegend im alltäglichen ' Gruppengeschehen entwickeln. Wir sehen es als’ unsere Aufgabe und Pflicht die Rechte der . | | \ | ‘ . Kinder zu schützen ünd zu achten. Eine Kultur der Mitbestimmung, dem Alter angemessen, wird in unserem Alltag bewusst gelebt. . x . Als integrativ arbeitende Kindertagestätte bieten. wir.einen Ort an dem ‚Gemeinschaft und Solidarität gepflegt und gelebt werden. Wir als Kita können auf die langjährigen Erfahrungen unseres Trägers in der.Behindertenarbeit zurückgreifen und leben Tag für Tag das Miteinander mit" behinderten Erwachsenen aus den Wohngruppen des. Guten Hirten. Wir verstehen ' Integration als die Anerkerinung des Andersseins verschiedener Menschen..in einer ' Gemeinschaft. urid- ‚sind offen für die Gestaltung eines harmonischen Miteinanders, frotz f bestehender Unterschiede: - Im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit steht für uns ein sozialverantwortungsvolles Miteinander, das Hilfsbereitschaft, Nächstenliebe. und Verantwortung für den anderen beinhaltet. Wir vermitteln den ‚Kindern Achtung und Wertschätzung ‚gegenüber allem Lebendigen. Die christlichen Feste (z.B. Weihnachten, Ostern, St. Martin) bilden die Fokpfeller unserer religionspädagogischen Arbeit. Ein wichtiger Aspekt unserer täglichen Arbeit sind unsere Eltern,’ mit denen wir in einer Erziehüungspartnerschaft die Kinder begleiten. Eltern und Erzieherinnen diskutieren über Ziele und Methoden der Erziehung von Kindern, die‘ dabei auftauchenden Probleme und Lösungsvorschläge. Spezifische Kompetenzen von Eltern und Erzieherinnen werden gleichberechtigt zum Wohle des Kindes eingebracht. Aus einer intensiven „Erziehungspärtnerschaft heraus gelang es uns sehr gut eine aus Syrien stammende Familie - gut zu ‚begleiten und sowohl. Eltern als auch Kinder in ‘das Kita-Netzwerk zu integrieren. Es entständerr Freundschaften unter den "Kindern und-in -der-Elternschaft: :Diese trugen Zur - -- - —- „positiven Entwicklung und Integration der Familie bei. . \ Um die Kinder in ihrer Entwicklung individuell zu begleiten, beobachten wir sie regelmäßig und ‚dokumentieren ' ihre Entwicklung. : .Die .Bildungsdokumentationen dienen uns äuch als ' 'Gesprächsgrundlage für Elterngespräche. Um pädagogische Themen zu. besprechen, gruppendynamische Prozesse zu betrachten, oder Themen der Eltern zu besprechen, finden ca. alle 10 Wochen auf Gruppenebene Elternäbende statt. Ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist. die Elternarbeit. : Familienergänzend-) -Erziehungspartnerschaft-Elternbetellgung: j Elternarbeit als ein besonderer Bestandteil unserer Arbeit i Was wir so machen: Täglich: . Vormittags: Offenes Frühstück, Freispielzeit, Morgenkreis mit Liedern, Kreisspielen, ‚, Fingerspielen, efc., pädagogische ‚Bildungsangebote ausgerichtet nach den “ Bedürfnissen und Interessen der Kinder, gemeinsames Aufräumen . . Mittags: j , . . . - Tischdecken, (gemeinsames Mittagessen, Geschirr abräumen, Zähneputzen; .. Ruhephasen der Kinder: Jüngere Kinder schlafen in ihren Bettchen, ältere Kinder .ziehen sich mit einer/em Koliegin/en zurück um zur Ruhe zu kommen. u Nachmittag: . « Nach.der Ausruhzeit ‚wird ein Nachmittagssnack gereicht. Es.gibt es Freispielzeit “ und/oder kleine pädagogische Angebote sowie Bewegungsmöglichkeit ‚in unserem Bewegungsraum. Gesundheitserziehung gehört zu unseren täglichen Aufgaben. Wie z.B. das Zähneputzen. Wir ' "kaben mit dem Gesundheitsamt Münster eine Kooperation und sind Teilnehmer der Aktion Zahngesundheit- Kita mit Biss). Pfiegerische ‚Tätigkeiten wie das Wickel und‘ die Begleitung der Toilettengänge, . tragen von wetterangemessener Kleidung, etc. gehören ebenso zu unseren täglichen Aufgaben. Mindestang einmal am Tag gehen wir mit unseren Kindern nach draußen. - : Wöchentlich: . j . « Montag: gehen die 3-4 jährigen. Kinder mit 2 Kolleginnen zum Turnen. Dies findet in der nahgelegenen Turnhalle des Stadt- -Sport-Bundes statt. Die 4-6 jährigen Kinder | . gehen mit uns ins “Annie-Frank- -Berufskolleg zum Turnen. e Dienstag: Da die Musik einer unserer Schwerpunkte in unserer Arbeit, ist, findet . dienstags im großen Bewegungsraum einen Musikkreis für alle 3 Gruppen. Hier werden Lieder gesungen, musikalische Bewegungsspiele- und Geschichten zu einem besonderen Erlebnis. Singen fördert eine gesunde psychische, physische und soziale Entwicklung von Kindergartenkindern. Dabei liegen die Entwicklungsvorteile von viel singenden Kindergartenkindern vor allem in ihrer Sprachentwicklung, ihrer kognitiven 'Entwicklüung, ihrer.koordinativen Entwicklung ünd ihrem emotionalen Verhalten und tendenziell im positiven Einfluss . des Singens auf ihre. körperliche Gesundheit insgesamt. . + Donnerstags: findet die Vorschulgruppe statt. Hier werden altersspezifische Angebote für und mit den Kindern entwickelt und durehgeführt. Es gibt gute Kooperationen mit den Grundschulen in unserem Umfeld. « Alle zwei Wochen treffen wir uns mit einer Gruppe aus Kindern und Bewohnerinnen : des Pflegebereichs; auch eine Einrichtung der sozialen Einrichtüngen der Schwestern vom guten Hirten. Gemeinsam leben wir das Projekt „Alt und Jung". Wir singen, basteln, naschen und reden viel miteinander und genießen die gemeinsame Zeit. Regelmäßig besuchen wir mit unseren Kindern die Bücherei, das Theater und erkunden -: unseren näheren Sozialfaum. Des Weiteren leben und feiem wir jahreszeitliche Feste und Aktivitäten, die auch gemeinsam mit Bewohnern, Mitarbeitern und Schwestern ‘gestaltet und gefeiert werden. . Als widerkehrendes Projekt haben wir „Die Spielzeugfreie Zeit" fest in unseren Ablauf eingeplant. Alle 3 Jahre findet dieses Projekt statt, damit alle Kinder die Chance haben, dieses . pädagogische Angebot bewusst zu erleben. ‚Aktuell sind unsere’ Eltern auf dem Weg einen h Förderverein für unsere Kita zu gründen. - Münster,.07.10.2019° gez. Birgit Tillmann-Bode Leiterin der Kindertagesstätte ‘
Beschlussvorlage
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V/1040/2019 V/1040/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und Trägerwechsel für die Kita Sterntaler Beratungsfolge 20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die „Guter Hirte Münster“ gGmbH wird ab dem 01.01.2020 gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe aner- kannt. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 2. Der Ausschuss stimmt zu, dass der Träger zum 01. des Monats, der auf die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt, die Trägerschaft der Kita Sterntaler, Mauritz-Lindenweg 67, 48145 Müns- ter (Herz-Jesu) übernimmt. Der Trägerwechsel erfolgt frühestens zum 01.01.2020. Voraussetzung dafür ist, dass der Trägerwechsel durch den Landschaftsverband Westfalen- Lippe, genehmigt wird und damit die Landesmittel zum Betrieb der Kindertageseinrichtung gemäß § 18ff. des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Verfügung stehen. 3. Der neue Träger tritt bezüglich des Betriebs der Einrichtung in die Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. Für die Kindertageseinrichtung werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft (Leistungsvereinbarung) zwischen dem Träger und der Stadt Münster, Amt für Kinder Jugendliche und Familien, getroffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die „Guter Hirte Münster“ gGmbH übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil an den Betriebskosten gemäß KiBiz. Da die gGmbH nicht Eigentümerin der Immobilie ist, in der die Kita Sterntaler betrie- ben wird, erhöhen sich die Zuschüsse an den neuen Träger um den Mietzuschuss i. H. v. rd. 57.500 € jährlich. Dem stehen jährlich Landeszuschüsse i. H. v. 22.700 € gegenüber. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 28.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kratz-Trutti, Herr Braun Telefon: 492 51 03 BraunO@stadt-muenster.de - 2 - V/1040/2019 III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2020ff. 22.700 Landeszu- schüsse zu d. Betriebs- kosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2020ff. 57.500 Betriebs- kostenzu- schüsse an den Träger Saldo 34.800 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veran- schlagt bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe ange- meldet. Begründung: I. Sachverhalt Der Träger „Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten“ teilte der Verwaltung mit, dass auf- grund der demografischen Entwicklungen innerhalb der Ordensgemeinschaft der Betrieb der Kita Sterntaler in Münster in der bisherigen Form dauerhaft nicht mehr möglich ist. Um die Kita dennoch im Sinne der Ordensgemeinschaft fortführen zu können, hat der Träger in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Lösung erarbeitet, mit der organisatorisch sowie wirtschaft- lich ein Betrieb der Kita weiter ermöglicht wird. Die „Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten“ hat in diesem Zusammenhang die Toch- tergesellschaft „Guter Hirte Münster gGmbH“ gegründet, die die Trägerschaft der Kita übernehmen soll. Sie mietet dafür das vorhandene Kitagebäude inkl. Außenspielfläche von der Provinz an. II. Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Die „Guter Hirte Münster gGmbH“ hat mit Datum vom 11.10.2019 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Ergänzende und aktualisierte Unterlagen wurden beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Die Gründung der gGmbH ist lt. Gründungsprotokoll vom 17.10.2019 notariell beurkundet worden. Die gGmbH geht hervor aus dem bisherigen Träger „Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten“ und soll lt. Gesellschaftsver- trag als Tochtergesellschaft unter anderem den Betrieb der Kindertageseinrichtung Sterntaler in Münster übernehmen (siehe Präambel Abs. 5). Als Träger der freien Jugendhilfe können gemäß § 75 SGB VIII juristische Personen und Personen- vereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, auf Grund der fachlichen und personellen Vorausset- zungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderli- che Arbeit bieten. - 3 - V/1040/2019 Die gGmbH ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen, wenn die oben genann- ten Bedingungen erfüllt sind. Da die gGmbH ihren Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG-KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: Gesellschaftsvertrag Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes Tätigkeitsbericht Konzeption der Kindertageseinrichtung Sterntaler Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die gGmbH sich auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Die drei-gruppige Kita Sterntaler wird seit 1999 durch den aktuellen Träger „Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten“ betrieben. Die in diesem Zusammenhang zuständigen Personen wer- den vom neuen Träger übernommen und werden den Betrieb der Kita in der bewährten Form und unter Gewährleistung der Ziele des bisherigen Trägers fortführen. Die Geschäftsführung der gGmbH lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Laut dem beigefügten Gesellschaftsvertrag verfolgt die gGmbH die folgende Zwecke Die Förderung der Alten-, Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Religion sowie die Unterstützung hilfebedürftiger Personen Der Träger erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII. Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann zum 01.01.2020 erfolgen. III. Trägerwechsel Der neue Träger kann am 01.01.2020 die Trägerschaft der Kita Sterntaler, Mauritz-Lindenweg 67, 48145 Münster übernehmen, wenn vorher die Veröffentlichung der Trägeranerkennung im Amtsblatt der Stadt Münster erfolgt ist. Der Trägerwechsel muss außerdem durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugend- amt, genehmigt werden, damit die Landesmittel zum Betrieb der Kindertageseinrichtung gemäß § 18ff. des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gewährleistet ist. Die Genehmigung wird unmittelbar nach der Anerkennung des neuen Trägers als Träger der freien Jugendhilfe durch den Ausschuss bean- tragt. Der Landschaftsverband wurde im Prozess beteiligt. Es bestehen von dort keine Gründe, die einer Genehmigung entgegenstehen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag auf Anerkennung Anlage 2: Gesellschaftsvertrag - 4 - V/1040/2019 Anlage 3: Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes Anlage 4: Tätigkeitsbericht Anlage 5: Konzeption der Kindertageseinrichtung Sterntaler
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Konzeption „Kindertagesstätte Sterntaler“
Gliederung
1. Organisatorische Rahmenbedingungen
1.1 Der Träger
1.2 Personalstruktur
1.3 Aufnahmekriterien
1.4 Gruppenstruktur und zeitlicher Ablauf
1.5 Raumangebot
2. Pädagogischer Ansatz
Allgemeine Ziele der pädagogischen Arbeit
Das Freispiel
Chancen und Besonderheiten der altersgemischten Gruppe
Gruppenübergreifende Arbeit
Konfliktbewältigung
Regeln und Grenzen
Eingewöhnung und Dokumentation
3. Inhaltliche Schwerpunkte
3.1 Bewegungs- und Wahrnehmungsförderung
3.2 Musikalische Früherfahrung
3.3 Förderung der Sprachentfaltung
3.4 Religionspädagogik
3.5 Sexualpädagogik
3.6 Natur - Umweltpädagogik
3.7 Vorschulerziehung
3.8 Ernährung und Gesundheitsförderung
3.9 Kulturelle Vielfalt
4. Gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder
4.1 Rechtliche Grundlage
4.2 Allgemeine Ziele der integrativen Bildungs- und Erziehungsarbeit
4.3 Ziele für den pädagogischen Alltag
4.4 Kooperation mit den Eltern
4.5 Teamarbeit
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5. Eltern-, Team- und Öffentlichkeitsarbeit
5.1 Elternarbeit
5.2 Teamarbeit
5.3 Öffentlichkeitsarbeit
1. Organisatorische Rahmenbedingungen
1.1 Der Träger
Die Guter Hirte Münster gGmbH ist ab dem 01.01.2020 Träger der Kindertagesstätte
Sterntaler. Die Guter Hirte gGmbH ist Mitglied im Caritasverband für die Diözese
Münster.
Gegründet wurde die Einrichtung 1984 von der Initiative des Katholischen Deutschen
Frauenbundes für Studentinnen mit Kindern e. V., die Deutsche Provinz der Schwestern
vom Guten Hirten übernahm die Trägerschaft in der Zeit vom 1.01.1999 bis 31.12.2019.
1.2 Personalstruktur
Der Personalschlüssel für unsere dreigruppige Einrichtung orientiert sich an den in § 19
KiBiz beschriebenen Vorgaben.
In unserer Kindertageseinrichtung ist ein multiprofessionel les Team aus
Sozialpädagoginnen, sozialpädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften in Voll -
und Teilzeit beschäftigt.
In regelmäßigen Abständen werden auch Vor - und Kurzzeit praktikanten der
sozialpädagogischen Fachschulen in unserer Einrichtung be schäftigt, denen wir einen
vielseitigen Einblick in das Alltagsleben unserer Kita vermitteln wollen.
Im Rahmen der Arbeitsgelegenheit (AGH), unterstützt vom Jugendausbildungszentrum
gGmbH (JAZ), bieten wir Menschen in unserer Kindertagesstätte die Möglic hkeit, sich in
das Berufsleben einzubringen.
Ziel der angebotenen Arbeitsgelegenheit ist eine sinnstiftende strukturierte Tätigkeit ,
welche die persönliche Lebenslage der Beschäftigten Person berücksichtigt , ihr die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leb en ermöglicht und die Integration in den Arbeitsmarkt
fördert.
1.3. Aufnahmekriterien
Wir betreuen Kinder von Eltern, die noch im Studium oder in der Ausbildung sind und
Familien in sozialen Notlagen. Geschwisterkinder werden im Aufnahmeverfahren
vorrangig berücksichtigt.
1.4 Gruppenstruktur und zeitlicher Ablauf
Die Kindertagesstätte „Sterntaler“ verfügt über 48 Plätze für Kinder im Alter von 4
Monaten bis 6 Jahren. Die Kinder werden in drei altersgemischten Gruppen betreut.
Die Kindergruppe ist von m ontags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Bis
spätestens 9:30 Uhr sollen die Kinder gebracht werden. Den Kindern wird ein Frühstück
angeboten und gegen 12:00 Uhr ein Mittagessen, das von den Eltern gekocht wird.
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In der Mittagszeit , ab 13:00 Uhr, schlafen einige Kinder, die anderen ruhen sich bei
unterschiedlichen Angeboten (Vorlesen, Brett- und Kartenspiele etc.) aus.
In den Sommerferien gehen unsere Gruppen im Wechsel in die Ferien. Eine Gruppe in
den ersten drei Wochen der Sommerferien und zwei Gruppen gehen in den letzten drei
Wochen in den Urlaub. Hierzu gibt es ein geregeltes Rotationsverfahren. Dies bietet den
Eltern ein verlässliches System zur Planung der Ferien.
Andere Schließungstage werden in Absprache mit dem Träger festgelegt.
1.5 Raumangebot
3 Gruppenräume
3 Gruppennebenräume
3 Schlafräume
3 Badezimmer/Sanitärbereiche mit Wickelkommoden
3 Gruppenabstellräume
3 Garderoben im Vorflur
gruppenübergreifende Räumlichkeiten:
1 Bewegungsraum mit Abstellraum
1 Mehrzweckraum
Funktions- und Sanitärräume:
1 Behinderten-WC
1 Besucher-WC
1 Küche mit Vorratsraum
1 Hauswirtschaftsraum
1 Büroraum Leitung
1 Mitarbeiterraum mit Bad
Die Kindergruppe verfügt über eine große Außenspielfläche mit einem Gartenhaus,
2 Sandkästen, Rutsche, und Wasseranschlüssen etc.
2. Pädagogischer Ansatz
"Die Natur will, dass Kinder Kinder seien, ehe sie Erwachsene werden.
Wollen wir diese Ordnung umkehren, so werden wir frühreife Früchte hervorbringen,
jugendliche Greise und greise Jugendliche."
Jean Jacques Rousseau
2.1 Allgemeine Ziele der pädagogischen Arbeit
Unsere Pädagogik bezieht sich auf ein Bildungs konzept, das sich an der Bildungsverein -
barung des Landes NRW orientiert und bezogen auf Themen und Aufgabenstellungen
kontinuierlich weiterentwickelt wird. Wir arbeiten ganzheitlich und angelehnt an den situa -
tionsorientierten Ansatz. Die Kinder werden als individuelle Persönlichkeiten mit allen Be -
dürfnissen und Wünschen angenommen, begleitet, gefördert und unterstützt.
Die emotionalen, motorischen, kognitiven und sozialen Kompetenzen der Kinder sollen
sich überwiegend im alltäglichen Gruppengeschehen entwickeln. Dies bedarf nicht immer
vorgegebener Situationen. Eine anregungsreiche Umgebung motiviert die Kinder zum
Sehen, Begreifen, Erfahren und Ausprobieren.
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Die pädagogischen Angebote sind so ausgerichtet, dass die Kinder aufgrund eigener Er -
fahrungen, Selbstwertgefühl und Vertrauen in die eigene Stärke aufbauen. Sie sollen ler -
nen, eigenverantwortlich für sich und ihre Umwelt zu handeln.
Die Pädagogin / der Pädagoge muss sich zurücknehmen, um den Kindern möglichst viel
Handlungsspielraum zur Eigenini tiative zu lassen. Die Kinder müssen lernen, allein mit
sich selbst und den anderen Kindern umgehen zu können, um die eigene Kreativität zu
nutzen, eigene Handlungskonzepte zu entwickeln, um daraus Selbstvertrauen zu gewin -
nen und gemeinschaftsfähig zu werden.
Zur Persönlichkeitsentwicklung ist es notwendig, dass die Kinder die Möglichkeit haben,
Fehler zu machen, Misserfolge zu erleben und zu lernen, damit umzugehen. Die positiven
und negativen Gefühle der Kinder werden begleitet und die Kinder, wo nötig, unterstützt.
2.2 Das Freispiel / Bedeutung und Ziele
Das Freispiel ist ein gezieltes pädagogisches Angebot, in dem die Pädagogin / der Päda -
goge überwiegend die Rolle des Beobachters innehat. Aber die Pädagogin / der Päda -
goge steckt den äußeren Rahmen zu diesem Spiel ab indem sie / er darauf achtet, dass
Regeln und Grenzen und Absprachen der Kinder untereinander eingehalten werden. Sie /
er gestaltet den Raum und stellt Material zur Verfügung. Entsprechend den Bedürfnissen
der Kinder sind die Erwachsene n Ansprechpartner, geben Hilfestellung und Unterstüt -
zung.
Im Freispiel haben die Kinder die Möglichkeit, unter sich zu spielen, werden aber nicht
allein gelassen.
Unter diesen Bedingungen bietet das Freispiel
die Möglichkeit für Kinder, den eigenen Alltag spontan, aktiv und eigenverantwort-
lich zu gestalten.
die Möglichkeit für Kinder, sich auf eigene Weise mit der Umwelt
auseinanderzusetzen und eigene Fähigkeiten zu entwickeln und zu erproben.
Die Möglichkeit für Kinder herauszufinden, wo ihre Bedürfni sse, Fähigkeiten und
Grenzen liegen und sie in Beziehung zu anderen zu setzen.
die Möglichkeit für Kinder, ihre Wünsche, Phantasien, Bedürfnisse und Gefühle
auszudrücken, auszuleben und kreativ umzusetzen, z. B. bei Aktivitäten, wie
Basteln, Malen, Musizieren, Werken, Experimentieren etc.
die Möglichkeit für Kinder, altersspezifische, bzw. entwicklungsspezifische Bewe -
gungserfahrungen zu gewinnen, z. B. Kriechen, Klettern, Rollen, Laufen, Springen
und Rennen.
Diese Möglichkeiten führen dazu, dass die Kinder fähig sind,
Kontakte aufzunehmen
Selbständig zu handeln
Entscheidungen zu treffen
Rücksicht zu nehmen
Enttäuschungen zu ertragen
sich in andere einzufühlen
Nähe und Distanz zu erleben
sich abzugrenzen
nein zu sagen
Zusätzlich fördert sich das K ind im freien Spiel selbst, sowohl im kreativen, als auch im
kognitiven, emotionalen, sozialen und motorischen Bereich. Den Pädagoginnen/ Pädago -
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gen wird durch das Freispiel die Möglichkeit gegeben, die Stärken und Schwächen der
Kinder herauszufinden, ihr e Interessen, Gefühle und Bedürfnisse zu erkennen und die
pädagogische Arbeit darauf abzustimmen.
2.3 Chancen und Besonderheiten der altersgemischten Gruppe
Die heutige Zeit ist geprägt durch Veränderungen der Familienstruktur, 1 Kind -Familien,
Patchwork-Familien. Die altersgemischten Gruppen sind ein Ausgleich zu den Indivi -
dualisierungstendenzen unserer Gesellschaft. Viele Kinder wachsen ohne Ge schwister
auf. Ihnen bieten diese Gruppen vielfältige Möglichkeiten und Anregungen zu sozialen
Kontakten und Erfahrungen sowie Unterstützung in ihre eigene Entwicklung.
Die gemischte Altersstruktur ermöglicht eine teilweise erwachsenunabhängige Orientie -
rung der Kinder untereinander und damit den Erwerb sozialer Kompetenz. Die Kinder
entwickeln Gemeinschafts - und Zusammengehörigkeitsgefühl und erfahren Angenom -
mensein. Sie lernen von anderen Kindern umsorgt zu werden oder selbst für kleinere zu
sorgen. Die Kinder lernen durch Nachahmung und entwickeln Verantwortung füreinander.
Die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Altersgruppen werden in Kleingruppenarbeit,
gruppenübergreifenden Aktionen u. ä. berücksichtigt:
Bei der Begleitung der Ein- bis Zweijährigen ist es wichtig, dass sie eine feste Bezugs-
person haben, die ihnen die Ablösung von Zuhause erleicht ert, sie mit ihrer neuen
Umgebung vertraut macht und auf ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. So unter -
stützt sie sie bei der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern, setzt Spielimpulse etc.
Bei der Begleitung der Drei - bis Vierjährigen liegt der Schwerpunkt im Aufbau von
sozialen Kontakten. Ebenso wichtig ist es uns, die Entwicklung der Sprache und Moto-
rik zu unterstützen, Impulse für Rollenspiele zu setzen und eine anregende Umgebung
zu schaffen, für die Entfaltung der Kreativität und Phantasie.
Um eigens tändig und unabhängig zu werden, benötigen besonders die Fünf - bis
Sechsjährigen Raum und Zeit, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, Erfahrungen zu sam -
meln und sich zu erproben.
2.4 Gruppenübergreifende Arbeit
Eine Besonderheit unserer Einrichtung sind 3 al tersgemischte Gruppen mit jeweils 15
Kindern. Somit besteht die Chance für alle Kinder, in der jeweils anderen Gruppe zusätz -
lich gleichaltrige Spielpartner auszuwählen.
Jede Gruppe hat ihren eigenen Gruppenraum sowie ihre eigenen Bezugspersonen.
Die Kinder haben die Möglichkeit sich in den verschiedenen Räumen unserer Einrichtung
zu begegnen. Dadurch wird ihnen ermöglicht, Kontakte über ihre eigene Gruppe hinaus
herzustellen und im Alltag zu intensivieren.
Dieses geschieht auch durch gezielte al tersspezifische Angebote aus den unterschiedli -
chen Bereichen, wie z. B. Bewegungsförderung, musikalische Früherfahrung sowie in
unserm gemeinsamen Projekt mit dem Pflegebereich „Alt und Jung“.
Durch die Mischung der Gruppen entstehen neue Spielkonstellationen, die oft im und über
den Gruppenalltag hinaus Fortbestand haben. Ebenfalls entwickelten sich Beziehungen
zu den Pädagoginnen / Pädagogen der jeweils anderen Gruppe.
Wir sehen es als unsere Aufgabe und Pflicht , die Rechte der Kinder zu schützen und zu
achten, diese für die Kinder offenzulegen und sichtbar zu machen. Wir schaffen für die
Kinder, dem Alter angemessen, eine Kultur der Mitbestimmung. Diese wird in unserem
Alltag bewusst gelebt. Das Kind soll nach seinen Interessen und Bedürfnissen an der
Gestaltung seines Alltags beteiligt werden . Wir begleiten die Kinder in ihren Prozessen ,
Aufgaben zu lösen und Probleme zu bewältigen.
Wir bieten den Kindern mit unterschiedlichen Methoden die Möglichkeit, sich zu
beschweren oder ihre Meinung zu äußern.
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2.5 Konfliktbewältigung
Konflikte sind Bestandteile des sozialen Lebens. Dazu gehören sowohl die verbale wie
die körperliche Ausein andersetzung. Ein Teil der Konfliktfähigkeit besteht darin, sich zu -
zutrauen, seine Bedürfnisse und Ansprache anzumelden und die Möglichkeit zu finden,
diese auch angemessen durchzusetzen. In solchen Situationen lernen die Kinder, eigene
Wege zu gehen und individuelle Konfliktbewältigung zu erproben.
Sind die Kinder mit der Situation überfordert, unterstützt die Pädagogin /der Pädagoge
und bietet Modelle der Lösungsfindung an, bzw. hilf den Kindern, eigene Wege zu finden
und, wenn es diesbezüglich keine Lö sung gibt, die Frustrationen auszuhalten und zu ver -
arbeiten.
Die Kinder sollen lernen, eigenes Fehlverhalten einzusehen und auch in der Situation
nachzugeben.
2.6 Regeln und Grenzen
Regeln und Grenzen sind wichtig. um unser Zusammenleben harmonisch zu gestalten.
Sie bieten Struktur und Klarheit. Das konsequente Leben mit unseren Regeln und Gren -
zen stellt eine Orientierungshilfe für Kinder. Pädagoginnen / Pädagogen und Eltern dar.
Unsere Regeln sind nicht statisch, sondern werden ständig reflektiert un d situationsan-
gemessen verändert. Wichtig dabei ist, dass die Regeln für die Kinder einsichtig und be -
gründet sind. Sie müssen ihnen aber nicht nur erklärt, sondern auch vorgelebt werden.
Hierbei ist die Unterstützung durch die Eltern von großer Bedeutung. Für die Kinder ist es
kein Problem, die unterschiedli chen Regelungen von zu Hause und Gruppe zu un -
terscheiden und zu akzeptieren.
2.7 Eingewöhnung und Dokumentation
Wir begleiten neue Familien nach dem Eingewöhnungsmodell von INFANS (Institut für
angewandte Sozialisationsforschung), d. h. der sanfte Übergang in die Betreuungs-
einrichtung.
Hierbei steht das einzugewöhnende Kind im Mittelpunkt, das mit Unterstützung durch die
enge Zusammenarbe it aller Beteiligten, den Übergang vom bisherigen Alltag in eine
größere Gruppe von älteren und jüngeren Kindern sowie deren Betreuungspersonen
bewältigt.
In regelmäßigen Abständen wird der Entwicklungsstand der Kin der beobachtet und
dokumentiert. Dieses findet mit Unterstützung des Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiters
statt. Ergänzt werden diese Dokumentationen durch offene Beobachtungen.
Die Entwicklungsdokumentation dient, in den regelmäßig stattfindenden Elterngesprächen,
als gesprächsunterstützendes Instrument. Um die Entwicklung der Kinder bestmöglich zu
unterstützen, können in diesen Gesprächen auch gemeinsame nächste Schritte (Besuch
beim Kinderarzt/ Therapeuten/ Bewegungsförderung/ o.Ä.) vereinbart werden.
Eltern haben jederzeit die Möglichkeit in die Entwicklungsdokumentation ihrer Kinder
Einsicht zu erhalten.
Bei der alltagsintegrierten Sprachförderung setzen wir das standardisierte Dokumenta-
tionsinstrument „BaSIK“ für alle Kinder ein. Damit erfüllt die Einrichtung die gesetzlichen
Vorgaben zur Dokumentation der Sprachentwicklung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen.
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3. Inhaltliche Schwerpunkte
3.1 Bewegungs- und Wahrnehmungsförderung
Das Zusammenspiel von wahrnehmen und s ich bewegen ist die Grundlage für eine sta -
bile Persönlichkeitsentwicklung. Mit Hilfe des Sinnessystems erhalten wir situative Infor -
mationen unserer Umwelt, wir reagieren darauf mit Bewe gungshandlungen. Durch Wahr-
nehmung wird Bewegung erst möglich, durch Bewegung wird Wahrnehmung aktiviert und
geschärft. Bewegung und Wahr nehmung ermöglichen einer seits körperliche personale,
materielle und soziale Erfahrungen, die zu kognitiver Ent wicklung, Selbstbewusstsein,
psychisch-emotionaler Stabilität und Fähigkeit zu Kommunikation und Konfliktbewältigung
führen.
Andererseits ermöglicht Bewegung (Wahrnehmung) die Entwicklung der Organfunk -
tion.
Diese Entwicklungen sind unabdingbar für eine stabile, gesunde Persönlichkeit.
In der heutigen Zeit fehlen aufgrund der beengten Wohnverhältnisse, Rückgang der
Straßenspielkultur und dem Verlust natürlicher Spiel und Bewegungsgelegenheiten
die alltäglichen Möglichkeiten für Kinder sich zu bewegen und wahrzunehmen. Zu -
sätzlich führt ein erhöhter Fernseh - und Computerkon sum zum Abstumpfen vieler
Sinne.
In unserem Gruppenalltag wollen wir diesen Tendenzen entgegenwirken. Durch eine
kindgerechte und erlebnisorientierte Umgebung bieten wir den Kindern die Gele -
genheit für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Bewegungsleben. Durch unser
großzügiges und variabel zu gestaltendes Raumangebot und unser großes, zum Teil
naturbelassenes Außengelände haben die Kinder auch im Alltag viele Möglichkeiten,
Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrungen zu sammeln. Durch zusätzliche Ange -
bote wie Turnen, Bewegungs- und Wahrnehmungsspiele erweitern wir diese Möglich-
keiten.
3.2 Musikalische Früherfahrung
Die Begegnung mit Musik erfahren die meisten Kinder zunächst als Konsumenten
(Kassette, Fernseher, CD hören etc.). Die Vielfalt der Klänge ist aber viel
mehr als ein Unterbrechen der Stille per Knopfdruck. Musik, die Empfindung von Tönen
und Klängen ist mit Gefühlserleben verbunden. Musik ist die Sprache der Gefühle, hier
braucht es keine Worte. Kinder sollten die klanglichen, tonalen und geräuschhaften akus-
tischen Signale dual erfahren, und zwar aktiv und passiv. Dabei ist es ganz wichtig, die
Welt der Klänge erfahrbar zu machen und die Kinder anzuregen, sich ausgiebig und ex-
perimentierend mit ihr zu beschäftigen, auseinanderzusetzen und kreativ mitzugestalten
(instrumentaler Bereich). Ganz wichtig ist auch das gemeinsame Singen, dabei Spaß ha-
ben, aus sich herausgehen, laut und leise ausprobieren, Intensität und Expressivität spü-
ren, sich zusammen in "Einklang" bringen.
3.3 Förderung der Sprachentfaltung
In unserer Gesellschaft ist die Sprache das wichtigste Kommunikationsmittel. Über die
Sprache teilen Kinder Wünsche, Vorlieben, Gefühle etc. mit.
Gezielte Sprachförderung findet sowohl mit der ganzen Gruppe, als auch in Kleingruppen
regelmäßig statt. Dazu gehören Erzählkreise, Singkreise, Bilderbuchbetrachtung, Reime,
Fingerspiele etc. Bei Sprachspielen und auch im alltäglichen Miteinander bekommen die
Kinder vielfältige Anregungen, ihre verbalen Fähigkeiten zu entwickeln und kontinuierlich
auszubauen.
Bei sprachlichen Defiziten werden regelmäßig gezielte Angebote mit den Kindern durch-
geführt, um die Sprachentwicklung der Kinder zu fördern.
In unserer Einrichtung versuchen wir Sprachenvielfalt aktiv zu erleben, indem die
ErzieherInnen alle Sprachen der Kinder in ihre Praxisgestaltung einbeziehen. Dies
geschieht beispielsweise durch mehrsprachigen Beschilderungen und Einladungs-
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schreiben, mit mehrsprachigen Zeitschriften und Bilderbüchern, so wie durch
mehrsprachige Begrüßungen, Lieder und Spiele.
3.4 Religionspädagogik
Im Mittelpunkt steht für uns ein sozialverantwortungsvolles Miteinander, das Hilfsbereit-
schaft, Nächstenliebe und Verantwortung für den anderen beinhaltet. Wir vermitteln den
Kindern Achtung und Wertschätzung gegenüber allem Lebendigen.
Den Fragen und Interessen der Kinder, die im weitesten Sinn als Glaubensfragen einzu-
ordnen sind, stehen wir als Team offen gegenüber.
Die christlichen Feste (z. B. Weihnachten, Ostern, St. Martin) bilden die Eckpfeiler unse-
rer religionspädagogischen Arbeit.
3.5 Sexualpädagogik
Sexualität ist ein Teil der kindlichen Persönlichkeit. Kinder sind wissbegierig und experi-
mentierfreudig. Sie haben Fragen zur Sexualität und wollen den eigenen Körper und den
der anderen erforschen. Sie wollen herausfinden, was ihnen gefällt, was nicht und wo die
Grenzen sind.
Grundsätzlich lassen wir den Kindern hier so viel Freiraum wie möglich. Es gibt aber ge-
rade in diesem Bereich Grenzen und Regeln, auf deren Einhaltung Pädagoginnen/ Päda-
gogen gut achten müssen. Kein Kind darf von anderen zu etwas überredet oder gar ge-
zwungen werden. Ein Nein muss akzeptiert werden.
Daraus ergeben sich folgende Ziele:
- Eine von Tabus, Ängsten, Ekel oder Schuldgefühlen freie Einstellung zur Sexualität
zu entwickeln, und von eventuell vorhandenen unangemessenen Fehlvorstellungen
und falschen Schamgefühlen zu befreien.
- Bei Mädchen und Jungen ein körperliches Selbstwertgefühl zu entwickeln.
- Kindgemäße Formen körperlicher Begegnung (Streicheln, Schmusen) als
selbstverständlich zu empfinden und zuzulassen.
- Die Kinder zu ermutigen, unangenehme Berührungen abzuwehren und ein klares
"Nein" zu sagen und durchzusetzen.
- Erste Ansätze für ein Geschlechtsrollenbewusstsein zu bilden.
- Äußerlich sichtbare Geschlechtsunterschiede zu erkennen und zu benennen und
kindliche Begriffe nach und nach durch fachsprachliche Begriffe zu ersetzen.
- Unsere Einrichtung hat im Hinblick auf den Kinderschutz eine Vereinbarung mit der
Stadt Münster zum § 8a Abs. 4 SGB VIII geschlossen. Es gibt ein klares Verfahren bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, an dem sich alle MitarbeiterInnen orientieren.
3.6 Natur - Umweltpädagogik
Kinder lieben Natur. Aber immer mehr Kinder sind nicht mehr so vertraut mit der Natur,
wenn sie mit ihr in Berührung kommen, z. B. barfuß über eine Wiese zu laufen oder sich
mit anderen Kindern im Wald zu verstecken.
Durch vielfältige Naturbegegnungen möchten wir den Kindern bewusst machen, dass
Natur etwas Positives und Lebendiges darstellt.
Durch Spaziergänge in unserer näheren Umgebung, spielen auf unserem naturnahem
Außengelände erleben die Kinder Entdeckerfreude, entwickeln ihre Wahrnehmung und
Beobachtungsfähigkeit, erwerben Kenntnisse und ihr Bewusstsein für die jahreszeitlichen
Veränderungen (wachsen, reifen, vergehen) wird geweckt.
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3.7 Vorschulerziehung
Die Vorschulkinder brauchen eine besondere Aufmerksamkeit und spezielle Bildungsan-
gebote, die ihre natürliche Lernbegeisterung aufgreifen und unterstützen. Sie sollen ein
positives Selbstwertgefühl entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten bekom-
men.
Durch unterschiedliche Angebote der verschiedenen Bildungsbereich wie Motorik, Wahr-
nehmung, personale und soziale Kompetenzen, Umgang mit Aufgaben und Anforderun-
gen, elementares Wissen und fachliche Kompetenzen, wird die Entwicklung der Vorschul-
kinder gezielt gefördert.
Darüber hinaus bietet das tägliche Gruppengeschehen genügend Anregungen und Mög-
lichkeiten, das Verantwortungsgefühl, die Organisationsfähigkeit und die Umsicht der Kin-
der zu stärken.
3.8 Ernährung und Gesundheitsförderung
Eine gesunde und ausgewogene Ernährung hat einen großen Einfluss auf die körperliche
und geistige Entwicklung der Kinder. Für uns ist das Essen ein pädagogisches Angebot
mit vielen Möglichkeiten und Chancen. Wir möchten das Essen mit Freude und Genuss
gemeinsam mit den Kindern zelebrieren und für eine positive Esskultur sorgen.
Gespräche am Tisch lassen die Mahlzeit zu einem besonderen Erlebnis werden. Die
Kinder können bei den gemeinsamen Mahlzeiten voneinander lernen und mit Neugierde
die unterschiedlichen Lebensmittel, die Handhabung von Besteck-Geschirr- und anderen
Utensilien entdecken und erlernen.
Die Elternkochdienste bieten den Kindern in unserer Kita die besondere Möglichkeit, an
der Zubereitung der Speisen beteiligt zu werden. Hierbei erlernen sie den Umgang mit
Lebensmitteln und können vielfältige Erfahrungen, besonders Sinneserfahrungen wie das
Sehen, Riechen, Schmecken und Hören, sammeln.
Da viele unserer Eltern aus unterschiedlichsten Regionen, Ländern und Kulturkreisen
kommen, bietet der Speiseplan für die Kinder eine große Vielfalt und Abwechslung.
Die Elternkochdienste bzw. die Zubereitung der Speisen bietet nicht nur unseren Kindern
eine große Chance, sondern auch unseren Eltern die Möglichkeit, sich für das Thema
Ernährung und deren Bedeutsamkeit zu sensibilisieren.
Das Zubereiten der Speisen und das anschließende gemeinsame Mittagessen bieten den
jeweiligen Eltern, die den Elternkochdienst durchführen, eine wunderbare Gelegenheit am
Kitaalltag ihrer Kinder teilzunehmen und einen tieferen Einblick zu gewinnen.
Die allgemeine Gesundheitsförderung ist in den erzieherischen Alltag integriert:
Für uns beinhaltet die Gesundheitsförderung Aspekte der Erziehung zur regelmäßigen
Körperpflege und Sauberkeit (pflegerische Tätigkeiten wie das Wickeln und die Begleitung
der Toilettengänge, Zähneputzen, Nase putzen, Hände waschen, Tragen von
wetterangemessener Kleidung etc.), die Entwicklung eines gesunden
Ernährungsverhaltens sowie die Förderung der Freude an Bewegung und die Möglichkeit,
vielfältige und differenzierte Sinneserfahrungen zu machen
3.9 Kulturelle Vielfalt
Schon beim Kennenlerngespräch mit ausländischen Eltern erfragen wir, ob es in ihrem
Heimatland Besonderheiten gibt, die wir im Alltag einbringen können. So können wir
beispielsweise besondere Feste oder Traditionen in die Jahresplanung mit integrieren
und/oder in Form von Projekten aufgreifen. Aus diesem bewussten Umgang mit der
kulturellen Vielfalt, schaffen wir eine Atmosphäre der Toleranz unterschiedlicher Kulturen.
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4. Gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder
4.1 Rechtliche Grundlage
Das Kinderbildungsgesetz betont den Vorrang gemeinsamer Erziehung von Kindern mit
und ohne Behinderung (§ 8 KiBiz).
Diese gemeinsame Erziehung wird auf der Grundlage der Förderrichtlinien des LWL ge-
mäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ge-
meinsamen Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Tageseinrichtungen für
Kinder vom 19.12.2008 angeboten
4.2 Allgemeine Ziele der pädagogischen Arbeit
Die Integration von Behinderten ist ein gesamt-gesellschaftlicher positiver und berei-
chernder Lernprozess. Dieser sollte schon unter den Kindern einsetzen.
Wir verstehen Integration als die Anerkennung des Andersseins verschiedener Menschen
in einer Gemeinschaft und sind offen für die Gestaltung eines harmonischen Miteinanders
trotz bestehender Unterschiede. Als integrativ arbeitende Kindertagestätte bieten wir ei-
nen Ort, an dem Gemeinschaft und Solidarität gepflegt und gelebt werden. In der Ge-
meinschaft erfahren die Kinder die Andersartigkeit als Lebensmöglichkeit und Bereiche-
rung, wobei ihre Kompetenzen und nicht ihre Defizite im Vordergrund stehen.
Der Grundgedanke der Inklusion bedeutet für uns konkret, dass sich die Einrichtung an
die Bedürfnisse und Bedarfe des Kindes anpasst, diese aber nicht als Einzelförderung
sondern als Gruppenaufgabe gelebt wird.
Im Rahmen der Anerkennung als integrative Kindertagesstätte werden pädagogische
Fachkräfte zielgerichtet an speziellen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, um behinde-
rungsbedingte Bedarfe erkennen und adäquat umsetzen zu können.
Wir als Kita können auf die langjährigen Erfahrungen unseres Trägers in der Behinder-
tenarbeit zurückgreifen und leben Tag für Tag das Miteinander mit behinderten Erwach-
senen aus den Wohngruppen des Guten Hirten.
4.3 Ziele für den pädagogischen Alltag
Die Kinder sind Ausgangspunkt, Bezugspunkt und Mitgestalter der pädagogischen Pla-
nung des Alltags.
Der Tagesablauf und die Arbeitsmethoden werden prozessorientiert den jeweiligen Be-
dingungen und Bedürfnissen wandelbar angepasst.
Intensive Beobachtungen unter dem Aspekt der Ganzheitlichkeit (Wahrnehmung der ge-
samten Persönlichkeit) sind wichtige Grundlagen für unsere pädagogische Planung.
Es wird eine individuelle Zieldefinition für das Kind mit Behinderung ausgehend von Vor-
gesprächen und den Beobachtungen erstellt.
Es werden klare Regeln und Grenzen für das soziale Zusammenleben erarbeitet, fest-
gehalten und weiter entwickelt.
Die Kinder werden ernst genommen durch ihr aktives Miteinbeziehen, d.h. gegenseitige
Hilfestellung unter Kindern, große für kleine, motorisch versierte für motorisch einge-
schränkte.
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Spiel- und Lernangebote werden vorbereitet, bei denen die Kinder mit unterschiedlichen
Fähigkeiten gemeinsam aktiv werden können.
Der Spielalltag der Kita wird lebensnah gestaltet, damit das Lernen sinnhaft wird und neue
Fähigkeiten in realen Handlungsfeldern erfasst und angewandt werden können.
Wir orientieren uns an den Lebenssituationen der Kinder. Stärken wie Schwierigkeiten
werden zum Thema gemacht.
Notwendige alltägliche Verrichtungen (auch Pflegeverrichtungen) mit den Kindern werden
pädagogisch genutzt.
Alle Kinder sollen voneinander lernen.
Wir schaffen eine anregende Umgebung, die den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder
entspricht.
Die Elementarpädagogik der Kita, die Kooperation mit den Beratungsstellen (Fachbera-
tung DiCV, Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinder- und Jugendalter, Sozialpä-
diatrie des Gesundheitsamtes, Behinderteneinrichtungen auf unserem Gelände) sollen zu
ergänzenden Konzepten zusammenwachsen zum Wohle aller Kinder.
4.4 Kooperation mit den Eltern
Um unserem Auftrag als familienergänzende Einrichtung zu entsprechen, ist es für uns
sehr wichtig, zu den Eltern einen vertrauensvollen Kontakt aufzubauen und ihnen unsere
Arbeit transparent zu machen.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern findet in vielfältigen Formen statt:
- Teilnahme am Gruppenalltag als auch an Therapien.
- Wir sind offen für Anregungen und machen unsererseits Spiel- oder
Beschäftigungsvorschläge.
- Regelmäßige Elterngespräche über die Entwicklung ihres Kindes.
- Regelmäßige Elternabende: hier sollen auch inhaltliche Auseinandersetzungen mit der
Thematik „Gemeinsame Erziehung“ behandelt werden.
- Wir nehmen die Eltern mit all ihren Ängsten und Sorgen ernst, unterstützen und
begleiten sie.
4.5 Teamarbeit
- Zielgerichtete Weiterbildung und Spezialisierung einer pädagogischen Fachkraft für die
Belange behinderter Kinder
- Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen für alle MitarbeiterInnen
- Zusammenarbeit und inhaltliche Auseinandersetzung mit der spezialisierten Integrations-
kraft.
- Zusammenarbeit mit anderen Integrationseinrichtungen.
5. Eltern-, Team- und Öffentlichkeitsarbeit
5.1 Elternarbeit
Zum Wohle der Kinder ist ein möglichst intensiver Austausch und Kontakt zwischen Eltern
und Pädagoginnen / Pädagogen unerlässlich. Erstrebenswert ist ein Vertrauensverhältnis
zwischen Team und Eltern. das es ermöglicht, auch in besonders schwierigen Situationen
(Examen, Trennung, personeller Notstand etc.) gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz
aufzubringen.
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In den täglichen Bring- und Abholsituationen ist Zeit für "Tür und Angelgespräche" gege-
ben, in denen auf das momentane Befinden des jeweiligen Kindes eingegangen werden
kann.
Eine Möglichkeit, sich über den Entwicklungsstand und das Befinden des Kindes ausführ-
lich auszutauschen, bieten Elterngespräche, die sowohl von Eltern als auch von Pädago-
ginnen / Pädagogen jederzeit - nicht erst dann, wenn Probleme auftreten - initiiert werden
können.
Hausbesuche werden angeboten, um die nähere Umgebung und den Lebensalltag des
Kindes kennen zu lernen und das gegenseitige Vertrauen zu festigen.
Die Elternabende finden für jede Gruppe getrennt 10wöchig statt. Sie sind für die Eltern
und die Pädagoginnen I Pädagogen verbindlich.
Zu Beginn des neuen Kitajahres werden im Rahmen der Vollversammlung aus jeder
Gruppe zwei ElternvertreterInnen gewählt. Sie bilden gemeinsam mit den ErzieherInnen,
der Kitaleitung und dem Trägervertreter den Rat der Kindertageseinrichtung. Der Rat der
Kindertageseinrichtung trifft sich ca. 4x im Jahr. Die Zusammenarbeit zwischen den
Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal soll die Arbeit der Einrichtung
fördern. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und
Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die
Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Uns ist es wichtig, ein beschwerdefreundliches Klima in der Einrichtung zu leben. Wir
ermutigen die Eltern, Anliegen, die sie oder ihr Kind betreffen, zeitnah mit den
pädagogischen Fachkräften ihrer Gruppe anzusprechen. In der Bring- und Abholphase ist
immer Zeit für die kurzen „Tür- und Angelgespräche“. Hier können die Eltern kleine
Anliegen äußern oder gemeinsam mit den ErzieherInnen nach einem Zeitfenster für
größere Anliegen schauen. Bei Bedarf kann auch die Einrichtungsleitung mit einbezogen
werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Träger hinzuzuziehen.
5.2 Teamarbeit
Die Umsetzung unserer pädagogischen Arbeit erfordert einen ständigen offenen und en-
gagierten Austausch in regelmäßig stattfindenden Teamgesprächen. Die Gespräche fin-
den 1x wöchentlich, jeweils 1 Stunde für das gruppeninterne Team und 1x wöchentlich für
1 Stunde für das Gesamtteam statt. Darüber hinaus finden zweimal im Jahr Teamtage
statt, die uns Gelegenheit geben, unsere Arbeit inhaltlich (Konzept, Schwerpunktthemen)
ausführlicher zu reflektieren, zu planen und zu verändern. Zusätzlich wird die Teamarbeit
durch Mitarbeitergespräche, Fachtage, Fortbildungen, Erzieher- und LeiterInnentreffen
unterstützt.
Um die Qualität der pädagogischen Arbeit stetig weiterzuentwickeln, nutzen wir die
Teamsitzungen und Teamtage zur intensiven Reflektion und Auseinandersetzung. Aus
den gewonnenen Erkenntnissen werden konkreten Entwicklungsvorhaben formuliert.
Diese Reflektionen und Entwicklungsvorhaben werden in Protokollen schriftlich
festgehalten und dienen der Evaluierung der Arbeit.
5.3 Öffentlichkeitsarbeit
Um die Öffentlichkeit auf unsere Einrichtung aufmerksam zu machen, bringen wir in unre-
gelmäßigen Abständen Presseberichte in Tageszeitungen und Bistumszeitung.
Damit werden einerseits Spender / Spenderinnen auf unsere Arbeit aufmerksam, ander-
seits können wir uns in den Zeitungen für Spenden bedanken.
Sommerfeste, ein "Tag der offenen Tür“ bieten interessierten Bürgern der Stadt einen
Einblick in unsere Arbeit.
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Ein regelmäßiger Informationsaustausch findet mit den Grundschulen, Kindergärten, Ta-
gesstätten und Elterninitiativen in unserem Wohngebiet statt und darüber hinaus auf
Stadtebene.
Münster, 05.11.2019
gez. Birgit Tillmann-Bode
Leiterin der Kindertagesstätte
Anl2_Gesellschaftsvertrag
24783 Zeichen
. 2.10.2019 Gesellschaftsvertrag - der Guter Hirte Münster gGmbH mit dem Sitz in Münster Inhaltsverzeichnis ° . Vorbemerkung Allgemeine Bestimmungen 8 1 Firma, und Sitz der Gesellschaft 82 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft 83 Gemeinnützigkeit Stammkapital, Geschäftsjahr, Organe -& 4 Stammkapital und Gesellschafter 8 5 Geschäftsjahr 86 ‚Organe der Gesellßchaft. Gesellschafterversammlüng = 87 Gesellschafterversammlung $8 Zuständigkeiten der Geselschaftversammlung- — lo 5 u $ 9 Gesellschafterbeschlüsse . Geschäftsführung 810 Geschäftsführung '$ 11 Vertretung 8 12 Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung $ 13 Zustimmungspflichtige Geschäfte . Aufsichtsrat . 814 Zusarnmensetzung, Aufwandsentschädigung und Organisation des Aufsichtsrates. $ 15 Aufgaben des Aufsichtsrats . 8 16 Beschlüsse des Aufsichtsrats, Geschäftsordnung, Ausschüsse - VI. Sonstige Bestimmungen '8 17 Verschwiegenheitsverpflichtung De Bu u | : 8 18 Haftung der Organmitglieder - u a | : 8 19 Rechnungslegung und Jahresabschluss : 2 | 8 20 Grundordnung des kirchlichen Dienstes. ' 821 Auskünfte und Bekanntmachungen _ . oo . \ . 822 Kosten ° $ 23 Allgemeine Vorschriften, Salvatorische Klausel ne unsere: verschiedenen fachlichen und pastoralen Angebote und durch unser ._____.. Gesellschaftsvertrag | Präambel M) Entsprechend dem Auftrag der Gründerin der Ordensgemeinschaft der Schwestern vom Guten Hirten, Schwester Maria Eufrasia Pelletier (1796 — 1868), fördert die sozial-caritative Tätigkeit der Schwestern vom Guten Hirten in erster ‘Linie Kinder, sowie “ Mädchen und Frauen in Notsituationen. Die‘ Herausforderungen der Gegenwart führen dazu, dass je nach gesellschaftlicher Situation auch. die Angebotspalette in den verschiedenen Niederlassungen j erweitert und verändert wird. \ : R “ (2) Als internationale Gemeinschaft richten die Schwestern heute ein besonderes : Augenmerk auf alles, was dem Leben und der ganzen: Schöpfung, der j 'Gerechtigkeit und dem Frieden in der Welt dient. Nach dem heutigen: Leitbild der Deutschen Provinz der Schwestern vom Guten Hirten gilt: - Ziel unseres gemeinsamen Wirkens istes, den’ Menschen so zu begegnen, “dass sich jeder in seiner Einmaligkeit und Würde erfahren kann undihn sozu begleiten, ı dass er seine Begabungen und Grenzen als Chance sieht. > Ziel unseres gemeinsamen Wirkens ist es, die Liebe des Guten Hirten in unserem Handeln konkret erfahrbar und sichtbar werden zu lassen durch Zusammenwirken als Dienstgemeinschaft, die sich unterstützt, ergänzt und ermutigt. «Ziel unseres Wirkens ist es, den Menschen in seinem persönlichen und gesellschaftlichen Lebenskontext zu sehen, ihn ganzheitlich zu fördern und ihm Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. - Ziel ist, durch klare Strukturen, ein Orientierungsmuster für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Klientinnen und Klienten zu bieten. - ‚Ziel ist, Mitarbeiterinnen: und Mitarbeiter i in ihrem Verantwortungsbewusstsein Zu stärken und.sie als Verantwortungsträger i in die Aufgaben des Alltags einzubeziehen. Ziel ist, Zeit und Situation‘ im Blick zu haben, um Weiterentwickung unserer Programme. und Konzeptionen zu gewährleisten. - Ziel ist, in unseren Einrichtungen ein Arbeitsklima zu gestalten, das Arbeitszufriedenheit fördert. (3) Die deutsche Provinz der Schwestern vom ‚Guten Hirten versucht, ‘diese Ziele im Rahmen gesellschaftlicher Bedingungen und Herausforderungen durch trägerspezifische Einrichtungen/Werke zu verwirklichen. (4) Für die sozialen Einrichtungen der Schwestern vom Guten Hirten - Deutsche Prövinz KÖR — in Münster, werden. gemeinnützige: Gesetischaften in der Rechtsform der GmbH gegründet. (5) Die. Einrichtungen der Schwestern vom. Guten Hirten sollen sich. dadurch nachhaltig und zukunftsfähig weiterentwickeln können, trotz rückgängiger Zahlen von Ordensangehörigen. Ziel der Gründung der gemeinnützigen GmbHs ist die Schaffung einer stabilen rechtlichen, organisätorischen und wirtschaftlichen Basis, - . auf der die Entwicklung in die Zukunft erfolgen. kann. Im Konkreten bedeutet dies, - dass die sozialen Einrichtungen der Schwestern vom Guten Hirten Kindertagesstätte, Pflegeeinrichtüng und Wohnunterstützung für ‘Menschen mit Behinderungen in eine gemeinnützige GmbH und der Inklusionsbetrieb Hotel in eine: weitere gemeirnützige GmbH überführt werden. t 1. Allgemeine Bestimmungen $1 Firma und Sitz der-Gesellschaft (1) Die- Firma der Gesellschaft lautet: Guter Hirte Münster gombH (2) Sitz der Gesellschaft ist Münster. „82 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft (1) Gegenstand und Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Alten-, Kinder-, Jugend- und 'Behindertenhilfe, des Wohlfährtswesens sowie.der Religion und. die ‚Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Dieser Zweck wird insbesondere durch “den Betrieb. von Wohn- und Pflegeeinrichtungen und sonstigen sozialen j Einrichtungen verwirklicht. Von dem Gesellschaftszweck erfasst ist auch die 5 (2) @ = Einrichtung ‚und Unterhaltung von weiteren. Neben- und Hilfsbetrieben, die den ‚Zweck der Gesellschaft fördern und wirtschaftlich mit ihm Zusammenhängen. Die Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie .die sonstigen sozialen Einrichtungen " werden in praktischer Ausübung christlicher. Nächstenliebe im Sinne der Caritas “als Wesens- und. Lebensäußerung der Katholischen Kirche geführt. Sie stehen - Interessierten, Menschen mit Behinderung, Betreuten und Pflegebedürftigen ohne Rücksicht auf Ethnie, Geschlecht, Nationalität oder Glauben offen. Die Gesellschaft darf im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder ‚Förderung ihres Zweckes unter Berücksichtigung des83 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnittes „Steuerbegüristigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) entgegenstehen. Tr - Die Gesellschaft -verfolgt ausschließlich. und- unmittelbar gemeinnützige und ‚ @) (3 = 83 Gemeinnützigkeit mildtätige Zwecke | im Sinne des Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Die Gesellschaft . ist selbstlos ‚tätig: sie verfolgt nicht. in erster Linie, ° eigenwirtschaftiche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet ' werden: Der Gesellschafter erhält keine Gewinnanteile. und in seiner Eigenschaft , als Gesellschafter, keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft, “a 6) soweit diese nicht selbst steuerbegünstigte Zwecke im’Sinne der ss 51 ff. der AO’ verfolgen. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf’keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft‘ fremd sind, u oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten: Kapitalanteile der & \ Gesellschafter und den gemeinen Wert der. vom Gesellschafter geleisteten Sacheinlagen. übersteigt, an die Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten KöR, welche diese unmittelbar und ausschließlich’ für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. (6) Die Organmitglieder haben Ansprüche auf ‚Aufwandsentschädigung' und. eine . angemessene _ Vergütung. Über die Höhe entscheidet die Gesellschafterversammlung: ll; Stammkapital, Organe ga, . Stammkapital und Gesellschafter m Das Stammkapftal der Gesellschaft betragt - 100.000, 00 Euro ‚(in Worten: einhunderttausend Euro). Hiervon übernimmt die Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten KdöR.: — mit: Sitzi ‚n-Würzburg- einen Geschäftsanteil; zu 100.000-Euro mit.der Nummer-4 ia — u (3) Das: Stammkapital ist mit Abschluss dieses Vertrages in voller Höhe in Geld zu‘ j ‚erbringen. . 85 Dauer der Gesellschaft / i Geschäftsjahr ? 1) . Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung im Handelsregister. Die Gesellschaft. j wird auf unbestimmte Dauer lee 2). Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. j Organe der Gesellschaft u. nn | . Organe der Gesellschaft sind: a) die - Gesellschafterversammlung; b) die Geschäftsführung; | c) der Aufsichtsrat. BE 0 . oo. | in. Gesellschafterversammlung s7 Gesellschafterversammlung on (1) - Oberstes Organ der Gesellschaft ist.die Gesallschafterversammlung. | 2) Der Gesellschafter wird in der Gesellschafterversammung durch Ihren gesetzlichen Vertreter oder durch bevollmächtigte Personen vertreten. . (3) : Ordentliche Geselschäftenirsammlingen finden mindestens einmal Jährlich statt. (4) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen werden einberufen, wenn es im | Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder ein Geschäftsführer oder der Gesellschafter verlangt. In diesem Fall ist der Gesellschafter berechtigt, . eine sachkundige Person, die zur Verschwiegenheit zu verpflichten ist, auf eigene Kosten zu seiner Beratung in der Gesellschafterversammlung hinzuzuziehen. . die Geschäftsführung den: begründeten Änitrag auf Einberufung einer‘ rs on = rn [e Er Gesellschafterversammlung ab oder ‚hat sie binnen zwei Wochen nach Eingang des Antrags die Gesellschafterversammlung nicht einberufen, ist der Antragssteller selbst rR 1 zur Einberufung der Gesellschafterversammlung berechtigt. - (6) An der Gesellschafterversammlung nimmt der/inehmen die Geschäftsführer mit: beratender Stimme teil, ‘sofern erlsie nicht im Einzelfall durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von der Teilnahme ausgeschlossen wird/werden. m (8) ) Mm: Außerdem können. sachkundige: Personen, die zur Verschwiegenheit zu verpflichten sind, zu einzelnen Punkten der Tagesordnung zur Beratung der Gesellschafterversammlung hinzugezogen werden. . Gesellschaferversammlungen werden von der Geschäftsführung mit. einer Frist von zwei Wochen schriftlich, per Brief, Fax oder E-Mail unter Mitteilung von Ort, Tag, Zeit und Tagesordnung einberufen. Für die Berechnung der Frist ist der Tag der Absendung maßgeblich. Die Frist beginnt am zweiten Tag nach Aufgabe zur Post bzw. Versendung per Fax oder E-Mail, wobei für die Fristberechnung der Tag der. Versammlung nicht . mitgerechnet wird. Eine nicht form- oder fristgerecht einberufene Gesellschafterversammlung kann -. Beschlüsse nur fassen, wenn ‚der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung vertreten ist. 58 Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung. B Die: Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere - neben den n gesetzlich . vorgesehenen Zuständigkeiten - über: a) Änderungen dieses Geseilschaftsvertrags, insbesondere Änderung der Firma | ‚und ..des Zwecks der Gesellschaft, Erhöhung und Herabsetzung des _ Stammkapitals; b) Auflösung der Gesellschaft; c) Bestellung und Abberufung von Mitgiedem des Aufsichtsrats. sowie deren Entlastung; . d) Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und Bestellung und ‚Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter; e) Beschlussfassung über die pauschale Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Aufsichtsrates; i \ ) Fragen der christlichen Grundausriehtung der Gesellschaft, 9) Aufnahme weiterer Gesellschafter, ‚h) Verkauf oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen, i) Neu- und Erweiterungsbauten sowie die umfassende Sanierung von Bauten, ) Erwerb; Veräußerung und Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen j | Rechten und Rechten an ‚Grundstücken, (2) Darüber hinaus obliegt der Gesellschafterversammlung die Zustimmung ‚über ° Erlass sowie Änderungen der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. 89 Gesellschafterbeschlüsse” 1) Beschlüsse des Gesellschafters werden in Gesellschafterversammlungen gefasst. : (2) ‚Der Gesellschafter darf seine Stimmen nur einheitlich abgeben (8) Über jede Gesellschafterversammlung. ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen ist, soweit nicht. notarielle Beurkundung zwingend - vorgeschrieben ist. In diesem Protokoll sind Ort, Zeit, Teilnehmer, Gegenstände "der Tagesordnung, der wesentliche"Inhalt"der Verhandlung sowie‘ insbesondere em die gefassten Beschlüsse festzuhalten. 5 . \ BEE Bun l IV. Geschäftsführung 810 Geschäftsführung EEE | (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer/innen. Für Bestellung “ und Abberufung, Entlastung, ‚Anstellung und Ändering dı der ‚Dienstverträge der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat zuständig. (2) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch im ‚Falle einer Lguidation der Gesellschaft für den Liquidator. 000.0) (3) “ Der Geschäftsführung obliegt die verantwortliche. Leitung und Organisation des . gesamten Geschäftsbetriebs. ‚sie ist, Fach- und Dienstvorgesetzte sämtlicher Beschäftigten der Gesellschaft Die Geschäftsführung ist der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die . Beschränkungen einzuhalten, die ihr hinsichtlich der Ausübung und des Umfanges ihrer Vertretungsbefugnis durch den Gesellschaftsvertrag, eine .. Geschäftsordnung, die ‚Beschlüsse “der Gesellschafterversammlung, des E Aufsichtsrates und den Anstellungsvertrag auferlegt werden. 8. j gewissenhaft. nach Maßgabe der ‚Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, dem Die Geschäftsführung "hat die Geschäfte. der Gesellschäft sorgfältig und Geschäftsführervertrag und den vom : Gesellschafter gegebenen "Weisungen . sowie der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu führen. Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen und Sitzungen des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung obliegen der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat, \ „erlässt eine > Geschäftsordnung für die Geschäftsführung. (1) . allein. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird die Gesellschaft . j “ durch zwei. Geschäftsführer gemeinsam oder: durch einen Geschäftsführer in. (2) m "Vertretung Hat die Gesellschaft.nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. . Durch Gesellschafterbeschluss kann ein Geschäftsführer zur Einzelvertretüng ermächtigt werden. . 812 Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung Die Geschäftsführer haben für eine rechtzeitige Erfüllung der gesetzlichen Rechnungslegungs-, Berichterstattungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten zu | sorgen. 11: (2) Die Geschäftsführer stellen. 1 jährlich einen Wirtschaftsplan (bestetiend aus Erfolgs-, Investitions- und Liquiditätsplan) auf. : v Zustimmungspflichtige Geschäfte Die Geschäftsordnung für. die Geschäftsführung | regelt zustimmungspflichtige Maßnahmen und Rechtsgeschäfte der Geschäftsführung, die eines. vorherigen ‚Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats bedürfen. Einzelheiten hierzu bleiben der | Geschäftsordnung vorbehalten. ° - j u oo V. Aufsichtsrat Zn 914 _ Zusammensetzung, Aufwandsentschädigung und | Organisation des u (4) Die ‚Gesellschafterversammlung bestellt aus der. Mitte des Aufsichtsrats. einen Aufsichtsrates (1) Die Gesellschaft hate einen Aufsichtsrat. Auf seine Rechte und Pflichten findet $ 52 ° Abs. 1 GmbHG keine Anwendung. | (2) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat mindestens 3 ‚maximal: 5 Mitglieder. Die = Anzahl‘ der Mitglieder wird durch ‚Beschluss der Gesellschafterversammlung bestimmt. (3) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden - vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung der Amtszeit - für.die Dauer von vier Jahren im Bestellungsbeschluss bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich. Bei Beginn der Amtszeit soll das zu. bestellende Aufsichtsratsmitglied das 75. Lebensjahr. nicht überschritten haben, “ hiervon ausgenommen 'sind die Ordensschwestemn. ‚Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese können von der Gesellschafter- versammlung durch Beschluss jederzeit abberufen werden. 12 (5) Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung in’ er od 2 = —_ —, der Weise niederlegen, dass es nach Ablauf. einer Frist von zwei Monaten nach der Erklärung ausscheidet. Die Frist kann verkürzt werden oder wegfallen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit dem früheren Ausscheiden einverstanden ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrates können neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine "pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, deren Höhe durch Beschluss der .. -Gesellschafterversammlung festgelegt wird. Diese hat den Vorgaben der Bestimmungen des Abschnittes „Steuerbegünstigte "Zwecke" der Abgabenordnung (AO) zu entsprechen. 815 „Aufgaben des Aufsichtsrats "Der Aufsichtsrat überwacht und berät die 1 Geschäftsführung Der. Aufsichtsrat hat neben deni in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung j . genannten, insbesondere folgende Aufgaben: ...a) Festlegung der strategischen Ziele und Ausrichtung der Gesellschäft; b) Genehmigung. des Wirtschaftsplans und dessen Änderungen; c) Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die. Verwendung des. Ergebnisses sowie über die Entlastung, der Geschäftsführung; d) Bestellung und Abberufung von Geschäftsführer und Prokuristen; e) ‚Abschluss, Änderung und’ Beendigung von Anstelungsveträgen der Geschäftsführer; 9 Beschlussfassung über die : Erteilung . und den Widerruf . von “ Einzeivertretungsbefugnissen für einzelne Geschäftsführer; 9) \ Beschlussfassung über Erlass oder Änderung einer Geschäftsordnung fürdie - "Geschäftsführung; _ 13 | h). Wahl . des Abschlussprüfers . und. Erteilung des Prüfaufrages für den Jahresabschluss an den Abschlussprüfer, \ \ )) Zustimmung zu Maßnahmen .der Geschäftsführung. die einem Zustim- . mungsvorbehalt zugunsten des Aufsichtsrats unterworfen sind. Einzelheiten hierzu ‚regelt die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung; j} Ferner für die Rechtsgeschäfte der Beteiligungsgesellschaften. (Tochtei-, - „Enkel- und Urenkelgesellschaft _ der Gesellschaft) im Sinne .dieses. Paragraphen; s16: u Beschlüsse des Aufsichtsrats, Geschäftsordnung, Ausschüsse (1) Beschlüsse des Aufsichtsräts werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. . Sehrfliche oder fernmündliche Beschlussfassung oder Beschlussfassung durch . ‘ Telefax: oder F Mail Sind auf Anordnung des Vorsitzenden zulässig. (2) Aufsichtsraissitzungen werden vom "Vorsitzenden oder im ‚Falle . seiner. . Verhinderung von seinem Stellvertreter ‚unter Einhaltung einer Frist von sieben einzelnen Punkte der Tagesordnung anzugeben. In dringenden Fällen kann die " Ladüngsfrist abgekürzt. oder von den ‘sonstigen Einladungsformalitäten abgewichen werden. - (3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, darunter der / die Vorsitzende bzw. der/die Stellvertreter/ Stellvertreterin, .an der Beschlussfassung teilnimmt. "Mitglieder, die‘ sich enthalten, nehmen an der . Beschlussfassung teil. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der : abgegebenen Stimmen gefasst. (4) Willenserklärungen und Stellungnahmen des’ Aufsichtsrates werden im Namen * des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter abgegeben. . (5). Der Aufsichtsrat gibt sich mit. Zustimmung der Gesellschafterversammlung eine _ Geschäftsordnung, in der Einzelheiten zu seiner Tätigkeit geregelt werden. 14 - Tagen: schriftlich, ‘per. Telefax oder E-Mail einberufen. In der Einladung sind de (6) Der Aufsichtsrat kann’ aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und diesen Aufgaben „Übertragen. Er kann. ihnen im Rahmen ihres Aufgabenkreises die‘ Befugnis übertragen, anstelle des Aufsichtsrats zu beschließen. Näheres regelt die Geschäftsordnung, (7 Soweit zur Durchführung von Beschlüssen des Aufsichtsrats oder seiner .— Ausschüsse Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen sind, handelt der _ Vorsitzende des Aufsichtsrats für den Aufsichtsrat oder dessen Ausschüsse, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Dies gilt insbesondere für den Abschluss und die Beendigung von Verträgen. Sonstige Urkunden und Bekanntmachungen des Aufsichtsrats sind vom Vorsitzenden oder, bei seiner Verhinderung von seinem ' Stellvertreter zu unterzeichnen. vi. Sonstige Bestimmungen 817 Verschwiegenheitsverpflichtung j Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung, des Aufsichtsrates und der ‚Geschäftsführung haben über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die ihnen im - Zusammenhang ‚mit ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft. bekannt geworden’ sind, Stillschweigen ‘zu bewahren, soweit sie diese nicht im Rahmen pflichtgemäßer Ausübung ihrer Tätigkeit offenbaren müssen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung ‚dauert auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft fort. Hierauf sind die entsprechenden Mitglieder zu verpflichten. Bei seinem Ausscheiden ist das aus- scheidende Mitglied verpflichtet, alle Schriftstücke, EDV- Programme und Datenträger, = Entwürfe und dergleichen, die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und die sich -. noch in seinem Besitz befinden, ebenso wie etwaige andere Sachen der Gesellschaft j unverzüglich an die Gesellschaft zu übergeben. Das ausscheidende Mitglied ist nicht berechtigt, an derartigen Sachen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. 15 .» 2) 3) 818 u Br © Haftung der Organmitglieder Die Organmitglieder tragen jeweils in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für ihre Tätigkeit; auch wenn die Wahrnehmung von Aufgaben einzelnen Mitgliedern übertragen wurde.‘ Soweit eine persönliche Haftung der Mitglieder der Organe gegenüber Dritten bestehen sollte, werden sie durch die Gesellschaft von. den Ansprüchen Dritter freigestellt. Gegenüber der Gesellschaft haften die ehrenamtlichen Organmitglieder sowie _ die -hauptamtlichen Organmitglieder nur bei Vorsatz, soweit jeweils keine Ersatzmöglichkeit besteht. Die Beweislast für das Verschulden trägt die . Gesellschaft. Zu .s Die Gesellschaft wird auf ihre Kosten für die Organmitglieder der Gesellschaft . eine angemessene D&O-Versicherung abschließen. di) Die Geschäftsführer haben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis . , ‚spätestens zum 31. März eines jeden Jahres’ den. Jahresabschluss (Bilanz, $ 19 . Rechnungslegung und Jahresabschluss Gewihn- und Verlustrechnung, Anhang) ‚sowie den Lagebericht der Gesellschaft u entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches des‘ Handelsgesetzbuches für _ Kapitalgesellschaften aufzustellen. ‘ (2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den Vorschriften des Dritten Abaa Aace Mar - . Buches des. Handeisgesetzbuches von einem Wirtschaftsprüfer, oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. (3) ‚Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von den Geschäftsführern nach. “ Prüfung durch den Wirtschäftsprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit . dem Bestätigungsvermerk dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. 16 | | \ | ‘820 Grundordnung des kirchlichen Dienstes . Die Gesellschaft wendet die „Srundordnüng des kirchlichen Dienstes im Rahmen - kirchlicher Arbeitsverhältnisse" in ihrer jeweiligen im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums: Münster veröffentlichten Fassungan. " 8 21 Auskünfte und Bekanntmachungen (1) Der Gesellschafter kann in allen Angelegenheiten der Gesellschaft innerhalb oder . außerhalb ‚der Gesellschafterversammlung Auskunft verlangen, Bücher und’ Schriften einsehen oder Bilanzen anfertigen oder auf eigene Kosten anfertigen \ lassen. . (2) "Die Bekanritmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. \ Kosten . ein Die “ Kosten dieses Vertrages ünd: seiner ° Durchführung . (Nötariatskosten, Handelsregisterkosten, Kosten : der Veröffentlichung und gegebenenfalls Gesellschaftssteuern sowie Kosten steuerlicher Beratung) trägt die Gesellschaft bis zu einem Betrag von 10.000 Euro. Darüber hinausgehende Kosten trägt der "Gesellschafter. 823 Allgemeine Vorschriften, Salvaforische Klausel (1) Soweit i in diesem Gesellschaftsvertrag die Rechtsverhäftnisse der Gesellschaft :oder die Rechtsbeziehungen des. Gesellschafters zu der Gesellschaft nicht geregeit sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (2) Sollten einzeine Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages rechtsunwirksam “ sein oder werden oder sollte sich in ‘dem Nertrag eine Lücke. herausstellen, so wird 417 ‚dadurch die ‚Wirksamkeit des Vertrages und die Gültigkeit seiner übrigen j Bestimmungen nicht berührt. In.diesem Fall ist der Gesellschafter verpflichtet, den Vertrag durch. eine. dem rechtlichen oder dem wirtschaftlichen Zweck .der ungültigen Vertragsbestimmung entsprechende rechtlich wirksame Bestimmung zu ergänzen.’ Sofern eine. Bestimmung verschieden ausgelegt werden kann, ist sie \ so auszulegen, wie ‚sie mit dem Gesetz und-dem Inhalt dieses Veitrages am “ehesten in Einklang gebracht werden kann. 18
Anlage A
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Anlage A zur V/1040/2019 Kurzüberblick Die „Guter Hirte Münster“ gGmbH wird ab dem 01.01.2020 als Träger der freien Jugendhilfe an- erkannt. Der Träger wird zum 01. des Monats, der auf die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt, die Trägerschaft der Kita Sterntaler in Münster (Herz-Jesu) übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Trägerwechsel durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe genehmigt wird, damit die Landesmittel zum Betrieb der Kindertageseinrichtung zur Verfügung stehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Anerkennung des Trägers „Guter Hirte Münster gGmbH“ und dem damit verbundenen Trägerwechsel für die Kita Sterntaler werden 48 Plätze erhalten, die für die u3- und ü3-Bedarfe im Bezirk Mitte-Nord, Wohnbereich Herz-Jesu, dringend erforderlich sind. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2019, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, bleibt die u3-Quote in Mitte-Nord bei 52,9 % und die ü3-Quote bei 121,5 %. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die „Guter Hirte Münster“ gGmbH übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil an den Betriebskos-ten gemäß KiBiz. Da die gGmbH nicht Eigentümerin der Immobilie ist, in der die Kita Sterntaler betrie- ben wird, erhöhen sich die Zuschüsse an den neuen Träger um den Mietzuschuss i. H. v. rd. 57.500 € jährlich. Dem stehen jährlich Landeszuschüsse i. H. v. 22.700 € gegenüber. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veran- schlagt, bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe an- gemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Be- lastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020ff. er- folgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anl1_Antrag
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Haus vom Guten Hirten Kindertagesstätte Sterntoler j Haus vor Guten Hitem, Maurltz- Undenueg of. D-48145 Münster ” Stadt Münster - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien “Herrn Braun Hafenstr. 30 - 48153 Münster Durchwahl: 0251/3787-411 schrade@guterhirte.de 11.10.2019 Antrag auf Trägerschaft der freien Jugendhilfe sehr: geehrter Herr Braun, zum 01.01 .2020 wird die Guter. Hirte Münster g&mbH als neuer Träger die Betriebs- “ trägerschaft der Kita Sterntaler übernehmen, die bisher durch die Deutsche Provinz ‚der- Schwestern vom Guten Hirten, KöR ‚betrieben wurde. Als Geschäftsführer des : "neuen Trägers beantrage ich bei Ihnen die Anerkennung als Träger der freien Jugend- .: hilfe gem. 875 SGB VII. . Als Anlage erhalten Sie den Gesellschaftsvertrag, der am 17.10. 2019 notäriell 'beur- kundet werden wird. Ferner lege ich.einen aktuellen Tätigkeitsbericht der Kita Sternta- ler sowie das geltende Konzept dieser Kindertageseinrichtung bei. : Durch den Trägerwechsel wird es keine personelle oder konzeptionelle Veränderung‘ geken. Die alltägliche pädagogische Arbeit der Kita Sterntaler wird durch den Träger- wechsel nicht berührt. j . ' Die Guter Hirte Münster 9g6mbH wird im. Ratimen der Jugendhilfe zunächst weiterhin u ausschließlich die Kita Sterntaler betr: Sterntaler unter dem Dach der Sozialen Einrichtungen und Dienste des’ Haus vom Gu- ten Hirten. Aus der Konzeption entnehmen Sie bitte die notwendigen | Informationen für das Anerkennungsverfahren. Der beurkundete Gesellschaftsvertrag, der Nachweis ' der Gemeinnützigkeit sowie der Auszug aus dem Handelsregister. wird unmittelbar nach Beurkundung I Bescheiderteilung weitergeleitet. Guter Hirte Münster g6mbH i. ©. Eine Einrichtung der Deutschen Provinz der Schwester vom Guten Hirten, KöR mit Sitz in Würzburg. Eine weltweite Ordensgemeinschaft und NGO mit Beraterstatus beim Wirl- - ‚schafts- und Sozialrat (e6osoc) der UN. . . Provinzverwallung@guterkirte. de Telefon: 0251/a787.0 Www.gulerhirte.de . "Fax: 0251/ 3787-139 “ www.hvghiren.ı de M. ‚E.HRWERT © DKM Münster BIC: GENODEMIDKM: IBAN: DE40 400 602 65 0003 613 400 ' " Sparkasse Münsterland Ost Bil6: WELADEDIMST: IBAN: DE02 400 501 50 0000 014 670
Anl3_Gemeinnuetigkeitserklaerung
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_
j Finanzamt / Verfügung
Münster-Innenstadt fl}
ko) .
“ Finanzverwallung NRW 48136 Münster Auskunft ertelit
j Frau Weber
‚ Solidaris Rechtsanwaltsges. mbH Durchwahl-Nr. Zimmer
Gmunder Str. 53 . 0251 416-2502 3B08
81379 München
z.Hd. Herrn Stecker
Steuernummer / Aktenzeichen j Datum
337/5911/WV 11.10.201
Anträge auf Satzungsprüfungen für die Gründung von zwei steuerbegübnstigten
Gesellschaften vom13.08.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich
keine Bedenken gegen die geplanten Gesellschaftsverträge/ Satzungen.
Bitte senden Sie nach Beschlussfassung eine Abschrift der notariellen Beurkundung:
und der beschlossenen Gesellschaftsverträge/Satzungen zu. -
Reichen Sie bitte auch die Satzung der Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten
Hirten, KdöR mit ein. .
Mit freundlichen Grüßen 2. (Vorab-) Versand per FAX am
l uftrag 3, zur Post am
. j 4. Wiedervorlage am: 22.11.2019
\ 5.2.d.A.
Weber
Datenschutzhinweis: .
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwäl-
tung und über Ihre Rechte nach der-Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre
jemeine Spr - BBk Dortmund
Dienstgebäude Telefon
‚Anton-Bruchausen-Sir 1 0251 416-0 Mo.-Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr N IBAN DE32 4400 0000 0040 0015 02
48147 Münsler Telefax und Mo, 13.30 Uhr - 16.00 Uhr {und nach BIG MARKDEF1440
www.finanzverwaltung.nrw.de 0800 100828756337 b
Telefox Ausland ‚arvice- } Informatiaı
Seryice- 7 Informationsstelle
0049 251 416-1200 Mo.-Fr. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr
und Mo. 13.30 Uhr - 17.90 Uhr
Öffentliche Verkehrsmiliel: Ab Münsler Hbf mit dem Linfenbus der Linie 17 zur Haltestelle "Anton-Bruchausen-Sir.", von dort 2 Gehminufen zu Fuß
zum Finanzamt.
Briefköpfbogen - Allgemeine Schrelben Selle 1 von2
Nr. 101/001-V2001 (03.19) OFD NRW 34
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/1040/2019 V/1040/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und Trägerwechsel für die Kita Sterntaler Beratungsfolge 20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die „Guter Hirte Münster“ gGmbH wird ab dem 01.01.2020 gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe aner- kannt. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 2. Der Ausschuss stimmt zu, dass der Träger zum 01. des Monats, der auf die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt, die Trägerschaft der Kita Sterntaler, Mauritz-Lindenweg 67, 48145 Müns- ter (Herz-Jesu) übernimmt. Der Trägerwechsel erfolgt frühestens zum 01.01.2020. Voraussetzung dafür ist, dass der Trägerwechsel durch den Landschaftsverband Westfalen- Lippe, genehmigt wird und damit die Landesmittel zum Betrieb der Kindertageseinrichtung gemäß § 18ff. des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur Verfügung stehen. 3. Der neue Träger tritt bezüglich des Betriebs der Einrichtung in die Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. Für die Kindertageseinrichtung werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft (Leistungsvereinbarung) zwischen dem Träger und der Stadt Münster, Amt für Kinder Jugendliche und Familien, getroffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die „Guter Hirte Münster“ gGmbH übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil an den Betriebskosten gemäß KiBiz. Da die gGmbH nicht Eigentümerin der Immobilie ist, in der die Kita Sterntaler betrie- ben wird, erhöhen sich die Zuschüsse an den neuen Träger um den Mietzuschuss i. H. v. rd. 57.500 € jährlich. Dem stehen jährlich Landeszuschüsse i. H. v. 22.700 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Teilergebnisplan Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 28.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Braun Telefon: 492 51 03 BraunO@stadt-muenster.de - 2 - V/1040/2019 Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2020ff. 22.700 Landeszu- schüsse zu d. Betriebs- kosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2020ff. 57.500 Betriebs- kostenzu- schüsse an den Träger Saldo 34.800 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veran- schlagt bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe ange- meldet. Begründung: I. Sachverhalt Der Träger „Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten“ teilte der Verwaltung mit, dass auf- grund der demografischen Entwicklungen innerhalb der Ordensgemeinschaft der Betrieb der Kita Sterntaler in Münster in der bisherigen Form dauerhaft nicht mehr möglich ist. Um die Kita dennoch im Sinne der Ordensgemeinschaft fortführen zu können, hat der Träger in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Lösung erarbeitet, mit der organisatorisch sowie wirtschaft- lich ein Betrieb der Kita weiter ermöglicht wird. Die „Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten“ hat in diesem Zusammenhang die Toch- tergesellschaft „Guter Hirte Münster gGmbH“ gegründet, die die Trägerschaft der Kita übernehmen soll. Sie mietet dafür das vorhandene Kitagebäude inkl. Außenspielfläche von der Provinz an. II. Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Die „Guter Hirte Münster gGmbH“ hat mit Datum vom 11.10.2019 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Ergänzende und aktualisierte Unterlagen wurden beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingereicht. Die Gründung der gGmbH ist lt. Gründungsprotokoll vom 17.10.2019 notariell beurkundet worden. Die gGmbH geht hervor aus dem bisherigen Träger „Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten“ und soll lt. Gesellschaftsver- trag als Tochtergesellschaft unter anderem den Betrieb der Kindertageseinrichtung Sterntaler in Münster übernehmen (siehe Präambel Abs. 5). Als Träger der freien Jugendhilfe können gemäß § 75 SGB VIII juristische Personen und Personen- vereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, auf Grund der fachlichen und personellen Vorausset- zungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderli- che Arbeit bieten. Die gGmbH ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen, wenn die oben genann- ten Bedingungen erfüllt sind. Da die gGmbH ihren Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG-KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. - 3 - V/1040/2019 Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: Gesellschaftsvertrag Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes Tätigkeitsbericht Konzeption der Kindertageseinrichtung Sterntaler Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die gGmbH sich auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Die drei-gruppige Kita Sterntaler wird seit 1999 durch den aktuellen Träger „Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten“ betrieben. Die in diesem Zusammenhang zuständigen Personen wer- den vom neuen Träger übernommen und werden den Betrieb der Kita in der bewährten Form und unter Gewährleistung der Ziele des bisherigen Trägers fortführen. Die Geschäftsführung der gGmbH lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Laut dem beigefügten Gesellschaftsvertrag verfolgt die gGmbH die folgende Zwecke Die Förderung der Alten-, Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Religion sowie die Unterstützung hilfebedürftiger Personen Der Träger erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII. Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann zum 01.01.2020 erfolgen. III. Trägerwechsel Der neue Träger kann am 01.01.2020 die Trägerschaft der Kita Sterntaler, Mauritz-Lindenweg 67, 48145 Münster übernehmen, wenn vorher die Veröffentlichung der Trägeranerkennung im Amtsblatt der Stadt Münster erfolgt ist. Der Trägerwechsel muss außerdem durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugend- amt, genehmigt werden, damit die Landesmittel zum Betrieb der Kindertageseinrichtung gemäß § 18ff. des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gewährleistet ist. Die Genehmigung wird unmittelbar nach der Anerkennung des neuen Trägers als Träger der freien Jugendhilfe durch den Ausschuss bean- tragt. Der Landschaftsverband wurde im Prozess beteiligt. Es bestehen von dort keine Gründe, die einer Genehmigung entgegenstehen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Antrag auf Anerkennung Anlage 2: Gesellschaftsvertrag Anlage 3: Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes Anlage 4: Tätigkeitsbericht Anlage 5: Konzeption der Kindertageseinrichtung Sterntaler - 4 - V/1040/2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hafenstraße 30
- Mauritz-Lindenweg 67
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1040/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37